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Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe

dip / drucksache 30.07.2026 · WP 21 · 21/7422 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe Deutscher Bundestag Drucksache 21/7422 21. Wahlperiode 30.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Lisa Schubert, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe Während der Klimaverhandlungen in Glasgow 2021 hat die Bundesregierung das sogenannte Glasgow-Statement (heute „Statement on International Public Support for the Clean Energy Transition“) unterzeichnet ((https://webarchive.n ationalarchives.gov.uk/ukgwa/20230313124743/ukcop26.org/statement-on-inte rnational-public-support-for-the-clean-energy-transition/). In diesem haben sich die unterzeichneten Staaten und öffentlichen Banken politisch und nach Auffassung auch der Fragestellenden in völkerrechtlich relevanter Weise dazu verpflichtet, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben. Zudem bindet in Deutschland das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Träger öffentlicher Aufgaben und damit mittelbar auch die Mandatare in der Außenwirtschaftsförderung (Euler Hermes und PwC) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Staatsbank über ein sogenanntes Berücksichtigungsgebot (§ 13 Absatz 1 KSG). Hiermit sind diese dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit verursachter Emissionen mit den Klimaschutzvorgaben des KSGs zu berücksichtigen. Dabei muss der völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen respektiert werden. Mit der Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung (www.exportkreditgarantie n.de/de/nachhaltigkeit/klimastrategie-1/klimastrategie.html), die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe soll das Glasgow-Statement umgesetzt werden. Beide Dokumente schränken die Vergabe von Bürgschaften, Garantien und Krediten an fossile Projekte ein, schließen sie jedoch nicht komplett aus. Aktuell werden die klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung überarbeitet. Es ist angesichts dieser Sachlage von gesamtgesellschaftlichem Interesse, wie sich die bisherige Umsetzung der Leitlinien gestaltet, ob nach wie vor Anträge im Bereich fossiler Energien vorliegen, und wie diese geprüft werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien (UFK = Ungebundene Finanzkredite), die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC sowie der Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)?  2. a) Wie vielen Voranfragen und Anträgen auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest oder Grundsatzzusagen erteilt oder abgelehnt? b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie gegebenenfalls des Zurückziehens angeben)?  3. Hat die Bundesregierung bzw. Euler Hermes oder PwC im Zusammenhang mit Voranfragen und Anträgen für fossile Projekte einen Test zu Lock-in-Effekten, zur Versorgungssicherheit und bzw. oder zur 1,5‑Grad- Kompatibilität durchgeführt wie in den Sektorleitlinien vorgesehen, wenn ja, wie oft, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?  4. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für LNG-Terminals (LNG = Liquefied Natural Gas) bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte nach Projektarten differenzieren und jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)?  5. a) Wie vielen dieser neuen Voranfragen und Anträge für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien einen Letter of Interest, eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in Deckung genommen? b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Projektarten und jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)?  6. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben und differenzieren, ob diese ohne bzw. mit H2‑Readiness- Kriterium beantragt wurden)? a) Wie vielen dieser Voranfragen und Anträge für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest bzw. eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in Deckung genommen? b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)?  7. Wie viele Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen in Form von schriftlichen oder elektronischen Nachrichten sowie Gesprächsaufnahmen gab es seitens der Exportindustrie zu kohlebezogenen, ölbezogenen, gasbezogenen und nuklearbezogenen Aspekten der Überarbeitung der klimapolitischen Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien von Industrie(verbänden) an die Bundesregierung bzw. an die Mandatare Euler Hermes und PwC (bitte jeweils nach Art des Kontaktes, Aspekt und Zeitpunkt differenzieren)?  8. Welche Zuweisungen bzw. Beauftragungen zur Durchführung von Geschäften für den Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals oder LNG‑Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken seitens der Bundesregierung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind seit Dezember 2023 erfolgt, und welche Zuweisungen plant die Bundesregierung nach heutigem Stand in der Zukunft (bitte nach Projektarten differenzieren)?  9. Wie beurteilt die Bundesregierung aus klimapolitischer Sicht die aktuell geltenden Kriterien zur Kreditvergabe an zu exportierende Gaskraftwerke? a) Gibt es Dekarbonisierungsauflagen für zu exportierende Gaskraftwerke, wenn ja, welche umfasst dies, und wenn nein, warum nicht? b) Müssen nach Informationen der Bundesregierung durch die KfW finanzierte Entwickler von Projekten für fossiles Gas beispielsweise nachweisen, dass zusätzliche Kapazitäten für fossiles Gas mit einem auf das 1,5‑Grad-Ziel ausgerichteten Dekarbonisierungspfad im jeweiligen Länderkontext vereinbar sind, wenn ja, bitte differenzieren, welche Kriterien für Produktion, Transport und Stromerzeugung gelten, und wenn nein, warum nicht? 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanzierten Emissionen der KfW im Jahr 2045 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Klimaneutralität bis 2045 anstrebt, die KfW als Staatsbank jedoch erst bis 2050 und somit fünf Jahre später, ein (bitte Hochrechnung nach dem von der KfW genutzten PCAF-Standard [PCAF = Partnership for Carbon Accounting Financials], Scope 3 Kategorie 15 angeben)? 11. Wie viele der 2045 noch bestehenden finanzierten Emissionen entfallen auf wesentliche Industrieländer, und wie viele auf Entwicklungs- und Schwellenländer? 12. Wieso hat die KfW keine Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040 definiert, um die Erreichung der THG-Neutralität (THG = Treibhausgas) bis Mitte des Jahrhunderts nachvollziehbar sicherzustellen? 13. Um wie viel Prozent sollen nach Informationen der Bundesregierung die absoluten THG-Emissionen aus Scope 3 Kategorie 15 („Finanzierte Emissionen“) des KfW-Konzerns in den Geschäftsjahren 2030, 2035 und 2040 gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 (rd. 121 908 800 Tonnen CO2- Äquivalente [CO2e]) reduziert werden? 14. In welchem Umfang soll nach Informationen der Bundesregierung die Erreichung der Net-Zero-Ziele der KfW Bankengruppe in den Jahren 2026, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 durch tatsächliche Emissionsreduktionen im Portfolio gegenüber Kompensationsmaßnahmen oder dem Erwerb von Emissionszertifikaten umgesetzt werden? 15. Wann werden die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe überarbeitet? 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass etwaige Überarbeitungen der Sektorleitlinien zu einer transparenten 1,5°C‑kompatiblen Verbesserung der Klimaschutzanforderungen führen? 17. Wird es eine zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung dieser Leitlinien geben? 18. Welche seit Einführung der Sektorleitlinien im Jahr 2021 neu aufgesetzten oder verlängerten inländischen Förderprogramme sind vor dem Hintergrund, dass inländische Förderprogramme, die neu aufgesetzt oder verlängert werden, auf ihre Kompatibilität mit den Sektorleitlinien geprüft werden (vgl. www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente/KEa4/Kundenversion_P aris-kompatible_Sektorleitlinien_202405.pdf), mit den jeweils geltenden Sektorleitlinien kompatibel bzw. nicht kompatibel (bitte jeweils nach Förderprogramm, Sektor, Kompatibilität auflisten, und wenn sie nicht kompatibel sind, bitte jeweils den Grund dafür angeben)? a) Welche inländischen Förderprogramme wurden nach Kompatibilitätsprüfung daraufhin angepasst (bitte für alle inländischen Förderprogramme seit Einführung der Sektorleitlinien 2021 jeweils nach Förderprogramm, Sektor und durchgeführten Änderungen in den Förderrichtlinien auflisten)? b) Hält die Bundesregierung die verpflichtende Ausweitung der Sektorleitlinien auf inländische Förderprogramme für ein geeignetes Instrument, um die inländischen finanzierten Emissionen der KfW zu reduzieren, wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen, und wenn nein, wieso nicht? c) Überlegt oder plant die Bundesregierung aktuell, die Klimaleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung auch auf Garantieinstrumente für den innerdeutschen Markt zu übertragen? Berlin, den 30. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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