Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung (Antwort zu Drs. 21/7440)
Text
Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung (Antwort zu Drs. 21/7440)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7629
21. Wahlperiode 14.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuss,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7440 –
Lage der christlichen Minderheit im Irak – Bedrohung durch Milizengewalt,
demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Irak gehört nach Einschätzung internationaler Beobachtungsstellen zu den
Staaten mit den weltweit schwerwiegendsten Einschränkungen der
Religionsfreiheit. Das Land wurde 2026 erstmals neu auf die sogenannte Special Watch
List gesetzt, u. a. wegen zunehmender Diskriminierung religiöser
Minderheiten und rückläufiger Standards bei Registrierungsgesetzen und Blasphemie-
Vorschriften (vgl. Annual Report 2026 der United States Commission on
International Religious Freedom [USCIRF], Iraque Chapter).
Die traditionellen Kirchen – die Assyrische Kirche des Ostens, die Syrisch-
Orthodoxe Kirche, die Syrisch-Katholische Kirche, die Chaldäisch-
Katholische Kirche und die Armenisch-Orthodoxe Kirche – sind stark von Gewalt,
Intoleranz und Diskriminierung betroffen. Christen mit muslimischem
Hintergrund erfahren den größten Druck aus dem eigenen familiären Umfeld und
halten ihren Glauben häufig geheim, weil ihnen der Verlust von Erb- und
Eherechten droht. Seit der Zurückdrängung des sogenannten Islamischen Staats
(IS) setzen vor allem vom Iran unterstützte schiitische Milizen die Christen im
Irak unter Druck; der IS selbst hat seine Angriffe auf Zivilisten, Infrastruktur
und Sicherheitskräfte 2023 sowie in geringerem Maße 2024 und 2025
fortgesetzt (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderpr
ofile/irak).
Die christliche Bevölkerung des Irak schrumpft dramatisch: Von rund 1,5
Millionen Christen Anfang der 1990er-Jahre ist nach Angaben von Open Doors
kaum mehr als ein Zehntel übriggeblieben; im Distrikt Tel Keppe etwa sank
ihre Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150. Als Ursachen
werden neben den Gewaltwellen der 1980er- bis 2010er-Jahre auch gezielte
Landkäufe durch schiitische Gruppen in der Ninive-Ebene sowie mangelnde
wirtschaftliche Perspektiven genannt (www.opendoors.de/nachrichten/aktuell
e-meldungen/irak-zahl-der-christen-dramatisch-gesunken). Eine gesonderte
Befragung des katholischen Hilfswerks Kirche in Not unter Christen in der
Ninive-Ebene ergab zudem, dass sich 100 Prozent der Befragten dort aktuell
unsicher fühlen, 87 Prozent davon „spürbar“ oder „deutlich“ unsicher; 69
Prozent nannten diese Bedrohungslage als Hauptgrund, über eine Auswanderung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nachzudenken (www.kirche-in-not.de/allgemein/aktuelles/irak-christen-weiter
hin-von-ausloeschung-bedroht/).
Die anhaltende institutionelle Bedrängnis der Kirchen im Irak zeigt sich auch
am Umgang mit dem chaldäisch-katholischen Patriarchen Kardinal Louis
Sako, dem die irakische Präsidentschaft 2023 im Streit um Landrechte der
Christen in der Ninive-Ebene die staatliche Anerkennung entzog und der im März
2026 unter anhaltendem Druck von seinem Amt zurücktrat (www.csi-schweiz.
ch/news/irak-csi-informiert-europaeischen-parlament-ueber-christen-irak).
Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 19. Januar 2023 die Verbrechen des
IS an den Jesiden im Irak einstimmig als Völkermord anerkannt und dabei
auch die fortdauernde Verfolgung und Diskriminierung religiöser
Minderheiten im Irak festgestellt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-
de-jesiden-927032).
Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle,
inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, sie in ihre
Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der
bilateralen Beziehungen, der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler
Foren ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher sowie
anderer religiöser Bevölkerungsgruppen im Irak zu fördern. Angesichts der
deutschen Entwicklungs- und Stabilisierungszusammenarbeit mit dem Irak ist
Transparenz über die Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen nach
Auffassung der Fragesteller geboten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Irak blickt auf eine lange, von religiöser Vielfalt geprägte Geschichte
zurück. Die Verfassung von 2005 spiegelt dieses geschichtliche Erbe wider.
Religionsfreiheit ist im Irak verfassungsrechtlich verankert. Vor dem Hintergrund
der Gräueltaten des sogenannten Islamischen Staates (IS) misst der irakische
Staat dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen eine
besondere Bedeutung zu. Im irakischen Parlament sind neun der 329 Sitze für
Minderheiten-Vertreter reserviert, fünf für Christen, zwei für Jesiden, jeweils
einer für Mandäer und Faily-Kurden. Im kurdischen Regionalparlament sind
aktuell fünf der 100 Sitze für Vertreter der Minderheiten reserviert, drei für
Christen und zwei für (schiitische) Turkmenen.
Ausgehend von derzeit über 46 Millionen Einwohnern wird der Anteil der
Muslime an der irakischen Gesamtbevölkerung auf 95 bis 98 Prozent geschätzt,
davon mehrheitlich (ca. 60–65 Prozent) arabische Schiiten und circa 30 bis
35 Prozent arabische und kurdische Sunniten. Die Anzahl der Christen wird auf
170.000 geschätzt, die der Jesiden auf bis zu 350.000, ein Großteil von ihnen in
der Region Kurdistan-Irak (RKI). Es gibt im Irak circa 400.000 Kaka’i, 5.000
Mandäer und 2.000 Bahá’í. Die jüdische Gemeinde zählt nur wenige
Einzelpersonen. Zuverlässige Zahlen über Konvertiten liegen nicht vor, da Konversionen
von staatlichen Stellen nicht erfasst werden. Außerdem existiert eine kleine
Gruppe von Atheisten.
Trotz öffentlicher politischer Bekenntnisse zur friedlichen Koexistenz stehen
religiöse Minderheiten im Irak unter Druck. Systematische Diskriminierung
oder Verfolgung religiöser oder ethnischer Minderheiten durch staatliche
Behörden finden nicht statt, politische und wirtschaftliche Instabilität und das
unzureichende Gewaltmonopol des Staates führen aber dazu, dass ihre Rechte und
Sicherheit nicht überall vollumfänglich gewährleistet sind. Spannungen
zwischen religiösen Gruppen stellen eine große Herausforderung dar, die in der
Vergangenheit zu Konflikten, Fragilität und Diskriminierung geführt haben.
Besonders gravierend waren die Auswirkungen des Terrors des sog. IS, dessen
Gräueltaten an den Jesiden vom Deutschen Bundestag 2023 als Genozid
anerkannt wurden. Auch die gezielte Verfolgung und Gewalt gegen weitere
religiöse Minderheiten haben zu massiven Fluchtbewegungen und zu Migration
geführt. Neben der jesidischen war auch die christliche Bevölkerung in hohem
Maße betroffen. Diese Ereignisse haben tiefe Spuren hinterlassen. Die
Aufarbeitung der Verbrechen, eine Entschädigung der Überlebenden und der
Wiederaufbau der betroffenen Gebiete (vor allem Provinz Ninive, Distrikt Sinjar)
bleiben eine große nationale Herausforderung.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle
Sicherheitslage von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Irak
vor, insbesondere seit 2023?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind die christliche Gemeinschaft
und andere religiöse Minderheiten gegenwärtig und auch bereits seit 2023 von
denselben wesentlichen lokalen und regionalen sicherheitsbezogenen
Rahmenbedingungen betroffen wie die restliche Bevölkerung Iraks. Es wird in diesem
Zusammenhang auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
zur Sicherheitslage in Irak verwiesen.
2. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen
im Irak Opfer von Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen staatlichen
Repressionsmaßnahmen wegen ihres Glaubens (bitte nach Jahren von
2023 bis 2026, Ländern sowie Art der Repressionen differenzieren)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
besondere rechtliche und gesellschaftliche Lage von Konvertiten
muslimischer Herkunft im Irak, insbesondere hinsichtlich des drohenden
Verlusts von Erb- und Eherechten sowie der Bedrohungen durch das eigene
familiäre Umfeld?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird Konversion in der Regel vor
allem aus Sorge vor Druck und Ausgrenzung nicht öffentlich bekannt gemacht.
Wird sie dennoch im engeren sozialen Umfeld bekannt, etwa innerhalb der
Familie oder des Freundeskreises, kann dies zu sozialer Marginalisierung oder
Übergriffen führen. In einzelnen Fällen soll das Bekanntwerden einer Abkehr
vom Islam zu Todesdrohungen geführt haben.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
strafrechtliche Verfolgung christlicher Konvertiten im Irak?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
fortgesetzte Bedrohung durch den sogenannten Islamischen Staat für
Christen und andere religiöse Minderheiten im Irak?
Der sog. IS im Irak ist nachhaltig geschwächt. Nach Erkenntnissen der
Bundesregierung ist die Zahl der dem sog. IS zugerechneten Anschläge im Irak in den
letzten Jahren rückläufig. In den Fällen, in denen es dem sog. IS gelang,
Anschläge zu verüben, richteten sich diese überwiegend gegen irakische
Sicherheitskräfte und Infrastruktur.
6. Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Anerkennung des
Völkermords an den Jesiden durch den Deutschen Bundestag (Beschluss
vom 19. Januar 2023) eine Auffassung dazu gebildet, ob auch andere
religiöse Minderheiten im Irak, insbesondere Christen, während der
Herrschaft des IS Opfer genozidaler Gewalt wurden, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls für die aktuelle Schutzpraxis daraus?
Die Bundesregierung verurteilt die vom sog. IS begangenen schwersten
Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen auf das Schärfste. Sie setzt sich im
Irak unter anderem für den Schutz religiöser Minderheiten, Versöhnung sowie
die Aufarbeitung der vom sog. IS begangenen Verbrechen ein.
In jedem Asylverfahren erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung unter
Berücksichtigung aller individuellen Aspekte des Falls einschließlich der
Verfolgungssituation des jeweiligen Antragstellenden. Der sog. IS im Irak besitzt
inzwischen keine Gebietsherrschaft mehr und ist somit nicht mehr in der Lage,
systematisch gegen religiöse Minderheiten vorzugehen. Die Schutzpraxis des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge berücksichtigt zugleich, dass es noch
immer zu vereinzelten Übergriffen durch den im Untergrund agierenden sog. IS
gegenüber Minderheiten kommt.
7. Welche internationalen Berichte (z. B. von USCIRF, Open Doors,
Human Rights Watch, Armed Conflict Location and Event Data, Kirche in
Not, International Crisis Group) zieht die Bundesregierung
gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak heran?
Zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak zieht die
Bundesregierung verschiedene Berichte und Erkenntnisquellen heran. Neben regelmäßigen
Gesprächen mit Vertretern religiöser Gruppen im Irak und Deutschland zählen
hierzu unter anderem Berichte und regelmäßige Veröffentlichungen der Organe
der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und verschiedener
Nichtregierungsorganisationen. Auch Berichte christlicher Hilfsorganisationen
finden Beachtung.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
regionale Unterschiede hinsichtlich der Gefährdung religiöser Minderheiten
im Irak, insbesondere zwischen der Kurdistan-Region und der Ninive-
Ebene bzw. dem Zentralirak?
Insbesondere in den ethnisch heterogenen Provinzen Kirkuk, Diyala, Ninive
und Salah ad-Din existieren nach wie vor Unsicherheit und Misstrauen
zwischen den verschiedenen Gruppen. Dies kann sich im Alltag in der
gesellschaftlichen Diskriminierung von religiösen Minderheiten widerspiegeln, etwa in
Form von populistischer Rhetorik, Einschüchterungen und Hassrede.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den
anhaltenden Rückgang der christlichen Bevölkerung im Irak
(Schätzungen reichen von rund 150 000 bis 265 000 Personen gegenüber rund
1,5 Millionen Anfang der 1990er-Jahre; im Distrikt Tel Keppe sank die
Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150, vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und hat sie sich zu den berichteten Ursachen, u. a.
gezielte Landkäufe und Vertreibungsdruck durch schiitische Milizen in
der Ninive-Ebene, eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja,
welche)?
Infolge der Terroranschläge auf Kirchen nach dem Irakkrieg 2003, der
Ausrufung des sog. „IS-Kalifats“ in Mossul 2014 und damit einhergehender
systematischer Verfolgung haben viele Christen den Irak verlassen. Ihre Zahl hat sich
laut Schätzungen von 1,5 Millionen im Jahr 2003 auf ungefähr 170.000
reduziert. Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen Gesprächen und im Rahmen
ihrer Stabilisierungsmaßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit dafür ein,
dass rechtsstaatliche wie menschenrechtliche Grundsätze gestärkt und die
Rechte der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und geschützt werden. Zu
diesen Rechten gehören auch Land- und Eigentumsrechte, die eine wichtige
Voraussetzung für nachhaltige Rückkehr und Wiederaufbau darstellen.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer
bilateralen Beziehungen zum Irak gegebenenfalls, um auf den Schutz
religiöser Minderheiten und die Einhaltung der Religionsfreiheit hinzuwirken?
Die Bundesregierung setzt sich in Gesprächen mit der irakischen
Zentralregierung und der Regionalregierung der RKI sowie Vertretern der verschiedenen
ethnisch-konfessionellen Gruppen und mit entsprechenden
Unterstützungsmaßnahmen für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und den Schutz
von Minderheiten im Irak ein. Im Fokus steht dabei die Wahrung der Religions-
und Weltanschauungsfreiheit und der Rechte religiöser Minderheiten,
einschließlich des Schutzes vor Diskriminierung, die Förderung der politischen
Teilhabe und die Schaffung wirtschaftlicher Perspektiven sowie die Förderung
von Dialog und Verständigung.
11. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im
Rahmen internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen,
der Europäischen Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern für den Schutz religiöser Minderheiten im Irak?
Das Auswärtige Amt verfolgt die Lage von bedrängten
Religionsgemeinschaften weltweit aufmerksam und führt dazu regelmäßig Gespräche im In- und
Ausland, beispielsweise auf Ebene des Beauftragten der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Zusätzlich zu bilateralen Bemühungen
engagiert sich das Auswärtige Amt regelmäßig in einschlägigen multilateralen
Foren außerhalb der VN, wie zum Beispiel in der Internationalen
Kontaktgruppe für Religions- und Weltanschauungsfreiheit und im Rahmen der
Internationalen Allianz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Innerhalb des
VN‑Rahmens unterstützt die Bundesregierung die einschlägigen Aktivitäten
zum Schutz religiöser Minderheiten einschließlich der Arbeit der VN-
Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Darüber hinaus
stehen die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort in regelmäßigem Austausch
mit Vertretern religiöser Minderheiten sowie den zuständigen staatlichen und
internationalen Stellen.
Ziel der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak ist es, gemeinsam mit der
internationalen Gemeinschaft zu politischer, sozialer und wirtschaftlicher
Stabilität beizutragen und Grundlagen für ein friedliches und inklusives
Zusammenleben zu schaffen. Unter anderem werden Gemeinschaften aller ethno-
religiösen Bevölkerungsgruppen bei einer selbstbestimmten Beteiligung an der
Aufarbeitung der Vergangenheit und an Friedens- und Versöhnungsprozessen sowie
bei einer gewaltfreien Konfliktbearbeitung unterstützt.
12. Welche humanitären Hilfmaßnahmen der Bundesregierung kommen
derzeit gegebenenfalls auch christlichen und anderen religiösen Gemeinden
oder Organisationen im Irak zugute (bitte nach Ländern, Haushaltstiteln,
Projekt- bzw. Vorhabentiteln, Förderzeiträumen, Zuwendungssummen
sowie Durchführungs- und Trägerorganisationen aufschlüsseln)?
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären
Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von
Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher
grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute,
einschließlich Angehöriger christlicher Gemeinden.
13. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die
besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von
Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Wiederaufbaumitteln für den Irak,
insbesondere für die Ninive-Ebene?
Die RKI bleibt im Fokus des Stabilisierungsengagements und der
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung in Irak. In Zusammenarbeit mit der
irakischen Regierung, der Regionalregierung der RKI, internationalen
Organisationen, zivilgesellschaftlichen Partnern und Nichtregierungsorganisationen
unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die den gesellschaftlichen
Zusammenhalt, die Rückkehr und Reintegration von Binnenvertriebenen und
Geflüchteten, den Wiederaufbau, Deradikalisierung, Traumaverarbeitung,
Resilienzstärkung, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen sowie den
Schutz und die Teilhabe besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen fördern.
14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die
Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse
Minderheiten im Irak zu verbessern?
Die Bundesregierung sieht Möglichkeiten zur Verbesserung der Dokumentation
von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Irak
insbesondere in der weiteren Unterstützung des Iraks beim Ausbau und der Stärkung
staatlicher und unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen, der
Zivilgesellschaft, rechtsstaatlicher Strukturen und lokaler Dokumentationsarbeit.
15. Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen
der Regierung in Bagdad sowie der Regionalregierung Kurdistan-Irak,
religiöse Minderheiten wirksam vor Angriffen zu schützen?
Die Bundesregierung erkennt die Bemühungen der irakischen Zentralregierung
und der Regionalregierung der RKI zum Schutz religiöser Minderheiten an.
Nach dem territorialen Sieg über den sog. IS ist das gesellschaftliche
Bewusstsein für Minderheiten gewachsen. Der Besuch des Papstes im März 2021 sowie
die Wiedereröffnung der vom sog. IS zerstörten syrisch-orthodoxen Kirche des
Heiligen Thomas und der chaldäischen Al-Tahira-Kirche in Mossul im Oktober
2025 sind wichtige Zeichen. Defizite bestehen aber fort, etwa bei der
Prävention bzw. Verfolgung von Diskriminierung, Hassrede, Bedrohungen,
gewalttätigen Übergriffen, Entführungen, der Klärung von Eigentumsverhältnissen und
uneingeschränkten gesellschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten.
16. Inwieweit macht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gewährung
von Entwicklungszusammenarbeit oder diplomatischer bzw.
sicherheitspolitischer Kooperation mit dem Irak von Fortschritten beim Schutz
religiöser Minderheiten abhängig?
In der bilateralen Zusammenarbeit achtet die Bundesregierung stets auch auf
die Menschenrechtssituation. Staatliche Pflichten zur Achtung, zum Schutz und
zur Gewährleistung der Menschenrechte einschließlich des Schutzes von
religiösen Minderheiten spricht die Bundesregierung regelmäßig gegenüber der
irakischen Regierung an.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
aktuelle Fluchtbewegungen christlicher und anderer religiöser
Minderheiten aus dem Irak nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über aktuelle
Fluchtbewegungen christlicher oder anderer religiöser Minderheiten aus Irak nach Deutschland
oder in Nachbarstaaten vor. Die volatile Sicherheitslage in der Region,
wirtschaftliche Perspektivlosigkeit und schwindende Lebensgrundlagen durch den
Klimawandel tragen allerdings zur Abwanderungsbewegung der lokalen
Bevölkerung, darunter auch Mitglieder religiöser Minderheiten, bei.
18. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu
a) der Anzahl der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte nach
Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln),
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Asylanträge von Personen
mit irakischer
Staatsangehörigkeit
2017 23.605
2018 18.074
2019 15.348
2020 11.068
2021 16.872
2022 16.328
2023 12.360
2024 9.046
2025 4.907
Januar bis Juni
2026
2.099
b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017,
Die Angaben zu Religionszugehörigkeiten beruhen auf freiwilligen Angaben
der Asylbewerber während des Asylverfahrens und können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2017
Gesamt 23.605
Christentum 886
Islam 10.282
Konfessionslos 493
Jesiden 11.200
Sonstige 147
Unbekannt 597
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2018
Gesamt 18.074
Christentum 595
Islam 7.877
Konfessionslos 426
Jesiden 8.004
Sonstige 101
Unbekannt 1.071
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2019
Gesamt 15.348
Christentum 495
Islam 7.583
Konfessionslos 402
Jesiden 5.812
Sonstige 108
Unbekannt 948
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2020
Gesamt 11.068
Christentum 292
Islam 6.070
Konfessionslos 311
Jesiden 3.445
Sonstige 134
Unbekannt 816
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2021
Gesamt 16.872
Christentum 317
Islam 11.028
Konfessionslos 288
Jesiden 4.309
Sonstige 63
Unbekannt 867
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2022
Gesamt 16.328
Christentum 321
Islam 10.994
Konfessionslos 358
Jesiden 3.761
Sonstige 69
Unbekannt 825
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2023
Gesamt 12.360
Christentum 288
Islam 7.441
Konfessionslos 282
Jesiden 3.692
Sonstige 43
Unbekannt 614
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2024
Gesamt 9.046
Christentum 168
Islam 3.771
Konfessionslos 149
Jesiden 4.434
Sonstige 53
Unbekannt 471
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im Jahr 2025
Gesamt 4.907
Christentum 114
Islam 2.362
Konfessionslos 108
Jesiden 1.981
Sonstige 26
Unbekannt 316
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer
Staatsangehörigkeit nach
Religionszugehörigkeit im 1. Halbjahr 2026
Gesamt 2.099
Christentum 29
Islam 1.055
Konfessionslos 50
Jesiden 852
Sonstige 8
Unbekannt 105
c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Irak
seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln),
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2017
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 4.957 2.563 2.394
von vier bis unter sechs Jahre 1.103 591 512
von sechs bis unter elf Jahre 2.615 1.319 1.296
von elf bis unter 16 Jahre 2.292 1.204 1.088
von 16 bis unter 18 Jahre 909 548 361
von 18 bis unter 25 Jahre 3.138 1.988 1.150
von 25 bis unter 30 Jahre 2.372 1.477 895
von 30 bis unter 35 Jahre 1.876 1.011 865
von 35 bis unter 40 Jahre 1.457 753 704
von 40 bis unter 45 Jahre 1.042 544 498
von 45 bis unter 50 Jahre 731 369 362
von 50 bis unter 55 Jahre 418 218 200
von 55 bis unter 60 Jahre 243 90 153
von 60 bis unter 65 Jahre 223 87 136
65 Jahre und älter 229 93 136
Summe 23.605 12.855 10.750
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2018
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 4.045 2.072 1.973
von vier bis unter sechs Jahre 856 440 416
von sechs bis unter elf Jahre 1.946 1.011 935
von elf bis unter 16 Jahre 1.885 999 886
von 16 bis unter 18 Jahre 767 409 358
von 18 bis unter 25 Jahre 2.101 1.337 764
von 25 bis unter 30 Jahre 1.624 1.049 575
von 30 bis unter 35 Jahre 1.321 768 553
von 35 bis unter 40 Jahre 1.093 562 531
von 40 bis unter 45 Jahre 880 454 426
von 45 bis unter 50 Jahre 649 340 309
von 50 bis unter 55 Jahre 413 202 211
von 55 bis unter 60 Jahre 212 95 117
von 60 bis unter 65 Jahre 163 84 79
65 Jahre und älter 119 55 64
Summe 18.074 9.877 8.197
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2019
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 3.870 2.026 1.844
von vier bis unter sechs Jahre 687 381 306
von sechs bis unter elf Jahre 1.678 905 773
von elf bis unter 16 Jahre 1.406 766 640
von 16 bis unter 18 Jahre 577 326 251
von 18 bis unter 25 Jahre 2.021 1.361 660
von 25 bis unter 30 Jahre 1.454 948 506
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2019
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
von 30 bis unter 35 Jahre 1.114 680 434
von 35 bis unter 40 Jahre 884 499 385
von 40 bis unter 45 Jahre 622 338 284
von 45 bis unter 50 Jahre 426 247 179
von 50 bis unter 55 Jahre 280 157 123
von 55 bis unter 60 Jahre 157 81 76
von 60 bis unter 65 Jahre 99 50 49
65 Jahre und älter 73 33 40
Summe 15.348 8.798 6.550
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2020
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 3.291 1.662 1.629
von vier bis unter sechs Jahre 470 240 230
von sechs bis unter elf Jahre 1.140 589 551
von elf bis unter 16 Jahre 938 502 436
von 16 bis unter 18 Jahre 351 202 149
von 18 bis unter 25 Jahre 1.279 894 385
von 25 bis unter 30 Jahre 1.008 675 333
von 30 bis unter 35 Jahre 831 542 289
von 35 bis unter 40 Jahre 660 387 273
von 40 bis unter 45 Jahre 467 296 171
von 45 bis unter 50 Jahre 276 158 118
von 50 bis unter 55 Jahre 164 107 57
von 55 bis unter 60 Jahre 95 46 49
von 60 bis unter 65 Jahre 50 26 24
65 Jahre und älter 48 24 24
Summe 11.068 6.350 4.718
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2021
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 3.631 1.861 1.770
von vier bis unter sechs Jahre 524 286 238
von sechs bis unter elf Jahre 1.575 856 719
von elf bis unter 16 Jahre 1.238 660 578
von 16 bis unter 18 Jahre 442 252 190
von 18 bis unter 25 Jahre 3.302 2.591 711
von 25 bis unter 30 Jahre 2.165 1.592 573
von 30 bis unter 35 Jahre 1.389 915 474
von 35 bis unter 40 Jahre 966 594 372
von 40 bis unter 45 Jahre 633 368 265
von 45 bis unter 50 Jahre 465 267 198
von 50 bis unter 55 Jahre 271 151 120
von 55 bis unter 60 Jahre 144 70 74
von 60 bis unter 65 Jahre 63 27 36
65 Jahre und älter 64 36 28
Summe 16.872 10.526 6.346
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2022
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 3.774 1.909 1.865
von vier bis unter sechs Jahre 544 285 259
von sechs bis unter elf Jahre 1.393 748 645
von elf bis unter 16 Jahre 1.214 655 559
von 16 bis unter 18 Jahre 511 337 174
von 18 bis unter 25 Jahre 2.893 2.256 637
von 25 bis unter 30 Jahre 2.018 1.449 569
von 30 bis unter 35 Jahre 1.439 924 515
von 35 bis unter 40 Jahre 969 575 394
von 40 bis unter 45 Jahre 665 400 265
von 45 bis unter 50 Jahre 405 241 164
von 50 bis unter 55 Jahre 222 127 95
von 55 bis unter 60 Jahre 126 75 51
von 60 bis unter 65 Jahre 61 27 34
65 Jahre und älter 94 42 52
Summe 16.328 10.050 6.278
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2023
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 3.008 1.556 1.452
von vier bis unter sechs Jahre 342 173 169
von sechs bis unter elf Jahre 797 433 364
von elf bis unter 16 Jahre 725 382 343
von 16 bis unter 18 Jahre 343 229 114
von 18 bis unter 25 Jahre 2.422 1.902 520
von 25 bis unter 30 Jahre 1.663 1.228 435
von 30 bis unter 35 Jahre 1.064 733 331
von 35 bis unter 40 Jahre 741 466 275
von 40 bis unter 45 Jahre 469 289 180
von 45 bis unter 50 Jahre 308 202 106
von 50 bis unter 55 Jahre 219 133 86
von 55 bis unter 60 Jahre 116 54 62
von 60 bis unter 65 Jahre 61 29 32
65 Jahre und älter 82 34 48
Summe 12.360 7.843 4.517
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2024
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 2.307 1.201 1.106
von vier bis unter sechs Jahre 266 148 118
von sechs bis unter elf Jahre 630 343 287
von elf bis unter 16 Jahre 551 307 244
von 16 bis unter 18 Jahre 273 188 85
von 18 bis unter 25 Jahre 1.669 1.195 474
von 25 bis unter 30 Jahre 1.145 763 382
von 30 bis unter 35 Jahre 802 479 323
von 35 bis unter 40 Jahre 490 312 178
von 40 bis unter 45 Jahre 338 183 155
von 45 bis unter 50 Jahre 225 115 110
von 50 bis unter 55 Jahre 148 79 69
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2024
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
von 55 bis unter 60 Jahre 88 45 43
von 60 bis unter 65 Jahre 57 19 38
65 Jahre und älter 57 21 36
Summe 9.046 5.398 3.648
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im Jahr
2025
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 1.903 979 924
von vier bis unter sechs Jahre 153 80 73
von sechs bis unter elf Jahre 290 161 129
von elf bis unter 16 Jahre 259 154 105
von 16 bis unter 18 Jahre 108 71 37
von 18 bis unter 25 Jahre 543 371 172
von 25 bis unter 30 Jahre 500 315 185
von 30 bis unter 35 Jahre 361 212 149
von 35 bis unter 40 Jahre 262 148 114
von 40 bis unter 45 Jahre 176 101 75
von 45 bis unter 50 Jahre 115 68 47
von 50 bis unter 55 Jahre 85 51 34
von 55 bis unter 60 Jahre 60 32 28
von 60 bis unter 65 Jahre 39 14 25
65 Jahre und älter 53 18 35
Summe 4.907 2.775 2.132
Antragsteller mit irakischer
Staatsangehörigkeit im
Zeitraum
01.01. bis 30.06.2026
Asylanträge
Gesamt
männlich weiblich
bis unter vier Jahre 749 407 342
von vier bis unter sechs Jahre 76 31 45
von sechs bis unter elf Jahre 122 62 60
von elf bis unter 16 Jahre 82 42 40
von 16 bis unter 18 Jahre 42 28 14
von 18 bis unter 25 Jahre 235 152 83
von 25 bis unter 30 Jahre 262 161 101
von 30 bis unter 35 Jahre 183 103 80
von 35 bis unter 40 Jahre 121 81 40
von 40 bis unter 45 Jahre 78 46 32
von 45 bis unter 50 Jahre 49 34 15
von 50 bis unter 55 Jahre 35 19 16
von 55 bis unter 60 Jahre 25 11 14
von 60 bis unter 65 Jahre 17 6 11
65 Jahre und älter 23 10 13
Summe 2.099 1.193 906
d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit
2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach
Jahren aufschlüsseln),
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gründe für das
Stellen von Asylanträgen werden vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) statistisch nicht erfasst.
e) der Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017
(bitte nach Herkunftsländern, Religionszugehörigkeiten und Jahren
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im
Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen,
dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens
der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 des
Asylgesetzes (AsylG) genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für
aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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