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Inneren Frieden in Deutschland bewahren - Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2221)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2592 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Inneren Frieden in Deutschland bewahren - Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2221) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2592 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Stephan Brandner, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2221 – Inneren Frieden in Deutschland bewahren – Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen A. Problem Die Fraktion der AfD kritisiert, dass frühere Bundesregierungen bisher dazu geneigt hätten, linksextremistische Ideologien bei ihrer sicherheitspolitischen Ausrichtung zu vernachlässigen, obwohl diese eine massive Bedrohung für das Land darstellten. Sie fordert die Bundesregierung daher insbesondere auf, die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung „Antifa“ oder „Antifaschistische Aktion“ zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren, zu prüfen und zeitnah umzusetzen sowie weitere Maßnahmen im Sinne des Antrags zu ergreifen, um der Bedrohungslage durch Linksextremismus entschlossen zu begegnen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Keine. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2221 abzulehnen. Berlin, den 5. November 2025 Der Innenausschuss Thomas Silberhorn Geschäftsführender Vorsitzender Siegfried Walch Berichterstatter Martin Hess Berichterstatter Helge Lindh Berichterstatter Lamya Kaddor Berichterstatterin Clara Bünger Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Siegfried Walch, Martin Hess, Helge Lindh, Lamya Kaddor und Clara Bünger I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/2221 wurde in der 34. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2025 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2221 empfohlen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2221 in seiner 15. Sitzung am 5. November 2025 abschließend beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Berlin, den 5. November 2025 Siegfried Walch Berichterstatter Martin Hess Berichterstatter Helge Lindh Berichterstatter Lamya Kaddor Berichterstatterin Clara Bünger Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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