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Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise

dip / drucksache 04.05.2026 · WP 21 · 21/5701 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise Deutscher Bundestag Drucksache 21/5701 21. Wahlperiode 04.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche – Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Leitung von Bundesministerin Katherina Reiche hat am 31. März 2026 die Rahmenvereinbarung „Strategische Top-Management-Beratung für die Behördenleitung“ (Aktenzeichen ZC4 – 17104/004-25#023 – www.evergabe-online.de/tenderdoc uments.html?0&id=847802&cookieCheck ) ausgeschrieben. Der Bundesrechnungshof erklärte zum Einsatz externer Beratung im Jahre 2023 treffend: „Der Einsatz birgt besondere Gefahren für den Bundeshaushalt und die Verwaltungsintegrität“ (S. 2 – www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/B erichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Vor diesem Hintergrund ist die hier thematisierte Ausschreibung aus Sicht der Fragesteller besonders kritisch zu diskutieren. Laut Leistungsbeschreibung umfasst der Auftrag ein Volumen von 9 000 Personenstunden pro Jahr bei einer Laufzeit von bis zu vier Jahren (ebd., S. 7). Dieser Rückgriff auf externe Beratung erfolgt zeitgleich zu den im Koalitionsvertrag (KV) zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Sparmaßnahmen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www. koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf ). Dort heißt es auf S. 53: „Wir werden in dieser Legislaturperiode einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag erbringen. Dieser besteht unter anderem aus: [...] Stellenabbau in der Bundesverwaltung um acht Prozent (zwei Prozent/Jahr) [...]; Reduzierung der Ausgaben für externe Berater in allen Einzelplänen“. Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass externe Berater Analysen zu „prioritären Themenfeldern“ wie „Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit“ (ebd., S. 4) erstellen sollen. Dies betrifft das Herzstück der ministeriellen Fachkompetenz und lässt Fragen zur Stellenplanung im Hause der Bundesministerin ebenso wie zur Einbindung der hauseigenen Expertise aufkommen. Bei 9 000 Personenstunden pro Jahr stellt sich ebenfalls die Frage nach der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Aufbau eigener Expertise oder der Nutzung bereits bestehender Expertise im Haus. Da im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zudem viele Vorgänge im Bereich der nationalen Sicherheit liegen (z. B. Nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie), jüngst Mailkonten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von „Leaks“ durchsucht wurden und diverse Stellen auf der Fachebene unbesetzt blieben, wirft die Einbindung externer Dritter in sensible Entscheidungsprozesse erhebliche Fragen nicht nur zur Führungskompetenz der Bundesministerin, sondern auch zur Sicherheit, Compliance und zum Schutz staatlicher Kernaufgaben auf. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie begründet die Bundesregierung die Ausschreibung von jährlich 9 000 Beratungsstunden (Leistungsbeschreibung, S. 7) angesichts der im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag (S. 53) explizit vereinbarten „Reduzierung der Ausgaben für externe Berater in allen Einzelplänen“?  2. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, und wenn ja, wann, von welchem Referat, und mit welchem Ergebnis? a) Plant die Bundesregierung, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen? b) Welche Alternativen zur externen Beratung wurden in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft?  3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die Angebotsfrist für die Ausschreibung (Aktenzeichen ZC4 – 17104/004-25#023) am 14. April 2026 endete und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die konkreten Preiskalkulationen der Bieter somit zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vorliegen – das voraussichtliche finanzielle Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung über die gesamte Laufzeit (inklusive beider Verlängerungsoptionen) sowie die darin angebotenen durchschnittlichen Stundensätze für die Kategorien Partner, Senior Associate und Associate, und wenn die finale Vergabe bereits erfolgt ist, welches Unternehmen bzw. Konsortium hat den Zuschlag erhalten, und welche spezifischen Stundensätze wurden vertraglich fixiert?  4. Inwiefern ist der in der Leistungsbeschreibung (S. 3) formulierte Gegenstand der „strategisch-methodischen Beratung“ mit der tatsächlichen Aufgabe der „Erarbeitung von Analysen und Diskussionspapieren zu aktuellen fachpolitischen Fragestellungen“ (S. 5) vereinbar? a) Wenn ein inhaltlicher Schwerpunkt vorliegt, warum wird die Ausschreibung offiziell als lediglich „methodisch“ deklariert? b) Wenn nur zu Methoden für bessere Führung beraten wird, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Einbindung von Partnern mit Stundensätzen von geschätzt bis zu 650 Euro für solch rein prozessuale Hilfestellungen?  5. Wie viele Planstellen sind im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums aktuell für die Themenbereiche Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität sowie außenwirtschaftliche Sicherheit (jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen) vorgesehen? a) Wie viele dieser Stellen sind seit Amtsantritt von Bundesministerin Katherina Reiche besetzt, gestrichen worden, vakant oder befinden sich im Ausschreibungsverfahren? b) Wie viele dieser Planstellen sind vom vereinbarten „Stellenabbau in der Bundesverwaltung um acht Prozent“ (KV, S. 53) betroffen oder bereits zur Streichung vorgesehen?  6. Wie begründet die Bundesregierung das in Nummer 5 (S. 7) der Leistungsbeschreibung vorgesehene, über vier Jahre konstante Beratungsvolumen vor dem Hintergrund der angestrebten „Ressourcenallokation und Effizienzgewinne“ (S. 4) sowie des geforderten „Wissensmanagements“ (S. 6), und welche Risiken sieht sie bei einer dauerhaft hohen Beratungsnotwendigkeit für den Erhalt von ministeriellem Kernwissen sowie für die Qualität der „Qualitätssicherung“ und des „Risikomanagements“ (S. 4) im Haus?  7. Nach welchen Kriterien und durch welche Instanz wird die fachliche Eignung der externen Beraterteams für hochspezifische Felder wie die außenwirtschaftliche Sicherheit oder Rohstoffpolitik geprüft? a) Dient die Arbeitserfahrung und Fachkenntnis eines langjährigen Ministerialbeamten in einem Sachgebiet als Maßstab für die Qualifikation der externen Berater, die die Bundesministerin „ad hoc“ beraten sollen? b) Wenn nein, welche anderen objektiven Qualitätsmaßstäbe stellt das Bundesministerium sicher, um die hohen Stundensätze gegenüber interner Expertise zu rechtfertigen?  8. Die Leistungsbeschreibung sieht in Nummer 3 und 4 (S. 5) „kurzfristige Ad-hoc-Beratung“ per Telefon oder E-Mail vor, bei der „mit Ausnahme extrem kurzfristiger Leistungsabrufe“ kein Kostenvoranschlag nötig ist – wie stellt die Bundesregierung bei dieser Form der Zusammenarbeit die Wirtschaftlichkeit und die parlamentarische Kontrolle sicher?  9. Wie wird verhindert, dass durch informelle Beratung an den Fachreferaten vorbei ein „Schatten-Referat“ (9 000 Stunden p. a. Beratungsleistung gerechnet auf eine 40‑Stunden-Woche ergeben ca. fünf bis sechs Vollzeitstellen) entsteht, welches die Entscheidungshoheit der Fachverwaltung untergräbt und parallel von den interministeriellen Entscheidungsprozessen separiert ist? 10. Warum enthält die Leistungsbeschreibung (Nummer 6) keinen Hinweis auf notwendige Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für das eingesetzte Beratungspersonal, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Nummer 2.4 (S. 4) die Beratung zur „außenwirtschaftlichen Sicherheit“ explizit genannt wird? a) Wenn keine SÜG-Prüfung erfolgen soll, wie wird sichergestellt, dass externe Berater keinen Zugriff auf Informationen erhalten, die als Verschlusssache (VS) eingestuft sind? b) Wenn eine SÜG-Prüfung erfolgen soll, werden die Prüfverfahren der Berater prioritär behandelt und dafür die Prüfungen von Bundesbeamten zurückgestellt, und wenn dies nicht vorgesehen ist, kann es zweifelsfrei ausgeschlossen werden? 11. Wurde die Geheimschutzbeauftragte des Hauses bei diesen Fragen einbezogen, wenn ja, welche Auflagen oder Hinweise wurden von ihr erteilt, und wenn keine Einbeziehung erfolgte, warum hielt die Hausleitung dies angesichts der sensiblen Themenbereiche (S. 4 der Leistungsbeschreibung) für entbehrlich? 12. Plant die Bundesregierung, bei Vorwürfen von „Leaks“ im Bundesministerium künftig auch die Mailkonten und IT-Systeme der externen Berater zu durchsuchen? a) Wenn ja, ist eine solche Durchsuchungsmöglichkeit durch die Behördenleitung mit den Compliance-Vorschriften der Beratungsunternehmen generell vereinbar? b) Wenn nein, warum werden interne Mitarbeitende des Bundesministeriums schärferen Kontrollmaßnahmen unterzogen als zukünftig externe Dienstleister mit Zugriff auf identische sensible Informationen? 13. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass eine Ausschreibung für externe Beratung im Kernbereich des BMWE als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Fachebene gewertet wird und dadurch Motivation zur Leistung auch über den Dienst nach Vorschrift hinaus schwindet? a) Waren solche Überlegungen Teil des Abwägungsprozesses im Vorfeld der Ausschreibung? b) Gibt es dazu Vermerke, Notizen oder Ähnliches? c) Falls die Sorge nicht geteilt wird, wie wird diese Entscheidung sachlich begründet, und wurden beispielsweise dazu Gespräche mit der Fachebene geführt? 14. Wie stellt die Bundesregierung die in Nummer 6.5 (S. 8) der Leistungsbeschreibung geforderte Unabhängigkeit des Auftragnehmers sicher, wenn dieser gleichzeitig private Akteure berät, die unmittelbar von der „wirtschaftspolitischen Vorhabenplanung“ (S. 3) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betroffen sind? a) Falls die Bundesregierung die Unabhängigkeit durch spezifische Kontrollmechanismen als gesichert ansieht, reicht hierfür eine bloße Selbsterklärung der Bieter aus, oder welche konkreten „technischen oder personellen Maßnahmen“ (S. 8) werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Eignungsprüfung und während der Vertragslaufzeit aktiv auditiert? b) Falls keine aktive, über eine Selbsterklärung hinausgehende Prüfung beispielsweise der Mandantenlisten des Auftragnehmers erfolgt, wie rechtfertigt die Bundesregierung das Risiko von Interessenkonflikten, wenn derselbe Dienstleister zeitgleich staatliche „Analysen und Diskussionspapiere“ (Leistungsbeschreibung, S. 5) zu prioritären Themenfeldern erstellt und private Akteure berät, die von diesen fachpolitischen Neuausrichtungen unmittelbar finanziell profitieren könnten? 15. Wo wird die in Nummer 4 (Leistungsbeschreibung, S. 6) geforderte „systematische und nutzerfreundliche Datenbank“, in der sämtliche Arbeitsergebnisse (auch zu hochsensiblen Themen wie „Souveränität“ und „außenwirtschaftliche Sicherheit“) gespeichert werden sollen, physisch betrieben? a) Befinden sich die Server unter der Hoheit des Bundes oder auf Systemen des privaten Auftragnehmers, und wenn auf Servern der privaten Auftragnehmer, wie stellt die Bundesregierung die IT-Sicherheit sicher? b) Welchen spezifischen Geheimschutzstandard (gemäß Geheimschutzordnung) muss diese Datenbank erfüllen, wenn darin „Diskussionspapiere“ zur staatlichen Souveränität und strategische Grundlagen der nationalen Sicherheit dokumentiert werden? c) Werden die Arbeitsergebnisse in der Datenbank auch der Fachebene zur Verfügung gestellt? 16. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der beauftragten Beratungsleistungen? a) Gibt es messbare Zielgrößen (Key Performance Indicators (KPIs))? b) Werden Ergebnisse systematisch evaluiert? 17. Wie grenzt die Bundesregierung die Tätigkeit externer Berater im Rahmen der „strategischen Beratung“ gegenüber der politischen Entscheidungsfindung der Hausleitung ab? a) Ist sichergestellt, dass externe Berater keine eigenen politischen Prioritätensetzungen in die Vorhabenplanung einbringen? b) Wie wird dokumentiert, welche Impulse auf externe Beratung zurückgehen? 18. Welche alternativen Maßnahmen zur Stärkung der internen Analyse- und Steuerungskompetenz wurden vor Ausschreibung externer Beratungsleistungen geprüft? a) Wurde insbesondere ein interner Kompetenzaufbau oder die befristete Besetzung zusätzlicher Stellen erwogen? b) Aus welchen Gründen wurden diese Optionen verworfen? Berlin, den 13. April 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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