Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus (Antwort zu Drs. 21/6445)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus (Antwort zu Drs. 21/6445)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6751
21. Wahlperiode 26.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6445 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der
Bundesregierung für Antirassismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug Stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023
42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi.
bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/
liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die
Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen
gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in
ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse
daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den
messbaren Nutzen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für
Antirassismus transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher
Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob
durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden
Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu
beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung
und Zielerreichung der Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
25. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich
Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung?
a) Wie viele dieser Stellen waren besetzt?
b) Welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen
Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
c) Mit welchen Aufgaben sind die jeweiligen besetzten Planstellen und
Stellen betraut?
d) Wenn Stellen unbesetzt waren, warum wurden sie nicht besetzt?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus
(Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung
ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen
Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen,
kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der
Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78
(122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass
parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer
Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht,
sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen
(BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Angaben zu
Stellen und Budget der Beauftragten sind dem jeweils geltenden
Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 11) als Anlage zum Haushaltsgesetz zu entnehmen.
Weitere Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden
Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen
Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzungen von
Referaten stetigen Veränderungen.
2. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung
für Antirassismus, seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe
Dienstleister beauftragt?
a) Wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen
Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Als externe Dienstleister wurden im Sinne der Fragestellung ausschließlich
Auftragnehmer erfasst, die aufgrund eines gesonderten Auftrags Leistungen für
die Beauftragte unmittelbar erbracht haben. Reine Warenlieferungen sowie der
alleinige Erwerb standardisierter Produkte, Lizenzen und Nutzungsrechte
wurden nicht berücksichtigt.
Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden externe Dienstleister
insbesondere für Leistungen in den Bereichen Veranstaltungsorganisation
einschließlich Bewirtung fotografische Dokumentation, Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung, grafische Gestaltung, Pflege und Weiterentwicklung von
Internetangeboten, Druck und Produktion von Informationsmaterialien und
rechtlicher Beratung beauftragt.
Das hierfür im Betrachtungszeitraum (25. März 2025 bis 24. März 2026)
abgerechnete Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 390.200 Euro brutto.
Die Beauftragungen erfolgten jeweils anlass- und bedarfsbezogen zur
Unterstützung der Aufgabenerfüllung der Beauftragten.
Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter sowie personenbezogener
Daten natürlicher Personen können keine Angaben zu einzelnen Auftragnehmern
gemacht werden.
3. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus, an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil?
a) Wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach
Bundesministerium aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
angesiedelt und in die Arbeit der Bundesregierung eingebunden. Als
Staatsministerin nimmt sie an den Kabinettsitzungen der Bundesregierung teil. Im
Rahmen ihrer Aufgaben erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen
Regierungsmitgliedern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts der
Bundesregierung.
4. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus, an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen,
Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil?
a) Wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten)?
b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Die Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen aus den Aufgabenbereichen der Beauftragten
dienten dem fachlichen Austausch sowie der Gewinnung von Erkenntnissen zu
integrations- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Sie ermöglichten es
der Beauftragten, unterschiedliche Perspektiven und Praxiserfahrungen in ihre
Arbeit einzubeziehen und sich über aktuelle Herausforderungen, Bedarfe und
Entwicklungen zu informieren.
Die Anzahl der Treffen im ersten Jahr der Legislatur kann der nachstehenden
Aufzählung entnommen werden.
Monat Anzahl der Treffen
Mai 2025 1
Juni 2025 1
Juli 2025 2
September 2025 7
Oktober 2025 5
November 2025 5
Dezember 2025 3
Januar 2026 4
Februar 2026 4
März 2026 1
5. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus, an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil?
a) Wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln
und nach Monaten auflisten)?
b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Jahr nahm die Beauftragte an zwölf Treffen mit Vertreterinnen und
Vertretern der Landesregierungen teil. Ziel dieser Gespräche war der Austausch
zu integrations-, migrations- und gesellschaftspolitischen Themen, die
Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie die Diskussion aktueller politischer
Entwicklungen, laufender Regierungsinitiativen und deren Umsetzung in
Zusammenarbeit mit den Landesregierungen.
Im Folgenden werden die Treffen nach Monaten im ersten Jahr der
Legislaturperiode seit Amtsantritt der Bundesregierung im Mai 2025 aufgelistet.
26.06.2025 Frühjahrstreffen der Integrations- und
Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder
09.07.2025 Gespräch mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft
und Forschung, Kunst und Kultur
10.07.2025 Besuch von Hessischem Ministerium für Arbeit, Integration,
Jugend, Soziales
27.08.2025 Treffen mit der Beauftragten des Berliner Senats für
Partizipation, Integration und Migration,
27.08.2025 Teilnahme an der Verleihung des Integrationspreises 2025
der Landesregierung Sachsen-Anhalt
03.11.2025 Austausch mit dem Niedersächsischen Landesbeauftragten
für Migration und Teilhabe
27.11.2025 Veranstaltung „Bildungslücke Rassismus“ von der
Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und
Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
01.12.2025 Herbstkonferenz der Integrations- und
Ausländerbeauftragten des Bundes und der Länder
05.03.2026 Digitales Treffen der Integrations- und
Ausländerbeauftragten der Länder
10.03.2026 Gespräch mit der Hessischen Ministerin für Arbeit,
Integration, Jugend und Soziales
10.03.2026 Hessenweites Treffen der Integrationsbeauftragten und
Austausch mit Hessischer Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
6. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus, an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil?
a) Wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte
einzeln und nach Monaten auflisten)?
b) Wenn ja, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Jahr nahm die Beauftragte an zwei Treffen mit Vertreterinnen und
Vertretern von internationalen Organisationen teil, die der nachstehenden
Übersicht entnommen werden können. Ziel dieser Gespräche war jeweils das
gegenseitige Kennenlernen und der Austausch zu aktuellen Themen im
Aufgabenbereich der Beauftragten.
25.06.2025 Kennenlernen mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen
02.12.2025 Gesprächstermin mit der International Organization for
Migration (IOM), Chief of Mission Deutschland
7. Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale
Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte nahm im ersten Jahr der Legislaturperiode an keinen
internationalen Konferenzen oder sicherheitspolitischen Foren teil.
8. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der
Bundesregierung für Antirassismus, im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode?
a) Wie viele waren davon innerhalb Deutschlands?
b) Wie viele waren davon außerhalb Deutschlands?
c) Wenn keine Dienstreisen stattfanden, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Jahr dieser Legislaturperiode hat die Beauftragte acht Dienstreisen
innerhalb Deutschlands und keine Dienstreisen außerhalb Deutschlands
absolviert.
9. Welche Kosten entstanden hierbei (vgl. Frage 8) jeweils (bitte einzeln
unter Angabe des Datums auflisten)?
a) Welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht?
b) Wie groß waren die jeweiligen Delegationen?
c) Wurden die Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von
welchen und warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Die Reiseziele und der Zweck der Dienstreisen können der nachstehenden
Übersicht entnommen werden.
29.09.2025 Besuch der Ausländerbehörde in Hannover
03.11.2025 Einbürgerungsfeier in Hannover
01.12.2025 Herbstkonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten
des Bundes und der Länder Kiel
12.12.2025 Teilnahme an Veranstaltung des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Bonn
06.02.2026 Veranstaltung zum Thema Zuwanderung im Jobcenter
Mannheim auf Einladung der Stadt Mannheim
19.02.2026 Besuch und Kranzniederlegung zum Gedenktag des
rassistischen Anschlags in Hanau
20.02.2026 Planungskonferenz der Interkulturellen Woche in Frankfurt/
Main
10.03.2026 Hessenweites Treffen der Integrationsbeauftragten in
Wiesbaden
Die angefallenen Reisekosten innerhalb Deutschlands richten sich nach den
üblichen Reisekostensätzen für Regierungsmitglieder unter Einbeziehung mit
dem Dienstwagen absolvierter Fahrten. Eine Entscheidung über Fachbegleitung
von Reisen der Beauftragten erfolgt je im Einzelfall nach inhaltlicher
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Externe Personen waren nicht an den
Dienstreisen beteiligt.
10. Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für
Antirassismus, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher
Höhe, und für welche Maßnahmen?
Im genannten Zeitraum wurden Ausgaben in Höhe von 315.900,35 Euro für die
Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten getätigt. Die Maßnahmen umfassten
Publikationen, Informationsmaterialien, Websites, Social-Media-Inhalte sowie
Fotodokumentationen von Veranstaltungen und Terminen der Beauftragten.
11. Nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien?
a) Wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten,
Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen (eigene Posts, Kommentare
etc.) wurden hierbei erzielt (bitte nach den jeweiligen Plattformen
bzw. sozialen Medien aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten nutzt Instagram: www.ins tagra
m.com/integrationsbeauftragte. Der Social-Media-Kanal ist Teil der
Öffentlichkeitsarbeit der Integrationsbeauftragten zur Erfüllung ihres gesetzlichen
Auftrags gemäß § 93 Nummer 10 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wonach die
Öffentlichkeit über ihre Aufgaben zu informieren ist.
Die sozialen Medien gewinnen in der politischen Kommunikation
kontinuierlich an Bedeutung. Viele Bürgerinnen und Bürger informieren sich auch in den
sozialen Medien über politische Maßnahmen und Vorhaben.
Der Account bei Instagram hat derzeit rund 44.000 Follower.
12. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für
Antirassismus, angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte Gesetzesvorhaben
begleitet, wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich, und
wenn nein, warum nicht?
Die im ersten Jahr der Legislaturperiode laufenden Projektförderungen der
Beauftragten sind in der Anlage aufgeführt.*
Die Beauftragte hat zudem für die Titel 684 01 „Integrationspolitische
Maßnahmen“ und 684 02 „Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur
Extremismusprävention“ Interessenbekundungen veröffentlicht. Für den Titel
684 03 „Maßnahmen gegen Rassismus“ wurde eine Förderrichtlinie
veröffentlicht.
Die Bewilligung der ausgewählten Projekte dauert noch an.
Die Beauftragte hat folgende Gesetzesvorhaben begleitet:
– Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
– Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der
Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische
Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
– Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung
und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und
Ausreisegewahrsam
– Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär
Schutzberechtigten
– Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der
Vaterschaft
– Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in
Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Auf-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6751 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
enthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt
haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
– Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und
Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz)
– Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der
Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz –
MDWG)
– Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
– Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Darüber hinaus ist die Beauftragte bei verschiedenen Initiativen und Projekten
der Bundesregierung in enger Abstimmung, unter anderem zu:
zu
– Bundesprogramm Demokratie Leben,
– Initiativen zum Sozialleistungsmissbrauch,
– der Neuausrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
– Neuausrichtung der Integrationskurse
– arbeitsmarktrelevante Maßnahmen, die Integration sowie
Fachkräftezuwanderung betreffen (u. a. Work-and-Stay-Agentur, Zugangshürden auf dem
Arbeitsmarkt für Jugendliche und Frauen mit Migrationsgeschichte)
13. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung
für Antirassismus, Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich?
b) Wenn ja, wurden diese veröffentlicht?
c) Wenn nein, warum nicht?
15. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus,
dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder
mündliche Berichte erstattet?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 13c und 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 94 Absatz 2 AufenthG erstattet die Beauftragte dem Deutschen
Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht. Der letzte Bericht wurde am 11.
Dezember 2024 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Im Zeitraum vom 25. März
2025 bis 24. März 2026 hat die Beauftragte dem Deutschen Bundestag oder
dessen Ausschüssen keinen Bericht erstattet.
Der nächste Bericht zur Lage der Integration in Deutschland wird derzeit
erarbeitet und im Herbst 2026 dem Deutschen Bundestag übermittelt und der
Öffentlichkeit vorgestellt. Im ersten Jahr der Legislaturperiode hat die Beauftragte
dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen keinen schriftlichen oder
mündlichen Bericht im Sinne der Fragestellung erstattet.
14. Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus, Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
genannt werden?
a) Wenn ja, um welche Ziele handelt es sich?
b) Wenn ja, konnten diese bereits umgesetzt werden?
c) Wenn nein, warum nicht?
17. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich
Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus?
18. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
Die Fragen 14 bis 14c, 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Aufgaben und Ziele der Beauftragten ergeben sich aus ihrem gesetzlichen
Auftrag sowie dem Kabinettbeschluss zur Einsetzung der Beauftragten der
Bundesregierung für Antirassismus. Die Aufgaben beinhalten gemäß § 93
Nummer 1 AufenthG, dass die Beauftragte die Bundesregierung bei der
Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik unterstützen soll. Mithin begleitet die
Beauftragte die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten
Ziele mit Bezug zu ihrem Aufgabengebiet und bringt sich bei der konkreten
Umsetzung der Vorhaben ein, beispielsweise in der Ressortabstimmung zu
Gesetzentwürfen der Bundesregierung.
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer
Kriterien im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen.
16. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung
für Antirassismus, gegenüber dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit zu erhöhen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten
Bundesbehörde. Sie unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem
geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem
Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des
Bundes.
Darüber hinausgehende gesonderte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz
der Arbeit der Beauftragten wurden im angefragten Zeitraum nicht ergriffen.
Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und
öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für geeignet, um
Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit
sicherzustellen.
19. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der
Bundesregierung für Antirassismus, vorgesehen?
a) Wenn ja, wann, und durch wen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration ist in § 94 AufenthG gesetzlich geregelt. Demnach wird die
Beauftragte von der Bundesregierung bestellt. Eine generelle Evaluierung der Arbeit
der Beauftragten ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen. Dies gilt auch
für das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, das auf
Grundlage eines Kabinettbeschlusses in Personalunion wahrgenommen wird.
20. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich
Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus?
Die Erfolge messen sich an ihren gesetzlich definierten Aufgaben, auf deren
Basis die Beauftragte unter anderem an vielen Gesetzesvorhaben mitgewirkt
(siehe Antwort zu Frage 12) und weitere Formate initiiert hat – immer mit dem
Ziel, die Integration in Deutschland zu stärken. Als Beauftragte der
Bundesregierung für Antirassismus führte sie zudem Projekte wie eine community-
basierte Beratung für Betroffene rassistischer Vorfälle, kommunale Allianzen zum
Schutz kommunaler Entscheidungsträgerinnen und -träger und
Verwaltungsmitarbeitenden vor rassistischen Anfeindungen oder die Stärkung von
Betroffeneninitiativen rassistischer Anschläge fort.
Tabellenanhang zum Antwortbeitrag der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten
Stephan Brandner u. a. und der Fraktion AfD
BT-Drucksache 21/6445
Anlage zu Frage 12
Laufende Projektförderungen der Beauftragten
Kapitel 1117 Titel 684 01 Integrationspolitische Maßnahmen
Lfd.
Nr.
Zuwendungsempfänger Projekt
1 Rat für Migration e.V. Mediendienst Integration
2 Minor - Digital gemeinnützige GmbH CADS - Community Advisors - Digital Streetwork für EU-Beschäftigte in Deutschland
3 Bundesverband russischsprachiger Eltern e.V. Implural
4 Förderverein des Bundeszuwanderungs- und
Integrationsrats e.V.
Pass[t] Genau – Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte
5 CIVIS Medienstiftung CIVIS Dialog
6 Förderverein des Bundeszuwanderungs- und
Integrationsrats e.V.
Young Up! Junge BIPoC für Teilhabe ermutigen, begeistern und aktivieren
7 International Organization for Migration (IOM) Modellprojekt für ergänzende Vorintegrationsmaßnahmen für Schutzberechtigte in
Resettlement- und Humanitären Aufnahmeprogrammen zu deren Integraton in
Deutschland
8 Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie
und Entwicklung e.V.
Vorintegration und Übergangsmanagement: Vorintegrative Beratung und
transnationale Begleitung von Migration im Rahmen von Internationaler
Migrationssozialarbeit
9 Sie Gründet Projekt zur bundesweiten Vernetzung von Gründerinnen mit
Einwanderungsgeschichte
10 Bücherpiraten e.V. Partizipationsworkshops für Geschichten-Sammler*innen: Vielfältige Geschichten für
1001 Sprache auf bilingual-picturebooks.org
11 Minor - Digital gGmbH Fem.Os Plus - Information und Beratung in sozialen Medien zur
Arbeitsmarktintegration für Frauen aus Drittstaaten
12 Minor-Projektkontor für Bildung und Forschung gGmbH Kompan - Digital Streetwork für EU-Zugewandte
13 Handbook Germany gGmbH Arbeitsmarktintegration mit handbookgermany.de - Orientierung geben, Rechte
stärken
14 Deutsche Kinder und Jugendstiftung Mehrsprachiger Schüler:innenwettbewerb Mehr Sprachen, mehr WIR.
15 Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) Forschungsfrage: Wege in die Wohnungsversorgung von Geflüchteten: Kommunale
Ansätze und Erfahrungen
16 P.a.F. - Projektbüro für angoistische Forschung GbR Integrationsstrukturen in Deutschland überdenken
17 Familien- und Sozialverein des LSVD⁺ – Verband Queere
Vielfalt
Fluchtgrund queer – Queer Refugees Deutschland
18 Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und
Flüchtlinge Niedersachsen – amfn e.V.
GeT AKTIV- Geflüchtete Teilhabe in der Politik und Gesellschaft aktivieren
19 Dachverband der Migrantinnenorganisationen e.V. Gemeinsam MUTig
20 Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH Wohnen statt Unterbringung - reloaded (WosU relaoded)
21 DGB - Jugendbildungsstätte GmbH Perspektive Bleiben
22 Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen
(NeMo) e.V.
Gleich teilhaben Geflüchtete lokal integrieren, empowern und Chancengerechtigkeit
herstellen
23 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Weiterentwicklung und Dissemination eines Peer-gestützten Ansatzes zur
nachhaltigen psychosozialen Unterstützung traumatisierter Geflüchteter
24 Verband Afghanischer Organisationen in Deutschland e.V.
(VAFO)
HamWatan
25 Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in
der Bundesrepublik Deutschland e.V - BAGIV
Ehrenamtler mit Migrationshintergrund im Einsatz für Flüchtlinge (EEF)
26 Iranische Gemeinde in Deutschland e.V. Frauen in Aktion
Kapitel 1117 Titel 684 02 Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention
Lfd.
Nr.
Zuwendungsempfänger Projekt
1 Transaidency e.V. Brücken bauen: Ein Partizipatives Bildungsprojekt zu Nahost
Build Bridges - Not Barriers
2 Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt -
Fachbereich 09 - Akademie für Islam in Wissenschaft und
Gesellschaft (AIWG)
Jugend, Religion und Gesellschaft: Religion und Vielfalt als Ressourcen für
gesellschaftlichen Zusammenhalt – Füreinander da sein, miteinander gestalten
3 Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. Frauen stärken Frauen gegen Radikalisierung
4 Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus- KIgA e.V. KIgA-Kitchen
5 AVP - Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive e.V. CEOPS - Center for Education on Online Prevention in Social Networks
6 Zentralrat der Juden Denkfabrik Schalom Aleikum
7 Bildungsstätte Anne Frank Kompetenzprogramm Junge Menschen und Nahorst- gesellschaftlichen Dialog
fördern und Radikalisierung begegnen
8 Gesellschaft im Wandeln gGmbH Reisen ins Verstehen – mit VR-Brillen nach Israel & Palästina
Kapitel 1117 Titel 684 03 Maßnahmen gegen Rassismus
Lfd.
Nr.
Zuwendungsempfänger Projekt
1 IMAP GmbH Kommunale Allianzen und Strategien gegen Rassismus und Hass – gemeinsam
Entscheidungsträger:innen stärken
2 LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. Modellprojekt:Rassistische Diskriminierung im Kontext von Schule und Bildung
entgegenwirken
3 DaMOst e.V. Aktiv gegen (Alltags)Rassismus! Empowerment, Beratung und Bildung „AntiRaktiv“
4 Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen
(NeMO) e.V.
weact: Rassismus entgegentreten und diskriminierungsfreie Gesellschaft
mitgestalten
5 Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. Community plus Beratungsstellen gegen Rassismus
6 Zentrum für Data-driven Empowerment, Leadership und
Advocacy (zedela) gUG
Entwicklung von Bausteinen und Grundlagen für ein intersektionales Antirassismus-
Mainstreaming (GIAM)
7 Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-anhalt
(LAMSA) e.V.
Von Betroffenen zu Akteur*innen - Stärkung von Community-basierten
Antirassismus-/ Antidiskriminierungsberatungsstrukturen (CbB)
8 LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. Bildungslücke_Rassismus:Beraten.Vernetzen.Stärken. (BilRa)
9 Amadeu Antonio Stiftung Selbstbestimmt vernetzen, erinnern und bilden
10 Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus Internationale Wochen gegen Rassismus
11 Deutsche Sportjugend im DOSB e.V. (Anti-)Rassismus im organisierten Sport
12 DFB Projekt zur wirksamen und nachhaltigen Antirassismusarbeit im deutschen
Amateurfußball
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ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftra (Antwort)