Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung
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Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6954
21. Wahlperiode 09.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Juristische Verfolgung medialer Äußerungen durch die Bundesregierung
Die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) gilt gemeinhin als
ein unerlässliches Abwehrrecht, das die Bürger gegen eine autoritäre Ausübung
staatlicher Macht schützt. Sie ist damit eine wesentliche
Funktionsvoraussetzung für die moderne, diskurs- und debattenorientierte Demokratie.
Entsprechend eng gefasst ist das Recht des Staats auf eine juristische
Vorgehensweise gegen öffentliche Äußerungen einzelner Personen oder Medien. In
der vergangenen Legislaturperiode unterlag das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in solch einem Fall, der
bundesweit Aufmerksamkeit erregte, vor dem Bundesverfassungsgericht. Das
höchste Gericht stufte die – polemische – Kritik eines bekannten Journalisten
an der Finanzierung des afghanischen Taliban-Regimes durch die
Bundesregierung als eine zulässige Meinungsäußerung und keine unwahre
Tatsachenbehauptung ein (www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr229023-julian-reic
helt-taliban-afghanistan-tweet-kammergericht-berlin).
Unklarheit besteht über das tatsächliche Ausmaß der Klageaktivität der
Bundesregierung. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13260 erklärte sie, nur in sechs Fällen Äußerungen von Journalisten
oder sonstigen Personen gerichtlich verfolgen zu lassen. An demselben Tag
berichtete jedoch der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, dass bei seiner Tätigkeit
für Klagegegner „die Bundesrepublik allein in den ersten neun Monaten des
Jahres 2024 im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit mehr als zehn
Niederlagen vor Verwaltungs- und Landgerichten und sogar vor dem
Bundesverfassungsgericht hinnehmen“ musste (www.welt.de/politik/deutschland/article2
53740070/Atamans-Antidiskriminierungsstelle-verliert-erneut-Triumph-fuer-di
e-Meinungsfreiheit.html).
Die vorliegende Kleine Anfrage bezweckt, diese augenscheinliche Diskrepanz
aufzuklären und das aktuelle Klageverhalten der Bundesregierung in diesem
demokratiesensiblen Bereich zu eruieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche öffentlichen Äußerungen von welchen Medien, Journalisten oder
sonstigen Personen wurden von Bundesministerien, Bundesbehörden oder
Mitgliedern der Bundesregierung seit Beginn der laufenden
Legislaturperiode anwaltlich oder gerichtlich verfolgt (bitte nach Bundesministerium,
Bundesbehörde oder Regierungsmitglied, Datum und Art des juristischen
Vorgehens, gegebenenfalls zuständigem Gericht, kurzer Bezeichnung des
Streitgegenstands und der Personen, gegen die juristisch vorgegangen wird
oder wurde, aufschlüsseln)?
2. Auf welchen Betrag belaufen sich die anwaltlichen und sonstigen Kosten
für diese juristischen Interventionen jeweils?
3. Sind die Angaben der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/13260 vollständig im Sinne der Frage gewesen, und
wenn nein, welche zusätzlichen Rechtsfälle lagen vor (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
4. Wie geht die Bundesregierung mit Klagen um, die sie in der abgelaufenen,
zwanzigsten Wahlperiode erhoben hat, wurden diese weiterverfolgt oder
eingestellt (bitte Entscheidung jeweils kurz begründen)?
5. Entscheidet die Bundesregierung über ihr juristisches Vorgehen weiterhin
nach den gleichen Kriterien wie ihre Vorgängerregierung, oder haben sich
diese inzwischen geändert, und wenn ja, inwiefern (vgl. Antwort zu Frage 3
auf Bundestagsdrucksache 20/13260)?
6. Bewertet die Bundesregierung ihre eigene juristische Vorgehensweise vor
dem Hintergrund des besonderen Schutzes, den die Presse- und
Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz genießt, und der in aller Regel gegebenen
Konstellation, dass dem Staat mehr Finanz-, Organisations- und
Machtmittel zur Verfügung stehen als Privatpersonen, genauso wie ihre
Vorgängerregierung, oder hat sich diese inzwischen geändert, und wenn ja, inwiefern
(vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13260)?
Berlin, den 11. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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