Kosten und Tragweite von Härtungsmaßnahmen zur Militarisierung des zivilen Gesundheitswesens
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Kosten und Tragweite von Härtungsmaßnahmen zur Militarisierung des zivilen Gesundheitswesens
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6612
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Zada Salihović, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, Desiree Becker, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik
Brückner, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar,
Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke,
Stella Merendino, Cansu Özdemir, Sören Pellmann, David Schliesing, Evelyn
Schötz, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Kosten und Tragweite von Härtungsmaßnahmen zur Militarisierung des zivilen
Gesundheitswesens
Das Grünbuch „Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen
Krisenfall“ (ZMZ 4.0) skizziert für das Jahr 2029 einen massiven
Truppenaufmarsch russischer Streitkräfte in Kaliningrad und Belarus, an der Grenze zu den
baltischen Staaten, die der Nordatlantikvertrags-Organisation (North Atlantic
Treaty Organization – NATO) zugehören. Im Folgejahr könnte sich dieses
Szenario vermeintlich zuspitzen, wodurch Deutschland zur Drehscheibe eines
Krieges zwischen der NATO und Russland werden könnte. Laut dem Grünbuch
hätte dies zur Folge, dass unter den Soldatinnen und Soldaten allein ca. 1 000
Verletzte pro Tag anfallen könnten, wovon mehr als 30 Prozent
intensivpflichtig wären – binnen 48 Stunden würden so die gesamten Betten der
Militärkrankenhäuser belegt sein (https://zoes-bund.de/wp-content/uploads/2025/03/25030
6_Gruenbuch_ZMZ_digital.pdf).
Um kriegstüchtig zu werden, sollen öffentliche, freigemeinnützige und private
Krankenhäuser ihre sogenannte Resilienz stärken und diverse
Härtungsmaßnahmen planen, um die zu erwartende Versorgung von NATO-Truppen
übernehmen zu können. Ein konkretes Beispiel für solche Härtungsmaßnahmen
bietet der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Neubau des
Gesundheitscampus Merheim der Kliniken der Stadt Köln: Nach israelischem Vorbild ist
dort eine 40 Mio. Euro teure Tiefgarage geplant, die sich im Ernstfall in ein
voll funktionsfähiges unterirdisches Krankenhaus transformieren lässt (www.ks
ta.de/koeln/koeln-krisenzentrum-in-neuer-tiefgarage-kostet-40-millionen-euro-
1005010).
Im Endbericht ‚,Investitionsbedarfe zur Herstellung der Resilienz deutscher
Krankenhäuser“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und der Institute
for Health Care Business GmbH (hcb; www.dki.de/fileadmin//user_upload/202
5-11-07_DKG_Resilienz_final_formatiert.pdf) legen die Autorinnen und
Autoren dar, dass Krankenhäuser als kritische Infrastruktur besser gegen äußere
Gefahren geschützt werden müssen. Der Fokus liegt dabei auf der
Verteidigungsfähigkeit des Gesundheitssystems im Falle von Sabotage, Cyberangriffen oder
dem Bündnis- sowie Verteidigungsfall, wofür erhebliche Investitionen in die
bauliche und technische Sicherheit sowie in die Notfallvorsorge gefordert
werden.
Parallel zum zivil-militärischen Austausch im Krankenhaussektor vereinbarten
die Bundeswehr (BW) und die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) ein
Abkommen über gemeinsame Weiterbildungen sowie eine für Herbst 2026
geplante Großübung (www.juedische-allgemeine.de/israel/bundeswehr-und-idf-w
ollen-enger-zusammenarbeiten/).Vor dem Hintergrund der derzeit vor dem
Internationalen Gerichtshof (IGH) verhandelten Völkermord-Klage Südafrikas
gegen Israel bezüglich dessen Krieges in Gaza ergeben sich zudem Fragen zu
dieser deutsch-israelischen Zusammenarbeit (www.tagesspiegel.de/politik/kei
n-beistand-fur-israel-beim-genozid-vorwurf-merz-und-wadephul-riskieren-deut
schlands-glaubwurdigkeit-15381418.html).
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellerinnen und
Fragesteller ein Bild machen über das Ausmaß der sogenannten
Härtungsmaßnahmen im Bereich des Gesundheitswesens sowie über die in diesem
Zusammenhang für Herbst 2026 projektierte Großübung der Bundeswehr mit den
Kräften der IDF.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Arten Härtungsmaßnahmen für zivile Krankenhäuser sieht die
Bundesregierung als notwendig an, um adäquat auf einen Bündnis- oder
Verteidigungsfall vorbereitet zu sein (bitte nach baulich, technisch,
personell ausweisen)?
a) Wie viele Krankenhäuser in Deutschland benötigen, nach Kenntnis der
Bundesregierung, Härtungsmaßnahmen, um adäquat auf einen
Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet zu sein (bitte nach
Sektoren differenzieren und Standorte der beteiligten
Gesundheitseinrichtungen nach Bundesland sortiert ausweisen)?
b) Welche Krankenhäuser sollten bei diesen Härtungsmaßnahmen
priorisiert werden (bitte Grund für die Priorisierung benennen)?
2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für
Härtungsmaßnahmen für zivile Krankenhäuser ein, um adäquat auf den Bündnis- oder
Verteidigungsfall vorbereitet zu sein, und plant die Bundesregierung
Härtungsmaßnahmen, wie die Errichtung einer Tiefgarage in Merheim,
mitzufinanzieren?
3. Aus welchen Finanzmitteln sollen die Kosten für die Härtungsmaßnahmen
für zivile Krankenhäuser finanziert werden (bitte die Finanzmittel
aufschlüsseln)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bewaffnetes
Personal in Krankenhäusern diese zu einem legitimen militärischen Angriffsziel
machen könnte?
5. Bestehen, nach Kenntnis der Bundesregierung, analog zur SARS-
CoV‑2‑Pandemie, Konkretisierungen zu einer Aufteilung der deutschen
Krankenhauslandschaft in ein Kleeblattsystem, um adäquat auf den
Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet zu sein, wenn ja
a) in welche Kleeblätter wird die deutsche Krankenhauslandschaft
unterteilt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln),
b) welche Krankenhäuser könnten als ,,Single Point of Contact“ (SPoC)
dienen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln), und
c) anhand welcher Faktoren wird entschieden, welche Krankenhäuser
sich als SPoC eignen?
6. Welche Erkenntnisse aus dem Umgang mit Intensivlagen, wie
beispielsweise der SARS-CoV‑2‑Pandemie, Umweltkatastrophen wie der
Überflutung im Ahrtal 2021 oder diversen Massenanfällen von Verletzten
(MANV), plant die Bundesregierung, bei der Umsetzung von
Härtungsmaßnahmen und bzw. oder der Erhöhung der Resilienz von zivilen
Gesundheitseinrichtungen einzubeziehen?
7. Erfolgen, nach Kenntnis der Bundesregierung, Pläne zu einer
Priorisierung der Behandlung von Patientinnen und Patienten im Spannungs-,
Bündnis- oder Verteidigungsfall?
a) Anhand welcher Kriterien erfolgt die Priorisierung?
b) Welche Behandlungsabläufe werden in zivilen Krankenhäusern zuerst
aufgrund einer Priorisierung nicht mehr sichergestellt werden können?
8. Haben die Planungen der für Herbst 2026 projektierten Großübung der
Bundeswehr mit der IDF schon begonnen, welche Akteure sind daran
beteiligt, wie viele Treffen auf welcher Ebene haben bereits hierzu
stattgefunden, und wie viele sollen noch stattfinden (bitte die Anzahl der Treffen
und die beteiligten Interessengruppen, Bundesministerien, Verbände und
Bundesländer einzeln ausweisen)?
9. Welche Inhalte und Schwerpunkte sind nach jetzigem Stand für die Übung
zwischen BW und IDF geplant?
10. Wird diese Großübung, nach Kenntnis der Bundesregierung, zivile
Gesundheitseinrichtung aus Deutschland bzw. ziviles Personal aus
Deutschland einbeziehen (wie viele, und welche; bitte nach Sektoren
differenzieren, und Standorte der beteiligten Gesundheitseinrichtungen ausweisen)?
a) Nach welchen Gesichtspunkten werden die beteiligten
Gesundheitseinrichtungen ausgewählt?
b) Besteht hier im Vorfeld ein offener Bewerbungsprozess oder werden
die Einrichtungen zentral ausgewählt?
11. Werden die zivilen Partner im Gesundheitswesen im Vorfeld in die
Großübung eingebunden, und wenn ja, wie?
a) Welche Anforderungen an die Leistungserbringung der zivilen Partner
sind seitens des Übungsdesigns formuliert, und mit welchen
Kontingenten an Personal und Material sind die zivilen
Gesundheitseinrichtungen beteiligt?
b) Mit welchen personellen Ressourcen in den teilnehmenden
Gesundheitseinrichtungen vor Ort wird geplant (bitte für jeden beteiligten
Standort einzeln ausweisen)?
12. Werden die Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen vorab über die
Teilnahme informiert, werden betriebliche Interessenvertretungsorgane
der Beschäftigten hierzu informiert oder angehört, ist die Teilnahme an
dieser Großübung für Beschäftigte auf freiwilliger Basis vorgesehen, und
besteht die Möglichkeit der Teilnahmeverweigerung für die betroffenen
Personen (wie genau ist das betreffende Vorgehen hierzu geregelt)?
13. Wird die öffentliche Hand für diese Großübung Finanzmittel bereitstellen,
wenn ja, in welcher konkreten Höhe, und stammen diese Mittel aus dem
Sondervermögen für Infrastruktur oder aus der Bereichsausnahme von der
Schuldenbremse für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben?
14. Mit welchen Einschränkungen für die Zivilbevölkerung ist während dieser
Großübung in Deutschland zu rechnen (bitte nach Standorten
differenzieren), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Übung in zivilen
Gesundheitseinrichtungen nicht zu einer Gefährdung der Zivilbevölkerung
führt?
15. Sollen auch zivile Akteurinnen und Akteure aus Israel oder aus anderen
Staaten an dieser Großübung teilnehmen (wenn ja, welches Land, und
welche Einrichtungen mit welchen personellen, technischen und
materiellen Kapazitäten)?
16. Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Problem rechtlicher, ethischer,
diplomatischer und bzw. oder kommunikativer Natur darin, dass
militärische und zivil-militärische Erfahrungen der IDF auf Einsätzen basieren
könnten, die Gegenstand des IGH-Verfahrens wegen eines möglichen
Verstoßes gegen das „Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung
des Völkermordes“ sind („Anwendung der Konvention über die
Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen
Israel)“)?
17. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine kritische Dimension darin, dass
militärische und zivil-militärische Erfahrungen der IDF auf Einsätzen
basieren, die möglicherweise auf Kriegsverbrechen gemäß
Völkerstrafgesetzbuch beruhen könnten?
Berlin, den 29. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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