Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten
Text
Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten
Antrag
der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener,
Lisa Badum, Harald Ebner, Leon Eckert, Schahina Gambir, Claudia Roth, Ulle
Schauws, Swantje Henrike Michaelsen, Julian Joswig, Marlene Schönberger,
Marcel Emmerich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Alle Menschen in Deutschland brauchen bezahlbares, gesundes Essen. Egal ob jung
oder alt, ob in der Stadt oder auf dem Land, ob armutsbetroffen oder reich, alle haben
einen rechtlichen Anspruch auf Nahrung. Besonders einkommensschwache Haushalte
oder Menschen in Grundsicherung leiden unter steigenden Lebensmittelpreisen
infolge von Extremwetterereignissen, geopolitischen Spannungen oder
Exportbeschränkungen. Die Absicherung von Ernten, Lieferketten und bezahlbaren Lebensmitteln ist
auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit, gesellschaftlicher Stabilität und
demokratischer Resilienz, hier in Deutschland, aber auch global. Die Bundesregierung muss
vorausschauend handeln und jetzt die Weichen für eine krisenfeste und weitestgehend
unabhängige Landwirtschaft und Ernährung stellen.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Angriffe auf Energie- und
Hafeninfrastrukturen, Dürreereignisse in wichtigen Agrarregionen infolge der Klimakrise, die
Sorge vor einem Super-El Niño im Jahr 2026, Exportbeschränkungen und
Handelskonflikte, die Corona-Pandemie sowie Blockaden globaler Schifffahrtsrouten zeigen,
wie schnell Krisen zu Versorgungsengpässen, Preissprüngen und instabilen
Agrarmärkten führen können.
Die deutsche Lebensmittelversorgung gerät durch eine Kombination struktureller
Risiken zunehmend unter Druck. Dazu zählen insbesondere:
• die zunehmende Gefährdung landwirtschaftlicher Produktion durch die
Klimakrise, insbesondere durch Dürren, Hitzewellen, Starkregen und neue Schädlings-
und Krankheitsdynamiken;
• die fortschreitende Zerstörung natürlicher Produktionsgrundlagen wie Böden,
Wasserressourcen und Biodiversität;
• die hohe Abhängigkeit industrieller Landwirtschaft, Logistik, Verarbeitung und
Wertschöpfungsketten von fossilen Energieträgern;
• die Abhängigkeit von globalen Lieferketten und Importen bei Futtermitteln,
Düngemitteln, Energie sowie zahlreichen Agrarrohstoffen;
• die hohe Konzentration von Produktion, Verarbeitung, Logistik und Handel auf
wenige Regionen, Unternehmen und Infrastrukturen;
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6663
21. Wahlperiode 23.06.2026
• die enge Kopplung von Lebensmittelpreisen an globale Rohstoffmärkte und
spekulative Kapitalströme;
• die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen und Lieferketten gegenüber
Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen.
Selbst bei Kulturen mit hohem Selbstversorgungsgrad wie Brotweizen, Kartoffeln,
Braugerste oder Hopfen bestehen erheblichen Risiken für Ernteausfälle und
Preissteigerungen. So könnten bei Weizen gleichzeitige Dürren und Hitzewellen in
Deutschland und wichtigen Exportländern zu erheblichen Ernteausfällen führen. In
Kombination mit Exportstopps von wichtigen Weizenexport- bzw. Produktionsländern wie
Russland, Indien, China und den USA oder Börsenspekulationen könnten erhebliche
Preissteigerungen auch in Deutschland entstehen, weil europäische Märkte eng mit
Weltmarktpreisen verflochten sind.
Auch bei Importgütern bestehen erhebliche strukturelle Abhängigkeiten und Risiken
durch Umweltdegradation, die Klimakrise und hohe Marktkonzentration. So ist
Deutschland bei Kaffee, Kakao, Soja, Reis, Palmöl, Sonnenblumenöl sowie bei vielen
Gemüsearten stark auf wenige Herkunftsregionen und globale Lieferketten
angewiesen. Der Import von Kakao zum Beispiel hängt an wenigen westafrikanischen
Anbauregionen sowie einzelnen Hafen- und Verarbeitungsstandorten. Die Produktion dort ist
durch Entwaldung, Bodendegradation und aufgrund des Plantagenanbaus in
Monokulturen sehr anfällig gegenüber Klimarisiken und Pflanzenkrankheiten. Hinzu kommt,
dass kleinbäuerliche Produzent*innen nicht einmal ein existenzsicherndes
Einkommen erhalten und die lokale Wertschöpfung vor Ort gering bleibt.
Die Ernährungssouveränität muss Teil einer vorsorgenden Sicherheitspolitik werden.
Ein nach agrarökologischen1 Prinzipien diversifiziertes Landwirtschafts-,
Landschafts- und Ernährungssystem macht Deutschland krisenfest und sicherer.
Widerstandsfähige Anbausysteme setzen auf Mischkulturen, Agroforst- und
Waldgartensysteme, vielfältige Fruchtfolgen und weitere humusaufbauende und wasserspeichernde
Anbaumethoden. Im Gegensatz zu hochspezialisierten Monokulturen reduzieren
agrarökologische Ansätze die Abhängigkeit von synthetischen Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln sowie fossilen Energieträgern. Sie stärken die Bodenfruchtbarkeit,
biologische Vielfalt und natürliche Regulationsmechanismen. Regionale und dezentrale
Wertschöpfungsketten mit regionalen Verarbeitungs-, Lager- und Logistikstrukturen
verringern die Verwundbarkeit gegenüber globalen Lieferkettenstörungen und
Angriffen auf die kritische Infrastruktur. Ein hoher Grad an Eigenversorgung mit
erneuerbaren Energien in Landwirtschaft, Verarbeitung und Logistik reduziert die Abhängigkeit
von volatilen Energieimporten und sichert die Lebensmittelversorgung in
Krisensituationen.
1 Die Agrarökologie ist ein u.a. von der Welternährungsorganisation entwickeltes Konzept, das
zum Ziel hat, die Agrar- und Ernährungssysteme ökologischer, gerechter, selbstbestimmter,
unabhängiger, regionaler und daher wirtschaftlich tragfähiger und krisenfester zu gestalten. Dabei
sollen diese Prinzipien umgesetzt werden: 1) Förderung von Recycling und Schließung von
Nährstoffkreisläufen; 2) Abhängigkeit von zugekauften Inputs wie Düngern, Pestiziden oder
Saatgut mindern; 3) Bodengesundheit fördern; 4) Tiergesundheit fördern; 5) Artenvielfalt
erhöhen und genetische Vielfalt erhalten; 6) positive ökologische Wechselwirkungen in
Agrarökosystemen nutzen; 7) Mehrere Einkommensquellen für Landwirte anstreben; 8) Austausch fördern
und gemeinsam neues Wissen schaffen; 9) lokale Werte und Ernährungstraditionen stärken; 10)
gerechte Arbeitsbedingungen und Löhne anstreben; 11) enge Kontakte zwischen
Produzent*innen und Verbraucher*innen schaffen und regionale Lebensmittelproduktion stärken; 12)
Stärkung kleinbäuerlicher und familienbetriebener Landwirtschaft als Bewahrer natürlicher und
genetischer Ressourcen; 13) Mitbestimmung der Lebensmittelproduzent*innen und
Konsument*innen bei der Gestaltung der Strukturen und Regeln in Agrar- und Lebensmittelsystemen;
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Ernährungsssouveränität als ressortübergreifende Aufgabe der Sicherheitspolitik
zu verstehen;
2. die Förderinstrumente des Bundes, die Ressortforschung sowie die deutsche
Position zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union konsequent auf
eine klimaresiliente und agrarökologische Lebensmittelproduktion auszurichten
und dabei insbesondere folgende Elemente zu fördern:
a. Mischkulturen, vielfältigen Fruchtfolgen und biodiversitätsfördernde
Anbausysteme, inklusive Agroforstsysteme, Waldgartensysteme, Permakultur
sowie weitere resiliente Mehrnutzungssysteme;
b. humusaufbauende und bodenschonende Bewirtschaftung zur Verbesserung
der Wasserhaltefähigkeit und Bodenfruchtbarkeit;
c. wassersparende Produktionsweisen, dezentralen Wasserrückhalt und
klimaangepasstes Wassermanagement;
d. nachhaltiges Bodenmanagement, den Schutz ökologischer Pufferzonen
sowie die Wiederherstellung degradierter Böden;
e. die Züchtung und Erforschung robuster, standortangepasster und für
Mischkulturen geeigneter Sorten, die mit einem deutlich reduzierten Einsatz
synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel auskommen und dabei die
ökologische Züchtungsforschung und Sortenentwicklung besonders zu fördern
und deren Prinzipien als Leitbild zu verankern;
f. Beratungs- und Weiterbildungsangebote für landwirtschaftliche Betriebe zur
Umstellung auf agrarökologische und klimaresiliente
Bewirtschaftungssysteme sowie
g. den ökologischen Landbau, der viele dieser Methoden in einem System
integriert und für die Verbraucher*innen durch Zertifizierung und Auslobung
nachvollziehbar und sichtbar macht, zu fördern;
3. sicherzustellen, dass Agrarrohstoffe prioritär für die menschliche Ernährung
genutzt werden, anstatt als Agro-Sprit verfeuert zu werden. Agrar-Treibstoffe
sollten nur aus Rest- und Abfallstoffen der Land- und Lebensmittelwirtschaft
hergestellt und dort verbraucht werden;
4. die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft durch eine Reform an
agrarökologischen Methoden auszurichten und dabei insbesondere vielfältige
Fruchtfolgen und eine Obergrenze für die Größe eines Schlages verbindlich
festzuschreiben;
5. die staatliche Obst- und Gemüsebauforschung, Lehre und Ausbildung finanziell
abzusichern und auf Agrarökologie auszurichten;
6. den heimischen und stadtnahen ökologischen Obst- und Gemüseanbau stark
auszubauen und die Umstellung von Gartenbaubetrieben auf gleichermaßen
ökologische und ökonomisch tragfähige Wirtschaftsmodelle zu fördern – z. B. durch
Förderung des Vertragsanbaus wie der solidarischen Landwirtschaft;
7. bei der Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Einrichtungen – insbesondere
Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Behörden, Kasernen und
Pflegeheimen – mit gutem Beispiel voranzugehen und dafür zu sorgen, dass die
eingesetzten Lebensmittel überwiegend aus regionaler und ökologischer Erzeugung
stammen; regionale und dezentrale Wertschöpfungsketten zu stärken und dazu
kleine und mittlere Betriebe, vor allem das Lebensmittelhandwerk, gezielt zu
unterstützen, um eine resiliente, bezahlbare und wohnortnahe Versorgung der
Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen;
8. die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Energieträgern, importierten
Futtermitteln und mineralischen Düngemitteln deutlich zu reduzieren,
insbesondere durch
a. die Förderung des Anbaus heimischer Eiweißpflanzen und des Ausbaus
zugehöriger Wertschöpfungsketten, um heimische Eiweißpflanzen als Proteine
in der Humanernährung zu stärken,
b. die Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus an der Landwirtschaft
in Deutschland auf 30 Prozent bis 2030,
c. Investitionen in Phosphor- und Stickstoffrecycling und
d. die Förderung der Produktion und Nutzung von erneuerbaren Energien,
insbesondere Solarenergie, auf landwirtschaftlichen und verarbeitenden
Betrieben;
9. die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Betriebe
daran zu binden, dass die Betriebe in ihren Anbausystemen Gehölze zum
Bodenschutz und Wasserrückhalt, mehrgliedrige Fruchtfolgen zum Schutz der
Bodenfruchtbarkeit oder sonstige humusaufbauende Maßnahmen ergreifen;
10. das Saatgutrecht zugunsten des Erhalts und der Weiterzüchtung und Verwendung
alter, lokal angepasster und vielfältiger Sorten auszurichten, dabei die
Bedürfnisse kleiner Saatgutinitiativen und -betriebe besonders in den Blick zu nehmen
und das Recht von Bäuer*innen auf Nachbau und Tausch zumindest für
Erhaltungssorten rechtssicher und praxistauglich zu ermöglichen;
11. das Recht von Landwirt*innen und Züchter*innen auf uneingeschränkten Zugang
zu Saatgut als Grundlage für Erhalt und Weiterentwicklung der Sortenvielfalt
rechtlich – sowohl national, auf EU-Ebene und in internationalen Verträgen –
abzusichern und zu diesem Zweck unter anderem eine Überarbeitung der EU-
Biotechnologie-Richtlinie anzustreben, mit der die Patentierung von natürlich
vorkommenden genetischen Eigenschaften in Pflanzen und Tieren zweifelsfrei
verboten wird;
12. die Widerstandsfähigkeit der Land- und Lebensmittelwirtschaft gegenüber
Cyberangriffen zu stärken;
13. Investitionen in den internationalen Klima-, Wald-, Boden-, und
Biodiversitätsschutz zu erhöhen, Handelsbeziehungen an klare ökologische und soziale
Anforderungen zu knüpfen – insbesondere an entwaldungsfreie Lieferketten;
14. die Entwicklungszusammenarbeit ausreichend finanziell auszustatten, um lokale
Wertschöpfung, faire Einkommen und globale Ernährungssouveränität zu stärken
und Agrarökologie als Leitkonzept gegen Hunger, Umweltdegradierung und
Vertreibung zu verankern;
15. Spekulation mit Lebensmittelpreisen an den Börsen zu mindern und Hedging
ausschließlich zur Absicherung der Ernten von Landwirten zuzulassen;
16. zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens einen schnellen Ausstieg aus
fossilen Energieträgern national wie international anzustreben.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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