Zusammensetzung und Auftrag des Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur
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Zusammensetzung und Auftrag des Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1292
21. Wahlperiode 19.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Lisa Badum, Tarek Al-Wazir,
Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zusammensetzung und Auftrag des Expertenforums klimafreundliche Mobilität
und Infrastruktur
Die Senkung der Emissionen im Verkehrssektor ist eine der größten
Herausforderungen zur Erreichung der Klimaziele und der Klimaneutralität 2045 in
Deutschland. Laut Klimaschutzbericht 2025 sinken die Emissionen im
Verkehrsbereich zu langsam und von einem zu hohen Ausgangsniveau aus
(S. 49 f.).
In den vergangenen Wahlperioden hat das Bundesministerium für Verkehr
(BMV) bereits Expertengremien einberufen, um Maßnahmen für den
Klimaschutz im Verkehr zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe „Klimaschutz im Verkehr“
der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) arbeitete von 2018 bis
2021 an Vorschlägen zur Reduzierung der Verkehrsemissionen. 2022 wurde der
Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität mit der Erstellung von
Handlungsempfehlungen beauftragt. Im Juni 2025 gründete das BMV erneut ein
Expertengremium. Vom Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur
(EKMI) erhofft das BMV sich Unterstützung bei der Entwicklung von
Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung (Pressemitteilung
[PM] vom 12. Juni 2025).
Nach dem Klimaschutzgesetz (KSG) muss die Bundesregierung ein Jahr nach
Regierungsantritt ein Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Erreichung
der Klimaziele 2030 und 2040 vorlegen. Die Bundesministerien müssen dafür
bis Mitte September 2025 geeignete Vorschläge zur Einhaltung der
Jahresemissionsgesamtmengen beim federführenden Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) einreichen. Laut § 9
KSG müssen diese Maßnahmen eine wissenschaftliche Abschätzung zu den
voraussichtlichen Treibhausgasminderungswirkungen sowie wissenschaftliche
Abschätzungen zu möglichen ökonomischen, sozialen und weiteren
ökologischen Folgen enthalten.
Im neu gegründeten Gremium EKMI sind insgesamt 27 Organisationen
vertreten, sie wurden fünf thematischen Arbeitsgruppen zugeordnet. Das EKMI
vereint laut Bundesverkehrsministerium Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft und Wirtschaft (Pressemitteilung des BMV vom 12. Juni 2025). Das
Bundesverkehrsministerium legte dem Gremium 33 Maßnahmen vor, die sich
im Wesentlichen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ableiten
(Arbeitsbericht, S. 2, vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/ekmi.pdf
?__blob=publicationFile). Diese Maßnahmen sollten vom EKMI mit Blick auf
ihre ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen diskutiert
werden (Arbeitsbericht, S. 5). Im Juli schloss das Expertenforum seine Arbeit
vorerst ab und legte einen Bericht vor, in dem sowohl das Maßnahmenportfolio der
Bundesregierung bewertet als auch zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen
werden.
Insgesamt stellt das Gremium in seinem Arbeitsbericht fest, dass die 33
Maßnahmen des BMV einen positiven Beitrag zur Treibhausgasminderung im
Verkehrssektor leisten können. Dennoch seien zusätzliche Maßnahmen für einen
hinreichenden Beitrag zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele
notwendig (Arbeitsbericht, S. 2). Das Expertenforum betont, dass es nur punktuell,
aber nicht vollumfänglich zusätzliche Maßnahmen betrachtet habe
(Arbeitsbericht, S. 5). Eine wissenschaftliche Quantifizierung der Effekte sei in der Kürze
der Zeit nicht zu realisieren gewesen (ebd.). Der Bericht stellt außerdem fest,
dass die Maßnahmen im Pkw- und Lkw-Bereich nicht ausreichend seien (S. 8,
14 und 17). Auf den Pkw- und Lkw-Verkehr entfällt der Großteil der
Emissionen im Verkehrsbereich (Klimaschutzbericht 2025, vgl. auch Arbeitsbericht,
S. 8 und 12).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Expertinnen und Experten haben am Expertenforum
klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur inklusive Arbeitsgruppen teilgenommen
(bitte alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die jeweilige
Organisation, die sie vertreten, auflisten)?
2. Welche Organisationen haben an welchen Arbeitsgruppen teilgenommen
(bitte alle Arbeitsgruppen mit allen mitwirkenden Organisationen
auflisten)?
3. Welche der am EKMI beteiligten Expertinnen und Experten bzw.
Organisationen sind der Bundesregierung zufolge der Wissenschaft, welche sind
der Wirtschaft zuzuordnen (vgl. PM des Bundesverkehrsministeriums
vom 12. Juni 2025)?
4. Welche der Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft bzw. welche der
der Wissenschaft zuzuordnenden Organisationen verfügen nach Ansicht
der Bundesregierung über eine spezifische wissenschaftliche Expertise,
a) die Treibhausgasminderungswirkung von verkehrspolitischen
Maßnahmen einzuschätzen?
b) die weiteren ökologischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen?
c) die sozialen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge einzuschätzen?
d) die ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen (bitte für Buchstaben a bis Buchstabe d jeweils Personen
bzw. Organisationen auflisten)?
5. Welche Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Organisationen bzw.
welche der übrigen Organisationen verfügen nach Ansicht der
Bundesregierung über eine spezifische Expertise,
a) die Treibhausgasminderungswirkung von verkehrspolitischen
Maßnahmen einzuschätzen?
b) die weiteren ökologischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen?
c) die sozialen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge einzuschätzen?
d) die ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen (bitte für Buchstabe a bis Buchstabe d jeweils Personen bzw.
Organisationen auflisten)?
6. Wenn Expertinnen und Experten bzw. Organisationen noch nicht in den
Antworten zu den Fragen 4 und 5 aufgeführt wurden, aufgrund welcher
Expertise wurden diese Expertinnen und Experten bzw. Organisationen
eingebunden (bitte Personen mit Organisationen, die sie vertreten,
auflisten und begründen)?
7. Wie begründet die Bundesregierung, dass neben Verkehrsorganisationen
und Think Tanks wie Agora Verkehrswende und T&E (Transport and
Environment) keine Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden für
eine Einschätzung zu den Treibhausgasminderungswirkungen und den
weiteren ökologischen Folgen in das Expertenforum eingebunden wurden,
obwohl § 9 Absatz 2 Satz 2 KSG eine Abschätzung der weiteren
ökologischen Folgen explizit vorsieht?
8. Wie begründet die Bundesregierung, dass keine Vertreterinnen und
Vertreter der Gewerkschaften oder der Sozialverbände im EKMI eingebunden
wurden, obwohl § 9 Absatz 2 Satz 2 KSG eine Abschätzung der sozialen
Auswirkungen explizit vorsieht?
9. Wie begründet das Bundesverkehrsministerium, dass es dem
Expertengremium ein festes Maßnahmenportfolio zur Bewertung vorgegeben hat?
10. Reichen aus Sicht der Bundesregierung die 33 dem EKMI vorgelegten
Maßnahmen aus, um die Klimaziele im Verkehrsbereich bis 2030 bzw. die
Klimaziele bis 2040 zu erreichen?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung hier zu
einer anderen Einschätzung als das EKMI?
b) Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen plant die
Bundesregierung, zu ergreifen, um die Klimaziele im Verkehrsbereich bis 2030
bzw. bis 2040 zu erreichen?
11. Wurde das Expertenforum vom Bundesverkehrsministerium explizit
aufgefordert, über das Maßnahmenportfolio hinaus weitere Maßnahmen
vorzulegen oder hat das Expertenforum das aus eigener Initiative getan, und
wenn zutreffend, in welcher Form wurde das Expertenforum dazu
aufgefordert?
12. Wird das Bundesverkehrsministerium dem Bundesumweltministerium alle
oder nur eine Auswahl aus den vom EKMI punktuell ergänzten
Maßnahmen vorlegen?
13. Wird das Bundesverkehrsministerium dem Bundesumweltministerium
zusätzlich auch Maßnahmen vorlegen, die das EKMI nicht vorgeschlagen
hat, und wenn ja, welche?
14. Werden die in § 9 Absatz 2 Satz 2 KSG für die Maßnahmenvorschläge
vorgesehenen wissenschaftlichen Abschätzungen der
Treibhausgasminderungswirkungen sowie die wissenschaftlichen Abschätzungen der
ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgen vor der
Übermittlung an das Bundesumweltministerium noch erstellt?
a) Wenn ja, von wem werden sie erstellt, und wird jeder einzelne
Maßnahmenvorschlag wissenschaftliche Abschätzungen der
Treibhausgasminderungswirkungen, der ökonomischen, sozialen und weiteren
ökologischen Folgen enthalten, und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen zu
emissionsmindernden Maßnahmen im Verkehrssektor des vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten Ariadne-
Projekts, fließen Ergebnisse des Ariadne-Projekts zu wirksamen
klimaschützenden Verkehrsmaßnahmen bei der Entwicklung von
Maßnahmenvorschlägen für das Klimaschutzprogramm durch das BMV ein, und wenn
ja, welche?
16. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Studien des
Umweltbundesamtes der letzten fünf Jahre zu emissionsmindernden Maßnahmen
im Verkehrssektor, fließen die Ergebnisse zu wirksamen
klimaschützenden Verkehrsmaßnahmen bei der Entwicklung von
Maßnahmenvorschlägen für das Klimaschutzprogramm durch das BMV ein, und wenn ja,
welche?
17. Welche weiteren Vorarbeiten oder wissenschaftlichen Erkenntnisse wird
das BMV vor der Übermittlung der Maßnahmenvorschläge zusätzlich zu
den Ergebnissen vom EKMI einbeziehen, und wie werden diese konkret
einbezogen?
18. Welche Vorschläge haben die NPM und das EKMI zur Reduzierung von
Treibhausgasen im Verkehr vorgelegt, und inwiefern wurden diese
umgesetzt (bitte alle Vorschläge von NPM und EKMI auflisten und darlegen,
mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang sie umgesetzt wurden,
welcher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sich die Bundesregierung
davon verspricht und – sollten Vorschläge nicht oder nur teilweise
umgesetzt worden sein – wie die Bundesregierung dies begründet)?
Berlin, den 18. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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