Kommunale Finanzlage vor dem Hintergrund steigender Ausgaben und Fragen zu den Haushaltsprioritäten der neuen Bundesregierung
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Kommunale Finanzlage vor dem Hintergrund steigender Ausgaben und Fragen zu den Haushaltsprioritäten der neuen Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1479
21. Wahlperiode 04.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Zimmer, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke
Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland,
Carolin Bachmann, Dirk Brandes, Thomas Korell, Andreas Mayer, Marcel
Queckemeyer, Christian Reck, Claudia Weiss und der Fraktion der AfD
Kommunale Finanzlage vor dem Hintergrund steigender Ausgaben und Fragen
zu den Haushaltsprioritäten der neuen Bundesregierung
Die kommunale Finanzlage hat sich in den Jahren 2024 und insbesondere 2025
signifikant verschlechtert. Laut dem aktuellen Finanzreport der Bertelsmann
Stiftung verzeichneten die Städte und Gemeinden im Jahr 2024 ein
Rekorddefizit von 24,8 Mrd. Euro (www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publika
tion/did/kommunaler-finanzreport-2025, www.pz-news.de/politik_artikel,-Kom
munen-finanziell-komplett-am-Anschlag-Duestere-Aussichten-auch-in-Pforzhe
im-und-im-Enzkreis-_arid,2248443.html).
Besonders betroffen sind Kommunen in Baden-Württemberg. Es wird davon
ausgegangen , dass 31 von 35 Landkreisen im Jahr 2025 ein Defizit
erwirtschaften (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.baden-wuerttemberg-31-von-3
5-landkreisen-schreiben-rote-zahlen.2bd07593-ebc8-493e-a0ab-617d0b0934b
3.html). Im Jahr 2024 haben die Kommunen in Baden-Württemberg ein
historisches Defizit in Höhe von 3,1 Mrd. Euro erwirtschaftet. Allein im ersten
Quartal 2025 beträgt das Defizit 2,4 Mrd. Euro, sodass – extrapoliert man die Zahl –
im Jahr den Kommunen ein Defizit von bis zu 10 Mrd. Euro entstehen könnte
(www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/2025_07_30_Zumeld
ung-Bertelsmann-Finanzreport.pdf).
Im Enzkreis rechnet nach einem Medienbericht nur noch eine von 28
Gemeinden mit einem positiven Abschluss für 2025. Auch die Stadt Pforzheim
erwartet ein Haushaltsminus von 9,1 Mio. Euro, nach einem Überschuss von
32,7 Mio. Euro im Vorjahr (www.pz-news.de/politik_artikel,-Kommunen-finan
ziell-komplett-am-Anschlag-Duestere-Aussichten-auch-in-Pforzheim-und-im-E
nzkreis-_arid,2248443.html).
Besonders betroffen sind auch Baden-Baden, welches kurz vor der
Zahlungsunfähigkeit steht (https://bnn.de/mittelbaden/baden-baden/desastroese-finanzlage-
ist-baden-baden-bald-zahlungsunfaehig), Tübingen (www.swr.de/swraktuell/ba
den-wuerttemberg/tuebingen/regierungspraesidium-genehmigt-nicht-haushaltse
ntwurf-stadt-tuebingen-100.html) und Stuttgart mit einem
Gewerbesteuerrückgang um 47 Prozent (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gewerbesteuer-krise-
inder-autoindustrie-wirkt-sich-auf-stuttgart-aus.66dd8d1c-2911-420f-82b1-1b127
1546dd0.html).
Zudem bestehen nach Ansicht der Fragesteller erhebliche Unsicherheiten über
die künftige Ausgestaltung der Haushalts- und Finanzpolitik des Bundes. Für
das Haushaltsjahr 2025 liegt bisher nur ein Entwurf vor. Die Verhandlungen
sollen im September beginnen. Kritiker – etwa aus dem Deutschen Städtetag
und der kommunalen Praxis – sehen die Gefahr zusätzlicher Belastungen für
die Kommunen ohne ausreichende Gegenfinanzierung (www.staedtetag.de/pres
se/pressemeldungen/2024/kommunen-droht-rekorddefizit-bund-und-laender-m
uessen-in-der-oeffentlichen-finanzpolitik-umsteuern).
Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller um Auskunft über die
Einschätzung der Bundesregierung zur kommunalen Finanzlage, zu ihrer
Mitverantwortung für strukturelle Belastungen und zu möglichen Gegenmaßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Haushaltslage der
Kommunen ein, insbesondere mit Blick auf die Defizite in Baden-Württemberg
und die hohen Ausgabensteigerungen bei Sozialleistungen und Personal?
2. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung in Baden-Württemberg bei den
kommunalen Finanzen eine Sonderentwicklung, welche signifikant vom
ohnehin schlechten Bundestrend abweicht (bitte die Entwicklung der
Defizite der Kommunen getrennt nach Bundesländern von 2020 bis 2024
zuzüglich des ersten Quartals 2025 beziffern)?
3. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die kommunale
Handlungsfähigkeit im Jahr 2025, insbesondere bei Investitionen in
Schulen, Straßen, öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und
Digitalisierung?
4. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die besonders betroffenen
Gemeinden in Baden-Württemberg zu unterstützen, insbesondere da nach
Ansicht der Fragestellenden die Bundespolitik durch Markteingriffe im
Energie- und Pkw-Sektor im Wesentlichen Verursacher der schlechten
finanziellen Lage ist, und wenn ja, welche?
5. Welche Bundesgesetze der letzten zehn Jahre haben nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Kommunen besonders hohe strukturelle
Mehrausgaben verursacht, z. B. Bundesteilhabegesetz, Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungsgesetz (bitte die Höhe der strukturellen Mehrausgaben für
die Gemeinden in Baden-Württemberg und in welcher Höhe diesen
Gemeinden hierfür ein Ausgleich entsprechend dem Konnexitätsprinzip
geschaffen wurde, beziffern)?
6. Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um neue Gesetzesinitiativen
nicht zulasten kommunaler Haushalte umzusetzen („Konnexitätsprinzip“),
und wenn ja, welche?
7. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet, dass Länder und
Kommunen die neu ermöglichten Schulden im Rahmen der 0,35-Prozent-
Regel dauerhaft zurückführen können, ohne durch Tilgung und Zinsen in
ihrer künftigen Finanzplanung unverhältnismäßig eingeschränkt zu
werden?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geltenden
Schuldenbremse auf die Fähigkeit von Ländern und Kommunen,
dauerhaft notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und
Digitalisierung zu finanzieren?
9. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die Reform der
Grundsteuer auf die kommunalen Einnahmen – differenziert nach
Ländern, insbesondere für Baden-Württemberg?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle kommunale
Investitionsrückstand bundesweit und in Baden-Württemberg?
11. Wie hoch ist die Abrufquote von Bundeshilfen zur Förderung
kommunaler Investitionen in Baden-Württemberg?
12. In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Kommunen seit 2015 zusätzlicher Verwaltungsaufwand infolge
bundesgesetzlicher Regelungen entstanden?
13. Welche Ergebnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisherige
Entlastungsinitiativen wie das Bürokratieentlastungsgesetz IV oder das
geplante Bundesprogramm „Einfach machen“ im Hinblick auf die
Entlastung kommunaler Verwaltungen erbracht?
14. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung im Entwurf des
Bundeshaushalts 2025 im Hinblick auf Kommunalfinanzen, und welche Mittel
sind konkret für die Entlastung oder Förderung von Städten und
Gemeinden vorgesehen?
15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass künftige
Haushaltsentscheidungen kommunale Spielräume nicht weiter einschränken?
Berlin, den 19. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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