Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/202)
Text
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/202)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/670
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/202 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amts bzw. dessen
zuständigen Bundesministers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das
Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel
bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium
119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar
ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million
en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des
Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene
anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden
Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung
muss der Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie
Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi
k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec
k-673ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle
von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung
verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die
Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist
politische Kontrolle (BVerfGE 67, 100, 140).
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze parlamentarischer Kontrolle bei
zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
24. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nicht, wie die Vorbemerkung der Fragesteller vermuten lässt, auf die
anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich
der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Strafanzeigen und
Strafanträge. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der
Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen
etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem
Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das
über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit
Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren geführt hat. Die Bundesregierung wird bis auf die
Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zu behördlichen Strafanträgen
und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren
erteilen.
Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des
vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist
zudem der Grundrechtsschutz (insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetzes) von der Bundesregierung zu beachten. Bei den Fragen 7 und 8 ist
zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die
Fragesteller haben ausweislich ihrer Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse
bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an
den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen
Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls
Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht.
Die Ermittlung der erfragten Informationen war bei einigen Fragestellungen
mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht
hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147).
Die Begründung für den unverhältnismäßigen Aufwand erfolgt in den
einzelnen Antworten.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Auswärtige Amt (AA) bzw. durch den zuständigen
Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten
Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der
Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw.
dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich
vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des
Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des
Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit
dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren
anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des
jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen,
Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B.
Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Gerichtsverfahren werden im Auswärtigen Amt von fachlich spezialisierten
Organisationseinheiten in der Zentralabteilung und der Rechtsabteilung
geführt; ein zentrales Justitiariat existiert nicht. Daher erfolgt auch keine
einheitliche Erfassung der Verfahren, da sich diese an den spezifischen Erfordernissen
der jeweiligen Organisationseinheiten orientiert.
Das Auswärtige Amt war im ersten Quartal 2025 lediglich an zwei laufenden
verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Kläger beteiligt. In einem Verfahren
wurde anwaltliche Vertretung in Anspruch genommenen; Kosten sind dafür im
ersten Quartal 2025 nicht entstanden.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Gerichtsverfahren. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter
bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich
vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts,
Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter,
Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist
unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der
gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits
geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den
Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Das Auswärtige Amt war in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im
ersten Quartal 2025 an insgesamt 4 030 laufenden Verfahren als Beklagter bzw.
Antragsgegner beteiligt. Dafür sind Kosten aus Verträgen für
gerichtsprozessbezogene Rechtsberatung und Vertretung in Höhe von 213 454,95 Euro
entstanden.
Davon waren mit Stand vom 31. März 2025 insgesamt 3 903 Gerichtsverfahren
(Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) in
Visumangelegenheiten anhängig, in denen das Auswärtige Amt in Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland Beklagter bzw. Antragsgegner war. Das Auswärtige
Amt wurde bzw. wird in diesen Verfahren ausschließlich durch eigene Beamte
und Tarifbeschäftigte vertreten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das AA bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit
rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des
Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten
Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das AA bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung
des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und
eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Das Auswärtige Amt hat im Bereich des Zivilrechts seit dem Jahr 2015 ein
Verfahren im Sinne der Fragestellung mit rechtsanwaltlicher Beratung und
Vertretung geführt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 2 380 Euro entstanden. Im
Bereich des Verwaltungsrechts (ohne Personalangelegenheiten) wurden seit dem
Jahr 2018 drei solche Verfahren geführt, für die Kosten in Höhe von
16 481,76 Euro angefallen sind. Für Verfahren vor dem Jahr 2018 könnten
entsprechende Daten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden, da
dafür mehrere Hundert umfangreiche Akten hätten durchgesehen werden
müssen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie viele Strafanträge hat das AA bzw. der zuständige Bundesminister
im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der
zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name
des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum
Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens,
Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der
Rechtsanwaltskanzlei, die das AA bzw. dessen zuständigen Bundesminister
vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des
Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten, aufschlüsseln)?
5. Wie viele Strafanzeigen hat das AA bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das AA bzw. dessen zuständigen
Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung
aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Im ersten Quartal 2025 haben die damalige Bundesministerin des Auswärtigen
und das Auswärtige Amt 22 Strafanträge und vier Strafanzeigen gestellt.
Strafanzeigen und Strafanträge werden wegen aller in Betracht kommenden Delikte
gestellt. Eine Aufschlüsselung nach etwaigen Straftatbeständen oder eine
statistische Erfassung solcher durch das Auswärtige Amt erfolgt nicht. Der
Zeitpunkt der Antragstellung erlaubt keine Rückschlüsse auf den
Begehungszeitpunkt der angezeigten Straftaten. Die inhaltliche Bewertung obliegt alleine den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die Bundesregierung nimmt zu
laufenden Ermittlungsverfahren nicht Stellung. Kosten für anwaltliche Vertretung
sind nicht entstanden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das AA bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag bzw.
Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen
worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der
gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller
Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der
jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der
Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des
Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es
sich handelt, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Zahlen im Sinne der
Fragestellung zum Auswärtigen Amt vor, da entsprechende Daten nicht in allen
Fällen von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden; zudem
werden diese Fälle im Auswärtigen Amt nicht statistisch erfasst.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das AA bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des AA in den Jahren von 2015
bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw.
des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten,
Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens,
Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung
des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der
Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Zahlen im Sinne der
Fragestellung vor, da im Auswärtigen Amt Strafanzeigen bzw. Strafanträge gegen
eigene Beamtinnen und Beamte in der Regel im Rahmen von
Disziplinarverfahren erstattet werden, für die selbst in dem Falle, dass eine Maßnahme
verhängt wurde, die strengen Fristen der Verwertungsverbote gemäß § 16 des
Bundesdisziplinargesetzes gelten, so dass über weiter zurückliegende Vorgänge
keine Akten mehr vorhanden sind und daher eine Beantwortung anhand der
noch vorliegenden Akten unvollständig wäre und insgesamt nicht möglich ist.
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des AA gegen
ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des AA in den Jahren von 2015
bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung
gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Angabe
der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des
Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen
den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des
Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft
unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung
der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)?
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von
2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister des
Auswärtigen gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des
Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der
Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine
juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung
über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Eine dies erfassende Übersicht wird im Auswärtigen Amt nicht geführt.
Nach politisch kontrovers diskutierten Entscheidungen erhalten
Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden häufig Strafanzeigen, über die die Betroffenen
meist nicht informiert werden.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
AA bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis
heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder
gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Das Auswärtige Amt hat sich seit dem Jahr 2015 bis heute in 33 064
Gerichtsverfahren (Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) in
den Bereichen Visumstreitverfahren und Personalangelegenheiten, in denen die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Beklagte
bzw. Antragsgegnerin ist bzw. war, durch Beamte sowie Tarifbeschäftigte mit
und ohne Befähigung zum Richteramt vertreten lassen.
Für den Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts war dies seit dem Jahr
2018 in 696 Fällen der Fall; für Verfahren vor dem Jahr 2018 könnten
entsprechende Daten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden, da
dafür mehrere Hundert umfangreiche Akten durchgesehen werden müssten.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
AA seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Diese Frage kann für die Vergangenheit nicht anhand des
Personalverwaltungssystems ermittelt werden. Dieses setzt immer auf dem aktuellen
Personalbestand auf. Eine Auswertung für Vorjahre würde also nur eine Teilmenge
auswerfen, nämlich nur die (aktuellen) Beschäftigten, die in dem jeweiligen
Erfassungsjahr (z. B. 2015) bereits im Auswärtigen Amt beschäftigt waren. Die
Auswertung würde also ein unrichtiges Ergebnis hervorbringen. Eine händische
Auswertung anhand von noch vorhandenen Personalakten wäre nicht leistbar,
zumal die Personalakten von Personen, die beispielsweise durch Versetzung
aus dem Auswärtigen Amt ausgeschieden sind, nicht mehr im Auswärtigen
Amt vorliegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort)