Erreichter Planungsstand bei der Ausbaustrecke Weimar - Gößnitz
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Erreichter Planungsstand bei der Ausbaustrecke Weimar - Gößnitz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2918
21. Wahlperiode 26.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje
Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erreichter Planungsstand bei der Ausbaustrecke Weimar – Gößnitz
Die Ausbaustrecke (ABS) Weimar – Jena – Gera – Gößnitz ist im Herbst 2018 in
den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgerückt und
seither Bestandteil des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG). Im Jahr
2019 nahm die Deutsche Bahn AG die Planungen für das Vorhaben des
Bedarfsplans Schiene auf. Nach Durchlaufen der Planungsstufen konnte die
Deutsche Bahn AG im Sommer 2023 (Planfeststellungsabschnitt 2) sowie im
Sommer 2024 (Planfeststellungsabschnitt 1 und 3) die ersten
Planfeststellungsverfahren einleiten.
Der Mitte-Deutschland-Verbindung kommt in Thüringen aus raumordnerischer
Perspektive zentrale Bedeutung zu, weil entlang dieser Ost-West-Achse, der
sogenannten Thüringer Städtekette, sich mehr als 40 Prozent der Einwohner
Thüringens konzentrieren.
Die Weiterentwicklung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
wird maßgeblich durch die Ausschreibung von SPNV-Leistungen des
Thüringer Elektro-Netzes (TEN) bestimmt, das in zwei Betriebsstufen 2029 und 2030
umgesetzt werden soll. Voraussetzung für die termingerechte Aufnahme der
SPNV-Leistungen mit neuen elektrischen Triebzügen ist die Aufnahme des
elektrischen Betriebs im Abschnitt Weimar – Gößnitz.
Auf dem Bahngipfel am 26. Juni 2025 in Jena erklärte die Deutsche Bahn AG,
dass sie die InterCity(IC)-Linie 51 im September 2026 im Abschnitt Gera –
Erfurt ersatzlos einstellen wird. Für die Zeit nach Aufnahme des elektrischen
Betriebs auf der östlichen Mitte-Deutschland-Verbindung stellte die Deutsche
Bahn AG anlässlich des besagten Termins eine Wiederaufnahme des IC-
Verkehrs von Erfurt über Jena und Gera bis ins sächsische Chemnitz in
Aussicht. Der Deutschlandtakt sieht auf dieser Relation einen IC-Zwei-Stunden-
Takt vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann rechnet die Bundesregierung bzw. die Vorhabenträgerin in den
Planfeststellungsabschnitten (PFA) 1, 2 und 3 der Ausbaustrecke (ABS)
Weimar – Gößnitz mit einem Planfeststellungsbeschluss (bitte jeweils Termin
für jeden PFA angeben)?
2. Wann beabsichtigt die Deutsche Bahn AG die Beantragung eines
Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die PFA 4, 5,
6, 7, 8 und 9 (Bahnstromleitung) der ABS Weimar – Gößnitz (bitte für
jeden PFA gesondert angeben)?
3. Bis wann strebt die Deutsche Bahn AG in den PFA 4, 5, 6, 7, 8 und 9
(Bahnstromleitung) einen Planfeststellungsbeschluss an (bitte für jeden
PFA gesondert angeben)?
4. Welchen Verfahrensstand hat die Durchführung einer Standardisierten
Bewertung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) für den zweigleisigen Ausbau
der Streckenabschnitte Papiermühle – Hermsdorf-Klosterlausnitz und
Töppeln Gera, die der Freistaat Thüringen für das GVFG-Bundesprogramm
(GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) angemeldet hat?
5. Bis wann soll das Ergebnis der Standardisierten Bewertung
(Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) für die beiden zweigleisig auszubauenden
Streckenabschnitte zwischen Jena und Gera vorliegen?
6. Sofern das Ergebnis der Standardisierten Bewertung
(Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) zwischenzeitlich vorliegt, welches Ergebnis hat die
Bewertung erbracht, und welche Verfahrensschritte sollen sich jetzt anschließen
(bitte Terminkette mit jeweiligen Schritten benennen)?
7. Wann wird der Finanzierungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn AG
und dem Freistaat Thüringen für den zweigleisigen Ausbau der beiden
genannten Streckenabschnitte zwischen Jena und Gera angestrebt?
8. Wann wird der Vorbescheid für die Aufnahme in das GVFG-
Bundesprogramm (Kategorie A) und bis wann der Zuwendungsbescheid
für die Förderung des zweigleisigen Ausbaus der beiden genannten
Streckenabschnitte zwischen Jena und Gera durch den Bund angestrebt?
9. Mit welchen aktualisierten Baukosten rechnet die Bundesregierung bei der
ABS Weimar – Gößnitz (Bedarfsplanvorhaben) aktuell?
10. Mit welchen zuwendungsfähigen Baukosten rechnet die Bundesregierung
für den zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte Papiermühle –
Hermsdorf-Klosterlausnitz und Töppeln – Gera, und welcher Anteil davon
entfällt auf den Freistaat Thüringen?
11. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Deutschen Bahn AG eine
Baufinanzierungsvereinbarung für die ABS Weimar – Gößnitz
abzuschließen?
12. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragestellenden zu,
dass die Investitionslinie für den Aus- und Neubau von Vorhaben des
Bedarfsplans Schiene in der mittelfristigen Finanzplanung (siehe Antwort
auf die Schriftliche Frage 172 auf Bundestagsdrucksache 21/848)
signifikant erhöht werden muss, um den Bedarf mittelfristig finanzieren zu
können, und wenn nein, warum nicht?
13. Wie sieht die Baubetriebsplanung für die Elektrifizierung der Strecke
Weimar – Gößnitz in Grundzügen aus?
14. Wann und in welchen Streckenabschnitten sieht das Bauablaufkonzept
Voll- und Teilsperrungen vor (bitte abschnittsweise angeben)?
15. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Aufnahme des durchgehenden
elektrischen Betriebs zwischen Weimar und Gößnitz, und welche
Streckenabschnitte sollen ggf. vorher in Betrieb gehen (bitte genaue Termine
nennen)?
16. Was ist der Grund dafür, dass die Vorhabenträgerin beim Bau bzw. bei der
Verlängerung der Überholgleise in den Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen
Jena-Göschwitz, Gera Gbf., Ronneburg und Nöbdenitz bisher nicht die
europäische Standardzuglänge für Güterzüge von 740 Metern zugrunde
legt (siehe Bundestagsdrucksache 20/11501, Antwort auf die Schriftliche
Frage 76)?
17. Welche zwingenden Gründe stehen der Verlängerung der Überholgleise in
den Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen Jena-Göschwitz, Gera Güterbahnhof
(Gbf.), Ronneburg und Nöbdenitz auf 750 Meter (Nutzlänge 740 Meter)
entgegen?
18. Warum schafft die Vorhabenträgerin nicht zumindest in den Bahnhöfen
Weimar, Jena-Göschwitz und Gera Überholgleislängen von 750 Metern
(Nutzlänge 740 Meter), wo dies die örtlichen Verhältnisse grundsätzlich
vergleichsweise einfach ermöglichen?
19. Welche Mehrkosten würden entstehen, wenn die Vorhabenträgerin die
Überholgleislängen in den Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen Jena-
Göschwitz, Gera Gbf., Ronneburg und Nöbdenitz für Güterzüge mit einer
Länge von 740 Metern auslegen würde?
20. Hält es die Bundesregierung angesichts der insgesamt hohen Investitionen
in die ABS Weimar – Gößnitz fachlich und verkehrspolitisch für
vertretbar, dass die Überholgleislänge in den Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen
Jena-Göschwitz, Gera Gbf., Ronneburg und Nöbdenitz nicht auf die
Standardzuglänge von 740 Metern und damit dem Stand der Technik ausgelegt
wird?
21. Wird die Bundesregierung auf die Vorhabenträgerin in diesem
Zusammenhang einwirken, dass diese bei der ABS Weimar – Gößnitz
Überholgleislängen schafft, die dem Stand der Technik entsprechen und mithin
zukunftsfähig sind, und wenn nein, warum nicht?
22. Hat die Vorhabenträgerin bezüglich der Bemessung der
Überholgleislängen bei der ABS Weimar – Gößnitz auch von anderen als den
konzerneigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen Stellungnahmen bzw. Hinweise
eingeholt, und wenn nein, warum nicht?
23. Welche Fahrzeitverkürzungen können mit den für die ABS Weimar –
Gößnitz geplanten Investitionen (Anpassung der Überhöhung in Bögen,
höhere Einfahrgeschwindigkeit in Bahnhöfen) zwischen Weimar und Gößnitz
erzielt werden (bitte Fahrzeiteffekt für jede Maßnahme benennen)?
24. Kann durch die bisher geplanten Maßnahmen zur Fahrzeitverkürzung für
konventionelle Fahrzeuge der Fahrzeitvorteil von Fahrzeugen mit
gleisbogenabhängiger Wagenkastensteuerung (Neigetechnikfahrzeuge) zwischen
Erfurt und Gera bzw. Erfurt und Gößnitz kompensiert werden (bitte
Fahrzeiten nach Ausbau den heutigen Fahrzeiten mit Neigetechnik
gegenüberstellen)?
25. An welchen Stellen der ABS Weimar – Gößnitz (bitte genau die
Betriebsstelle bzw. Kilometrierung angeben) sieht das Ausbauvorhaben des
Bundes neue Überleitstellen, Blockverdichtungen, Bahnsteigverlängerungen
oder weitere kapazitätssteigernde Maßnahmen vor?
26. Welche technische Lösung wird für die Elektrifizierung des Ronneburger
Tunnels im PFA 7 zugrunde gelegt, und muss das Profil des Ronneburger
Tunnels für die Elektrifizierung erweitert werden (ggf. Absenkung der
Gradiente) oder soll der Tunnel durch „Aufschlitzen“ künftig entfallen,
also durch einen Einschnitt ersetzt werden?
27. Sofern der Ronneburger Tunnel mit Anpassungen weiter genutzt werden
kann, erfüllt der Ronneburger Tunnel künftig die Anforderungen für den
Kombinierten Verkehr („4 Meter Eckhöhe“) oder bestehen diesbezüglich
Restriktionen, und wenn ja, welche?
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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