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Unzureichende Erfassung und Analyse linksextremistischer Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche (Antwort zu Drs. 21/3922)

dip / drucksache 18.02.2026 · WP 21 · 21/4246 · Antwort · Original ↗

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Unzureichende Erfassung und Analyse linksextremistischer Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche (Antwort zu Drs. 21/3922) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4246 21. Wahlperiode 18.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3922 – Unzureichende Erfassung und Analyse linksextremistischer Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die mögliche Einflussnahme linksextremistischer Gruppierungen auf Kinder und Jugendliche ist seit Jahren Gegenstand vereinzelter fachlicher und politischer Hinweise. Trotz dieser wiederkehrenden Diskussionen existiert auf Bundesebene bis heute keine systematische Erfassung von Einfluss- oder Rekrutierungsprozessen Minderjähriger im linksextremistischen Spektrum. Auf Bundesebene bestehen bislang keine eigenständigen Verfahren oder systematischen Ansätze, die eine differenzierte Unterscheidung zwischen jugendtypischer politischer Protestsozialisation einerseits und gezielter extremistischer Einflussnahme andererseits vorsehen. Zwar werden politisch motivierte Straftaten im Bereich „PMK-links“ (Politisch motivierte Kriminalität-links) nach Alter der Tatverdächtigen statistisch erfasst, jedoch bildet diese Datenlage ausschließlich strafrechtlich relevante Sachverhalte ab und erlaubt keine Rückschlüsse auf strukturelle Ansprachen, ideologische Einflussprozesse, gruppendynamische Bindungsmechanismen oder frühe Kontaktwege Minderjähriger in linksextremistische Milieus. Im Jahr 2025 kam es in Gießen im Zusammenhang mit Protesten gegen die Gründung der Jugendorganisation der AfD zu gewalttätigen Ausschreitungen. Eine investigative Recherche (www.nius.de/nius-originals/news/giessen-kraw alle-undercover-bei-der-antifa/00ece74a-b6dd-4563-aa41-5af87867c1d0) ordnete beteiligte Gruppen eindeutig dem linksextremistischen Spektrum zu und beschreibt Strukturen sowie Kommunikationsmuster, die für jugendaffine Milieus erreichbar erscheinen. Derartige öffentlich dokumentierte Ereignisse werfen bei den Fragestellern die Frage auf, ob Minderjährige im Kontext dynamischer Protestlagen, subkultureller Szenen oder digitaler Mobilisierungsräume in Kontakt mit linksextremistischen Strukturen geraten können und ob solche Kontaktwege bislang unzureichend erfasst werden. Hinweise auf mögliche Berührungspunkte junger Menschen mit linksextremistischen Ideologien finden sich darüber hinaus in einzelnen Medienberichten, gesellschaftlichen Einschätzungen oder Beobachtungen kommunaler Präventionsstellen (https://kultus.hessen.de/schulsystem/politische-bildung/extre mismuspraevention/praevention-linksextremismus; www.dji.de/fileadmin/use Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. r_upload/bulletin/d_bull_d/bull109_d/DJI_1_15_Web.pdf). Es handelt sich hierbei jedoch um nicht systematisch erhobene Einzelhinweise, die in Umfang oder Struktur wissenschaftlich belastbar ausgewertet werden könnten. Ein eigenständiges, strukturiertes bundesweites Analyse- oder Monitoringverfahren ist bislang nicht eingerichtet. Somit bleibt unklar, ob Minderjährige lediglich in Einzelfällen in linksextremistische Szenen hineinsozialisiert werden oder ob strukturelle Einflussmechanismen bestehen, die bislang statistisch nicht sichtbar sind. Diese Frage der Erkenntnislage betrifft sowohl den Kinderschutz als auch die Grundlagen einer wirksamen Präventionspolitik. Ohne belastbare Informationen über mögliche Einstiegswege, ideologische Bindungsmechanismen oder die Rolle jugendaffiner Szenen sind belastbare Gefährdungsabschätzungen und eine evidenzbasierte Planung präventiver Maßnahmen auf Bundesebene nur eingeschränkt möglich. Die Fragesteller halten daher eine umfassende Bewertung der bestehenden Analyse- und Erfassungsstrukturen für erforderlich.  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Erkenntnisstand, dass auf Bundesebene bislang keine gesonderten Erkenntnisse zu Einfluss- oder Anwerbeprozessen linksextremistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen vorliegen, und wie bewertet sie diese fehlende Wissensgrundlage im Hinblick auf eine sachgerechte Gefahreneinschätzung?  2. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller bislang keine eigenständigen Verfahren, Studien oder Analyseinstrumente eingeführt, um mögliche Einfluss- oder Radikalisierungsprozesse Minderjähriger im linksextremistischen Spektrum systematisch zu untersuchen, und sieht sie einen politischen oder fachlichen Bedarf, dies künftig zu ändern?  3. Welche Erwägungen bestehen innerhalb der Bundesregierung ggf., ein strukturiertes bundesweites Monitoring oder eine wissenschaftliche Untersuchung zu veranlassen, um Informationen über potenzielle Einstiegswege, ideologische Bindungsmechanismen und Ansprechformen linksextremistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen zu erheben?  5. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in anderen Extremismusbereichen (z. B. im islamistischen Extremismus; vgl. www.bpb.de/themen/infodien st/543290/forschungsbefunde-zur-radikalisierung-junger-menschen- zumislamistischen-extremismus/) detaillierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu jugendbezogenen Rekrutierungs- und Einflussprozessen vorliegen, während für den linksextremistischen Bereich keinerlei vergleichbare Untersuchungen oder systematischen Analysen vorgenommen werden?  7. Welche Schritte prüft die Bundesregierung ggf., um künftig zielgerichtet Informationen darüber zu gewinnen, in welchen Zusammenhängen Minderjährige mit linksextremistischen Ideologien konfrontiert werden, hat sie sich mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, Forschungsinstitutionen oder unabhängige Einrichtungen mit entsprechenden Untersuchungen zu beauftragen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Umfang und die Ausrichtung der bisherigen Forschung zum möglichen Einfluss linksextremistischer Gruppierungen auf Minderjährige politisch oder organisatorisch neu zu bewerten, und wenn ja, in welcher Form könnte sie entsprechende Initiativen anstoßen? Die Fragen 1 bis 3, 5, 7 und 10 werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht im fachlichen Austausch mit relevanten Stellen zu Linksextremismus, auch in diesem extremistischen Phänomenbereich liegen wissenschaftliche Erkenntnisse vor und entsprechende Forschungsarbeit findet statt. Die Bundesregierung verfolgt hier den aktuellen Forschungsstand. Die Bundesregierung fördert über das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Kontext der zivilen Sicherheitsforschung den Forschungsverbund „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). MOTRA vereint neun universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen aus verschiedenen Disziplinen mit der Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/Extremismus im Bundeskriminalamt (BKA) als koordinierende Stelle. Seit 2019 hat der MOTRA-Verbund ein phänomenübergreifend ausgerichtetes Radikalisierungsmonitoring etabliert, welches durch multimethodale Ansätze darauf ausgerichtet ist, Tendenzen und auffällige Entwicklungen im gesellschaftlichen Radikalisierungsgeschehen frühzeitig zu erkennen. In der ersten Förderperiode (2019 bis 2025) lagen rechts- und islamistisch motivierte Radikalisierung- und Extremismustendenzen im Fokus der Betrachtung. In der zweiten Förderphase von MOTRA wird sich das Monitoring zusätzlich intensiver auf linksmotivierte Radikalisierung und einem damit verbundenen Extremismus ausrichten. Dies wird unter anderem in Form eines thematisch ausgerichteten Panels im Rahmen der Jahreskonferenz des MOTRA-Verbundes stattfinden sowie einer differenzierten Erfassung von linksextremistischen Einstellungen im Rahmen von Bevölkerungsbefragungen neben bereits erhobenen subjektiven Wahrnehmungen von linksextremistischen Aktivitäten und Bedrohung durch linksextremistisch motivierte Gewalt im eigenen Lebensumfeld. Zudem förderte die Bundesregierung über das BMBFSFJ in der 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben! die „Bundesfachstelle Linke Militanz“ an der Georg-August-Universität Göttingen (www.linke-militanz.de/). Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über das das BMFTR seit 2020 über mehrere Förderrichtlinien Forschungsvorhaben im Bereich der Extremismus- und Radikalisierungsforschung. Mit der Förderung will das BMFTR dazu beitragen, dass Politik und Gesellschaft auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse auf Extremismus, Radikalisierung sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit reagieren können. Auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen Erkenntnisse zu Einfluss- oder Anwerbeprozessen durch linksextremistische Gruppierungen gegenüber Minderjährigen vor. Das BfV informiert regelmäßig über Anwerbeversuche aus der Szene. Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag aus § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) beobachtet das BfV Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. § 4 Absatz 1 Satz 1Buchstabe c BVerfSchG definiert derartige Bestrebungen als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete „Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“. Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen nimmt das BfV auf dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor. In diesem adressiert das BfV auch Einfluss- oder Anwerbeprozesse linksextremistischer Gruppierungen. Das BfV informiert die Öffentlichkeit nicht nur im Rahmen des Verfassungsschutzberichtes über die Einfluss- oder Anwerbeprozesse extremistischer Gruppierungen und Strukturen, sondern auch auf seiner Website. Darüber hinaus veröffentlicht das BfV Publikationen zu verschiedenen Themen, beispielsweise das „Lagebild Antisemitismus“, die Publikation „Mainstreaming und Radikalisierung in sozialen Medien“ und das Informationsblatt „Extremismus“, die dazu dienen, die Öffentlichkeit zu unterrichten und damit auch einen präventiven Charakter entfalten. Ferner hat das BfV mit dem „Hinweistelefon“ Anlaufstellen geschaffen, an die sich Angehörige oder Betroffene wenden können. Die Extremismuspräventionsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird laufend evaluiert.  4. Hat die Bundesregierung geprüft, ob bestehende Datenquellen – etwa aus Landesbehörden, Jugendhilfe, Schulen oder Beratungsstrukturen – Hinweise auf Kontaktpunkte oder Einflussversuche linksextremistischer Gruppierungen gegenüber Minderjährigen enthalten könnten, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor? Die Bundesregierung steht im fachlichen Austausch mit den zuständigen relevanten Stellen zu Linksextremismus.  6. Welche möglichen Risiken sieht die Bundesregierung ggf. darin, dass mangels belastbarer Erkenntnisse unklar bleibt, ob Minderjährige in bestimmten sozialen, schulischen oder digitalen Kontexten anfällig für linksextremistische Einflussversuche sein könnten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus ggf. für die strategische Prävention? Präventionsarbeit gegen Linksextremismus findet in unterschiedlichen sowie auch in den in der Frage genannten Kontexten statt.  8. Hat die Bundesregierung mit Blick auf Ereignisse wie die nach Presseberichten linksextremistisch geprägten Ausschreitungen in Gießen im Jahr 2025 (www.nius.de/nius-originals/news/giessen-krawalle-undercover-be i-der-antifa/00ece74a-b6dd-4563-aa41-5af87867c1d0) bewertet, ob dynamische Protestlagen potenziell Anlaufstellen oder Kontaktfelder für Minderjährige darstellen können, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die Feststellung des Informationsdefizits auf Bundesebene?  9. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung ggf., ein differenziertes Analyseinstrumentarium aufzubauen, das zwischen jugendtypischen Protesthaltungen und tatsächlicher Annäherung an linksextremistische Strukturen bei Minderjährigen unterscheidet, und welche Optionen bestehen aus ihrer Sicht möglicherweise, diese Hindernisse zu überwinden? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Zur Untersuchung der Einstellungen von Jugendlichen und ihrer möglichen Bereitschaft, sich extremistischen Gruppierungen anzuschließen, stehen aus Forschungssicht unterschiedliche methodische Ansätze zur Verfügung. Die Erforschung dieser Fragen bei Jugendlichen ist jedoch mit besonderen methodischen Herausforderungen verbunden, u. a. aufgrund entwicklungsbedingter Dynamiken, sozialer Erwünschtheit, begrenzter Validität eindeutiger Zuordnungen sowie erhöhter Anforderungen an Ethik, Datenschutz, Einwilligungsprozesse und die Vermeidung von Stigmatisierungsrisiken. Die Bundesregierung wertet den Forschungsstand laufend aus. Die Extremismuspräventionsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird laufend evaluiert. Hinsichtlich des Verhaltens von Extremisten bei Demonstrationsveranstaltungen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3, 5, 7 und 10 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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