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Bürgschaften des Bundes für Unternehmen (Antwort zu Drs. 21/1130)

dip / drucksache 21.08.2025 · WP 21 · 21/1344 · Antwort · Original ↗

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Bürgschaften des Bundes für Unternehmen (Antwort zu Drs. 21/1130) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1344 21. Wahlperiode 21.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1130 – Bürgschaften des Bundes für Unternehmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bund und Länder haben über 1 Mrd. Euro an Bürgschaften für den insolventen schwedischen Batteriehersteller Northvolt übernommen (www.merkur.de/ wirtschaft/batterie-projekt-verschlingt-milliarden-habeck-und-schleswig-holst ein-versenkten-steuergelder-zr-93782481.html). Für die ebenfalls insolvente Solarfirma Meyer Burger (Germany) GmbH haben Bund und Länder eine Bürgschaft über 100 Mio. übernommen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 des Abgeordneten Enrico Komning auf Bundestagsdrucksache 21/469). In beiden Fällen dürfte es zu massiven Verlusten für die deutschen Steuerzahler kommen. Die Fragesteller sind besorgt, dass es aufgrund der ihrer Auffassung nach wirtschaftspolitisch problematischen Förderpolitik der Bundes- und Landesregierungen in Zukunft zu weiteren Insolvenzen kommen wird. In dieser Hinsicht befürchten sie, dass Bund und Länder teilweise hohe Bürgschaften übernommen haben, was zu weiteren Belastungen der Steuerzahler führen könnte. Sollten in einigen Fragen Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bitten die Fragesteller die Bundesregierung darum, diese Informationen (zum Beispiel die Namen der Unternehmen) wegzulassen, aber den Rest zur Verfügung zu stellen. 1. Für welche Unternehmen bestehen aktuell gültige Bürgschaften durch die Bundesregierung mit Bürgschaftsbeträgen von über 2 Mio. Euro (bitte die Namen der empfangenden Unternehmen, die Höhe des jeweils abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos, den Titel und die Art des abgesicherten Projekts und Start- und Ablaufdatum der Bürgschaft auflisten)? Im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms ist es dem Bund unter bestimmten Voraussetzungen möglich, gemeinsam mit den Ländern parallele Bund- Länderbürgschaften auszureichen und somit Unternehmen oder Vorhaben von volkswirtschaftlicher Bedeutung zu unterstützen. Vorrangig kommt das Programm in strukturschwachen Regionen in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Anwendung. In Krisenzeiten konnte das Programm – unter bestimmten Voraussetzungen – bundesweit eingesetzt werden. Die Bürgschaftsbeträge müssen für eine Bundesbeteiligung in GRW-Fördergebieten eine Schwelle von 20 Millionen Euro überschreiten. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos des Bankkredits ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/ Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen. Der Bund übernimmt die Hälfte der 80 Prozent, die andere Hälfte übernehmen die Länder nach einem Schlüssel, der sich am jeweiligen Belegschaftsanteil in den Ländern bemisst. Die Namen der Unternehmen sowie die Einzelheiten zu den Krediten und den abgesicherten Beträgen sind grundsätzlich den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bzw. dem Bankgeheimnis zuzuordnen. Sie werden daher nicht veröffentlicht. Insgesamt sind derzeit 18 Bürgschaften ausgereicht. Hierunter sind auch die Unternehmen in den Antworten zu den Fragen 4 und 6 mitumfasst. Das Bundesobligo beträgt insgesamt derzeit rund 1,6 Mrd. Euro mit einem geschätzten Ausfallrisiko von derzeit ca. 150 Mio. Euro in Schadensfällen (in der Regel Insolvenz des Unternehmens) sind die abschließenden Ausfallzahlungen des Bundes teilweise deutlich niedriger als das geschätzte Ausfallrisiko, da durch die Verwertung der den Gläubigern gestellten Sicherheiten Rückflüsse zu erzielen sind. Zudem ist zu beachten, dass die Unternehmen risikoadäquate Bürgschaftsentgelte für die Bereitstellung von Bürgschaften zahlen. Entgegen der Darstellung der Fragesteller in der Einleitung wurden dem schwedischen Batteriehersteller Northvolt keine Bundesbürgschaften gewährt. 2. Für welche Unternehmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell gültige Bürgschaften durch Landesregierungen mit Bürgschaftsbeträgen von über 2 Mio. Euro (bitte die Namen der Empfängerunternehmen und der bürgenden Landesregierung(en), die Höhe des jeweils abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos, den Titel und die Art des abgesicherten Projekts und Start- und Ablaufdatum der Bürgschaft auflisten)? 5. Aus welchen Bürgschaften an Unternehmen sind den Landesregierungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Zahlungsverpflichtungen entstanden (bitte die Namen der betroffenen Unternehmen und der bürgenden Landesregierung(en), den Titel und die Art des jeweils abgesicherten Projekts, die Höhe des abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos und die Höhe des vom Bund aufgrund des Zahlungsausfalls des betroffenen Unternehmens übernommenen oder noch zu übernehmenden Betrags auflisten)? Die Fragen 2 und 5 werden zusammen beantwortet. Zu reinen Landesbürgschaften verfügt der Bund über keine Angaben. Zu den Zahlungsverpflichtungen der Bundesländer im Rahmen der parallelen Bund- Länderbürgschaften wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag aller aktuell gültigen Bürgschaften, die von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegemeinschaften vergeben wurden (bitte nach Emittenten aufschlüsseln)? Die Bürgschaftsbanken vergeben maximal 80-prozentige Ausfallbürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von 2 Mio. Euro. Bund und Länder übernehmen dabei anteilige Rückbürgschaften (Bund: 39 Prozent, Land: 26 Prozent, Eigenobligo Bürgschaftsbank: 35 Prozent). Das Gesamtobligo an Rückbürgschaften des Bundes bei den Bürgschaftsbanken beläuft sich per 30. Juni 2025 auf 2,38 Mrd. Euro (Bundesanteil) bei einer Gesamtanzahl von mehreren zehntausend Unternehmen. 4. Aus welchen Bürgschaften an Unternehmen sind der Bundesregierung seit 2020 Zahlungsverpflichtungen entstanden (bitte die Namen der betroffenen Unternehmen, den Titel und die Art des jeweils abgesicherten Projekts, die Höhe des abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos und die Höhe des vom Bund aufgrund des Zahlungsausfalls des betroffenen Unternehmens übernommenen oder noch zu übernehmenden Betrags auflisten)? Seit 2020 sind dem Bund rund 150 Mio. Euro an Zahlungsverpflichtungen entstanden. Diese sind den folgenden Fällen zuzuordnen: – LEONI AG Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, – FTI Touristik GmbH Bayern, Berlin und Thüringen, – Borgers SE & Co KGaA Bayern und Nordrhein-Westfalen, – The KaDeWe Group GmbH Bayern, Berlin und Hamburg, – MV-Werften Wismar GmbH Mecklenburg-Vorpommern. Dabei ist zu beachten, dass die Entgelteinnahmen aus den Bürgschaftsvergaben wesentlich dazu beitragen, die tatsächlichen Ausfallzahlungen zu reduzieren. Über das Gesamtportfolio der letzten Jahre betrachtet, haben die Bürgschaftseinnahmen des Bundes insgesamt die zu leistenden Schadenszahlungen des Bundes ausgeglichen und in einigen Jahren sogar überschritten. 6. Gibt es neben der Meyer Burger (Germany) GmbH (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) derzeit noch weitere Unternehmen mit einem laufenden Insolvenzverfahren, für die die Bundesregierung oder die Landesregierungen eine Bürgschaft übernommen haben, und wenn ja, wie viele Unternehmen betrifft dies (bitte die Namen der betroffenen Unternehmen, den Titel und die Art des jeweils abgesicherten Projekts, die Höhe des abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos und die Höhe des vom Bund aufgrund des Zahlungsausfalls des betroffenen Unternehmens voraussichtlich zu übernehmenden Betrags auflisten)? Lediglich über das Vermögen der Meyer Burger (Industries) GmbH ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. 7. Befindet sich die Bundesregierung aktuell in Gesprächen oder Verhandlungen darüber, ob sie Bürgschaften für Unternehmen mit Bürgschaftsbeträgen von über 2 Mio. Euro übernimmt, und wenn ja, welche Unternehmen sind betroffen, was sind Titel und Art der abgesicherten Projekte, um welche Beträge handelt es sich jeweils, und wie hoch ist der Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos? Derzeit sind keine weiteren Großbürgschaften beantragt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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