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Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1885)

dip / drucksache 15.10.2025 · WP 21 · 21/2257 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1885) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2257 21. Wahlperiode 15.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1885 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1886 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1887 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits d) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1888 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits e) zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth, Dr. Sandra Detzer, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2035 – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen A. Problem Zu Buchstabe a Ziel eines Übergangsabkommens zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist es, Côte d’Ivoire einen zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu erhalten und das Abkommen durch Liberalisierungen des ivorischen Marktes auf eine WTO-konforme Basis zu stellen sowie die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Somit leistet es einen Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Zu Buchstabe b Ziel eines Übergangsabkommens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika (Kamerun) andererseits ist es, Kamerun einen zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu erhalten und das Abkommen durch Liberalisierungen auf Seiten Kameruns auf eine WTO-konforme Basis zu stellen sowie die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Somit leistet es einen Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Zu Buchstabe c Ziel des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA- Staaten andererseits ist der schrittweise Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit den Vorgaben der WTO. Zudem soll die Handels- und Entwicklungspartnerschaft gestärkt und die nachhaltige Entwicklung in den SADC-WPA- Staaten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini gefördert werden. Somit leistet es einen Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Zu Buchstabe d Ziel eines Übergangsabkommens zwischen Ghana einerseits und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist es, Ghanas zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt zu erhalten und das Abkommen durch Liberalisierungen des ghanaischen Marktes auf eine WTO-konforme Basis zu stellen sowie die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Somit leistet es einen Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Zu Buchstabe e Die Antragstellerin stellt einen Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die EPAs zeitgemäß weiterzuentwickeln, um nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und lokale Wertschöpfung in den Partnerstaaten zu fördern und dabei verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards und Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. B. Lösung Zu Buchstabe a Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1885 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe b Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1886 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Zu Buchstabe c Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1887 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Zu Buchstabe d Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1888 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe e Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2035 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Zu den Buchstaben a bis d Ablehnung. Zu Buchstabe e Annahme. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Wurden im Ausschuss nicht erörtert. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Wurden im Ausschuss nicht erörtert. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Wurden im Ausschuss nicht erörtert. F. Weitere Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1885 unverändert anzunehmen; b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1886 unverändert anzunehmen; c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1887 unverändert anzunehmen; d) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1888 unverändert anzunehmen; e) den Antrag auf Drucksache 21/2035 abzulehnen. Berlin, den 15. Oktober 2025 Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Wolfgang Stefinger Vorsitzender Nicolas Zippelius Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Nicolas Zippelius I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/1885 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/1886 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe c Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/1887 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe d Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/1888 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe e Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 32. Sitzung am 10. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Im Jahr 2007 wurden die WPA-Verhandlungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der einen und Côte d’Ivoire auf der anderen Seite erfolgreich abgeschlossen. Am 26. November 2008 wurde das Interims-WPA durch die EU und Côte d’Ivoire unterzeichnet, am 25. März 2009 vom Europäischen Parlament gebilligt und am 12. August 2016 von der ivorischen Nationalversammlung ratifiziert. Die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallenden Teile des Interims-WPA werden seit dem 3. September 2016 vorläufig angewandt. Durch das Interims- WPA wurden die Handelsbeziehungen zwischen Côte d’Ivoire und der EU nach Auslaufen der WTO- Ausnahmeregelung für die bevorzugte Behandlung der AKP-Exporte zum 31. Dezember 2007 WTO-konform. Hierdurch soll der präferenzielle Marktzugang unter Einhaltung der neuen Vorgaben der WTO erhalten, Handelshemmnisse schrittweise abgebaut und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden. Das Interims-WPA soll eine Übergangslösung darstellen, bis das ausverhandelte WPA mit der ECOWAS-Region in Kraft tritt und das Interims-WPA ersetzt. Inhaltlich deckt sich das Interims-WPA stark mit dem regionalen ECOWAS-WPA. Côte d’Ivoire kann mittels des WPA dauerhaft zoll- und quotenfrei in die EU exportieren. Côte d’Ivoire wird bis zum Jahr 2029 schrittweise circa 85 Prozent der Zolllinien für Importe aus der EU liberalisieren und setzt den Zollabbau seit Dezember 2019 phasenweise um. Nach Artikel 75 Absatz 2 des Interims-WPA tritt dieses erst nach seiner Ratifizierung durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft. Es wurde bereits durch Côte d’Ivoire und 20 EU- Mitgliedstaaten ratifiziert. Durch dieses Vertragsgesetz soll das Interims-WPA die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlangen. Zu Buchstabe b Im Jahr 2007 wurden die WPA-Verhandlungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der einen und Kamerun auf der anderen Seite erfolgreich abgeschlossen. Am 22. Januar 2009 wurde das Interims-WPA unterzeichnet, am 13. Juni 2013 vom Europäischen Parlament genehmigt und am 25. Juli 2014 vom Parlament von Kamerun ratifiziert. Durch das Abkommen werden die Handelsbeziehungen zwischen Kamerun und der EU nach Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung für die bevorzugte Behandlung der AKP-Exporte zum 31. Dezember 2007 WTO-konform. Hierdurch soll der präferenzielle Marktzugang unter Einhaltung der neuen Vorgaben der WTO erhalten, Handelshemmnisse schrittweise abgebaut und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden. Das Interims-WPA soll eine Übergangslösung darstellen, bis ein umfassendes WPA, welches festgelegte weitere Themenbereiche umfasst, mit der gesamten Region Zentralafrika in Kraft tritt und das Interims-WPA ersetzt. Das Interims-WPA steht für den Beitritt weiterer zentralafrikanischer Staaten offen. Die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallenden Teile des Interims-WPA werden seit dem 4. August 2014 vorläufig angewandt. Kamerun kann seit diesem Zeitpunkt dauerhaft zoll- und quotenfrei in die EU exportieren. Kamerun wird bis zum Jahr 2029 schrittweise circa 80 Prozent der Zolllinien für Importe aus der EU liberalisieren und setzt den Zollabbau seit dem Jahr 2016 phasenweise um. Nach Artikel 98 Absatz 2 des Abkommens tritt das Interims- WPA erst nach seiner Ratifizierung durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft. Es wurde bereits durch Kamerun und 19 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Durch dieses Vertragsgesetz soll das Abkommen die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlangen. Zu Buchstabe c Im Jahr 2014 wurden die WPA-Verhandlungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der einen Seite und den sechs SADC-WPA-Staaten auf der anderen Seite erfolgreich abgeschlossen. Am 10. Juni 2016 wurde das WPA von der EU und den SADC-WPA-Staaten unterzeichnet. Die EU-Mitgliedstaaten hatten vorab unterzeichnet. Für die Bundesrepublik Deutschland geschah dies am 1. Juni 2016. Das Europäische Parlament hat dem WPA am 14. September 2016 zugestimmt. Die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallenden Teile des WPA werden seit dem 10. Oktober 2016 durch die SADC-WPA-Staaten mit Ausnahme von Mosambik vorläufig angewandt. Seit dem 4. Februar 2018 werden diese Teile des WPA auch mit Mosambik vorläufig angewandt. Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini können seitdem dauerhaft zoll- und quotenfrei in die EU exportieren. Die EU hat außerdem die Zölle auf 98,7 Prozent der Importe aus Südafrika verringert oder abgeschafft. Dagegen öffnen die SADC-WPA-Staaten ihre Märkte für rund 85 Prozent der EU-Produkte (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) beziehungsweise 74 Prozent (Mosambik). Weitere 12,9 Prozent der EU- Produkte profitieren von einer teilweisen Liberalisierung, das heißt reduzierte Zölle oder Zollkontingente (gilt nicht für Mosambik). Die Übergangsfristen für die SADC-WPA-Staaten laufen bis 2025 (für Mosambik bis 2028). Nach Artikel 113 Absatz 2 des WPA tritt dieses erst nach seiner Ratifizierung durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft. Bisher wurde es durch die SADC-WPA-Staaten und durch zwölf EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Durch dieses Vertragsgesetz soll das WPA die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlangen. Zu Buchstabe d Im Jahr 2007 wurden die Verhandlungen für das Interims-WPA zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der einen und Ghana auf der anderen Seite erfolgreich abgeschlossen. Am 28. Juli 2016 wurde das Interims-WPA unterzeichnet, am 3. August 2016 vom ghanaischen Parlament ratifiziert und am 1. Dezember 2016 vom Europäischen Parlament genehmigt. Die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallenden Teile des Interims-WPA werden seit dem 15. Dezember 2016 vorläufig angewandt. Durch das Interims-WPA werden die Handelsbeziehungen zwischen Ghana und der EU nach Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung für die bevorzugte Behandlung der AKP-Exporte zum 31. Dezember 2007 WTO-konform. Hierdurch soll der präferenzielle Marktzugang unter Einhaltung der neuen Vorgaben der WTO erhalten, Handelshemmnisse schrittweise abgebaut und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit gestärkt werden. Das Interims-WPA soll eine Übergangslösung darstellen, bis das ausverhandelte WPA mit der ECOWAS-Region in Kraft tritt und das Interims-WPA ersetzt. Inhaltlich deckt sich das Interims-WPA stark mit dem regionalen ECOWAS-WPA. Ghana kann mittels des Interims-WPA seit diesem Zeitpunkt dauerhaft zoll- und quotenfrei in die EU exportieren. Ghana wird bis zum Jahr 2029 schrittweise circa 78 Prozent der Zolllinien für Importe aus der EU liberalisieren und setzt den Zollabbau seit 2020 phasenweise um. Nach Artikel 75 Absatz 2 des Interims-WPA tritt dieses erst nach seiner Ratifizierung durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft. Bisher wurde es durch Ghana und sieben EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Durch dieses Vertragsgesetz soll das Interims-WPA die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlangen. Zu Buchstabe e Der Antrag auf Drucksache 21/2035 beinhaltet im Wesentlichen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, 1. die Ratifizierung der EPAs an klare Bedingungen zu knüpfen, die a) rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integrieren sowie das Vorsorgeprinzip verankern, b) die Kohärenz der EPAs mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten fördern, c) regionale Wertschöpfung und Industrialisierung ebenso wie Investitionen in den Partnerstaaten expliziter stärken, unter anderem durch verbesserte Ursprungsregeln, gezielten Technologietransfer und die Möglichkeit für Partnerstaaten, Exportsteuern zu erheben, d) Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze als zentrale Ziele der Abkommen verankern und fördern; 2. ein unabhängiges und umfassendes Monitoring- und Evaluierungssystem zur Wirkungsanalyse der Abkommen und mit explizitem Bezug zu den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) einzurichten und konsequent zu berücksichtigen; 3. das Wissen gewerkschaftlicher, zivilgesellschaftlicher sowie lokaler und indigener Akteurinnen und Akteure in den Partnerstaaten anzuerkennen und in die Bewertung der EPAs einzubeziehen; 4. handelserleichternde Anpassungsunterstützung (sog. „Aid for Trade“-Maßnahmen) auf nationaler und europäischer Ebene auszuweiten, insbesondere zur Förderung agrarökologischer Ansätze sowie zur Unterstützung von Klimaanpassung, Armutsbekämpfung, Ernährungssouveränität und der Teilhabe von Kleinlandwirten und benachteiligten Gruppen in Agrarlieferketten; 5. den Ausbau von weiterverarbeitender Industrie und Wertschöpfung in den Partnerstaaten durch Wissens- und Technologietransfer über die EPAs hinaus zu fördern, insbesondere im Bereich der sozial-ökologischen Transformation; 6. auf europäischer und nationaler Ebene eine zügige Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) zu unterstützen und hierfür konkrete Schritte vorzulegen; 7. sich für einen zoll- und kontingentfreien Marktzugang einzusetzen und erst nach der Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) handelspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die auf Gegenseitigkeit setzen; 8. in den parlamentarischen Beratungen den Bundestag fortlaufend und umfassend über den Stand der Umsetzung und die Ergebnisse des Monitorings zu informieren, beispielsweise über jährliche Berichte für alle EPAs. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1885 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1886 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1886 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke die Annahme. Zu Buchstabe c Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1887 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1887 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke die Annahme. Zu Buchstabe d Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1888 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Zu Buchstabe e Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 15. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die fünf Vorlagen in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 in verbundener Debatte abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sie das Thema als sehr wichtig erachte und die Koalition sich vorgenommen habe, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in der laufenden Wahlperiode voranzubringen. Es sei richtig, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen noch im laufenden Jahr zu ratifizieren. Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Abkommen habe man sich auseinandergesetzt, die Verträge seien aber in der Gesamtheit abschließend ausverhandelt und könnten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Der Deutsche Bundestag könne die Abkommen nur in Gänze ratifizieren oder in Gänze ablehnen. Nachverhandlungen müssten auch die Partnerstaaten zustimmen. Im Antrag werde unter anderem gefordert, den zoll- und kontingentfreien Marktzugang erst nach der Umsetzung der afrikanischen kontinentalen Freihandelszone umzusetzen. Das würde bedeuten, die Abkommen diesbezüglich aufzukündigen. Dann wäre Deutschland kein verlässlicher Handelspartner und generell kein verlässlicher Partner mehr. Die Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sei komplementär zu einem Freihandelsabkommen der afrikanisch-kontinentalen Freihandelszone. Die Fraktion der AfD bemerkte, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen seien alle nach dem gleichen Muster erstellt. Im Falle Ghanas seien die langfristigen Auswirkungen der asymmetrischen Liberalisierung mit einer 78- Prozent-Zoll-Linie bis 2029 auf die regionale Integration innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) nicht absehbar und potenziell problematisch. Das könne auch zu Divergenzen zwischen Ghana und anderen westafrikanischen Staaten führen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berge erhebliche Risiken, da er bürokratisch und ideologisch geprägt und nicht ausreichend auf die deutschen Interessen ausgerichtet sei. In der Entwicklungszusammenarbeit sollten Maßnahmen primär der positiven Entwicklung in Afrika und den deutschen Interessen dienen. Das werde auch durch die bürokratische Überbelastung im Antrag infrage gestellt. Dort würden umfangreiche, einklagbare Standards auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Bedingungen sowie ein entsprechendes Monitoringsystem gefordert, was zu Verzögerungen bei der Ratifizierung und Umsetzung führen würde. Dazu würden Angebotsengpässe verstärkt, regionale Wertschöpfungsketten unterbrochen, auch im Bereich der Afrikanischen Zollunion. Sinnvoller sei eine Fokussierung auf wirtschaftliche Wertschöpfung ohne zusätzliche grüne Bedingungen. Besser wäre eine Außenwirtschaftsförderung, gerade auch mit Afrika. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass die Handelsabkommen in den letzten Jahren verstärkt den Charakter eingenommen hätten, Verbindungen zu Staaten aufzubauen, die ohne Handel umso schwerer in Gespräche einzubinden wären. Dadurch hätte man auch Governance-Strukturen flankieren können. Das zeige die stabilisierenden Effekte solcher Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag verfolgten Anliegen der Nachhaltigkeitsziele würden unter dem Dach der Vereinten Nationen an anderer Stelle bereits jetzt verfolgt. Wenn Liberalisierungsansätze in eine nicht gewünschte Richtung gingen, seien in den Verträgen Möglichkeiten enthalten, Schutzvorkehrungen zu treffen, wenn es zum Beispiel bei den sogenannten sensiblen Märkten zu negativen Verwerfungen kommen sollte. Es sei wichtig, autoritären Staaten nicht das Feld zu überlassen, wozu auch die Ratifizierung der vorliegenden Abkommen beitrage. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, das Grundproblem mit den vorliegenden Gesetzentwürfen für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sei, dass sie aus den Jahren 2008 bis 2016 stammten. Sie spiegelten nicht mehr die Realität einer inzwischen völlig veränderten Welt wider. Sie spiegelten auch nicht die Ambitionen der Partnerstaaten in Afrika wider. Sie ließen nur sehr geringe wirtschaftliche Effekte erwarten, die regionale Integration werde durch einen Flickenteppich an Regelungen behindert und die afrikanische Freihandelszone werde eher erschwert als gefördert. Die Fraktion sei an verantwortlichen Partnerschaften im gemeinsamen Interesse sehr interessiert, aber das einfache Ratifizieren der vorliegenden alten Abkommen sei eine vertane Chance, Handel und Partnerschaft neu und gemeinsam zu gestalten. Es müsse darum gehen, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nachhaltiger weiterzuentwickeln, um eine lokale Wertschöpfung zu stärken und verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards sicherzustellen. Das sei bisher nicht der Fall. Sie würden nur als wünschenswert dargestellt, aber sie seien nicht konkret einklagbar. Die Investitions- und Handelssicherung werde betont, aber Wertschöpfung, Technologietransfer, agrarökologische Ansätze und soziale Standards würden nur sehr marginal adressiert. Eine Verbesserung sei zu erreichen, wenn die Ratifizierung an klare Bedingungen geknüpft werde, mit verbindlichen Standards, inklusive des Vorsorgeprinzips, der Kohärenz mit EU-Vorschriften zur Lieferkettenverantwortung und zur Entwaldungsbekämpfung sowie Sorgfaltspflichten. Die regionale Wertschöpfung müsse mit gezieltem Technologietransfer, mit Industrialisierung und mit weiteren Investitionen gefördert werden. Die Fraktion Die Linke schloss sich der Argumentation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Es gehe um Partnerschaften auf Augenhöhe und Win-Win-Situationen für alle beteiligten Staaten. Mit diesen Abkommen würden dagegen Abhängigkeiten weiter zementiert werden. Es würden Strukturen weiter gefördert werden, die die verschiedenen Herausforderungen und Probleme der betroffenen Staaten und Regionen nicht lösten, sondern nur im einseitigen Interesse lägen. Es gehe auch darum, die Abhängigkeiten zu überwinden, inländische Wertschöpfung zu stärken, damit lokale und regionale Produktion und Industrie sich entwickeln könnten, sodass die Arbeitslosigkeit bekämpft, Armut reduziert und die Ernährungssicherheit verbessert werden könne. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1885 in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1886 in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. Zu Buchstabe c Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1887 in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs. Zu Buchstabe d Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1888 in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs. Zu Buchstabe e Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2035 in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags. Berlin, den 15. Oktober 2025 Nicolas Zippelius Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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