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Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen - Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2538)

dip / drucksache 26.03.2026 · WP 21 · 21/5054 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen - Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2538) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5054 21. Wahlperiode 26.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Doris Achelwilm, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2538 – Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen – Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, globaler Ungleichheit, Armut und Hunger durch eine Reihe von Maßnahmen entgegenzuwirken, darunter höhere Steuern für Milliardäre. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2538 abzulehnen. Berlin, den 18. März 2026 Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Wolfgang Stefinger Vorsitzender Charlotte Antonia Neuhäuser Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2538 in seiner 38. Sitzung am 7. November 2025 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag auf Drucksache 21/2538 beinhaltet im Wesentlichen, die Bundesregierung aufzufordern, 1. sich beim UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung, in seiner Abschlusserklärung und darüber hinaus auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für verbindliche Ziele einzusetzen, darunter: – Forderungen der End-Austerity-Kampagne, – Einrichtung eines Globalen Fonds für soziale Sicherheit, – Unterstützung der UN-Initiative Global Accelerator on Jobs and Social Protection for Just Transitions, – Maßnahmen zur Verringerung der Einkommens- und Vermögensungleichheiten, – Gleichstellung der Geschlechter als Grundpfeiler der Abschlusserklärung, – Einführung eines Wohlstandsverständnisses, das über das BIP-Wachstum hinausgeht, die Grenzen wachstumsorientierter Paradigmen anerkennt, – Bereitstellung universeller, hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen durch die Verpflichtung zu öffentlich finanzierten und bereitgestellten Systemen, – Rücknahme von Kürzungsmaßnahmen, Privatisierungen, Öffentlich-Privaten Partnerschaften und der Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistungen, – Einführung systematischer Bewertung der sozialen Auswirkungen und Verteilungseffekte wirtschaftspolitischer Maßnahmen, – Widerstand gegen Anti-Rechte- und Anti-Gender-Bewegungen zu leisten; 2. ein weltweites Zeichen für Steuergerechtigkeit zu setzen, indem in Deutschland mit Gesetzesinitiativen wie der nationalen Einführung einer Vermögensteuer vorangegangen wird, einer einmaligen Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent im Land für die Bewältigung der Folgen von Kriegen, Krisen und Pandemien; 3. sich für multilaterale Initiativen zur Einführung progressiver, international koordinierter Steuern einzusetzen, insbesondere in Form von Kapitalertragsteuern, Finanztransaktionssteuern, Umweltsteuern sowie einer globalen Steuer auf große Vermögen (globale Superreichensteuer); 4. sich für die völkerrechtliche Verankerung der ODA-Quote von mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen; 5. innerhalb der deutschen ODA die bisherige Anrechnungspraxis von Kosten für Geflüchtete, Studienplätze für Menschen aus dem Globalen Süden und die Internationale Klimafinanzierung zu beenden; 6. sich ausdrücklich zu einer starken UN-Steuerrahmenkonvention zu bekennen; 7. sich für eine strukturelle Reform der Stimmrechtsverteilung in internationalen Finanzinstitutionen wie IWF und Weltbank einzusetzen, die eine gerechtere Interessensvertretung von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ermöglicht; 8. ein verbindliches, UN-basiertes Staateninsolvenzverfahren zu unterstützen, das alle Gläubigergruppen umfasst; 9. sich für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten einzusetzen, das global gültige Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreibt; 10. künftig auf UN-Ebene auf Ergebnisdokumente hinzuwirken, die konkrete Zielmarken, Zeitrahmen und Berichtspflichten enthalten. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2538 in seiner 27. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2538 in seiner 16. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion Die Linke erläuterte, dass es in einer Zeit, in der Armut, Hunger und wirtschaftliche Not vieler Menschen wieder zunähmen, das Wirtschaftssystem, das auf Konkurrenz und auf den Standortwettbewerb, auf billigen Rohstoffzugang und Profitmaximierung beruhe, global gesehen mehr Verlierer als Gewinner produziere. Das Versprechen von Globalisierung und das Versprechen der Märkte, dass jeder Mensch weltweit die gleichen Möglichkeiten für ein gutes Leben hätte, sei bis heute nicht eingelöst worden. Gleichzeitig gebe es immer mehr Superreiche, was verschiedene aktuelle wissenschaftliche Berichte zur Ungleichheit zeigten. Weltweit sei jeder vierte Mensch von Ernährungsunsicherheit betroffen. Der vorliegende Antrag anlässlich des zweiten UN-Gipfels für soziale Entwicklung stelle fest, dass diese globale Ungleichheit kein Naturgesetz sei. Es gebe global genug Reichtum für alle. Dieser Reichtum sei aber falsch verteilt. Die Überwindung von Ungleichheit, Armut und Hunger sei der Arbeitsauftrag der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Dazu müsse seitens der Bundesregierung, die weiter auf Kürzungskurs sei, mehr statt weniger getan werden. Im Antrag werde unter anderem vorgeschlagen, die Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit nicht weiter zu kürzen. Für mehr Verteilungsgerechtigkeit und mehr Haushaltsmittel werde unter anderem die Besteuerung hoher Einkommen in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene, vorgeschlagen, etwa durch eine globale Superreichensteuer, wie sie die brasilianische Regierung ins Spiel gebracht habe. Gerechte Steuerpolitik und eine andere Schuldenpolitik auch gegenüber hochverschuldeten Staaten des Globalen Südens, gerechte Handelsabkommen und auch eine besser ausgestattete Entwicklungszusammenarbeit sei nötig. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, sie teile die Analyse der Antragsteller zu diesem Thema nicht. Die zentralen Elemente globaler Armutsbekämpfung seien marktwirtschaftliche Instrumente, offene Märkte, Freihandel, der Austausch von Waren und Gütern. Diese Instrumente seien in den letzten 30 Jahren sehr erfolgreich gewesen, hunderte Millionen Menschen aus der Armut und aus menschenunwürdigen Lebensbedingungen zu befreien. Auf diese Aspekte als elementare Teile einer erfolgreichen Entwicklungspolitik gehe der Antrag so gut wie nicht ein. Die steuerrechtlichen Vorschläge, die im Antrag formuliert werden, seien in ihrer globalen Dimension wenig realistisch. In ihrer nationalen Ausprägung wären sie ein Standortnachteil in einer Zeit massiver Wettbewerbsschwierigkeiten vieler deutscher Unternehmen, gerade auch inhabergeführter mittelständischer Unternehmen. Dier Fraktion der AfD bemerkte, das Ziel der Armutsbekämpfung und globalen Gerechtigkeit zu verfolgen sei richtig, aber der Antrag berge wesentliche Risiken. Wirtschaftliche Risiken und Wachstumshemmnisse, wie eine Kapitalflucht und ein Investitionsrückgang wären zu erwarten. Eine nationale Milliardärssteuer, so wie sie im Antrag gefordert werde, würde dazu führen, dass Vermögen verlagert würde. Eine globale Steuer sei nicht durchführbar, weil nicht alle Staaten mitmachen würden. Hinzu käme eine Belastung für die Mittelschicht, weil progressive Steuern, indirekt von oben auf breitere Schichten abgewälzt würden. Darüber hinaus gebe es politische und diplomatische Gefahren, was zu internationalen Spannungen führen könne. Ein Vorstoß für globale Steuern und Reformen, gerade im Bereich des IWF und der Weltbank, führte mit Sicherheit zu Widerstand in Staaten wie den USA oder China. Bei einer Umsetzung der Vorschläge drohten bürokratische Hürden und unbeabsichtigte Folgen für Entwicklungsländer. Schuldenerlasse könnten die Kreditwürdigkeit mindern und zukünftige Investitionen oder Investoren abschrecken. Weiterhin gebe es Missbrauchsrisiken. Ohne strenge Kontrollen könnten die geforderten Fonds korruptionsanfällig sein, wie es bei UN-Programmen bereits beobachtet worden sei. Besser sei ein Ansatz von anreizbasierter Philanthropie statt Zwangssteuern. Die Fraktion der SPD kritisierte, dass der zweite Weltgipfel für soziale Entwicklung hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. Vor dem Hintergrund wachsender Ungleichheit weltweit sei das ein problematisches Signal. Globale Umverteilung und mehr soziale Gerechtigkeit blieben zentrale Aufgaben, international wie national. Es sei nicht hinnehmbar, dass die extreme Vermögenskonzentration weiter zunehme, während Milliarden Menschen keinen Zugang zu sozialer Sicherung hätten. Bei der Problemanalyse liege man mit den Antragstellern an vielen Stellen sehr nah beieinander. Bei den Schlussfolgerungen lägen die Unterschiede. Der Antrag verliere sich in Ideologie und entferne sich von der Realität, beispielsweise, wenn eine Ablehnung des Bruttoinlandsprodukts als Messinstrument gefordert werde oder bei der pauschalen Ablehnung von öffentlich-privaten Partnerschaften. Gerade angesichts begrenzter öffentlicher Mittel müssten alle wirksamen Instrumente genutzt werden. Entscheidend sei, wie sie ausgerichtet und reguliert würden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankte den Antragstellern für den Antrag. Die Stoßrichtung sei auf jeden Fall zu begrüßen. Die Fraktion unterstütze das Anliegen, Armut zu bekämpfen. Beim UN-Weltgipfel seien die Erwartungen nicht erfüllt worden, deswegen sei es richtig, diesen Antrag einzubringen. Die Gesundheitsversorgung, die Renten, die Unterstützung der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, insbesondere auch mit Blick auf Frauen, die besonders stark von der weltweit häufig schlechteren bezahlten Arbeit, aber eben auch der sozialen Absicherung oder auch der unbezahlten Care-Arbeit betroffen seien, adressiere der vorliegende Antrag richtigerweise. Die entscheidenden Fragen seien, wie wachsende globale Armut und Ungleichheit bekämpft werden sollten. Die Kritik werde sehr klar adressiert, weil gleichzeitig mit den Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit vonseiten der Bundesregierung die Umsetzungslücke vergrößert werde. Im Antrag werde mit Blick auf die internationale Zusammenarbeit für mehr Steuergerechtigkeit und das Ziel, mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens in Deutschland für entwicklungspolitische Ziele einzusetzen, unterstrichen. Das sei auch eine Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eine stärkere Besteuerung von Reichen und großen Konzernen mit hohen Vermögen und auch die Gleichstellung der Geschlechter als Grundpfeiler seien ebenfalls zentrale Punkte. Zu kritisieren sei, dass bei den steuerpolitischen Maßnahmen auf nationaler Ebene, insbesondere mit Blick auf hohe Einkommen und Vermögen, die einen fairen Beitrag leisten müssten, mehr differenziertere Ausgestaltungen erforderlich seien. Berlin, den 18. März 2026 Charlotte Antonia Neuhäuser Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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