Unzureichende Erfassung und Analyse linksextremistischer Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche (Antwort zu Drs. 21/3922)
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Unzureichende Erfassung und Analyse linksextremistischer Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche (Antwort zu Drs. 21/3922)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4246
21. Wahlperiode 18.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3922 –
Unzureichende Erfassung und Analyse linksextremistischer Einflussnahme auf
Kinder und Jugendliche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die mögliche Einflussnahme linksextremistischer Gruppierungen auf Kinder
und Jugendliche ist seit Jahren Gegenstand vereinzelter fachlicher und
politischer Hinweise. Trotz dieser wiederkehrenden Diskussionen existiert auf
Bundesebene bis heute keine systematische Erfassung von Einfluss- oder
Rekrutierungsprozessen Minderjähriger im linksextremistischen Spektrum. Auf
Bundesebene bestehen bislang keine eigenständigen Verfahren oder
systematischen Ansätze, die eine differenzierte Unterscheidung zwischen
jugendtypischer politischer Protestsozialisation einerseits und gezielter extremistischer
Einflussnahme andererseits vorsehen.
Zwar werden politisch motivierte Straftaten im Bereich „PMK-links“
(Politisch motivierte Kriminalität-links) nach Alter der Tatverdächtigen statistisch
erfasst, jedoch bildet diese Datenlage ausschließlich strafrechtlich relevante
Sachverhalte ab und erlaubt keine Rückschlüsse auf strukturelle Ansprachen,
ideologische Einflussprozesse, gruppendynamische Bindungsmechanismen
oder frühe Kontaktwege Minderjähriger in linksextremistische Milieus.
Im Jahr 2025 kam es in Gießen im Zusammenhang mit Protesten gegen die
Gründung der Jugendorganisation der AfD zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Eine investigative Recherche (www.nius.de/nius-originals/news/giessen-kraw
alle-undercover-bei-der-antifa/00ece74a-b6dd-4563-aa41-5af87867c1d0)
ordnete beteiligte Gruppen eindeutig dem linksextremistischen Spektrum zu
und beschreibt Strukturen sowie Kommunikationsmuster, die für jugendaffine
Milieus erreichbar erscheinen. Derartige öffentlich dokumentierte Ereignisse
werfen bei den Fragestellern die Frage auf, ob Minderjährige im Kontext
dynamischer Protestlagen, subkultureller Szenen oder digitaler
Mobilisierungsräume in Kontakt mit linksextremistischen Strukturen geraten können und ob
solche Kontaktwege bislang unzureichend erfasst werden.
Hinweise auf mögliche Berührungspunkte junger Menschen mit
linksextremistischen Ideologien finden sich darüber hinaus in einzelnen
Medienberichten, gesellschaftlichen Einschätzungen oder Beobachtungen kommunaler
Präventionsstellen (https://kultus.hessen.de/schulsystem/politische-bildung/extre
mismuspraevention/praevention-linksextremismus; www.dji.de/fileadmin/use
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
r_upload/bulletin/d_bull_d/bull109_d/DJI_1_15_Web.pdf). Es handelt sich
hierbei jedoch um nicht systematisch erhobene Einzelhinweise, die in Umfang
oder Struktur wissenschaftlich belastbar ausgewertet werden könnten. Ein
eigenständiges, strukturiertes bundesweites Analyse- oder
Monitoringverfahren ist bislang nicht eingerichtet. Somit bleibt unklar, ob Minderjährige
lediglich in Einzelfällen in linksextremistische Szenen hineinsozialisiert werden
oder ob strukturelle Einflussmechanismen bestehen, die bislang statistisch
nicht sichtbar sind.
Diese Frage der Erkenntnislage betrifft sowohl den Kinderschutz als auch die
Grundlagen einer wirksamen Präventionspolitik. Ohne belastbare
Informationen über mögliche Einstiegswege, ideologische Bindungsmechanismen oder
die Rolle jugendaffiner Szenen sind belastbare Gefährdungsabschätzungen
und eine evidenzbasierte Planung präventiver Maßnahmen auf Bundesebene
nur eingeschränkt möglich. Die Fragesteller halten daher eine umfassende
Bewertung der bestehenden Analyse- und Erfassungsstrukturen für erforderlich.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
bisherigen Erkenntnisstand, dass auf Bundesebene bislang keine gesonderten
Erkenntnisse zu Einfluss- oder Anwerbeprozessen linksextremistischer
Gruppierungen gegenüber Minderjährigen vorliegen, und wie bewertet
sie diese fehlende Wissensgrundlage im Hinblick auf eine sachgerechte
Gefahreneinschätzung?
2. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach Kenntnis der
Fragesteller bislang keine eigenständigen Verfahren, Studien oder
Analyseinstrumente eingeführt, um mögliche Einfluss- oder
Radikalisierungsprozesse Minderjähriger im linksextremistischen Spektrum systematisch zu
untersuchen, und sieht sie einen politischen oder fachlichen Bedarf, dies
künftig zu ändern?
3. Welche Erwägungen bestehen innerhalb der Bundesregierung ggf., ein
strukturiertes bundesweites Monitoring oder eine wissenschaftliche
Untersuchung zu veranlassen, um Informationen über potenzielle
Einstiegswege, ideologische Bindungsmechanismen und Ansprechformen
linksextremistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen zu erheben?
5. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in anderen Extremismusbereichen
(z. B. im islamistischen Extremismus; vgl. www.bpb.de/themen/infodien
st/543290/forschungsbefunde-zur-radikalisierung-junger-menschen-
zumislamistischen-extremismus/) detaillierte wissenschaftliche Erkenntnisse
zu jugendbezogenen Rekrutierungs- und Einflussprozessen vorliegen,
während für den linksextremistischen Bereich keinerlei vergleichbare
Untersuchungen oder systematischen Analysen vorgenommen werden?
7. Welche Schritte prüft die Bundesregierung ggf., um künftig zielgerichtet
Informationen darüber zu gewinnen, in welchen Zusammenhängen
Minderjährige mit linksextremistischen Ideologien konfrontiert werden, hat
sie sich mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, Forschungsinstitutionen
oder unabhängige Einrichtungen mit entsprechenden Untersuchungen zu
beauftragen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Umfang und die Ausrichtung der
bisherigen Forschung zum möglichen Einfluss linksextremistischer
Gruppierungen auf Minderjährige politisch oder organisatorisch neu zu
bewerten, und wenn ja, in welcher Form könnte sie entsprechende
Initiativen anstoßen?
Die Fragen 1 bis 3, 5, 7 und 10 werden im Sachzusammenhang gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung steht im fachlichen Austausch mit relevanten Stellen zu
Linksextremismus, auch in diesem extremistischen Phänomenbereich liegen
wissenschaftliche Erkenntnisse vor und entsprechende Forschungsarbeit findet
statt. Die Bundesregierung verfolgt hier den aktuellen Forschungsstand.
Die Bundesregierung fördert über das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium des Innern (BMI)
und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) im Kontext der zivilen Sicherheitsforschung den
Forschungsverbund „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA).
MOTRA vereint neun universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen aus
verschiedenen Disziplinen mit der Forschungs- und Beratungsstelle
Terrorismus/Extremismus im Bundeskriminalamt (BKA) als koordinierende Stelle.
Seit 2019 hat der MOTRA-Verbund ein phänomenübergreifend ausgerichtetes
Radikalisierungsmonitoring etabliert, welches durch multimethodale Ansätze
darauf ausgerichtet ist, Tendenzen und auffällige Entwicklungen im
gesellschaftlichen Radikalisierungsgeschehen frühzeitig zu erkennen. In der ersten
Förderperiode (2019 bis 2025) lagen rechts- und islamistisch motivierte
Radikalisierung- und Extremismustendenzen im Fokus der Betrachtung. In der
zweiten Förderphase von MOTRA wird sich das Monitoring zusätzlich
intensiver auf linksmotivierte Radikalisierung und einem damit verbundenen
Extremismus ausrichten.
Dies wird unter anderem in Form eines thematisch ausgerichteten Panels im
Rahmen der Jahreskonferenz des MOTRA-Verbundes stattfinden sowie einer
differenzierten Erfassung von linksextremistischen Einstellungen im Rahmen
von Bevölkerungsbefragungen neben bereits erhobenen subjektiven
Wahrnehmungen von linksextremistischen Aktivitäten und Bedrohung durch
linksextremistisch motivierte Gewalt im eigenen Lebensumfeld.
Zudem förderte die Bundesregierung über das BMBFSFJ in der 2.
Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben! die „Bundesfachstelle Linke
Militanz“ an der Georg-August-Universität Göttingen (www.linke-militanz.de/).
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über das das BMFTR seit 2020
über mehrere Förderrichtlinien Forschungsvorhaben im Bereich der
Extremismus- und Radikalisierungsforschung. Mit der Förderung will das BMFTR dazu
beitragen, dass Politik und Gesellschaft auf Grundlage wissenschaftlicher
Erkenntnisse auf Extremismus, Radikalisierung sowie gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit reagieren können.
Auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen Erkenntnisse zu
Einfluss- oder Anwerbeprozessen durch linksextremistische Gruppierungen
gegenüber Minderjährigen vor. Das BfV informiert regelmäßig über
Anwerbeversuche aus der Szene.
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag aus § 3 Absatz 1 Nummer 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) beobachtet das BfV Bestrebungen, die
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. § 4
Absatz 1 Satz 1Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als
politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für
einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2
genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“.
Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen
Organisationen nimmt das BfV auf dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten
Verfassungsschutzbericht vor. In diesem adressiert das BfV auch Einfluss- oder
Anwerbeprozesse linksextremistischer Gruppierungen.
Das BfV informiert die Öffentlichkeit nicht nur im Rahmen des
Verfassungsschutzberichtes über die Einfluss- oder Anwerbeprozesse extremistischer
Gruppierungen und Strukturen, sondern auch auf seiner Website. Darüber hinaus
veröffentlicht das BfV Publikationen zu verschiedenen Themen, beispielsweise
das „Lagebild Antisemitismus“, die Publikation „Mainstreaming und
Radikalisierung in sozialen Medien“ und das Informationsblatt „Extremismus“, die
dazu dienen, die Öffentlichkeit zu unterrichten und damit auch einen
präventiven Charakter entfalten.
Ferner hat das BfV mit dem „Hinweistelefon“ Anlaufstellen geschaffen, an die
sich Angehörige oder Betroffene wenden können.
Die Extremismuspräventionsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
wird laufend evaluiert.
4. Hat die Bundesregierung geprüft, ob bestehende Datenquellen – etwa aus
Landesbehörden, Jugendhilfe, Schulen oder Beratungsstrukturen –
Hinweise auf Kontaktpunkte oder Einflussversuche linksextremistischer
Gruppierungen gegenüber Minderjährigen enthalten könnten, und wenn
ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor?
Die Bundesregierung steht im fachlichen Austausch mit den zuständigen
relevanten Stellen zu Linksextremismus.
6. Welche möglichen Risiken sieht die Bundesregierung ggf. darin, dass
mangels belastbarer Erkenntnisse unklar bleibt, ob Minderjährige in
bestimmten sozialen, schulischen oder digitalen Kontexten anfällig für
linksextremistische Einflussversuche sein könnten, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus ggf. für die strategische Prävention?
Präventionsarbeit gegen Linksextremismus findet in unterschiedlichen sowie
auch in den in der Frage genannten Kontexten statt.
8. Hat die Bundesregierung mit Blick auf Ereignisse wie die nach
Presseberichten linksextremistisch geprägten Ausschreitungen in Gießen im Jahr
2025 (www.nius.de/nius-originals/news/giessen-krawalle-undercover-be
i-der-antifa/00ece74a-b6dd-4563-aa41-5af87867c1d0) bewertet, ob
dynamische Protestlagen potenziell Anlaufstellen oder Kontaktfelder für
Minderjährige darstellen können, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
welche Schlüsse zieht sie daraus für die Feststellung des
Informationsdefizits auf Bundesebene?
9. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung ggf., ein differenziertes
Analyseinstrumentarium aufzubauen, das zwischen jugendtypischen
Protesthaltungen und tatsächlicher Annäherung an linksextremistische
Strukturen bei Minderjährigen unterscheidet, und welche Optionen
bestehen aus ihrer Sicht möglicherweise, diese Hindernisse zu überwinden?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Untersuchung der Einstellungen von Jugendlichen und ihrer möglichen
Bereitschaft, sich extremistischen Gruppierungen anzuschließen, stehen aus
Forschungssicht unterschiedliche methodische Ansätze zur Verfügung.
Die Erforschung dieser Fragen bei Jugendlichen ist jedoch mit besonderen
methodischen Herausforderungen verbunden, u. a. aufgrund
entwicklungsbedingter Dynamiken, sozialer Erwünschtheit, begrenzter Validität eindeutiger
Zuordnungen sowie erhöhter Anforderungen an Ethik, Datenschutz,
Einwilligungsprozesse und die Vermeidung von Stigmatisierungsrisiken.
Die Bundesregierung wertet den Forschungsstand laufend aus. Die
Extremismuspräventionsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird laufend
evaluiert.
Hinsichtlich des Verhaltens von Extremisten bei
Demonstrationsveranstaltungen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3, 5, 7 und 10 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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