Hitzebedingte Todesfälle und Schutzmaßnahmen im Hitzesommer 2026
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Hitzebedingte Todesfälle und Schutzmaßnahmen im Hitzesommer 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7857
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Janosch Dahmen, Leon Eckert,
Dr. Konstantin von Notz, Johannes Wagner, Julia Schneider, Dr. Julia Verlinden,
Simone Fischer, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ayse Asar,
Dr. Andrea Lübcke, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hitzebedingte Todesfälle und Schutzmaßnahmen im Hitzesommer 2026
Extreme Hitze ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben und führt zu einer
erheblichen gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung. Nach aktuellen
Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind im Sommer 2026 bis zur
Kalenderwoche 32 rund 14 000 Menschen hitzebedingt gestorben. Rund 9 600
dieser Todesfälle entfallen allein auf die besonders heiße Kalenderwoche 26
Ende Juni 2026 (vgl. www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Ge
sundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html).
Damit liegt die Zahl bereits in den laufenden Sommermonaten deutlich über
den Werten der vergangenen Jahre. Dennoch ist eine der außergewöhnlichen
gesundheitlichen Belastung angemessene Reaktion der Bundesregierung
bislang nicht erkennbar.
Zusätzlich zu den RKI-Zahlen, die eine erhebliche hitzekorrelierte
Übersterblichkeit dokumentieren, kommen weitere schwerwiegende Gesundheitsrisiken.
Hitze kann insbesondere bei älteren und vorerkrankten Menschen kardiale,
pulmonale, renale und neurologische Erkrankungen verschlechtern und ist mit
zusätzlicher Morbidität, Rettungsdiensteinsätzen, Krankenhausaufnahmen und
langfristigen Gesundheitsschäden verbunden.
Aktuelle fachwissenschaftliche Publikationen weisen darauf hin, dass
Deutschland auf schwere Hitzeerkrankungen bislang nur unzureichend vorbereitet ist
(vgl. https://link.springer.com/article/10.1007/s00063-026-01497-4#citeas). So
bestehen für die Behandlung des Hitzschlags klare fachliche Anforderungen:
Entscheidend ist die unverzügliche aktive Kühlung mit dem Ziel, die
Körperkerntemperatur binnen etwa 30 Minuten unter 39 Grad Celsius zu senken, etwa
durch Kaltwasserimmersion. Gleichwohl halten nur 4 Prozent der
Notaufnahmen eine Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion vor (vgl. www.aerzteblatt.de/a
rchiv/hitzewelle-strukturelle-defizite-in-notaufnahmen-und-kliniken-d570931c-
3a74-418a-9960-c6e54a9789ac).
Aktuelle bundesweite Erhebungen aus deutschen Notaufnahmen weisen
zugleich auf erhebliche strukturelle Defizite bei der Vorbereitung auf extreme
Hitze hin. Einer Umfrage unter ärztlichen Leitungen zufolge hatten nur 9 Prozent
der Kliniken Hitze im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert, nur
19 Prozent der Notaufnahmen waren vollständig klimatisiert und nur 12
Prozent verfügten über einen standardisierten Behandlungspfad für schwere
hitzebedingte Erkrankungen. Am Hitzewochenende des 27. und 28. Juni 2026
meldeten 78 Prozent ein erhöhtes Patientenaufkommen, 57 Prozent
Überlastungssituationen, 55 Prozent Versorgungsengpässe, 32 Prozent Boarding und 27
Prozent hitzebedingte Personalausfälle (vgl. www.aerzteblatt.de/archiv/
hitzewellestrukturelle-defizite-in-notaufnahmen-und-kliniken-d570931c-3a74-418a-9960-
c6e54a9789ac).
Der Bund hat bereits Hitzeschutzpläne und Musterempfehlungen für den
Umgang mit extremer Hitze vorgelegt, unter anderem für Krankenhäuser. Die
aktuellen Befunde werfen deshalb zum einen die Frage auf, welche Empfehlungen
bestehen, sowie auch, ob ihre Umsetzung bekannt ist, ob sie überprüft wird,
welche Mindeststandards gelten und wie notwendige Investitions- und
Betriebskosten finanziert werden. Gleiches gilt für den Rettungsdienst, die
Pflegeeinrichtungen, ambulant versorgte Pflegebedürftige, Kitas, Schulen und andere
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.
Hitzewellen sind vorhersehbare, wiederkehrende und infolge der Klimakrise
zunehmende Extremwetterereignisse. Während bei anderen Naturkatastrophen
und Extremwetterereignissen, etwa bei Hochwasser, etablierte Krisen- und
Koordinierungsstrukturen greifen und kurzfristig umfangreiche Hilfs- und
Schutzmaßnahmen mobilisiert werden, ist unklar, welche entsprechenden
Mechanismen bei extremer Hitze bestehen und wann bzw. ob diese im Sommer 2026
aktiviert wurden.
Vor diesem Hintergrund ist aufzuklären, wie die Bundesregierung auf die
Perioden extremer Hitze im Sommer 2026 reagiert hat, welche konkreten
Entscheidungen sie getroffen hat und welche Maßnahmen sie ergriffen oder geprüft hat,
um weitere hitzebedingte Todesfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Dabei ist insbesondere zu klären, wie besonders gefährdete Menschen und
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur geschützt wurden und ob zusätzliche
Kühlmöglichkeiten, Schutzangebote sowie eine gezielte Unterstützung von
Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kitas und anderen Einrichtungen frühzeitig
geprüft und umgesetzt wurden. Ebenso stellt sich die Frage, welche
Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Hitzesommer 2026 für die künftige
Krisenvorsorge und den Hitzeschutz zieht.
Dabei geht es nicht allein um die Frage, welche Maßnahmen ergriffen wurden,
sondern auch darum, ob die bestehenden Strukturen des staatlichen
Krisenmanagements für Hitzewellen mit einer vergleichbaren gesundheitlichen
Gefährdung ausreichend sind. Wenn für andere Gefahrenlagen klare Zuständigkeiten,
Warnketten und Krisenmechanismen bestehen, stellt sich die Frage, warum dies
bei einer vorhersehbaren, wiederkehrenden und potenziell zunehmenden
Gefahr wie extremer Hitze bislang nicht in vergleichbarer Weise der Fall ist.
Entscheidend ist schließlich, ob die Bundesregierung auf Grundlage der ihr
vorliegenden Warnungen und Erkenntnisse rechtzeitig gehandelt hat. Daher ist
aufzuklären, welche Warnungen und Erkenntnisse ihr während der Hitzewellen
vorlagen, wann das Ausmaß der gesundheitlichen Folgen erkennbar war und ob
auf dieser Grundlage ein früheres oder weitergehendes Handeln möglich
gewesen wäre. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob durch früheres staatliches
Handeln weitere hitzebedingte Todesfälle hätten vermieden werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele hitzebedingte bzw. hitzeassoziierte Krankenhauseinweisungen,
Notaufnahmebehandlungen und Rettungsdiensteinsätze sowie
hitzebedingte Todesfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2026 bislang registriert bzw. geschätzt (bitte jeweils nach Bundesland und
Kalenderwoche aufschlüsseln und, soweit möglich, nach Hitzschlag,
Hitzeerschöpfung, Dehydratation sowie hitzeassoziierter Dekompensation
vorbestehender Erkrankungen differenzieren)?
2. Sofern der Bundesregierung keine aktuellen bundesweiten Daten zu
hitzebedingten oder hitzeassoziierten Krankenhauseinweisungen,
Notaufnahmebehandlungen und Rettungsdiensteinsätzen vorliegen, werden diese
zeitnah erhoben bzw. zusammengeführt, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
bundesweite zeitnahe Datenlage zu hitzebedingter Morbidität,
Notfallversorgung und Mortalität zu verbessern, und bis wann sollen diese umgesetzt
sein?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über hitzebedingte
Arbeitsunfähigkeit oder Personalausfälle im Gesundheitswesen, in der
Pflege und im Rettungsdienst im Sommer 2026 vor (bitte nach
Berufsgruppen und, soweit verfügbar, Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Welche relevanten Prognosen, Hitzewarnungen, Lagebilder,
Gesundheitsindikatoren und Mortalitätsschätzungen des Deutschen Wetterdienstes
(DWD), des RKI, des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) oder der anderen Bundesbehörden lagen der
Bundesregierung im Jahr 2026 vor, welche Bundesministerien und
Bundesbehörden wurden jeweils darüber informiert, wann genau wurden diese
informiert, und welche konkreten Maßnahmen wurden anlässlich der
jeweiligen Warnungen veranlasst (bitte chronologisch nach Warnung, Zeitpunkt,
informierter Stelle und veranlasster Maßnahme aufschlüsseln)?
6. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Informationen zu hitzebedingten
Gefahren durch welche Bundesbehörde an welche Landes- und
Kommunalbehörden weitergegeben?
7. Welche Schutzmaßnahmen hat die Bundesregierung nach der erstmaligen
belastbaren Prognose bzw. Warnung vor der extremen Hitzelage Ende
Juni 2026 in eigener Zuständigkeit jeweils innerhalb der ersten 24, 48 und
72 Stunden geprüft, beschlossen oder veranlasst (bitte Maßnahme,
Entscheidungszeitpunkt, verantwortliche Stelle und Umsetzungsstatus
angeben)?
8. Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen wurden nach der Hitzewelle Ende
Juni 2026 und vor den nachfolgenden Hitzeperioden im Juli und August
2026 ergriffen, um weitere hitzebedingte Gesundheitsrisiken und
Todesfälle zu verhindern?
9. Wurde aufgrund der Hitzewellen im Juni, Juli und August 2026 ein
ressortübergreifender Krisen- oder Koordinierungsstab auf Bundesebene
eingerichtet oder ein bestehender ressortübergreifender Krisen- oder
Koordinierungsmechanismus aktiviert?
a) Wenn ja, wann, und unter Beteiligung welcher Ressorts?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Hat das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern
(GMLZ) die Hitzelage als bevölkerungsschutzrelevantes Ereignis
eingeordnet und bzw. oder welche Lagebewertungen, Unterrichtungen und
Handlungsempfehlungen hat das GMLZ vorgenommen bzw. an die
relevanten Akteure weitergegeben (bitte möglichst chronologisch
aufschlüsseln)?
11. Besteht auf Bundesebene ein Krisen- oder Koordinierungsmechanismus
speziell für extreme Hitze?
a) Wenn ja, nach welchen Kriterien, Indikatoren oder festgelegten
Schwellenwerten wird dieser ausgelöst?
b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung, einen
derartigen Mechanismus einzurichten?
12. Ab welchem Zeitpunkt und auf welcher Datengrundlage (z. B. Prognosen
des Deutschen Wetterdienstes [DWD], Lageberichte des RKI zur
hitzebedingten Mortalität) lagen der Bundesregierung im Jahr 2026
Anhaltspunkte für eine außergewöhnlich hohe hitzebedingte Gesundheitsbelastung vor
(bitte mit Angabe des Datums der jeweiligen Meldung bzw. des Berichts
auflisten)?
13. Welche konkreten zusätzlichen Schutzmaßnahmen hat die
Bundesregierung nach der ersten Hitzewelle Ende Juni 2026 und vor den
nachfolgenden Hitzeperioden im Juli und August 2026 ergriffen, um weitere
hitzebedingte Gesundheitsrisiken und Todesfälle zu verhindern?
14. Inwieweit war das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe im Zusammenhang mit den Hitzewellen seit dem 1. Juni 2026 an
Lagebildern, Koordinierungs- oder Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der
Hitzewellen beteiligt (bitte Organisationseinheiten, Zeitpunkte und
Aufgaben angeben)?
15. Wurde nach der ersten Hitzewelle im Juni 2026 geprüft, besonders
gefährdete Einrichtungen wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas und Schulen
kurzfristig bei der Beschaffung und Bereitstellung zusätzlicher
Kühlmöglichkeiten, etwa mobiler Kühlgeräte, oder anderer akuter
Hitzeschutzmaßnahmen zu unterstützen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden geprüft, welche davon
umgesetzt, und welche nicht umgesetzt?
b) Wenn nein, warum wurden dementsprechende Maßnahmen nicht
geprüft bzw. nicht umgesetzt?
16. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der hohen Zahl
hitzebedingter Todesfälle im Sommer 2026 zusätzliche finanzielle Mittel für
akute Hitzeschutzmaßnahmen bereitgestellt oder deren Bereitstellung
geprüft?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Schulen und andere Einrichtungen der
sozialen Infrastruktur während der Hitzewellen 2026 akuten Bedarf an
zusätzlichen Kühlmöglichkeiten oder anderen Hitzeschutzmaßnahmen hatten?
a) Wenn ja, wie viele Einrichtungen waren betroffen, und welche
konkrete Unterstützung wurde ihnen durch Bund, Länder oder Kommunen
zur Verfügung gestellt?
b) Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung trotz der
außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastung keine entsprechenden
Erkenntnisse vor?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
der nach der Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G‑BA) gestuften Krankenhäuser das Szenario extremer Hitze in ihren
Krankenhausalarm- und Einsatzplänen verankert haben und über eine
vollständige Klimatisierung ihrer Notaufnahme- und
Normalstationsbereiche verfügen, und welche konkreten Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus für die Anforderungen an Krankenhäuser der
verschiedenen Notfallversorgungsstufen sowie die Finanzierung von
Notfallversorgung und von Infrastrukturmaßnahmen an Krankenhäusern?
a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Abschaffung der Leistungsgruppe Notfallmedizin und die für
Krankenhäuser defizitäre Vergütung von Behandlungen in Notaufnahmen mit
Blick auf durch eine erwartbar steigende Zahl an Hitzeperioden und
Extremwetterereignissen erhöhte Belastung der Notfallversorgung an
Krankenhäusern?
b) Welche Finanzinstrumente (Fördertöpfe etc.) des Bundes und der
Länder stehen den Krankenhäusern zur Verfügung, um die Notaufnahmen
infrastrukturell und personell besser für eine steigende Zahl von
Hitzeperioden und Extremwetterereignissen vorzubereiten?
19. Welche Gespräche, Abstimmungen und Vereinbarungen fanden zwischen
Bundesregierung, Ländern und Kommunen zur Bewältigung der
gesundheitlichen Folgen der Hitzewellen 2026 statt (bitte nach Datum,
Beteiligten und zentralen Ergebnissen aufschlüsseln)?
20. Hat die Bundesregierung den Ländern und Kommunen während der
Hitzeperioden im Sommer 2026 konkrete Handlungsempfehlungen oder
finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der akuten gesundheitlichen
Gefahren durch extreme Hitze angeboten?
a) Wenn ja, welche konkreten Handlungsempfehlungen oder finanziellen
Unterstützungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
21. Welche konkrete finanzielle, materielle oder organisatorische
Unterstützung können Kommunen im Falle einer akuten extremen Hitzewelle
kurzfristig vom Bund abrufen?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Notaufnahmen und Rettungsdienste in den Bundesländern und
Kommunen während der Hitzewellen im Sommer 2026
Überlastungssituationen erlebt haben, und welche Maßnahmen wurden von den jeweils
zuständigen Länder- und Kommunalbehörden ergriffen, um die präklinische
und klinische Notfallversorgung bei erhöhtem hitzebedingtem Einsatz-
und Patientenaufkommen sicherzustellen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
23. Welche Verbesserungen mit Blick auf Überlastungssituationen des
Rettungsdienstes während der Hitzeperioden erwartet die Bundesregierung
durch die geplante Umsetzung der Reform der Notfallversorgung, und wie
stellt sie sicher, dass die Rettungsdienste durch die geplanten Änderungen
bereits für mögliche Hitzeperioden im kommenden Jahr besser vorbereitet
sind?
24. Wann wurde das Bundeskanzleramt erstmals über die außergewöhnlich
hohe hitzebedingte Gesundheitsbelastung bzw. Mortalität im Sommer
2026 informiert, durch wen, und in welcher Form?
25. Wurde der Bundeskanzler zwischen dem 29. Juli 2026 und dem 22.
August 2026 über die Entwicklung der Hitzelage, die gesundheitlichen
Folgen und die Entwicklung der geschätzten Zahl der hitzebedingten
Todesfälle informiert, wenn ja, wann, durch wen, und in welcher Form (bitte
chronologisch aufschlüsseln)?
26. Welche Lageberichte oder Unterrichtungen zur Hitzelage und zu ihren
gesundheitlichen Folgen erhielt das Bundeskanzleramt zwischen dem
29. Juli 2026 und dem 22. August 2026 (bitte Datum, Absender und
wesentlichen Inhalt angeben)?
27. Hat der Bundeskanzler zwischen dem 29. Juli 2026 und dem 22. August
2026 von sich aus Informationen oder Lageberichte zur Hitzelage und zu
ihren gesundheitlichen Folgen angefordert oder konkrete Maßnahmen
bzw. Prüfaufträge veranlasst (wenn ja, bitte chronologisch aufschlüsseln)?
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den im Sommer 2026
ausgelösten Warnungen der Bevölkerung (beispielsweise über die Warn-
App NINA oder KatWarn) im Vorfeld von vorhersehbaren extremen
Hitzetagen bzw. Hitzeperioden vor, und wie viele Menschen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch diese erreicht (bitte die Warnungen
über Warn-Apps nach Datum, Inhalt und auslösender Stelle
aufschlüsseln)?
29. Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Warnung der
Bevölkerung und besonders gefährdeter Einrichtungen, wie Pflegeheime,
Krankenhäuser, Kitas und Schulen, im Vorfeld von vorhersehbaren extremen
Hitzetagen bzw. Hitzeperioden, und welche konkreten Änderungen sollen
vor dem Sommer 2027 umgesetzt werden?
30. Welche besonderen Maßnahmen zur Aufklärung und zur akuten Warnung
von Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderungen
unternimmt die Bundesregierung derzeit, und welche weiteren Maßnahmen
sind diesbezüglich geplant?
31. Hat die Bundesregierung für den Sommer 2026 eine Abschätzung
vorgenommen oder beauftragt, in welchem Umfang Erkrankungen,
Krankenhausaufnahmen oder Todesfälle durch frühere oder weitergehende
Präventions- und Schutzmaßnahmen hätten vermieden werden können?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine solche Evaluation vorgesehen?
32. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung hitzebedingter
Gesundheitsrisiken und Todesfälle standen der Bundesregierung nach der ersten
Hitzewelle im Juni 2026 grundsätzlich zur Verfügung?
a) Welche dieser Maßnahmen wurden geprüft und welche umgesetzt?
b) Welche geprüften Maßnahmen wurden nicht oder erst zu einem
späteren Zeitpunkt ergriffen, und aus welchen Gründen?
c) Welche dieser Maßnahmen sollen vor dem nächsten Hitzesommer
umgesetzt werden?
33. Hat die Bundesregierung angesichts der gesundheitlichen Folgen der
Hitzewellen im Sommer 2026 die bestehenden Hitzeschutzmaßnahmen des
Bundes auf ihre Wirksamkeit und auf mögliche Defizite überprüft oder
eine solche Überprüfung veranlasst?
a) Wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis, und welche konkreten
Konsequenzen wurden daraus gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?
34. Hält die Bundesregierung die bestehenden Strukturen des staatlichen
Krisenmanagements für ausreichend, um Hitzewellen mit einer
gesundheitlichen Belastung wie im Sommer 2026 zu bewältigen, und wenn ja,
worauf stützt sie diese Einschätzung angesichts der hohen Zahl
hitzebedingter Todesfälle?
35. Welche Verantwortung trägt der Bund nach Auffassung der
Bundesregierung dafür, durch geeignete Präventions-, Schutz- und
Koordinierungsmaßnahmen vermeidbare hitzebedingte Todesfälle zu verhindern, und
sieht die Bundesregierung angesichts der hohen Zahl hitzebedingter
Todesfälle im Sommer 2026 Defizite bei der staatlichen Hitzevorsorge?
36. Plant die Bundesregierung, Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität für Investitionen in Hitzeschutzmaßnahmen zu
verwenden?
a) Welche konkreten Programme, Fördertitel und Mittelvolumina über
welchen Zeitraum sind hierfür vorgesehen oder geplant (bitte nach
Titelgruppe, Titel [inklusive Titelnummer] sowie Betrag [Soll-Ansatz
und Verpflichtungsermächtigungen] aufschlüsseln)?
b) Welche Mittel sind insbesondere für Krankenhäuser,
Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas und kommunale soziale Infrastruktur vorgesehen
(bitte nach Titelgruppe, Titel [inklusive Titelnummer] sowie Betrag
[Soll-Ansatz und Verpflichtungsermächtigungen] aufschlüsseln)?
c) Ab welchem Haushaltsjahr sollen die Mittel verfügbar sein?
37. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Hitzewellen hinsichtlich der
staatlichen Krisenvorsorge grundsätzlich anders behandelt werden sollten
als andere Natur- und Extremwetterereignisse, etwa Hochwasser?
a) Wenn ja, worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die
wesentlichen Unterschiede, die eine unterschiedliche staatliche
Krisenvorsorge rechtfertigen?
b) Wenn nein, welche mit anderen Extremwetterereignissen
vergleichbaren Strukturen zur akuten Bewältigung extremer Hitzewellen bestehen
auf Bundesebene, und warum wurden diese im Sommer 2026
gegebenenfalls nicht aktiviert?
38. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden
beteiligen sich an der länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜ-
KEX) 26 zum Szenario „Dürre und Hitzewelle“, und welche konkreten
Rollen und Aufgaben übernehmen sie im Rahmen der Übung?
39. Wie werden die im Rahmen der LÜKEX 26 gewonnenen Erkenntnisse
ausgewertet, dokumentiert und in die Weiterentwicklung des ressort- und
länderübergreifenden Krisenmanagements sowie der Vorsorge für Dürre-
und Hitzelagen überführt?
Berlin, den 3. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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