Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1889)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1889)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2626
21. Wahlperiode 05.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1889 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen Nr. 155
der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981
über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt
sowie zu dem Protokoll von 2002
zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981
A. Problem
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das am 22. Juni
1981 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation
angenommene Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (im
Folgenden: Übereinkommen Nr. 155) ratifiziert werden. Das Übereinkommen
Nr. 155 wurde im Rahmen der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2022 zu
einer Kernarbeitsnorm erklärt. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das
Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene zur
Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden sowie zur Reduzierung von
Gefahrenursachen in der Arbeitswelt vor.
Das Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981,
wurde am 20. Juni 2002 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen
und hat das Ziel, die im Übereinkommen festgelegten Verfahren für die
Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu stärken.
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Übereinkommens und des
Protokolls durch die Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1889 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Bernd Rützel
Amtierender Vorsitzender
Ricarda Lang
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Ricarda Lang
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1889 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober
2025 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
21/1889 in seiner 8. Sitzung am 5. November 2025 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Annahme empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1889 in seiner 10. Sitzung am
5. November 2025 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass das Abkommen bereits seit 44 Jahren beraten werde. Im
Wesentlichen seien fast alle Fraktionen dafür, das Übereinkommen zu ratifizieren und damit eine Kernarbeitsnorm der
Internationalen Arbeitsorganisation zu übernehmen. Für die Bundesrepublik Deutschland, die für eine
multilaterale und ordnungsbasierte Weltordnung einstehe, sei die Ratifizierung positiv.
Die Fraktion der AfD führte aus, es gebe in Deutschland ein über Generationen gewachsenes Arbeitsethos.
Daher würden weder ein internationaler Ratgeber noch internationale Abkommen benötigt. Es bestehe die Gefahr,
dass eine Normalisierung entsprechender Abkommen den schleichenden Souveränitätsverlust Deutschlands
normalisiere.
Die Fraktion der SPD begrüßte die Ratifizierung. In Deutschland gebe es bereits hohe Arbeitsschutzstandards.
Die Ratifizierung sei ein Bekenntnis dazu, dass Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards den Rang eines
Menschenrechts hätten. Diese gälten national, aber auch international. Deutschland verschreibe sich diesen
hochrangigen Werten.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie begrüße den Gesetzentwurf. Laut der
Internationalen Arbeitsorganisation gebe es jährlich circa 2,7 Millionen Menschen, die aufgrund von Arbeitsunfällen oder
durch arbeitsbedingte Krankheiten stürben. Insbesondere bei der Stärkung internationaler Standards bestehe daher
noch Handlungsbedarf. Die Ratifizierung sei keine unnötige Symbolik, sondern ein Gewinn für die internationale
Gerechtigkeit und den Schutz von Beschäftigten. Für Deutschland sei es positiv, wenn möglichst viele andere
Staaten die Ratifizierung vornähmen, da der Wettbewerb hierdurch gerechter werde. Präventionsbasierte Ansätze
seien – auch in anderen Bereichen – wichtig.
Die Fraktion Die Linke erläuterte, im Grunde begrüße sie das Abkommen. In Deutschland seien jedoch nicht
die gesetzlichen Regelungen, sondern vielmehr der Vollzug des Arbeitsschutzes mangelhaft. Die Kontrolldichte
der behördlichen Überprüfungen der Gewährleistung des Arbeitsschutzes in Betrieben sei in Deutschland
unzureichend. Die Festlegung einer gesetzlichen Mindestbesichtigungsquote durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz im
Jahr 2022 habe daran nichts geändert. Problematisch sei zudem, dass unvollständige Gefährdungsbeurteilungen
lediglich als Ordnungswidrigkeiten mit geringen Sanktionsmöglichkeiten eingestuft seien.
Berlin, den 5. November 2025
Ricarda Lang
Berichterstatterin
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