Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus (Antwort zu Drs. 21/3590)
Text
Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus (Antwort zu Drs. 21/3590)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3825
21. Wahlperiode 26.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3590 –
Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch islamistische
extremistische Gruppierungen stellt eine zunehmend bedeutsame Herausforderung für
die innere Sicherheit, den Kinder- und Jugendschutz und die gesellschaftliche
Integration dar. Digitale Kommunikationsräume ermöglichen islamistischen
Akteuren eine niedrigschwellige, zugleich schwer kontrollierbare Ansprache
Minderjähriger, die nicht mehr an physische Orte oder persönliche Netzwerke
gebunden ist. Über soziale Medien, Messengerdienste,
Onlinespieleumgebungen und jugendaffine digitale Inhalte werden Kinder und Jugendliche mit
ideologischen Narrativen, emotional aufgeladenen Gemeinschaftsversprechen
und pseudoreligiösen Ansprachen konfrontiert, die gerade bei Kindern und
Jugendlichen besondere Wirksamkeit entfalten können.
Die Europäische Kommission berichtete im April 2025, dass in Frankreich im
Jahr 2024 insgesamt 18 Minderjährige in Terrorismusverfahren registriert
wurden, was etwa 20 Prozent aller Fälle entspricht. Auch Belgien und Spanien
verzeichnen steigende Fallzahlen jugendlicher Tatverdächtiger im
Zusammenhang mit islamistisch motivierten Radikalisierungs- und
Rekrutierungsprozessen, insbesondere über digitale Räume (Europäische Kommission,
„Adolescent Radicalisation: It’s Not Just on Netflix“, 29. April 2025, https://ec.europ
a.eu/newsroom/home/items/880571/en). Diese europäischen Entwicklungen
verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller, dass die Rekrutierung
Minderjähriger im islamistischen Extremismus ein grenzüberschreitendes
Phänomen ist, das durch digitale Kommunikations- und Propagandastrategien über
nationale Grenzen hinweg verstärkt wird.
Das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) hebt in seinem
Handbuch zur Rekrutierung und Ausnutzung von Kindern durch terroristische
und gewaltorientierte Gruppen hervor, dass Minderjährige aufgrund ihres
emotionalen und kognitiven Entwicklungsstandes besonders anfällig für
ideologische Manipulation, narrative Bindungsstrategien und gruppendynamische
Einflussmechanismen sind. Diese Einschätzung spiegelt sich in praktischen
Rekrutierungsmechanismen islamistischer Gruppierungen in Europa wider,
die Kinder und Jugendliche gezielt ansprechen und in virtuelle oder reale
Unterstützungs- und Mobilisierungsstrukturen einbinden können (UNODC,
„Handbook on Children Recruited and Exploited by Terrorist and Violent Ex-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tremist Groups“, (www.unodc.org/unodc/en/frontpage/2018/January/unodc-la
unches-handbook-on-children-recruited-and-exploited-by-terrorist-group
s.html).
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1415 für das Jahr 2024 eine Zunahme minderjähriger
Tatverdächtiger im Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ aus und betont
zugleich die wachsende Bedeutung digitaler Räume für die Radikalisierung
und propagandistische Ansprache junger Menschen. Medienberichte, wie die
Berichterstattung der Tagesschau vom 25. Juni 2024 über islamistische
Vorfälle an Schulen (www.tagesschau.de/inland/islamismus-schulen-104.html),
weisen in den Augen der Fragesteller darüber hinaus auf eine mögliche
Ausweitung islamistischer Einflussversuche auf schulische und
jugendhilferelevante Kontexte hin.
Während in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1415 insbesondere die Zahl tatverdächtiger
Minderjähriger, allgemeine Hinweise auf Onlineradikalisierung und bestehende
Präventionsprogramme thematisiert wurden, bleibt für die Fragesteller bislang
unklar, wie die Bundesregierung die strukturellen Rekrutierungsmechanismen
islamistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen bewertet, welche
spezifischen Risikofaktoren und digitalen Anwerbungswege sie als besonders
relevant einstuft, wie sie europäische Entwicklungen in nationale Strategien
einbezieht und ob sie einen Ausbau von Forschung, Monitoring und
ressortübergreifender Koordination für erforderlich hält.
1. Hat sich die Bundesregierung bezüglich der in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415
ausgewiesenen Entwicklungen der tatverdächtigen Minderjährigen im
Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ vor dem Hintergrund der von
der Europäischen Kommission berichteten Zunahme minderjähriger
Tatverdächtiger in Frankreich, Belgien und Spanien (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. aus dieser europäischen Lage
für mögliche Rekrutierungsrisiken Minderjähriger in Deutschland?
Aus Sicht der Bundesregierung sind jugendbezogene Maßnahmen ein wichtiger
Baustein der zielgruppenspezifischen Deradikalisierungsarbeit.
Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in Forschung
und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen sozialen
Netzwerken in Verbindung gebracht.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3712
verwiesen.
2. Welche Faktoren betrachtet die Bundesregierung neben der
Tatverdächtigenstatistik ggf. als besonders aussagekräftig, um Ansprechbarkeiten
oder Rekrutierungsrisiken Minderjähriger im islamistischen
Extremismus zu identifizieren, und wie werden diese möglichen Faktoren in die
ressortübergreifende Bewertung der Gefährdungslage einbezogen?
Bei der Betrachtung von Ansprechbarkeiten und Rekrutierungsrisiken für
Minderjährige werden alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse genutzt und
zusammengeführt. Hierbei spielen insbesondere polizeiliche,
nachrichtendienstliche, sozialwissenschaftliche und präventionspraktische Erkenntnisse eine
grundlegende Rolle bei der strategischen Gefährdungseinschätzung. Diese
werden in einem fortwährenden Austausch zwischen Bund, Ländern,
Zivilgesellschaft und Wissenschaft ganzheitlich reflektiert.
Zu den Faktoren, die Minderjährige für Islamismus sowie jede Form des
Extremismus vulnerabel machen, zählen unter anderem soziale Eingebundenheit
beziehungsweise soziale Isolation, zum Beispiel durch exzessive Nutzung des
Internets oder sozialer Medien sowie die psychische Situation der Person. Auch
eine bereits vorhandene extremistische Grundeinstellung beziehungsweise
Radikalisierung können einen Anknüpfungspunkt für eine Rekrutierung
darstellen.
In bisherigen Forschungsergebnissen wurden daneben folgende Risikofaktoren
für Radikalisierungsprozesse bestimmt: Auf individueller Ebene erhöhen u. a.
Autoritarismus, Identitätskonflikte, geringes Selbstwertgefühl und
Risikoneigung die Anfälligkeit für Radikalisierung. Soziale Einflüsse umfassen u. a.
dysfunktionale Familienstrukturen sowie den Einfluss radikaler Peergroups. Als
strukturelle Faktoren finden sich Hinweise darauf, dass Diskriminierung auf
individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene die Vulnerabilität
steiger kann. Zusätzlich sind Demokratie-Misstrauen und systemfeindliche
Einstellungen starke Prädiktoren.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über narrative,
psychologische oder identitätsbezogene Ansprachen islamistischer
Gruppierungen gegenüber Minderjährigen vor, die über die in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/1415 allgemein beschriebenen Onlineradikalisierungsentwicklungen
hinausgehen, und wie fließen diese möglichen Erkenntnisse ggf. in die
konzeptionelle Ausrichtung der Präventionsarbeit ein?
Plattformen werden von islamistischen Influencern genutzt, um gezielt junge,
identitätssuchende Menschen zu erreichen, sie schrittweise zu radikalisieren
und für ihre Ideologien zu gewinnen. Zum einen werden Social-Media-
Plattformen genutzt, die bei jungen Menschen besonders beliebt sind, zum anderen
sind die Inhalte kürzer, schneller und visueller geworden.
Als Einstiegsthemen werden häufig „Fragen des täglichen Lebens“ aber auch
geopolitische Entwicklungen oder politische Konflikte aufgegriffen. Zudem
sind die Videos zum Teil humoristisch oder kind- und jugendgerecht
aufbereitet. Über derartige Inhalte werden die Nutzer an die Themen und Sichtweisen
des Islamismus herangeführt.
Auf narrativer Ebene knüpfen islamistische Gruppierungen insbesondere über
vereinfachte Täter-Opfer-Dichotomien, emotionalisierende Krisen- und
Bedrohungserzählungen mit globalem Bezugsrahmen oder eine Heroisierung
jugendlicher Rollenmodelle an. Sie nutzen das Narrativ von Muslimen als angebliche
Opfer einer islamfeindlichen Gesellschaft. Auf psychologischer Ebene erfolgt
eine Ansprache von Sinn- und Zugehörigkeitsbedürfnissen, eine Nutzung von
Anerkennung, Aufmerksamkeit und exklusivem Wissen sowie eine schrittweise
Normalisierung extremistischer Deutungsmuster („Grooming“-ähnliche
Prozesse). Überdies werden religiös überhöhte Identitätsangebote als Antwort auf
persönliche oder gesellschaftliche Verunsicherungen ebenso genutzt wie eine
Abgrenzung von elterlichen, schulischen oder gesellschaftlichen Autoritäten
und eine Verschränkung religiöser, kultureller und politischer Selbstbilder.
Um diesen Ansprachen zu begegnen, legen Präventionskonzepte unter anderem
einen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung entwicklungspsychologischer
Aspekte, den Ausbau biografie- und beziehungsorientierter Präventionsansätze,
auf narrative Gegenangebote (z. B. durch Empowerment-, Resilienz- und
Zugehörigkeitsnarrative) und aufsuchende Streetwork-Ansätze im digitalen Raum.
Um Themen aus den Lebenswelten Jugendlicher zielgruppengerecht zu
adressieren, alternative Deutungsangebote jugendaffin aufzubereiten und die
Resonanz und Reichweite präventiver digitaler Angebote zu erhöhen, werden dabei
auch Gleichaltrige – sogenannte „Peers“ – in den Prozess der Contenterstellung
einbezogen.
Bei der Konzeption von Förderrichtlinien und Förderaufrufen greift die
Bundesregierung auf aktuelle Forschungsergebnisse zur islamistischen
Radikalisierung junger Menschen sowie die Ergebnisse der Evaluationen und
wissenschaftlichen Begleitungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zurück.
4. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. hinsichtlich der
Bedeutung spezifischer digitaler Kommunikationsräume einschließlich
sozialer Netzwerke, jugendaffiner Medienangebote, Gaming-Plattformen
und verschlüsselter Messengerdienste für die Rekrutierung
Minderjähriger, und welche regulatorischen, medienpädagogischen oder rechtlichen
Maßnahmen hält sie ggf. für geeignet, diese Rekrutierungsprozesse
strukturell einzudämmen, ohne operative Aufgaben der
Sicherheitsbehörden zu betreffen?
Die Bundesregierung misst digitalen Kommunikationsräumen für die
Ansprache Minderjähriger eine zentrale Bedeutung bei. Soziale Netzwerke mit hoher
jugendlicher Reichweite, Gaming-Plattformen mit integrierten Chat- und
Community-Funktionen, aber auch Kurzvideoformate und jugendaffine Influencer-
Strukturen sowie verschlüsselte Messenger-Dienste zur Vertiefung von
Kontakten sind die gängigen Werkzeuge islamistischer Akteure. Sie werden genutzt,
um einen niedrigschwelligen Erstkontakt zu Jugendlichen ohne ideologische
Vorprägung herzustellen, einen Übergang von offenen zu geschlossenen
Kommunikationsformen zu vollziehen und klassische realweltliche Gatekeeper –
wie Eltern, Schule und Institutionen – zu umgehen. Dabei setzen sie auf
emotionalisierende Narrative und algorithmengetriebene Inhalte, um Jugendliche zu
erreichen.
In regulatorischer und rechtlicher Hinsicht wird eine konsequente Anwendung
jugendschutzrechtlicher Instrumente sowie eine Unterstützung altersgerechter
Schutz- und Meldesysteme als geeignet angesehen. In medienpädagogischer
Perspektive erscheinen der Ausbau digitaler Kompetenzprogramme für Kinder,
Eltern und Fachkräfte, sowie eine frühzeitige Sensibilisierung für manipulative
Kommunikationsstrategien als geeignet, um die genannten
Rekrutierungsprozesse strukturell einzudämmen, ohne dabei operative Aufgaben der
Sicherheitsbehörden zu betreffen. Medienpädagogische Angebote können Kinder und
Jugendliche zur kritischen Reflektion medialer Inhalte befähigen und sie dabei
unterstützen, Desinformation und Propaganda zu erkennen. Online-
Präventionsprojekte können zudem für das Erkennen menschenfeindlicher Ideologien
sensibilisieren und mittels alternativer Narrative demokratische Werte stärken.
Hierbei sei u. a. auf das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung zu
verweisen.
Daneben ist eine stärkere digitale Präsenz aus den Bereichen politische Bildung
und Prävention auf den Plattformen zu empfehlen (z. B. Online-Streetwork).
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausrichtung und Wirksamkeit der
bundesgeförderten Präventions- und Deradikalisierungsprogramme,
darunter des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der
Beratungsangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Hinblick auf
ihre Fähigkeit, spezifisch Rekrutierungsversuche gegenüber
Minderjährigen im islamistischen Extremismus zu verhindern, und welche
wissenschaftlichen oder evaluativen Erkenntnisse liegen hierzu ggf. vor?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD Bundestagsdrucksache 21/3712 verwiesen.
6. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/1415 dargestellten Altersprofilen und Entwicklungsverläufen
tatverdächtiger Minderjähriger für die Frage, wie familiäre, schulische, soziale
oder digitale Vulnerabilitäten präventiv adressiert werden können, um
Rekrutierungsprozessen islamistischer Gruppierungen vorzubeugen?
Altersprofile und Entwicklungsverläufe sind ein Element auf die Frage, wie
familiäre, schulische, soziale oder digitale Vulnerabilitäten präventiv adressiert
werden können.
Die Frühzeitigkeit der Radikalisierungsprozesse liegt in mehrdimensionalen
Vulnerabilitäten verankert und Radikalisierungsverläufe sind in der Regel nicht
monokausal.
In der Präventionsarbeit werden diese Vulnerabilitäten adressiert,
beispielsweise durch eine Stärkung familiärer Beratung und Unterstützungssysteme, die
Verankerung von Demokratieförderung und Extremismusprävention im
Schulalltag, aber auch durch die Förderung sozialer Teilhabe und
Anerkennungserfahrungen. In den vergangenen Jahren wurde zudem ein größerer Fokus auf die
proaktive Ansprache von Jugendlichen im digitalen Raum gelegt, die sich
islamistisch äußern oder anderweitig in Erscheinung treten, ferner wurden dabei
analoge und digitale Präventionsangebote enger verzahnt.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über islamistische
Einfluss- oder Rekrutierungsversuche im schulischen Umfeld vor,
einschließlich der in der Berichterstattung der „Tagesschau“ vom 25. Juni
2024 dargestellten Fälle, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern bei der Weiterentwicklung schulischer
Präventions- und Schutzmechanismen?
Kinder und Jugendliche sind eine Zielgruppe islamistischer Organisationen,
daher ist Jugend- und Bildungsarbeit ein Schwerpunkt der Aktivitäten diverser
islamistischer Gruppierungen. Es liegen vereinzelte Hinweise auf islamistische
Einflussversuche im schulischen Kontext vor – dabei werden vor allem
schulnahe Sozialräume wie beispielsweise Peer-Gruppen oder digitale
Klassengruppen genutzt.
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern
(Kulturhoheit der Länder). Unter Wahrung dieser Kompetenzverteilung
arbeiten Bund und Länder jedoch in den Bereichen von Förderprogrammen zur
Extremismusprävention, der Entwicklung von Handreichungen und
Fortbildungsangeboten, sowie der Vernetzung schulischer Akteure mit Beratungsstellen
zusammen. Bund und Länder verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der
Bekämpfung von Extremismus. Repression und Prävention greifen dabei
ineinander. Die Sicherheitsbehörden des Bundes stimmen sich fortlaufend mit den
Ländern ab, um entsprechende Vorkehrungen treffen und ggf. erforderliche
Maßnahmen durchführen zu können. Polizeiliche Konzepte und Maßnahmen
werden in diesem Kontext ebenfalls fortlaufend geprüft und optimiert. Ferner
findet ein fortwährender Austausch in verschiedenen Bund-Länder-Gremien
statt.
8. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen der
Bundesregierung und europäischen oder internationalen Stellen hinsichtlich der
Weitergabe von Erkenntnissen zu Rekrutierungsmechanismen
Minderjähriger im islamistischen Extremismus, und in welcher Weise werden
internationale Leitlinien wie das UNODC-Handbuch zu Rekrutierung
und Ausnutzung von Kindern durch terroristische Gruppen ggf. in
nationale Strategien einbezogen?
Die Bundesregierung trägt aktiv zur praxis- und bedarfsorientierten
Weiterentwicklung von Präventionsansätzen auf EU-Ebene bei und vernetzt sich
strategisch mit relevanten internationalen Partnern. Dabei stellt insbesondere der EU
Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation als europaweites Netzwerk für
zivilgesellschaftliche und behördliche Präventionsakteure und Vertreter der
Wissenschaft eine zentrale Austausch- und Kooperationsplattform dar. Der EU
Knowledge Hub setzt sich in unterschiedlichen Formaten mit aktuellen und im
Rahmen der „Strategic Orientations on a Coordinated EU Approach to
Prevention of Radicalisation“ als besonders praxisrelevant identifizierten Themen
auseinander. Hierzu gehört auch das Themencluster „Radikalisierung von
Minderjährigen“.
Darüber hinaus verfügen auch einige Bund-Länder-Gremien über internationale
Schnittstellen und tragen so dazu bei, dass Präventionsakteure auf Bundes- und
Landesebene ihre Wissensbestände kontinuierlich erweitern und
Präventionsprogramme an aktuelle Bedarfe angepasst werden.
9. Hat sich die Bundesregierung zur bestehenden Forschungs- und
Datenlage zu Rekrutierungs- und Radikalisierungsprozessen Minderjähriger im
islamistischen Extremismus eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja,
welche, und welche Maßnahmen hält sie ggf. für erforderlich, um die
bislang lückenhafte Erkenntnislage, insbesondere hinsichtlich digitaler
Anwerbungswege, psychologischer Bindungsmechanismen und
gruppendynamischer Einflussfaktoren, zu verbessern?
Das Forschungsfeld zu Rekrutierungs- und Radikalisierungsprozessen
Minderjähriger im islamistischen Extremismus zeichnet sich durch komplexe
Zugangsvoraussetzungen und eine herausforderungsvolle Erkenntnisgewinnung
aus.
Eine Verbesserung der Forschungs- und Datenlage würde zunächst eine
strukturierte Bestandsaufnahme jener Erkenntnisse erfordern, die bereits vorliegen –
auch unter Berücksichtigung von Untersuchungen zu anderen
Erscheinungsformen des Extremismus. Forschungen in diesem Handlungsfeld müssen sich
überdies durch einen besonderen Fokus auf Interdisziplinarität und eine starke
Verschränkung von Wissenschaft und Praxis auszeichnen. Überdies sollten
bestehende Modelle zur wirksamkeitsorientierten Betrachtung von Präventions-
und Interventionsmaßnahmen weiterentwickelt und angewandt werden.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf., ob gesetzliche, institutionelle
oder kooperative Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden sollten,
um Minderjährige künftig wirksamer vor islamistischen
Rekrutierungsversuchen zu schützen, insbesondere mit Blick auf digitale Räume,
schulische Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen
Sicherheitsbehörden, Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen?
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend, ob gesetzliche, institutionelle oder
kooperative Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden sollten, um
Minderjährige künftig wirksamer vor islamistischen Rekrutierungsversuchen zu
schützen, insbesondere mit Blick auf digitale Räume, schulische Schutzmaßnahmen
und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Jugendhilfe und
Bildungseinrichtungen. Das Bundesministerium des Innern hat mit dem
„Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ ein dauerhaftes
Beratungsgremium eingerichtet, welches ein breites Themenspektrum abdeckt und
Islamismusprävention als Querschnittsaufgabe versteht, die nicht nur
sicherheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische, integrationspolitische und
bildungspolitische Dimensionen umfasst. Der Schutz Minderjähriger vor
islamistischen Rekrutierungsversuchen insbesondere im digitalen Raum sowie
auch an Schulen wird ein wesentlicher Bestandteil der Bearbeitung sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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