Einschränkungen der Altersteilzeit
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Einschränkungen der Altersteilzeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7402
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sarah Vollath, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Einschränkungen der Altersteilzeit
Laut einer neuen Auswertung des DGB-Index Gute Arbeit „Durchhalten bis zur
Rente?“ (DGB: Deutscher Gewerkschaftsbund, https://index-gute-arbeit.dg
b.de/) können sich 40 Prozent der Beschäftigten nicht vorstellen, ihre Arbeit
unter den aktuellen Bedingungen bis zum Rentenalter ausüben zu können.
Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die häufig körperlich schwer
arbeiten, gehen davon aus, dass sie nicht bis zur Rente in ihrem Beruf weiterarbeiten
können. Besonders pessimistisch fällt die Einschätzung demnach auch bei
Beschäftigten in der SHK-Branche (SHK: Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik),
in der Kranken- und Altenpflege oder in Bauberufen aus. Genau für diese
Beschäftigten, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgebrannt sind
und nicht mehr weiterarbeiten können oder vor der Rente kürzertreten wollen,
kann die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) nach Ansicht
der Fragestellenden einen sanften Übergang in die Rente ermöglichen und die
negativen finanziellen Auswirkungen einer Reduktion der Arbeitszeit auf die
spätere Rentenhöhe etwas abmildern.
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026
empfohlen, die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme von
Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die
Regelaltersgrenze zu koppeln. Außerdem empfiehlt sie die komplette Abschaffung
der Altersteilzeit im Blockmodell. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026
entschieden, dass die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission,
darunter auch die Vorschläge zur Altersteilzeit (vgl. Empfehlung 13 im Bericht
der Alterssicherungskommission, www.bundesregierung.de/resource/blob/9928
14/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssic
herungskommission-data.pdf?download=1), in einem Gesetzespaket
vollständig und zügig umgesetzt werden sollen.
Aus Sicht der Fragestellenden sollten die von der Alterssicherungskommission
vorgeschlagenen erheblichen Einschränkungen bei der Altersteilzeit und die
Abschaffung des beliebten Blockmodells unbedingt verhindert werden, um den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – gerade in körperlich anstrengenden
Jobs – auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sozial abgesichert und flexibel
in den wohlverdienten Ruhestand zu wechseln. Auch die DGB-
Rentenkommission, in der Vertreterinnen und Vertreter aus Gewerkschaften,
Wissenschaft und Sozialverbänden über die Zukunft der Alterssicherung
diskutiert haben, spricht sich in ihren Empfehlungen dafür aus, dass bewährte
Instrumente der Altersübergänge, wie die Blockaltersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr,
bestehen bleiben müssen. Laut DGB-Rentenkommission soll so verhindert
werden, dass gesundheitliche Probleme am Ende des Erwerbslebens zu
Arbeitslosigkeit, Sozialleistungsbezug oder Altersarmut führen (Empfehlungen der
DGB-Rentenkommission für ein zukunftsfähiges und tragfähiges
Alterssicherungssystem für alle Generationen, www.dgb.de/rentenkommission/).
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden einen Überblick über
die Inanspruchnahme von verschiedenen Modellen der Altersteilzeit und die
Auswirkungen einer möglichen Abschaffung des Blockmodells und weiterer
Einschränkungen bei der Altersteilzeit, die die Alterssicherungskommission
vorschlägt, auf die Beschäftigten verschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die
sich in Altersteilzeit befinden, seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte für
jedes Jahr getrennt ausweisen und nach Geschlechtern, nach Ost und West
sowie für jedes Alter über 55 aufschlüsseln)?
2. Wie viele Beschäftigte haben die Altersteilzeit in den letzten zehn Jahren
im Gleichverteilungsmodell bzw. im Blockmodell wahrgenommen, und
wie viele Beschäftigte haben sonstige Altersteilzeitmodelle in Anspruch
genommen (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen und nach
Geschlechtern aufschlüsseln)?
3. Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in den einzelnen
Bundesländern in Altersteilzeit (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln und getrennt
nach Gleichverteilungsmodell, Blockmodell und sonstigen Modellen
ausweisen)?
4. Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in tarifgebundenen und wie
viele in nichttarifgebundenen Betrieben in Altersteilzeit (bitte getrennt
nach Betriebsgrößen ausweisen)?
5. Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in verschiedenen
Wirtschaftsabschnitten (nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008
– WZ 2008) in Altersteilzeit (bitte getrennt nach Gleichverteilungsmodell,
Blockmodell und sonstigen Modellen ausweisen)?
6. Wie viele Beschäftigte befinden sich aktuell in verschiedenen
Wirtschaftsabteilungen (nach der WZ 2008) in Altersteilzeit (bitte getrennt nach
Gleichverteilungsmodell, Blockmodell und sonstigen Modellen
ausweisen)?
7. Welcher Anteil der Beschäftigten, die sich aktuell in Altersteilzeit
befinden, entfallen auf Personen ohne Berufsabschluss, auf Personen mit einer
abgeschlossenen beruflichen Ausbildung und auf Personen mit einer
abgeschlossenen akademischen Ausbildung?
8. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer (in Monaten) der
Inanspruchnahme der Altersteilzeit in den letzten zehn Jahren entwickelt?
9. Erkennt die Bundesregierung an, dass die aktuellen Regelungen zur
Altersteilzeit wichtige Instrumente für Beschäftigte und Betriebe sind, um
im Rahmen der Transformation der Wirtschaft betriebsbedingte
Kündigungen zu verhindern, kann die Bundesregierung ausschließen, dass es
durch die vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Altersteilzeit einen
Anstieg betriebsbedingter Kündigungen in den Branchen, in denen die
Altersteilzeit häufig in Anspruch genommen wird, geben wird, und
a) wenn ja, in welcher Höhe,
b) wenn nein, auf welchen empirischen Grundlagen basiert diese
Einschätzung?
10. Erwartet die Bundesregierung durch die von der
Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Altersteilzeit
(Empfehlung 13 im Bericht der Alterssicherungskommission) einen Anstieg der
Arbeitslosigkeit, und wenn ja, welche Alters- und Berufsgruppen wären
davon nach Einschätzung der Bundesregierung besonders betroffen?
11. Erwartet die Bundesregierung durch die von der
Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Altersteilzeit
(Empfehlung 13 im Bericht der Alterssicherungskommission) einen Anstieg des
Sozialleistungsbezugs bei Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr, und wie
hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten, die dadurch für den Bund
anfallen würden?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der
Alterssicherungskommission, dass es sich beim Blockmodell „faktisch nicht um eine echte
Teilzeitbeschäftigung, sondern eine arbeitsrechtlich ermöglichte Form der
Frühverrentung“ handelt?
13. Welche Auswirkungen hätte der Wegfall des Blockmodells nach
Einschätzung der Bundesregierung auf ältere Beschäftigte in Branchen, die
besonders von der Transformation betroffen sind?
14. Welche Auswirkungen hätte eine gesetzliche Einschränkung des
Blockmodells nach Einschätzung der Bundesregierung auf bestehende
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen?
15. Gilt nach Auffassung der Bundesregierung ein bestehender
Altersteilzeitvertrag als schutzwürdige rechtsverbindliche Disposition, unabhängig
davon, ob die Freistellungsphase bereits begonnen hat?
16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Eintritts- und Austrittszeitpunkt bei der Inanspruchnahme der
Altersteilzeit in den letzten zehn Jahren entwickelt?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die neue Auswertung des DGB-
Index Gute Arbeit „Durchhalten bis zur Rente?“, und wie bewertet sie
Empfehlung 13 der Alterssicherungskommission vor dem Hintergrund des
Befunds, dass sich derzeit 40 Prozent der Beschäftigten nicht vorstellen
können, unter den aktuellen Bedingungen bis zum gesetzlichen
Renteneintrittsalter durchzuhalten?
18. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Anhebung der Zugangsaltersgrenze auf Beschäftigte, die aufgrund langer
Belastungsbiografien bereits ab Mitte 50 auf Entlastung angewiesen sind?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer Anhebung der
Zugangsaltersgrenze mit dem Ziel alters- und alternsgerechter Arbeit?
20. Welche Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung eine
Anhebung der Altersgrenzen für vorgezogene Altersrenten oder der
Regelaltersrente auf bestehende Vereinbarungen zur Altersteilzeit, wie
Wertguthaben oder die soziale Sicherung der Beschäftigten nach § 10 AltTZG?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, auf welcher empirischen
Grundlage die Alterssicherungskommission die Anhebung der
Zugangsaltersgrenze bei der Altersteilzeit von 55 Jahren auf 58 Jahre begründet, und
plant die Bundesregierung, diese Informationen zu veröffentlichen?
22. Welche Wechselwirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
Anhebung der Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von
derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre, den Wegfall des Blockmodells, die Anhebung
des Zugangs zur Rente für langjährig Versicherte und die Abschaffung der
Rente für besonders langjährig Versicherte, und welche Berufs- und
Personengruppen werden durch diese Maßnahmen besonders benachteiligt?
23. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Anhebung
der Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit
55 Jahren auf 58 Jahre, den Wegfall des Blockmodells, die Anhebung des
Zugangs zur Rente für langjährig Versicherte und die Abschaffung der
Rente für besonders langjährig Versicherte auf die Anzahl der
Inanspruchnahmen von Erwerbsminderungsrenten, und wie hoch wären die Kosten,
die dadurch entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung?
24. Wenn neben den Einschränkungen bei der Altersteilzeit (vgl.
Empfehlung 13 der Alterssicherungskommission) auch die Anhebung der
Regelaltersgrenze, die Anhebung des Zugangs zur Rente für langjährig
Versicherte und die Abschaffung der Rente für besonders langjährig
Versicherte umgesetzt werden, muss nach Kenntnis der Bundesregierung im
Falle eines Vertrauensschutzes für bestehende Altersteilzeitverträge im
Blockmodell auch der Zeitpunkt des zum Vertragsabschluss geltenden
Renteneinstiegs zugesichert werden?
25. Muss im Falle eines Vertrauensschutzes für bestehende
Altersteilzeitverträge dieser auch die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Abschlagsregelungen umfassen, wenn Beschäftigte eine
Altersteilzeitregelung mit der Perspektive auf eine Rente für langjährig Versicherte mit
Abschlägen vereinbaren?
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der
Alterssicherungskommission ausschließlich Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler und Bundestagsabgeordnete, jedoch keine Vertreterinnen und Vertreter
der Sozialpartner angehörten, obwohl Empfehlung 13 unmittelbar in ein
Instrument eingreift, das nahezu ausschließlich tarifvertraglich und
betrieblich ausgestaltet und finanziert wird, und inwieweit werden
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren
beteiligt?
Berlin, den 29. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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