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Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung (Antwort zu Drs. 21/7440)

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7629 · Antwort · Original ↗

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Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung (Antwort zu Drs. 21/7440) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7629 21. Wahlperiode 14.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuss, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7440 – Lage der christlichen Minderheit im Irak – Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Irak gehört nach Einschätzung internationaler Beobachtungsstellen zu den Staaten mit den weltweit schwerwiegendsten Einschränkungen der Religionsfreiheit. Das Land wurde 2026 erstmals neu auf die sogenannte Special Watch List gesetzt, u. a. wegen zunehmender Diskriminierung religiöser Minderheiten und rückläufiger Standards bei Registrierungsgesetzen und Blasphemie- Vorschriften (vgl. Annual Report 2026 der United States Commission on International Religious Freedom [USCIRF], Iraque Chapter). Die traditionellen Kirchen – die Assyrische Kirche des Ostens, die Syrisch- Orthodoxe Kirche, die Syrisch-Katholische Kirche, die Chaldäisch- Katholische Kirche und die Armenisch-Orthodoxe Kirche – sind stark von Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung betroffen. Christen mit muslimischem Hintergrund erfahren den größten Druck aus dem eigenen familiären Umfeld und halten ihren Glauben häufig geheim, weil ihnen der Verlust von Erb- und Eherechten droht. Seit der Zurückdrängung des sogenannten Islamischen Staats (IS) setzen vor allem vom Iran unterstützte schiitische Milizen die Christen im Irak unter Druck; der IS selbst hat seine Angriffe auf Zivilisten, Infrastruktur und Sicherheitskräfte 2023 sowie in geringerem Maße 2024 und 2025 fortgesetzt (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderpr ofile/irak). Die christliche Bevölkerung des Irak schrumpft dramatisch: Von rund 1,5 Millionen Christen Anfang der 1990er-Jahre ist nach Angaben von Open Doors kaum mehr als ein Zehntel übriggeblieben; im Distrikt Tel Keppe etwa sank ihre Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150. Als Ursachen werden neben den Gewaltwellen der 1980er- bis 2010er-Jahre auch gezielte Landkäufe durch schiitische Gruppen in der Ninive-Ebene sowie mangelnde wirtschaftliche Perspektiven genannt (www.opendoors.de/nachrichten/aktuell e-meldungen/irak-zahl-der-christen-dramatisch-gesunken). Eine gesonderte Befragung des katholischen Hilfswerks Kirche in Not unter Christen in der Ninive-Ebene ergab zudem, dass sich 100 Prozent der Befragten dort aktuell unsicher fühlen, 87 Prozent davon „spürbar“ oder „deutlich“ unsicher; 69 Prozent nannten diese Bedrohungslage als Hauptgrund, über eine Auswanderung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nachzudenken (www.kirche-in-not.de/allgemein/aktuelles/irak-christen-weiter hin-von-ausloeschung-bedroht/). Die anhaltende institutionelle Bedrängnis der Kirchen im Irak zeigt sich auch am Umgang mit dem chaldäisch-katholischen Patriarchen Kardinal Louis Sako, dem die irakische Präsidentschaft 2023 im Streit um Landrechte der Christen in der Ninive-Ebene die staatliche Anerkennung entzog und der im März 2026 unter anhaltendem Druck von seinem Amt zurücktrat (www.csi-schweiz. ch/news/irak-csi-informiert-europaeischen-parlament-ueber-christen-irak). Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 19. Januar 2023 die Verbrechen des IS an den Jesiden im Irak einstimmig als Völkermord anerkannt und dabei auch die fortdauernde Verfolgung und Diskriminierung religiöser Minderheiten im Irak festgestellt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03- de-jesiden-927032). Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle, inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, sie in ihre Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der bilateralen Beziehungen, der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler Foren ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher sowie anderer religiöser Bevölkerungsgruppen im Irak zu fördern. Angesichts der deutschen Entwicklungs- und Stabilisierungszusammenarbeit mit dem Irak ist Transparenz über die Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen nach Auffassung der Fragesteller geboten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Irak blickt auf eine lange, von religiöser Vielfalt geprägte Geschichte zurück. Die Verfassung von 2005 spiegelt dieses geschichtliche Erbe wider. Religionsfreiheit ist im Irak verfassungsrechtlich verankert. Vor dem Hintergrund der Gräueltaten des sogenannten Islamischen Staates (IS) misst der irakische Staat dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen eine besondere Bedeutung zu. Im irakischen Parlament sind neun der 329 Sitze für Minderheiten-Vertreter reserviert, fünf für Christen, zwei für Jesiden, jeweils einer für Mandäer und Faily-Kurden. Im kurdischen Regionalparlament sind aktuell fünf der 100 Sitze für Vertreter der Minderheiten reserviert, drei für Christen und zwei für (schiitische) Turkmenen. Ausgehend von derzeit über 46 Millionen Einwohnern wird der Anteil der Muslime an der irakischen Gesamtbevölkerung auf 95 bis 98 Prozent geschätzt, davon mehrheitlich (ca. 60–65 Prozent) arabische Schiiten und circa 30 bis 35 Prozent arabische und kurdische Sunniten. Die Anzahl der Christen wird auf 170.000 geschätzt, die der Jesiden auf bis zu 350.000, ein Großteil von ihnen in der Region Kurdistan-Irak (RKI). Es gibt im Irak circa 400.000 Kaka’i, 5.000 Mandäer und 2.000 Bahá’í. Die jüdische Gemeinde zählt nur wenige Einzelpersonen. Zuverlässige Zahlen über Konvertiten liegen nicht vor, da Konversionen von staatlichen Stellen nicht erfasst werden. Außerdem existiert eine kleine Gruppe von Atheisten. Trotz öffentlicher politischer Bekenntnisse zur friedlichen Koexistenz stehen religiöse Minderheiten im Irak unter Druck. Systematische Diskriminierung oder Verfolgung religiöser oder ethnischer Minderheiten durch staatliche Behörden finden nicht statt, politische und wirtschaftliche Instabilität und das unzureichende Gewaltmonopol des Staates führen aber dazu, dass ihre Rechte und Sicherheit nicht überall vollumfänglich gewährleistet sind. Spannungen zwischen religiösen Gruppen stellen eine große Herausforderung dar, die in der Vergangenheit zu Konflikten, Fragilität und Diskriminierung geführt haben. Besonders gravierend waren die Auswirkungen des Terrors des sog. IS, dessen Gräueltaten an den Jesiden vom Deutschen Bundestag 2023 als Genozid anerkannt wurden. Auch die gezielte Verfolgung und Gewalt gegen weitere religiöse Minderheiten haben zu massiven Fluchtbewegungen und zu Migration geführt. Neben der jesidischen war auch die christliche Bevölkerung in hohem Maße betroffen. Diese Ereignisse haben tiefe Spuren hinterlassen. Die Aufarbeitung der Verbrechen, eine Entschädigung der Überlebenden und der Wiederaufbau der betroffenen Gebiete (vor allem Provinz Ninive, Distrikt Sinjar) bleiben eine große nationale Herausforderung.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle Sicherheitslage von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Irak vor, insbesondere seit 2023? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind die christliche Gemeinschaft und andere religiöse Minderheiten gegenwärtig und auch bereits seit 2023 von denselben wesentlichen lokalen und regionalen sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen betroffen wie die restliche Bevölkerung Iraks. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zur Sicherheitslage in Irak verwiesen.  2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im Irak Opfer von Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen staatlichen Repressionsmaßnahmen wegen ihres Glaubens (bitte nach Jahren von 2023 bis 2026, Ländern sowie Art der Repressionen differenzieren)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die besondere rechtliche und gesellschaftliche Lage von Konvertiten muslimischer Herkunft im Irak, insbesondere hinsichtlich des drohenden Verlusts von Erb- und Eherechten sowie der Bedrohungen durch das eigene familiäre Umfeld? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird Konversion in der Regel vor allem aus Sorge vor Druck und Ausgrenzung nicht öffentlich bekannt gemacht. Wird sie dennoch im engeren sozialen Umfeld bekannt, etwa innerhalb der Familie oder des Freundeskreises, kann dies zu sozialer Marginalisierung oder Übergriffen führen. In einzelnen Fällen soll das Bekanntwerden einer Abkehr vom Islam zu Todesdrohungen geführt haben.  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die strafrechtliche Verfolgung christlicher Konvertiten im Irak? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die fortgesetzte Bedrohung durch den sogenannten Islamischen Staat für Christen und andere religiöse Minderheiten im Irak? Der sog. IS im Irak ist nachhaltig geschwächt. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist die Zahl der dem sog. IS zugerechneten Anschläge im Irak in den letzten Jahren rückläufig. In den Fällen, in denen es dem sog. IS gelang, Anschläge zu verüben, richteten sich diese überwiegend gegen irakische Sicherheitskräfte und Infrastruktur.  6. Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Anerkennung des Völkermords an den Jesiden durch den Deutschen Bundestag (Beschluss vom 19. Januar 2023) eine Auffassung dazu gebildet, ob auch andere religiöse Minderheiten im Irak, insbesondere Christen, während der Herrschaft des IS Opfer genozidaler Gewalt wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls für die aktuelle Schutzpraxis daraus? Die Bundesregierung verurteilt die vom sog. IS begangenen schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen auf das Schärfste. Sie setzt sich im Irak unter anderem für den Schutz religiöser Minderheiten, Versöhnung sowie die Aufarbeitung der vom sog. IS begangenen Verbrechen ein. In jedem Asylverfahren erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung unter Berücksichtigung aller individuellen Aspekte des Falls einschließlich der Verfolgungssituation des jeweiligen Antragstellenden. Der sog. IS im Irak besitzt inzwischen keine Gebietsherrschaft mehr und ist somit nicht mehr in der Lage, systematisch gegen religiöse Minderheiten vorzugehen. Die Schutzpraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge berücksichtigt zugleich, dass es noch immer zu vereinzelten Übergriffen durch den im Untergrund agierenden sog. IS gegenüber Minderheiten kommt.  7. Welche internationalen Berichte (z. B. von USCIRF, Open Doors, Human Rights Watch, Armed Conflict Location and Event Data, Kirche in Not, International Crisis Group) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak heran? Zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak zieht die Bundesregierung verschiedene Berichte und Erkenntnisquellen heran. Neben regelmäßigen Gesprächen mit Vertretern religiöser Gruppen im Irak und Deutschland zählen hierzu unter anderem Berichte und regelmäßige Veröffentlichungen der Organe der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und verschiedener Nichtregierungsorganisationen. Auch Berichte christlicher Hilfsorganisationen finden Beachtung.  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über regionale Unterschiede hinsichtlich der Gefährdung religiöser Minderheiten im Irak, insbesondere zwischen der Kurdistan-Region und der Ninive- Ebene bzw. dem Zentralirak? Insbesondere in den ethnisch heterogenen Provinzen Kirkuk, Diyala, Ninive und Salah ad-Din existieren nach wie vor Unsicherheit und Misstrauen zwischen den verschiedenen Gruppen. Dies kann sich im Alltag in der gesellschaftlichen Diskriminierung von religiösen Minderheiten widerspiegeln, etwa in Form von populistischer Rhetorik, Einschüchterungen und Hassrede.  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den anhaltenden Rückgang der christlichen Bevölkerung im Irak (Schätzungen reichen von rund 150 000 bis 265 000 Personen gegenüber rund 1,5 Millionen Anfang der 1990er-Jahre; im Distrikt Tel Keppe sank die Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und hat sie sich zu den berichteten Ursachen, u. a. gezielte Landkäufe und Vertreibungsdruck durch schiitische Milizen in der Ninive-Ebene, eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja, welche)? Infolge der Terroranschläge auf Kirchen nach dem Irakkrieg 2003, der Ausrufung des sog. „IS-Kalifats“ in Mossul 2014 und damit einhergehender systematischer Verfolgung haben viele Christen den Irak verlassen. Ihre Zahl hat sich laut Schätzungen von 1,5 Millionen im Jahr 2003 auf ungefähr 170.000 reduziert. Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen Gesprächen und im Rahmen ihrer Stabilisierungsmaßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit dafür ein, dass rechtsstaatliche wie menschenrechtliche Grundsätze gestärkt und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und geschützt werden. Zu diesen Rechten gehören auch Land- und Eigentumsrechte, die eine wichtige Voraussetzung für nachhaltige Rückkehr und Wiederaufbau darstellen. 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zum Irak gegebenenfalls, um auf den Schutz religiöser Minderheiten und die Einhaltung der Religionsfreiheit hinzuwirken? Die Bundesregierung setzt sich in Gesprächen mit der irakischen Zentralregierung und der Regionalregierung der RKI sowie Vertretern der verschiedenen ethnisch-konfessionellen Gruppen und mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und den Schutz von Minderheiten im Irak ein. Im Fokus steht dabei die Wahrung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Rechte religiöser Minderheiten, einschließlich des Schutzes vor Diskriminierung, die Förderung der politischen Teilhabe und die Schaffung wirtschaftlicher Perspektiven sowie die Förderung von Dialog und Verständigung. 11. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen, der Europäischen Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für den Schutz religiöser Minderheiten im Irak? Das Auswärtige Amt verfolgt die Lage von bedrängten Religionsgemeinschaften weltweit aufmerksam und führt dazu regelmäßig Gespräche im In- und Ausland, beispielsweise auf Ebene des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Zusätzlich zu bilateralen Bemühungen engagiert sich das Auswärtige Amt regelmäßig in einschlägigen multilateralen Foren außerhalb der VN, wie zum Beispiel in der Internationalen Kontaktgruppe für Religions- und Weltanschauungsfreiheit und im Rahmen der Internationalen Allianz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Innerhalb des VN‑Rahmens unterstützt die Bundesregierung die einschlägigen Aktivitäten zum Schutz religiöser Minderheiten einschließlich der Arbeit der VN- Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Darüber hinaus stehen die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort in regelmäßigem Austausch mit Vertretern religiöser Minderheiten sowie den zuständigen staatlichen und internationalen Stellen. Ziel der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak ist es, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft zu politischer, sozialer und wirtschaftlicher Stabilität beizutragen und Grundlagen für ein friedliches und inklusives Zusammenleben zu schaffen. Unter anderem werden Gemeinschaften aller ethno- religiösen Bevölkerungsgruppen bei einer selbstbestimmten Beteiligung an der Aufarbeitung der Vergangenheit und an Friedens- und Versöhnungsprozessen sowie bei einer gewaltfreien Konfliktbearbeitung unterstützt. 12. Welche humanitären Hilfmaßnahmen der Bundesregierung kommen derzeit gegebenenfalls auch christlichen und anderen religiösen Gemeinden oder Organisationen im Irak zugute (bitte nach Ländern, Haushaltstiteln, Projekt- bzw. Vorhabentiteln, Förderzeiträumen, Zuwendungssummen sowie Durchführungs- und Trägerorganisationen aufschlüsseln)? Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute, einschließlich Angehöriger christlicher Gemeinden. 13. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Wiederaufbaumitteln für den Irak, insbesondere für die Ninive-Ebene? Die RKI bleibt im Fokus des Stabilisierungsengagements und der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung in Irak. In Zusammenarbeit mit der irakischen Regierung, der Regionalregierung der RKI, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Partnern und Nichtregierungsorganisationen unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Rückkehr und Reintegration von Binnenvertriebenen und Geflüchteten, den Wiederaufbau, Deradikalisierung, Traumaverarbeitung, Resilienzstärkung, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen sowie den Schutz und die Teilhabe besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen fördern. 14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Irak zu verbessern? Die Bundesregierung sieht Möglichkeiten zur Verbesserung der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Irak insbesondere in der weiteren Unterstützung des Iraks beim Ausbau und der Stärkung staatlicher und unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen, der Zivilgesellschaft, rechtsstaatlicher Strukturen und lokaler Dokumentationsarbeit. 15. Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen der Regierung in Bagdad sowie der Regionalregierung Kurdistan-Irak, religiöse Minderheiten wirksam vor Angriffen zu schützen? Die Bundesregierung erkennt die Bemühungen der irakischen Zentralregierung und der Regionalregierung der RKI zum Schutz religiöser Minderheiten an. Nach dem territorialen Sieg über den sog. IS ist das gesellschaftliche Bewusstsein für Minderheiten gewachsen. Der Besuch des Papstes im März 2021 sowie die Wiedereröffnung der vom sog. IS zerstörten syrisch-orthodoxen Kirche des Heiligen Thomas und der chaldäischen Al-Tahira-Kirche in Mossul im Oktober 2025 sind wichtige Zeichen. Defizite bestehen aber fort, etwa bei der Prävention bzw. Verfolgung von Diskriminierung, Hassrede, Bedrohungen, gewalttätigen Übergriffen, Entführungen, der Klärung von Eigentumsverhältnissen und uneingeschränkten gesellschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten. 16. Inwieweit macht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gewährung von Entwicklungszusammenarbeit oder diplomatischer bzw. sicherheitspolitischer Kooperation mit dem Irak von Fortschritten beim Schutz religiöser Minderheiten abhängig? In der bilateralen Zusammenarbeit achtet die Bundesregierung stets auch auf die Menschenrechtssituation. Staatliche Pflichten zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Menschenrechte einschließlich des Schutzes von religiösen Minderheiten spricht die Bundesregierung regelmäßig gegenüber der irakischen Regierung an. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über aktuelle Fluchtbewegungen christlicher und anderer religiöser Minderheiten aus dem Irak nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über aktuelle Fluchtbewegungen christlicher oder anderer religiöser Minderheiten aus Irak nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor. Die volatile Sicherheitslage in der Region, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit und schwindende Lebensgrundlagen durch den Klimawandel tragen allerdings zur Abwanderungsbewegung der lokalen Bevölkerung, darunter auch Mitglieder religiöser Minderheiten, bei. 18. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu a) der Anzahl der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln), Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Asylanträge von Personen mit irakischer Staatsangehörigkeit 2017 23.605 2018 18.074 2019 15.348 2020 11.068 2021 16.872 2022 16.328 2023 12.360 2024 9.046 2025 4.907 Januar bis Juni 2026 2.099 b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017, Die Angaben zu Religionszugehörigkeiten beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylbewerber während des Asylverfahrens und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2017 Gesamt 23.605 Christentum 886 Islam 10.282 Konfessionslos 493 Jesiden 11.200 Sonstige 147 Unbekannt 597 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2018 Gesamt 18.074 Christentum 595 Islam 7.877 Konfessionslos 426 Jesiden 8.004 Sonstige 101 Unbekannt 1.071 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2019 Gesamt 15.348 Christentum 495 Islam 7.583 Konfessionslos 402 Jesiden 5.812 Sonstige 108 Unbekannt 948 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2020 Gesamt 11.068 Christentum 292 Islam 6.070 Konfessionslos 311 Jesiden 3.445 Sonstige 134 Unbekannt 816 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2021 Gesamt 16.872 Christentum 317 Islam 11.028 Konfessionslos 288 Jesiden 4.309 Sonstige 63 Unbekannt 867 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2022 Gesamt 16.328 Christentum 321 Islam 10.994 Konfessionslos 358 Jesiden 3.761 Sonstige 69 Unbekannt 825 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2023 Gesamt 12.360 Christentum 288 Islam 7.441 Konfessionslos 282 Jesiden 3.692 Sonstige 43 Unbekannt 614 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2024 Gesamt 9.046 Christentum 168 Islam 3.771 Konfessionslos 149 Jesiden 4.434 Sonstige 53 Unbekannt 471 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im Jahr 2025 Gesamt 4.907 Christentum 114 Islam 2.362 Konfessionslos 108 Jesiden 1.981 Sonstige 26 Unbekannt 316 Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit im 1. Halbjahr 2026 Gesamt 2.099 Christentum 29 Islam 1.055 Konfessionslos 50 Jesiden 852 Sonstige 8 Unbekannt 105 c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln), Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 4.957 2.563 2.394 von vier bis unter sechs Jahre 1.103 591 512 von sechs bis unter elf Jahre 2.615 1.319 1.296 von elf bis unter 16 Jahre 2.292 1.204 1.088 von 16 bis unter 18 Jahre 909 548 361 von 18 bis unter 25 Jahre 3.138 1.988 1.150 von 25 bis unter 30 Jahre 2.372 1.477 895 von 30 bis unter 35 Jahre 1.876 1.011 865 von 35 bis unter 40 Jahre 1.457 753 704 von 40 bis unter 45 Jahre 1.042 544 498 von 45 bis unter 50 Jahre 731 369 362 von 50 bis unter 55 Jahre 418 218 200 von 55 bis unter 60 Jahre 243 90 153 von 60 bis unter 65 Jahre 223 87 136 65 Jahre und älter 229 93 136 Summe 23.605 12.855 10.750 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2018 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 4.045 2.072 1.973 von vier bis unter sechs Jahre 856 440 416 von sechs bis unter elf Jahre 1.946 1.011 935 von elf bis unter 16 Jahre 1.885 999 886 von 16 bis unter 18 Jahre 767 409 358 von 18 bis unter 25 Jahre 2.101 1.337 764 von 25 bis unter 30 Jahre 1.624 1.049 575 von 30 bis unter 35 Jahre 1.321 768 553 von 35 bis unter 40 Jahre 1.093 562 531 von 40 bis unter 45 Jahre 880 454 426 von 45 bis unter 50 Jahre 649 340 309 von 50 bis unter 55 Jahre 413 202 211 von 55 bis unter 60 Jahre 212 95 117 von 60 bis unter 65 Jahre 163 84 79 65 Jahre und älter 119 55 64 Summe 18.074 9.877 8.197 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 3.870 2.026 1.844 von vier bis unter sechs Jahre 687 381 306 von sechs bis unter elf Jahre 1.678 905 773 von elf bis unter 16 Jahre 1.406 766 640 von 16 bis unter 18 Jahre 577 326 251 von 18 bis unter 25 Jahre 2.021 1.361 660 von 25 bis unter 30 Jahre 1.454 948 506 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von 30 bis unter 35 Jahre 1.114 680 434 von 35 bis unter 40 Jahre 884 499 385 von 40 bis unter 45 Jahre 622 338 284 von 45 bis unter 50 Jahre 426 247 179 von 50 bis unter 55 Jahre 280 157 123 von 55 bis unter 60 Jahre 157 81 76 von 60 bis unter 65 Jahre 99 50 49 65 Jahre und älter 73 33 40 Summe 15.348 8.798 6.550 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 3.291 1.662 1.629 von vier bis unter sechs Jahre 470 240 230 von sechs bis unter elf Jahre 1.140 589 551 von elf bis unter 16 Jahre 938 502 436 von 16 bis unter 18 Jahre 351 202 149 von 18 bis unter 25 Jahre 1.279 894 385 von 25 bis unter 30 Jahre 1.008 675 333 von 30 bis unter 35 Jahre 831 542 289 von 35 bis unter 40 Jahre 660 387 273 von 40 bis unter 45 Jahre 467 296 171 von 45 bis unter 50 Jahre 276 158 118 von 50 bis unter 55 Jahre 164 107 57 von 55 bis unter 60 Jahre 95 46 49 von 60 bis unter 65 Jahre 50 26 24 65 Jahre und älter 48 24 24 Summe 11.068 6.350 4.718 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2021 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 3.631 1.861 1.770 von vier bis unter sechs Jahre 524 286 238 von sechs bis unter elf Jahre 1.575 856 719 von elf bis unter 16 Jahre 1.238 660 578 von 16 bis unter 18 Jahre 442 252 190 von 18 bis unter 25 Jahre 3.302 2.591 711 von 25 bis unter 30 Jahre 2.165 1.592 573 von 30 bis unter 35 Jahre 1.389 915 474 von 35 bis unter 40 Jahre 966 594 372 von 40 bis unter 45 Jahre 633 368 265 von 45 bis unter 50 Jahre 465 267 198 von 50 bis unter 55 Jahre 271 151 120 von 55 bis unter 60 Jahre 144 70 74 von 60 bis unter 65 Jahre 63 27 36 65 Jahre und älter 64 36 28 Summe 16.872 10.526 6.346 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 3.774 1.909 1.865 von vier bis unter sechs Jahre 544 285 259 von sechs bis unter elf Jahre 1.393 748 645 von elf bis unter 16 Jahre 1.214 655 559 von 16 bis unter 18 Jahre 511 337 174 von 18 bis unter 25 Jahre 2.893 2.256 637 von 25 bis unter 30 Jahre 2.018 1.449 569 von 30 bis unter 35 Jahre 1.439 924 515 von 35 bis unter 40 Jahre 969 575 394 von 40 bis unter 45 Jahre 665 400 265 von 45 bis unter 50 Jahre 405 241 164 von 50 bis unter 55 Jahre 222 127 95 von 55 bis unter 60 Jahre 126 75 51 von 60 bis unter 65 Jahre 61 27 34 65 Jahre und älter 94 42 52 Summe 16.328 10.050 6.278 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 3.008 1.556 1.452 von vier bis unter sechs Jahre 342 173 169 von sechs bis unter elf Jahre 797 433 364 von elf bis unter 16 Jahre 725 382 343 von 16 bis unter 18 Jahre 343 229 114 von 18 bis unter 25 Jahre 2.422 1.902 520 von 25 bis unter 30 Jahre 1.663 1.228 435 von 30 bis unter 35 Jahre 1.064 733 331 von 35 bis unter 40 Jahre 741 466 275 von 40 bis unter 45 Jahre 469 289 180 von 45 bis unter 50 Jahre 308 202 106 von 50 bis unter 55 Jahre 219 133 86 von 55 bis unter 60 Jahre 116 54 62 von 60 bis unter 65 Jahre 61 29 32 65 Jahre und älter 82 34 48 Summe 12.360 7.843 4.517 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 2.307 1.201 1.106 von vier bis unter sechs Jahre 266 148 118 von sechs bis unter elf Jahre 630 343 287 von elf bis unter 16 Jahre 551 307 244 von 16 bis unter 18 Jahre 273 188 85 von 18 bis unter 25 Jahre 1.669 1.195 474 von 25 bis unter 30 Jahre 1.145 763 382 von 30 bis unter 35 Jahre 802 479 323 von 35 bis unter 40 Jahre 490 312 178 von 40 bis unter 45 Jahre 338 183 155 von 45 bis unter 50 Jahre 225 115 110 von 50 bis unter 55 Jahre 148 79 69 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 Asylanträge Gesamt männlich weiblich von 55 bis unter 60 Jahre 88 45 43 von 60 bis unter 65 Jahre 57 19 38 65 Jahre und älter 57 21 36 Summe 9.046 5.398 3.648 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 1.903 979 924 von vier bis unter sechs Jahre 153 80 73 von sechs bis unter elf Jahre 290 161 129 von elf bis unter 16 Jahre 259 154 105 von 16 bis unter 18 Jahre 108 71 37 von 18 bis unter 25 Jahre 543 371 172 von 25 bis unter 30 Jahre 500 315 185 von 30 bis unter 35 Jahre 361 212 149 von 35 bis unter 40 Jahre 262 148 114 von 40 bis unter 45 Jahre 176 101 75 von 45 bis unter 50 Jahre 115 68 47 von 50 bis unter 55 Jahre 85 51 34 von 55 bis unter 60 Jahre 60 32 28 von 60 bis unter 65 Jahre 39 14 25 65 Jahre und älter 53 18 35 Summe 4.907 2.775 2.132 Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2026 Asylanträge Gesamt männlich weiblich bis unter vier Jahre 749 407 342 von vier bis unter sechs Jahre 76 31 45 von sechs bis unter elf Jahre 122 62 60 von elf bis unter 16 Jahre 82 42 40 von 16 bis unter 18 Jahre 42 28 14 von 18 bis unter 25 Jahre 235 152 83 von 25 bis unter 30 Jahre 262 161 101 von 30 bis unter 35 Jahre 183 103 80 von 35 bis unter 40 Jahre 121 81 40 von 40 bis unter 45 Jahre 78 46 32 von 45 bis unter 50 Jahre 49 34 15 von 50 bis unter 55 Jahre 35 19 16 von 55 bis unter 60 Jahre 25 11 14 von 60 bis unter 65 Jahre 17 6 11 65 Jahre und älter 23 10 13 Summe 2.099 1.193 906 d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit 2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach Jahren aufschlüsseln), Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gründe für das Stellen von Asylanträgen werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statistisch nicht erfasst. e) der Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte nach Herkunftsländern, Religionszugehörigkeiten und Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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