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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung

dip / drucksache 17.11.2025 · WP 21 · 21/2060 · Beschlussempfehlung · Original ↗

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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2060 21. Wahlperiode 17.11.2025 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) – Drucksachen 21/600, 21/602 – hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Der Bundestag wolle beschließen, den Entwurf des Einzelplans 60 mit den aus anliegender Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage – Drucksachen 21/600 Anlage, 21/602 –, anzunehmen. Berlin, den 13. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende und Berichterstatterin Christian Haase Berichterstatter Mechthilde Wittmann Berichterstatterin Andreas Mattfeldt Berichterstatter Florian Oßner Berichterstatter Dr. Yannick Bury Berichterstatter Dr. Michael Espendiller Berichterstatter Wolfgang Wiehle Berichterstatter Dr. Thorsten Rudolph Berichterstatter Ruppert Stüwe Berichterstatter Bettina Hagedorn Berichterstatterin Andreas Schwarz Berichterstatter Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Katrin Uhlig Berichterstatterin Ines Schwerdtner Berichterstatterin Zusammenstellung des Entwurfs des Einzelplans 60 Allgemeine Finanzverwaltung – Drucksachen 21/600 Anlage, 21/602 – mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6001 – Steuern Tit. 011 01 Lohnsteuer Tit. 011 01 Lohnsteuer 115 324 000 117 236 000 Tit. 012 01 Veranlagte Einkommensteuer Tit. 012 01 Veranlagte Einkommensteuer 33 278 000 34 829 000 Tit. 013 01 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste Aufkommen) Tit. 013 01 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste Aufkommen) 16 250 000 15 725 000 Tit. 014 01 Körperschaftsteuer Tit. 014 01 Körperschaftsteuer 19 075 000 20 375 000 Tit. 015 01 Umsatzsteuer Tit. 015 01 Umsatzsteuer 121 088 000 118 204 000 Tit. 016 01 Einfuhrumsatzsteuer Tit. 016 01 Einfuhrumsatzsteuer 38 241 000 37 312 000 Tit. 016 02 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Tit. 016 02 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern -11 438 000 -11 392 000 Tit. 017 01 Gewerbesteuerumlage Tit. 017 01 Gewerbesteuerumlage 2 853 000 2 822 000 Tit. 018 03 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Tit. 018 03 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 8 514 000 9 262 000 Tit. 021 01 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU Tit. 021 01 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -5 772 000 -5 770 000 Tit. 022 02 BNE-Eigenmittel der EU Tit. 022 02 BNE-Eigenmittel der EU -35 894 000 -32 919 000 Tit. 022 03 Kunststoff-Eigenmittel der EU Tit. 022 03 Kunststoff-Eigenmittel der EU -1 392 000 -1 249 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6001) Tit. 031 03 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 031 04 erfasste Aufkommen) Tit. 031 03 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 031 04 erfasste Aufkommen) 33 249 000 33 101 000 Tit. 031 04 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) Tit. 031 04 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) 2 588 000 2 586 000 Tit. 032 02 Tabaksteuer Tit. 032 02 Tabaksteuer 16 850 000 17 110 000 Tit. 033 01 Alkoholsteuer Tit. 033 01 Alkoholsteuer 1 980 000 1 920 000 Tit. 034 01 Schaumweinsteuer Tit. 034 01 Schaumweinsteuer 340 000 335 000 Tit. 034 02 Zwischenerzeugnissteuer Tit. 034 02 Zwischenerzeugnissteuer 25 000 22 000 Tit. 035 02 Kaffeesteuer Tit. 035 02 Kaffeesteuer 980 000 1 020 000 Tit. 036 02 Versicherungsteuer Tit. 036 02 Versicherungsteuer 20 080 000 20 180 000 Tit. 037 03 Stromsteuer Tit. 037 03 Stromsteuer 7 080 000 6 850 000 Tit. 038 01 Kfz-Steuer Tit. 038 01 Kfz-Steuer 9 625 000 9 620 000 Tit. 039 01 Luftverkehrsteuer Tit. 039 01 Luftverkehrsteuer 2 070 000 2 080 000 Tit. 044 01 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer Tit. 044 01 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer 4 130 000 4 190 000 Tit. 044 02 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer Tit. 044 02 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 3 335 000 3 700 000 Tit. 044 03 Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 044 06 erfasste Aufkommen) Tit. 044 03 Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 044 06 erfasste Aufkommen) 1 800 000 1 750 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6001) Tit. 044 04 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer Tit. 044 04 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 2 170 000 2 305 000 Tit. 044 06 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Tit. 044 06 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 1 065 000 1 155 000 Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung Tgr. 01 Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung Tit. 011 11 Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -1 287 000 Tit. 011 13 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) -349 000 Tit. 011 14 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -2 000 Tit. 014 11 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) -3 000 Tit. 015 11 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) -1 993 000 Tit. 015 14 Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 -1 635 000 Tit. 031 12 Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes -1 500 000 Tit. 037 12 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -1 227 000 Tit. 038 11 Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz -45 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen Tit. 092 01 Münzeinnahmen Tit. 092 01 Münzeinnahmen 181 000 145 000 Tit. 119 89 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen Tit. 119 89 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen 300 000 351 000 Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 93 673 87 899 Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF 201 600 189 000 Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 68 780 66 225 Tit. 266 01 Erhebungskostenpauschale Tit. 266 01 Erhebungskostenpauschale 1 563 000 1 225 000 Tit. 359 01 Entnahmen aus Rücklage Tit. 359 01 Entnahmen aus Rücklage 9 700 000 - Tit. 371 01 Globale Mehreinnahme – Einnahmeverbesserung gegenüber Steuerschätzung 4 000 000 Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme -8 224 000 -1 378 000 Tit. 540 01 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs Tit. 540 01 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs 359 000 378 000 Tit. 636 01 Zuführung an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Auszahlung der Frühstart-Rente durch die zentrale Stelle i. S. v. § 81 EStG 50 000 Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW- Maßnahmenpaket für Start-ups Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW- Maßnahmenpaket für Start-ups 228 000 240 000 Tit. 671 11 Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine Tit. 671 11 Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine 2 000 1 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6002) Tit. 683 07 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis Tit. 683 07 Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 17 200 000 16 160 000 Tit. 685 01 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse Tit. 685 01 Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse 10 437 500 10 338 100 Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung 8 546 799 11 546 799 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... 9 812 441 2 185 806 3 516 135 3 320 500 790 000 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. 11 957 666 4 987 666 3 700 000 2 480 000 790 000 6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die gesundheitliche Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen Soldaten in Deutschland finanziert werden. 6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die gesundheitliche Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen Kriegsverletzten in Deutschland finanziert werden. Verbindliche Erläuterungen Verbindliche Erläuterungen 1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Gesundheit bewirtschaftet die Ausgaben zur Behandlung der ukrainischen Soldaten. 1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Gesundheit bewirtschaftet die Ausgaben zur Behandlung der ukrainischen Kriegsverletzten. (…) (…) Tit. 811 01 Erwerb von Fahrzeugen Tit. 811 01 Erwerb von Fahrzeugen 99 100 76 300 Verpflichtungsermächtigung .................. fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu ........ 2 000 Tit. 893 01 Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten Wohnsitzen gefährdeter Personen Tit. 893 01 Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten Wohnsitzen gefährdeter Personen Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... 6 400 1 200 2 800 2 400 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... 8 000 2 800 2 800 2 400 Tit. 971 11 Globale Mehrausgabe – Vorsorge 354 857 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6002) Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor Tit. 461 71 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 Tit. 461 71 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 3 547 376 3 008 656 Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz Tit. 882 41 Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen Tit. 882 41 Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen 1 296 700 1 546 700 Tit. 882 42 Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen Tit. 882 42 Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen 114 060 117 883 Tit. 893 42 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BKM Tit. 893 42 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BKM 38 241 39 858 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... 29 891 15 943 8 623 5 325 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. 43 121 17 899 12 619 12 513 90 Tit. 893 43 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMWE Tit. 893 43 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMWE 576 273 520 311 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... 810 085 224 661 268 400 232 283 84 241 500 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... 904 355 244 161 288 674 257 279 98 741 15 500 Tit. 893 44 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMLEH Tit. 893 44 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMLEH 7 163 4 863 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6002) Tit. 893 45 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMV Tit. 893 45 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMV 313 703 269 372 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ................... 735 955 160 183 131 400 104 959 78 643 71 218 66 705 65 491 40 529 16 827 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... 552 534 160 688 130 682 97 098 49 942 32 812 32 902 34 377 14 033 Tit. 893 47 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMUKN Tit. 893 47 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMUKN 69 158 77 258 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... 92 934 33 709 28 107 22 408 7 210 1 500 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... 93 284 33 959 28 207 22 408 7 210 1 500 Tit. 893 48 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMFTR Tit. 893 48 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMFTR 377 189 461 593 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ................... 369 483 130 191 104 695 51 862 30 368 20 458 31 909 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... 481 409 194 553 142 683 75 816 47 364 20 993 Tit. 893 49 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMI Tit. 893 49 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMI 5 831 5 929 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... 795 220 315 260 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... 991 98 318 315 260 Tit. 893 52 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BKAmtes Tit. 893 52 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BKAmtes 2 225 2 621 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6002) Tit. 893 53 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich des BMBFSFJ 5 065 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. 10 660 2 770 2 570 2 630 2 690 Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 17 zu buchen. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6093 – Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Tit. 325 01 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Tit. 325 01 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 58 866 284 58 067 704 Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben des SVIK gem. §§ 37 i. V. m. 113 BHO das Gesamtvolumen der Ausgaben des SVIK im laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in § 1 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag um bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben des Wirtschaftsplans überschritten werden. Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben des SVIK aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben für Zuweisungen gemäß LuKIFG (Tit. 882 01) sind im Rahmen der Grenzen des § 3 SVIKG unabhängig von der Obergrenze von 10 Prozent zulässig. Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben dürfen die Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt innerhalb des Rahmens der Ermächtigung des § 6 SVIKG um den gleichen Betrag erhöht werden. Haushaltsvermerk – Ausgaben Haushaltsvermerk – Ausgaben 3. Soweit sich aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben des SVIK gem. §§ 37 i. V. m. 113 BHO das Gesamtvolumen der Ausgaben des SVIK im laufenden Haushaltsjahr erhöht, darf hierdurch der in § 1 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes ausgewiesene Betrag um bis zu 10 Prozent der Gesamtausgaben des Wirtschaftsplans überschritten werden. Überschreitungen des Gesamtvolumens der Ausgaben des SVIK aufgrund von überplanmäßigen Ausgaben für Zuweisungen gemäß LuKIFG (Tit. 882 01) sind im Rahmen der Grenzen des § 3 SVIKG unabhängig von der Obergrenze von 10 Prozent zulässig. Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben dürfen die Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt innerhalb des Rahmens der Ermächtigung des § 6 SVIKG um den gleichen Betrag erhöht werden. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen 2 500 000 3 250 000 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... 3 270 000 1 620 000 700 000 500 000 300 000 150 000 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... 4 620 000 600 000 450 000 1 920 000 700 000 500 000 300 000 150 000 Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Die Mittel dienen der Brückenmodernisierung. Dabei können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen geleistet werden, sofern die Maßnahme aufgrund der Brückenerhaltung eingeleitet wird und dort ihren Schwerpunkt hat. Die Mittel dienen der Erhaltung der Brücken und Tunnel. Dabei können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen wenn sie im unmittelbaren baulichen Zusammenhang damit stehen sowie die mit den Fahrbahnsanierungen verbundenen weiteren Erhaltungsmaßnahmen geleistet werden. Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesautobahnen 2 500 000 2. Bundesstraßen 750 000 Zusammen 3 250 000 Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) 2 453 256 2 450 256 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... 6 307 158 2 220 121 2 303 131 1 783 906 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2031 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2032 bis zu .................. 8 897 158 2 220 121 2 303 131 1 783 906 1 115 000 738 000 737 000 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 891 13 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes Tit. 891 13 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... 46 574 611 15 524 870 15 524 870 15 524 871 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ................. im Haushaltsjahr 2031 bis zu ................. 70 574 611 15 524 870 15 524 870 15 524 871 13 000 000 11 000 000 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage der LV InfraGO. Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur Tit. 893 31 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt Tit. 893 31 Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt 98 200 118 400 Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur Tit. 685 41 Digitales Lehren und Lernen Tit. 685 41 Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. 100 000 40 000 30 000 20 000 10 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0 Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0: Digitale Bildungsinfrastruktur Die Erläuterungen sind verbindlich. Verbindliche Erläuterungen: Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet. Geldleistungen des Bundes sind von den Ländern in gleicher Höhe nachzuweisen. Tit. 882 42 Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung Tit. 882 42 Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 56. Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung Tit. 685 51 Investitionen in die Hightech-Agenda Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme Tit. 685 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme 330 102 380 102 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 894 51. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 51. 5. Erstattungen der Länder zu Nr. 8 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) 6. Rückzahlungen zu Nr. 8 der Erläuterungen fließen den Ausgaben zu. 7. Die Erläuterungen sind verbindlich. Verbindliche Erläuterungen: Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € 1. Künstliche Intelligenz 97 000 2. Quantentechnologien 75 000 3. Biotechnologie und Lebenswissen schaften 116 321 4. Fusion und klimaneutrale Energie erzeugung - 5. Klimaneutrale Mobilität - 6. Mikroelektronik - 7. Übergreifende Maßnahmen 10 781 8. Nationale Forschungsdateninfra struktur (NFDI) 81 000 Zusammen 380 102 Tit. 685 52 Investitionen zu digitalen Technologien und KI- Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den Arbeitswissenschaften Tit. 685 52 Investitionen zu digitalen Technologien und KI- Forschung, -Umsetzung und -Transfer in den Arbeitswissenschaften 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 685 53 Systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen im Bereich Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften Tit. 685 53 Systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen im Bereich Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. Tit. 685 54 Investitionen in das Forschungs- und Wissenschaftssystem – Strategischer Ausbau der Forschungs- Ökosysteme Tit. 685 54 Investitionen in das Forschungs- und Wissenschaftssystem – Strategischer Ausbau der Forschungs- Ökosysteme Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. 180 000 60 000 60 000 60 000 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 686 51 Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung – Stärkung Forschungsinfrastruktur Tit. 686 51 Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung – Stärkung Forschungsinfrastruktur 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). Tit. 892 51 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI Tit. 892 51 Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). Tit. 892 52 Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen Tit. 892 52 Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 893 51 Transferoffensive Energieinnovationen, Explorationsinitiative Geothermie Tit. 893 51 Transferoffensive Energieinnovationen, Explorationsinitiative Geothermie 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von Infrastrukturen Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von Infrastrukturen 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 685 51. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 51. 5. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 894 52 Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen Tit. 894 52 Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte (vorbehaltlich einer Entsperrung am 12. November 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages). Tit. 894 53 Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner Gesundheitsdateninfrastruktur Tit. 894 53 Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner Gesundheitsdateninfrastruktur 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 894 54 Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland Tit. 894 54 Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. 6 800 3 400 2 200 1 200 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. Tit. 894 55 Investitionen ins Forschungs- und Wissenschaftssystems – Strategischer Ausbau der Infrastrukturen Tit. 894 55 Investitionen ins Forschungs- und Wissenschaftssystems – Strategischer Ausbau der Infrastrukturen 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. Tit. 894 56 Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen Tit. 894 56 Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 42. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung Tit. 685 61 Work-and-Stay-Agentur 35 000 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. 740 000 280 000 280 000 180 000 Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Tit. 892 62 Mikroelektronik für die Digitalisierung Tit. 892 62 Mikroelektronik für die Digitalisierung 5 000 000 2 480 000 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... 9 260 000 2 850 000 3 060 000 3 350 000 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2031 bis zu .................. 8 580 000 2 470 000 2 460 000 2 450 000 1 150 000 50 000 Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau Tit. 891 71 Zuschüsse für Investitionen „Barrierefreies und altersgerechtes Umbauen (AU)“ 7 500 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. 42 500 32 500 7 500 2 000 500 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) 37 828 35 828 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... 643 500 26 570 64 740 71 100 77 460 77 460 77 460 71 100 64 740 58 370 54 500 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... 877 420 35 600 89 870 96 910 105 650 105 650 105 650 96 910 88 270 79 520 73 390 Tit. 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) Tit. 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) 377 849 383 009 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... 1 093 800 45 040 110 210 121 070 131 940 131 940 131 940 121 070 110 210 99 340 91 040 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... 1 214 030 52 860 119 840 136 225 147 230 147 155 146 000 137 800 125 570 113 350 88 000 Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) 3 180 7 240 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ................... 358 920 12 600 37 080 47 880 47 160 44 640 43 560 38 520 36 360 27 000 24 120 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... 293 580 22 700 65 100 88 400 60 400 30 200 26 780 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des Förderaufrufs. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des Förderaufrufs. Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) 51 935 41 235 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2037 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2038 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2039 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2040 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2041 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2042 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2043 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2044 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2045 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2046 bis zu ................... 241 300 8 900 24 300 30 500 30 000 28 700 27 700 24 700 23 400 17 500 16 000 1 400 1 400 1 200 1 000 1 000 1 000 700 700 700 500 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... 428 202 16 832 41 482 55 732 55 730 53 744 53 300 48 442 44 232 29 280 29 428 Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA) 27 790 26 990 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... 340 500 12 400 34 300 43 100 42 300 40 400 39 100 34 800 33 100 24 700 36 300 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... 523 968 19 958 52 385 66 871 66 196 62 219 61 156 55 206 51 394 39 646 48 937 Tit. 893 77 Sanierung von Frauenhäusern 30 000 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. 120 000 54 000 39 600 26 400 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tgr. 08 Investitionen in die Sportinfrastruktur (-) Tit. 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) 833 000 Die Zuwendungen zur Projektförderung aus diesem Titel sollen zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt werden. Tit. 893 82 Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten 3 000 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. 147 000 22 000 55 000 70 000 Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6092 – Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) Tit. 359 01 Entnahme aus Rücklage Tit. 359 01 Entnahme aus Rücklage 2 100 000 2 098 000 Tit. 371 01 Globale Mehreinnahme 1 727 197 Haushaltsvermerk – Ausgaben Haushaltsvermerk – Ausgaben 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 683 09, 686 03, 686 07, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 04, 893 12 und 896 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 683 09, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 04, 893 12 und 896 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 04, 893 12 und 896 01 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 683 01. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft- und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 06, 686 11, 686 31, 687 01, 882 04, 892 08, 892 11 und 896 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 683 04, 684 01, 686 05, 686 06, 686 07, 686 11, 686 31, 687 01, 697 02, 882 04, 892 08, 892 11, 893 18 und 896 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 683 06, 683 09, 686 03, 686 07, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04, 893 12 und 896 01. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 5. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 683 06, 683 09, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04, 893 12 und 896 01. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6092) 5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 01, 686 02, 882 02, 882 03, 891 01, 891 04, 892 04, 892 05, 892 06, 892 12, 893 02, 893 08, 893 09, 893 11 und 893 13. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 6. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 633 02, 683 04, 686 01, 686 02, 882 02, 882 03, 891 01, 891 04, 892 04, 892 05, 892 06, 892 12, 893 02, 893 08, 893 09, 893 11 und 893 13. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 6. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 06, 686 12, 686 31 und 893 17. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 7. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 686 06, 686 12, 686 31 und 893 17. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 7. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 661 01, 685 03 und 891 03. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 8. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 661 01, 685 03 und 891 03. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 8. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 12 und 685 04. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 9. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 683 12 und 685 04. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 9. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 05, 683 06, 686 03, 686 07, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 34, 687 02, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04, 893 10 und 896 01. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 10. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 05, 683 06, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04, 893 10 und 896 01. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6092) 12. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 11, 686 31, 687 01, 882 04, 892 08, 892 11 und 896 02. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 13. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 07, 686 11, 686 31, 687 01, 697 02, 882 04, 892 08, 892 11, 893 18 und 896 02. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Tit. 683 01 Ausgleich der Gasspeicherumlage Tit. 683 01 Ausgleich der Gasspeicherumlage - 1 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 686 03, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 04, 893 12 und 896 01. Tit. 683 03 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen Tit. 683 03 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 3 000 000 4 000 000 Tit. 683 04 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität Tit. 683 04 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV und BMWE bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMV, BMWE und BMUKN bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 59 878 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 58 853 2. (…) 2. (…) 3. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) 1 025 Zusammen 88 312 Zusammen 88 312 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6092) Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel 125 000 254 971 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2031 bis zu .................. 78 810 4 525 20 240 22 045 30 400 1 600 Tit. 686 11 Maßnahmen zum Nationalen Klimaschutz Tit. 686 11 Maßnahmen zum Nationalen Klimaschutz 29 807 31 479 Tit. 687 03 Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU- Klimaschutzverordnung - Tit. 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Tit. 891 03 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 212 913 358 138 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. 107 940 61 495 33 131 13 314 Tit. 892 01 Dekarbonisierung der Industrie Tit. 892 01 Dekarbonisierung der Industrie 700 672 699 000 Tit. 892 04 Förderung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe und Antriebstechnologien für die Luftsowie Schifffahrt Tit. 892 04 Förderung von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe und Antriebstechnologien für die Luftsowie Schifffahrt 1. Aus dem Ansatz kann auch die finanzielle Unterstützung des Aufbaus von Erzeugungsanlagen für strombasierte flüssige und gasförmige Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien sowie für fortschrittliche Biokraftstoffe durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgen. 1. Aus dem Ansatz kann auch die Förderung des Markthochlaufs von strombasierten erneuerbaren Flugkraftstoffen (E-SAF) im industriellen Maßstab erfolgen. Tit. 892 05 Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr Tit. 892 05 Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 € 2. Innovationszentrums- und Technologiezentrum Wasserstoff 2. Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6092) Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich 12 064 506 11 964 506 Tit. 893 18 Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen 550 000 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2029 bis zu .................. 220 000 200 000 10 000 10 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6098 – Anlage 6 Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (6098) Tit. 972 01 Globale Minderausgabe Tit. 972 01 Globale Minderausgabe -197 748 -200 571 Tgr. 02 Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern Tgr. 02 Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern Tit. 697 22 Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadenausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden Tit. 697 22 Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadenausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden 42 620 45 020 Tit. 698 22 Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen Tit. 698 22 Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen 1 106 1 529 Tit. 882 21 Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden Tit. 882 21 Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden Verpflichtungsermächtigung .................. fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu ........ 100 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6004 – Bundesimmobilienangelegenheiten Tit. 121 01 Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Tit. 121 01 Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 8. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass folgende Grundstücke den genannten Nutznießern des Technischen Hilfswerks (THW) für die Dauer und den Umfang des Bedarfs, längstens für bis zu dreißig Jahre nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme und Übergabe, unentgeltlich überlassen werden: 8.1 88630 Pfullendorf, Jakobsweg 1 – Ortsverband Pfullendorf 8.2 72461 Albstadt, Rudolf-Diesel-Straße 5 – Ortsverband Albstadt 8.3 91154 Roth, Drahtzieherstraße 14 – Ortsverband Roth 8.4 63820 Elsenfeld, Dammfeld 60 – Ortsverband Obernburg 8.5 31224 Peine, Lehmkuhlenweg – Ortsverband Peine 8.6 37574 Einbeck, Sülbecksweg/Schwammelwitzer Straße – Ortsverband Einbeck 8.7 29664 Honerdingen, Ortsverband Fallingbostel 8.8 27211 Bassum, Vor dem Karrenbruch – Ortsverband Bassum 8.9 49324 Melle, Rottwiese 7 – Ortsverband Melle 8.10 27232 Sulingen, Vorwerker Heide – Ortsverband Sulingen 8.11 36199 Rotenburg an der Fulda, Hinterer Breitenbacher Weg – Ortsverband Rotenburg 8.12 37255 Eschwege, Eisenacher Straße – Ortsverband Eschwege 8.13 37247 Großalmerode-Lautenbach, Georg-Köhler- Straße – Ortsverband Großalmerode 8.14 56727 Mayen, Robert-Bosch-Straße – Ortsverband Mayen 8.15 25832 Tönning, Am Ziegelring – Ortsverband Tönning 8.16 45721 Haltern am See, Stockwieser Damm 111 – Ortsverband Haltern 8.17 96524 Sonneberg, Steinräum – Ortsverband Sonneberg 8.18 24340 Eckernförde, Amselweg 8 – Ortsverband Eckernförde Tit. 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben 3 030 Die Ausgaben sind übertragbar. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6004) Tit. 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall Tit. 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall 55 185 57 677 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... 323 000 14 000 57 000 87 000 70 000 50 000 30 000 15 000 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... 333 700 22 500 59 200 87 000 70 000 50 000 30 000 15 000 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 10 700 T € gesperrt. Haushaltsjahr 2027 ................................ Haushaltsjahr 2028 ................................ 8 500 T € 2 200 T € Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 € (…) (…) 3. Deutscher Bundestag – Rückbau Bunsenstraße 2, Berlin 2 492 Zusammen 55 185 Zusammen 57 677 Zu 3.: Die Unterlagen nach § 24 Absatz 1 BHO liegen noch nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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