zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
Text
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2060
21. Wahlperiode 17.11.2025
Beschlussempfehlung
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
– Drucksachen 21/600, 21/602 –
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Entwurf des Einzelplans 60 mit den aus anliegender Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den
sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage –
Drucksachen 21/600 Anlage, 21/602 –, anzunehmen.
Berlin, den 13. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende und
Berichterstatterin
Christian Haase
Berichterstatter
Mechthilde Wittmann
Berichterstatterin
Andreas Mattfeldt
Berichterstatter
Florian Oßner
Berichterstatter
Dr. Yannick Bury
Berichterstatter
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Ruppert Stüwe
Berichterstatter
Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Andreas Schwarz
Berichterstatter
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
Ines Schwerdtner
Berichterstatterin
Zusammenstellung
des Entwurfs des Einzelplans 60
Allgemeine Finanzverwaltung
– Drucksachen 21/600 Anlage, 21/602 –
mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6001 – Steuern
Tit. 011 01 Lohnsteuer Tit. 011 01 Lohnsteuer
115 324 000 117 236 000
Tit. 012 01 Veranlagte Einkommensteuer Tit. 012 01 Veranlagte Einkommensteuer
33 278 000 34 829 000
Tit. 013 01 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in
Tit. 018 03 erfasste Aufkommen)
Tit. 013 01 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in
Tit. 018 03 erfasste Aufkommen)
16 250 000 15 725 000
Tit. 014 01 Körperschaftsteuer Tit. 014 01 Körperschaftsteuer
19 075 000 20 375 000
Tit. 015 01 Umsatzsteuer Tit. 015 01 Umsatzsteuer
121 088 000 118 204 000
Tit. 016 01 Einfuhrumsatzsteuer Tit. 016 01 Einfuhrumsatzsteuer
38 241 000 37 312 000
Tit. 016 02 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über
den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Tit. 016 02 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über
den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
-11 438 000 -11 392 000
Tit. 017 01 Gewerbesteuerumlage Tit. 017 01 Gewerbesteuerumlage
2 853 000 2 822 000
Tit. 018 03 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Tit. 018 03 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
8 514 000 9 262 000
Tit. 021 01 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU Tit. 021 01 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU
-5 772 000 -5 770 000
Tit. 022 02 BNE-Eigenmittel der EU Tit. 022 02 BNE-Eigenmittel der EU
-35 894 000 -32 919 000
Tit. 022 03 Kunststoff-Eigenmittel der EU Tit. 022 03 Kunststoff-Eigenmittel der EU
-1 392 000 -1 249 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6001)
Tit. 031 03 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den
Titeln 031 02 und 031 04 erfasste Aufkommen) Tit. 031 03 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den
Titeln 031 02 und 031 04 erfasste Aufkommen)
33 249 000 33 101 000
Tit. 031 04 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) Tit. 031 04 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas)
2 588 000 2 586 000
Tit. 032 02 Tabaksteuer Tit. 032 02 Tabaksteuer
16 850 000 17 110 000
Tit. 033 01 Alkoholsteuer Tit. 033 01 Alkoholsteuer
1 980 000 1 920 000
Tit. 034 01 Schaumweinsteuer Tit. 034 01 Schaumweinsteuer
340 000 335 000
Tit. 034 02 Zwischenerzeugnissteuer Tit. 034 02 Zwischenerzeugnissteuer
25 000 22 000
Tit. 035 02 Kaffeesteuer Tit. 035 02 Kaffeesteuer
980 000 1 020 000
Tit. 036 02 Versicherungsteuer Tit. 036 02 Versicherungsteuer
20 080 000 20 180 000
Tit. 037 03 Stromsteuer Tit. 037 03 Stromsteuer
7 080 000 6 850 000
Tit. 038 01 Kfz-Steuer Tit. 038 01 Kfz-Steuer
9 625 000 9 620 000
Tit. 039 01 Luftverkehrsteuer Tit. 039 01 Luftverkehrsteuer
2 070 000 2 080 000
Tit. 044 01 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer Tit. 044 01 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer
4 130 000 4 190 000
Tit. 044 02 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer Tit. 044 02 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer
3 335 000 3 700 000
Tit. 044 03 Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern
vom Ertrag (ohne das in Tit. 044 06 erfasste
Aufkommen)
Tit. 044 03 Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern
vom Ertrag (ohne das in Tit. 044 06 erfasste
Aufkommen)
1 800 000 1 750 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6001)
Tit. 044 04 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer Tit. 044 04 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer
2 170 000 2 305 000
Tit. 044 06 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge Tit. 044 06 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge
1 065 000 1 155 000
Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und
Einnahmeentwicklung Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und
Einnahmeentwicklung
Tit. 011 11 Gesetz für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland
-1 287 000
Tit. 011 13 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im
Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-349 000
Tit. 011 14 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung
anderer Gesetze (Zweites
Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-2 000
Tit. 014 11 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer
Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz –
MinStAnpG)
-3 000
Tit. 015 11 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und
zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG)
-1 993 000
Tit. 015 14 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-1 635 000
Tit. 031 12 Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes
-1 500 000
Tit. 037 12 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-1 227 000
Tit. 038 11 Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der
befristeten Steuerbefreiung für reine
Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz
-45 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen
Tit. 092 01 Münzeinnahmen Tit. 092 01 Münzeinnahmen
181 000 145 000
Tit. 119 89 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen Tit. 119 89 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen
300 000 351 000
Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT) Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT)
93 673 87 899
Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and
Sustainability Trust (RST) des IWF Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and
Sustainability Trust (RST) des IWF
201 600 189 000
Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT) Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT)
68 780 66 225
Tit. 266 01 Erhebungskostenpauschale Tit. 266 01 Erhebungskostenpauschale
1 563 000 1 225 000
Tit. 359 01 Entnahmen aus Rücklage Tit. 359 01 Entnahmen aus Rücklage
9 700 000 -
Tit. 371 01 Globale Mehreinnahme – Einnahmeverbesserung
gegenüber Steuerschätzung
4 000 000
Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme
-8 224 000 -1 378 000
Tit. 540 01 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den
Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des
Münzumlaufs
Tit. 540 01 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den
Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des
Münzumlaufs
359 000 378 000
Tit. 636 01 Zuführung an die Deutsche Rentenversicherung
Bund zur Auszahlung der Frühstart-Rente durch
die zentrale Stelle i. S. v. § 81 EStG
50 000
Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-
Maßnahmenpaket für Start-ups Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-
Maßnahmenpaket für Start-ups
228 000 240 000
Tit. 671 11 Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der
Unterstützung der Ukraine Tit. 671 11 Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der
Unterstützung der Ukraine
2 000 1 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6002)
Tit. 683 07 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis Tit. 683 07 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis
17 200 000 16 160 000
Tit. 685 01 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse Tit. 685 01 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse
10 437 500 10 338 100
Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen
Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung
Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen
Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung
8 546 799 11 546 799
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
9 812 441
2 185 806
3 516 135
3 320 500
790 000
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
11 957 666
4 987 666
3 700 000
2 480 000
790 000
6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die
gesundheitliche Behandlung und medizinische
Versorgung von ukrainischen Soldaten in Deutschland
finanziert werden.
6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die
gesundheitliche Behandlung und medizinische
Versorgung von ukrainischen Kriegsverletzten in
Deutschland finanziert werden.
Verbindliche Erläuterungen Verbindliche Erläuterungen
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch
das Bundesministerium der Verteidigung und das
Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für
Gesundheit bewirtschaftet die Ausgaben zur
Behandlung der ukrainischen Soldaten.
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch
das Bundesministerium der Verteidigung und das
Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für
Gesundheit bewirtschaftet die Ausgaben zur
Behandlung der ukrainischen Kriegsverletzten.
(…) (…)
Tit. 811 01 Erwerb von Fahrzeugen Tit. 811 01 Erwerb von Fahrzeugen
99 100 76 300
Verpflichtungsermächtigung ..................
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu ........
2 000
Tit. 893 01 Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten
Wohnsitzen gefährdeter Personen Tit. 893 01 Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten
Wohnsitzen gefährdeter Personen
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
6 400
1 200
2 800
2 400
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
8 000
2 800
2 800
2 400
Tit. 971 11 Globale Mehrausgabe – Vorsorge
354 857
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6002)
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor
Tit. 461 71 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 Tit. 461 71 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4
3 547 376 3 008 656
Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz
Tit. 882 41 Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen Tit. 882 41 Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
1 296 700 1 546 700
Tit. 882 42 Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen Tit. 882 42 Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
114 060 117 883
Tit. 893 42 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BKM Tit. 893 42 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BKM
38 241 39 858
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
29 891
15 943
8 623
5 325
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
43 121
17 899
12 619
12 513
90
Tit. 893 43 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMWE Tit. 893 43 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMWE
576 273 520 311
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
810 085
224 661
268 400
232 283
84 241
500
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
904 355
244 161
288 674
257 279
98 741
15 500
Tit. 893 44 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMLEH Tit. 893 44 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMLEH
7 163 4 863
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6002)
Tit. 893 45 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMV Tit. 893 45 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMV
313 703 269 372
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu ...................
735 955
160 183
131 400
104 959
78 643
71 218
66 705
65 491
40 529
16 827
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
552 534
160 688
130 682
97 098
49 942
32 812
32 902
34 377
14 033
Tit. 893 47 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMUKN Tit. 893 47 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMUKN
69 158 77 258
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
92 934
33 709
28 107
22 408
7 210
1 500
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
93 284
33 959
28 207
22 408
7 210
1 500
Tit. 893 48 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMFTR Tit. 893 48 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMFTR
377 189 461 593
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu ...................
369 483
130 191
104 695
51 862
30 368
20 458
31 909
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
481 409
194 553
142 683
75 816
47 364
20 993
Tit. 893 49 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMI Tit. 893 49 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BMI
5 831 5 929
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
795
220
315
260
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
991
98
318
315
260
Tit. 893 52 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BKAmtes Tit. 893 52 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem
Geschäftsbereich des BKAmtes
2 225 2 621
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6002)
Tit. 893 53 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus
dem Geschäftsbereich des BMBFSFJ
5 065
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
10 660
2 770
2 570
2 630
2 690
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 17 zu
buchen.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6093 – Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093)
Tit. 325 01 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Tit. 325 01 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
58 866 284 58 067 704
Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen
Ausgaben des SVIK gem. §§ 37 i. V. m. 113 BHO das
Gesamtvolumen der Ausgaben des SVIK im
laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in § 1
Abs. 3 des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag
um bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben des
Wirtschaftsplans überschritten werden.
Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben
des SVIK aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben
für Zuweisungen gemäß LuKIFG (Tit. 882 01) sind
im Rahmen der Grenzen des § 3 SVIKG unabhängig
von der Obergrenze von 10 Prozent zulässig. Zum
Ausgleich dieser Mehrausgaben dürfen die
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt innerhalb des
Rahmens der Ermächtigung des § 6 SVIKG um den
gleichen Betrag erhöht werden.
Haushaltsvermerk – Ausgaben Haushaltsvermerk – Ausgaben
3. Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen
Ausgaben des SVIK gem. §§ 37 i. V. m. 113 BHO das
Gesamtvolumen der Ausgaben des SVIK im
laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in § 1
Abs. 3 des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag
um bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben des
Wirtschaftsplans überschritten werden.
Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben
des SVIK aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben
für Zuweisungen gemäß LuKIFG (Tit. 882 01) sind
im Rahmen der Grenzen des § 3 SVIKG unabhängig
von der Obergrenze von 10 Prozent zulässig. Zum
Ausgleich dieser Mehrausgaben dürfen die
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
innerhalb des Rahmens der Ermächtigung des § 6
SVIKG um den gleichen Betrag erhöht werden.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der
Bundesautobahnen Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz
der Bundesfernstraßen
2 500 000 3 250 000
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
3 270 000
1 620 000
700 000
500 000
300 000
150 000
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
4 620 000
600 000
450 000
1 920 000
700 000
500 000
300 000
150 000
Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Die Mittel dienen der Brückenmodernisierung. Dabei
können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen geleistet
werden, sofern die Maßnahme aufgrund der
Brückenerhaltung eingeleitet wird und dort ihren
Schwerpunkt hat.
Die Mittel dienen der Erhaltung der Brücken und
Tunnel. Dabei können auch Kosten für
Fahrbahnsanierungen wenn sie im unmittelbaren baulichen
Zusammenhang damit stehen sowie die mit den
Fahrbahnsanierungen verbundenen weiteren
Erhaltungsmaßnahmen geleistet werden.
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesautobahnen 2 500 000
2. Bundesstraßen 750 000
Zusammen 3 250 000
Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von
rollendem Material mit dem Europäischen
Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management
System)
Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von
rollendem Material mit dem Europäischen
Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management
System)
2 453 256 2 450 256
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
6 307 158
2 220 121
2 303 131
1 783 906
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................
8 897 158
2 220 121
2 303 131
1 783 906
1 115 000
738 000
737 000
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 891 13 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur
Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes
Tit. 891 13 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur
Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
46 574 611
15 524 870
15 524 870
15 524 871
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .................
70 574 611
15 524 870
15 524 870
15 524 871
13 000 000
11 000 000
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage der LV InfraGO.
Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur
Tit. 893 31 Maßnahmen zur Sicherung der
Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit
Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der
Erdölraffinerie PCK Schwedt
Tit. 893 31 Maßnahmen zur Sicherung der
Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit
Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der
Erdölraffinerie PCK Schwedt
98 200 118 400
Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur
Tit. 685 41 Digitales Lehren und Lernen Tit. 685 41 Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
100 000
40 000
30 000
20 000
10 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0 Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0: Digitale Bildungsinfrastruktur
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Verbindliche Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
Geldleistungen des Bundes sind von den Ländern in
gleicher Höhe nachzuweisen.
Tit. 882 42 Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung Tit. 882 42 Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 894 56.
Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung
Tit. 685 51 Investitionen in die Hightech-Agenda Strategischer
Ausbau der Forschungs-Ökosysteme Tit. 685 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer
Ausbau der Forschungs-Ökosysteme
330 102 380 102
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 894 51. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 894 51.
5. Erstattungen der Länder zu Nr. 8 der
Erläuterungen fließen den Ausgaben zu.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
6. Rückzahlungen zu Nr. 8 der Erläuterungen fließen
den Ausgaben zu.
7. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Verbindliche Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Künstliche Intelligenz 97 000
2. Quantentechnologien 75 000
3. Biotechnologie und Lebenswissen
schaften
116 321
4. Fusion und klimaneutrale Energie
erzeugung
-
5. Klimaneutrale Mobilität -
6. Mikroelektronik -
7. Übergreifende Maßnahmen 10 781
8. Nationale Forschungsdateninfra
struktur (NFDI)
81 000
Zusammen 380 102
Tit. 685 52 Investitionen zu digitalen Technologien und KI-
Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den
Arbeitswissenschaften
Tit. 685 52 Investitionen zu digitalen Technologien und KI-
Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den
Arbeitswissenschaften
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 685 53 Systematische Erfassung und Öffnung von
Forschungsinfrastrukturen im Bereich Agrar-,
Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften
Tit. 685 53 Systematische Erfassung und Öffnung von
Forschungsinfrastrukturen im Bereich Agrar-,
Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
Tit. 685 54 Investitionen in das Forschungs- und
Wissenschaftssystem – Strategischer Ausbau der Forschungs-
Ökosysteme
Tit. 685 54 Investitionen in das Forschungs- und
Wissenschaftssystem – Strategischer Ausbau der Forschungs-
Ökosysteme
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
180 000
60 000
60 000
60 000
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 686 51 Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung –
Stärkung Forschungsinfrastruktur Tit. 686 51 Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung –
Stärkung Forschungsinfrastruktur
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
Tit. 892 51 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung
und KI Tit. 892 51 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung
und KI
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
Tit. 892 52 Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen Tit. 892 52 Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen
Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 893 51 Transferoffensive Energieinnovationen,
Explorationsinitiative Geothermie Tit. 893 51 Transferoffensive Energieinnovationen,
Explorationsinitiative Geothermie
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von
Infrastrukturen Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von
Infrastrukturen
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 685 51. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 685 51.
5. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen
fließen den Ausgaben zu.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 894 52 Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen Tit. 894 52 Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer
Entsperrung am 12. November 2025 durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages).
Tit. 894 53 Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner
Gesundheitsdateninfrastruktur Tit. 894 53 Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner
Gesundheitsdateninfrastruktur
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 894 54 Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien
in Deutschland Tit. 894 54 Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien
in Deutschland
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
6 800
3 400
2 200
1 200
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
Tit. 894 55 Investitionen ins Forschungs- und
Wissenschaftssystems – Strategischer Ausbau der Infrastrukturen Tit. 894 55 Investitionen ins Forschungs- und
Wissenschaftssystems – Strategischer Ausbau der Infrastrukturen
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
Tit. 894 56 Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und
Schnellbauinitiative Hochschulen Tit. 894 56 Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und
Schnellbauinitiative Hochschulen
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 882 42.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung
Tit. 685 61 Work-and-Stay-Agentur
35 000
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
740 000
280 000
280 000
180 000
Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Tit. 892 62 Mikroelektronik für die Digitalisierung Tit. 892 62 Mikroelektronik für die Digitalisierung
5 000 000 2 480 000
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
9 260 000
2 850 000
3 060 000
3 350 000
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................
8 580 000
2 470 000
2 460 000
2 450 000
1 150 000
50 000
Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau
Tit. 891 71 Zuschüsse für Investitionen „Barrierefreies und
altersgerechtes Umbauen (AU)“
7 500
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
42 500
32 500
7 500
2 000
500
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten
(KNN)
Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten
(KNN)
37 828 35 828
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
643 500
26 570
64 740
71 100
77 460
77 460
77 460
71 100
64 740
58 370
54 500
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
877 420
35 600
89 870
96 910
105 650
105 650
105 650
96 910
88 270
79 520
73 390
Tit. 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Tit. 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN)
377 849 383 009
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
1 093 800
45 040
110 210
121 070
131 940
131 940
131 940
121 070
110 210
99 340
91 040
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
1 214 030
52 860
119 840
136 225
147 230
147 155
146 000
137 800
125 570
113 350
88 000
Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW)
3 180 7 240
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu ...................
358 920
12 600
37 080
47 880
47 160
44 640
43 560
38 520
36 360
27 000
24 120
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
293 580
22 700
65 100
88 400
60 400
30 200
26 780
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage des Förderaufrufs.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage des Förderaufrufs.
Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)
51 935 41 235
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2037 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2038 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2039 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2040 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2041 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2042 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2043 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2044 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2045 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2046 bis zu ...................
241 300
8 900
24 300
30 500
30 000
28 700
27 700
24 700
23 400
17 500
16 000
1 400
1 400
1 200
1 000
1 000
1 000
700
700
700
500
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
428 202
16 832
41 482
55 732
55 730
53 744
53 300
48 442
44 232
29 280
29 428
Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA)
27 790 26 990
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
340 500
12 400
34 300
43 100
42 300
40 400
39 100
34 800
33 100
24 700
36 300
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
523 968
19 958
52 385
66 871
66 196
62 219
61 156
55 206
51 394
39 646
48 937
Tit. 893 77 Sanierung von Frauenhäusern
30 000
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
120 000
54 000
39 600
26 400
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tgr. 08 Investitionen in die Sportinfrastruktur
(-)
Tit. 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
833 000
Die Zuwendungen zur Projektförderung aus diesem
Titel sollen zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt
werden.
Tit. 893 82 Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung
von Spitzensportstätten
3 000
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
147 000
22 000
55 000
70 000
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung
zugewiesen werden.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6092 – Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
Tit. 359 01 Entnahme aus Rücklage Tit. 359 01 Entnahme aus Rücklage
2 100 000 2 098 000
Tit. 371 01 Globale Mehreinnahme
1 727 197
Haushaltsvermerk – Ausgaben Haushaltsvermerk – Ausgaben
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 683 02, 683 03,
683 04, 683 05, 683 09, 686 03, 686 07, 686 10, 686 13,
686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02,
697 01, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13,
893 04, 893 12 und 896 01 dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 683 02, 683 03,
683 04, 683 05, 683 09, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14,
686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01,
892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 04, 893 12
und 896 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 893 10.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 683 02, 683 03,
683 04, 683 05, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15,
686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02,
892 03, 892 07, 892 13, 893 04, 893 12 und 896 01
dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 683 01.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft- und Energie
zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 06, 686 11, 686 31,
687 01, 882 04, 892 08, 892 11 und 896 02.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 683 04, 684 01, 686 05, 686 06, 686 07,
686 11, 686 31, 687 01, 697 02, 882 04, 892 08, 892 11,
893 18 und 896 02.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 683 06,
683 09, 686 03, 686 07, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15,
686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02,
892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04,
893 12 und 896 01.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen
Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
5. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 683 06,
683 09, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16,
686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 892 01, 892 02,
892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04, 893 12 und
896 01.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen
Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6092)
5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 01, 686 02, 882 02,
882 03, 891 01, 891 04, 892 04, 892 05, 892 06, 892 12,
893 02, 893 08, 893 09, 893 11 und 893 13.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
6. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 01, 686 02, 882 02,
882 03, 891 01, 891 04, 892 04, 892 05, 892 06, 892 12,
893 02, 893 08, 893 09, 893 11 und 893 13.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
6. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 686 06, 686 12, 686 31 und 893 17.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
7. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 686 06, 686 12, 686 31 und 893 17.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
7. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 661 01, 685 03 und 891 03.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
8. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 661 01, 685 03 und 891 03.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
8. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 683 12 und 685 04.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
9. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 683 12 und 685 04.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
9. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 05,
683 06, 686 03, 686 07, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15,
686 16, 686 24, 686 34, 687 02, 697 02, 892 01, 892 02,
892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04, 893 10 und
896 01.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur
innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf
10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel
begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
10. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 05,
683 06, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16,
686 24, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07,
892 13, 893 01, 893 04, 893 10 und 896 01.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur
innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf
10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel
begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6092)
12. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 11,
686 31, 687 01, 882 04, 892 08, 892 11 und 896 02.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen
beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der
Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
13. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 07,
686 11, 686 31, 687 01, 697 02, 882 04, 892 08, 892 11,
893 18 und 896 02.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen
beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der
Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
Tit. 683 01 Ausgleich der Gasspeicherumlage Tit. 683 01 Ausgleich der Gasspeicherumlage
- 1
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€
der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet
werden: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 686 03,
686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28,
686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13,
893 04, 893 12 und 896 01.
Tit. 683 03 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum
Ausgleich von emissionshandelsbedingten
Strompreiserhöhungen
Tit. 683 03 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum
Ausgleich von emissionshandelsbedingten
Strompreiserhöhungen
3 000 000 4 000 000
Tit. 683 04 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Elektromobilität Tit. 683 04 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Elektromobilität
Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV und BMWE bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMV, BMWE und BMUKN
bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE)
59 878 1. Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE)
58 853
2. (…) 2. (…)
3. Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN)
1 025
Zusammen 88 312 Zusammen 88 312
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6092)
Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel
125 000 254 971
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................
78 810
4 525
20 240
22 045
30 400
1 600
Tit. 686 11 Maßnahmen zum Nationalen Klimaschutz Tit. 686 11 Maßnahmen zum Nationalen Klimaschutz
29 807 31 479
Tit. 687 03 Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-
Klimaschutzverordnung
-
Tit. 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur Tit. 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur
212 913 358 138
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
107 940
61 495
33 131
13 314
Tit. 892 01 Dekarbonisierung der Industrie Tit. 892 01 Dekarbonisierung der Industrie
700 672 699 000
Tit. 892 04 Förderung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare
Kraftstoffe und Antriebstechnologien für die
Luftsowie Schifffahrt
Tit. 892 04 Förderung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare
Kraftstoffe und Antriebstechnologien für die
Luftsowie Schifffahrt
1. Aus dem Ansatz kann auch die finanzielle
Unterstützung des Aufbaus von Erzeugungsanlagen
für strombasierte flüssige und gasförmige Kraftstoffe
aus erneuerbaren Energien sowie für fortschrittliche
Biokraftstoffe durch die Vergabe von öffentlichen
Aufträgen erfolgen.
1. Aus dem Ansatz kann auch die Förderung des
Markthochlaufs von strombasierten erneuerbaren
Flugkraftstoffen (E-SAF) im industriellen Maßstab
erfolgen.
Tit. 892 05 Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im
Verkehr Tit. 892 05 Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im
Verkehr
Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 €
2. Innovationszentrums- und
Technologiezentrum Wasserstoff
2. Innovations- und Technologiezentrum
Wasserstoff
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6092)
Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und
erneuerbarer Energien im Gebäudebereich Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und
erneuerbarer Energien im Gebäudebereich
12 064 506 11 964 506
Tit. 893 18 Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte
mit kleinem und mittlerem Einkommen
550 000
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................
220 000
200 000
10 000
10 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6098 – Anlage 6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (6098)
Tit. 972 01 Globale Minderausgabe Tit. 972 01 Globale Minderausgabe
-197 748 -200 571
Tgr. 02 Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in
den Ländern Tgr. 02 Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in
den Ländern
Tit. 697 22 Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und
Forstwirtschaft, der Aquakultur und Binnenfischerei
sowie zum Schadenausgleich in der ländlichen
Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
Tit. 697 22 Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und
Forstwirtschaft, der Aquakultur und Binnenfischerei
sowie zum Schadenausgleich in der ländlichen
Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
42 620 45 020
Tit. 698 22 Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen
Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von
Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer
privater Unterlagen
Tit. 698 22 Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen
Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von
Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer
privater Unterlagen
1 106 1 529
Tit. 882 21 Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in
den Gemeinden Tit. 882 21 Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in
den Gemeinden
Verpflichtungsermächtigung ..................
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu ........
100
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6004 – Bundesimmobilienangelegenheiten
Tit. 121 01 Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Tit. 121 01 Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
8. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63
Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass folgende
Grundstücke den genannten Nutznießern des
Technischen Hilfswerks (THW) für die Dauer und
den Umfang des Bedarfs, längstens für bis zu dreißig
Jahre nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme
und Übergabe, unentgeltlich überlassen werden:
8.1 88630 Pfullendorf, Jakobsweg 1 – Ortsverband
Pfullendorf
8.2 72461 Albstadt, Rudolf-Diesel-Straße 5 –
Ortsverband Albstadt
8.3 91154 Roth, Drahtzieherstraße 14 – Ortsverband
Roth
8.4 63820 Elsenfeld, Dammfeld 60 – Ortsverband
Obernburg
8.5 31224 Peine, Lehmkuhlenweg – Ortsverband Peine
8.6 37574 Einbeck, Sülbecksweg/Schwammelwitzer
Straße – Ortsverband Einbeck
8.7 29664 Honerdingen, Ortsverband Fallingbostel
8.8 27211 Bassum, Vor dem Karrenbruch –
Ortsverband Bassum
8.9 49324 Melle, Rottwiese 7 – Ortsverband Melle
8.10 27232 Sulingen, Vorwerker Heide – Ortsverband
Sulingen
8.11 36199 Rotenburg an der Fulda, Hinterer
Breitenbacher Weg – Ortsverband Rotenburg
8.12 37255 Eschwege, Eisenacher Straße – Ortsverband
Eschwege
8.13 37247 Großalmerode-Lautenbach, Georg-Köhler-
Straße – Ortsverband Großalmerode
8.14 56727 Mayen, Robert-Bosch-Straße – Ortsverband
Mayen
8.15 25832 Tönning, Am Ziegelring – Ortsverband
Tönning
8.16 45721 Haltern am See, Stockwieser Damm 111 –
Ortsverband Haltern
8.17 96524 Sonneberg, Steinräum – Ortsverband
Sonneberg
8.18 24340 Eckernförde, Amselweg 8 – Ortsverband
Eckernförde
Tit. 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben
3 030
Die Ausgaben sind übertragbar.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6004)
Tit. 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall Tit. 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall
55 185 57 677
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
323 000
14 000
57 000
87 000
70 000
50 000
30 000
15 000
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
333 700
22 500
59 200
87 000
70 000
50 000
30 000
15 000
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von
10 700 T € gesperrt.
Haushaltsjahr 2027 ................................
Haushaltsjahr 2028 ................................
8 500 T €
2 200 T €
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 €
(…) (…)
3. Deutscher Bundestag – Rückbau
Bunsenstraße 2, Berlin
2 492
Zusammen 55 185 Zusammen 57 677
Zu 3.: Die Unterlagen nach § 24 Absatz
1 BHO liegen noch nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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