Bürgschaften des Bundes für Unternehmen (Antwort zu Drs. 21/1130)
Text
Bürgschaften des Bundes für Unternehmen (Antwort zu Drs. 21/1130)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1344
21. Wahlperiode 21.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm,
Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1130 –
Bürgschaften des Bundes für Unternehmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bund und Länder haben über 1 Mrd. Euro an Bürgschaften für den
insolventen schwedischen Batteriehersteller Northvolt übernommen (www.merkur.de/
wirtschaft/batterie-projekt-verschlingt-milliarden-habeck-und-schleswig-holst
ein-versenkten-steuergelder-zr-93782481.html). Für die ebenfalls insolvente
Solarfirma Meyer Burger (Germany) GmbH haben Bund und Länder eine
Bürgschaft über 100 Mio. übernommen (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 90 des Abgeordneten Enrico Komning auf
Bundestagsdrucksache 21/469). In beiden Fällen dürfte es zu massiven Verlusten für die
deutschen Steuerzahler kommen.
Die Fragesteller sind besorgt, dass es aufgrund der ihrer Auffassung nach
wirtschaftspolitisch problematischen Förderpolitik der Bundes- und
Landesregierungen in Zukunft zu weiteren Insolvenzen kommen wird. In dieser Hinsicht
befürchten sie, dass Bund und Länder teilweise hohe Bürgschaften
übernommen haben, was zu weiteren Belastungen der Steuerzahler führen könnte.
Sollten in einigen Fragen Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bitten die
Fragesteller die Bundesregierung darum, diese Informationen (zum Beispiel die
Namen der Unternehmen) wegzulassen, aber den Rest zur Verfügung zu
stellen.
1. Für welche Unternehmen bestehen aktuell gültige Bürgschaften durch die
Bundesregierung mit Bürgschaftsbeträgen von über 2 Mio. Euro (bitte die
Namen der empfangenden Unternehmen, die Höhe des jeweils
abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos, den Titel und
die Art des abgesicherten Projekts und Start- und Ablaufdatum der
Bürgschaft auflisten)?
Im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms ist es dem Bund unter bestimmten
Voraussetzungen möglich, gemeinsam mit den Ländern parallele Bund-
Länderbürgschaften auszureichen und somit Unternehmen oder Vorhaben von
volkswirtschaftlicher Bedeutung zu unterstützen. Vorrangig kommt das Programm in
strukturschwachen Regionen in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 21. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Anwendung. In
Krisenzeiten konnte das Programm – unter bestimmten Voraussetzungen –
bundesweit eingesetzt werden. Die Bürgschaftsbeträge müssen für eine
Bundesbeteiligung in GRW-Fördergebieten eine Schwelle von 20 Millionen Euro
überschreiten. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die
sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Bürgschaften
decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos des Bankkredits ab; das
kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne
Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/
Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der
Finanzierung beteiligen. Der Bund übernimmt die Hälfte der 80 Prozent, die andere
Hälfte übernehmen die Länder nach einem Schlüssel, der sich am jeweiligen
Belegschaftsanteil in den Ländern bemisst.
Die Namen der Unternehmen sowie die Einzelheiten zu den Krediten und den
abgesicherten Beträgen sind grundsätzlich den Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen bzw. dem Bankgeheimnis zuzuordnen. Sie werden daher nicht
veröffentlicht.
Insgesamt sind derzeit 18 Bürgschaften ausgereicht. Hierunter sind auch die
Unternehmen in den Antworten zu den Fragen 4 und 6 mitumfasst. Das
Bundesobligo beträgt insgesamt derzeit rund 1,6 Mrd. Euro mit einem geschätzten
Ausfallrisiko von derzeit ca. 150 Mio. Euro in Schadensfällen (in der Regel
Insolvenz des Unternehmens) sind die abschließenden Ausfallzahlungen des
Bundes teilweise deutlich niedriger als das geschätzte Ausfallrisiko, da durch
die Verwertung der den Gläubigern gestellten Sicherheiten Rückflüsse zu
erzielen sind. Zudem ist zu beachten, dass die Unternehmen risikoadäquate
Bürgschaftsentgelte für die Bereitstellung von Bürgschaften zahlen.
Entgegen der Darstellung der Fragesteller in der Einleitung wurden dem
schwedischen Batteriehersteller Northvolt keine Bundesbürgschaften gewährt.
2. Für welche Unternehmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell gültige Bürgschaften durch Landesregierungen mit
Bürgschaftsbeträgen von über 2 Mio. Euro (bitte die Namen der Empfängerunternehmen
und der bürgenden Landesregierung(en), die Höhe des jeweils
abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos, den Titel und
die Art des abgesicherten Projekts und Start- und Ablaufdatum der
Bürgschaft auflisten)?
5. Aus welchen Bürgschaften an Unternehmen sind den Landesregierungen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Zahlungsverpflichtungen
entstanden (bitte die Namen der betroffenen Unternehmen und der
bürgenden Landesregierung(en), den Titel und die Art des jeweils abgesicherten
Projekts, die Höhe des abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des
abgedeckten Ausfallrisikos und die Höhe des vom Bund aufgrund des
Zahlungsausfalls des betroffenen Unternehmens übernommenen oder noch zu
übernehmenden Betrags auflisten)?
Die Fragen 2 und 5 werden zusammen beantwortet.
Zu reinen Landesbürgschaften verfügt der Bund über keine Angaben. Zu den
Zahlungsverpflichtungen der Bundesländer im Rahmen der parallelen Bund-
Länderbürgschaften wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag aller
aktuell gültigen Bürgschaften, die von Bürgschaftsbanken und
Kreditgarantiegemeinschaften vergeben wurden (bitte nach Emittenten
aufschlüsseln)?
Die Bürgschaftsbanken vergeben maximal 80-prozentige Ausfallbürgschaften
bis zu einem Höchstbetrag von 2 Mio. Euro. Bund und Länder übernehmen
dabei anteilige Rückbürgschaften (Bund: 39 Prozent, Land: 26 Prozent,
Eigenobligo Bürgschaftsbank: 35 Prozent).
Das Gesamtobligo an Rückbürgschaften des Bundes bei den
Bürgschaftsbanken beläuft sich per 30. Juni 2025 auf 2,38 Mrd. Euro (Bundesanteil) bei einer
Gesamtanzahl von mehreren zehntausend Unternehmen.
4. Aus welchen Bürgschaften an Unternehmen sind der Bundesregierung seit
2020 Zahlungsverpflichtungen entstanden (bitte die Namen der
betroffenen Unternehmen, den Titel und die Art des jeweils abgesicherten
Projekts, die Höhe des abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des
abgedeckten Ausfallrisikos und die Höhe des vom Bund aufgrund des
Zahlungsausfalls des betroffenen Unternehmens übernommenen oder noch zu
übernehmenden Betrags auflisten)?
Seit 2020 sind dem Bund rund 150 Mio. Euro an Zahlungsverpflichtungen
entstanden. Diese sind den folgenden Fällen zuzuordnen:
– LEONI AG Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen,
– FTI Touristik GmbH Bayern, Berlin und Thüringen,
– Borgers SE & Co KGaA Bayern und Nordrhein-Westfalen,
– The KaDeWe Group GmbH Bayern, Berlin und Hamburg,
– MV-Werften Wismar GmbH Mecklenburg-Vorpommern.
Dabei ist zu beachten, dass die Entgelteinnahmen aus den Bürgschaftsvergaben
wesentlich dazu beitragen, die tatsächlichen Ausfallzahlungen zu reduzieren.
Über das Gesamtportfolio der letzten Jahre betrachtet, haben die
Bürgschaftseinnahmen des Bundes insgesamt die zu leistenden Schadenszahlungen des
Bundes ausgeglichen und in einigen Jahren sogar überschritten.
6. Gibt es neben der Meyer Burger (Germany) GmbH (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) derzeit noch weitere Unternehmen mit einem laufenden
Insolvenzverfahren, für die die Bundesregierung oder die
Landesregierungen eine Bürgschaft übernommen haben, und wenn ja, wie viele
Unternehmen betrifft dies (bitte die Namen der betroffenen Unternehmen, den
Titel und die Art des jeweils abgesicherten Projekts, die Höhe des
abgesicherten Betrags, den Prozentsatz des abgedeckten Ausfallrisikos und die
Höhe des vom Bund aufgrund des Zahlungsausfalls des betroffenen
Unternehmens voraussichtlich zu übernehmenden Betrags auflisten)?
Lediglich über das Vermögen der Meyer Burger (Industries) GmbH ist das
vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden.
7. Befindet sich die Bundesregierung aktuell in Gesprächen oder
Verhandlungen darüber, ob sie Bürgschaften für Unternehmen mit
Bürgschaftsbeträgen von über 2 Mio. Euro übernimmt, und wenn ja, welche
Unternehmen sind betroffen, was sind Titel und Art der abgesicherten Projekte, um
welche Beträge handelt es sich jeweils, und wie hoch ist der Prozentsatz
des abgedeckten Ausfallrisikos?
Derzeit sind keine weiteren Großbürgschaften beantragt.
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