Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-Programm
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Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-Programm
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1883
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke
Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Rückkehrende anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland und das HELIOS+-
Programm
Menschen, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten, bekommen
kaum Unterstützung durch den griechischen Staat. Dadurch sind sie häufig von
Obdachlosigkeit, Armut und Hunger betroffen, Arbeit finden sie oft nur auf
dem irregulären Arbeitsmarkt. Ende 2024 lief das einzige staatliche
Integrationsprogramm Griechenlands für geflüchtete Menschen namens HELIOS aus.
Am 6. Februar 2025 startete das Nachfolgeprogramm HELIOS+. Während das
Leistungsangebot im neuen Programm nicht erweitert wurde – es bietet
insbesondere weiterhin keine Unterbringung –, wurde der Kreis an
anspruchsberechtigten Personen hingegen ausgeweitet. Die geringe Finanzierung macht jedoch
deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Menschen mit internationalem oder
vorübergehendem Schutz in Griechenland von dem Programm profitieren wird.
Dies wird aus den Vergabeentscheidungen ersichtlich, laut denen HELIOS+
über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 4 323 Menschen unterstützen
kann, während allein im Jahr 2024 40 237 Personen internationalen Schutz in
Griechenland erhalten haben (https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploa
ds/2025-02-25-infoblatt-zu-helios.pdf).
Zugleich läuft ein durch die EU-Kommission finanziertes sogenanntes
Überbrückungsprojekt zwischen Deutschland und Griechenland. Das Projekt soll
eine Rückkehr von Schutzberechtigten nach Griechenland und die
anschließende Aufnahme in das HELIOS+-Programm ermöglichen. Durch dieses Projekt
soll Rückkehrenden aus Deutschland für bis zu vier Monate Unterkunft und
Verpflegung gesichert werden. Laut Informationen von Pro Asyl und anderen
Organisationen werden Teilnehmende des Überbrückungsprojekts in einem
Lager für Asylsuchende am Rand der nordgriechischen Stadt Serres
untergebracht.
Das Projekt richtet sich laut einem internen Schreiben des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) an „alleinstehende, erwerbsfähige Personen
ohne besondere Vulnerabilitäten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren“, deren
Anerkennung als Schutzberechtigte in Griechenland maximal 24 Monate
zurückliegt (www.proasyl.de/news/keine-verbesserung-fluechtlinge-in-griechenla
nd-ohne-bett-brot-und-seife/). Aufgrund der Koppelung an das HELIOS+-
Programm ist nach Einschätzung der Fragestellenden auch beim
Überbrückungsprojekt lediglich mit einer kleinen Zahl an erreichbaren Personen zu
rechnen.
Dennoch hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang des
Jahres 2025 Briefe an Menschen mit Schutzanerkennung in Griechenland
versendet, deren Asylverfahren zum Teil noch nicht abgeschlossen waren, und sie
aufgefordert, einen per QR-Code verlinkten Onlinefragebogen (bscw.bund.de/p
ub/bscw.cgi/310123822) innerhalb einer Woche auszufüllen, um festzustellen,
ob sie anspruchsberechtigt wären. Darunter befanden sich laut Informationen
von Pro Asyl auch besonders schutzbedürftige Personen, wie beispielsweise
alleinstehende Mütter. In diesen Briefen suggeriert das Bundesamt, dass mit einer
Ablehnung des Asylantrags zu rechnen sei (www.proasyl.de/news/bamf-baut-l
uftschloesser-um-rueckkehr-nach-griechenland-zu-forcieren/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 von
Deutschland nach Griechenland abgeschoben (bitte nach Monaten und
Staatsangehörigkeiten sowie zwischen Abschiebungen und Dublin-
Überstellungen differenzieren)?
a) Wie viele Frauen waren unter den Abgeschobenen?
b) Wie viele Minderjährige wurden abgeschoben (bitte nach begleiteten
und unbegleiteten Minderjährigen differenzieren)?
c) Wie viele Personen über 65 waren unter den Abgeschobenen?
2. Wie viele dieser Abschiebungen fanden mit Linien-, wie viele mit
Charterflügen statt (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen
unterscheiden)?
3. Aus welchen Bundesländern wurden die Betroffenen abgeschoben, und
von welchen Flughäfen erfolgten die Abschiebungen (bitte zwischen
Abschiebungen und Dublin-Überstellungen unterscheiden)?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob von den Abschiebungen Personen
betroffen waren, gegen die zuvor eine Ausweisungsentscheidung ergangen
war, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
5. Wie viele Personen haben 2025 ein Schreiben bezüglich einer Rückkehr
nach Griechenland mit Unterstützung des Überbrückungsprojekts oder des
HELIOS+-Programms erhalten (bitte zwischen Personen, die sich noch im
Asylverfahren befinden, sowie Personen, die ausreisepflichtig sind,
differenzieren), und wie viele dieser angeschriebenen Personen sind bisher
nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den
Unterstützungsprogrammen ausgereist (bitte nach Monaten differenzieren)?
6. Wie viele Personen haben den Onlinefragebogen, welcher über einen QR-
Code in dem Brief verlinkt war (siehe Vorbemerkung der Fragesteller),
ausgefüllt (bitte nach Monaten differenzieren)?
7. Wie vielen Personen wurde nach Ausfüllen des Fragebogens mitgeteilt,
dass sie die Kriterien für eine Förderung erfüllen (bitte nach Monaten
differenzieren und die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten benennen)?
8. Was sind die Kriterien für die Teilnahme an den in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnten Programmen (bitte möglichst detailliert
ausführen)?
9. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
durch das Überbrückungsprojekt unterstützt (bitte nach Monaten
differenzieren)?
10. Wie viele von den durch das Überbrückungsprojekt unterstützten
Personen sind angeblich freiwillig ausgereist, wie viele wurden abgeschoben
(bitte nach Monaten differenzieren)?
11. Welche konkreten Leistungen umfasst das Überbrückungsprojekt (bitte
möglichst detailliert ausführen)?
12. Wie viele Personen wurden im Rahmen des Überbrückungsprojekts im
Aufnahmelager nahe Serres untergebracht (bitte nach Monaten
differenzieren), und wie lange lebten die Personen im Aufnahmelager?
13. Wie hoch ist die Finanzierung der Europäischen Kommission für das
Überbrückungsprojekt, und gibt es noch andere Finanzierungsquellen, und
wenn ja, welche, und wie hoch sind sie jeweils?
14. Wie viele Personen haben nach Teilnahme am Überbrückungsprojekt nach
Kenntnis der Bundesregierung anschließend Unterstützung durch das
HELIOS+-Programm erhalten (bitte nach Monaten differenzieren)?
15. Wie viele Personen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung im
Jahr 2025 freiwillig ohne Unterstützung des HELIOS+-Programms nach
Griechenland ausgereist (bitte nach Monaten und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
16. Wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder einer anderen
deutschen Behörde eine Prüfung des HELIOS+-Programms durchgeführt,
und wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Prüfung (bitte möglichst
detailliert ausführen)?
17. Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Auswärtige Amt
oder eine andere deutsche Behörde eine Vereinbarung zur
Zusammenarbeit mit dem HELIOS+-Programm oder griechischen Behörden
getroffen, um Abschiebungen von Menschen mit anerkanntem Schutzstatus in
Griechenland durchzuführen, und wenn ja, was ist der Inhalt dieser
Vereinbarung (bitte möglichst konkret ausführen)?
18. Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in
Griechenland wurden seit 2024 registriert, und wie viele der
Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach Monaten aufschlüsseln und
zwischen vorübergehendem Schutz und Flüchtlingsschutz differenzieren
sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
19. Wie viele Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus in
Griechenland sind derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
anhängig (bitte zwischen minderjährigen und volljährigen Asylsuchenden
differenzieren und zwischen vorübergehendem und internationalem
Schutz differenzieren sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
20. Wie wurde über Asylanträge von Personen mit anerkanntem Schutzstatus
in Griechenland 2024 und im bisherigen Jahr 2025 entschieden (bitte
zwischen Anträgen von Personen mit vorübergehendem und internationalem
Schutz differenzieren und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
21. Wie viele Entscheidungen in den Verfahren von in Griechenland
anerkannten Geflüchteten aus Gaza bzw. aus den palästinensischen Gebieten
gab es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2024 und
im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln und auch die
Jahreszahlen nennen)?
22. Wie lange dauerten die Asylverfahren von in Griechenland anerkannten
Geflüchteten im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 (bitte nach
Halbjahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 25. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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