Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise
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Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5701
21. Wahlperiode 04.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig,
Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin
Katherina Reiche – Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der
internen Expertise
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Leitung
von Bundesministerin Katherina Reiche hat am 31. März 2026 die
Rahmenvereinbarung „Strategische Top-Management-Beratung für die Behördenleitung“
(Aktenzeichen ZC4 – 17104/004-25#023 – www.evergabe-online.de/tenderdoc
uments.html?0&id=847802&cookieCheck ) ausgeschrieben. Der
Bundesrechnungshof erklärte zum Einsatz externer Beratung im Jahre 2023 treffend: „Der
Einsatz birgt besondere Gefahren für den Bundeshaushalt und die
Verwaltungsintegrität“ (S. 2 – www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/B
erichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Vor
diesem Hintergrund ist die hier thematisierte Ausschreibung aus Sicht der
Fragesteller besonders kritisch zu diskutieren. Laut Leistungsbeschreibung umfasst
der Auftrag ein Volumen von 9 000 Personenstunden pro Jahr bei einer
Laufzeit von bis zu vier Jahren (ebd., S. 7). Dieser Rückgriff auf externe Beratung
erfolgt zeitgleich zu den im Koalitionsvertrag (KV) zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarten Sparmaßnahmen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.
koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf ). Dort heißt es auf S. 53: „Wir
werden in dieser Legislaturperiode einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag
erbringen. Dieser besteht unter anderem aus: [...] Stellenabbau in der
Bundesverwaltung um acht Prozent (zwei Prozent/Jahr) [...]; Reduzierung der
Ausgaben für externe Berater in allen Einzelplänen“. Die Leistungsbeschreibung
sieht vor, dass externe Berater Analysen zu „prioritären Themenfeldern“ wie
„Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität,
außenwirtschaftliche Sicherheit“ (ebd., S. 4) erstellen sollen. Dies betrifft das Herzstück der
ministeriellen Fachkompetenz und lässt Fragen zur Stellenplanung im Hause der
Bundesministerin ebenso wie zur Einbindung der hauseigenen Expertise
aufkommen. Bei 9 000 Personenstunden pro Jahr stellt sich ebenfalls die Frage
nach der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Aufbau eigener Expertise oder der
Nutzung bereits bestehender Expertise im Haus. Da im Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie zudem viele Vorgänge im Bereich der nationalen
Sicherheit liegen (z. B. Nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie), jüngst
Mailkonten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von „Leaks“
durchsucht wurden und diverse Stellen auf der Fachebene unbesetzt blieben, wirft die
Einbindung externer Dritter in sensible Entscheidungsprozesse erhebliche
Fragen nicht nur zur Führungskompetenz der Bundesministerin, sondern auch zur
Sicherheit, Compliance und zum Schutz staatlicher Kernaufgaben auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung die Ausschreibung von jährlich 9 000
Beratungsstunden (Leistungsbeschreibung, S. 7) angesichts der im in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag (S. 53)
explizit vereinbarten „Reduzierung der Ausgaben für externe Berater in allen
Einzelplänen“?
2. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, und wenn ja,
wann, von welchem Referat, und mit welchem Ergebnis?
a) Plant die Bundesregierung, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen?
b) Welche Alternativen zur externen Beratung wurden in der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft?
3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die
Angebotsfrist für die Ausschreibung (Aktenzeichen ZC4 –
17104/004-25#023) am 14. April 2026 endete und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die konkreten Preiskalkulationen der
Bieter somit zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
vorliegen – das voraussichtliche finanzielle Gesamtvolumen der
Rahmenvereinbarung über die gesamte Laufzeit (inklusive beider
Verlängerungsoptionen) sowie die darin angebotenen durchschnittlichen Stundensätze für
die Kategorien Partner, Senior Associate und Associate, und wenn die
finale Vergabe bereits erfolgt ist, welches Unternehmen bzw. Konsortium
hat den Zuschlag erhalten, und welche spezifischen Stundensätze wurden
vertraglich fixiert?
4. Inwiefern ist der in der Leistungsbeschreibung (S. 3) formulierte
Gegenstand der „strategisch-methodischen Beratung“ mit der tatsächlichen
Aufgabe der „Erarbeitung von Analysen und Diskussionspapieren zu
aktuellen fachpolitischen Fragestellungen“ (S. 5) vereinbar?
a) Wenn ein inhaltlicher Schwerpunkt vorliegt, warum wird die
Ausschreibung offiziell als lediglich „methodisch“ deklariert?
b) Wenn nur zu Methoden für bessere Führung beraten wird, wie
rechtfertigt die Bundesregierung die Einbindung von Partnern mit
Stundensätzen von geschätzt bis zu 650 Euro für solch rein prozessuale
Hilfestellungen?
5. Wie viele Planstellen sind im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums aktuell für
die Themenbereiche Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und
Souveränität sowie außenwirtschaftliche Sicherheit (jeweils aufgeschlüsselt
nach Besoldungsgruppen) vorgesehen?
a) Wie viele dieser Stellen sind seit Amtsantritt von Bundesministerin
Katherina Reiche besetzt, gestrichen worden, vakant oder befinden
sich im Ausschreibungsverfahren?
b) Wie viele dieser Planstellen sind vom vereinbarten „Stellenabbau in
der Bundesverwaltung um acht Prozent“ (KV, S. 53) betroffen oder
bereits zur Streichung vorgesehen?
6. Wie begründet die Bundesregierung das in Nummer 5 (S. 7) der
Leistungsbeschreibung vorgesehene, über vier Jahre konstante
Beratungsvolumen vor dem Hintergrund der angestrebten „Ressourcenallokation und
Effizienzgewinne“ (S. 4) sowie des geforderten „Wissensmanagements“
(S. 6), und welche Risiken sieht sie bei einer dauerhaft hohen
Beratungsnotwendigkeit für den Erhalt von ministeriellem Kernwissen sowie für die
Qualität der „Qualitätssicherung“ und des „Risikomanagements“ (S. 4) im
Haus?
7. Nach welchen Kriterien und durch welche Instanz wird die fachliche
Eignung der externen Beraterteams für hochspezifische Felder wie die
außenwirtschaftliche Sicherheit oder Rohstoffpolitik geprüft?
a) Dient die Arbeitserfahrung und Fachkenntnis eines langjährigen
Ministerialbeamten in einem Sachgebiet als Maßstab für die
Qualifikation der externen Berater, die die Bundesministerin „ad hoc“ beraten
sollen?
b) Wenn nein, welche anderen objektiven Qualitätsmaßstäbe stellt das
Bundesministerium sicher, um die hohen Stundensätze gegenüber
interner Expertise zu rechtfertigen?
8. Die Leistungsbeschreibung sieht in Nummer 3 und 4 (S. 5) „kurzfristige
Ad-hoc-Beratung“ per Telefon oder E-Mail vor, bei der „mit Ausnahme
extrem kurzfristiger Leistungsabrufe“ kein Kostenvoranschlag nötig ist –
wie stellt die Bundesregierung bei dieser Form der Zusammenarbeit die
Wirtschaftlichkeit und die parlamentarische Kontrolle sicher?
9. Wie wird verhindert, dass durch informelle Beratung an den Fachreferaten
vorbei ein „Schatten-Referat“ (9 000 Stunden p. a. Beratungsleistung
gerechnet auf eine 40‑Stunden-Woche ergeben ca. fünf bis sechs
Vollzeitstellen) entsteht, welches die Entscheidungshoheit der Fachverwaltung
untergräbt und parallel von den interministeriellen Entscheidungsprozessen
separiert ist?
10. Warum enthält die Leistungsbeschreibung (Nummer 6) keinen Hinweis
auf notwendige Sicherheitsüberprüfungen nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für das eingesetzte Beratungspersonal, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass in Nummer 2.4 (S. 4) die Beratung zur
„außenwirtschaftlichen Sicherheit“ explizit genannt wird?
a) Wenn keine SÜG-Prüfung erfolgen soll, wie wird sichergestellt, dass
externe Berater keinen Zugriff auf Informationen erhalten, die als
Verschlusssache (VS) eingestuft sind?
b) Wenn eine SÜG-Prüfung erfolgen soll, werden die Prüfverfahren der
Berater prioritär behandelt und dafür die Prüfungen von
Bundesbeamten zurückgestellt, und wenn dies nicht vorgesehen ist, kann es
zweifelsfrei ausgeschlossen werden?
11. Wurde die Geheimschutzbeauftragte des Hauses bei diesen Fragen
einbezogen, wenn ja, welche Auflagen oder Hinweise wurden von ihr erteilt,
und wenn keine Einbeziehung erfolgte, warum hielt die Hausleitung dies
angesichts der sensiblen Themenbereiche (S. 4 der
Leistungsbeschreibung) für entbehrlich?
12. Plant die Bundesregierung, bei Vorwürfen von „Leaks“ im
Bundesministerium künftig auch die Mailkonten und IT-Systeme der externen Berater
zu durchsuchen?
a) Wenn ja, ist eine solche Durchsuchungsmöglichkeit durch die
Behördenleitung mit den Compliance-Vorschriften der
Beratungsunternehmen generell vereinbar?
b) Wenn nein, warum werden interne Mitarbeitende des
Bundesministeriums schärferen Kontrollmaßnahmen unterzogen als zukünftig
externe Dienstleister mit Zugriff auf identische sensible Informationen?
13. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass eine Ausschreibung für externe
Beratung im Kernbereich des BMWE als Zeichen des Misstrauens
gegenüber der Fachebene gewertet wird und dadurch Motivation zur Leistung
auch über den Dienst nach Vorschrift hinaus schwindet?
a) Waren solche Überlegungen Teil des Abwägungsprozesses im Vorfeld
der Ausschreibung?
b) Gibt es dazu Vermerke, Notizen oder Ähnliches?
c) Falls die Sorge nicht geteilt wird, wie wird diese Entscheidung
sachlich begründet, und wurden beispielsweise dazu Gespräche mit der
Fachebene geführt?
14. Wie stellt die Bundesregierung die in Nummer 6.5 (S. 8) der
Leistungsbeschreibung geforderte Unabhängigkeit des Auftragnehmers sicher, wenn
dieser gleichzeitig private Akteure berät, die unmittelbar von der
„wirtschaftspolitischen Vorhabenplanung“ (S. 3) des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie betroffen sind?
a) Falls die Bundesregierung die Unabhängigkeit durch spezifische
Kontrollmechanismen als gesichert ansieht, reicht hierfür eine bloße
Selbsterklärung der Bieter aus, oder welche konkreten „technischen
oder personellen Maßnahmen“ (S. 8) werden durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Eignungsprüfung
und während der Vertragslaufzeit aktiv auditiert?
b) Falls keine aktive, über eine Selbsterklärung hinausgehende Prüfung
beispielsweise der Mandantenlisten des Auftragnehmers erfolgt, wie
rechtfertigt die Bundesregierung das Risiko von Interessenkonflikten,
wenn derselbe Dienstleister zeitgleich staatliche „Analysen und
Diskussionspapiere“ (Leistungsbeschreibung, S. 5) zu prioritären
Themenfeldern erstellt und private Akteure berät, die von diesen
fachpolitischen Neuausrichtungen unmittelbar finanziell profitieren könnten?
15. Wo wird die in Nummer 4 (Leistungsbeschreibung, S. 6) geforderte
„systematische und nutzerfreundliche Datenbank“, in der sämtliche
Arbeitsergebnisse (auch zu hochsensiblen Themen wie „Souveränität“ und
„außenwirtschaftliche Sicherheit“) gespeichert werden sollen, physisch
betrieben?
a) Befinden sich die Server unter der Hoheit des Bundes oder auf
Systemen des privaten Auftragnehmers, und wenn auf Servern der privaten
Auftragnehmer, wie stellt die Bundesregierung die IT-Sicherheit
sicher?
b) Welchen spezifischen Geheimschutzstandard (gemäß
Geheimschutzordnung) muss diese Datenbank erfüllen, wenn darin
„Diskussionspapiere“ zur staatlichen Souveränität und strategische Grundlagen der
nationalen Sicherheit dokumentiert werden?
c) Werden die Arbeitsergebnisse in der Datenbank auch der Fachebene
zur Verfügung gestellt?
16. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der
beauftragten Beratungsleistungen?
a) Gibt es messbare Zielgrößen (Key Performance Indicators (KPIs))?
b) Werden Ergebnisse systematisch evaluiert?
17. Wie grenzt die Bundesregierung die Tätigkeit externer Berater im Rahmen
der „strategischen Beratung“ gegenüber der politischen
Entscheidungsfindung der Hausleitung ab?
a) Ist sichergestellt, dass externe Berater keine eigenen politischen
Prioritätensetzungen in die Vorhabenplanung einbringen?
b) Wie wird dokumentiert, welche Impulse auf externe Beratung
zurückgehen?
18. Welche alternativen Maßnahmen zur Stärkung der internen Analyse- und
Steuerungskompetenz wurden vor Ausschreibung externer
Beratungsleistungen geprüft?
a) Wurde insbesondere ein interner Kompetenzaufbau oder die befristete
Besetzung zusätzlicher Stellen erwogen?
b) Aus welchen Gründen wurden diese Optionen verworfen?
Berlin, den 13. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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