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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus (Antwort zu Drs. 21/6445)

dip / drucksache 26.06.2026 · WP 21 · 21/6751 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus (Antwort zu Drs. 21/6445) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6751 21. Wahlperiode 26.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6445 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug Stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi. bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/ liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung der Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung? a) Wie viele dieser Stellen waren besetzt? b) Welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? c) Mit welchen Aufgaben sind die jeweiligen besetzten Planstellen und Stellen betraut? d) Wenn Stellen unbesetzt waren, warum wurden sie nicht besetzt? Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Angaben zu Stellen und Budget der Beauftragten sind dem jeweils geltenden Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11) als Anlage zum Haushaltsgesetz zu entnehmen. Weitere Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzungen von Referaten stetigen Veränderungen.  2. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt? a) Wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Als externe Dienstleister wurden im Sinne der Fragestellung ausschließlich Auftragnehmer erfasst, die aufgrund eines gesonderten Auftrags Leistungen für die Beauftragte unmittelbar erbracht haben. Reine Warenlieferungen sowie der alleinige Erwerb standardisierter Produkte, Lizenzen und Nutzungsrechte wurden nicht berücksichtigt. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden externe Dienstleister insbesondere für Leistungen in den Bereichen Veranstaltungsorganisation einschließlich Bewirtung fotografische Dokumentation, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung, grafische Gestaltung, Pflege und Weiterentwicklung von Internetangeboten, Druck und Produktion von Informationsmaterialien und rechtlicher Beratung beauftragt. Das hierfür im Betrachtungszeitraum (25. März 2025 bis 24. März 2026) abgerechnete Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 390.200 Euro brutto. Die Beauftragungen erfolgten jeweils anlass- und bedarfsbezogen zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung der Beauftragten. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter sowie personenbezogener Daten natürlicher Personen können keine Angaben zu einzelnen Auftragnehmern gemacht werden.  3. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil? a) Wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)? b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Beauftragte ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt und in die Arbeit der Bundesregierung eingebunden. Als Staatsministerin nimmt sie an den Kabinettsitzungen der Bundesregierung teil. Im Rahmen ihrer Aufgaben erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Regierungsmitgliedern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts der Bundesregierung.  4. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil? a) Wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten)? b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Die Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen aus den Aufgabenbereichen der Beauftragten dienten dem fachlichen Austausch sowie der Gewinnung von Erkenntnissen zu integrations- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Sie ermöglichten es der Beauftragten, unterschiedliche Perspektiven und Praxiserfahrungen in ihre Arbeit einzubeziehen und sich über aktuelle Herausforderungen, Bedarfe und Entwicklungen zu informieren. Die Anzahl der Treffen im ersten Jahr der Legislatur kann der nachstehenden Aufzählung entnommen werden. Monat Anzahl der Treffen Mai 2025 1 Juni 2025 1 Juli 2025 2 September 2025 7 Oktober 2025 5 November 2025 5 Dezember 2025 3 Januar 2026 4 Februar 2026 4 März 2026 1  5. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil? a) Wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten)? b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Jahr nahm die Beauftragte an zwölf Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen teil. Ziel dieser Gespräche war der Austausch zu integrations-, migrations- und gesellschaftspolitischen Themen, die Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie die Diskussion aktueller politischer Entwicklungen, laufender Regierungsinitiativen und deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen. Im Folgenden werden die Treffen nach Monaten im ersten Jahr der Legislaturperiode seit Amtsantritt der Bundesregierung im Mai 2025 aufgelistet. 26.06.2025 Frühjahrstreffen der Integrations- und Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder 09.07.2025 Gespräch mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur 10.07.2025 Besuch von Hessischem Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend, Soziales 27.08.2025 Treffen mit der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration, 27.08.2025 Teilnahme an der Verleihung des Integrationspreises 2025 der Landesregierung Sachsen-Anhalt 03.11.2025 Austausch mit dem Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe 27.11.2025 Veranstaltung „Bildungslücke Rassismus“ von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein 01.12.2025 Herbstkonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder 05.03.2026 Digitales Treffen der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder 10.03.2026 Gespräch mit der Hessischen Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales 10.03.2026 Hessenweites Treffen der Integrationsbeauftragten und Austausch mit Hessischer Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales  6. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil? a) Wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten)? b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Jahr nahm die Beauftragte an zwei Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von internationalen Organisationen teil, die der nachstehenden Übersicht entnommen werden können. Ziel dieser Gespräche war jeweils das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch zu aktuellen Themen im Aufgabenbereich der Beauftragten. 25.06.2025 Kennenlernen mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen 02.12.2025 Gesprächstermin mit der International Organization for Migration (IOM), Chief of Mission Deutschland  7. Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Beauftragte nahm im ersten Jahr der Legislaturperiode an keinen internationalen Konferenzen oder sicherheitspolitischen Foren teil.  8. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode? a) Wie viele waren davon innerhalb Deutschlands? b) Wie viele waren davon außerhalb Deutschlands? c) Wenn keine Dienstreisen stattfanden, warum nicht? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Jahr dieser Legislaturperiode hat die Beauftragte acht Dienstreisen innerhalb Deutschlands und keine Dienstreisen außerhalb Deutschlands absolviert.  9. Welche Kosten entstanden hierbei (vgl. Frage 8) jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten)? a) Welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht? b) Wie groß waren die jeweiligen Delegationen? c) Wurden die Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen und warum, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet. Die Reiseziele und der Zweck der Dienstreisen können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. 29.09.2025 Besuch der Ausländerbehörde in Hannover 03.11.2025 Einbürgerungsfeier in Hannover 01.12.2025 Herbstkonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder Kiel 12.12.2025 Teilnahme an Veranstaltung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Bonn 06.02.2026 Veranstaltung zum Thema Zuwanderung im Jobcenter Mannheim auf Einladung der Stadt Mannheim 19.02.2026 Besuch und Kranzniederlegung zum Gedenktag des rassistischen Anschlags in Hanau 20.02.2026 Planungskonferenz der Interkulturellen Woche in Frankfurt/ Main 10.03.2026 Hessenweites Treffen der Integrationsbeauftragten in Wiesbaden Die angefallenen Reisekosten innerhalb Deutschlands richten sich nach den üblichen Reisekostensätzen für Regierungsmitglieder unter Einbeziehung mit dem Dienstwagen absolvierter Fahrten. Eine Entscheidung über Fachbegleitung von Reisen der Beauftragten erfolgt je im Einzelfall nach inhaltlicher Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Externe Personen waren nicht an den Dienstreisen beteiligt. 10. Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Im genannten Zeitraum wurden Ausgaben in Höhe von 315.900,35 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten getätigt. Die Maßnahmen umfassten Publikationen, Informationsmaterialien, Websites, Social-Media-Inhalte sowie Fotodokumentationen von Veranstaltungen und Terminen der Beauftragten. 11. Nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien? a) Wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen (eigene Posts, Kommentare etc.) wurden hierbei erzielt (bitte nach den jeweiligen Plattformen bzw. sozialen Medien aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Die Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten nutzt Instagram: www.ins tagra m.com/integrationsbeauftragte. Der Social-Media-Kanal ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Integrationsbeauftragten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gemäß § 93 Nummer 10 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wonach die Öffentlichkeit über ihre Aufgaben zu informieren ist. Die sozialen Medien gewinnen in der politischen Kommunikation kontinuierlich an Bedeutung. Viele Bürgerinnen und Bürger informieren sich auch in den sozialen Medien über politische Maßnahmen und Vorhaben. Der Account bei Instagram hat derzeit rund 44.000 Follower. 12. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich, und wenn nein, warum nicht? Die im ersten Jahr der Legislaturperiode laufenden Projektförderungen der Beauftragten sind in der Anlage aufgeführt.* Die Beauftragte hat zudem für die Titel 684 01 „Integrationspolitische Maßnahmen“ und 684 02 „Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention“ Interessenbekundungen veröffentlicht. Für den Titel 684 03 „Maßnahmen gegen Rassismus“ wurde eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Die Bewilligung der ausgewählten Projekte dauert noch an. Die Beauftragte hat folgende Gesetzesvorhaben begleitet: – Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) – Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam – Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten – Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft – Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Auf- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6751 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. enthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz) – Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) – Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Darüber hinaus ist die Beauftragte bei verschiedenen Initiativen und Projekten der Bundesregierung in enger Abstimmung, unter anderem zu: zu – Bundesprogramm Demokratie Leben, – Initiativen zum Sozialleistungsmissbrauch, – der Neuausrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – Neuausrichtung der Integrationskurse – arbeitsmarktrelevante Maßnahmen, die Integration sowie Fachkräftezuwanderung betreffen (u. a. Work-and-Stay-Agentur, Zugangshürden auf dem Arbeitsmarkt für Jugendliche und Frauen mit Migrationsgeschichte) 13. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt? a) Wenn ja, um welche handelt es sich? b) Wenn ja, wurden diese veröffentlicht? c) Wenn nein, warum nicht? 15. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet? a) Wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 bis 13c und 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Gemäß § 94 Absatz 2 AufenthG erstattet die Beauftragte dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht. Der letzte Bericht wurde am 11. Dezember 2024 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Im Zeitraum vom 25. März 2025 bis 24. März 2026 hat die Beauftragte dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen keinen Bericht erstattet. Der nächste Bericht zur Lage der Integration in Deutschland wird derzeit erarbeitet und im Herbst 2026 dem Deutschen Bundestag übermittelt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Im ersten Jahr der Legislaturperiode hat die Beauftragte dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen keinen schriftlichen oder mündlichen Bericht im Sinne der Fragestellung erstattet. 14. Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden? a) Wenn ja, um welche Ziele handelt es sich? b) Wenn ja, konnten diese bereits umgesetzt werden? c) Wenn nein, warum nicht? 17. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus? 18. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? Die Fragen 14 bis 14c, 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Aufgaben und Ziele der Beauftragten ergeben sich aus ihrem gesetzlichen Auftrag sowie dem Kabinettbeschluss zur Einsetzung der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus. Die Aufgaben beinhalten gemäß § 93 Nummer 1 AufenthG, dass die Beauftragte die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik unterstützen soll. Mithin begleitet die Beauftragte die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Ziele mit Bezug zu ihrem Aufgabengebiet und bringt sich bei der konkreten Umsetzung der Vorhaben ein, beispielsweise in der Ressortabstimmung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen. 16. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Die Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Sie unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. Darüber hinausgehende gesonderte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Arbeit der Beauftragten wurden im angefragten Zeitraum nicht ergriffen. Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit sicherzustellen. 19. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, vorgesehen? a) Wenn ja, wann, und durch wen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet. Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ist in § 94 AufenthG gesetzlich geregelt. Demnach wird die Beauftragte von der Bundesregierung bestellt. Eine generelle Evaluierung der Arbeit der Beauftragten ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen. Dies gilt auch für das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, das auf Grundlage eines Kabinettbeschlusses in Personalunion wahrgenommen wird. 20. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus? Die Erfolge messen sich an ihren gesetzlich definierten Aufgaben, auf deren Basis die Beauftragte unter anderem an vielen Gesetzesvorhaben mitgewirkt (siehe Antwort zu Frage 12) und weitere Formate initiiert hat – immer mit dem Ziel, die Integration in Deutschland zu stärken. Als Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus führte sie zudem Projekte wie eine community- basierte Beratung für Betroffene rassistischer Vorfälle, kommunale Allianzen zum Schutz kommunaler Entscheidungsträgerinnen und -träger und Verwaltungsmitarbeitenden vor rassistischen Anfeindungen oder die Stärkung von Betroffeneninitiativen rassistischer Anschläge fort. Tabellenanhang zum Antwortbeitrag der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der Fraktion AfD BT-Drucksache 21/6445 Anlage zu Frage 12 Laufende Projektförderungen der Beauftragten Kapitel 1117 Titel 684 01 Integrationspolitische Maßnahmen Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Projekt 1 Rat für Migration e.V. Mediendienst Integration 2 Minor - Digital gemeinnützige GmbH CADS - Community Advisors - Digital Streetwork für EU-Beschäftigte in Deutschland 3 Bundesverband russischsprachiger Eltern e.V. Implural 4 Förderverein des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats e.V. Pass[t] Genau – Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte 5 CIVIS Medienstiftung CIVIS Dialog 6 Förderverein des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats e.V. Young Up! Junge BIPoC für Teilhabe ermutigen, begeistern und aktivieren 7 International Organization for Migration (IOM) Modellprojekt für ergänzende Vorintegrationsmaßnahmen für Schutzberechtigte in Resettlement- und Humanitären Aufnahmeprogrammen zu deren Integraton in Deutschland 8 Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Vorintegration und Übergangsmanagement: Vorintegrative Beratung und transnationale Begleitung von Migration im Rahmen von Internationaler Migrationssozialarbeit 9 Sie Gründet Projekt zur bundesweiten Vernetzung von Gründerinnen mit Einwanderungsgeschichte 10 Bücherpiraten e.V. Partizipationsworkshops für Geschichten-Sammler*innen: Vielfältige Geschichten für 1001 Sprache auf bilingual-picturebooks.org 11 Minor - Digital gGmbH Fem.Os Plus - Information und Beratung in sozialen Medien zur Arbeitsmarktintegration für Frauen aus Drittstaaten 12 Minor-Projektkontor für Bildung und Forschung gGmbH Kompan - Digital Streetwork für EU-Zugewandte 13 Handbook Germany gGmbH Arbeitsmarktintegration mit handbookgermany.de - Orientierung geben, Rechte stärken 14 Deutsche Kinder und Jugendstiftung Mehrsprachiger Schüler:innenwettbewerb Mehr Sprachen, mehr WIR. 15 Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) Forschungsfrage: Wege in die Wohnungsversorgung von Geflüchteten: Kommunale Ansätze und Erfahrungen 16 P.a.F. - Projektbüro für angoistische Forschung GbR Integrationsstrukturen in Deutschland überdenken 17 Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt Fluchtgrund queer – Queer Refugees Deutschland 18 Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge Niedersachsen – amfn e.V. GeT AKTIV- Geflüchtete Teilhabe in der Politik und Gesellschaft aktivieren 19 Dachverband der Migrantinnenorganisationen e.V. Gemeinsam MUTig 20 Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH Wohnen statt Unterbringung - reloaded (WosU relaoded) 21 DGB - Jugendbildungsstätte GmbH Perspektive Bleiben 22 Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NeMo) e.V. Gleich teilhaben Geflüchtete lokal integrieren, empowern und Chancengerechtigkeit herstellen 23 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Weiterentwicklung und Dissemination eines Peer-gestützten Ansatzes zur nachhaltigen psychosozialen Unterstützung traumatisierter Geflüchteter 24 Verband Afghanischer Organisationen in Deutschland e.V. (VAFO) HamWatan 25 Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland e.V - BAGIV Ehrenamtler mit Migrationshintergrund im Einsatz für Flüchtlinge (EEF) 26 Iranische Gemeinde in Deutschland e.V. Frauen in Aktion Kapitel 1117 Titel 684 02 Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Projekt 1 Transaidency e.V. Brücken bauen: Ein Partizipatives Bildungsprojekt zu Nahost Build Bridges - Not Barriers 2 Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt - Fachbereich 09 - Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) Jugend, Religion und Gesellschaft: Religion und Vielfalt als Ressourcen für gesellschaftlichen Zusammenhalt – Füreinander da sein, miteinander gestalten 3 Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. Frauen stärken Frauen gegen Radikalisierung 4 Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus- KIgA e.V. KIgA-Kitchen 5 AVP - Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e.V. CEOPS - Center for Education on Online Prevention in Social Networks 6 Zentralrat der Juden Denkfabrik Schalom Aleikum 7 Bildungsstätte Anne Frank Kompetenzprogramm Junge Menschen und Nahorst- gesellschaftlichen Dialog fördern und Radikalisierung begegnen 8 Gesellschaft im Wandeln gGmbH Reisen ins Verstehen – mit VR-Brillen nach Israel & Palästina Kapitel 1117 Titel 684 03 Maßnahmen gegen Rassismus Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Projekt 1 IMAP GmbH Kommunale Allianzen und Strategien gegen Rassismus und Hass – gemeinsam Entscheidungsträger:innen stärken 2 LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. Modellprojekt:Rassistische Diskriminierung im Kontext von Schule und Bildung entgegenwirken 3 DaMOst e.V. Aktiv gegen (Alltags)Rassismus! Empowerment, Beratung und Bildung „AntiRaktiv“ 4 Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NeMO) e.V. weact: Rassismus entgegentreten und diskriminierungsfreie Gesellschaft mitgestalten 5 Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. Community plus Beratungsstellen gegen Rassismus 6 Zentrum für Data-driven Empowerment, Leadership und Advocacy (zedela) gUG Entwicklung von Bausteinen und Grundlagen für ein intersektionales Antirassismus- Mainstreaming (GIAM) 7 Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-anhalt (LAMSA) e.V. Von Betroffenen zu Akteur*innen - Stärkung von Community-basierten Antirassismus-/ Antidiskriminierungsberatungsstrukturen (CbB) 8 LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. Bildungslücke_Rassismus:Beraten.Vernetzen.Stärken. (BilRa) 9 Amadeu Antonio Stiftung Selbstbestimmt vernetzen, erinnern und bilden 10 Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus Internationale Wochen gegen Rassismus 11 Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Anti-)Rassismus im organisierten Sport 12 DFB Projekt zur wirksamen und nachhaltigen Antirassismusarbeit im deutschen Amateurfußball <<< Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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