Mögliche Gefährdung der ärztlichen Versorgung im Fall eines Krieges in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/262)
Text
Mögliche Gefährdung der ärztlichen Versorgung im Fall eines Krieges in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/262)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/554
21. Wahlperiode 19.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Martin Sichert,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/262 –
Mögliche Gefährdung der ärztlichen Versorgung im Fall eines Krieges in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Fall eines Krieges in Deutschland wäre das Gesundheitswesen nach
Auffassung eines Experten nicht vorbereitet. Ein Unfallchirurg erklärte in einem
Interview mit der Zeitung „Die Welt“, dass die Masse an Verletzten das
System schnell überfordern würde (www.welt.de/gesundheit/article255745892/Kl
iniken-im-Erstfall-Wir-rechnen-mit-1000-Verletzten-pro-Tag-ein-Viertel-davo
n-schwer.html).
Der Interviewte koordiniert die Versorgung von Schwerverletzten in
Deutschland und ist Generalsekretär zweier medizinischer Fachgesellschaften, der für
Unfallchirurgie und der für Orthopädie und Unfallchirurgie (www.dgu-onlin
e.de/ueber-uns/geschaeftsfuehrender-vorstand).
Seitens der Politik wird aktuell immer wieder gefordert, dass sich Deutschland
auf einen möglichen Kriegsfall vorbereiten müsse. Dies gelte nicht nur für die
Bundeswehr, sondern vor allem auch für das Gesundheitswesen und den
Zivilschutz, so u. a. die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU;
www.spiegel.de/politik/deutschland/bayerns-gesundheitsministerin-
deutschekrankenhaeuser-muessen-sich-auf-kriegsfall-vorbereiten-a-67a0b160-fe74-43
45-ba0a-53de8ad400e5).
Um Deutschland für den Kriegsfall zu rüsten, haben der Deutsche Bundestag
und der Bundesrat die Lockerung der Schuldenbremse für
Verteidigungsausgaben beschlossen. Künftig wird es faktisch keine Kreditobergrenze mehr
geben (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/schuldenpaket-bundestag-sond
ervermoegen-infrastruktur-grundgesetzaenderung-faq). Die
Verteidigungsausgaben werden nur noch bis zu einer Grenze von 1 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) – also etwa 44 Mrd. Euro – unter die Schuldenbremse fallen
(s. o.). Alles darüber hinaus soll beliebig aus Krediten finanziert werden
dürfen. Auch für die Bundesländer wurde eine Lockerung der Schuldenbremse
beschlossen: Künftig können die Länder Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des
BIP aufnehmen (s. o.). Das entspricht derzeit etwa einer Summe von 15 Mrd.
Euro (s. o.). Außerdem wurde ein kreditfinanziertes Sondervermögen für
Investitionen in Infrastruktur von 500 Mrd. Euro beschlossen (s. o.). Als
weiterer Verwendungszweck der Gelder wird das Erreichen der „Klimaneutralität
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 18. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bis zum Jahr 2045“ in der Verfassung festgeschrieben (s. o.). Das
Sondervermögen soll über zwölf Jahre laufen – was im Schnitt rund 41 Mrd. Euro pro
Jahr ergibt (s. o.). 100 Mrd. Euro aus dem geplanten Sondervermögen sollen
die Bundesländer erhalten (s. o.).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD findet sich folgender Satz
zur „Krisenfesten Versorgung“: „Wir schaffen gesetzliche Rahmenbedingen
für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im Zivilschutz- sowie
Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen
Zuständigkeiten.“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag202
5_bf.pdf, S. 112, zuletzt abgerufen am 5. Mai 2025). Eine Aussage, die in den
Augen der Fragesteller sehr vage ist und dazu noch unter
Finanzierungsvorbehalt steht (Koalitionsvertrag, S. 51).
Nach dem von der Welt interviewten Unfallchirurgen braucht es etwa 3 000
Ärzte in Deutschland, die Kriegsverletzungen behandeln können (www.wel
t.de/gesundheit/article255745892/Kliniken-im-Erstfall-Wir-rechnen-mit-1000-
Verletzten-pro-Tag-ein-Viertel-davon-schwer.html). Davon sei Deutschland
aber weit entfernt (s. o.). Spezielle Kurse der Deutschen Gesellschaft für
Unfallchirurgie (DGU) zur Vorbereitung auf einen Krieg oder Terroranschlag
richteten sich an erfahrene Mediziner (s. o.). Die Kosten für diese
Fortbildungskurse zahlten die Mediziner entweder selbst oder die Krankenhäuser
übernehmen sie (s. o.). Eine Förderung durch öffentliche Mittel fände
hingegen nicht statt (s. o.). Gerade einmal 900 Absolventen seien bislang von der
Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie entsprechend fortgebildet worden
(s. o.). Das bedeutet, dass z. B. Schuss- oder Brandwunden, Verletzungen, die
durch moderne Waffensysteme entstehen, und Explosionsverletzungen nicht
im nötigen Umfang verarztet werden könnten (s. o.).
Das Abrechnungssystem der Krankenhäuser sei, so der Interviewte (vgl.
Artikel Welt), für zivile Kliniken gemacht, für einen gebrochenen Arm oder eine
Blinddarmoperation (s. o.). Kriegsverletzungen seien drei- bis viermal so
aufwendig (s. o.). Momentan gingen die Krankenhäuser aus humanitärem Ansatz
in finanzielle Vorleistung (s. o.). Die von der vorigen Bundesregierung
versprochenen 50 Mio. Euro als zusätzliche Vergütung des Mehraufwandes für
die bislang behandelten Kriegsverletzten aus der Ukraine müssen fließen, so
der Interviewte (s. o.). 1 300 Ukrainerinnen und Ukrainer wurden seit Beginn
des russischen Angriffskrieges auf die Kliniken in Deutschland verteilt (s. o.).
Damit habe Deutschland in der Europäischen Gemeinschaft mehr als die
Hälfte der Verletzten übernommen (s. o.).
Der Interviewte geht davon aus, dass allein in das Gesundheitssystem knapp
420 Mio. Euro investiert werden müssten, um das Gesundheitssystem für den
Kriegsfall in Deutschland hinreichend auszustatten (s. o.).
1. Wie viele Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sind nach
Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell in Deutschland zugelassen?
2. Wie viele Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der
Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie sind nach Kenntnisstand der
Bundesregierung aktuell in Deutschland zugelassen?
3. Wie viele Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit den
Zusatzweiterbildungen Spezielle Unfallchirurgie und Notfallchirurg als
Personenzertifikat sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell in
Deutschland zugelassen?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren zum Stichtag
31. Dezember 2024 in Deutschland im Bereich der Chirurgie insgesamt 41 839
Ärztinnen und Ärzte registriert (ambulant, stationär und andere Bereiche).
Demnach waren im Fachbereich Orthopädie 4 340 Ärzte und Ärztinnen, 15 212
im Fachbereich Orthopädie und Unfallchirurgie, 1 640 mit dem Schwerpunkt
Unfallchirurgie und 3 542 mit der Zusatzweiterbildung Spezielle
Unfallchirurgie berufstätig. Weitere Informationen können der Ärztestatistik (im Internet
abrufbar unter: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/U
eber_uns/Statistik/AErztestatistik_2024.pdf) entnommen werden.
Nach Angaben des Bundesarztregisters der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung zum 31. Dezember 2024 waren von den in der Ärztestatistik registrierten
Ärztinnen und Ärzte insgesamt 14 752 in der Fachgruppe Chirurgie und
Orthopädie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung tätig. Eine
Untergliederung nach Schwerpunkten ist dem Register ebenfalls zu entnehmen (im Internet
abrufbar unter: www.kbv.de/media/sp/2024-12-31-BAR-Statistik.pdf).
4. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Anteil der in
der Frage 1 genannten Fachärzte in der Bundeswehr (bitte in Zahl der
Ärzte, Bundesland, Alter des Arztes aufteilen)?
7. Wie viele der in Frage 4 aufgeführten Fachärzte sind nach Kenntnisstand
der Bundesregierung im Ausland stationiert (bitte nach Zahl, Alter der
Ärzte sowie Land und Dauer der Stationierung aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundeswehr verfügt aktuell über insgesamt 64 Sanitätsstabsoffiziere mit
der Qualifikation Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit einem
Durchschnittsalter von 49,6 (35 bis 65) Jahren. Diese verteilen sich wie folgt
auf die einzelnen Länder.
Land Anzahl der Fachärztinnen und Fachärzte
Baden-Württemberg 14
Bayern 3
Berlin 9
Hamburg 5
Niedersachsen 13
Nordrhein-Westfalen 7
Rheinland-Pfalz 11
Schleswig-Holstein 1
Thüringen 1
Quelle: BMVg
5. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Anteil der in
der Frage 2 genannten Fachärzte in der Bundeswehr (bitte in Zahl der
Ärzte, Bundesland, Alter des Arztes aufteilen)?
8. Wie viele der in Frage 5 aufgeführten Fachärzte sind nach Kenntnisstand
der Bundesregierung im Ausland stationiert (bitte nach Zahl, Alter der
Ärzte sowie Land und Dauer der Stationierung aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundeswehr verfügt aktuell über 23 Sanitätsstabsoffiziere mit der
Qualifikation Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der
Zusatzweiterbildung „Spezielle Unfallchirurgie“ mit einem Durchschnittsalter von 52,8 (47 bis
65) Jahren. Diese verteilen sich wie folgt auf die Länder:
Land Anzahl Fachärzte mit Zusatzweiterbildung
Baden-Württemberg 6
Berlin 4
Hamburg 1
Niedersachsen 5
Nordrhein-Westfalen 1
Rheinland-Pfalz 5
Thüringen 1
Quelle: BMVg
6. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Anteil der in
der Frage 3 genannten Fachärzte in der Bundeswehr (bitte in Zahl der
Ärzte, Bundesland, Alter des Arztes aufteilen)?
9. Wie viele der in Frage 6 aufgeführten Fachärzte sind nach Kenntnisstand
der Bundesregierung im Ausland stationiert (bitte nach Zahl, Alter der
Ärzte sowie Land und Dauer der Stationierung aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Das personengebundene Zertifikat „Notfallchirurg“ ist erst seit diesem Jahr
erhältlich. Von den bisher im Rahmen des Kursformats deutschlandweit
insgesamt sechs zertifizierten Notfallchirurgen ist ein Sanitätsstabsoffizier als
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit bestehender Zusatzweiterbildung
„Spezielle Unfallchirurgie“ im Sanitätsdienst der Bundeswehr in Rheinland-
Pfalz tätig.
10. Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer wurden nach Kenntnisstand der
Bundesregierung seit Beginn des Krieges in der Ukraine auf deutsche
Kliniken verteilt, wie hoch waren die Kosten insgesamt für die ärztliche
Versorgung und für die Rehabilitationsmaßnahmen von Ukrainerinnen
und Ukrainern in Deutschland, und wer hat in welcher Höhe die Kosten
hierfür getragen?
Die strategische Verlegung von schwerverletzten und schwerkranken
Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen
die Ukraine erfolgt über das Katstrophenschutzverfahren der Europäischen
Union (EU Civil Protection Mechanism oder UCPM) und in Deutschland über
den sogenannten Kleeblatt-Mechanismus. Die internationalen
Hilfeleistungsersuchen werden durch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ)/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
entgegengenommen; die deutschlandweite Verteilung erfolgt über die fünf regionalen
Kleeblätter.
Seit Februar 2022 wurden über dieses Verfahren mit Stand Mai 2025 rund
1 500 Patientinnen und Patienten in Deutschland aufgenommen. Der Bund
verfügt über keine Statistik zu den Gesamtkosten für die ärztliche Versorgung und
für die Rehabilitationsmaßnahmen von Ukrainern in Deutschland nach
Kostenträgern.
11. Ist nach Auffassung der Bundesregierung das deutsche
Gesundheitssystem auf einen Krieg in Deutschland in ausreichendem Maß vorbereitet,
wenn nein, welche Maßnahmen, Investitionen müssten in welchem
Zeitraum ergriffen werden, um ein kriegstüchtiges Gesundheitssystem zu
schaffen, wie hoch sind die Kosten hierfür, und mit wie vielen Verletzten
rechnet die Bundesregierung im Falle eines Krieges in Deutschland (bitte
auch die wesentlichen Faktoren für die Kostenkalkulation angeben)?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, gesetzliche
Rahmenbedingen für den Gesundheitssektor und den Rettungsdienst im
Zivilschutz- sowie Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung
und eindeutigen Zuständigkeiten zu schaffen. Die Bundesregierung plant dies
mit der Gesetzesinitiative für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG).
Dabei werden die grundlegenden Annahmen der Konzeption zur Zivilen
Verteidigung (KZV) und die Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV)
berücksichtigt.
Die Gesetzesinitiative befindet sich derzeit in der Vorbereitungs- und
Konzeptionierungsphase, so dass weitergehende Angaben beispielsweise zu
Kostenkalkulationen derzeit nicht möglich sind.
12. In welcher Menge müssten nach Auffassung der Bundesregierung
zusätzliche Notfallinstrumente und Notfallmaterialien angeschafft werden,
um im Kriegsfall zu gewährleisten, dass Krankenhäuser vier Wochen
unabhängig arbeiten könnten, und wie hoch wären die Kosten hierfür?
Nach Auffassung der Bundesregierung und unter Berücksichtigung
verschiedener Szenarien (wie z. B. hybride Bedrohungslagen, Bündnisfall,
Verteidigungsfall) ist die weitere Konzeptionierung medizinischer Gegenmaßnahmen
notwendig und soll Gegenstand im GeSiG werden. Zudem wird auf die Antwort
zu Frage 11 verwiesen.
13. Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung in Deutschland in den
Jahren von 2023 bis heute Krisenübungen in Krankenhäusern
durchgeführt, wenn ja, in welcher Anzahl, in welchem Jahr, in welchen
Bundesländern, wer hat die Übungen durchgeführt, wie hoch waren die Kosten,
wer hat diese Kosten getragen, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über die Durchführung von
Krisenübungen in Krankenhäusern und den dafür notwendigen finanziellen
Aufwendungen vor. Für die Durchführung und Finanzierung von Krisenübungen in
Krankenhäusern sind die Länder zuständig.
14. Wie viele Ärzte fehlen und wie viel Krankenhauspersonal fehlt nach
Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell, um die medizinische
Versorgung im Fall eines Krieges in Deutschland gewährleisten zu können?
Deutschland befände sich in einem Verteidigungsfall in einer Krisenlage und
damit einer Abweichung des Normalfalles, die mit den üblichen Ressourcen
nicht zu bewältigen ist. Konkrete Personaldefizite lassen sich nicht vorhersagen
und sind von dem Krisenszenario abhängig. Daher ist es wichtig, u. a.
Möglichkeiten zur Sicherstellung von ausreichenden Personalressourcen vorzusehen
und hierfür Vorkehrungen zu treffen. Inwieweit Vorkehrungen notwendig sind,
wird derzeit geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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