polradar

Staatsfinanzen und Steuergerechtigkeit

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/697 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Staatsfinanzen und Steuergerechtigkeit [Deutscher Bundestag Drucksache 21/697 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Christian Görke, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Staatsfinanzen und Steuergerechtigkeit Die steuerpolitischen Entscheidungen der letzten Jahre haben die Ungleichheit in Deutschland erhöht statt gesenkt (vgl. www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15 991-sozialer-ausgleich-durch-sozialstaat-und-steuersystem-zu-wenig-6685 6.htm), während öffentliche Haushalte zusätzlich unter Druck geraten sind durch eine stagnierende Binnennachfrage, die Schuldenbremse und eine volatile Weltwirtschaft. Neben der Stabilisierung der heimischen Nachfrage stehen massive Ausgaben in Infrastruktur und nachhaltigen Umbau der Wirtschaft an. In Deutschland werden darüber hinaus mehr als die Hälfte aller Vermögen vererbt statt erarbeitet, was die ökonomische Ungleichheit verstärkt und Deutschland immer mehr von einer sogenannten Leistungs- zu einer faktischen Erbengesellschaft wandelt (vgl. www.finanzwende-recherche.de/blog/vermoegensun gleichheit-unserer-erbengesellschaft/). Dies liegt vor allem an einer Privilegierung von hohen Einkommen, Vermögen und Unternehmen sowie einer starken steuerlichen Belastung von kleinen Einkommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht nur nach dem in Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) enthaltenen Sozialstaatsgedanken den Auftrag zur Umverteilung, sondern sie muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch für eine gezielte Förderung des allgemeinen Wohlstandes sorgen. Nicht nur diesem Umverteilungspostulat wird der deutsche Staat zunehmend weniger gerecht, sondern starke Ungleichheit ist auch schlecht für die wirtschaftliche Entwicklung und die Demokratie (vgl. www.wsi.de/de/wsi-mitteilungen-einko mmensungleichheit-als-gefahr-fur-die-demokratie-wsi-verteilungsbericht-2023- 53786.htm). Gleichzeitig befindet sich Deutschland in einer fiskalischen Krise, die nicht nur konjunkturell bedingt ist, sondern nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch durch die Steuerpolitik verschärft wird. So zeigen eine Vielzahl von Studien, dass pauschale Unternehmensteuersenkungen nicht zu bedeutend mehr Wachstum führen, eine Metastudie basierend auf 42 Studien kommt auf 0,2 Prozent mehr Jahreswachstum bei einer Senkung der Unternehmenssteuern um 10 Prozentpunkte (vgl. www.boeckler.de/de/boeckle r-impuls-33165.htm). Auch die ab 2028 geplante Körperschaftsteuersenkung wird die öffentlichen Haushalte unter Druck setzen, bis Ende der Legislatur fehlen voraussichtlich 110 Mrd. Euro im Haushalt (vgl. www.handelsblatt.com/ politik/deutschland/haushalt-steuerschaetzung-bringt-schwarz-roter-koalition-n eue-finanzsorgen/100127866.html). Die Fragesteller fragen deshalb, inwiefern die Bundesregierung Erkenntnisse aus der neuen Studienlage zieht, gerade in Zeiten von Investitionsstau, zurückzuzahlenden Sondervermögen, überschuldeten Kommunen und fortbestehender Schuldenbremse. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht die Ausnahmen für Multimillionäre bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. CDU- Haushaltspolitiker Matthias Middelberg führte im Oktober 2024 in der Sendung „frontal 21“ aus, dass die Erbschaftsteuer verfassungskonform reformiert werde (vgl. www.youtube.com/watch?v=9wszpgf8KnA). Obwohl dies auch seitens der SPD gefordert wird, findet sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kein Wort zur Erbschaftsteuer. Die Fragesteller fragen dementsprechend nach der Regierungsposition und den steuerpolitischen Vorhaben in dieser Richtung. Auch vor dem Hintergrund massiver Preissteigerungen besteht aus Sicht der Fragesteller steuerpolitischer Handlungsbedarf in Form einer Übergewinnsteuer. In Deutschland und der EU rangiert die Inflation ganz oben auf der Liste der größten Sorgen der Bevölkerung (vgl. www.ipso s.com/de-de/meinungsumfragen/sorgenbarometer). Im Jahr 2023 sprach die EZB (Europäische Zentralbank)-Chefin Christine Lagarde von einem Beitrag der Stückgewinne zur Inflation von zwei Dritteln (vgl. www.euractiv.com/secti on/economy-jobs/news/ecb-lagarde-says-corporate-profits-contributed-to-inflat ion/). Gerade im Lebensmittelbereich wurden durch Börsenspekulation mit Lebensmitteln und Vorprodukten die Preise substanziell erhöht (vgl. feps-europ e.eu/wp-content/uploads/2025/04/The-profit-price-spiral-in-food-and-energy- 1.pdf), und die Preise sinken nicht wieder (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/ Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/sonderauswertung-nahrungs mittel.html). So weist die EZB neben Energiekosten inzwischen Klimawandeleffekte und Profit-Preis-Spiralen als strukturelle Inflationstreiber der letzten Jahre aus (vgl. www.ecb.europa.eu/press/economic-bulletin/focus/2023/html/ec b.ebbox202304_03~705befadac.en.htm). Inflationsdruck auf die Reallöhne, die sich auf dem Niveau von 2017 befinden (vgl. www.boeckler.de/de/pressemittei lungen-2675-reale-tarifloehne-auf-dem-niveau-von-2016-trotz-kaufkraftsicheru ng-2023-57220.htm), senken dazu die Konsumneigung und die heimische Nachfrage. Folglich fragen die Fragesteller die Bundesregierung auch nach Übergewinnsteuern oder anderen geeigneten Maßnahmen. Eine ältere Schätzung des jährlichen Steuerschadens von rund 100 Mrd. Euro durch Steuerhinterziehung (vgl. www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung- 2744-steuerhinterziehung-kostet-100-milliarden-5391.htm) wirft weiterhin Fragen zur aktuellen Einschätzung der Bundesregierung zum Umfang der Steuermindereinnahmen durch Steuerhinterziehung auf. Studien zeigen, dass Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer sowie Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Durchschnitt ein steuerliches Mehrergebnis von etwa 1 Mio. Euro jährlich erzielen (vgl. www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/infothek/jahrbuch-steu ergerechtigkeit-2024/). Vor diesem Hintergrund stellt sich angesichts der weiterhin niedrigen Prüfquoten die Frage nach den ungenutzten Potenzialen beim Steuervollzug und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Insbesondere im Bereich der Gewinnverschiebung in Steueroasen beziffern verschiedene Studien das mögliche Mehraufkommen durch konsequente Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung deutlich: Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung schätzt die potenziellen Mehreinnahmen auf rund 5,7 Mrd. Euro, während das Netzwerk EUTO sogar von bis zu 27 Mrd. Euro jährlich ausgeht (vgl. www.fin anzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/die-zehn-wichtigsten-steuerprivilegie n-und-die-80-milliarden-euro). Angesichts dieser erheblichen Summen stellt sich die Frage, wie viel die Bundesregierung einnehmen könnte, wenn alle benannten Steuerprivilegien abgeschafft, der effektive Steuersatz auch für Vermögende auf ein einkommensteuerübliches Niveau angehoben und der Steuervollzug konsequent verbessert würde. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Bundesregierung Schätzungen zur Fähigkeit des Staates vorgenommen, wie die aktuellen Sondervermögen dauerhaft ohne Steuererhöhungen zurückgezahlt werden könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?  2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den öffentlichen Investitionsbedarf in den nächsten zwölf Jahren ein, und wie positioniert sie sich zu den Zahlen des Dezernats Zukunft, das allein 782 Mrd. Euro an zusätzlichen Ausgaben für die nächsten fünf Jahre berechnet (vgl. dezernatzukunft.org/wa s-kostet-eine-sichere-lebenswerte-und-nachhaltige-zukunft/)?  3. Geht die Bundesregierung nach dem „Rundschreiben von Verfahrenshinweisen für die Aufstellung des Bundeshaushaltes 2025“ des Bundesministeriums der Finanzen, demgemäß nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller umfängliche Investitionen aus dem Kernhaushalt in den Klima- und Transformationsfond (KTF) verschoben werden, noch davon aus, dass die Zusätzlichkeit der Investitionen (nach Änderung der Grundgesetzartikel 109 und 115 durch Hinzufügung des Artikels 143h GG) gegeben ist, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die entsprechenden Verschiebungen aus dem Kernhaushalt?  4. Verwendet die Bundesregierung einen engen Rüstungsbegriff (militärische Ausrüstung) oder einen erweiterten Rüstungsbegriff (militärische Ausrüstung plus Infrastruktur), um die Investitionen zu bestimmen, die nach der Aktivierung der nationalen Ausweichklausel durch die Bundesregierung im April 2025 nicht unter die Regeln der Europäischen Union im Stabilitäts- und Wachstumspakt fallen, die eine maximale Neuverschuldungsobergrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes vorsehen?  5. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äußerungen von Außenminister Johann Wadephul (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutsch land/bundeswehr-wadephul-will-verteidigungsausgaben-in-hoehe-von-fue nf-prozent-des-bip/100128540.html ), dass militärische Infrastrukturausgaben zukünftig in die Berechnung eines 5-Prozent-Zieles für Verteidigung einfließen sollen, dementsprechend für die Haushalte 2025 und 2026 Teile der Ausgaben für Verkehr aus dem Einzelplan 12 in den von der Schuldenbremse ausgenommen Einzelplan 14 (Verteidigung) zu verlagern?  6. Hält die Bundesregierung die Neuverschuldungsregeln der EU für reformbedürftig, und setzt sie sich für eine Aufnahme bezüglich Infrastruktur in die Ausnahmeklauseln ein?  7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch das Aussetzen der Vermögenssteuer seit 1997 (bitte für die Jahre 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 und insgesamt aufschlüsseln)?  8. Hat die Bundesregierung vor, ein öffentlich zugängliches nationales Vermögensregister für die Feststellung von Vermögensverhältnissen einzuführen (beispielsweise auch zur Bekämpfung von Geldwäsche)?  9. Möchte die Bundesregierung die zentralen Privilegien zur Vermeidung der Erbschaftsteuer (300-Wohnungen-Regel, Stiftungsregeln, Verschonungsbedarfsprüfung) in Anbetracht der zahlreichen Beanstandungen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen und abschaffen, und erwartet die Bundesregierung weitere Beanstandungen? 10. Wie positioniert sich Bundesregierung zur Wiedererhebung der Vermögenssteuer verfassungsrechtlich (vgl. www.boeckler.de/de/faust-detail.ht m?sync_id=HBS-008555 ), wie bewertet sie deren Aussetzung? 11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch Steuerprivilegien in der Erbschaftsteuer (300-Wohnungen-Regel, Stiftungsregeln, Verschonungsbedarfsprüfung; bitte nach den Jahren 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln)? 12. Hält die Bundesregierung die steuerlichen Ausnahmen für Unternehmensübertragungen laut aktuellem Subventionsbericht der Bundesregierung (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschue ren_Bestellservice/29-subventionsbericht.html) in Höhe von mindestens 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 weiterhin für eine sinnvolle Subvention, und wenn ja, basierend auf welchen Daten oder Studien? 13. Hält die Bundesregierung Studien für realistisch, wonach eine weitere Senkung der Körperschaftsteuer zu 90 Prozent den 10 Prozent der profitabelsten Unternehmen zugutekommen würde (vgl. www.finanzwende.de/th emen/steuergerechtigkeit/die-zehn-wichtigsten-steuerprivilegien-und-die- 80-milliarden-euro)? 14. Welche Verteilungswirkung der Steuerersparnis nach Unternehmensgröße erwartet die Bundesregierung durch Senkung der Körperschaftssteuer (bitte für die Jahre 2028, 2029, 2030, 2031 und 2032 in voller Jahreswirkung aufschlüsseln nach kleinen (bis 50 Beschäftigte), mittleren (bis 250 Beschäftigte) und großen Unternehmen (ab 250 Beschäftigte))? 15. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung (bitte für die Jahre 2028, 2029, 2030, 2031 und 2032 in voller Jahreswirkung) durch die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, und wie sollen diese zukünftig gegenfinanziert werden? 16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionsquote der deutschen Unternehmen verändert (bitte nach den Jahren 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies? 17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Investitionsvolumen der deutschen Unternehmen verändert (bitte nach den Jahren 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies? 18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Boni und Dividendenauszahlungen der DAX-Konzerne verändert (bitte nach den Jahren 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies? 19. Berücksichtigt die Bundesregierung Studien zum fehlenden Zusammenhang zwischen pauschalen Unternehmenssteuersenkungen und steigendem Wirtschaftswachstum (vgl. dezernatzukunft.org/steigern-unternehme nssteuersenkungen-das-wachstum/), und wenn ja, inwieweit? 20. Warum steht die 2027 zur Mitte der Legislatur geplante Einkommensteuersenkung für kleine und mittlere Einkommen unter Finanzierungsvorbehalt und die Körperschaftsteuersenkung ab 2028 nicht? 21. Wie bewertet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Studienlage bezüglich der empirischen Effekte von effektiver Nachfrage und Investitionstätigkeit durch die Senkung von Steuern für niedrige und mittlere Einkommen im Vergleich mit einer pauschalen Senkung von Unternehmensteuern mit Bezug auf das Wirtschaftswachstum? 22. Wie bewertet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Studienlage bezüglich der empirischen Effekte von effektiver Nachfrage und Investitionstätigkeit durch die Senkung von Steuern für niedrige und mittlere Einkommen im Vergleich mit einer pauschalen Senkung von Unternehmensteuern mit Bezug auf das Beschäftigungswachstum? 23. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen durch Gewinnverschiebung in Holdinggesellschaften (bitte nach den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020, 2024 aufschlüsseln)? 24. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Übergewinne (z. B. im Nahrungsmittel- und Energiebereich) wieder die Inflation treiben, wie es für 2022 und 2023 von der EZB festgestellt wurde (vgl. www.ecb.europ a.eu/press/economic-bulletin/focus/2023/html/ecb.ebbox202304_03~705b efadac.en.html)? 25. Bewertet die Bundesregierung Übergewinnsteuern oder andere steuerliche Maßnahmen gegen Profit-Preis-Spiralen als Inflationstreiber für nötig, und wenn nein, welche andere Maßnahmen zieht sie gegen preissteigernde Übergewinne basierend auf welcher Studien- und Datengrundlage in Erwägung? 26. Hält die Bundesregierung Studien zur Übergewinnsteuer auf alle Residualgewinne von 200 großen Unternehmen (einschließlich Rohstoffbranche und Finanzindustrie), die von möglichen Einnahmen von 20 Mrd. Euro (vgl. www.rosalux.de/fileadmin/images/publikationen/Studien/Onl-Studi e_1-24_Uebergewinne_26.01.pdf ) ausgehen, für realistisch? 27. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltend hohen Lebensmittelpreise (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/P reise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/sonderauswertung-nahrungsmitte l.html) zu senken, und wenn ja, welche betrachtet die Bundesregierung als geeignet? 28. Wie schätzt die Bundesregierung die Verteilungseffekte ein (bitte für die Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 nach Einkommensdezilen aufschlüsseln), die in den vergangenen Jahren durch stetig steigende Mieten gerade in urbanen Ballungszentren zum Tragen kamen, und will sie steuerliche und/oder andere Gegenmaßen ergreifen (vgl. www.mo mentum-institut.at/grafik/mieten-verteilen-von-unten-nach-oben-um-woh nen-oesterreich-mietzins/)? 29. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Mindereinnahmen durch Privilegien bei der Besteuerung von Immobiliengewinnen (bitte für die Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020, 2022, 2024 aufschlüsseln)? 30. Hält die Bundesregierung eine Steuer auf Immobilienvermögen für denkbar, um Immobilienvermögen so zu besteuern wie in Frankreich, Kanada oder den USA? 31. Plant die Bundesregierung neue kapitalmarktbezogene Steuern, und wie hoch schätzt sie die möglichen jährlichen Einnahmen einer Finanztransaktionssteuer ein (bei einem einheitlichen niedrigen Steuersatz von 0,1 Prozent auf Devisen-, Aktien-, Anleihen- und Derivatehandel)? 32. Hat die Bundesregierung Schätzungen angestellt, welche Steuermehreinnahmen jährlich erbracht werden könnten, würden Kapitaleinkünfte wieder wie Arbeit mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 33. Hält die Bundesregierung die Schätzung der Friedrich-Ebert-Stiftung, wonach eine Milliardärsteuer je nach Ausgestaltung Einnahmen zwischen 11 bis 28 Mrd. Euro einbringen und mit entsprechend geringen Erhebungskosten nur etwa 250 bis 5 000 Haushalte betreffen würde (vgl. library.fe s.de/pdf-files/international/21426.pdf), für realistisch, und wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Einnahmen basierend auf welcher Datengrundlage? 34. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen für die Umsetzung einer globalen Milliardärsteuer, und wenn ja, welche? 35. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Vermeidung von Grunderwerbsteuern durch Share Deals nach § 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ein (bitte nach den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020, 2024 aufschlüsseln), und welche konkreten Gegenmaßnahmen plant die Bundesregierung? 36. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Personalentwicklung in den deutschen Steuervollzugsbehörden vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung (Renteneintritte der sogenannten Babyboomer), welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung dadurch für den Steuervollzug, und hat die Bundesregierung mit Blick auf die Personalentwicklung Szenarien erarbeitet, und wenn ja, mit welchen rechnet sie? 37. Plant die Bundesregierung, die laut Personalbedarfsberechnung seit 1998 gültige und bundesweit auf 2 987,5 Vollzeitäquivalente beschränkte Zahl der Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder angesichts der gestiegenen Zahl der Ermittlungsfälle anzuheben, und wie hoch ist der Ist-Zustand in der Stellenbesetzung (bitte nach den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020, 2024 aufschlüsseln)? 38. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die jährlichen Schäden durch das Verschieben von Gewinnen in Steueroasen (bitte nach den Jahren 2005, 2010, 2015, 2020, 2024 aufschlüsseln), welche Gegenmaßnahmen sind geplant? 39. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für besonders geeignet, um die Schäden durch Steuerhinterziehung und andere Formen der Finanzkriminalität zu ermitteln, und welche davon will sie umsetzen (beispielsweise eine Steuerlückenschätzung bei Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer etc.)? 40. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang von Praktiken der Geldwäsche in Deutschland pro Jahr und liegen Schätzungen über volkswirtschaftliche Effekte vor, beispielsweise auf Boden- und Immobilienpreise? 41. Sollen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten Reformen im Bereich der Finanzkriminalität als Kompetenzen des Bundes gebündelt werden (Bundesfinanzkriminalamt), und welche Behörden (Zoll, Finanzkriminalämter, Steuerbehörden) und welche Datensätze und Kompetenzen wird diese Reform umfassen? 42. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich für Platz 6 der Bundesrepublik Deutschland im Schattenfinanzindex 2025 (fsi.taxjustic e.net/#scoring_id=268), und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung gegen Geldwäsche ergreifen? 43. Hat die Bundesregierung Berechnungen unternommen, auf welche Summe an möglichen Mehreinnahmen sie schätzungsweise jährlich käme, wenn alle Steuerprivilegien für Vermögende abgeschafft würden (etwa durch Reform der Erbschaft- und Wiedererhebung der Vermögensteuer), sämtliche Steuervermeidungsstrategien (beispielsweise bei Sharedeals) und Steuerhinterziehungen (wie bei Cum-Ex und Cum-Cum) durch mehr Steuerfahndung und volle Stellenbesetzung in den zuständigen Behörden konsequent unterbunden sowie zusätzliche Steuern wie Milliardärsteuer und Finanztransaktionssteuer eingeführt würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und in welchem Zeithorizont hielte sie gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen, die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, für umsetzbar? Berlin, den 16. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen