Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus
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Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3590
21. Wahlperiode 13.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Dr. Christoph
Birghan, Rainer Galla, Sebastian Maack, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin,
Gerrit Huy, Lukas Rehm, Dr. Malte Kaufmann, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Maximilian
Krah, Stefan Keuter, Martina Uhr, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Boris
Gamanov, Jörg Zirwes, Dr. Christina Baum, Hauke Finger, Erhard Brucker, Marc
Bernhard, Angela Rudzka, Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Edgar Naujok,
Sven Wendorf, Udo Theodor Hemmelgarn, Iris Nieland, Heinrich Koch, Otto
Strauß, Adam Balten, Edgar Naujok, Dr. Daniel Zerbin, Alexis L. Giersch und
der Fraktion der AfD
Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus
Die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch islamistische
extremistische Gruppierungen stellt eine zunehmend bedeutsame Herausforderung für
die innere Sicherheit, den Kinder- und Jugendschutz und die gesellschaftliche
Integration dar. Digitale Kommunikationsräume ermöglichen islamistischen
Akteuren eine niedrigschwellige, zugleich schwer kontrollierbare Ansprache
Minderjähriger, die nicht mehr an physische Orte oder persönliche Netzwerke
gebunden ist. Über soziale Medien, Messengerdienste,
Onlinespieleumgebungen und jugendaffine digitale Inhalte werden Kinder und Jugendliche mit
ideologischen Narrativen, emotional aufgeladenen Gemeinschaftsversprechen und
pseudoreligiösen Ansprachen konfrontiert, die gerade bei Kindern und
Jugendlichen besondere Wirksamkeit entfalten können.
Die Europäische Kommission berichtete im April 2025, dass in Frankreich im
Jahr 2024 insgesamt 18 Minderjährige in Terrorismusverfahren registriert
wurden, was etwa 20 Prozent aller Fälle entspricht. Auch Belgien und Spanien
verzeichnen steigende Fallzahlen jugendlicher Tatverdächtiger im Zusammenhang
mit islamistisch motivierten Radikalisierungs- und Rekrutierungsprozessen,
insbesondere über digitale Räume (Europäische Kommission, „Adolescent
Radicalisation: It’s Not Just on Netflix“, 29. April 2025, https://ec.europa.eu/news
room/home/items/880571/en). Diese europäischen Entwicklungen
verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller, dass die Rekrutierung Minderjähriger
im islamistischen Extremismus ein grenzüberschreitendes Phänomen ist, das
durch digitale Kommunikations- und Propagandastrategien über nationale
Grenzen hinweg verstärkt wird.
Das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) hebt in seinem
Handbuch zur Rekrutierung und Ausnutzung von Kindern durch terroristische
und gewaltorientierte Gruppen hervor, dass Minderjährige aufgrund ihres
emotionalen und kognitiven Entwicklungsstandes besonders anfällig für
ideologische Manipulation, narrative Bindungsstrategien und gruppendynamische
Einflussmechanismen sind. Diese Einschätzung spiegelt sich in praktischen
Rekrutierungsmechanismen islamistischer Gruppierungen in Europa wider, die
Kinder und Jugendliche gezielt ansprechen und in virtuelle oder reale
Unterstützungs- und Mobilisierungsstrukturen einbinden können (UNODC,
„Handbook on Children Recruited and Exploited by Terrorist and Violent
Extremist Groups“, (www.unodc.org/unodc/en/frontpage/2018/January/unodc-lau
nches-handbook-on-children-recruited-and-exploited-by-terrorist-groups.html).
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1415 für das Jahr 2024 eine Zunahme minderjähriger
Tatverdächtiger im Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ aus und betont
zugleich die wachsende Bedeutung digitaler Räume für die Radikalisierung und
propagandistische Ansprache junger Menschen. Medienberichte, wie die
Berichterstattung der Tagesschau vom 25. Juni 2024 über islamistische Vorfälle
an Schulen (www.tagesschau.de/inland/islamismus-schulen-104.html), weisen
in den Augen der Fragesteller darüber hinaus auf eine mögliche Ausweitung
islamistischer Einflussversuche auf schulische und jugendhilferelevante
Kontexte hin.
Während in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1415 insbesondere die Zahl tatverdächtiger
Minderjähriger, allgemeine Hinweise auf Onlineradikalisierung und bestehende
Präventionsprogramme thematisiert wurden, bleibt für die Fragesteller bislang unklar,
wie die Bundesregierung die strukturellen Rekrutierungsmechanismen
islamistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen bewertet, welche
spezifischen Risikofaktoren und digitalen Anwerbungswege sie als besonders relevant
einstuft, wie sie europäische Entwicklungen in nationale Strategien einbezieht
und ob sie einen Ausbau von Forschung, Monitoring und ressortübergreifender
Koordination für erforderlich hält.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung bezüglich der in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415
ausgewiesenen Entwicklungen der tatverdächtigen Minderjährigen im
Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ vor dem Hintergrund der von der
Europäischen Kommission berichteten Zunahme minderjähriger
Tatverdächtiger in Frankreich, Belgien und Spanien (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. aus dieser europäischen Lage für
mögliche Rekrutierungsrisiken Minderjähriger in Deutschland?
2. Welche Faktoren betrachtet die Bundesregierung neben der
Tatverdächtigenstatistik ggf. als besonders aussagekräftig, um Ansprechbarkeiten oder
Rekrutierungsrisiken Minderjähriger im islamistischen Extremismus zu
identifizieren, und wie werden diese möglichen Faktoren in die
ressortübergreifende Bewertung der Gefährdungslage einbezogen?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über narrative,
psychologische oder identitätsbezogene Ansprachen islamistischer
Gruppierungen gegenüber Minderjährigen vor, die über die in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/1415 allgemein beschriebenen Onlineradikalisierungsentwicklungen
hinausgehen, und wie fließen diese möglichen Erkenntnisse ggf. in die
konzeptionelle Ausrichtung der Präventionsarbeit ein?
4. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. hinsichtlich der
Bedeutung spezifischer digitaler Kommunikationsräume einschließlich
sozialer Netzwerke, jugendaffiner Medienangebote, Gaming-Plattformen und
verschlüsselter Messengerdienste für die Rekrutierung Minderjähriger,
und welche regulatorischen, medienpädagogischen oder rechtlichen
Maßnahmen hält sie ggf. für geeignet, diese Rekrutierungsprozesse strukturell
einzudämmen, ohne operative Aufgaben der Sicherheitsbehörden zu
betreffen?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausrichtung und Wirksamkeit der
bundesgeförderten Präventions- und Deradikalisierungsprogramme,
darunter des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der
Beratungsangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Hinblick auf
ihre Fähigkeit, spezifisch Rekrutierungsversuche gegenüber
Minderjährigen im islamistischen Extremismus zu verhindern, und welche
wissenschaftlichen oder evaluativen Erkenntnisse liegen hierzu ggf. vor?
6. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/1415 dargestellten Altersprofilen und Entwicklungsverläufen
tatverdächtiger Minderjähriger für die Frage, wie familiäre, schulische, soziale
oder digitale Vulnerabilitäten präventiv adressiert werden können, um
Rekrutierungsprozessen islamistischer Gruppierungen vorzubeugen?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über islamistische
Einfluss- oder Rekrutierungsversuche im schulischen Umfeld vor,
einschließlich der in der Berichterstattung der „Tagesschau“ vom 25. Juni
2024 dargestellten Fälle, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern bei der Weiterentwicklung schulischer
Präventions- und Schutzmechanismen?
8. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen der
Bundesregierung und europäischen oder internationalen Stellen hinsichtlich der
Weitergabe von Erkenntnissen zu Rekrutierungsmechanismen Minderjähriger
im islamistischen Extremismus, und in welcher Weise werden
internationale Leitlinien wie das UNODC-Handbuch zu Rekrutierung und
Ausnutzung von Kindern durch terroristische Gruppen ggf. in nationale
Strategien einbezogen?
9. Hat sich die Bundesregierung zur bestehenden Forschungs- und Datenlage
zu Rekrutierungs- und Radikalisierungsprozessen Minderjähriger im
islamistischen Extremismus eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja,
welche, und welche Maßnahmen hält sie ggf. für erforderlich, um die
bislang lückenhafte Erkenntnislage, insbesondere hinsichtlich digitaler
Anwerbungswege, psychologischer Bindungsmechanismen und
gruppendynamischer Einflussfaktoren, zu verbessern?
10. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf., ob gesetzliche, institutionelle
oder kooperative Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden sollten,
um Minderjährige künftig wirksamer vor islamistischen
Rekrutierungsversuchen zu schützen, insbesondere mit Blick auf digitale Räume,
schulische Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen
Sicherheitsbehörden, Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen?
Berlin, den 5. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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