Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/3528)
Text
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/3528)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3817
21. Wahlperiode 23.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph
Birghan, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3528 –
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom
6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht „Jährliche
Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) deutlich hervorgehoben,
dass die derzeitige Beraterberichterstattung der Bundesregierung (https://fragd
enstaat.de/dokumente/256117-beraterbericht-2023/?page=1) nicht ausreicht,
um dem Deutschen Bundestag eine klare und nachvollziehbare Grundlage für
die Kontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu
ermöglichen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/202
3/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In seinem
Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof unter anderem fehlende oder
unzureichende Angaben zu Projektzielen, Auftragsinhalten, beteiligten
Auftragnehmern und Subunternehmern, Vergabeverfahren, Kostenstrukturen sowie
Erfolgskontrollen (ebd.). Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Berichterstattung grundlegende Transparenzanforderungen verfehlt und fordert daher
eine Reform dieser Berichterstattung, um deren Aussagekraft zu erhöhen
(ebd.).
Aus Sicht der Fragesteller erzeugen die vom Bundesrechnungshof
festgestellten Mängel ein deutliches Demokratie- und Kontrolldefizit. Eine
Berichterstattung, die wesentliche Informationen über externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen nicht oder nur unzureichend enthält, beeinträchtigt die
parlamentarische Kontrolle und verhindert eine transparente Bewertung des
Einsatzes öffentlicher Mittel.
Zudem zeigen aktuelle Presseberichte eine deutliche Steigerung der Ausgaben
für externe Beratungsleistungen in der Bundesverwaltung. Der „Tagesspiegel“
berichtet für das Jahr 2023 von rund 239 Mio. Euro, die von den
Bundesministerien für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgewendet
wurden (www.tagesspiegel.de/politik/239-millionen-euro-bundesministerien-g
eben-deutlich-mehr-fur-externe-berater-aus-12799040.html). Auch Heise
Online weist für denselben Zeitraum Ausgaben von über 230 Mio. Euro aus
und verweist auf den deutlichen Kostenanstieg insbesondere im Bereich
digitaler Modernisierungsprojekte (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2
023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Ein
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 22. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Artikel des „Spiegels“ vom 19. Juni 2025 hebt zusätzlich hervor, dass die von
der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen bislang nicht ausreichen, um die
vom Bundesrechnungshof kritisierten strukturellen Probleme beim
Beratereinsatz zu beheben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechnungsho
f-kritisiert-teure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360a
c79be).
Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den
Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine klare und detaillierte
Darstellung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
zu erhalten. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie die neue Bundesregierung
im genannten Zeitraum mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung
umgegangen ist und in welchem Umfang die vom Bundesrechnungshof
aufgezeigten strukturellen Probleme fortbestehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten umfangreichen
Informationen im Zentral- und Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz waren in der Kürze der Zeit faktische Grenzen
gesetzt. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe
Beratungsleistungen wird unter aufwendigen Beteiligungen, Abstimmungen und
der Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von
mehreren Monaten erstellt. Auch wenn das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt
zusammengetragen hat, wird wegen des engen zeitlichen Rahmens ausdrücklich auf die
Vorläufigkeit der Daten hingewiesen. Für vollständige Ausführungen gilt es den
Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für
das Haushaltsjahr 2025 abzuwarten. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
wurde die hierfür maßgebliche Definition des Begriffs der „externen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ zugrunde gelegt.
1. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025
vergeben oder fortgeführt (bitte für jedes Projekt beauftragende Stelle,
Projektbezeichnung, Zielsetzung, Auftragswert, Leistungszeitraum
angeben)?
2. Welche dieser Leistungen (vgl. Frage 1) entfielen auf die Kategorien
IT‑Beratung, Rechtsgutachten, Evaluationsleistungen, Organisations-
und Prozessberatung oder sonstige Beratungs- bzw.
Unterstützungsleistungen (bitte jeweils den konkreten Leistungsumfang darstellen)?
3. Welche Projekte (vgl. Frage 1) wurden im genannten Zeitraum
vollständig abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und
welche wurden neu begonnen?
4. Welche Vergabeverfahren kamen bei der Beauftragung der externen
Beratungs- oder Unterstützungsleistungen zum Einsatz (vgl. Frage 1, z. B.
offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren,
freihändige Vergaben, Direktvergaben)?
5. Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum (vgl. Frage 1)
beauftragt, und welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren
jeweils beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie ihre
jeweiligen Leistungsanteile benennen)?
6. In welchen Fällen kam es zu nachträglichen Änderungen der
ursprünglichen Verträge – etwa zu Verlängerungen des Leistungszeitraums,
Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des
Auftragswertes –, und wie wurden diese Änderungen begründet (vgl. Frage 1)?
7. Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling-
Mechanismen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz im genannten Zeitraum angewandt, um die
Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu
begleiten und zu überwachen (vgl. Frage 1)?
8. Welche der vergebenen externen Beratungsprojekte wurden mit
messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs)
hinterlegt, welche Kennzahlen wurden jeweils definiert, und in welchem
Umfang wurden diese Ziele nach Einschätzung des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz erreicht (vgl. Frage 1)?
9. In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu nachweisbaren strukturellen,
organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, und wie
wurden diese Ergebnisse dokumentiert (vgl. Frage 1)?
10. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das im Rahmen externer
Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb des Geschäftsbereichs
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu
verstetigen (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Prozesshandbücher,
Personalentwicklungsmaßnahmen)?
11. In welchen Fällen wurde externe Beratung beauftragt, obwohl die
erforderliche Expertise grundsätzlich innerhalb des Geschäftsbereichs
vorhanden gewesen wäre, und wie begründet das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz diese Entscheidungen (vgl. Frage 1)?
Die Fragen 1 bis 11 werden wegen des Sachzusammenhangs und entsprechend
dem Vorgehen beim externen Beraterbericht in der nachfolgenden
tabellarischen Übersicht zusammen beantwortet; die Fragen 2 bis 11 sind jeweils
Folgefragen zu dem zu Frage 1 genannten Projekt, so dass die Antworten je Projekt
in einer fortlaufenden Zeile dargestellt sind. Es sind insgesamt vier Projekte
aufgeführt (siehe Anlage*).
12. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch nicht
vergeben, und auf welche Themenbereiche entfielen diese Vorbereitungen
(vgl. Frage 1)?
Die Vorbemerkung der Bundesregierung gilt entsprechend. Bei dem Projekt des
Bundesamtes für Justiz „Unterstützungsleistungen für die Einführung und
Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-
Verordnung“ sollen ebendiese Unterstützungsleistungen nach dem Leistungszeitraum
(siehe Antwort zu Frage 1) weitergeführt werden. Die Vergabe weiterer
externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurde im Abfragezeitraum nicht
vorbereitet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3817 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage zu den Fragen 1 bis 11 der Kleinen Anfrage 21/3528
Antwort auf
Frage 1
Antwort auf
Frage 2
Antwort auf
Frage 3
Antwort auf
Frage 4
Antwort auf
Frage 5
Antwort auf
Frage 6
Antwort auf
Frage 7
Antwort auf
Frage 8
Antwort auf
Frage 9
Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11
a)
beauftragende Stelle
b)
Projektbezeichnung
c) Zielsetzung
d)
Auftragswert (in Euro)
e)
Leistungszeitraum
(Monat/Jahr -
Monat/Jahr)
a) Einordnung
in die
Kategorien IT-
Beratung,
Rechtsgutachten,
Evaluationsleistungen,
Organisations-
und
Prozessberatung oder
sonstige
Beratungs- bzw.
Unterstützungsleistungen
b) konkreter
Leistungsumfang
Projekt
vollständig
abgeschlossen, in
Durchführung oder
gerade
neu
begonnen?
Verfahrensart, sofern
Vergaberecht
anwendbar
a) Name
Auftragnehmer/
Nachunternehmer/
Partnerunternehmen
(oder
Begründung bei
fehlender
Namensnennung)
b) jew.
Leistungsanteile
a) Angabe
von
Änderungen zu
dem
ursprünglichen
Vertrag
b)
Begründung der
Änderung
Angewandte
Steuerungs-,
Monitoringoder
Controllingmechanismen
a)
Leistungskennzahlen
(Key
Performance
Indicators -
KPIs)
angewandt (ja/
nein Angabe)
b) Welche
KPI wurden
definiert?
c) Grad der
Zielerreichung
Erfolgte
Veränderungen
Maßnahmen zur
Verstetigung des
gewonnenen
Fachwissens (z. B. interne
Schulungen,
Dokumentationen,
Prozesshandbücher,
Personalentwicklungsmaßnahmen)
a) Beauftragung trotz
interner Expertise?
b) Wenn ja,
Begründung?
a) Bundesamt
für Justiz
b)
Unterstützungsleistungen für die
Einführung und
Aufrechterhaltung eines
Umweltmanagementsystems
nach der E-
MAS-
Verordnung
c) Zertifizierung
nach der E-
MAS-
Verordnung
d) 19.080,46 €
(netto)
e) 10/2022-
12/2025
a) Sonstige
Beratungs- bzw.
Unterstützungsleistungen
b)
Unterstützung bei der
Einführung /
Aufrechterhaltung eines
Umweltmanagementsystems in
Form von
regelmäßigen
Besprechungsterminen und
Erläuterung von
vorgeschriebenen Abläufen
nach der E-
MAS-
Verordnung
Projekt in
Durchführung
Abruf aus
Rahmenvertrag
a) Arqum
GmbH
b) 100%
a) Fortführung
des Vertrags
in
Vorbereitung
b) Vielzahl
personeller
Umstrukturierungen der
zuständigen
Bearbeiter
Die
Beratungstermine
finden nur
nach direktem
vorherigem
Abruf statt.
Nein. Ziel: EMAS-
Zertifizierung.
Insofern sind
"Veränderungen"
insoweit gegeben,
als dass die
erlangten
Informationen
für die nach
Erhalt der
Zertifizierung
zukünftig
gewünschte Re-
Zertifizierung
eigenständig
(ohne weitere
Inanspruchnahme der
Beratung)
angewandt
werden können.
regelmäßige,
aufeinander aufbauende
Beratungsgespräche
mit Anlegen eines
entsprechend
organisierten
Dokumentenordners für spätere
jährliche
Aufrechterhaltung der
Zertifizierung
Nein.
2
Antwort auf
Frage 1
Antwort auf
Frage 2
Antwort auf
Frage 3
Antwort auf
Frage 4
Antwort auf
Frage 5
Antwort auf
Frage 6
Antwort auf
Frage 7
Antwort auf
Frage 8
Antwort auf
Frage 9
Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11
a) Bundesamt
für Justiz
b)
Unterstützung Software
Asset
Management (SAM)
c)
Unterstützung beim
Aufbau einer
Lizenzmanage
mentorganisation gemäß des
dezentralen
Lizenzmanagementkonzepts
(DLM)
d) 590.390,00 €
(netto)
e) 11/2025-
11/2028
a)
Organisations- und
Prozessberatung
b) Konzeption,
Analyse,
Bewertung,
Entscheidungsunterstützung
und
strategische
Organisationsentwicklung
einer
Lizenzmanagement-
Organisation.
Projekt in
Durchführung
Abruf aus
einem
Rahmenvertrag
a) keine
Zustimmung zur
Namensnennung
b) Es gab nur
einen
Auftragnehmer.
Nachträgliche
Änderungen
des
ursprünglichen
Vertrages wurden
nicht
vereinbart.
- Setzen von
Zielen,
Budgets und
Ressourcen.
- Kontrolle der
geplanten und
tatsächlichen
Werte.
-Analyse bei
Abweichungen und
Bewertung.
a) ja
b)
Meilensteintreue,
Akzeptanzquote,
Qualität der
Datengrundlage,
Entscheidungsreife
c) Da das
Projekt
gerade gestartet
ist, kann dies
noch nicht
benannt werden.
Keine
Veränderungen
bislang, weil das
Projekt über
den
genannten Zeitraum
hinausgeht.
Da das Projekt
gerade begonnen hat,
wurden bislang keine
möglichen
Maßnahmen ergriffen.
Aufgrund hoher
Auslastung steht die
interne Expertise nicht
zur Verfügung.
Antwort auf
Frage 1
Antwort auf
Frage 2
Antwort auf
Frage 3
Antwort auf
Frage 4
Antwort auf
Frage 5
Antwort auf
Frage 6
Antwort auf
Frage 7
Antwort auf
Frage 8
Antwort auf
Frage 9
Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11
a)
Bundesgerichtshof
b) keine
Projektbezeichnung erfolgt
c) externe
Unterstützung zur
Konfliktmediation und
Konfliktbewältigung
d) ca. 7.000,00
€
e) 01/2026 -
voraus. 06/2026
(die
Beauftragung erfolgte
am 23.12.2025)
a) sonstige
Beratungs- bzw.
Unterstützungsleistung
b) Aufklärung,
Identifikation
und
Lösungsbegleitung in
Konfliktsituationen
wird neu
begonnen
Direktauftrag Serr GmbH
Hainbuchenweg 7
78052
Villingen-
Schwenningen
keine
Änderungen
im Aufbau nein Leistungen
wurden erst
im Dezember
2025
vergeben, jedoch
noch nicht
begonnen.
Daher können
noch keine
Veränderungen benannt
werden.
im Aufbau
(Schulungen)
befindet sich noch im
Aufbau,
konfliktberatende Personen neu
im Amt.
3
Antwort auf
Frage 1
Antwort auf
Frage 2
Antwort auf
Frage 3
Antwort auf
Frage 4
Antwort auf
Frage 5
Antwort auf
Frage 6
Antwort auf
Frage 7
Antwort auf
Frage 8
Antwort auf
Frage 9
Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11
a)
Bundesanstalt für
Landwirtschaft und
Ernährung
(BLE) im
Auftrag ehemals
BMUV, jetzt
BMJV
b)
Forschungsvorhaben
„Bestandsaufnahme und
Erarbeitung von
Maßnahmen
zum Schutz
von
Verbrauchern und
Verbraucherinnen
vor
Energiearmut in
Deutschland“
(Energiearmut)
c) Darstellung
des aktuellen
Stands der
Energiearmut in
Deutschland
sowie Vorlage
von
Entscheidungshilfen
zum Schutz der
Verbraucher
und
Verbraucherinnen vor
Energiearmut
d) 271.797 €
(brutto)
e)11/2025 -
11/2026
a) sonstige
Beratung- bzw.
Unterstützungsleistungen
b) Erstellung
von
Zwischenbericht, Policy
Papier und
Abschlussbericht;
Durchführung
einer
Konferenz;
Projektgespräche sowie
Präsentationen.
Das
Projekt wurde
im
September 2025
neu
begonnen
Offenes
Verfahren (EU-
weite
Ausschreibung)
a) Öko-Institut
e.V.
keine
Nachträge
vertraglich
festgelegte,
regelmäßige
Gespräche
(Auftaktgespräch,
Projektgespräche), Jour
Fixe zwischen
Auftragnehmern, BLE
und BMJV,
vertraglich
festgelegte
Berichtspflichten
(Zwischenbericht/
Abschlussbericht)
Nein Das
Forschungsvorhaben läuft
noch, daher
können
bislang keine
Veränderungen
verzeichnet werden.
Keine, das Projekt
läuft noch.
Nein
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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