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Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus (Antwort zu Drs. 21/3590)

dip / drucksache 26.01.2026 · WP 21 · 21/3825 · Antwort · Original ↗

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Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus (Antwort zu Drs. 21/3590) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3825 21. Wahlperiode 26.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3590 – Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch islamistische extremistische Gruppierungen stellt eine zunehmend bedeutsame Herausforderung für die innere Sicherheit, den Kinder- und Jugendschutz und die gesellschaftliche Integration dar. Digitale Kommunikationsräume ermöglichen islamistischen Akteuren eine niedrigschwellige, zugleich schwer kontrollierbare Ansprache Minderjähriger, die nicht mehr an physische Orte oder persönliche Netzwerke gebunden ist. Über soziale Medien, Messengerdienste, Onlinespieleumgebungen und jugendaffine digitale Inhalte werden Kinder und Jugendliche mit ideologischen Narrativen, emotional aufgeladenen Gemeinschaftsversprechen und pseudoreligiösen Ansprachen konfrontiert, die gerade bei Kindern und Jugendlichen besondere Wirksamkeit entfalten können. Die Europäische Kommission berichtete im April 2025, dass in Frankreich im Jahr 2024 insgesamt 18 Minderjährige in Terrorismusverfahren registriert wurden, was etwa 20 Prozent aller Fälle entspricht. Auch Belgien und Spanien verzeichnen steigende Fallzahlen jugendlicher Tatverdächtiger im Zusammenhang mit islamistisch motivierten Radikalisierungs- und Rekrutierungsprozessen, insbesondere über digitale Räume (Europäische Kommission, „Adolescent Radicalisation: It’s Not Just on Netflix“, 29. April 2025, https://ec.europ a.eu/newsroom/home/items/880571/en). Diese europäischen Entwicklungen verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller, dass die Rekrutierung Minderjähriger im islamistischen Extremismus ein grenzüberschreitendes Phänomen ist, das durch digitale Kommunikations- und Propagandastrategien über nationale Grenzen hinweg verstärkt wird. Das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) hebt in seinem Handbuch zur Rekrutierung und Ausnutzung von Kindern durch terroristische und gewaltorientierte Gruppen hervor, dass Minderjährige aufgrund ihres emotionalen und kognitiven Entwicklungsstandes besonders anfällig für ideologische Manipulation, narrative Bindungsstrategien und gruppendynamische Einflussmechanismen sind. Diese Einschätzung spiegelt sich in praktischen Rekrutierungsmechanismen islamistischer Gruppierungen in Europa wider, die Kinder und Jugendliche gezielt ansprechen und in virtuelle oder reale Unterstützungs- und Mobilisierungsstrukturen einbinden können (UNODC, „Handbook on Children Recruited and Exploited by Terrorist and Violent Ex- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tremist Groups“, (www.unodc.org/unodc/en/frontpage/2018/January/unodc-la unches-handbook-on-children-recruited-and-exploited-by-terrorist-group s.html). Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 für das Jahr 2024 eine Zunahme minderjähriger Tatverdächtiger im Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ aus und betont zugleich die wachsende Bedeutung digitaler Räume für die Radikalisierung und propagandistische Ansprache junger Menschen. Medienberichte, wie die Berichterstattung der Tagesschau vom 25. Juni 2024 über islamistische Vorfälle an Schulen (www.tagesschau.de/inland/islamismus-schulen-104.html), weisen in den Augen der Fragesteller darüber hinaus auf eine mögliche Ausweitung islamistischer Einflussversuche auf schulische und jugendhilferelevante Kontexte hin. Während in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 insbesondere die Zahl tatverdächtiger Minderjähriger, allgemeine Hinweise auf Onlineradikalisierung und bestehende Präventionsprogramme thematisiert wurden, bleibt für die Fragesteller bislang unklar, wie die Bundesregierung die strukturellen Rekrutierungsmechanismen islamistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen bewertet, welche spezifischen Risikofaktoren und digitalen Anwerbungswege sie als besonders relevant einstuft, wie sie europäische Entwicklungen in nationale Strategien einbezieht und ob sie einen Ausbau von Forschung, Monitoring und ressortübergreifender Koordination für erforderlich hält.  1. Hat sich die Bundesregierung bezüglich der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 ausgewiesenen Entwicklungen der tatverdächtigen Minderjährigen im Bereich „Islamismus/Fundamentalismus“ vor dem Hintergrund der von der Europäischen Kommission berichteten Zunahme minderjähriger Tatverdächtiger in Frankreich, Belgien und Spanien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. aus dieser europäischen Lage für mögliche Rekrutierungsrisiken Minderjähriger in Deutschland? Aus Sicht der Bundesregierung sind jugendbezogene Maßnahmen ein wichtiger Baustein der zielgruppenspezifischen Deradikalisierungsarbeit. Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in Forschung und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen sozialen Netzwerken in Verbindung gebracht. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3712 verwiesen.  2. Welche Faktoren betrachtet die Bundesregierung neben der Tatverdächtigenstatistik ggf. als besonders aussagekräftig, um Ansprechbarkeiten oder Rekrutierungsrisiken Minderjähriger im islamistischen Extremismus zu identifizieren, und wie werden diese möglichen Faktoren in die ressortübergreifende Bewertung der Gefährdungslage einbezogen? Bei der Betrachtung von Ansprechbarkeiten und Rekrutierungsrisiken für Minderjährige werden alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse genutzt und zusammengeführt. Hierbei spielen insbesondere polizeiliche, nachrichtendienstliche, sozialwissenschaftliche und präventionspraktische Erkenntnisse eine grundlegende Rolle bei der strategischen Gefährdungseinschätzung. Diese werden in einem fortwährenden Austausch zwischen Bund, Ländern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft ganzheitlich reflektiert. Zu den Faktoren, die Minderjährige für Islamismus sowie jede Form des Extremismus vulnerabel machen, zählen unter anderem soziale Eingebundenheit beziehungsweise soziale Isolation, zum Beispiel durch exzessive Nutzung des Internets oder sozialer Medien sowie die psychische Situation der Person. Auch eine bereits vorhandene extremistische Grundeinstellung beziehungsweise Radikalisierung können einen Anknüpfungspunkt für eine Rekrutierung darstellen. In bisherigen Forschungsergebnissen wurden daneben folgende Risikofaktoren für Radikalisierungsprozesse bestimmt: Auf individueller Ebene erhöhen u. a. Autoritarismus, Identitätskonflikte, geringes Selbstwertgefühl und Risikoneigung die Anfälligkeit für Radikalisierung. Soziale Einflüsse umfassen u. a. dysfunktionale Familienstrukturen sowie den Einfluss radikaler Peergroups. Als strukturelle Faktoren finden sich Hinweise darauf, dass Diskriminierung auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene die Vulnerabilität steiger kann. Zusätzlich sind Demokratie-Misstrauen und systemfeindliche Einstellungen starke Prädiktoren.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über narrative, psychologische oder identitätsbezogene Ansprachen islamistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen vor, die über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 allgemein beschriebenen Onlineradikalisierungsentwicklungen hinausgehen, und wie fließen diese möglichen Erkenntnisse ggf. in die konzeptionelle Ausrichtung der Präventionsarbeit ein? Plattformen werden von islamistischen Influencern genutzt, um gezielt junge, identitätssuchende Menschen zu erreichen, sie schrittweise zu radikalisieren und für ihre Ideologien zu gewinnen. Zum einen werden Social-Media- Plattformen genutzt, die bei jungen Menschen besonders beliebt sind, zum anderen sind die Inhalte kürzer, schneller und visueller geworden. Als Einstiegsthemen werden häufig „Fragen des täglichen Lebens“ aber auch geopolitische Entwicklungen oder politische Konflikte aufgegriffen. Zudem sind die Videos zum Teil humoristisch oder kind- und jugendgerecht aufbereitet. Über derartige Inhalte werden die Nutzer an die Themen und Sichtweisen des Islamismus herangeführt. Auf narrativer Ebene knüpfen islamistische Gruppierungen insbesondere über vereinfachte Täter-Opfer-Dichotomien, emotionalisierende Krisen- und Bedrohungserzählungen mit globalem Bezugsrahmen oder eine Heroisierung jugendlicher Rollenmodelle an. Sie nutzen das Narrativ von Muslimen als angebliche Opfer einer islamfeindlichen Gesellschaft. Auf psychologischer Ebene erfolgt eine Ansprache von Sinn- und Zugehörigkeitsbedürfnissen, eine Nutzung von Anerkennung, Aufmerksamkeit und exklusivem Wissen sowie eine schrittweise Normalisierung extremistischer Deutungsmuster („Grooming“-ähnliche Prozesse). Überdies werden religiös überhöhte Identitätsangebote als Antwort auf persönliche oder gesellschaftliche Verunsicherungen ebenso genutzt wie eine Abgrenzung von elterlichen, schulischen oder gesellschaftlichen Autoritäten und eine Verschränkung religiöser, kultureller und politischer Selbstbilder. Um diesen Ansprachen zu begegnen, legen Präventionskonzepte unter anderem einen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Aspekte, den Ausbau biografie- und beziehungsorientierter Präventionsansätze, auf narrative Gegenangebote (z. B. durch Empowerment-, Resilienz- und Zugehörigkeitsnarrative) und aufsuchende Streetwork-Ansätze im digitalen Raum. Um Themen aus den Lebenswelten Jugendlicher zielgruppengerecht zu adressieren, alternative Deutungsangebote jugendaffin aufzubereiten und die Resonanz und Reichweite präventiver digitaler Angebote zu erhöhen, werden dabei auch Gleichaltrige – sogenannte „Peers“ – in den Prozess der Contenterstellung einbezogen. Bei der Konzeption von Förderrichtlinien und Förderaufrufen greift die Bundesregierung auf aktuelle Forschungsergebnisse zur islamistischen Radikalisierung junger Menschen sowie die Ergebnisse der Evaluationen und wissenschaftlichen Begleitungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zurück.  4. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. hinsichtlich der Bedeutung spezifischer digitaler Kommunikationsräume einschließlich sozialer Netzwerke, jugendaffiner Medienangebote, Gaming-Plattformen und verschlüsselter Messengerdienste für die Rekrutierung Minderjähriger, und welche regulatorischen, medienpädagogischen oder rechtlichen Maßnahmen hält sie ggf. für geeignet, diese Rekrutierungsprozesse strukturell einzudämmen, ohne operative Aufgaben der Sicherheitsbehörden zu betreffen? Die Bundesregierung misst digitalen Kommunikationsräumen für die Ansprache Minderjähriger eine zentrale Bedeutung bei. Soziale Netzwerke mit hoher jugendlicher Reichweite, Gaming-Plattformen mit integrierten Chat- und Community-Funktionen, aber auch Kurzvideoformate und jugendaffine Influencer- Strukturen sowie verschlüsselte Messenger-Dienste zur Vertiefung von Kontakten sind die gängigen Werkzeuge islamistischer Akteure. Sie werden genutzt, um einen niedrigschwelligen Erstkontakt zu Jugendlichen ohne ideologische Vorprägung herzustellen, einen Übergang von offenen zu geschlossenen Kommunikationsformen zu vollziehen und klassische realweltliche Gatekeeper – wie Eltern, Schule und Institutionen – zu umgehen. Dabei setzen sie auf emotionalisierende Narrative und algorithmengetriebene Inhalte, um Jugendliche zu erreichen. In regulatorischer und rechtlicher Hinsicht wird eine konsequente Anwendung jugendschutzrechtlicher Instrumente sowie eine Unterstützung altersgerechter Schutz- und Meldesysteme als geeignet angesehen. In medienpädagogischer Perspektive erscheinen der Ausbau digitaler Kompetenzprogramme für Kinder, Eltern und Fachkräfte, sowie eine frühzeitige Sensibilisierung für manipulative Kommunikationsstrategien als geeignet, um die genannten Rekrutierungsprozesse strukturell einzudämmen, ohne dabei operative Aufgaben der Sicherheitsbehörden zu betreffen. Medienpädagogische Angebote können Kinder und Jugendliche zur kritischen Reflektion medialer Inhalte befähigen und sie dabei unterstützen, Desinformation und Propaganda zu erkennen. Online- Präventionsprojekte können zudem für das Erkennen menschenfeindlicher Ideologien sensibilisieren und mittels alternativer Narrative demokratische Werte stärken. Hierbei sei u. a. auf das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung zu verweisen. Daneben ist eine stärkere digitale Präsenz aus den Bereichen politische Bildung und Prävention auf den Plattformen zu empfehlen (z. B. Online-Streetwork). Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausrichtung und Wirksamkeit der bundesgeförderten Präventions- und Deradikalisierungsprogramme, darunter des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie der Beratungsangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Hinblick auf ihre Fähigkeit, spezifisch Rekrutierungsversuche gegenüber Minderjährigen im islamistischen Extremismus zu verhindern, und welche wissenschaftlichen oder evaluativen Erkenntnisse liegen hierzu ggf. vor? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD Bundestagsdrucksache 21/3712 verwiesen.  6. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1415 dargestellten Altersprofilen und Entwicklungsverläufen tatverdächtiger Minderjähriger für die Frage, wie familiäre, schulische, soziale oder digitale Vulnerabilitäten präventiv adressiert werden können, um Rekrutierungsprozessen islamistischer Gruppierungen vorzubeugen? Altersprofile und Entwicklungsverläufe sind ein Element auf die Frage, wie familiäre, schulische, soziale oder digitale Vulnerabilitäten präventiv adressiert werden können. Die Frühzeitigkeit der Radikalisierungsprozesse liegt in mehrdimensionalen Vulnerabilitäten verankert und Radikalisierungsverläufe sind in der Regel nicht monokausal. In der Präventionsarbeit werden diese Vulnerabilitäten adressiert, beispielsweise durch eine Stärkung familiärer Beratung und Unterstützungssysteme, die Verankerung von Demokratieförderung und Extremismusprävention im Schulalltag, aber auch durch die Förderung sozialer Teilhabe und Anerkennungserfahrungen. In den vergangenen Jahren wurde zudem ein größerer Fokus auf die proaktive Ansprache von Jugendlichen im digitalen Raum gelegt, die sich islamistisch äußern oder anderweitig in Erscheinung treten, ferner wurden dabei analoge und digitale Präventionsangebote enger verzahnt. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über islamistische Einfluss- oder Rekrutierungsversuche im schulischen Umfeld vor, einschließlich der in der Berichterstattung der „Tagesschau“ vom 25. Juni 2024 dargestellten Fälle, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Weiterentwicklung schulischer Präventions- und Schutzmechanismen? Kinder und Jugendliche sind eine Zielgruppe islamistischer Organisationen, daher ist Jugend- und Bildungsarbeit ein Schwerpunkt der Aktivitäten diverser islamistischer Gruppierungen. Es liegen vereinzelte Hinweise auf islamistische Einflussversuche im schulischen Kontext vor – dabei werden vor allem schulnahe Sozialräume wie beispielsweise Peer-Gruppen oder digitale Klassengruppen genutzt. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern (Kulturhoheit der Länder). Unter Wahrung dieser Kompetenzverteilung arbeiten Bund und Länder jedoch in den Bereichen von Förderprogrammen zur Extremismusprävention, der Entwicklung von Handreichungen und Fortbildungsangeboten, sowie der Vernetzung schulischer Akteure mit Beratungsstellen zusammen. Bund und Länder verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung von Extremismus. Repression und Prävention greifen dabei ineinander. Die Sicherheitsbehörden des Bundes stimmen sich fortlaufend mit den Ländern ab, um entsprechende Vorkehrungen treffen und ggf. erforderliche Maßnahmen durchführen zu können. Polizeiliche Konzepte und Maßnahmen werden in diesem Kontext ebenfalls fortlaufend geprüft und optimiert. Ferner findet ein fortwährender Austausch in verschiedenen Bund-Länder-Gremien statt.  8. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen der Bundesregierung und europäischen oder internationalen Stellen hinsichtlich der Weitergabe von Erkenntnissen zu Rekrutierungsmechanismen Minderjähriger im islamistischen Extremismus, und in welcher Weise werden internationale Leitlinien wie das UNODC-Handbuch zu Rekrutierung und Ausnutzung von Kindern durch terroristische Gruppen ggf. in nationale Strategien einbezogen? Die Bundesregierung trägt aktiv zur praxis- und bedarfsorientierten Weiterentwicklung von Präventionsansätzen auf EU-Ebene bei und vernetzt sich strategisch mit relevanten internationalen Partnern. Dabei stellt insbesondere der EU Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation als europaweites Netzwerk für zivilgesellschaftliche und behördliche Präventionsakteure und Vertreter der Wissenschaft eine zentrale Austausch- und Kooperationsplattform dar. Der EU Knowledge Hub setzt sich in unterschiedlichen Formaten mit aktuellen und im Rahmen der „Strategic Orientations on a Coordinated EU Approach to Prevention of Radicalisation“ als besonders praxisrelevant identifizierten Themen auseinander. Hierzu gehört auch das Themencluster „Radikalisierung von Minderjährigen“. Darüber hinaus verfügen auch einige Bund-Länder-Gremien über internationale Schnittstellen und tragen so dazu bei, dass Präventionsakteure auf Bundes- und Landesebene ihre Wissensbestände kontinuierlich erweitern und Präventionsprogramme an aktuelle Bedarfe angepasst werden.  9. Hat sich die Bundesregierung zur bestehenden Forschungs- und Datenlage zu Rekrutierungs- und Radikalisierungsprozessen Minderjähriger im islamistischen Extremismus eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, welche, und welche Maßnahmen hält sie ggf. für erforderlich, um die bislang lückenhafte Erkenntnislage, insbesondere hinsichtlich digitaler Anwerbungswege, psychologischer Bindungsmechanismen und gruppendynamischer Einflussfaktoren, zu verbessern? Das Forschungsfeld zu Rekrutierungs- und Radikalisierungsprozessen Minderjähriger im islamistischen Extremismus zeichnet sich durch komplexe Zugangsvoraussetzungen und eine herausforderungsvolle Erkenntnisgewinnung aus. Eine Verbesserung der Forschungs- und Datenlage würde zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme jener Erkenntnisse erfordern, die bereits vorliegen – auch unter Berücksichtigung von Untersuchungen zu anderen Erscheinungsformen des Extremismus. Forschungen in diesem Handlungsfeld müssen sich überdies durch einen besonderen Fokus auf Interdisziplinarität und eine starke Verschränkung von Wissenschaft und Praxis auszeichnen. Überdies sollten bestehende Modelle zur wirksamkeitsorientierten Betrachtung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen weiterentwickelt und angewandt werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf., ob gesetzliche, institutionelle oder kooperative Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden sollten, um Minderjährige künftig wirksamer vor islamistischen Rekrutierungsversuchen zu schützen, insbesondere mit Blick auf digitale Räume, schulische Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen? Die Bundesregierung überprüft fortlaufend, ob gesetzliche, institutionelle oder kooperative Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden sollten, um Minderjährige künftig wirksamer vor islamistischen Rekrutierungsversuchen zu schützen, insbesondere mit Blick auf digitale Räume, schulische Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen. Das Bundesministerium des Innern hat mit dem „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ ein dauerhaftes Beratungsgremium eingerichtet, welches ein breites Themenspektrum abdeckt und Islamismusprävention als Querschnittsaufgabe versteht, die nicht nur sicherheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische, integrationspolitische und bildungspolitische Dimensionen umfasst. Der Schutz Minderjähriger vor islamistischen Rekrutierungsversuchen insbesondere im digitalen Raum sowie auch an Schulen wird ein wesentlicher Bestandteil der Bearbeitung sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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