Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024
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Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/515
21. Wahlperiode 12.06.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und
Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Vorbemerkung der Bundesregierung ........................................... 3
2 Der Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in
internationalen Polizeimissionen ................................................... 4
3 Die Missionen unter Beteiligung deutscher Polizistinnen
und Polizisten .................................................................................. 5
3.1 Vereinte Nationen (UN) ................................................................... 5
3.1.1 United Nations Interim Administration Mission
in Kosovo (UNMIK) ........................................................................ 6
3.1.2 United Nations Peacekeeping Force in Cyprus (UNFICYP) ............ 6
3.1.3 United Nations Assistance Mission in Somalia (UNSOM) /
United Nations Transitional Assistance Mission
in Somalia (UNTMIS) ...................................................................... 7
3.1.4 United Nations Mission in the Republic of
South Sudan (UNMISS) ................................................................... 8
3.2 Europäische Union (EU) .................................................................. 8
3.2.1 EU Capacity Building Mission in Somalia (EUCAP Somalia) ........ 9
3.2.2 EU Coordinating Office for Palestinian Police Support
(EUPOL COPPS) ............................................................................. 10
3.2.3 European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine) ....... 11
3.2.4 EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine
(EUBAM Moldova/Ukraine) ............................................................ 12
3.2.5 EU Monitoring Mission in Georgia (EUMM Georgia) .................... 12
3.2.6 European Union Rule of Law Mission in Kosovo
(EULEX Kosovo) ............................................................................. 13
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts vom 11. Juni 2025 gemäß
Beschluss vom 23. September 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9662.
Seite
3.2.7 European Union Advisory Mission in Support of Security
Sector Reform in Iraq (EUAM Iraq) ................................................ 13
3.2.8 European Union Mission in Armenia (EUMA) ................................ 14
3.2.9 European Union Partnership Mission in the Republic of
Moldova (EUPM) ............................................................................. 15
3.2.10 European Union Security and Defence Initiative in support of
West African countries of the Gulf of Guinea (EUSDI GoG) .......... 15
4 Frontex ............................................................................................. 17
5 Aus- und Fortbildung ..................................................................... 18
5.1 Trainingsinstitute der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Internationale Polizeimissionen (AG IPM) ...................................... 18
5.2 Deutsche Hochschule der Polizei – Fachgebiet Internationale
Polizeiliche Beziehungen ................................................................. 19
6 Fazit und Ausblick .......................................................................... 21
1 Vorbemerkung der Bundesregierung
Mit dem vorliegenden Bericht unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über das deutsche
Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen im Jahr 2024
(Vorjahresberichte: Drucksachen 18/12445, 19/6540, 19/20496, 19/26635, 19/32708, 20/5440, 20/9868, 20/14175).
Damit wird der vom Deutschen Bundestag am 23. September 2016 angenommenen Entschließung „Deutsches
Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen stärken und
ausbauen“ entsprochen. Wie in den Vorjahresberichten wird zudem über das deutsche Engagement bei Einsätzen der
Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) informiert. Darüber hinaus wird über
Maßnahmen der Trainingsinstitute der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen und der Deutschen
Hochschule der Polizei zur Vorbereitung und Weiterbildung von Polizistinnen und Polizisten für Einsätze in
internationalen Polizeimissionen berichtet.
Stichtag der Berichte zur Missionsbeteiligung in diesem Bericht ist der 31. Dezember 2024.
Der im Jahr 2023 begonnene Aufwuchs der polizeilichen Missionsbeteiligung konnte im Jahr 2024 fortgesetzt
werden: Verrichteten Ende Dezember 2023 55 Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder Dienst in
Missionen der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen (United Nations, UN), waren es zum
Jahresende 2024 72 Beamtinnen und Beamte.
Dieser Aufwuchs ist zum einen der personellen Beteiligung an den UN-Missionen in Südsudan (UNMISS) und
Zypern (UNFICYP) geschuldet, für die im Jahr 2023 mit zwei Kabinettbeschlüssen die Grundlagen gelegt worden
waren. Mit weiteren Kabinettbeschlüssen, in denen die Obergrenze für die polizeiliche Beteiligung an den EU-
Missionen in Georgien (EUMM), Armenien (EUMA) und Somalia (EUCAP) angehoben wurde, hat die
Bundesregierung zudem Möglichkeiten zu verstärkter personeller Beteiligung an diesen Missionen geschaffen.
Besondere Erwähnung verdient auch die Wiederaufnahme der Beteiligung an der zivilen EU-Mission in der
Ukraine (EUAM Ukraine), in der seit Juli 2024 ein Angehöriger der Polizei Schleswig-Holstein seinen Dienst
versieht.
Bundespolizist Dr. Markus Ritter leitete weiterhin die EU-Mission in Armenien (EUMA). Ralf Schröder,
ebenfalls Angehöriger der Bundespolizei, gab im Berichtszeitraum die Leitung der Polizeikomponente von UN-
Mission in Somalia (UNSOM) ab und wechselte als stellvertretender Missionsleiter zur EU-Mission im Irak (EUAM).
Auch auf strategischer Ebene hat die Bundesregierung ihr Engagement im Bereich der Friedensmissionen im Jahr
2024 fortgesetzt. So hat Deutschland als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten im Januar 2024 seinen Nationalen
Implementierungsplan zur Umsetzung des zweiten Pakts für die zivile Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der EU (GSVP) vorgelegt. Bei den Verhandlungen zum Pact for the Future der UN engagierte sich
Deutschland als Verhandlungsführer und konnte so entscheidend zur Verabschiedung dieses
Grundlagendokuments beitragen, welches u. a. UN-Friedensmissionen unterstützt und den Generalsekretär der UN auffordert,
Friedensmissionen der UN einer Überprüfung zu unterziehen. Zudem liefen im Jahr 2024 die Vorbereitungen
zum Peacekeeping Ministerial der UN an, das – ausgerichtet vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium
der Verteidigung unter Mitwirkung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – im Mai 2025 in Berlin
stattfinden wird.
Mit ihrem Engagement sowohl in Strategieprozessen als auch durch die personelle Unterstützung von Missionen
füllt die Bundesregierung das Vorhaben der Nationalen Sicherheitsstrategie, den polizeilichen Beitrag im
internationalen Einsatz für zivile Krisenprävention und im zivilen Krisenmanagement weiter zu stärken, weiterhin mit
Leben.
In dem Bewusstsein, dass dieser Beitrag letztlich von den Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes
und der Länder in den Missionsgebieten unter Inkaufnahme teils erheblicher persönlicher Belastungen geleistet
wird, zollt die Bundesregierung allen Auslandsverwenderinnen und Auslandsverwendern große Anerkennung.
Veranstaltungen wie der am 26. Juni 2024 unter der Ägide des Bundesministeriums der Verteidigung gemeinsam
mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat begangene Tag des
Peacekeeping sind Ausdruck der Wertschätzung für diesen Einsatz.
2 Der Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen
Deutschland beteiligte sich im Laufe des Jahres 2024 insgesamt mit 123 (99)1 Beamtinnen und Beamten der
Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der UN und
der Europäischen Union (EU). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs der Entsendezahlen in
internationale Polizeimissionen um 24,2 Prozent (10 Prozent). Der Frauenanteil betrug 31,7 Prozent (30,3 Prozent)
und lag damit etwas höher als der Durchschnitt in den Polizeien des Bundes und der Länder2, wo dieser bei
29,3 Prozent liegt.
Von den insgesamt 123 Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der
Zollverwaltung waren 104 (87) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in 11 (10)
EU-Missionen eingesetzt. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU betrug im Jahr 2024 27,9 Prozent
(27,6 Prozent).
Insgesamt 19 (12) Polizistinnen und Polizisten verrichteten in 4 (4) Missionen der UN ihren Dienst. Der Anteil
der Frauen in UN-Missionen betrug im Jahr 2024 52,6 Prozent (50 Prozent).
Der Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen erfolgt ausschließlich auf
freiwilliger Basis. Voraussetzungen sind das Bestehen nationaler Eignungsauswahlverfahren und eine erfolgreiche
Bewerbung gefolgt von einem internationalen Auswahlverfahren bei der EU oder den UN.
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (GSt. AG IPM) hat im Jahr 2024 insgesamt
719 (474) polizeirelevante Funktionen an die entsendenden Dienststellen des Bundes und der Länder zur
Ausschreibung übersandt. Hierbei handelte es sich auch um Mehrfachausschreibungen gleicher Funktionen.
Von den ausgeschriebenen Funktionen entfielen 637 (457) Funktionen auf GSVP-Missionen der EU, auf die sich
insgesamt 116 (165) Beamtinnen und Beamte bewarben. Von diesen Bewerbungen waren 49 (47) erfolgreich,
was einer Quote von 42,2 Prozent (28,5 Prozent) entspricht und damit deutlich über der Erfolgsquote im EU-
Durchschnitt liegt.
Auf 36 (17) ausgeschriebene UN-Funktionen, hatten sich 28 (15) Beamtinnen und Beamte beworben. Mit zehn
erfolgreichen Bewerbungen lag die Erfolgsquote damit bei 35,7 Prozent (40,0 Prozent).
Die Anzahl der ausgeschriebenen Funktionen (ausschließlich) für internationale Polizeimissionen hat sich somit
im Jahr 2024 um 42,0 Prozent (17,9 Prozent) erhöht.
Zudem wurden durch die GSt. AG IPM im Jahr 2024 insgesamt 21 (25) Stellen im Sekretariat der UN über die
entsendenden Behörden ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibungen folgten 9 (28) Bewerbungen, von denen
bislang eine erfolgreich war. Die Mehrzahl der Auswahlverfahren dauert noch an.
Für eine Verwendung im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) wurden 25 (17) Funktionen ausgeschrieben.
Auf diese Ausschreibungen wurden 3 (11) Bewerbungen vorgelegt. Hiervon war 1 (3) Bewerbung erfolgreich.
In den Auswahlverfahren wird seitens der Mandatsgeber u. a. auf eine Steigerung des Anteils an Polizistinnen,
aber auch auf eine ausgeglichene Beteiligung der personalstellenden Staaten geachtet. Es wird, neben den
Kenntnissen über den Mandatsgeber, das Mandat der jeweiligen Mission und die ausgeschriebene Funktion sowie den
damit verbundenen Aufgaben auch die Fremdsprachenkompetenz geprüft. Insbesondere in den GSVP-Missionen
in frankophonen Einsatzgebieten, z. B. am Golf von Guinea, ist dies eine erfolgskritische Voraussetzung, die viele
deutsche Polizistinnen und Polizisten weiterhin vor eine besondere Herausforderung darstellt.
1 Zahlen in Klammern beziehen sich auf Vorjahreswerte.
2 Laut DESTATIS aus 2019 durchschnittlicher Frauenanteil deutscher Polizeien 29,3 Prozent.
3 Die Missionen unter Beteiligung deutscher Polizistinnen und Polizisten
3.1 Vereinte Nationen (UN)
UN-politisch war auch das Jahr 2024, wie schon 2023, geprägt vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine sowie dem Konflikt in Nahost, insbesondere im Gazastreifen, im Nachgang zum
terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. In zahlreichen Behandlungen im Sicherheitsrat und
der Generalversammlung der UN wurden diese beiden Konflikte erörtert. Auch der Krieg in Sudan und die
Situation in Haiti waren wiederholt Gegenstand von Erörterungen.
Den Höhepunkt des UN-politischen Jahres stellte im September 2024 der Zukunftsgipfel (Summit of the Future)
dar. Im Rahmen dieses Gipfels wurde durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der
Zukunftspakt (Pact for the Future) inklusive zweier Annexe (Global Digital Compact und Declaration on Future
Generations) verabschiedet. Der Pakt, welcher von Deutschland und Namibia als Ko-Fazilitatoren verhandelt wurde,
beinhaltet 56 Aktionspunkte in fünf Kapiteln, in denen sich die Weltgemeinschaft zum gemeinsamen Handeln
hinsichtlich der zukünftigen Herausforderungen bekennt. Im Aktionspunkt 21 bekennen sich die Mitgliedsstaaten
ausdrücklich zur Wichtigkeit und Bedeutung sowie der Notwendigkeit der weiteren Verbesserung von UN-
Friedenseinsätzen.
Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat waren der vierte United Nations
Chiefs of Police Summit (UNCOPS) sowie die Wiederaufnahme der polizeilichen Beteiligung an der UN-Mission
in Südsudan (UNMISS) und die erstmalige Beteiligung an der UN-Mission in Zypern (UNFICYP) die prägenden
Aspekte des Jahres 2024. Die Bundesregierung, vertreten durch eine Delegation unter der Leitung der
Parlamentarischen Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter, hatte auch bei der vierten Ausführung von UNCOPS eine
besonders sichtbare Rolle – u. a. dank einer vielbeachteten Veranstaltung in der deutschen Ständigen Vertretung. Vor
ca. 100 hochrangigen Gästen aus den Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat der UN erörterte Frau Schwarzelühr-
Sutter gemeinsam mit dem Untergeneralsekretär der UN für Friedenseinsätze sowie der stellvertretenden
Generaldirektorin von UN WOMEN, der Leiterin der Polizeikomponente von UNMISS und dem Leiter der
königlichbhutanischen Polizei, wie sexuelle und genderbasierte Gewalt, insbesondere in Krisengebieten, besser bekämpft
werden kann. Am zweiten Tag des Gipfels unterstrich Frau Schwarzelühr-Sutter als eine von drei Panelistinnen
und Panelisten in der Aussprache in der Generalversammlung die Wichtigkeit der Arbeit der Polizei der UN
(UNPOL) hinsichtlich des nachhaltigen Aufbaus nationaler Sicherheitsstrukturen in Krisenstaaten und den
deutschen Beitrag hierzu. Sie rief die 127 vertretenen Delegationen auf, mehr in die Qualifizierung des eingesetzten
Personals zu investieren und bot hierbei ausdrücklich Unterstützung durch Deutschland an.
Die Bundesregierung hat Ende 2023 bzw. Anfang 2024 beschlossen, sich mit Polizistinnen und Polizisten an den
UN-Missionen in Südsudan und in Zypern zu beteiligen. Diese Beschlüsse sind logische Konsequenz aus der in
der Nationalen Sicherheitsstrategie formulierten Selbstverpflichtung, sich multilateral stärker zu engagieren.
Ebenfalls aus dieser Grundverpflichtung heraus hat sich die Bundesregierung entschieden, beginnend ab 2025
erstmalig eine deutsche Polizeibeamtin (der Landespolizei Nordrhein-Westfalen) als Polizeiberaterin zu UN WO-
MEN zu entsenden. UN WOMEN hat im UN-System das Mandat, Frauenrechte und Gleichstellung in allen
Mitgliedsstaaten zu stärken und diesbezügliche Aktivitäten anderer UN-Entitäten zu koordinieren. Diesen Ansatz
wird die deutsche Polizeiberaterin ab 2025, insbesondere hinsichtlich der Repräsentanz von Frauen in
Polizeibehörden, aber auch hinsichtlich der Stärkung geschlechterresponsiver Polizeiarbeit, unterstützen. Der Einsatz wird
durch die Bundesregierung aus deutschen Haushaltsmitteln voll finanziert.
Im Jahr 2023 konnte sich eine deutsche Polizeibeamtin (der Landespolizei Nordrhein-Westfalen) bei einem
Auswahlverfahren für eine Vertragsfunktion als Gender Affairs Officer bei der Standing Police Capacity (SPC) in
Brindisi durchsetzen. Sie hat im Februar 2024 ihren Dienst angetreten. Leider wurden trotz mehrerer
Bewerbungen keine weiteren deutschen Polizistinnen und Polizisten in den Verfahren zur Besetzung von Funktionen im
UN-Sekretariat berücksichtigt. Darüber hinaus endete im September 2024 die vierjährige Verwendung eines
deutschen Polizeibeamten bei der UN-Polizeiabteilung in New York, sodass Deutschland zum Ende des
Berichtszeitraums nicht mehr an dieser zentralen Stelle für den Polizeieinsatz bei den UN vertreten ist. Nach Ablauf seines
Vertrages hat Polizeidirektor Ralf Schröder (BPOL) seine Verwendung als Leiter der Polizeikomponente bei der
UN-Mission in Somalia (UNSOM) im Oktober 2024 beendet. Er wechselte im Anschluss als stellvertretender
Leiter zur GSVP-Mission in Irak (EUAM). Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, deutsche Polizistinnen
und Polizisten sowohl im Hauptquartier als auch auf Spitzenfunktionen in UN-Missionen einzusetzen, um die
wichtige Arbeit der UN-Polizei intern und auch hochrangig mitzugestalten.
Die Polizeiberater an der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den UN in New York sind nicht nur an der
Koordinierung und Bearbeitung aller Stellenausschreibungen beteiligt, sondern engagieren sich sowohl im
Bereich der Gremienarbeit, so z. B. im Haushaltsausschuss und dem Sonderausschuss für friedenssichernde Einsätze
als auch im Bereich der informellen Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten. Durch dieses Engagement
wird sichergestellt, dass deutsche Interessen im Polizeibereich sowohl im Bereich der finanziellen Ausstattung im
UN-Sekretariat und in UN-Missionen, aber auch bei der strategischen Ausrichtung des Peacekeepings im
Allgemeinen gewahrt werden.
Deutschland unterstützt darüber hinaus andere polizeistellende Staaten bei der Vorbereitung ihrer Polizistinnen
und Polizisten auf UN-Einsätze durch die Öffnung der deutschen Trainingsangebote sowie erstmals auch durch
die Entsendung deutscher Trainerinnen und Trainer als mobiles Trainer Team zur Durchführung von
Trainingsmaßnahmen in anderen Staaten.
3.1.1 United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK)
Das Mandat der Mission basiert unverändert auf der im Jahr 1999 verabschiedeten Resolution 1244 (1999) des
UN-Sicherheitsrates. Am 28. Juni 1999 entschied die IMK über den Einsatz der deutschen Polizei im Kosovo.
Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs und Missionsleiterin ist derzeit Caroline Ziadeh (Libanon). Wegen
der fortgesetzten Nichtaufnahme Kosovos als INTERPOL-Mitglied wird das INTERPOL-Verbindungsbüro,
obwohl de facto durch die kosovarische Polizei betrieben, formal noch immer von UNMIK geleitet.
Die Sicherheitslage in Kosovo blieb im Jahr 2024 angespannt, insbesondere infolge des anhaltenden Rückzugs
der Kosovo-Serben aus den Verwaltungen, der Kosovo-Polizei (KP) und der Justiz sowie zahlreicher von der
kosovarischen Regierung veranlasster Schließungen serbisch geführter Institutionen (Parallelinstitutionen), u. a.
Bankfilialen, Postämtern und Sozialämtern. Der EU-geführte Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und
Serbien und die Umsetzung des 2023 vereinbarten Normalisierungsabkommens von Ohrid stagnierten zuletzt. Seit
Februar 2025 ist der EU-Diplomat Peter Sorensen neuer EU-Sonderbeauftragter für den Dialog. Gerade wegen
des konzertierten Rückzugs der Kosovo-Serben genoss die KP im Norden in weiten Teilen der kosovo-serbischen
Bevölkerung nicht das Vertrauen wie im Rest des Landes. Vorwürfe über angebliche Polizeigewalt gegen
Kosovo-Serben durch kosovo-albanische Polizisten wurden in einzelnen Fällen geprüft. Die KP führte Maßnahmen
zur Vertrauensbildung durch. Zuletzt verdeutlichten Handgranatenattentate auf die Polizeiinspektion und das
Rathaus in Zvečan sowie der Sprengstoffanschlag in Zubin Potok auf den Ibar-Lepenac-Kanal im November 2024,
der von zentraler Bedeutung für die landesweite Wasserversorgung ist, die angespannte Lage.
Trotz dieser Vorfälle blieb das allgemeine Gefährdungspotential, auch im Hinblick auf Mitarbeitende
internationaler Organisationen, auf gleichem Niveau. Nördlich des Flusses Ibar ist mittleres Gefährdungspotential
vorhanden, Attentate sind nicht auszuschließen. In den südlichen Landesteilen ist die Gefährdungslage als niedrig
eingestuft.
Insgesamt waren im Berichtszeitraum eine deutsche Polizistin und zwei deutsche Polizisten in der Operational
Liaison Unit und der INTERPOL Liaison Unit eingesetzt. Fortgesetzt schwierig gestaltet sich die
Zusammenarbeit von UNMIK mit den kosovarischen Behörden. Wie bereits seit 2022 dargestellt sind Informationen über die
Arbeit der kosovarischen Polizei nur eingeschränkt für UNMIK zugänglich.
3.1.2 United Nations Peacekeeping Force in Cyprus (UNFICYP)
Die UNFICYP wurde auf Basis der Resolution 186 (1964) des UN-Sicherheitsrates am 4. März 1964 von den UN
ins Leben gerufen, um zwischen den griechisch-zypriotischen und türkisch-zypriotischen Gemeinschaften zu
vermitteln und Frieden auf der Insel zu sichern. Die politische Lage, die den Einsatz der UNFICYP erforderlich
machte, war das Ergebnis eines ethnischen Konflikts, der nach der Unabhängigkeit Zyperns 1960 zwischen den
beiden Gemeinschaften eskalierte.
Der Putsch von 1974 und die darauffolgende türkische Invasion auf Zypern führten zur Aufteilung der Insel.
Seitdem gibt es eine de facto Grenze mit einer Pufferzone (Missionsgebiet der UNFICYP) zwischen den
Waffenstillstandslinien, die die griechisch-zypriotische Südhälfte von der türkisch-zypriotischen Nordhälfte trennt.
Die Hauptaufgabe von UNFICYP ist es, unbewaffnet und ohne Exekutivbefugnisse die Pufferzone zu überwachen
und eine Eskalation von Konflikten zu verhindern. Der Sicherheitsrat verlängert regelmäßig das Mandat der
Mission. Insgesamt ist die politische Lage von einer langjährigen Pattsituation geprägt, in der die UN-Friedenskräfte
eine stabilisierende Rolle ausüben. Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs und Leiter der Mission ist Colin
Stewart aus Kanada.
Im Berichtszeitraum beteiligten sich 15 Mitgliedstaaten der UN mit insgesamt 69 Polizeibeamtinnen und -
beamten an der Mission. Acht Dienstposten sowie der Posten der Leitung der Polizeikomponente befinden sich im
Hauptquartier in Nikosia. Alle weiteren Polizeibeamten sind auf die sieben Polizeistationen entlang der
Pufferzone verteilt. Die militärische Komponente hat eine derzeitige Stärke von 800 Militärbeobachtenden und die zivile
Komponente 150 Mitarbeitende (internationales und lokales ziviles Personal).
Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2024 beschlossen, sich mit bis zu 15 Beamtinnen und Beamten der
Polizeien des Bundes und der Länder an der UNFICYP zu beteiligen. Die Tätigkeitsschwerpunkte ergeben sich aus
dem Mandat der UNFICYP. Sie tragen dazu bei, das Wiederaufflammen der Kämpfe zu verhindern, Recht und
Ordnung aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen und eine Rückkehr zu normalen Bedingungen zu
ermöglichen.
Das deutsche Kontingent hatte zum Ende des Berichtszeitraums eine Stärke von vier Polizeibeamtinnen und -
beamten. Dabei werden die Positionen Team Leader UNPOL Station Kato Pyrgos, Civil Affairs Liaison Officer
sowie zwei Patrol Officer besetzt.
3.1.3 United Nations Assistance Mission in Somalia (UNSOM) / United Nations Transitional
Assistance Mission in Somalia (UNTMIS)
Das Jahr 2024 war in Somalia weiterhin durch die fragile Sicherheitslage im Land gekennzeichnet. Neben
bewaffneten Clan-Zusammenstößen fanden nahezu täglich Angriffe durch die Terrororganisationen Al-Shabaab und
Islamischer Staat in Somalia (ISIS) auf somalische Kräfte, Truppen der African Union Transition Mission in
Somalia (ATMIS) oder von internationalem Personal genutzte Flughäfen statt, bei denen regelmäßig auch
Zivilistinnen und Zivilisten zu Schaden kamen.
Der gesicherte Bereich des Aden Adde International Airports in Mogadischu wurde im Jahr 2024 insgesamt
fünfmal Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss durch Al-Shabaab. Hinsichtlich der Sicherheitslage hervorzuheben
ist auch die Situation rund um das Field Office Baidoa. Dort waren äthiopische Truppen der Mission ATMIS der
Afrikanischen Union (AU) sowie bilaterale Unterstützungskräfte eingesetzt. Mutmaßlich im Zusammenhang
stehend mit den politischen Spannungen zwischen Somalia und Äthiopien wurde Baidoa in 2024 achtmal Ziel von
Mörser- und Raketenbeschuss. Bei den Angriffen kam es lediglich zu Sachschäden. Die Angriffe führten zu
massiven Baumaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur sowie temporärer Reduzierung des Personals
vor Ort. Die vor Ort eingesetzte Polizeiberaterin wurde daher zeitweise in Mogadischu eingesetzt, bis die
entsprechenden Baumaßnahmen abgeschlossen waren.
Mit einem Schreiben an den UN-Sicherheitsrat vom 10. Mai 2024 bat die somalische Regierung das Mandat der
im Jahr 2012 eingerichteten UNSOM nicht über das Mandatsende vom 31. Oktober 2024 hinaus zu verlängern
und den Übergang von einer politischen Sondermission zur Übernahme der Aufgaben durch das UN-Country
Team einzuleiten. Mit Wirkung zum 1. November 2024 wurde die Mission UNSOM beendet und die United
Nations Transitional Assistance Mission in Somalia (UNTMIS) nahm ihre Arbeit auf. Ziel dieser Mission ist es,
innerhalb von zwei Jahren die Aufgaben der ehemaligen UNSOM schrittweise in somalische Verantwortung oder
an das UN-Country Team zu übergeben.
Das Mandat der ATMIS endete zum 31. Dezember 2024 ebenfalls. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 startete die
African Union Support and Stabilization Mission in Somalia (AUSSOM).
Das Mandat der UNSOM/UNTMIS beinhaltet die strategische Beratung der Ministerien für Innere Sicherheit, die
Unterstützung beim Aufbau eines föderalen Polizeisystems, Förderung von Frauen innerhalb der Polizei sowie
Bekämpfung sexualisierter, genderbasierter Gewalt und Förderung von Menschenrechten und von
Schutzmaßnahmen für Gewalt gegen Kinder.
In 2024 waren insgesamt drei Polizeibeamte in der UNSOM/UNTMIS eingesetzt, davon zwei Polizeibeamte der
Bundespolizei und eine Polizeibeamtin der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Ralf Schrӧder, Polizeibeamter im höheren Dienst der Bundespolizei, war vom Juli 2022 bis zum Oktober 2024
als Police Commissioner Leiter der Polizeikomponente der UNSOM. Zeitweise nahm er auch die Funktion des
Director ROLSIG wahr, bei der er die gesamte Abteilung der Rule of Law and Security Institution Group (ROL-
SIG) leitete. Diese umfasst neben der Polizeikomponente auch die Bereiche Justice and Corrections, Defense
Sector Reform, Security Sector Reform, Disarmament, Demobilization and Reintegration sowie Mine Action. In
beiden Funktionen nahm Ralf Schröder an hochrangigen Treffen mit Regierungsvertretenden, der somalischen
Polizeiführung und der Missionsleitung teil. Er gestaltete maßgeblich die Mandatsumsetzung, vertrat die
Interessen der Police Section innerhalb der Mission und stand in engem Austausch mit der Police Division in New York.
Ein Polizeibeamter des gehobenen Diensts der Bundespolizei war vom November 2023 bis November 2024 als
Polizeiberater in Mogadischu im Bereich des Joint Police Programme eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehörten
die Koordination und fachliche Beratung im Hinblick auf die polizeiliche Fachexpertise. Er leistete damit
insbesondere einen bedeutsamen Beitrag bei der Umsetzung bürgerorientierter Polizeiarbeit, der Frauenförderung und
der Vereinheitlichung von Rechtsbestimmungen.
Eine Polizeibeamtin der Landespolizei Nordrhein-Westfalen war vom Januar 2024 bis zum Januar 2025 als
Polizeiberaterin in Southwest State (SWS) im Field Office Baidoa eingesetzt. Ihre Aufgaben waren die strategische
Beratung des Innenministeriums und der Polizei in Southwest State, Unterstützung bei der Fertigung rechtlicher
Rahmenwerke der Institutionen und Aufbau eines Frauennetzwerkes in Baidoa für Polizei und Justiz. Sie war
ebenfalls Focal Point für Child Protection und unterstützte bei Trainingsmaßnahmen für die Polizei in SWS.
3.1.4 United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS)
Der Sicherheitsrat der UN hatte am 8. Juli 2011 mit Resolution 1996 (2011) die Einrichtung von UNMISS
beschlossen und das Mandat der Mission seitdem regelmäßig verlängert und mehrmals angepasst, um auf die
politischen und humanitären Herausforderungen im Land zu reagieren. Am 29. April 2024 folgte eine weitere
Verlängerung des Missionsmandats bis zum 30. April 2025.
Das Mandat der Mission umfasst unter anderem den Schutz der Zivilbevölkerung, die Schaffung von
Bedingungen für die Leistung humanitärer Hilfe, die Unterstützung des Friedensprozesses und die Beobachtung und
Untersuchung von Verletzungen humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte im Südsudan, der jüngsten
Nation der Welt. Eine Auswertung der Sicherheits- und Kriminalitätslage des zurückliegenden Jahres durch die UN-
MISS hat ergeben, dass insgesamt neben der zunehmenden Gewalt, insbesondere gegen Frauen, auch sich
verstärkende Spannungen zwischen Sicherheitskräften der Regierung und militärischen Splittergruppen eine große
Bedrohung für die Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung darstellen.
Die innenpolitische Lage in Südsudan war 2024 fragil. Nach eingehender Prüfung durch BMI und AA hat das
Bundeskabinett am 6. Dezember 2023 die Wiederaufnahme der Beteiligung an UNMISS mit bis zu 20
Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder beschlossen. Der Einsatz deutscher Polizistinnen und
Polizisten wurde nach entsprechenden erfolgreichen Bewerbungen im Mai 2024 mit zunächst drei Polizistinnen
und Polizisten aufgenommen. Das Kontingent wuchs im Verlauf des Jahres auf neun Beamtinnen und Beamte
auf. Diese waren in Juba, Torit, Bentiu und Malakal als Project Management and Donor Coordination Monitoring
and Evaluation, Team Leader Patrol Team FOJ, FPU Coordination Cell Officer, Technical Advisor im Capacity
and Development Team und Public Information Officer, Duty Officer im Operation Team, Liaison Officer, Patrol
Officer, Operation Officer und im Threat und Assessment Team eingesetzt.
Die Sicherheitslage war im Berichtszeitraum anhaltend angespannt. Der im Friedensabkommen von 2018
vereinbarte Waffenstillstand hielt auf nationaler Ebene, doch kam es über das Jahr hinweg auf regionaler und lokaler
Ebene immer wieder zu bewaffneten Zusammenstößen mit Toten. Eine Verschärfung der Sicherheitslage war
insbesondere durch gewaltsame Auseinandersetzungen in der Hauptstadt am 21. November 2024 zu verzeichnen.
Beim Zusammentreffen von Kräften der South Sudanese People’s Defence Forces (SSPDF) und
Sicherheitspersonal von General Akol Koor Kuc (dem am 2. Oktober 2024 abgesetzten Leiter des südsudanesischen
Geheimdienstes) kam es zu heftigen Schusswechseln in der Nähe seiner Residenz, die zu Toten und Verletzten führten.
Die Gefechte lösten in der Bevölkerung teils Panik aus, UNMISS und Botschaften vor Ort schalteten in den
Krisenmodus. Im Auswärtigen Amt trat am 22.11.2024 der Krisenstab der Bundesregierung zusammen. Hintergrund
der Gefechte war der Versuch von Armeeangehörigen, den abgesetzten Geheimdienstchef verhaften zu lassen.
Dieser Versuch schlug wegen des erbitterten Widerstands der Leibwächter von Akol Koor Kuc fehl. Am 22.
November 2024 gelang es, mit Akol Koor Kuc Einvernehmen über seine Verlegung in eine seiner Residenzen am
Stadtrand von Dschuba herzustellen. Die Situation entspannte sich damit vorerst.
UNMISS war bei diesen Zusammenstößen nicht direkt betroffen und ist auch bei den übrigen im Land
herrschenden Konflikten bislang nicht Ziel von Angriffen der Konfliktparteien.
3.2 Europäische Union (EU)
Die zivilen GSVP-Missionen waren auch 2024 ein wichtiges und entscheidendes Instrument im Rahmen des
integrierten Ansatzes der EU zur Bewältigung von Konflikten und Krisen. Über 2.300 Mitarbeitende sind dabei in
insgesamt dreizehn zivilen Missionen im Einsatz. Die EU und ihre zivilen GSVP-Missionen zeigten sich hierbei
fortgesetzt als verlässliche Unterstützer der Partnerstaaten und -behörden bei deren Reformen zur Stabilisierung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
2024 hat sich nochmals deutlich gezeigt, dass sich Staaten dringend gegen hybride Bedrohungen wappnen
müssen. GSVP-Missionen haben ihren Beitrag dazu geleistet, die Resilienzfähigkeiten von Staaten und staatlichen
Einrichtungen zu stärken. Ein Beispiel dafür ist die GSVP-Mission in Moldau (EUPM), der ersten solchen
Mission mit einem Mandat, das sich auf die Resilienzfähigkeit gegen hybride Bedrohungen einschließlich Cyber-
Angriffe und Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI) konzentriert. Gerade in solchen
speziellen Tätigkeitsfeldern ist die Personalgewinnung für die Mitgliedstaaten gleichzeitig besonders schwierig.
Expertinnen und Experten in diesen Bereichen sind nicht zahlreich und werden auch in den Entsendestaaten dringend
benötigt. Die EUPM in Moldau ist ein Beispiel für maßgeschneiderte Lösungen, die den Bedürfnissen der
Partnerstaaten gerecht werden.
Wie schon 2023 spielte auch im aktuellen Berichtszeitraum der vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)
entwickelte zweite Pakt für eine zivile GSVP eine zentrale Rolle. Durch die Entwicklung nationaler
Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten (NIPs) und die Entwicklung nationaler Fähigkeiten soll die Wirksamkeit und
Effektivität von GSVP-Missionen noch weiter erhöht werden. Deutschland hat dabei seinen NIP im Januar 2024 als einer
der ersten Mitgliedstaaten der EU fertiggestellt. Der deutsche NIP gilt als ein Vorzeigebeispiel für andere
Mitgliedstaaten und hält umfangreiche Maßnahmen zur Umsetzung und Zielerreichung der im Pakt verankerten Ziele
fest, u. a. die Weiterentwicklung der sowieso schon stark ausgeprägten Trainingslandschaft.
Die Evaluierung von GSVP-Missionen wird zukünftig noch weiter intensiviert werden. Dazu wurde innerhalb
des EAD ein unabhängiges Evaluierungsteam eingerichtet. Im Februar 2024 wurde ein Konzept erstellt, um
Prozesse und Grundprinzipien der Wirkungsevaluierung ziviler GSVP-Missionen festzulegen und die damit
verbundene institutionelle Architektur zu definieren. Dabei wurde die Mission EULEX Kosovo als Pilot ausgewählt.
Der EAD und die Mitgliedstaaten haben sich im Sinne des Integrierten Ansatzes – und des integrierten
Sicherheitsbegriffs der Nationalen Sicherheitsstrategie – für eine Verbesserung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
innerhalb der GSVP eingesetzt. Weitere Anstrengungen sind dabei erforderlich, um zivil-militärische Synergien
zu fördern. Die ganzheitlichen strategischen Überprüfungen werden regelmäßig in den Regionen durchgeführt, in
denen sowohl eine zivile als auch eine militärische GSVP-Präsenz vorhanden ist. Das Missionsmodell der EUSDI
Golf von Guinea ist ein positives Beispiel für eine zivil-militärische Initiative mit einer zivilen und einer
militärischen Säule.
Der EAD setzte seine Bemühungen fort, eine strukturierte Zusammenarbeit mit Frontex fortzuentwickeln,
einschließlich Verhandlungen über konkrete Unterstützungsmaßnahmen für Missionen. Am 19. Februar 2024 wurde
eine Arbeitsvereinbarung zwischen Frontex und der EUAM Ukraine unterzeichnet. Die Mission in der Ukraine
und Frontex koordinieren ihre jeweiligen Aktivitäten auch eng im Rahmen des Oktober 2022 vereinbarten
strukturierten Dialogs, in dem Frontex das Grenzmanagement an den Westgrenzen der Ukraine unterstützt.
Die Reaktionsfähigkeiten der zivilen GSVP sind vor dem Hintergrund der komplexen und dynamischen
Sicherheitslage weiter zu verbessern. Hierzu sollen die organisatorischen Rahmenbedingungen beim EAD optimiert und
der modulare und skalierbare Ansatz bei den zivilen GSVP-Missionen weiter fortentwickelt werden. Der flexible
Einsatz von hochqualifiziertem Personal, insbesondere als Visiting Experts und in Specialised Teams erscheint
hier als ein wesentlicher Faktor. Um weiterhin hohe Entsendezahlen zu generieren bzw. diese noch zu steigern,
wird, gerade im Hinblick auf die Entsendung von Specialised Teams und Visiting Experts, auch die bisherige
Entsendepraxis auf den Prüfstand gestellt und weiterentwickelt werden müssen.
3.2.1 EU Capacity Building Mission in Somalia (EUCAP Somalia)
Die im Juli 2012 eingerichtete EUCAP Somalia leistete im Berichtszeitraum durch den Ausbau von Kapazitäten
der somalischen Behörden zur Kontrolle der eigenen Hoheitsgewässer sowie des maritimen Personen- und
Warenverkehrs an bedeutenden Seehäfen weiterhin einen Beitrag zur Bekämpfung von Schmuggel, Piraterie und
illegaler Fischerei in Somalia. Ziel ist es, zentrale Aktionsfelder von terroristischen und kriminellen
Organisationen einzuschränken. Darüber hinaus beteiligt sich die Mission am Ausbau von Fähigkeiten der somalischen
Polizei und Justiz, die schrittweise die vollständige Verantwortung für die Gewährleistung von Sicherheit, Stabilität
und Rechtsstaatlichkeit übernehmen sollen.
Die Sicherheitslage im Land ist trotz erheblicher internationaler Bemühungen weiterhin instabil. Eine der größten
Herausforderungen für die somalische Regierung blieb auch 2024 die Bekämpfung der islamistisch-
terroristischen Organisationen Al-Shabaab (aS) und Islamischer Staat (IS). Insbesondere aS beweist durch
öffentlichkeitswirksame Anschläge, einschließlich Angriffe auf die internationale Schutzzone am Flughafen Mogadischus, ihre
Handlungsfähigkeit im gesamten Land. Gebiete, die zuvor von aS zurückerobert wurden, konnten militärisch
nicht gehalten werden und fielen erneut unter die Kontrolle der Terrorgruppe. Koordinierte Gegenoffensiven
staatlicher Sicherheitskräfte sind zurückgegangen und Somalia wird mittelfristig auf internationale Unterstützung
beim Kampf gegen aS angewiesen bleiben. Erstmals seit 2017 gab es wieder Fälle von Piraterie vor der Küste
Somalias. Der föderale Staatsbildungsprozess hat aufgrund des konfrontativen Kurses der Zentralregierung
gegenüber den Gliedstaaten kaum Fortschritte erbracht und die anhaltenden Autonomiebestrebungen der
Gliedstaaten Somaliland, Puntland und Jubaland eher verstärkt.
EUCAP Somalia hat sich in den letzten Jahren als wichtiger Akteur zur Stärkung der somalischen Fähigkeiten im
Bereich maritimer und allgemeiner Sicherheit etabliert. Neben Trainings und Beratung der somalischen
Küstenwache in den Häfen Mogadischu, Berbera (Somaliland) und Boosaaso (Puntland) lag ein Schwerpunkt der
Mission in 2024 auf den Vorbereitungen eines Pilotprojekts für die Ausbildung robuster Polizeieinheiten. In enger
Kooperation mit der somalischen Polizei wurden Lehrpläne und Programme für die Ausbildung so genannter
Federal Darwish-Einheiten erarbeitet. Für die Durchführung des Anfang 2025 geplanten dreimonatigen
Pilotkurses wurde mit dem Bau eines Trainingszentrums auf dem Gelände des international gesicherten Bereichs am
Flughafen Mogadischu begonnen. Ziel ist die mittelfristige Ausbildung von bis zu 7.500 Federal Darwish-
Polizeibeamten, die u.a. als Sicherungskräfte in von aS militärisch zurückgewonnenen Gebieten vorgesehen sind.
Im Berichtszeitraum waren insgesamt zwölf deutsche Polizistinnen und Polizisten in der EUCAP Somalia im
Einsatz. Drei davon übten Funktionen in der Sicherheitsabteilung der Mission an den Standorten Mogadischu und
Garowe aus. Zu ihren Aufgaben gehörte die Erstellung von Lagebildern für die Bewertung personeller und
materieller Sicherungsmaßnahmen sowie die Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes für das neue Federal Darwish-
Ausbildungszentrum. Ein Polizist war als Personenschützer im Field Office Somaliland für den bewaffneten
Schutz von Angehörigen der Mission bei offiziellen Terminen, Veranstaltungen und Schulungen in der Hafenstadt
Berbera verantwortlich. Die weiteren deutschen Polizeibeamten waren als maritime oder allgemeinpolizeiliche
Berater und Trainer eingesetzt. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt lag in der Durchführung von Übungen und der
Erstellung von Ausbildungskonzepten für maritime Sicherheitskräfte und die geplanten Federal Darwish-
Polizeieinheiten. Ein Beamter versah seinen Dienst als politisch-strategisches Verbindungselement der Mission im
Hauptquartier für ziviles Krisenmanagement in Brüssel.
Die Gesamtpersonalstärke der Mission belief sich Ende 2024 auf 124 internationale Mitarbeitende sowie 45
Lokalbeschäftige. Stellvertretender Missionsleiter ist der deutsche ZIF-Sekundierte Dr. Fabian Löwenberg. Im
Dezember 2024 verlängerte der Rat der Europäischen Union das Mandat der EUCAP Somalia bis zum 28. Februar
2027.
3.2.2 EU Coordinating Office for Palestinian Police Support (EUPOL COPPS)
Die am 14. November 2005 eingerichtete zivile, nicht-exekutive GSVP-Mission EUPOL COPPS unterstützt die
Palästinensische Behörde bei der Reform und Entwicklung des Sicherheitssektors in den palästinensischen
Gebieten – faktisch jedoch seit geraumer Zeit ausschließlich im Westjordanland. Das Mandat umfasst
schwerpunktmäßig den Aufbau von nachhaltig wirksamen und rechtsstaatlichen Strukturen in der Polizei und
Strafrechtspflege. Durch strategische Beratung und Projektarbeit im palästinensischen Innen- und Justizministerium sowie
mit der Palestinian Civil Police (PCP) sollen palästinensische Sicherheitsinstitutionen gestärkt und deren
Zusammenarbeit ausgebaut werden.
Als Folge des terroristischen Angriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 kam es im
Berichtszeitraum weiterhin zu umfangreichen militärischen Offensiven und Spezialoperationen der Israel Defence
Forces (IDF) zur Befreiung der verschleppten Geiseln im Gazastreifen sowie der Zerschlagung der Hamas. Die
hohe Anzahl ziviler Opfer sowie die sich zuspitzende humanitäre Notlage verschärften zusätzlich die angespannte
Situation in Gaza. Im September 2024 eskalierten die Kämpfe der IDF und der Hisbollah im Südlibanon. Bei
Luftangriffen Israels in Beirut wurde der Anführer der Hisbollah getötet, was Raketenangriffe des Iran auf Ziele
in Israel als Vergeltung zur Folge hatte. Ein Großteil der Raketenangriffe wurde über das israelische
Luftabwehrsystem Iron Dome abgewehrt. Im November trat eine Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah in Kraft.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 folgten israelische Luftangriffe auf die syrische
Militärinfrastruktur und die Besetzung der zuvor von UN-Truppen kontrollierten Golanhöhen durch die IDF.
Im Westjordanland nahmen gewaltsame und bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen z. T. militanten
Palästinenserinnen und Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften im Berichtszeitraum zu. Die verstärkten
Siedlungsaktivitäten, die Vertreibung von palästinensischen Bewohnern sowie die Zerstörung deren
wirtschaftlicher Lebensgrundlage im Westjordanland wirkte zudem stark konfliktverschärfend. Innenpolitisch sah sich die
israelische Regierung durch anhaltende Proteste gegen den Umgang mit der Krise, Verhandlungen zu einer
Waffenruhe und Geiselbefreiung starkem öffentlichen Druck ausgesetzt.
Vor dem Hintergrund der dynamischen und volatilen Sicherheitslage behielt EUPOL COPPS die nach dem 7.
Oktober 2023 eingeführten hohen Sicherheitsvorkehrungen für Missionsangehörige bei. Dienstliche Fahrten
außerhalb von Jerusalem oder in das Hauptquartier der Mission in Ramallah durften nur in Absprache mit der Mission
Security und in sondergeschützten Fahrzeugen durchgeführt werden. Private Fahrten in das Westjordanland
wurden untersagt. Aufgrund der intensivierten Einsätze der IDF im Westjordanland mussten geplante Dienstfahrten
der Mission zu palästinensischen Partnerbehörden regelmäßig und oft kurzfristig auf Anordnung des israelischen
Militärs abgesagt werden.
Die Schwerpunkte der Mandatsumsetzung durch EUPOL COPPS in 2024 lagen auf dem Aufbau von Kapazitäten
des Sicherheits- und Justizsektors der PA, der Unterstützung der Strukturreform der PCP und Justiz, der
Unterstützung des palästinensischen Justizministeriums und des Innenministeriums sowie der Stärkung einer
wirksamen interinstitutionellen Koordinierung und Zusammenarbeit. Im September 2024 erfolgte durch die Mission die
Eröffnung einer mit EU-Mitteln finanzierten und nach internationalen Standards errichteten Justizvollzugsanstalt
in Jenin. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung von verschiedenen Initiativen und Schulungen der PCP im
Distrikt Bethlehem im Westjordanland. Gemeinsam durch die Mission und PCP entwickelte Trainingspläne sollen
in einer späteren Phase in weiteren Distrikten Anwendung finden und zum Aufbau von Fähigkeiten der PCP
beitragen.
Insgesamt waren im Berichtszeitraum sechs deutsche Polizistinnen und Polizisten als Polizeiberater, Mission
Security Officer und Operations Officer in der EUPOL COPPS eingesetzt. Die Polizeiberater unterstützten
palästinensische Sicherheitsbehörden u. a. bei der Koordinierung von internationalen Gebermitteln, bei der Umsetzung
eines bürgerorientierten Polizeikonzepts sowie mit Trainings zur Erstellung und Analyse polizeilicher Lagebilder.
Der Mission Security Officer war für die Aktualisierung von Sicherheitskonzepten und Bewertung der
Gefährdungslage im Missionsgebiet zuständig. Das Engagement einer weiteren deutschen Polizeiberaterin in der
Mission erstreckte sich auf die Unterstützung der PCP bei der Bekämpfung von Umweltdelikten. Hierfür wurden
verschiedene kriminalitätsspezifische Fortbildungen zum Natur- und Artenschutz angeboten und an einer
Intensivierung der Kontakte auf Arbeitsebene zwischen PCP und israelischen Kräften gearbeitet.
Die Gesamtpersonalstärke der Mission belief sich Ende 2024 auf 62 internationale Mitarbeitende sowie 34
Lokalbeschäftige. Das aktuelle EU-Mandat gilt vorbehaltlich der weiteren politischen Entwicklung bis zum 30. Juni
2025. Eine Verlängerung um zwei Jahre ist angestrebt.
3.2.3 European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine)
Seit 2014 berät, trainiert und unterstützt die zivile GSVP-Mission EUAM Ukraine ukrainische Partner bei der
Entwicklung eines nachhaltigen, rechenschaftspflichtigen und effizienten zivilen Sicherheitssektors, der die
Rechtsstaatlichkeit stärkt. Als politisches Signal, die Ukraine nachhaltig zu unterstützen, ist das Mandat 2024 um
drei Jahre, bis zum 31. Mai 2027, verlängert worden.
Die Sicherheitslage in der gesamten Ukraine ist seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 stark
geprägt vom Kriegsgeschehen – von intensiven Kampfhandlungen an der Front bis hin zu russischen
Luftangriffen im ganzen Land, insbesondere auf die ukrainische Energieinfrastruktur.
Im Dezember 2024 jährte sich die Einrichtung der Mission zum zehnten Mal. Seit Beginn der Mission wurden
bedeutende Fortschritte im gesamten zivilen Sicherheitssektor erzielt. Ein mittlerweile äußerst dynamischer
Reformprozess innerhalb der Ukraine sowie die Untersuchung und Verfolgung Internationaler Verbrechen im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg werden durch die EUAM Ukraine eng begleitet. Trotz der
massiven kriegsbedingten Herausforderungen erfolgt so eine Unterstützung bei der Stabilisierung der frontnahen
Gebiete, der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit der Zivilbevölkerung.
Das Missionsgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit dem Hauptquartier in Kyjiw sowie den
Außenstellen in Lwiw und Odessa. Die Außenstellen Charkiw und Mariupol sind weiterhin nicht besetzt. Hinzu kommt
eine Mobile Unit, die, sofern es die Sicherheitslage zulässt, Bereiche aufsucht, die nicht von den Außenstellen
betreut werden. Entlang der Zentren Kyjiw, Odessa, Lwiw und Dnipro sind Sperrgebiete aufgrund von militärisch
ungesichertem Gelände durch Minenfelder und Blindgänger definiert worden.
In der zweiten Jahreshälfte 2024 ist die Entsendung deutscher Polizistinnen und Polizisten von Bund und Ländern
wiederaufgenommen worden. Seit November 2024 unterstützt ein deutscher Polizeibeamter als Senior Adviser
on Investigation of International Crimes die Investigation Unit der EUAM in Kyjiw. Das Aufgabenfeld beinhaltet
Trainings für den Bereich Internationale Verbrechen, das Begleiten ausgewählter Fälle von Internationalen
Verbrechen und die Beratung lokaler Counterparts.
3.2.4 EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM Moldova/Ukraine)
Die Grenzunterstützungsmission der Europäischen Union in Moldau und der Ukraine wurde 2005 als Projekt der
Europäischen Kommission eingerichtet und ist damit keine GSVP-Mission. Sie hat zum Ziel, einen Beitrag zur
friedlichen Beilegung des Transnistrien-Konflikts zu leisten, das integrierte Grenzmanagement zwischen den
ukrainischen, moldauischen sowie moldauisch-transnistrischen Grenz- und Strafverfolgungsbehörden zu stärken
sowie die moldauischen und ukrainischen Behörden bei der effizienteren Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität, mit besonderem Fokus auf den transnistrischen Landesteil, zu unterstützen. Das Mandat der EU-
BAM Moldova/Ukraine ist bis zum 30. November 2025 gültig.
Im Juni 2022 erhielt neben der Ukraine auch die Republik Moldau den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Im
Juni 2024 wurden die Beitrittsverhandlungen eröffnet.
Bezüglich der Sicherheitslage in der Ukraine wird auf Punkt 3.2.3 verwiesen.
Trotz Inflation, Energiekrise sowie hybrider Bedrohung durch Russland, inklusive dessen fortbestehender
Einflussnahme durch Desinformations- und Destabilisierungskampagnen, kann die Sicherheitslage in Moldau im
Berichtszeitraum insgesamt als stabil bezeichnet werden. Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der
Ukraine zeigten sich unter anderem in Form mehrfachen Luftraumverletzungen durch russische Drohnen und
Raketen. In der Region des transnistrischen Landesteils dauern die Spannungen grundsätzlich an, unter anderem
bedingt durch die dortige Präsenz russischer Truppen.
Das deutsche Kontingent bestand 2024 aus einer Beamtin der Zollverwaltung, die als Customs Expert eingesetzt
war sowie einem Bundespolizisten, der die Aufgabe des Border Control and Management Experts
wahrgenommen hat. Beide waren im Hauptquartier der Mission in Chişinău eingesetzt. Der zum 1. Januar 2024 in der
Republik Moldau eingeführte Zollkodex und die damit verbundenen Bemühungen, dessen Inhalte möglichst zeitnah
umzusetzen, stellten im Wesentlichen ihre Aufgabe dar, was vor allem die Anwendung der
Zollbefreiungstatbestände im Reiseverkehr sowie Erleichterungen bei der Wareneinfuhr in die Republik Moldau beinhaltete.
Seit Dezember 2024 befindet sich aufgrund eines finanzierungsbedingten Personalabbaus kein deutsches
Polizeioder Zollpersonal mehr in der Mission.
3.2.5 EU Monitoring Mission in Georgia (EUMM Georgia)
Die EU Monitoring Mission Georgia überwacht seit 2008 die Umsetzung der sogenannten Sechs-Punkte-
Vereinbarung zwischen Georgien und Russland und trägt damit zur Stabilisierung, Normalisierung und
Vertrauensbildung zwischen den Konfliktparteien bei. Das aktuelle Mandat der Mission ist bis zum 14. Dezember 2026 gültig.
Die Sicherheitslage im Berichtszeitraum kann insgesamt als stabil bezeichnet werden, trotz einer Zunahme des
Einflusses Russlands auf die abtrünnigen und effektiv unter russischer Kontrolle stehenden Territorien Abchasien
und Südossetien. Seit der Parlamentswahl im Oktober 2024 mit dem Sieg der Regierungspartei Georgischer
Traum und damit zusammenhängender Vorwürfe des Wahlbetrugs und der Einflussnahme sowie vor allem der
Erklärung des Premierministers Ende November 2024, bis 2028 keine Gespräche mehr mit der EU über einen
Beitritt führen zu wollen, fanden nahezu täglich Demonstrationen in vielen Städten Georgiens in einer
Größenordnung von einigen Hundert bis zu mehreren 10.000 Teilnehmenden statt. Zum Teil wurden diese gewaltsam
niedergeschlagen. Die EUMM war zu keiner Zeit von den Demonstrationen betroffen oder Ziel gegen sie
gerichteter Kampagnen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Mission ist das Monitoring an der sogenannten Administrative Boundary Line
(ABL) zu den abtrünnigen Gebieten. Die Beobachter suchen und halten Kontakt zur georgischen Polizei und dem
Militär (Compliance Team) und beobachten die Situation unter den Aspekten Menschenrechte, Gender und
Lebensumstände (Human Security Team), um so die Einhaltung des Sechs-Punkte-Plans zwischen Georgien und
Russland zu überwachen. Ebenso hervorzuheben ist die durch die Mission rund um die Uhr betriebene
telefonische Hotline als Maßnahme zur Vertrauensbildung. Die Hotline Holder fungieren dabei als erste Ansprechpartner
und Mittler zwischen den Konflikt-Parteien Georgien, Südossetien, Abchasien und Russland.
Im ersten Quartal des Jahres 2024 wurde die Personalobergrenze der deutschen polizeilichen Beteiligung an der
Mission durch einen Kabinettbeschluss auf 30 erhöht.
Das deutsche Kontingent war das mit Abstand größte Kontingent in der EUMM Georgia. Dabei waren die
Polizeibeamtinnen und -beamten überwiegend in den drei Field Offices in Gori, Mtskheta und Zugdidi eingesetzt und
bekleideten die Positionen Security Officer, Reporting Officer, Team Leader Compliance Team sowie Hotline
Holder.
Bis zum Ende des Mandats werden 50 Personalstellen eingespart.
3.2.6 European Union Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX Kosovo)
Die im Jahr 2008 eingerichtete Rechtsstaatsmission der Europäischen Union in Kosovo basiert auf der UN-
Resolution 1244 (1999) und dient der Unterstützung der kosovarischen Regierung beim Aufbau rechtsstaatlicher
Strukturen in den Bereichen Polizei, Justiz und Verwaltung. Darüber hinaus berät die EULEX die kosovarischen
Behörden bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption sowie der Aufklärung von
Kriegsverbrechen. Sie ist die einzige zivile GSVP-Mission mit exekutivem Mandat, ursprünglich vor allem zur
Wahrnehmung von Strafrechtsverfahren und Polizeiaufgaben, auch wenn mittlerweile ein Großteil dieser Aufgaben
schrittweise reduziert und an die kosovarischen Behörden übergeben werden konnte. Das aktuelle Mandat der Mission
wird bis zum 14. Juni 2027 verlängert.
Hinsichtlich der Sicherheitslage wird auf die Ausführungen zu UNMIK unter 3.1.1 verwiesen.
Schwerpunkte des Mandats der Mission liegen auf den Bereichen Monitoring und Operation Support. Der Bereich
Operational Support Police (OSP) betreibt mit der ihm unterstellten polnischen Formed Police Unit (FPU)
hauptsächlich Aufklärung im Norden und in den serbischen Enklaven im Süden des Landes. Der Bereich Monitoring
beobachtet und analysiert die Ermittlungsverfahren der kosovarischen Polizei und des kosovarischen
Justizsektors.
Insgesamt waren im Berichtszeitraum elf deutsche Polizisten und Polizistinnen bei der Mission eingesetzt. Durch
diese wurden u. a. zwei herausragende Positionen, die des Senior Police Advisor North und des Deputy Senior
Police Advisor North, besetzt. Auch die Tätigkeit eines Deutschen Visiting Expert (Kurzzeitexperten) als Liaison
and Coordination Officer im Büro der OSP, ist hervorzuheben, da hier die Einsatzplanung sowie die
Kooperations- und Verbindungsarbeit mit KFOR und der KP erfolgt. Darüber hinaus wurden von deutschen Polizistinnen
und Polizisten die Positionen des Reporting Officers, Operations Officers, Police Monitors, Forensic Analysts
und Mission Security Officers ausgeübt.
3.2.7 European Union Advisory Mission in Support of Security Sector Reform in Iraq
(EUAM Iraq)
Die zivile GSVP-Mission EUAM Iraq wurde im Oktober 2017 auf Ersuchen der irakischen Regierung zur
Unterstützung der Reform des zivilen Sicherheitssektors eingerichtet. Das Mandat umfasst insbesondere die
strategische Beratung in den Bereichen Grenz-, Krisen- und Personalmanagement sowie bei der Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus, der organisierten Kriminalität und des illegalen Kulturgüterhandels. Die
Missionsangehörigen arbeiten hierbei eng mit Vertretenden des nationalen Sicherheitsberaters im irakischen Innenministerium und
mit irakischen Sicherheitsbehörden in Bagdad und Erbil zusammen.
Die Sicherheitslage in Irak war im Berichtszeitraum weiterhin angespannt und volatil. Im Kontext des Krieges in
Gaza kam es in 2024 weiterhin zu Angriffen pro-iranischer Milizen auf US-Stützpunkte, die auch von der Anti-
IS-Koalition genutzt werden, und zu gezielten Gegenschlägen der USA. Der Rückgang terroristischer Anschläge
durch den sogenannten IS im Jahr 2023 setzte sich 2024 nicht fort. Mit einem leichten Anstieg der
Anschlagszahlen bleibt der IS eine zentrale Bedrohung. Im September 2024 wurde zwischen Irak und USA ein zweistufiger
Übergangsplan für das Ende der militärischen Mission Operation Inherent Resolve vereinbart. In einer ersten
Phase soll bis September 2025 der Rückzug von Anti-IS Koalitionstruppen aus Zentralirak abgeschlossen sein;
bis September 2026 soll der Kampf gegen den sog. IS aus Nordirak weitergeführt werden. Neben der
terroristischen Bedrohungslage stellen Aktivitäten der organisierten Kriminalität, der paramilitärischen Milizen sowie ein
dynamisches Protestgeschehen weitere potentielle Gefährdungen in Irak dar. Für Missionsangehörige in Bagdad
bestehen Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Fahrten sind auf das Stadtgebiet begrenzt und nur in
sondergeschützten Fahrzeugen mit begleitenden Sicherheitskräften durchführbar. Neben dem Hauptquartier in
Bagdad ist die Mission mit einer Außenstelle in Erbil vertreten.
EUAM Iraq leistete im Berichtszeitraum einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Irak. Die Mission ist bei
den irakischen Behörden als zuverlässiger Partner anerkannt. Sie übernimmt eine zentrale Rolle bei der
internationalen Koordinierung und Abstimmung von Projekten, unter anderem mit den UN und der NATO. Die
Bekämpfung der Drogenkriminalität hat im Berichtszeitraum weiterhin an Bedeutung gewonnen. In Kooperation mit
Rauschgiftermittlern und Hundeführern der italienischen Gendarmerie-Einheiten wurden über die Mission
Workshops für irakische Polizisten durchgeführt. Zudem fanden im Berichtszeitraum Trainings für die Nationale
Notrufleitstelle und Behörden in den Bereichen schwere grenzüberschreitende Kriminalität und
Terrorismusbekämpfung statt. Deutschland hat bis Ende 2024 zwei Projekte der EUAM Iraq finanziert. Ein zweiteiliges Programm
zur Förderung von weiblichen Führungskräften in irakischen Sicherheitsbehörden zielte auf die Schulung von
Führungsmethoden ab und unterstützte bei der Bildung eines Frauennetzwerks. Des Weiteren wurde über ein
Cultural Heritage Protection-Programm der Aufbau einer Datenbank für gestohlene oder vermisste Kulturgüter
umgesetzt. Die Maßnahme trägt zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und terroristischer Organisationen
bei, die den illegalen Kulturgüterhandel als Finanzierungsquelle nutzen.
Das deutsche Polizeikontingent bestand aus einem Polizeibeamten der Bundespolizei, welcher in Bagdad als
stellvertretender Leiter der Mission eingesetzt ist. Zum Jahresende 2024 umfasste die Mission 72 internationale
Mitarbeitende und 27 Lokalbeschäftigte. Das aktuelle EU-Mandat wurde bis zum 30. April 2026 verlängert.
3.2.8 European Union Mission in Armenia (EUMA)
Die EUMA hat im Februar 2023 als nicht-exekutive und unbewaffnete GSVP-Mission ihre Arbeit aufgenommen.
Sie dient der Lagebeobachtung sowie Förderung der Vertrauensbildung zwischen Armenien und Aserbaidschan.
Das Mandat ist Anfang 2025 um weitere zwei Jahre, bis zum 19. Februar 2027, verlängert worden. Um eine
dauerhafte und starke Präsenz entlang der Grenze aufrechterhalten zu können und damit Vorfällen präventiv
entgegenzuwirken, haben die EU-Mitgliedstaaten Ende 2023 eine Aufstockung des internationalen
Missionspersonals von 103 auf 165 Kräfte beschlossen. Damit einhergehend ist im ersten Quartal 2024 eine Stärkung des
deutschen Engagements durch die Anhebung der Obergrenze auf Beteiligung mit bis zu 25 deutschen Beamtinnen
und Beamten erfolgt.
Die EUMA leistet seit Beginn ihres Mandats einen essentiellen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen
zwischen Armenien und Aserbaidschan. Schwerpunkte des Mandats liegen auf der Verringerung der Zahl der
Zwischenfälle in Konflikt- und Grenzgebieten Armeniens sowie der Erhöhung der Sicherheit der in den
betreffenden Gebieten lebenden Bevölkerung. Fortschritte in der geplanten Einrichtung eines Verbindungsbüros in
Baku konnten 2024 nicht erreicht werden.
Die Sicherheitslage im Missionsgebiet war im Berichtszeitraum geografisch differenziert zu betrachten. Im Jahr
2024 wurden wiederholt Verstöße gegen das Waffenstillstandsabkommen in Form von Schussabgaben Richtung
Armenien in den Grenzgebieten zu Aserbaidschan und Nachitschewan gemeldet bzw. festgestellt. Zu
Personenschäden kam es hierbei nur selten, Missionsangehörige waren hiervon nicht betroffen. Insgesamt stieg die Anzahl
der Zwischenfälle entlang der Konfliktlinie zum Jahresende wieder deutlich an, nachdem zuvor ein Rückgang zu
verzeichnen war.
Hervorzuheben sind drei Feuergefechte am 12. und 13. Februar 2024 zwischen armenischen und
aserbaidschanischen Streitkräften, bei dem vier armenische Soldaten getötet wurden. Baku titulierte diesen Zwischenfall als
Vergeltungsmaßnahme und warf der EUMA vor, anti-aserbaidschanische Narrative zu verbreiten und damit
derartige Vorkommnisse zu fördern. Die Mission sah sich im Berichtszeitraum fortlaufend solchen Anwürfen
ausgesetzt.
In regelmäßigen Abständen wurde in der Hauptstadt Eriwan im Zuge der sogenannten „Tavush for motherland“-
Bewegung demonstriert. Hintergrund ist die Rückgabe von vier Dörfern in der Region Ijevan durch Armenien an
Aserbaidschan.
Truppenbewegungen der Russischen Föderation begleiteten die EUMA das gesamte Jahr 2024. Grund hierfür
waren insbesondere der Abzug der russischen Kräfte aus Karabach in Aserbaidschan und der damit verbundene
Rückbau bzw. die Übergabe deren dortiger Liegenschaften.
Durch das deutsche Kontingent sind im Berichtszeitraum insgesamt 26 Funktionen besetzt worden.
Hervorzuheben ist hierbei, dass Deutschland mit dem Bundespolizisten Dr. Markus Ritter den Missionsleiter stellte. Weitere
durch deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte ausgeübte Funktionen waren die des Deputy Head of Operations,
Head of Human Resources, Mission Security Officers, Human Resources Officers, Operations Officers, (Deputy)
Monitoring Team Leaders sowie zahlreiche Monitor-Fiktionen. Als Beobachterinnen und Beobachter waren die
Beamtinnen und Beamten in allen sechs sogenannte Forward Operating Bases (FOB), die sich entlang der
armenisch-aserbaidschanischen Grenze befinden, eingesetzt.
Zum Teil nahmen deutsche Polizistinnen und Polizisten in ihrem jeweiligen Bereich noch zusätzliche Aufgaben
wahr: Hierzu zählten beispielsweise administrative Aufgaben in den FOBs, welche durch die Leitung delegiert
wurden, Aufgaben als Focal Point in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und
Gleichstellungsangelegenheiten (Gender Focal Point).
3.2.9 European Union Partnership Mission in the Republic of Moldova (EUPM)
Auf Ersuchen der moldauischen Behörden wurde am 24. April 2023 die zivile, nicht-exekutive EU-
Partnerschaftsmission in der Republik Moldau beschlossen, die am 22. Mai 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel der
Mission ist, die Krisenmanagementstrukturen der Republik Moldau, insbesondere die Resilienz der
Sicherheitsbehörden gegenüber hybriden Bedrohungen wie Desinformationskampagnen und Cyberangriffen, zu stärken und
damit auch die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sich Moldau als Folge des Angriffskriegs Russlands
gegen die Ukraine konfrontiert sieht. Umgesetzt wird dies durch strategische Beratung und Projektunterstützung
zum Aufbau nötiger Kapazitäten im sicherheitspolitischen Bereich und zur Förderung der weiteren EU-
Annäherung des Landes.
Die Präsidentschaftswahlen im November 2024, bei der die pro-europäische Präsidentin Maja Sandu
wiedergewählt wurde, wurden von massiven hybriden Aktivitäten und verdeckter Einflussnahme durch Russland begleitet.
In diesem Zusammenhang wurden professionell gefälschte Briefe von Regierungsbehörden, der EU-Delegation
sowie der Mission in Umlauf gebracht, die eine angebliche Unterstützung der Mobilisierung von Moldauerinnen
und Moldauern zu Gunsten der ukrainischen Armee forderten.
Bezüglich der Sicherheitslage des Landes wird auf Punkt 3.2.6 und den Ausführungen zur EUBAM Moldova/
Ukraine verwiesen.
Das deutsche Polizeikontingent umfasste im Jahr 2024 drei Polizeibeamtinnen und -beamte. Sie füllten die
Führungsfunktion des Head of Operations sowie die Positionen des Strategic Adviser on Hybrid Threats and Cyber
Security und des Senior Mission Security Officers aus. Deutsche Missionsangehörige trugen damit zur
Gewährleistung der Sicherheit der Mission bei, koordinierten operative Tätigkeiten und führten strategische Beratungen
im Bereich Cybersicherheit und Desinformationsbekämpfung durch.
Im Bereich Operations wurde die Etablierung der Nationalen Cyber Security Agency durch Beratung zum
organisatorischen Aufbau, Training im Bereich der Europäischen IT-Sicherheitsrichtlinien und durch eine technische
Basisausstattung unterstützt.
Die Behörde für den Betrieb der Regierungs-IT (STISC) wurde mit zusätzlicher Sicherungstechnik ausgestattet,
um die IT-Systeme im Zuge der Präsidentschaftswahlen vor Cyberangriffen zu schützen. Durch die Maßnahmen
konnten Angriffe auf die Daten verhindert werden. Das Projekt wurde federführend vom deutschen Advisor im
Bereich Hybrid Threats/Cyber Security implementiert.
Organisatorisch steht die EUPM vor der Herausforderung, die regulär ausgeschriebenen Stellen – insbesondere
mit IT-Fachpersonal – zu besetzen. Hier hat sich das Instrument der Visiting Experts bewährt. Bei diesen handelt
es sich um Kurzzeitexperten, die der Mission zwischen drei und sechs Monaten zur Verfügung stehen. Das
Mandat der Mission ist bis zum 31. Mai 2027 gültig.
3.2.10 European Union Security and Defence Initiative in support of West African countries of
the Gulf of Guinea (EUSDI GoG)
Am 3. August 2023 beschloss der Rat der Europäischen Union die Einsetzung der Sicherheits- und
Verteidigungsinitiative der EU zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten am Golf von Guinea (EUSDI GoG). Die EUSDI
GoG setzt sich aus einer zivilen und militärischen Säule in Brüssel sowie einer begrenzten Anzahl von
Beraterinnen und Beratern in den Einsatzländern zusammen. Bedarfsgerecht, modular und zeitlich flexibel erfolgen im
Rahmen der weiteren Mandatsumsetzung die Entsendung mobiler Ausbildungsteams sowie von
Kurzzeitexpertinnen und -experten.
Ziel der Mission ist es, durch den Kapazitätsaufbau ziviler Sicherheits- und militärischer Verteidigungskräfte die
Resilienz in den nördlichen Regionen Benins, Togos, Ghanas und Côte d’Ivoires zu stärken.
Durch die Unterstützung beim Aufbau benötigter Fähigkeiten für zivile Sicherheitskräfte im Kampf gegen
terroristische und bewaffnete Gruppierungen soll eine Ausweitung der Instabilität im Sahel auf die Staaten am Golf
von Guinea abgewendet werden. Gleichzeitig trägt die Mission zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit,
verantwortungsvoller Regierungsführung im Sicherheitssektor und zum Aufbau von Vertrauen zwischen der
Zivilgesellschaft und den Sicherheitskräften in den Partnerländern bei. Die Einrichtung der Mission erfolgte auf
ausdrückliches Ersuchen von Benin, Togo, Ghana und Côte d’Ivoire. Die zivilen und militärischen Berater der EU
entwickeln konkrete Ausbildungs- und Unterstützungsangebote in enger Abstimmung mit den afrikanischen
Partnern vor Ort. Im Berichtszeitraum fanden Trainings in Ghana, Benin und Côte d’Ivoire statt. Die Zusammenarbeit
mit den dortigen Behörden wurde ausgebaut. Eine Zusammenarbeit der Mission mit Togo fand nicht statt.
Im Berichtszeitraum blieb die Sicherheitslage in den nördlichen Grenzregionen des Mandatsgebiets zu Mali,
Burkina Faso und Niger angespannt. Islamistische Gruppierungen versuchen weiterhin ihren Aktionsradius
auszubauen. Während Sicherheitskräfte in Ghana und Côte d’Ivoire durch polizeilich-militärische Gegenmaßnahmen
Erfolge bei der Zurückdrängung terroristischer Aktivitäten erzielten, standen Togo und Benin durch eine
Zunahme von Anschlägen unter erhöhtem Druck auf ihre Bedrohungslage. Die Mission stuft die Grenzregionen im
Norden als Hochrisikogebiete ein, in denen aufgrund der Sicherheitslage keine Projekte umgesetzt wurden. In
allen Einsatzländern der EUSDI GoG kam es in 2024 zu einem Anstieg von Vorfällen im Zusammenhang mit
hybriden Bedrohungen sowie Desinformationskampagnen gegen staatliche und zivile Einrichtungen. Eine
Urheberschaft dieser Angriffe durch Russland und China wird als wahrscheinlich eingestuft.
Seit März 2024 ist ein deutscher Polizist als Mission Security Officer in der zivilen Kommandostruktur in Brüssel
eingesetzt. Er ist für die Erstellung von Sicherheitskonzepten sowie die Bewertung der Gefährdungslage für den
Einsatz von Missionspersonal am Golf von Guinea verantwortlich. Im September 2024 erfolgte die Entsendung
eines weiteren deutschen Polizisten als Senior Advisor für Integrated Border Management nach Ghana im
Rahmen eines temporären Visiting-Expert-Aufenthalts. In Zusammenarbeit mit dem Ghana Immigration Service
(GIS) wurden Bedarfsanalysen und Trainingskonzepte für die Bereiche Terrorismusbekämpfung,
Grenzmanagement und Ausstattungshilfe erarbeitet. Die Ergebnisse haben wesentliche strukturelle Änderungen im GIS
angestoßen, die durch die EUSDI GoG weiter begleitet und unterstützt werden.
4 Frontex
Zusätzlich zum Engagement in internationalen Polizeimissionen werden seit November 2015 Beamtinnen und
Beamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, der Zollverwaltung sowie der Polizeien der Länder in
Gemeinsamen Operationen von Frontex zum Schutz der europäischen Außengrenzen eingesetzt.
Die freiwillige Beteiligung der Bundesländer, des Bundeskriminalamtes und der Zollverwaltung an Frontex-
Einsatzmaßnahmen trägt zur Entlastung der dort eingesetzten Kräfte der Bundespolizei bei und ist ein wichtiger
Beitrag zur Unterstützung der besonders belasteten Staaten mit Bezug zu den europäischen Außengrenzen.
Auch im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt der Maßnahmen zur Unterstützung der Einsatzländer auf der
Überwachung der Migrationsrouten im östlichen, zentralen und westlichen Mittelmeerraum sowie des Balkans.
Deutschland beteiligte sich 2024 mit insgesamt 1.050 Entsendungen von Beamtinnen und Beamten
(einschließlich Mehrfachentsendungen) der Polizeien des Bundes (840 Bundespolizei und 9 Bundeskriminalamt), 179
Entsendungen von Beamtinnen und Beamten der Landespolizeien und 22 Entsendungen von Beamtinnen und
Beamten der Zollverwaltung an Frontex-koordinierten Einsätzen in insgesamt 28 Ländern an den Land-, See- und
Luftaußengrenzen der EU sowie in Drittstaaten des Westbalkans, in Moldau und in Georgien.
Dabei kamen die deutschen Beamtinnen und Beamten der Kategorie 3 in Frontex-Operationen in der Regel für
jeweils zwei Monate zum Einsatz. Im Jahr 2024 waren hier im Schnitt 128 PVB eingesetzt.
Für Beamtinnen und Beamte der Kategorie 2 beträgt die planmäßige Verwendungsdauer 24 Monate (mit der
Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre). Im Jahr 2024 waren hier im Schnitt 82 PVB eingesetzt,
wobei die Erfüllung der verpflichtenden Entsendequoten gemäß der VO (EU) 2019/1896 trotz kontinuierlicher
Maßnahmen der Personalwerbung und Attraktivitätssteigerung weiterhin eine Herausforderung für die
Bundespolizei darstellt.
Im Jahr 2024 stellte die Bundespolizei der Agentur – neben den bereits seit 2016 in Griechenland im Einsatz
befindlichen Kontroll- und Streifenbooten – mit einem ISF-finanzierten Festrumpfschlauchboot in Orsova
(Rumänien) an der serbischen Grenze ein weiteres schweres technisches Einsatzmittel zur Verfügung.
5 Aus- und Fortbildung
5.1 Trainingsinstitute der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG
IPM)
Im Jahre 2024 fanden bei der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) in Lübeck vier Basisseminare mit insgesamt
38 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (TN) statt. Hiervon kamen fünf Teilnehmer (drei aus Kroatien, zwei aus
China) von internationalen Trainingsinstituten, mit denen eine Kooperation besteht.
Im Bereich Führung multikultureller Teams fanden unter Beteiligung des ZIF zwei Team & Conflict Management
in Peace Operations (TCM)-Seminare mit insgesamt 21 TN statt. Ein TCM wurde als ESDC in-Mission Training
für die Mission EULEX Kosovo in Pristina durchgeführt. Darüber hinaus wurde im Rahmen der deutschen
Trainingspartnerplattform unter Beteiligung des ZIF ein Seminar Mastering the Art of Leadership in international
Peace Operations and Fragile Environments mit zehn Teilnehmenden an der FüAk BW in Hamburg durchgeführt.
Im Bereich der Missionsvorbereitung fanden zwei Vorbereitungsseminare (VBS) statt (eines für die EUAM
Ukraine und eines für die EUPM Moldova, jeweils ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin). Es wurde ein
Nachbereitungsseminar (NBS) mit vier TN durchgeführt.
Durch die angespannte Sicherheitslage in vielen Missionsgebieten ist die Nachfrage nach dem Hostile
Environment Awareness Training (HEAT) weiterhin hoch. Es wurden daher insgesamt fünf reguläre HEAT und fünf
Allrad-Fahrtrainings in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskolleg (ESDC)
auf internationaler Ebene durchgeführt. Bei den fünf regulären HEAT wurden insgesamt 78 Personen aus 16
verschiedenen Ländern und bei den Allrad-Fahrtrainings insgesamt 60 Personen aus 17 verschiedenen Ländern
fortgebildet. Zusätzlich wurde ein HEAT für diplomatisches Personal (zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Landes Luxemburg) durchgeführt. Auf Bitten der Missionen EULEX Kosovo und der EU-Mission in Armenien
fanden zwei HEAT im Kosovo für insgesamt 30 TN und ein HEAT in Armenien für 17 TN mit sogenannten
„Mobile Teams“ aus Deutschland statt. Die Inhalte entsprachen den in Deutschland angebotenen Trainings.
Weiterhin wurde ein Conduct after Capture (CAC) Roleplayer HEAT-Pilotlehrgang zur Aus- bzw. Fortbildung von
sieben HEAT-Trainerinnen und Trainern durchgeführt.
Der weiterhin hohe Personalbedarf bei Frontex machte die Durchführung von zwölf Frontex-Grundseminaren mit
jeweils 20 TN notwendig. Zur Vorbereitung auf das Frontex Auswahlverfahren für Langzeitverwendungen,
Kategorie 2 wurden zwei Interviewtrainings als zweitägiges Onlineseminar angeboten. Hier wurden insgesamt
39 TN vorbereiten. Es wurden zwei Frontex Vorbereitungsseminare für Kategorie 2 Langzeitverwendungen mit
insgesamt 30 TN durchgeführt. Im Rahmen einer deutsch-französischen Kooperation wurden 15 französische
Gendarmerie-TN in Frankreich durch zwei deutsche Trainer auf ihre Kategorie 2-Verwendung vorbereitet.
Außerdem wurden zwei Motor Vehicle Crime Detection Officer (MVCDO)-Seminare mit jeweils zehn TN
durchgeführt.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 an der BPOLAK insgesamt 624 Personen für internationale Polizeimissionen und
Frontex-Operationen vorbereitet. Darunter waren 176 internationale TN.
Durch das Dezernat 13 (Auslandsverwendungen) des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und
Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) wurden im Jahr 2024 insgesamt 481 Teilnehmende
(TN) in 14 unterschiedlichen Lehrgangstypen und Seminaren aus- bzw. fortgebildet. Die Gruppe der
Teilnehmenden bestand aus 270 Männern und 173 Frauen. Der Anteil internationaler TN betrug 100 aus 29 unterschiedlichen
Ländern der Europäischen Union wie auch Ländern außerhalb der EU.
Das obligatorische Basistraining für Auslandsverwendungen wurde neunmal (142 TN) durchgeführt. Hier ist zu
erwähnen, dass ein bilaterales Abkommen mit den Niederlanden besteht, das zum Gegenstand hat, dass alle
niederländischen Polizeiangehörigen ihre Vorbereitung für Friedenseinsätze der EU oder der UN beim LAFP NRW
in Brühl absolvieren. Zudem ermöglichten bilaterale Absprachen, dass Basistrainings jeweils gemeinsam mit
Polizeiangehörigen aus Luxemburg, Belgien und Tschechien durchgeführt wurden. Es wurden 13
Vorbereitungsseminare für die Einsatzgebiete: Georgien (42 TN), Kosovo (13 TN), Südsudan (zehn TN) und Armenien (32 TN)
durchgeführt. Es haben sechs Fortbildungen für Französisch (46 TN) und drei für Englisch (17 TN) stattgefunden.
Ein individuelles Interviewtraining wurde für 20 TN durchgeführt. Zudem wurden zwei Projektmanagement-
Seminare für Auslandsverwendungen durchgeführt, eines davon in Thessaloniki (Griechenland) mit 27
Teilnehmenden. Ein UN-Seminar zum Thema Kinderschutz wurde mit 28 Teilnehmern aus 18 Nationen durchgeführt. Zudem
nahmen insgesamt 18 Teilnehmende an einem Job Specific Training teil. In Ruanda führten zwei Trainer des
Dezernats ein Führungskräfteseminar für 17 Teilnehmende durch. Am Seminar „Training of Trainers“ nahmen
insgesamt 43 Personen teil. Dieses wurde zweimal am Standort Brühl und zweimal im Ausland durchgeführt.
Zwei Lehrende des LAFP leiteten hierzu an der Elfenbeinküste eine Trainerqualifikation für 20 ivorische
Polizistinnen und Polizisten in französischer Sprache. Ein weiteres Seminar fand in Zusammenarbeit mit dem European
Defence College in Brüssel mit zehn Teilnehmenden statt. Dieser Seminartyp wurde 2024 zudem erstmalig in
rein virtueller Form angeboten. Zehn Personen absolvierten die eTrainer-Qualifikation, die im Dezernat 13
konzeptioniert und später durch das ESDC als Standard für diesen Seminartyp festgelegt wurde. Zum Jahresabschluss
führte ein Trainer des Dezernats mit Unterstützung eines Kollegen der Wasserschutzpolizei NRW ein Seminar
zur Verkehrsunfallaufnahme auf dem Wasser in Ruanda durch. Ein Nachbereitungsseminar für Einsatzrückkehrer
erfolgte fünfmal für insgesamt 37 TN. Erwähnenswert ist, dass im Jahr 2024 ein Monat weniger für Aus- und
Fortbildung zur Verfügung stand, da aufgrund der Fußball-Europameisterschaft Kapazitäten entsprechend
gebunden waren.
27 Teilnehmer durchliefen das Auswahlverfahren zur Teilnahme an Auslandsmissionen. Werden zu den 481 im
Rahmen des regelmäßigen Fortbildungskalenders trainierten TN die weiteren im Ausland erreichten TN dazu
gezählt, wurden durch das Dezernat 13 insgesamt 543 Personen für Auslandsverwendungen aus- bzw.
fortgebildet.
Beim Institutsbereich Polizeiliche Auslandseinsätze der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg wurden im
Jahr 2024 bei Seminaren insgesamt 194 Personen, davon 72 weiblich, fortgebildet. 41 Personen aus dem Ausland
wurden durch den Institutsbereich Polizeiliche Auslandseinsätze der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
beschult. Die Seminare teilten sich auf in zwei Basisseminare (24 TN), vier Sprachtrainings Englisch (45 TN),
acht missionsspezifische Vorbereitungsseminare (je ein Seminar für den Einsatz in Somalia, Zypern und EUSDI
GoG sowie zwei Seminare für Einsätze in Palästina und drei Seminare für Einsätze im Irak mit zusammen 22
TN), zwei Seminare zu bürgernaher Polizeiarbeit in Auslandseinsätzen (23 TN), zwei Nachbereitungsseminare
für polizeiliche Auslandseinsätze (15 TN) und ein Seminar zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (sieben
TN). Darüber hinaus wurden in Kooperation mit dem European Security and Defence College (ESDC) zwei
Seminare zum Thema „Investigating and preventing sexual and gender based violence in conflict environments“ mit
insgesamt 18 TN abgehalten. Ferner wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren für die UN ein
Seminar „Investigating and preventing sexual and gender based violence in conflict environments“ im Königreich
Bhutan (16 TN) durchgeführt. Zudem ein Seminar für die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache
Frontex zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ in Jordanien (16 TN)."
5.2 Deutsche Hochschule der Polizei – Fachgebiet Internationale Polizeiliche Beziehungen
Um zur Umsetzung der Ziele des Bundestagsbeschlusses „Deutsches Engagement beim Einsatz von Polizistinnen
und Polizisten in internationalen Friedensmissionen stärken und ausbauen“ aus dem Jahr 2016 beizutragen,
verbessert das Fachgebiet die internationale Qualifikation und damit die Bewerbungschancen der Studierenden der
Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) – angehende Führungskräfte in den Polizeien des Bundes und der
Länder – für internationale Verwendungen (Ausbildung).
Zudem wird ein umfangreiches Seminarangebot für deutsche und ausländische polizeiliche Führungskräfte
(Fortbildung) – teils exklusiv oder mit dem Schwerpunkt auf Missionen veranstaltet sowie evaluiert und geforscht, um
u. a. anwendungsbezogenes Wissen über zurückliegende und gegenwärtige Einsätze zu schaffen und
Rückschlüsse über deren Wirksamkeit und Verbesserungsmöglichkeiten zu ziehen (Forschung).
Schließlich bringt das Fachgebiet seine Expertise in Beratungsleistungen für die ministerielle und politische
Ebene ein, u. a. in ständiger Teilnahme der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ durch
die Fachgebietsleitung und die institutionelle Mitgliedschaft im Beirat Zivile Krisenprävention und
Friedensförderung der Bundesregierung.
Das Fachgebiet wurde im Jahr 2017 zunächst als Pilotprojekt unter Finanzierung des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat (BMI) eingerichtet. Im Dezember 2021 hat das Kuratorium der Deutschen Hochschule der
Polizei die Verstetigung des Fachgebiets ab dem 1. Januar 2023 einstimmig beschlossen. Wesentliche Grundlage
dieser Entscheidung war eine positive Evaluierung des Fachgebiets.
Im Bereich der Ausbildung von Beamtinnen und Beamten für den höheren Polizeivollzugsdienst ist das
Fachgebiet II.6 für Internationale Polizeiliche Beziehungen mit einer Lehrveranstaltung im obligatorischen Curriculum
sowie einem Wahlpflichtmodul vertreten. Innerhalb der für alle Studierenden verbindlichen Lehrveranstaltung
werden Gefüge und Entwicklungen der internationalen Sicherheit in den Fokus gesetzt, Möglichkeiten der bi- und
multilateralen Kooperation vermittelt und die deutsche Position dabei besonders hervorgehoben.
Die Veranstaltung im Rahmen des Wahlpflichtmoduls setzt jährlich neue Schwerpunkte. Im abgelaufenen Jahr
2024 wurde das Modul unter dem Namen „Police Engagement in International Contexts“ erneut gemeinsam mit
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der niederländischen Politieacademie Apeldoorn durchgeführt. Das Programm
gestaltete sich in zwei Abschnitten. In der ersten, englischsprachigen und gemeinsamen Lehrwoche, wurden
Schlaglichter auf allgemeine Entwicklungstendenzen der inneren Sicherheit im internationalen Kontext geworfen,
ferner auf Aspekte wie zum Beispiel Vertrauen(-sbildung) im Bereich der inneren Sicherheit sowie
grenzüberschreitende Polizeiarbeit. In der zweiten Woche haben die deutschen und niederländischen Studierenden jeweils
eigene Programme angeschlossen. Für die deutschen Studierenden verlief die zweite Woche unter dem Titel
„Nahost Konflikt-Lagebewältigung in einer hochpolitischen Krisensituation“ und bot einen multiperspektivischen
Blick auf die Sicherheitssituation in der namensgebenden Region. Diese zweite Woche schloss einerseits mit der
Vorstellung möglicher Auswege aus der Krise durch die Studierenden und einer bewerteten Präsentation samt
mündlicher Prüfung. Für das Jahr 2025 ist die Durchführung des Wahlpflichtmoduls gemeinsam mit der
Politieacademie Apeldoorn erneut in Planung.
Im Fortbildungsbereich sollte 2024 sollte ein Besuch bei INTERPOL den Auftakt darstellen. Jedoch führten die
zu geringen Anmeldezahlen dazu, dass eine Verschiebung in die Wege geleitet werden musste. Gespiegelt wurden
als Ursache vor allem hohe Kosten für die Auslandsreise und Unterbringung.
Die Arbeitstagung Internationale Polizeimissionen (AT IPM) in Brüssel litt an ähnlichen Problemmustern, wie
die INTERPOL-Fortbildung. Durch zu geringe Anmeldezahlen musste eine Verschiebung in die Wege geleitet
werden. Erneut waren es vor allem die zu hohen Kosten, die die potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
am meisten hinderten. Das Fortbildungsprogramm bei und mit FRONTEX musste, bedingt durch die oben
genannten Problematiken, ebenfalls abgesagt werden.
Die Entwicklungen hinsichtlich der Anmeldezahlen, insbesondere zu Fortbildungen im Ausland, sind deutlich
wahrgenommen und innerhalb der Fortbildungsgruppe reflektiert worden. Als Reaktion auf die abgesagten
Veranstaltungen, ist durch das Fachgebiet II.6 ein Fragebogen samt Begleitschreiben an die Entsendestellen
verschickt worden. Besagter Fragebogen sollte die Ursachen für das Ausbleiben von Meldungen auf das
Fortbildungsangebot belastbar darstellen. Die Ergebnisse der Befragung werden derzeit mit Blick auf das zukünftige
Fortbildungsangebot analysiert und eingepflegt. Dementsprechend werden für die Zukunft Änderungen
hinsichtlich des Fortbildungsangebotes vorgenommen. Einerseits ist das Ziel eine schärfere inhaltliche Trennung der
Themenfelder, wodurch ein präziserer Zuschnitt und eine Verkürzung der Fortbildungsaufenthalte ermöglicht
werden. Ferner wird die Weiterentwicklung eintägiger Angebote, insbesondere in Online-Formaten, geprüft. Mit
Blick auf die angespannte Haushaltslage in Bund und Ländern ist eine Reduktion der Gesamtzahl an angebotenen
Fortbildungen pro Jahr nicht auszuschließen. So ist für die Fortbildungsbesuche bei EUROPOL, Frontex und
INTERPOL ein Rotationsverfahren angedacht, sodass jede Institution in einem drei-Jahres-Rhythmus besucht
würde.
6 Fazit und Ausblick
Vorbehaltlich einer entsprechenden Priorisierung durch die neue Bundesregierung und einer dies zulassenden
Entwicklung der Missionslandschaft wird für das Jahr 2025 mindestens eine Verstetigung der Beteiligungszahlen
auf dem aktuellen Niveau angestrebt.
Besonderes Augenmerk wird den im Hinblick auf die polizeiliche Beteiligung personalstarken Missionen in
Armenien und Georgien gelten. In Georgien nimmt die umstrittene Regierung eine zunehmend europakritische
Haltung ein, ohne dass hieraus bislang unmittelbare Konsequenzen für die Arbeit der EU-Mission im Land
resultieren. In Armenien schreitet die Normalisierung der Beziehungen mit Aserbaidschan voran, was – abhängig vom
weiteren Verlauf – entweder eine Neujustierung der Aufgaben der EUMA oder den erfolgreichen Abschluss ihrer
Tätigkeit bedeuten kann.
Personelle Relevanz kann auch der weitere Verlauf des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine entfalten.
Der Ausbau der im Jahr 2024 wiederaufgenommenen polizeilichen Unterstützung für die EUAM Ukraine wird
für 2025 unabhängig von der Frage eines Waffenstillstands angestrebt. Sollte es zu einem belastbaren
Waffenstillstand kommen, könnte es zu einem deutlichen Anstieg sowohl der Verwendungsmöglichkeiten als auch der
Nachfrage nach Einsätzen in der Ukraine kommen.
Unter genauer Beobachtung stehen auch die aktuellen Entwicklungen in Südsudan, wo sich die Sicherheitslage
zuletzt deutlich verschlechtert hat. Die Bundesregierung hält an ihrem personellen Engagement in UNMISS fest,
wo derzeit acht Beamtinnen und Beamte eingesetzt sind, die sich in Anbetracht der Lage vor Ort insbesondere
mit Aufgaben zum Schutz von Zivilisten befassen.
Insbesondere mit Blick auf die UN bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Außenpolitik der US-Regierung
haben wird. In Anbetracht der Herausforderungen für den Multilateralismus im Allgemeinen und das UN-System
im Besonderen werden mitgliedstaatliche Beiträge politischer, finanzieller und personeller Natur absehbar von
besonderer Bedeutung sein.
Vor diesem Hintergrund ist das United Nations Peacekeeping Ministerial (PKM) am 12. und 13. Mai 2025 in
Berlin Ausdruck des unveränderten Bekenntnisses und Beitragswillens der Bundesregierung. Ein Anliegen des
diesjährigen PKM ist es, der Sichtbarkeit des polizeilichen Beitrags zum Peacekeeping der UN im Rahmen der
Veranstaltung mehr Sichtbarkeit zu verschaffen.
Bezüglich des deutschen Engagements bei zivilen GSVP-Missionen gilt es den auf vier Jahre angelegten NIP
umzusetzen. Herausfordernd sind dabei nach wie vor die von der EU angestrebten Kurzzeiteinsäte (Visiting
Experts und Specialised Teams) und die Entsendung hochspezialisierter Expertinnen und Experten. Hier wird sich
die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein vereinfachtes und EU-seitig strukturierteres Entsendeverfahren
einsetzen, um schneller und zielgerichteter die geforderten Spezialisten entsenden zu können.
Zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten an Missionen, die im Interesse der Bundesrepublik liegen und einen
weiteren Aufwuchs zulassen, werden fortlaufend geprüft, wobei die Sicherheit der eingesetzten Beamtinnen und
Beamten höchste Priorität genießt.
Ihre Wertschätzung für die im Ausland geleisteten Dienste wird die Bundesregierung am 3. Juni 2025 durch die
Ehrung von insgesamt neun militärischen, zivilen und polizeilichen Auslandsverwenderinnen und -verwendern
im Rahmen des Tags des Peacekeeping zum Ausdruck bringen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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