Mögliche Verwendung des Ausdrucks "unsere Demokratie" als Parole durch die Bundesregierung
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Mögliche Verwendung des Ausdrucks "unsere Demokratie" als Parole durch die Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3006
21. Wahlperiode 01.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald
Gläser, Matthias Helferich, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich
und der Fraktion der AfD
Mögliche Verwendung des Ausdrucks „unsere Demokratie“ als Parole
durch die Bundesregierung
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Artikel 20 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das
Demokratieprinzip stellt damit eine tragende Säule der verfassungsmäßigen Ordnung dar. Es
besagt, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und alle Bürger die gleichen
Rechte und Pflichten besitzen. Die in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes
festgeschriebenen Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor
Übergriffen der öffentlichen Gewalt, sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen
den Staat. Sie bilden die Grundlage der Werteordnung der Bundesrepublik
Deutschland, gehören zum Kern der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung und binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht (www.bpb.de/themen/politisches-system/
deutschedemokratie/39294/grundrechte/).
Von diesem liberalen Verfassungsgedanken ausgehend ist es nach Auffassung
der Fragesteller erklärungsbedürftig, wieso ausgerechnet Vertreter der
Bundesregierung in ihren Reden und Verlautbarungen zunehmend die mögliche Parole
„unsere Demokratie“ bemühen (s. u.). Dieser possessive Sprachgebrauch
suggeriert ihrer Ansicht nach eine einseitige Inbesitznahme des
Demokratieprinzips durch die Bundesregierung. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung
(Artikel 20 Absatz 2 und 3 GG) ist die Exekutive jedoch an geltendes Recht
gebunden und besitzt keine Definitionshoheit darüber, was als demokratisch gilt.
Beispielsweise verwendete Nancy Faeser, die damalige Bundesministerin des
Innern und für Heimat und vormalige Autorin eines Gastbeitrages im Juli 2021
in der Zeitschrift „antifa“ der sogenannten Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“, die nach
Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes aus dem April 2021 für das
Jahr 2020 aus einer kommunistischen Grundhaltung heraus auch den Kampf
gegen die parlamentarische Demokratie verfolgte (www.verfassungsschutz.bay
ern.de/mam/anlagen/vsb_2020_bf.pdf, S. 258), die mögliche Parole „unsere
Demokratie“ in ihrer Bundestagsrede zum sogenannten
Demokratiefördergesetz im März 2023 gleich fünfmal (www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2
023/faeser-20230315-bt-demokratiefoerderung.html). Im Rahmen dieses
Gesetzes, so Nancy Faesers Vorstellung im Februar 2024, sollte „unsere Demokratie
[…] durch unzählige zivilgesellschaftliche Initiativen“ gestärkt werden (https://
rp-online.de/politik/deutschland/der-widerstand-gegen-rechtsextremismus-bleib
t_aid-106421283). Ebensolche Initiativen gerieten aber im Vorfeld der
Bundestagswahl 2025 als parteiisch in die Kritik, als sich herausstellte, dass viele der
sogenannten Nichtregierungsorganisationen, die öffentlich gegen die Politik der
Union protestierten, von der damals amtierenden Bundesregierung Olaf Scholz
finanziell gefördert wurden (www.faz.net/aktuell/politik/inland/anfrage-der-uni
on-zu-demos-gegen-rechts-zivilgesellschaft-als-beute-110321736.html).
Vor dem Hintergrund dieses nach Ansicht der Fragesteller problematischen
Demokratieverständnisses stellen sich ihnen Fragen zum regierungsseitigen
Gebrauch dieser möglichen Parole, denn auch der amtierende Bundesminister des
Innern, Alexander Dobrindt, hat sich ihrer bereits vor dem Deutschen
Bundestag bedient (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-des-
bundesministersdes-innern-alexander-dobrindt--2348484).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Gültigkeit der Grund-
und Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, wie sie das Grundgesetz in
den Artikeln 1 bis 19 bestimmt, und welche zur Gültigkeit des Artikels 20
Absatz 1 GG?
2. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Demokratie“ und „unsere
Demokratie“ für sich genommen und in Abgrenzung voneinander?
3. Aus welchen Gründen verwendet die Bundesregierung zunehmend die
mögliche Parole „unsere Demokratie“ anstatt einfach von „Demokratie“
zu sprechen?
4. Welche Strategie für eine „wehrhafte Demokratie“ besitzt die
Bundesregierung, damit die Grund- und Abwehrrechte der Bürger gegen den
Staat gewahrt bleiben (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/
strategie-gemeinsam-fuer-demokratie-und-gegen-extremismus-2284760)?
5. Teilt die Bundesregierung die zunehmende Wahrnehmung des Einflusses
sogenannter zivilgesellschaftlicher Akteure, die vom Staat mitfinanziert
werden, als parteiisch (s. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, welche
Strategie für eine „wehrhafte Demokratie“ besitzt sie, um diesen Einfluss
auf den demokratischen Willensbildungsprozess der Bürger
einzuschränken, und wenn nein, warum nicht?
6. Meint die Bundesregierung mit „unserer Demokratie“ insbesondere auch
sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure, und wenn nein, warum werden
diese als besonders demokratierelevant hervorgehoben (s. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
7. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Zivilgesellschaft“,
und wie unterscheiden sich „zivilgesellschaftliche Initiativen“ (s.
Vorbemerkung der Fragesteller) von anderen Nichtregierungsorganisationen, die
sich für das Allgemeinwohl einsetzen?
8. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die
Zivilgesellschaft für „unsere Demokratie“, und welche der Wille der Mehrheit der
Bürger?
9. Existieren Leitlinien irgendeiner Art hinsichtlich der Kommunikation und
öffentlichen Verwendung der möglichen Parole „unsere Demokratie“
durch die Bundesministerien oder Bundesbehörden, und wenn ja, welche?
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der möglichen Parole
„unsere Demokratie“ im Rahmen der politischen Bildung und ihrer
Öffentlichkeitsarbeit bei?
11. Prüft die Bundesregierung bei der Bewilligung von Förderprogrammen im
Bereich Demokratieförderung, Extremismusprävention oder politischer
Bildung, ob die Zuwendungsempfänger sich mit allen Grundsätzen und
Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
identifizieren?
12. Wurden konkrete Programme, Projekte oder Kampagnen in den letzten
fünf Jahre unter der möglichen Parole „unsere Demokratie“ (oder
sinngleich) gestartet, wenn ja, welche, und wie hoch waren die jeweiligen
Fördervolumina?
13. Bewertet die Bundesregierung „unsere Demokratie“ als eine inklusive
oder ausgrenzende mögliche Parole gegenüber regierungskritischen
Positionen und Meinungen (bitte erläutern)?
Berlin, den 19. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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