Bürokratische Belastung und wirtschaftliche Bedrohung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/711)
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Bürokratische Belastung und wirtschaftliche Bedrohung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/711)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/927
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Brandes, Leif-Erik Holm, Raimond
Scheirich und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/711 –
Bürokratische Belastung und wirtschaftliche Bedrohung kleiner und
mittelständischer Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen das Rückgrat der deutschen
Wirtschaft dar – sowohl hinsichtlich der Beschäftigung als auch der
Ausbildungsleistung. Dennoch geraten sie durch übermäßige bürokratische
Anforderungen und eine Vielzahl wachsender Berichtspflichten zunehmend unter
Druck.
Zwar hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD einen Bürokratieabbau angekündigt, unter anderem die
Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes samt bürokratiearmer
Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (www.koalitionsvertrag20
25.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 60). Nach
Ansicht der Fragesteller wird sich in der Praxis wenig bis nichts verbessern.
Die Zahl der Vorschriften und Regulierungen ist gestiegen (www.welt.de/polit
ik/deutschland/article255984722/Neue-Studie-Regulierung-nimmt-weiter-zu-
Buerokratie-waechst-in-Deutschland-auf-neues-Rekordhoch.html). Diese
Situation wirkt sich unmittelbar auf die Investitionsbereitschaft,
Personalgewinnung und Liquidität aus – bis hin zu Insolvenzen. In einer Zeit
wirtschaftlicher Unsicherheit ist dies besonders gefährlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) prägen den Wirtschaftsstandort
Deutschland. Mehr als 99 Prozent aller Unternehmen sind KMU – sie bilden
den Mittelstand. Die Stärke der deutschen Wirtschaftsstruktur beruht auf der
Vielfalt an Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen, verteilt im
ganzen Land. Insbesondere in ländlichen Regionen ist der Mittelstand
wichtiger Garant für Wertschöpfung sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze. Es ist ein
Kernanliegen der Bundesregierung, die Bürokratiebelastung insbesondere auch
für KMU auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Der
Koalitionsvertrag sieht für eine spürbare Entlastung verschiedene Bürokratierückbaumaßnah-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
17. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men und -ziele vor (siehe unter anderem die Ausführungen zum
Bürokratierückbau in den Zeilen 1903 bis 2015 des Koalitionsvertrags).
Der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung über die konkrete
Ausgestaltung und Umsetzung vieler Maßnahmen zur bürokratischen
Entlastung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insoweit wird auf den Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung hingewiesen, der einen
auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs-
und Handlungsbereich einschließt. Soweit sich Frageinhalte auf Vorgänge
beziehen, bei denen der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung
über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen nicht
abgeschlossen ist, kann zum Schutz des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung zu den erfragten Informationen keine Auskunft erteilt werden. Nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist aus dem
Gewaltenteilungsprinzip ein Antwortverweigerungsrecht der Bundesregierung auf
parlamentarische Anfragen abzuleiten, wenn die Übermittlung der erfragten
Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die
in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Gefahr besteht nach
der Rechtsprechung des BVerfG bei Informationen aus dem Bereich der
Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung
noch nicht getroffen beziehungsweise die Positionierung der Regierung noch
nicht erfolgt ist (vergleiche BVerfGE 156, 270 Randnummer 89).
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Entbürokratisierung für KMU
wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung ggf. bereits eingeleitet, und
wann werden konkrete Entlastungen umgesetzt bzw. dem Deutschen
Bundestag vorgelegt (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
Soweit der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen ist, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Übrigen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende konkreten
Maßnahmen zur Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Unternehmen benannt
werden, die die aktuelle Bundesregierung seit Amtsantritt bereits eingeleitet hat
(es werden dabei nur nationale Maßnahmen – und keine Aktivitäten im
Hinblick auf Vorgänge, die z. B. auf EU-Ebene entschieden werden – aufgeführt):
Ausbau der digitalen Angebote im Zoll- und Verbrauchsteuerbereich, unter
anderem mittels Einsatzes von KI (Bundesministerium der Finanzen (BMF);
Umsetzung bis Ende des Jahres 2025); Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
(Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH);
Aufhebung der Verordnung trat am 8. Juli 2025 in Kraft); Weitere
Entbürokratisierung Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) durch digitale und
sichere Zustellung von Zuwendungsbescheiden (Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie – BMWE; 20. Juni 2025); Entbürokratisierung des
Förderprogrammes Innovation – Beratung – Förderung – INNO-KOM: vollständige
Digitalisierung der Prozesse von der Antragstellung bis zur Bescheidzustellung
– die Industrieforschungseinrichtungen (Zuwendungsempfänger) profitieren
direkt (BMWE; Juni 2025).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen eingeleitet, die
auf breitere Entlastungen abzielen, jedoch auch entlastende Wirkung für KMU
entfalten.
2. Welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung ggf. zur praktischen
Wirkung bisher umgesetzter Maßnahmen vor (bitte nach Maßnahme und
Wirkung aufschlüsseln)?
Eine Zusammenstellung und Auswertung aller individuellen Rückmeldungen,
die die Bundesregierung in der Vergangenheit zur praktischen Wirkung bisher
umgesetzter Maßnahmen erhalten hat, ist in der zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich. Auswirkungen bundesgesetzlicher Vorgaben auf
Bürokratiekosten werden regelmäßig einer Nachmessung durch das Statistische Bundesamt
unterzogen. Bilanzen zur Entwicklung der Bürokratiebelastung finden sich in
Jahresberichten der Bundesregierung und des Nationalen Normenkontrollrats.
Zudem werden Ergebnisse von Gesetzesevaluierungen teilweise auf den
Websites der zuständigen Ressorts oder auf ondea.de veröffentlicht. Die
Bundesregierung berichtet ferner jährlich dem Parlament zum Stand beim Bürokratieabbau
gemäß § 7 des Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
(NKRG).
3. Welche Vereinfachungen bei der Beantragung und Abwicklung von
Förderprogrammen plant die Bundesregierung ggf., um praxisferne Hürden
für KMU zu beseitigen?
Der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung der
Aussagen im Koalitionsvertrag zum Förderwesen und zum Zuwendungsrecht
ist noch nicht abgeschlossen. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Eine wesentliche realisierte Erleichterung ist 2023 durch eine Änderung der
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung erfolgt, mit der das
Schriftformerfordernis entfallen und damit ein wesentliches Hemmnis für
medienbruchfreie Antrags- und Förderverfahren entfallen ist.
Ressortübergreifende Prozesse zur Weiterentwicklung der Digitalisierung im
Bereich des Förderwesens erfolgen im Rahmen der Dienstekonsolidierung und
im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Unter
Federführung des BMWE wird die Förderzentrale Deutschland (FZD) entwickelt, was
ursprünglich als OZG-Projekt begann. Das Antragsportal steht kurz vor der
Pilotierung.
4. Wie will die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten
Überarbeitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sicherstellen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), dass Berichtspflichten nicht von den
gesetzlich adressierten Großunternehmen an KMU, die in globalen Lieferketten
kaum Einfluss haben, weitergegeben werden (www.kfw.de/inlandsfoerde
rung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/Logistik/Lieferketten
gesetz/)?
Die KMU fallen nicht unter die Berichtspflicht nach dem Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG). Diese
Verpflichtung besteht nur für die nach dem Gesetz erfassten Unternehmen.
Diese Unternehmen dürfen ihre Pflichten nicht an andere Unternehmen
weitergeben, sondern müssen sie selbst erfüllen. Dabei müssen die nach dem LkSG
verpflichteten Unternehmen risikobasiert vorgehen und haben dies bei der
Zusammenarbeit mit ihren Zulieferern entsprechend zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung plant entsprechend dem Koalitionsvertrag einen
Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die spezifische Berichtspflicht nach dem LkSG
unmittelbar abgeschafft werden und komplett entfallen soll.
5. Liegen der Bundesregierung Daten zur wöchentlichen oder monatlichen
zeitlichen Belastung von KMU durch administrative und statistische
Berichtspflichten vor, und wenn ja, welche (bitte nach Branche
differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine systematischen nach
Unternehmensgrößenklasse differenzierten Daten zur Berechnung der zeitlichen Belastung aus
administrativen und statistischen Berichtspflichten pro Woche oder pro Monat
vor.
6. Sind seit Januar 2022 für KMU gesetzliche oder untergesetzliche
Berichtspflichten hinzugekommen, und wenn ja, welche?
Das Statistische Bundesamt erfasst seit dem Jahr 2006 bundesrechtliche
Informationspflichten inklusive Berichtspflichten in der OnDEA-Datenbank, die
unter dem Link www.ondea.de/DE/Home/home_node.html abgerufen werden
kann. In den vorliegenden Daten existiert jedoch auch bei den neu
hinzugekommenen Berichtspflichten keine Angabe darüber, welche
Unternehmensgrößenklassen jeweils betroffen sind.
7. Welche Evaluierungsergebnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur
Wirksamkeit der Bonpflicht hinsichtlich der Bekämpfung von
Steuerhinterziehung vor, und was besagen die Ergebnisse?
Die Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, mit dem die
Belegausgabepflicht eingeführt worden ist, ist für Ende des Jahres 2025 vorgesehen. Erst
nach Abschluss der Evaluierung werden Evaluierungsergebnisse vorliegen.
8. Welche Erleichterungen plant die Bundesregierung konkret im Bereich
steuerlicher Bürokratie (z. B. Rückkehr zur Ist-Versteuerung,
vereinfachte Abführung von Sozialabgaben; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Wie viele Förderanträge von Unternehmen wurden in den Jahren von
2022 bis 2024 wegen formaler Fehler (z. B. fehlerhafte Beschilderung,
unvollständige Formulare) abgelehnt, obwohl die Anträge sachlich
korrekt waren (bitte nach Programmen aufschlüsseln)?
Förderprogramme sind bezüglich der formeller und inhaltlicher Antrags- und
Bewilligungsvoraussetzungen jeweils spezifisch ausgestaltet.
Verallgemeinernde Aussagen oder Einteilungen nach Ablehnungsgründen sind daher nicht
möglich.
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass viele
Unternehmen inzwischen mehr Personal für die Dokumentation, Nachweise
und Berichterstattung benötigen als für die eigentliche Wertschöpfung,
und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Erhebungen vor.
11. Sieht die Bundesregierung rechtliche oder organisatorische
Möglichkeiten, Behörden auf Bundes- und Landesebene mehr
Entscheidungsspielraum bei formalen Abweichungen im Antragsverfahren zu geben, um
sachgerechte Förderentscheidungen zu ermöglichen, und wenn ja,
welche?
Sofern mit Abweichungen solche von den allgemeinen Regelungen der
Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gemeint
sind, können die Bundesministerien sie im Einvernehmen mit dem BMF unter
Beachtung zuwendungs- und haushaltsrechtlicher Grundsätze ermöglichen (VV
Nr. 15.1 und 15.2 zu § 44 BHO). Das maßgebliche Instrument für über
Einzelfälle hinausgehende Konkretisierungen sind mit BMF abzustimmende
Verwaltungsvorschriften (z. B. Förderrichtlinien). Zudem können im
Zuwendungsbescheid weitere Nebenbestimmungen ergänzend aufgenommen werden.
12. Wie hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit 2021 schlüsselt sich nach Jahren
wie folgt auf (Quelle: Destatis).
Jahr Insolvenzverfahren
2021 13.993
2022 14.590
2023 17.814
2024 21.812
2025* 5.891
* Januar-März, letzte verfügbare Daten (Stand: 4. Juli 2025)
Hinweis zur Einordnung: Aufgrund von Sonderregelungen während der
COVID-19-Pandemie gab es 2020 bis 2022 historisch niedrige Insolvenzzahlen
seit Einführung der Insolvenzordnung 1999.
13. Wie viele der seit 2021 gemeldeten Insolvenzen entfallen nach Kenntnis
der Bundesregierung auf kleine und mittlere Unternehmen (bitte nach
Unternehmensgröße, Branche und Jahr aufschlüsseln)?
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit 2021 nach
Unternehmensgrößenklasse, Wirtschaftszweig und Jahr ist beim Statistischen Bundesamt öffentlich
zugänglich unter den folgenden Links:
Jahr 2021:
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00065386/2020410211125.xlsx
Jahr 2022:
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00076504/2020410221125.xlsx
Jahr 2023:
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbe
meldungen-Insolvenzen/Publikationen/Downloads-Insolvenzen/statistischer-be
richt-beantragte-insolvenzverfahren-2020410237005.xlsx?__blob=publicationF
ile&v=4
Jahr 2024:
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbe
meldungen-Insolvenzen/Publikationen/Downloads-Insolvenzen/statistischer-be
richt-beantragte-insolvenzverfahren-2020410247005.xlsx?__blob=publicationF
ile&v=3
Hinweis: Die in der amtlichen Insolvenzstatistik verfügbaren
Unternehmensgrößenklassen sind nicht kongruent mit den Schwellenwerten der KMU-
Definition der EU-Kommission.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Ursache dieser
Insolvenzen bei KMU vor (z. B. Liquiditätsengpässe, gestiegene
Energiepreise, Bürokratieaufwand, Auftragsmangel, vgl. Frage 13)?
Als Ursachen für die aktuelle Entwicklung des Insolvenzgeschehens sind
mehrere Faktoren zu nennen. Neben Nachholeffekten, welche unter anderem auch
durch das Auslaufen der Wirtschaftshilfen und durch das Wiedereinsetzen der
Insolvenzantragspflicht nach dem Ende der Corona-Pandemie zustande
kommen, stehen Unternehmen weiterhin einer gedämpften gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung, strukturellen Herausforderungen, gestiegenen Finanzierungs- und
Produktionskosten sowie geopolitischen Unsicherheiten gegenüber.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um einer möglichen
weiteren Insolvenzwelle im KMU-Sektor entgegenzuwirken?
Nach Jahren wirtschaftlicher Stagnation wird die Bundesregierung die Weichen
hin zu einem höheren wirtschaftlichen Wachstumspfad stellen. Erste
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und damit auch zur Reduzierung
der Insolvenzrisiken im Mittelstand wurden von Bundesregierung und
Deutschem Bundestag bereits verabschiedet. Dazu zählt das steuerliche
Sofortprogramm für Unternehmen, darunter insbesondere Erleichterungen bei der
steuerlichen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in
den Jahren 2025, 2026 und 2027. Zudem wird die Körperschaftsteuer ab 2028
schrittweise gesenkt, von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032.
Damit auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren, wird die
Thesaurierungsbegünstigung im Einkommensteuerrecht verbessert. Der
Thesaurierungssteuersatz wird von derzeit 28,25 Prozent ab dem Jahr 2028
stufenweise bis zum Jahr 2032 auf 25 Prozent gesenkt.
Hinzu kommen zahlreiche Entlastungsmaßnahmen insbesondere zum
Bürokratieabbau u. a. mithilfe von Praxischecks, durch die Reduzierung von
Dokumentations- und Statistikpflichten sowie durch Vereinfachungen bei Normen und
Standards, zudem Maßnahmen zur Energiekostensenkung beispielsweise durch
die vorgesehene Abschaffung der Gasspeicherumlage und Absenkung der
Netzentgelte.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung KMU über alle
Finanzierungsphasen hinweg sowie Freiberufler, Gründungsinteressierte und innovative
Start-ups mit einem vielfältigen und adressatengerechten
Finanzierungsförderangebot, das regelmäßig weiterentwickelt wird. So erfolgte etwa am 1. Juli
2025 der Start der überarbeiteten, konkret auf KMU-Bedarfe ausgerichteten
European Recovery Program (ERP)-Innovationsförderung mit den neuen
Programmen „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit
Innovation“.
Dies alles zusammen schafft verlässliche Investitionsbedingungen, stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit von KMU und wirkt insofern Insolvenzen entgegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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