Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder (Antwort zu Drs. 21/1623)
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Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder (Antwort zu Drs. 21/1623)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1776
21. Wahlperiode 23.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1623 –
Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Sonntag, dem 24. August 2025, wurden am Rande des ARD-
Sommerinterviews mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder aus einer
Gruppe, die augenscheinlich dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet
werden kann, Parolen skandiert und Banner präsentiert (www.spiegel.de/panoram
a/markus-soeder-rechtsextreme-wollen-ard-sommerinterview-stoeren-komme
n-aber-zu-spaet-a-9a55a8f5-1aed-445d-8531-0e58d3f7d175).
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, welcher Partei,
Organisation bzw. Gruppierung die an der Aktion beteiligten Personen
angehören (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und
Anzahl aufschlüsseln)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an der Aktion
Personen beteiligt waren, die Parteien oder Organisationen bzw.
Gruppierungen zugeordnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024
genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung
und Anzahl aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen, die an
der Aktion beteiligt waren, zugleich Mitglied in mehreren im
Verfassungsschutzbericht 2024 genannten Parteien, Organisationen bzw.
Gruppierungen sind (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und
Anzahl aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
An der Aktion beteiligte Personen sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung der „Identitären Bewegung Deutschland (IBD)“ zuzuordnen.
Darüberhinausgehende Erkenntnisse zu weiteren Mitgliedschaften im Sinne der Frage 3
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Bilder von der Aktion und Kommentierungen teilten dem rechten Spektrum
zuzuordnende Kanäle auf den Social-Media-Plattformen „X“, „Instagram“ und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 22. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Telegram“. Auch das Szenemedium www.auf1.tv veröffentlichte einen
Bericht zu dieser Störaktion.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen an der
Aktion beteiligt waren, die zu der Gruppe von acht Personen gehören, die
im Mai 2025 im Rahmen einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am
Flughafen München kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7
Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert
wurden?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass mehrere Personen an der
Aktion beteiligt waren, die von der Ausreiseuntersagung im Mai 2025 betroffen
waren.
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ISSN 0722-8333]
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