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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/202)

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/670 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/202) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/670 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/202 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts bzw. dessen zuständigen Bundesministers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec k-673ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze parlamentarischer Kontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nicht, wie die Vorbemerkung der Fragesteller vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Strafanzeigen und Strafanträge. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geführt hat. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zu behördlichen Strafanträgen und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen. Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den Fragen 7 und 8 ist zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Fragesteller haben ausweislich ihrer Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht. Die Ermittlung der erfragten Informationen war bei einigen Fragestellungen mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147). Die Begründung für den unverhältnismäßigen Aufwand erfolgt in den einzelnen Antworten.  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Auswärtige Amt (AA) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Gerichtsverfahren werden im Auswärtigen Amt von fachlich spezialisierten Organisationseinheiten in der Zentralabteilung und der Rechtsabteilung geführt; ein zentrales Justitiariat existiert nicht. Daher erfolgt auch keine einheitliche Erfassung der Verfahren, da sich diese an den spezifischen Erfordernissen der jeweiligen Organisationseinheiten orientiert. Das Auswärtige Amt war im ersten Quartal 2025 lediglich an zwei laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Kläger beteiligt. In einem Verfahren wurde anwaltliche Vertretung in Anspruch genommenen; Kosten sind dafür im ersten Quartal 2025 nicht entstanden. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Gerichtsverfahren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt war in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im ersten Quartal 2025 an insgesamt 4 030 laufenden Verfahren als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt. Dafür sind Kosten aus Verträgen für gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe von 213 454,95 Euro entstanden. Davon waren mit Stand vom 31. März 2025 insgesamt 3 903 Gerichtsverfahren (Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) in Visumangelegenheiten anhängig, in denen das Auswärtige Amt in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Beklagter bzw. Antragsgegner war. Das Auswärtige Amt wurde bzw. wird in diesen Verfahren ausschließlich durch eigene Beamte und Tarifbeschäftigte vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das AA bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt hat im Bereich des Zivilrechts seit dem Jahr 2015 ein Verfahren im Sinne der Fragestellung mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 2 380 Euro entstanden. Im Bereich des Verwaltungsrechts (ohne Personalangelegenheiten) wurden seit dem Jahr 2018 drei solche Verfahren geführt, für die Kosten in Höhe von 16 481,76 Euro angefallen sind. Für Verfahren vor dem Jahr 2018 könnten entsprechende Daten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden, da dafür mehrere Hundert umfangreiche Akten hätten durchgesehen werden müssen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie viele Strafanträge hat das AA bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das AA bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?  5. Wie viele Strafanzeigen hat das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das AA bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Im ersten Quartal 2025 haben die damalige Bundesministerin des Auswärtigen und das Auswärtige Amt 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen gestellt. Strafanzeigen und Strafanträge werden wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt. Eine Aufschlüsselung nach etwaigen Straftatbeständen oder eine statistische Erfassung solcher durch das Auswärtige Amt erfolgt nicht. Der Zeitpunkt der Antragstellung erlaubt keine Rückschlüsse auf den Begehungszeitpunkt der angezeigten Straftaten. Die inhaltliche Bewertung obliegt alleine den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Bundesregierung nimmt zu laufenden Ermittlungsverfahren nicht Stellung. Kosten für anwaltliche Vertretung sind nicht entstanden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Zahlen im Sinne der Fragestellung zum Auswärtigen Amt vor, da entsprechende Daten nicht in allen Fällen von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden; zudem werden diese Fälle im Auswärtigen Amt nicht statistisch erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des AA in den Jahren von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Zahlen im Sinne der Fragestellung vor, da im Auswärtigen Amt Strafanzeigen bzw. Strafanträge gegen eigene Beamtinnen und Beamte in der Regel im Rahmen von Disziplinarverfahren erstattet werden, für die selbst in dem Falle, dass eine Maßnahme verhängt wurde, die strengen Fristen der Verwertungsverbote gemäß § 16 des Bundesdisziplinargesetzes gelten, so dass über weiter zurückliegende Vorgänge keine Akten mehr vorhanden sind und daher eine Beantwortung anhand der noch vorliegenden Akten unvollständig wäre und insgesamt nicht möglich ist.  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des AA gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des AA in den Jahren von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister des Auswärtigen gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Eine dies erfassende Übersicht wird im Auswärtigen Amt nicht geführt. Nach politisch kontrovers diskutierten Entscheidungen erhalten Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden häufig Strafanzeigen, über die die Betroffenen meist nicht informiert werden. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt hat sich seit dem Jahr 2015 bis heute in 33 064 Gerichtsverfahren (Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) in den Bereichen Visumstreitverfahren und Personalangelegenheiten, in denen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Beklagte bzw. Antragsgegnerin ist bzw. war, durch Beamte sowie Tarifbeschäftigte mit und ohne Befähigung zum Richteramt vertreten lassen. Für den Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts war dies seit dem Jahr 2018 in 696 Fällen der Fall; für Verfahren vor dem Jahr 2018 könnten entsprechende Daten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden, da dafür mehrere Hundert umfangreiche Akten durchgesehen werden müssten. 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim AA seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Diese Frage kann für die Vergangenheit nicht anhand des Personalverwaltungssystems ermittelt werden. Dieses setzt immer auf dem aktuellen Personalbestand auf. Eine Auswertung für Vorjahre würde also nur eine Teilmenge auswerfen, nämlich nur die (aktuellen) Beschäftigten, die in dem jeweiligen Erfassungsjahr (z. B. 2015) bereits im Auswärtigen Amt beschäftigt waren. Die Auswertung würde also ein unrichtiges Ergebnis hervorbringen. Eine händische Auswertung anhand von noch vorhandenen Personalakten wäre nicht leistbar, zumal die Personalakten von Personen, die beispielsweise durch Versetzung aus dem Auswärtigen Amt ausgeschieden sind, nicht mehr im Auswärtigen Amt vorliegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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