Staatsfinanzen und Steuergerechtigkeit
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Staatsfinanzen und Steuergerechtigkeit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/697
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Christian Görke, Dr. Dietmar Bartsch,
Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada
Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner,
Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Staatsfinanzen und Steuergerechtigkeit
Die steuerpolitischen Entscheidungen der letzten Jahre haben die Ungleichheit
in Deutschland erhöht statt gesenkt (vgl. www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15
991-sozialer-ausgleich-durch-sozialstaat-und-steuersystem-zu-wenig-6685
6.htm), während öffentliche Haushalte zusätzlich unter Druck geraten sind
durch eine stagnierende Binnennachfrage, die Schuldenbremse und eine
volatile Weltwirtschaft. Neben der Stabilisierung der heimischen Nachfrage stehen
massive Ausgaben in Infrastruktur und nachhaltigen Umbau der Wirtschaft an.
In Deutschland werden darüber hinaus mehr als die Hälfte aller Vermögen
vererbt statt erarbeitet, was die ökonomische Ungleichheit verstärkt und
Deutschland immer mehr von einer sogenannten Leistungs- zu einer faktischen
Erbengesellschaft wandelt (vgl. www.finanzwende-recherche.de/blog/vermoegensun
gleichheit-unserer-erbengesellschaft/). Dies liegt vor allem an einer
Privilegierung von hohen Einkommen, Vermögen und Unternehmen sowie einer starken
steuerlichen Belastung von kleinen Einkommen. Die Bundesrepublik
Deutschland hat nicht nur nach dem in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) enthaltenen Sozialstaatsgedanken den Auftrag zur
Umverteilung, sondern sie muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
auch für eine gezielte Förderung des allgemeinen Wohlstandes sorgen. Nicht
nur diesem Umverteilungspostulat wird der deutsche Staat zunehmend weniger
gerecht, sondern starke Ungleichheit ist auch schlecht für die wirtschaftliche
Entwicklung und die Demokratie (vgl. www.wsi.de/de/wsi-mitteilungen-einko
mmensungleichheit-als-gefahr-fur-die-demokratie-wsi-verteilungsbericht-2023-
53786.htm). Gleichzeitig befindet sich Deutschland in einer fiskalischen Krise,
die nicht nur konjunkturell bedingt ist, sondern nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller auch durch die Steuerpolitik verschärft wird. So
zeigen eine Vielzahl von Studien, dass pauschale Unternehmensteuersenkungen
nicht zu bedeutend mehr Wachstum führen, eine Metastudie basierend auf
42 Studien kommt auf 0,2 Prozent mehr Jahreswachstum bei einer Senkung der
Unternehmenssteuern um 10 Prozentpunkte (vgl. www.boeckler.de/de/boeckle
r-impuls-33165.htm). Auch die ab 2028 geplante Körperschaftsteuersenkung
wird die öffentlichen Haushalte unter Druck setzen, bis Ende der Legislatur
fehlen voraussichtlich 110 Mrd. Euro im Haushalt (vgl. www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/haushalt-steuerschaetzung-bringt-schwarz-roter-koalition-n
eue-finanzsorgen/100127866.html). Die Fragesteller fragen deshalb, inwiefern
die Bundesregierung Erkenntnisse aus der neuen Studienlage zieht, gerade in
Zeiten von Investitionsstau, zurückzuzahlenden Sondervermögen,
überschuldeten Kommunen und fortbestehender Schuldenbremse.
Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht die Ausnahmen für
Multimillionäre bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. CDU-
Haushaltspolitiker Matthias Middelberg führte im Oktober 2024 in der
Sendung „frontal 21“ aus, dass die Erbschaftsteuer verfassungskonform reformiert
werde (vgl. www.youtube.com/watch?v=9wszpgf8KnA). Obwohl dies auch
seitens der SPD gefordert wird, findet sich im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD kein Wort zur Erbschaftsteuer. Die Fragesteller fragen
dementsprechend nach der Regierungsposition und den steuerpolitischen
Vorhaben in dieser Richtung. Auch vor dem Hintergrund massiver
Preissteigerungen besteht aus Sicht der Fragesteller steuerpolitischer Handlungsbedarf in
Form einer Übergewinnsteuer. In Deutschland und der EU rangiert die Inflation
ganz oben auf der Liste der größten Sorgen der Bevölkerung (vgl. www.ipso
s.com/de-de/meinungsumfragen/sorgenbarometer). Im Jahr 2023 sprach die
EZB (Europäische Zentralbank)-Chefin Christine Lagarde von einem Beitrag
der Stückgewinne zur Inflation von zwei Dritteln (vgl. www.euractiv.com/secti
on/economy-jobs/news/ecb-lagarde-says-corporate-profits-contributed-to-inflat
ion/). Gerade im Lebensmittelbereich wurden durch Börsenspekulation mit
Lebensmitteln und Vorprodukten die Preise substanziell erhöht (vgl. feps-europ
e.eu/wp-content/uploads/2025/04/The-profit-price-spiral-in-food-and-energy-
1.pdf), und die Preise sinken nicht wieder (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/
Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/sonderauswertung-nahrungs
mittel.html). So weist die EZB neben Energiekosten inzwischen
Klimawandeleffekte und Profit-Preis-Spiralen als strukturelle Inflationstreiber der letzten
Jahre aus (vgl. www.ecb.europa.eu/press/economic-bulletin/focus/2023/html/ec
b.ebbox202304_03~705befadac.en.htm). Inflationsdruck auf die Reallöhne, die
sich auf dem Niveau von 2017 befinden (vgl. www.boeckler.de/de/pressemittei
lungen-2675-reale-tarifloehne-auf-dem-niveau-von-2016-trotz-kaufkraftsicheru
ng-2023-57220.htm), senken dazu die Konsumneigung und die heimische
Nachfrage. Folglich fragen die Fragesteller die Bundesregierung auch nach
Übergewinnsteuern oder anderen geeigneten Maßnahmen.
Eine ältere Schätzung des jährlichen Steuerschadens von rund 100 Mrd. Euro
durch Steuerhinterziehung (vgl. www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-
2744-steuerhinterziehung-kostet-100-milliarden-5391.htm) wirft weiterhin
Fragen zur aktuellen Einschätzung der Bundesregierung zum Umfang der
Steuermindereinnahmen durch Steuerhinterziehung auf. Studien zeigen, dass
Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer sowie Steuerfahnderinnen und
Steuerfahnder im Durchschnitt ein steuerliches Mehrergebnis von etwa 1 Mio. Euro
jährlich erzielen (vgl. www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/infothek/jahrbuch-steu
ergerechtigkeit-2024/). Vor diesem Hintergrund stellt sich angesichts der
weiterhin niedrigen Prüfquoten die Frage nach den ungenutzten Potenzialen beim
Steuervollzug und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Insbesondere im
Bereich der Gewinnverschiebung in Steueroasen beziffern verschiedene
Studien das mögliche Mehraufkommen durch konsequente Bekämpfung
aggressiver Steuervermeidung deutlich: Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung
schätzt die potenziellen Mehreinnahmen auf rund 5,7 Mrd. Euro, während das
Netzwerk EUTO sogar von bis zu 27 Mrd. Euro jährlich ausgeht (vgl. www.fin
anzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/die-zehn-wichtigsten-steuerprivilegie
n-und-die-80-milliarden-euro). Angesichts dieser erheblichen Summen stellt
sich die Frage, wie viel die Bundesregierung einnehmen könnte, wenn alle
benannten Steuerprivilegien abgeschafft, der effektive Steuersatz auch für
Vermögende auf ein einkommensteuerübliches Niveau angehoben und der
Steuervollzug konsequent verbessert würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Schätzungen zur Fähigkeit des Staates
vorgenommen, wie die aktuellen Sondervermögen dauerhaft ohne
Steuererhöhungen zurückgezahlt werden könnten, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den öffentlichen Investitionsbedarf
in den nächsten zwölf Jahren ein, und wie positioniert sie sich zu den
Zahlen des Dezernats Zukunft, das allein 782 Mrd. Euro an zusätzlichen
Ausgaben für die nächsten fünf Jahre berechnet (vgl. dezernatzukunft.org/wa
s-kostet-eine-sichere-lebenswerte-und-nachhaltige-zukunft/)?
3. Geht die Bundesregierung nach dem „Rundschreiben von
Verfahrenshinweisen für die Aufstellung des Bundeshaushaltes 2025“ des
Bundesministeriums der Finanzen, demgemäß nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller umfängliche Investitionen aus dem Kernhaushalt in den
Klima- und Transformationsfond (KTF) verschoben werden, noch davon
aus, dass die Zusätzlichkeit der Investitionen (nach Änderung der
Grundgesetzartikel 109 und 115 durch Hinzufügung des Artikels 143h GG)
gegeben ist, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die
entsprechenden Verschiebungen aus dem Kernhaushalt?
4. Verwendet die Bundesregierung einen engen Rüstungsbegriff (militärische
Ausrüstung) oder einen erweiterten Rüstungsbegriff (militärische
Ausrüstung plus Infrastruktur), um die Investitionen zu bestimmen, die nach der
Aktivierung der nationalen Ausweichklausel durch die Bundesregierung
im April 2025 nicht unter die Regeln der Europäischen Union im
Stabilitäts- und Wachstumspakt fallen, die eine maximale
Neuverschuldungsobergrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes vorsehen?
5. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen von
Außenminister Johann Wadephul (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutsch
land/bundeswehr-wadephul-will-verteidigungsausgaben-in-hoehe-von-fue
nf-prozent-des-bip/100128540.html ), dass militärische
Infrastrukturausgaben zukünftig in die Berechnung eines 5-Prozent-Zieles für
Verteidigung einfließen sollen, dementsprechend für die Haushalte 2025 und 2026
Teile der Ausgaben für Verkehr aus dem Einzelplan 12 in den von der
Schuldenbremse ausgenommen Einzelplan 14 (Verteidigung) zu
verlagern?
6. Hält die Bundesregierung die Neuverschuldungsregeln der EU für
reformbedürftig, und setzt sie sich für eine Aufnahme bezüglich Infrastruktur in
die Ausnahmeklauseln ein?
7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen
durch das Aussetzen der Vermögenssteuer seit 1997 (bitte für die Jahre
1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020,
2022, 2024 und insgesamt aufschlüsseln)?
8. Hat die Bundesregierung vor, ein öffentlich zugängliches nationales
Vermögensregister für die Feststellung von Vermögensverhältnissen
einzuführen (beispielsweise auch zur Bekämpfung von Geldwäsche)?
9. Möchte die Bundesregierung die zentralen Privilegien zur Vermeidung der
Erbschaftsteuer (300-Wohnungen-Regel, Stiftungsregeln,
Verschonungsbedarfsprüfung) in Anbetracht der zahlreichen Beanstandungen durch das
Bundesverfassungsgericht überprüfen und abschaffen, und erwartet die
Bundesregierung weitere Beanstandungen?
10. Wie positioniert sich Bundesregierung zur Wiedererhebung der
Vermögenssteuer verfassungsrechtlich (vgl. www.boeckler.de/de/faust-detail.ht
m?sync_id=HBS-008555 ), wie bewertet sie deren Aussetzung?
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen
durch Steuerprivilegien in der Erbschaftsteuer (300-Wohnungen-Regel,
Stiftungsregeln, Verschonungsbedarfsprüfung; bitte nach den Jahren 2002,
2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024
aufschlüsseln)?
12. Hält die Bundesregierung die steuerlichen Ausnahmen für
Unternehmensübertragungen laut aktuellem Subventionsbericht der Bundesregierung
(vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschue
ren_Bestellservice/29-subventionsbericht.html) in Höhe von mindestens
4,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 weiterhin für eine sinnvolle Subvention, und
wenn ja, basierend auf welchen Daten oder Studien?
13. Hält die Bundesregierung Studien für realistisch, wonach eine weitere
Senkung der Körperschaftsteuer zu 90 Prozent den 10 Prozent der
profitabelsten Unternehmen zugutekommen würde (vgl. www.finanzwende.de/th
emen/steuergerechtigkeit/die-zehn-wichtigsten-steuerprivilegien-und-die-
80-milliarden-euro)?
14. Welche Verteilungswirkung der Steuerersparnis nach Unternehmensgröße
erwartet die Bundesregierung durch Senkung der Körperschaftssteuer
(bitte für die Jahre 2028, 2029, 2030, 2031 und 2032 in voller
Jahreswirkung aufschlüsseln nach kleinen (bis 50 Beschäftigte), mittleren (bis
250 Beschäftigte) und großen Unternehmen (ab 250 Beschäftigte))?
15. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung (bitte für die
Jahre 2028, 2029, 2030, 2031 und 2032 in voller Jahreswirkung) durch die
steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, und wie sollen diese zukünftig
gegenfinanziert werden?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionsquote der
deutschen Unternehmen verändert (bitte nach den Jahren 2002, 2004,
2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024
aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies?
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Investitionsvolumen
der deutschen Unternehmen verändert (bitte nach den Jahren 2002, 2004,
2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024
aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies?
18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Boni und
Dividendenauszahlungen der DAX-Konzerne verändert (bitte nach den Jahren
2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024
aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies?
19. Berücksichtigt die Bundesregierung Studien zum fehlenden
Zusammenhang zwischen pauschalen Unternehmenssteuersenkungen und
steigendem Wirtschaftswachstum (vgl. dezernatzukunft.org/steigern-unternehme
nssteuersenkungen-das-wachstum/), und wenn ja, inwieweit?
20. Warum steht die 2027 zur Mitte der Legislatur geplante
Einkommensteuersenkung für kleine und mittlere Einkommen unter
Finanzierungsvorbehalt und die Körperschaftsteuersenkung ab 2028 nicht?
21. Wie bewertet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Studienlage
bezüglich der empirischen Effekte von effektiver Nachfrage und
Investitionstätigkeit durch die Senkung von Steuern für niedrige und mittlere
Einkommen im Vergleich mit einer pauschalen Senkung von
Unternehmensteuern mit Bezug auf das Wirtschaftswachstum?
22. Wie bewertet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Studienlage
bezüglich der empirischen Effekte von effektiver Nachfrage und
Investitionstätigkeit durch die Senkung von Steuern für niedrige und mittlere
Einkommen im Vergleich mit einer pauschalen Senkung von
Unternehmensteuern mit Bezug auf das Beschäftigungswachstum?
23. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Steuermindereinnahmen durch Gewinnverschiebung in Holdinggesellschaften (bitte nach
den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020, 2024 aufschlüsseln)?
24. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Übergewinne (z. B. im
Nahrungsmittel- und Energiebereich) wieder die Inflation treiben, wie es
für 2022 und 2023 von der EZB festgestellt wurde (vgl. www.ecb.europ
a.eu/press/economic-bulletin/focus/2023/html/ecb.ebbox202304_03~705b
efadac.en.html)?
25. Bewertet die Bundesregierung Übergewinnsteuern oder andere steuerliche
Maßnahmen gegen Profit-Preis-Spiralen als Inflationstreiber für nötig,
und wenn nein, welche andere Maßnahmen zieht sie gegen preissteigernde
Übergewinne basierend auf welcher Studien- und Datengrundlage in
Erwägung?
26. Hält die Bundesregierung Studien zur Übergewinnsteuer auf alle
Residualgewinne von 200 großen Unternehmen (einschließlich Rohstoffbranche
und Finanzindustrie), die von möglichen Einnahmen von 20 Mrd. Euro
(vgl. www.rosalux.de/fileadmin/images/publikationen/Studien/Onl-Studi
e_1-24_Uebergewinne_26.01.pdf ) ausgehen, für realistisch?
27. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltend
hohen Lebensmittelpreise (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/P
reise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/sonderauswertung-nahrungsmitte
l.html) zu senken, und wenn ja, welche betrachtet die Bundesregierung als
geeignet?
28. Wie schätzt die Bundesregierung die Verteilungseffekte ein (bitte für die
Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 nach
Einkommensdezilen aufschlüsseln), die in den vergangenen Jahren durch stetig
steigende Mieten gerade in urbanen Ballungszentren zum Tragen kamen, und
will sie steuerliche und/oder andere Gegenmaßen ergreifen (vgl. www.mo
mentum-institut.at/grafik/mieten-verteilen-von-unten-nach-oben-um-woh
nen-oesterreich-mietzins/)?
29. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Mindereinnahmen
durch Privilegien bei der Besteuerung von Immobiliengewinnen (bitte für
die Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln)?
30. Hält die Bundesregierung eine Steuer auf Immobilienvermögen für
denkbar, um Immobilienvermögen so zu besteuern wie in Frankreich, Kanada
oder den USA?
31. Plant die Bundesregierung neue kapitalmarktbezogene Steuern, und wie
hoch schätzt sie die möglichen jährlichen Einnahmen einer
Finanztransaktionssteuer ein (bei einem einheitlichen niedrigen Steuersatz von 0,1
Prozent auf Devisen-, Aktien-, Anleihen- und Derivatehandel)?
32. Hat die Bundesregierung Schätzungen angestellt, welche
Steuermehreinnahmen jährlich erbracht werden könnten, würden Kapitaleinkünfte
wieder wie Arbeit mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert
werden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
33. Hält die Bundesregierung die Schätzung der Friedrich-Ebert-Stiftung,
wonach eine Milliardärsteuer je nach Ausgestaltung Einnahmen zwischen 11
bis 28 Mrd. Euro einbringen und mit entsprechend geringen
Erhebungskosten nur etwa 250 bis 5 000 Haushalte betreffen würde (vgl. library.fe
s.de/pdf-files/international/21426.pdf), für realistisch, und wenn nein, wie
hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Einnahmen basierend auf
welcher Datengrundlage?
34. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen für die Umsetzung
einer globalen Milliardärsteuer, und wenn ja, welche?
35. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen
durch die Vermeidung von Grunderwerbsteuern durch Share Deals nach
§ 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ein (bitte nach den Jahren
2005, 2010, 2015, 2020, 2024 aufschlüsseln), und welche konkreten
Gegenmaßnahmen plant die Bundesregierung?
36. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Personalentwicklung
in den deutschen Steuervollzugsbehörden vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung (Renteneintritte der sogenannten Babyboomer),
welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung dadurch für den
Steuervollzug, und hat die Bundesregierung mit Blick auf die
Personalentwicklung Szenarien erarbeitet, und wenn ja, mit welchen rechnet sie?
37. Plant die Bundesregierung, die laut Personalbedarfsberechnung seit 1998
gültige und bundesweit auf 2 987,5 Vollzeitäquivalente beschränkte Zahl
der Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder angesichts der gestiegenen
Zahl der Ermittlungsfälle anzuheben, und wie hoch ist der Ist-Zustand in
der Stellenbesetzung (bitte nach den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020, 2024
aufschlüsseln)?
38. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die jährlichen Schäden durch das
Verschieben von Gewinnen in Steueroasen (bitte nach den Jahren 2005,
2010, 2015, 2020, 2024 aufschlüsseln), welche Gegenmaßnahmen sind
geplant?
39. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für besonders geeignet, um
die Schäden durch Steuerhinterziehung und andere Formen der
Finanzkriminalität zu ermitteln, und welche davon will sie umsetzen
(beispielsweise eine Steuerlückenschätzung bei Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer
etc.)?
40. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang von Praktiken der
Geldwäsche in Deutschland pro Jahr und liegen Schätzungen über
volkswirtschaftliche Effekte vor, beispielsweise auf Boden- und
Immobilienpreise?
41. Sollen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten Reformen
im Bereich der Finanzkriminalität als Kompetenzen des Bundes gebündelt
werden (Bundesfinanzkriminalamt), und welche Behörden (Zoll,
Finanzkriminalämter, Steuerbehörden) und welche Datensätze und Kompetenzen
wird diese Reform umfassen?
42. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich für Platz 6 der
Bundesrepublik Deutschland im Schattenfinanzindex 2025 (fsi.taxjustic
e.net/#scoring_id=268), und welche konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung gegen Geldwäsche ergreifen?
43. Hat die Bundesregierung Berechnungen unternommen, auf welche
Summe an möglichen Mehreinnahmen sie schätzungsweise jährlich käme,
wenn alle Steuerprivilegien für Vermögende abgeschafft würden (etwa
durch Reform der Erbschaft- und Wiedererhebung der Vermögensteuer),
sämtliche Steuervermeidungsstrategien (beispielsweise bei Sharedeals)
und Steuerhinterziehungen (wie bei Cum-Ex und Cum-Cum) durch mehr
Steuerfahndung und volle Stellenbesetzung in den zuständigen Behörden
konsequent unterbunden sowie zusätzliche Steuern wie Milliardärsteuer
und Finanztransaktionssteuer eingeführt würden, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und in welchem Zeithorizont hielte sie gegebenenfalls
entsprechende Maßnahmen, die nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, für umsetzbar?
Berlin, den 16. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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