polradar

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Bericht zu Drs. 21/1859, 21/2455, 21/2669 Nr. 13, 21/3085)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3086 · Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Bericht zu Drs. 21/1859, 21/2455, 21/2669 Nr. 13, 21/3085) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1859, 21/2455, 21/2669 Nr. 13, 21/3085 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) Bericht der Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Ulrike Schielke-Ziesing, Kathrin Michel, Leon Eckert und Tamara Mazzi Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den rechtlichen Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung zielgerichtet fortzuentwickeln. In den letzten Jahren deutlich gewordene Verbreitungshindernisse sollen beseitigt werden. Es sollen neue Anreize gesetzt werden, damit in möglichst vielen Unternehmen – insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen – gute Betriebsrenten selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten werden. Schwerpunkte des Gesetzes sollen dabei Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht sein: − Ausbau des Sozialpartnermodells: Mit diesem Modell werden seit 2018 Betriebsrenten auf Grundlage eines Tarifvertrags organisiert. Künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten daran teilnehmen können. − Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden können. − Neue Impulse im Finanzaufsichtsrecht, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen: Um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen, bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage. − Bessere steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener: Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss. − Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung: Damit sollen Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Deutscher Bundestag Drucksache 21/3086 21. Wahlperiode 03.12.2025 Darüber hinaus hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: − Die arbeitgeberseitige Abfindungsmöglichkeit von Betriebsrenten wird erweitert (von derzeit ca. 37 Euro auf künftig ca. 56 Euro Monatsrenten). Damit wird Entwicklungen in der Praxis entgegengewirkt, dass in den ersten Jahren des Bestehens von Arbeitsverhältnissen zwecks Vermeidung von Kleinanwartschaften bzw. Kleinrenten keine Betriebsrentenzusagen erfolgen. − Die Evaluationsnorm wird im Hinblick auf die Entwicklung der Sozialpartnermodelle konkretisiert: Falls die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen bis 2027 nicht erkennbar gestiegen ist (Verdoppelung der Zahl der Beschäftigten, die an einem Sozialpartnermodell teilnehmen, gegenüber 2025) wird die Bundesregierung verpflichtet, den gesetzgebenden Körperschaften Maßnahmen bis Ende März 2028 vorzuschlagen, auf deren Grundlage alle Unternehmen und ihre Beschäftigten an einem Sozialpartnermodell teilnehmen können. − Im Rahmen des Gesetzentwurfs soll zudem die Digitalisierung der Sozialversicherung weiter vorangetrieben werden: Die Angaben von Leistungsempfängern im Rahmen von Antragstellungen durch die Nutzung elektronischer Formulare soll gefördert werden. Im SGB I wird aus diesem Grund die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass vorhandene elektronische Formulare vorrangig genutzt werden sollten. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Die steuerlichen Verbesserungen verursachen mittelfristig erwartete Mindereinnahmen von 155 Mio. Euro jährlich. Davon entfallen 150 Mio. Euro auf die verbesserte Förderung von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) und 5 Mio. Euro auf die steuerliche Flankierung der Flexibilisierung des Abfindungsrechts. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch verbesserte digitale Kommunikationswege werden Bürgerinnen und Bürger um rd. 70.000 Stunden pro Jahr entlastet. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand (nur bei Pensionskassen) von 2,1 Mio. Euro sowie jährlicher Erfüllungsaufwand von rd. 500.000 Euro. Eine Kompensation soll u. a. durch Bürokratieabbaumaßnahmen erbracht werden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Beim Bund entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand von rd. 400.000 Euro, dem eine jährliche Entlastung von 3,4 Mio. Euro gegenübersteht. Weitere Kosten Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft, entstehen durch dieses Gesetz nicht. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 3. Dezember 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Dr. Yannick Bury Berichterstatter Ulrike Schielke-Ziesing Berichterstatterin Kathrin Michel Berichterstatterin Leon Eckert Berichterstatter Tamara Mazzi Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen