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Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/3528)

dip / drucksache 23.01.2026 · WP 21 · 21/3817 · Antwort · Original ↗

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Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/3528) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3817 21. Wahlperiode 23.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3528 – Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht „Jährliche Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) deutlich hervorgehoben, dass die derzeitige Beraterberichterstattung der Bundesregierung (https://fragd enstaat.de/dokumente/256117-beraterbericht-2023/?page=1) nicht ausreicht, um dem Deutschen Bundestag eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die Kontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/202 3/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In seinem Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof unter anderem fehlende oder unzureichende Angaben zu Projektzielen, Auftragsinhalten, beteiligten Auftragnehmern und Subunternehmern, Vergabeverfahren, Kostenstrukturen sowie Erfolgskontrollen (ebd.). Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berichterstattung grundlegende Transparenzanforderungen verfehlt und fordert daher eine Reform dieser Berichterstattung, um deren Aussagekraft zu erhöhen (ebd.). Aus Sicht der Fragesteller erzeugen die vom Bundesrechnungshof festgestellten Mängel ein deutliches Demokratie- und Kontrolldefizit. Eine Berichterstattung, die wesentliche Informationen über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen nicht oder nur unzureichend enthält, beeinträchtigt die parlamentarische Kontrolle und verhindert eine transparente Bewertung des Einsatzes öffentlicher Mittel. Zudem zeigen aktuelle Presseberichte eine deutliche Steigerung der Ausgaben für externe Beratungsleistungen in der Bundesverwaltung. Der „Tagesspiegel“ berichtet für das Jahr 2023 von rund 239 Mio. Euro, die von den Bundesministerien für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgewendet wurden (www.tagesspiegel.de/politik/239-millionen-euro-bundesministerien-g eben-deutlich-mehr-fur-externe-berater-aus-12799040.html). Auch Heise Online weist für denselben Zeitraum Ausgaben von über 230 Mio. Euro aus und verweist auf den deutlichen Kostenanstieg insbesondere im Bereich digitaler Modernisierungsprojekte (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2 023-ueber-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Ein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Artikel des „Spiegels“ vom 19. Juni 2025 hebt zusätzlich hervor, dass die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen bislang nicht ausreichen, um die vom Bundesrechnungshof kritisierten strukturellen Probleme beim Beratereinsatz zu beheben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechnungsho f-kritisiert-teure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360a c79be). Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine klare und detaillierte Darstellung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu erhalten. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie die neue Bundesregierung im genannten Zeitraum mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung umgegangen ist und in welchem Umfang die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten strukturellen Probleme fortbestehen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten umfangreichen Informationen im Zentral- und Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz waren in der Kürze der Zeit faktische Grenzen gesetzt. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen wird unter aufwendigen Beteiligungen, Abstimmungen und der Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstellt. Auch wenn das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen hat, wird wegen des engen zeitlichen Rahmens ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Daten hingewiesen. Für vollständige Ausführungen gilt es den Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen für das Haushaltsjahr 2025 abzuwarten. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die hierfür maßgebliche Definition des Begriffs der „externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ zugrunde gelegt.  1. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 vergeben oder fortgeführt (bitte für jedes Projekt beauftragende Stelle, Projektbezeichnung, Zielsetzung, Auftragswert, Leistungszeitraum angeben)?  2. Welche dieser Leistungen (vgl. Frage 1) entfielen auf die Kategorien IT‑Beratung, Rechtsgutachten, Evaluationsleistungen, Organisations- und Prozessberatung oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen (bitte jeweils den konkreten Leistungsumfang darstellen)?  3. Welche Projekte (vgl. Frage 1) wurden im genannten Zeitraum vollständig abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und welche wurden neu begonnen?  4. Welche Vergabeverfahren kamen bei der Beauftragung der externen Beratungs- oder Unterstützungsleistungen zum Einsatz (vgl. Frage 1, z. B. offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, freihändige Vergaben, Direktvergaben)?  5. Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum (vgl. Frage 1) beauftragt, und welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren jeweils beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie ihre jeweiligen Leistungsanteile benennen)?  6. In welchen Fällen kam es zu nachträglichen Änderungen der ursprünglichen Verträge – etwa zu Verlängerungen des Leistungszeitraums, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des Auftragswertes –, und wie wurden diese Änderungen begründet (vgl. Frage 1)?  7. Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling- Mechanismen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im genannten Zeitraum angewandt, um die Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu begleiten und zu überwachen (vgl. Frage 1)?  8. Welche der vergebenen externen Beratungsprojekte wurden mit messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs) hinterlegt, welche Kennzahlen wurden jeweils definiert, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erreicht (vgl. Frage 1)?  9. In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu nachweisbaren strukturellen, organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, und wie wurden diese Ergebnisse dokumentiert (vgl. Frage 1)? 10. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das im Rahmen externer Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu verstetigen (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Prozesshandbücher, Personalentwicklungsmaßnahmen)? 11. In welchen Fällen wurde externe Beratung beauftragt, obwohl die erforderliche Expertise grundsätzlich innerhalb des Geschäftsbereichs vorhanden gewesen wäre, und wie begründet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz diese Entscheidungen (vgl. Frage 1)? Die Fragen 1 bis 11 werden wegen des Sachzusammenhangs und entsprechend dem Vorgehen beim externen Beraterbericht in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zusammen beantwortet; die Fragen 2 bis 11 sind jeweils Folgefragen zu dem zu Frage 1 genannten Projekt, so dass die Antworten je Projekt in einer fortlaufenden Zeile dargestellt sind. Es sind insgesamt vier Projekte aufgeführt (siehe Anlage*). 12. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch nicht vergeben, und auf welche Themenbereiche entfielen diese Vorbereitungen (vgl. Frage 1)? Die Vorbemerkung der Bundesregierung gilt entsprechend. Bei dem Projekt des Bundesamtes für Justiz „Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS- Verordnung“ sollen ebendiese Unterstützungsleistungen nach dem Leistungszeitraum (siehe Antwort zu Frage 1) weitergeführt werden. Die Vergabe weiterer externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurde im Abfragezeitraum nicht vorbereitet. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3817 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anlage zu den Fragen 1 bis 11 der Kleinen Anfrage 21/3528 Antwort auf Frage 1 Antwort auf Frage 2 Antwort auf Frage 3 Antwort auf Frage 4 Antwort auf Frage 5 Antwort auf Frage 6 Antwort auf Frage 7 Antwort auf Frage 8 Antwort auf Frage 9 Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11 a) beauftragende Stelle b) Projektbezeichnung c) Zielsetzung d) Auftragswert (in Euro) e) Leistungszeitraum (Monat/Jahr - Monat/Jahr) a) Einordnung in die Kategorien IT- Beratung, Rechtsgutachten, Evaluationsleistungen, Organisations- und Prozessberatung oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen b) konkreter Leistungsumfang Projekt vollständig abgeschlossen, in Durchführung oder gerade neu begonnen? Verfahrensart, sofern Vergaberecht anwendbar a) Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Partnerunternehmen (oder Begründung bei fehlender Namensnennung) b) jew. Leistungsanteile a) Angabe von Änderungen zu dem ursprünglichen Vertrag b) Begründung der Änderung Angewandte Steuerungs-, Monitoringoder Controllingmechanismen a) Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators - KPIs) angewandt (ja/ nein Angabe) b) Welche KPI wurden definiert? c) Grad der Zielerreichung Erfolgte Veränderungen Maßnahmen zur Verstetigung des gewonnenen Fachwissens (z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Prozesshandbücher, Personalentwicklungsmaßnahmen) a) Beauftragung trotz interner Expertise? b) Wenn ja, Begründung? a) Bundesamt für Justiz b) Unterstützungsleistungen für die Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems nach der E- MAS- Verordnung c) Zertifizierung nach der E- MAS- Verordnung d) 19.080,46 € (netto) e) 10/2022- 12/2025 a) Sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen b) Unterstützung bei der Einführung / Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems in Form von regelmäßigen Besprechungsterminen und Erläuterung von vorgeschriebenen Abläufen nach der E- MAS- Verordnung Projekt in Durchführung Abruf aus Rahmenvertrag a) Arqum GmbH b) 100% a) Fortführung des Vertrags in Vorbereitung b) Vielzahl personeller Umstrukturierungen der zuständigen Bearbeiter Die Beratungstermine finden nur nach direktem vorherigem Abruf statt. Nein. Ziel: EMAS- Zertifizierung. Insofern sind "Veränderungen" insoweit gegeben, als dass die erlangten Informationen für die nach Erhalt der Zertifizierung zukünftig gewünschte Re- Zertifizierung eigenständig (ohne weitere Inanspruchnahme der Beratung) angewandt werden können. regelmäßige, aufeinander aufbauende Beratungsgespräche mit Anlegen eines entsprechend organisierten Dokumentenordners für spätere jährliche Aufrechterhaltung der Zertifizierung Nein. 2 Antwort auf Frage 1 Antwort auf Frage 2 Antwort auf Frage 3 Antwort auf Frage 4 Antwort auf Frage 5 Antwort auf Frage 6 Antwort auf Frage 7 Antwort auf Frage 8 Antwort auf Frage 9 Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11 a) Bundesamt für Justiz b) Unterstützung Software Asset Management (SAM) c) Unterstützung beim Aufbau einer Lizenzmanage mentorganisation gemäß des dezentralen Lizenzmanagementkonzepts (DLM) d) 590.390,00 € (netto) e) 11/2025- 11/2028 a) Organisations- und Prozessberatung b) Konzeption, Analyse, Bewertung, Entscheidungsunterstützung und strategische Organisationsentwicklung einer Lizenzmanagement- Organisation. Projekt in Durchführung Abruf aus einem Rahmenvertrag a) keine Zustimmung zur Namensnennung b) Es gab nur einen Auftragnehmer. Nachträgliche Änderungen des ursprünglichen Vertrages wurden nicht vereinbart. - Setzen von Zielen, Budgets und Ressourcen. - Kontrolle der geplanten und tatsächlichen Werte. -Analyse bei Abweichungen und Bewertung. a) ja b) Meilensteintreue, Akzeptanzquote, Qualität der Datengrundlage, Entscheidungsreife c) Da das Projekt gerade gestartet ist, kann dies noch nicht benannt werden. Keine Veränderungen bislang, weil das Projekt über den genannten Zeitraum hinausgeht. Da das Projekt gerade begonnen hat, wurden bislang keine möglichen Maßnahmen ergriffen. Aufgrund hoher Auslastung steht die interne Expertise nicht zur Verfügung. Antwort auf Frage 1 Antwort auf Frage 2 Antwort auf Frage 3 Antwort auf Frage 4 Antwort auf Frage 5 Antwort auf Frage 6 Antwort auf Frage 7 Antwort auf Frage 8 Antwort auf Frage 9 Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11 a) Bundesgerichtshof b) keine Projektbezeichnung erfolgt c) externe Unterstützung zur Konfliktmediation und Konfliktbewältigung d) ca. 7.000,00 € e) 01/2026 - voraus. 06/2026 (die Beauftragung erfolgte am 23.12.2025) a) sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung b) Aufklärung, Identifikation und Lösungsbegleitung in Konfliktsituationen wird neu begonnen Direktauftrag Serr GmbH Hainbuchenweg 7 78052 Villingen- Schwenningen keine Änderungen im Aufbau nein Leistungen wurden erst im Dezember 2025 vergeben, jedoch noch nicht begonnen. Daher können noch keine Veränderungen benannt werden. im Aufbau (Schulungen) befindet sich noch im Aufbau, konfliktberatende Personen neu im Amt. 3 Antwort auf Frage 1 Antwort auf Frage 2 Antwort auf Frage 3 Antwort auf Frage 4 Antwort auf Frage 5 Antwort auf Frage 6 Antwort auf Frage 7 Antwort auf Frage 8 Antwort auf Frage 9 Antwort auf Frage 10 Antwort auf Frage 11 a) Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag ehemals BMUV, jetzt BMJV b) Forschungsvorhaben „Bestandsaufnahme und Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen vor Energiearmut in Deutschland“ (Energiearmut) c) Darstellung des aktuellen Stands der Energiearmut in Deutschland sowie Vorlage von Entscheidungshilfen zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Energiearmut d) 271.797 € (brutto) e)11/2025 - 11/2026 a) sonstige Beratung- bzw. Unterstützungsleistungen b) Erstellung von Zwischenbericht, Policy Papier und Abschlussbericht; Durchführung einer Konferenz; Projektgespräche sowie Präsentationen. Das Projekt wurde im September 2025 neu begonnen Offenes Verfahren (EU- weite Ausschreibung) a) Öko-Institut e.V. keine Nachträge vertraglich festgelegte, regelmäßige Gespräche (Auftaktgespräch, Projektgespräche), Jour Fixe zwischen Auftragnehmern, BLE und BMJV, vertraglich festgelegte Berichtspflichten (Zwischenbericht/ Abschlussbericht) Nein Das Forschungsvorhaben läuft noch, daher können bislang keine Veränderungen verzeichnet werden. Keine, das Projekt läuft noch. Nein Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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