Steuerliche Mobilitätsförderung - Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung (Antwort zu Drs. 21/4581)
Text
Steuerliche Mobilitätsförderung - Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung (Antwort zu Drs. 21/4581)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4913
21. Wahlperiode 20.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller,
Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4581 –
Steuerliche Mobilitätsförderung – Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Die
Emissionen des Verkehrssektors gehören zu einem der größten Hindernisse für die
Zielerreichung. Der Klimaschutzbericht 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache
21/1250) stellt heraus, dass der Verkehrssektor deutlich von den Vorgaben des
Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) abweicht und zusätzliche Maßnahmen
erforderlich sind, um die gesetzlich verankerten Emissionsziele zu erreichen
(vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1105754?utm_source=cha
tgpt.com, www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziel
e-deutschlands?utm_source=chatgpt.com).
Die Klimakrise erfordert Veränderungen, um unsere Mobilitätsmuster
dauerhaft innerhalb sicherer ökologischer Grenzen ausgestalten zu können. Die
Bundesregierung hat verschiedene Fördermaßnahmen für klimafreundliche
Mobilität angekündigt, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Der
Klimaschutzbericht 2025 hebt ein Mobilitätsbudget als innovatives, klimawirksames und
förderwürdiges Instrument des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM)
hervor (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1250, S. 224). In ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage zur Entfernungspauschale auf Bundestagsdrucksache 21/1145
zeigt die Bundesregierung, dass das Steuerrecht dringend an moderne
Mobilitätsformen angepasst werden müsse und eine
Pauschalversteuerungsmöglichkeit für Mobilitätsbudgets sachgerecht und sinnvoll wäre. Eine solche
steuerliche Anpassung wurde bislang weder angekündigt noch umgesetzt.
Bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Jahressteuergesetzes
2024 (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12780) war eine Regelung zur
pauschalen Besteuerung von Mobilitätsbudgets vorgesehen; im weiteren
Gesetzgebungsverfahren wurde diese Regelung nicht in das Gesetz übernommen. Im
Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD wird hervorgehoben,
dass Mobilität „bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich“ sein müsse und
damit eine soziale und ökonomische Grundvoraussetzung für Teilhabe und
gesellschaftliche Entwicklung darstellt (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/,
S. 25). Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass ein Mobilitätsbudget sozial
gerechter wirken kann als bestehende steuerliche Mobilitätsanreize (vgl.
www.oeko.de/publikation/sechs-thesen-zum-mobilitaetsbudget-leitplanken-fu
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 20. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
er-eine-nachhaltigere-unternehmensmobilitaet/). Im geltenden Steuerrecht
bestehen Anreizstrukturen, die unterschiedliche Verkehrsmittel und
Einkommensgruppen ungleich betreffen.
Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass trotz der im
Klimaschutzbericht 2025 dargestellten Wirksamkeit eines Mobilitätsbudgets derzeit weder
eine steuerliche Grundlage noch eine förderpolitische Ausgestaltung bekannt
ist, obwohl ein solches Instrument geeignet wäre, sowohl die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten sozialpolitischen
Zielsetzungen als auch die klimapolitischen Vorgaben des Bundes-
Klimaschutzgesetzes zu unterstützen.
Auch mit Blick auf den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28.
November 2025, der unter der Überschrift „Förderung sozialer klimafreundlicher
Mobilität“ ein milliardenschweres Programm zur Förderung privater Elektro- und
Plug-in-Hybridfahrzeuge vorsieht, zeigt sich eine Diskrepanz in der
Ausrichtung der Mobilitätsförderpolitik (vgl. https://table.media/assets/berlin/koalitio
nsausschuss_beschlusse.pdf). Während dort ausschließlich der Erwerb
individueller Fahrzeuge adressiert wird, ist für ein Mobilitätsbudget bislang weder
ein steuerlicher Rahmen noch eine förderpolitische Ausgestaltung bekannt.
Auch dieser Gegensatz zwischen der klimapolitischen Bedeutung eines
Mobilitätsbudgets und seiner steuerrechtlich als sinnvoll eingestuften Ausgestaltung
wirft grundsätzliche Fragen nach Bewertungsmaßstäben, Abwägungen und
Entscheidungsgrundlagen auf.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im
Klimaschutzbericht 2025 dargestellten Emissionslücken im Verkehrssektor
für die Weiterentwicklung steuerlicher oder förderpolitischer
Mobilitätsinstrumente?
3. Welche Gründe führen aus Sicht der Bundesregierung dazu, dass trotz
der im Klimaschutzbericht 2025 hervorgehobenen Wirksamkeit bislang
weder ein steuerlicher Rahmen noch ein förderpolitisches Konzept für
ein Mobilitätsbudget erarbeitet wurde?
6. Welche spezifischen sozial-, steuer- und klimapolitischen Anforderungen
müssten aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein
Mobilitätsbudget – etwa in der im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024
skizzierten Ausgestaltung – wirksam zu den im Klimaschutzbericht 2025
beschriebenen Lenkungswirkungen beiträgt und zugleich Beschäftigten
mit niedrigen Einkommen einen tatsächlich nutzbaren Zugang zu
entsprechenden Mobilitätsoptionen eröffnet?
7. Welche Kriterien hält die Bundesregierung grundsätzlich für notwendig,
um sicherzustellen, dass ein potenzielles Mobilitätsbudget nicht zu
parallelen steuerlichen Bevorteilungen neben bestehenden steuerlichen
Regelungen für Dienstwagen führt und im Vergleich dazu soziale und
klimapolitische Ausgleichseffekte ermöglicht?
11. Welche internationalen Beispiele für gesetzlich oder steuerlich geregelte
Mobilitätsbudgets sind der Bundesregierung bekannt, und nach welchen
Kriterien beurteilt sie die grundsätzliche Relevanz oder Übertragbarkeit
solcher Modelle – wie des seit 2019 bestehenden belgischen
Mobilitätsbudgets – auf die deutsche Mobilitäts- und Steuerpolitik?
Die Fragen 1, 3, 6, 7 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die im Klimaschutzbericht 2025 ausgewiesenen
Emissionslücken im Verkehrssektor fortlaufend und leitet daraus Maßnahmen
für die Weiterentwicklung bestehender Mobilitätsinstrumente ab. Die
ressortübergreifenden Abstimmungen zum Klimaschutzprogramm 2026 werden
aktuell vorangetrieben. Etwaige Anpassungen steuerlicher oder förderpolitischer
Instrumente werden geprüft und in den Gesamtprozess eingeordnet. Eine
abschließende Bewertung oder Festlegung erfolgt im Rahmen der
Ressortabstimmungen in Vorbereitung auf die Kabinettsbefassung mit dem
Klimaschutzprogramm.
2. In welchem Umfang bezieht die Bundesregierung fachliche Expertise –
etwa durch Gespräche mit wissenschaftlichen Institutionen,
Fachverbänden oder Expertinnen und Experten – in ihre Überlegungen zu den aus
dem Klimaschutzbericht 2025 zu ziehenden Schlussfolgerungen sowie
zur möglichen Ausgestaltung und Finanzierung moderner
klimafreundlicher Mobilitätsinstrumente ein?
4. Nach welchen sozialen, einkommensbezogenen und
verteilungspolitischen Maßstäben bewertet die Bundesregierung Mobilitätsinstrumente
im Rahmen ihrer Mobilitäts- und Klimapolitik, insbesondere im Hinblick
auf den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für Menschen mit niedrigen
und mittleren Einkommen, und welche entsprechenden Kriterien werden
bei der Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen im Verkehrssektor
für das derzeit in Erstellung befindliche Klimaschutzprogramm zugrunde
gelegt?
Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bundesministerium für Verkehr (BMV) wurde das Expertenforum
klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) eingesetzt, um
wissenschaftliche Expertise, Verbandswissen sowie fachliche Einschätzungen externer
Expertinnen und Experten systematisch in den politischen Entscheidungsprozess
einzubinden. Das EKMI hat Vorschläge für Maßnahmen unter
Berücksichtigung ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen diskutiert
und bewertet. Die vom EKMI erarbeiteten Empfehlungen wurden durch das
BMV ausgewertet und in das Maßnahmenportfolio integriert. Die Ergebnisse
des EKMI fließen in die Ausgestaltung moderner klimafreundlicher
Mobilitätsinstrumente ein.
5. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass Pkw-basierte
berufliche Mobilität – insbesondere durch die steuerliche Behandlung von
Dienstwagen – umfassend begünstigt wird, während klimafreundliche
Mobilitätsformen wie Fernverkehrstickets oder Sharingangebote bislang
nicht vergleichbar steuerlich berücksichtigt werden, obwohl Studien,
etwa des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (https://foes.de/pu
blikationen/2023/2023-06_FOES_Subventionssteckbrief-Dienstwagenpri
vileg.pdf), darauf hinweisen, dass steuerliche Mobilitätsanreize wie das
Dienstwagenprivileg überwiegend einkommensstärkeren
Bevölkerungsgruppen zugutekommen?
Die Entfernungspauschale wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel
gewährt. Somit werden klimafreundliche Mobilitätsformen vergleichbar
steuerlich berücksichtigt. Bei der angesprochenen Besteuerung der privaten Nutzung
von Dienstwagen handelt es sich um eine sachgerechte Besteuerung. Im
Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 14 der
Kleinen Anfrage „Ungleiche Behandlung verschiedener Verkehrsmittel im
Einkommensteuerecht und fehlende ökologische Lenkungswirkung“ auf
Bundestagsdrucksache 19/4798 sowie zu Frage 10 der Kleinen Anfrage „Prüfung
umweltschädlicher Subventionen durch die Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 19/31910 verwiesen.
8. Welche Planungen bestehen für eine Bundesförderung von
Qualifizierungsmaßnahmen sowie von Strategien und weiteren Instrumenten des
betrieblichen oder kommunalen Mobilitätsmanagements, und sofern
keine entsprechenden Planungen bestehen, aus welchen Gründen?
9. Welche strategischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um das
Mobilitätsmanagement bundesweit strukturell zu stärken?
10. Welche Informationen oder Daten liegen der Bundesregierung zur
tatsächlichen Inanspruchnahme bestehender betrieblicher
Mobilitätsangebote wie Dienstrad, Jobticket oder Mobilitätszuschüsse vor?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 10 gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt seit 2018 das Förderprogramm „Betriebliches
Mobilitätsmanagement“ um. Ziel dieses Programms ist es, Unternehmen, öffentliche
Einrichtungen und andere Institutionen dabei zu unterstützen, nachhaltige und
effiziente Mobilitätslösungen für ihre Beschäftigten zu entwickeln und
dauerhaft zu verankern. Im Rahmen dieses Programms können
Qualifizierungsmaßnahmen für Mobilitätsmanager in den geförderten Institutionen sowie
Strategien und weitere Maßnahmen für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber
gefördert werden.
Der Bundesregierung liegen keine eigenständigen Daten zur Nutzung
betrieblicher Mobilitätsangebote vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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