Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe
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Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7422
21. Wahlperiode 30.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Lisa Schubert, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der
Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der
KfW Bankengruppe
Während der Klimaverhandlungen in Glasgow 2021 hat die Bundesregierung
das sogenannte Glasgow-Statement (heute „Statement on International Public
Support for the Clean Energy Transition“) unterzeichnet ((https://webarchive.n
ationalarchives.gov.uk/ukgwa/20230313124743/ukcop26.org/statement-on-inte
rnational-public-support-for-the-clean-energy-transition/). In diesem haben sich
die unterzeichneten Staaten und öffentlichen Banken politisch und nach
Auffassung auch der Fragestellenden in völkerrechtlich relevanter Weise dazu
verpflichtet, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für
uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben. Zudem bindet in
Deutschland das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Träger öffentlicher Aufgaben und
damit mittelbar auch die Mandatare in der Außenwirtschaftsförderung (Euler
Hermes und PwC) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als
Staatsbank über ein sogenanntes Berücksichtigungsgebot (§ 13 Absatz 1 KSG).
Hiermit sind diese dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit verursachter Emissionen mit
den Klimaschutzvorgaben des KSGs zu berücksichtigen. Dabei muss der
völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen respektiert werden. Mit der
Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung (www.exportkreditgarantie
n.de/de/nachhaltigkeit/klimastrategie-1/klimastrategie.html), die im Jahr 2023
in Kraft getreten ist, und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW
Bankengruppe soll das Glasgow-Statement umgesetzt werden. Beide Dokumente
schränken die Vergabe von Bürgschaften, Garantien und Krediten an fossile
Projekte ein, schließen sie jedoch nicht komplett aus. Aktuell werden die
klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung
überarbeitet. Es ist angesichts dieser Sachlage von gesamtgesellschaftlichem
Interesse, wie sich die bisherige Umsetzung der Leitlinien gestaltet, ob nach
wie vor Anträge im Bereich fossiler Energien vorliegen, und wie diese geprüft
werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und
UFK-Garantien (UFK = Ungebundene Finanzkredite), die direkt oder
indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, sind seit
Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC sowie der
Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung,
Projekt, Zielland und Volumen angeben)?
2. a) Wie vielen Voranfragen und Anträgen auf Exportkredit-, Investitions-
und UFK-Garantien, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler
Brennstoffe verbunden sind, hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten
der Sektorleitlinien Letters of Interest oder Grundsatzzusagen erteilt
oder abgelehnt?
b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden
(bitte Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest,
Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie gegebenenfalls des Zurückziehens
angeben)?
3. Hat die Bundesregierung bzw. Euler Hermes oder PwC im
Zusammenhang mit Voranfragen und Anträgen für fossile Projekte einen Test zu
Lock-in-Effekten, zur Versorgungssicherheit und bzw. oder zur 1,5‑Grad-
Kompatibilität durchgeführt wie in den Sektorleitlinien vorgesehen, wenn
ja, wie oft, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions-
und UFK-Garantien für LNG-Terminals (LNG = Liquefied Natural Gas)
bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker sind seit
Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der
Bundesregierung eingegangen (bitte nach Projektarten differenzieren und jeweils
Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)?
5. a) Wie vielen dieser neuen Voranfragen und Anträge für LNG-Terminals
bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker hat die
Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien einen Letter of
Interest, eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in
Deckung genommen?
b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden
(bitte Projektarten und jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters
of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des
Zurückziehens angeben)?
6. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions-
und UFK-Garantien für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige
Zulieferungen zu Gaskraftwerken sind seit Inkrafttreten der
Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen
(bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen
angeben und differenzieren, ob diese ohne bzw. mit H2‑Readiness-
Kriterium beantragt wurden)?
a) Wie vielen dieser Voranfragen und Anträge für Gaskraftwerke bzw.
Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken hat die
Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of
Interest bzw. eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in
Deckung genommen?
b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden
(bitte jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest,
Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)?
7. Wie viele Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen in Form von
schriftlichen oder elektronischen Nachrichten sowie Gesprächsaufnahmen
gab es seitens der Exportindustrie zu kohlebezogenen, ölbezogenen,
gasbezogenen und nuklearbezogenen Aspekten der Überarbeitung der
klimapolitischen Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung seit
Inkrafttreten der Sektorleitlinien von Industrie(verbänden) an die
Bundesregierung bzw. an die Mandatare Euler Hermes und PwC (bitte jeweils nach
Art des Kontaktes, Aspekt und Zeitpunkt differenzieren)?
8. Welche Zuweisungen bzw. Beauftragungen zur Durchführung von
Geschäften für den Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für
Komponenten für LNG-Terminals oder LNG‑Tanker sowie für
Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken
seitens der Bundesregierung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind
seit Dezember 2023 erfolgt, und welche Zuweisungen plant die
Bundesregierung nach heutigem Stand in der Zukunft (bitte nach Projektarten
differenzieren)?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung aus klimapolitischer Sicht die aktuell
geltenden Kriterien zur Kreditvergabe an zu exportierende
Gaskraftwerke?
a) Gibt es Dekarbonisierungsauflagen für zu exportierende
Gaskraftwerke, wenn ja, welche umfasst dies, und wenn nein, warum nicht?
b) Müssen nach Informationen der Bundesregierung durch die KfW
finanzierte Entwickler von Projekten für fossiles Gas beispielsweise
nachweisen, dass zusätzliche Kapazitäten für fossiles Gas mit einem
auf das 1,5‑Grad-Ziel ausgerichteten Dekarbonisierungspfad im
jeweiligen Länderkontext vereinbar sind, wenn ja, bitte differenzieren,
welche Kriterien für Produktion, Transport und Stromerzeugung
gelten, und wenn nein, warum nicht?
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanzierten Emissionen der
KfW im Jahr 2045 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung
Klimaneutralität bis 2045 anstrebt, die KfW als Staatsbank jedoch erst bis
2050 und somit fünf Jahre später, ein (bitte Hochrechnung nach dem von
der KfW genutzten PCAF-Standard [PCAF = Partnership for Carbon
Accounting Financials], Scope 3 Kategorie 15 angeben)?
11. Wie viele der 2045 noch bestehenden finanzierten Emissionen entfallen
auf wesentliche Industrieländer, und wie viele auf Entwicklungs- und
Schwellenländer?
12. Wieso hat die KfW keine Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und
2040 definiert, um die Erreichung der THG-Neutralität (THG =
Treibhausgas) bis Mitte des Jahrhunderts nachvollziehbar sicherzustellen?
13. Um wie viel Prozent sollen nach Informationen der Bundesregierung die
absoluten THG-Emissionen aus Scope 3 Kategorie 15 („Finanzierte
Emissionen“) des KfW-Konzerns in den Geschäftsjahren 2030, 2035 und 2040
gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 (rd. 121 908 800 Tonnen CO2-
Äquivalente [CO2e]) reduziert werden?
14. In welchem Umfang soll nach Informationen der Bundesregierung die
Erreichung der Net-Zero-Ziele der KfW Bankengruppe in den Jahren 2026,
2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 durch tatsächliche
Emissionsreduktionen im Portfolio gegenüber Kompensationsmaßnahmen oder dem Erwerb
von Emissionszertifikaten umgesetzt werden?
15. Wann werden die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW
Bankengruppe überarbeitet?
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass etwaige Überarbeitungen der
Sektorleitlinien zu einer transparenten 1,5°C‑kompatiblen Verbesserung
der Klimaschutzanforderungen führen?
17. Wird es eine zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung dieser
Leitlinien geben?
18. Welche seit Einführung der Sektorleitlinien im Jahr 2021 neu aufgesetzten
oder verlängerten inländischen Förderprogramme sind vor dem
Hintergrund, dass inländische Förderprogramme, die neu aufgesetzt oder
verlängert werden, auf ihre Kompatibilität mit den Sektorleitlinien geprüft
werden (vgl. www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente/KEa4/Kundenversion_P
aris-kompatible_Sektorleitlinien_202405.pdf), mit den jeweils geltenden
Sektorleitlinien kompatibel bzw. nicht kompatibel (bitte jeweils nach
Förderprogramm, Sektor, Kompatibilität auflisten, und wenn sie nicht
kompatibel sind, bitte jeweils den Grund dafür angeben)?
a) Welche inländischen Förderprogramme wurden nach
Kompatibilitätsprüfung daraufhin angepasst (bitte für alle inländischen
Förderprogramme seit Einführung der Sektorleitlinien 2021 jeweils nach
Förderprogramm, Sektor und durchgeführten Änderungen in den
Förderrichtlinien auflisten)?
b) Hält die Bundesregierung die verpflichtende Ausweitung der
Sektorleitlinien auf inländische Förderprogramme für ein geeignetes
Instrument, um die inländischen finanzierten Emissionen der KfW zu
reduzieren, wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen, und wenn nein, wieso
nicht?
c) Überlegt oder plant die Bundesregierung aktuell, die Klimaleitlinien
für die Außenwirtschaftsförderung auch auf Garantieinstrumente für
den innerdeutschen Markt zu übertragen?
Berlin, den 30. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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