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Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6663 · Antrag · Original ↗

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Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten Antrag der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener, Lisa Badum, Harald Ebner, Leon Eckert, Schahina Gambir, Claudia Roth, Ulle Schauws, Swantje Henrike Michaelsen, Julian Joswig, Marlene Schönberger, Marcel Emmerich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Alle Menschen in Deutschland brauchen bezahlbares, gesundes Essen. Egal ob jung oder alt, ob in der Stadt oder auf dem Land, ob armutsbetroffen oder reich, alle haben einen rechtlichen Anspruch auf Nahrung. Besonders einkommensschwache Haushalte oder Menschen in Grundsicherung leiden unter steigenden Lebensmittelpreisen infolge von Extremwetterereignissen, geopolitischen Spannungen oder Exportbeschränkungen. Die Absicherung von Ernten, Lieferketten und bezahlbaren Lebensmitteln ist auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit, gesellschaftlicher Stabilität und demokratischer Resilienz, hier in Deutschland, aber auch global. Die Bundesregierung muss vorausschauend handeln und jetzt die Weichen für eine krisenfeste und weitestgehend unabhängige Landwirtschaft und Ernährung stellen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Angriffe auf Energie- und Hafeninfrastrukturen, Dürreereignisse in wichtigen Agrarregionen infolge der Klimakrise, die Sorge vor einem Super-El Niño im Jahr 2026, Exportbeschränkungen und Handelskonflikte, die Corona-Pandemie sowie Blockaden globaler Schifffahrtsrouten zeigen, wie schnell Krisen zu Versorgungsengpässen, Preissprüngen und instabilen Agrarmärkten führen können. Die deutsche Lebensmittelversorgung gerät durch eine Kombination struktureller Risiken zunehmend unter Druck. Dazu zählen insbesondere: • die zunehmende Gefährdung landwirtschaftlicher Produktion durch die Klimakrise, insbesondere durch Dürren, Hitzewellen, Starkregen und neue Schädlings- und Krankheitsdynamiken; • die fortschreitende Zerstörung natürlicher Produktionsgrundlagen wie Böden, Wasserressourcen und Biodiversität; • die hohe Abhängigkeit industrieller Landwirtschaft, Logistik, Verarbeitung und Wertschöpfungsketten von fossilen Energieträgern; • die Abhängigkeit von globalen Lieferketten und Importen bei Futtermitteln, Düngemitteln, Energie sowie zahlreichen Agrarrohstoffen; • die hohe Konzentration von Produktion, Verarbeitung, Logistik und Handel auf wenige Regionen, Unternehmen und Infrastrukturen; Deutscher Bundestag Drucksache 21/6663 21. Wahlperiode 23.06.2026 • die enge Kopplung von Lebensmittelpreisen an globale Rohstoffmärkte und spekulative Kapitalströme; • die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen und Lieferketten gegenüber Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen. Selbst bei Kulturen mit hohem Selbstversorgungsgrad wie Brotweizen, Kartoffeln, Braugerste oder Hopfen bestehen erheblichen Risiken für Ernteausfälle und Preissteigerungen. So könnten bei Weizen gleichzeitige Dürren und Hitzewellen in Deutschland und wichtigen Exportländern zu erheblichen Ernteausfällen führen. In Kombination mit Exportstopps von wichtigen Weizenexport- bzw. Produktionsländern wie Russland, Indien, China und den USA oder Börsenspekulationen könnten erhebliche Preissteigerungen auch in Deutschland entstehen, weil europäische Märkte eng mit Weltmarktpreisen verflochten sind. Auch bei Importgütern bestehen erhebliche strukturelle Abhängigkeiten und Risiken durch Umweltdegradation, die Klimakrise und hohe Marktkonzentration. So ist Deutschland bei Kaffee, Kakao, Soja, Reis, Palmöl, Sonnenblumenöl sowie bei vielen Gemüsearten stark auf wenige Herkunftsregionen und globale Lieferketten angewiesen. Der Import von Kakao zum Beispiel hängt an wenigen westafrikanischen Anbauregionen sowie einzelnen Hafen- und Verarbeitungsstandorten. Die Produktion dort ist durch Entwaldung, Bodendegradation und aufgrund des Plantagenanbaus in Monokulturen sehr anfällig gegenüber Klimarisiken und Pflanzenkrankheiten. Hinzu kommt, dass kleinbäuerliche Produzent*innen nicht einmal ein existenzsicherndes Einkommen erhalten und die lokale Wertschöpfung vor Ort gering bleibt. Die Ernährungssouveränität muss Teil einer vorsorgenden Sicherheitspolitik werden. Ein nach agrarökologischen1 Prinzipien diversifiziertes Landwirtschafts-, Landschafts- und Ernährungssystem macht Deutschland krisenfest und sicherer. Widerstandsfähige Anbausysteme setzen auf Mischkulturen, Agroforst- und Waldgartensysteme, vielfältige Fruchtfolgen und weitere humusaufbauende und wasserspeichernde Anbaumethoden. Im Gegensatz zu hochspezialisierten Monokulturen reduzieren agrarökologische Ansätze die Abhängigkeit von synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie fossilen Energieträgern. Sie stärken die Bodenfruchtbarkeit, biologische Vielfalt und natürliche Regulationsmechanismen. Regionale und dezentrale Wertschöpfungsketten mit regionalen Verarbeitungs-, Lager- und Logistikstrukturen verringern die Verwundbarkeit gegenüber globalen Lieferkettenstörungen und Angriffen auf die kritische Infrastruktur. Ein hoher Grad an Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien in Landwirtschaft, Verarbeitung und Logistik reduziert die Abhängigkeit von volatilen Energieimporten und sichert die Lebensmittelversorgung in Krisensituationen. 1 Die Agrarökologie ist ein u.a. von der Welternährungsorganisation entwickeltes Konzept, das zum Ziel hat, die Agrar- und Ernährungssysteme ökologischer, gerechter, selbstbestimmter, unabhängiger, regionaler und daher wirtschaftlich tragfähiger und krisenfester zu gestalten. Dabei sollen diese Prinzipien umgesetzt werden: 1) Förderung von Recycling und Schließung von Nährstoffkreisläufen; 2) Abhängigkeit von zugekauften Inputs wie Düngern, Pestiziden oder Saatgut mindern; 3) Bodengesundheit fördern; 4) Tiergesundheit fördern; 5) Artenvielfalt erhöhen und genetische Vielfalt erhalten; 6) positive ökologische Wechselwirkungen in Agrarökosystemen nutzen; 7) Mehrere Einkommensquellen für Landwirte anstreben; 8) Austausch fördern und gemeinsam neues Wissen schaffen; 9) lokale Werte und Ernährungstraditionen stärken; 10) gerechte Arbeitsbedingungen und Löhne anstreben; 11) enge Kontakte zwischen Produzent*innen und Verbraucher*innen schaffen und regionale Lebensmittelproduktion stärken; 12) Stärkung kleinbäuerlicher und familienbetriebener Landwirtschaft als Bewahrer natürlicher und genetischer Ressourcen; 13) Mitbestimmung der Lebensmittelproduzent*innen und Konsument*innen bei der Gestaltung der Strukturen und Regeln in Agrar- und Lebensmittelsystemen; II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Ernährungsssouveränität als ressortübergreifende Aufgabe der Sicherheitspolitik zu verstehen; 2. die Förderinstrumente des Bundes, die Ressortforschung sowie die deutsche Position zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union konsequent auf eine klimaresiliente und agrarökologische Lebensmittelproduktion auszurichten und dabei insbesondere folgende Elemente zu fördern: a. Mischkulturen, vielfältigen Fruchtfolgen und biodiversitätsfördernde Anbausysteme, inklusive Agroforstsysteme, Waldgartensysteme, Permakultur sowie weitere resiliente Mehrnutzungssysteme; b. humusaufbauende und bodenschonende Bewirtschaftung zur Verbesserung der Wasserhaltefähigkeit und Bodenfruchtbarkeit; c. wassersparende Produktionsweisen, dezentralen Wasserrückhalt und klimaangepasstes Wassermanagement; d. nachhaltiges Bodenmanagement, den Schutz ökologischer Pufferzonen sowie die Wiederherstellung degradierter Böden; e. die Züchtung und Erforschung robuster, standortangepasster und für Mischkulturen geeigneter Sorten, die mit einem deutlich reduzierten Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel auskommen und dabei die ökologische Züchtungsforschung und Sortenentwicklung besonders zu fördern und deren Prinzipien als Leitbild zu verankern; f. Beratungs- und Weiterbildungsangebote für landwirtschaftliche Betriebe zur Umstellung auf agrarökologische und klimaresiliente Bewirtschaftungssysteme sowie g. den ökologischen Landbau, der viele dieser Methoden in einem System integriert und für die Verbraucher*innen durch Zertifizierung und Auslobung nachvollziehbar und sichtbar macht, zu fördern; 3. sicherzustellen, dass Agrarrohstoffe prioritär für die menschliche Ernährung genutzt werden, anstatt als Agro-Sprit verfeuert zu werden. Agrar-Treibstoffe sollten nur aus Rest- und Abfallstoffen der Land- und Lebensmittelwirtschaft hergestellt und dort verbraucht werden; 4. die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft durch eine Reform an agrarökologischen Methoden auszurichten und dabei insbesondere vielfältige Fruchtfolgen und eine Obergrenze für die Größe eines Schlages verbindlich festzuschreiben; 5. die staatliche Obst- und Gemüsebauforschung, Lehre und Ausbildung finanziell abzusichern und auf Agrarökologie auszurichten; 6. den heimischen und stadtnahen ökologischen Obst- und Gemüseanbau stark auszubauen und die Umstellung von Gartenbaubetrieben auf gleichermaßen ökologische und ökonomisch tragfähige Wirtschaftsmodelle zu fördern – z. B. durch Förderung des Vertragsanbaus wie der solidarischen Landwirtschaft; 7. bei der Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Einrichtungen – insbesondere Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Behörden, Kasernen und Pflegeheimen – mit gutem Beispiel voranzugehen und dafür zu sorgen, dass die eingesetzten Lebensmittel überwiegend aus regionaler und ökologischer Erzeugung stammen; regionale und dezentrale Wertschöpfungsketten zu stärken und dazu kleine und mittlere Betriebe, vor allem das Lebensmittelhandwerk, gezielt zu unterstützen, um eine resiliente, bezahlbare und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen; 8. die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Energieträgern, importierten Futtermitteln und mineralischen Düngemitteln deutlich zu reduzieren, insbesondere durch a. die Förderung des Anbaus heimischer Eiweißpflanzen und des Ausbaus zugehöriger Wertschöpfungsketten, um heimische Eiweißpflanzen als Proteine in der Humanernährung zu stärken, b. die Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus an der Landwirtschaft in Deutschland auf 30 Prozent bis 2030, c. Investitionen in Phosphor- und Stickstoffrecycling und d. die Förderung der Produktion und Nutzung von erneuerbaren Energien, insbesondere Solarenergie, auf landwirtschaftlichen und verarbeitenden Betrieben; 9. die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Betriebe daran zu binden, dass die Betriebe in ihren Anbausystemen Gehölze zum Bodenschutz und Wasserrückhalt, mehrgliedrige Fruchtfolgen zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit oder sonstige humusaufbauende Maßnahmen ergreifen; 10. das Saatgutrecht zugunsten des Erhalts und der Weiterzüchtung und Verwendung alter, lokal angepasster und vielfältiger Sorten auszurichten, dabei die Bedürfnisse kleiner Saatgutinitiativen und -betriebe besonders in den Blick zu nehmen und das Recht von Bäuer*innen auf Nachbau und Tausch zumindest für Erhaltungssorten rechtssicher und praxistauglich zu ermöglichen; 11. das Recht von Landwirt*innen und Züchter*innen auf uneingeschränkten Zugang zu Saatgut als Grundlage für Erhalt und Weiterentwicklung der Sortenvielfalt rechtlich – sowohl national, auf EU-Ebene und in internationalen Verträgen – abzusichern und zu diesem Zweck unter anderem eine Überarbeitung der EU- Biotechnologie-Richtlinie anzustreben, mit der die Patentierung von natürlich vorkommenden genetischen Eigenschaften in Pflanzen und Tieren zweifelsfrei verboten wird; 12. die Widerstandsfähigkeit der Land- und Lebensmittelwirtschaft gegenüber Cyberangriffen zu stärken; 13. Investitionen in den internationalen Klima-, Wald-, Boden-, und Biodiversitätsschutz zu erhöhen, Handelsbeziehungen an klare ökologische und soziale Anforderungen zu knüpfen – insbesondere an entwaldungsfreie Lieferketten; 14. die Entwicklungszusammenarbeit ausreichend finanziell auszustatten, um lokale Wertschöpfung, faire Einkommen und globale Ernährungssouveränität zu stärken und Agrarökologie als Leitkonzept gegen Hunger, Umweltdegradierung und Vertreibung zu verankern; 15. Spekulation mit Lebensmittelpreisen an den Börsen zu mindern und Hedging ausschließlich zur Absicherung der Ernten von Landwirten zuzulassen; 16. zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens einen schnellen Ausstieg aus fossilen Energieträgern national wie international anzustreben. Berlin, den 23. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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