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Steuerliche Mobilitätsförderung - Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung (Antwort zu Drs. 21/4581)

dip / drucksache 20.03.2026 · WP 21 · 21/4913 · Antwort · Original ↗

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Steuerliche Mobilitätsförderung - Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung (Antwort zu Drs. 21/4581) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4913 21. Wahlperiode 20.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4581 – Steuerliche Mobilitätsförderung – Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Die Emissionen des Verkehrssektors gehören zu einem der größten Hindernisse für die Zielerreichung. Der Klimaschutzbericht 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1250) stellt heraus, dass der Verkehrssektor deutlich von den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) abweicht und zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die gesetzlich verankerten Emissionsziele zu erreichen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1105754?utm_source=cha tgpt.com, www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziel e-deutschlands?utm_source=chatgpt.com). Die Klimakrise erfordert Veränderungen, um unsere Mobilitätsmuster dauerhaft innerhalb sicherer ökologischer Grenzen ausgestalten zu können. Die Bundesregierung hat verschiedene Fördermaßnahmen für klimafreundliche Mobilität angekündigt, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Der Klimaschutzbericht 2025 hebt ein Mobilitätsbudget als innovatives, klimawirksames und förderwürdiges Instrument des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) hervor (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1250, S. 224). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur Entfernungspauschale auf Bundestagsdrucksache 21/1145 zeigt die Bundesregierung, dass das Steuerrecht dringend an moderne Mobilitätsformen angepasst werden müsse und eine Pauschalversteuerungsmöglichkeit für Mobilitätsbudgets sachgerecht und sinnvoll wäre. Eine solche steuerliche Anpassung wurde bislang weder angekündigt noch umgesetzt. Bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Jahressteuergesetzes 2024 (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12780) war eine Regelung zur pauschalen Besteuerung von Mobilitätsbudgets vorgesehen; im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde diese Regelung nicht in das Gesetz übernommen. Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD wird hervorgehoben, dass Mobilität „bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich“ sein müsse und damit eine soziale und ökonomische Grundvoraussetzung für Teilhabe und gesellschaftliche Entwicklung darstellt (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/, S. 25). Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass ein Mobilitätsbudget sozial gerechter wirken kann als bestehende steuerliche Mobilitätsanreize (vgl. www.oeko.de/publikation/sechs-thesen-zum-mobilitaetsbudget-leitplanken-fu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. er-eine-nachhaltigere-unternehmensmobilitaet/). Im geltenden Steuerrecht bestehen Anreizstrukturen, die unterschiedliche Verkehrsmittel und Einkommensgruppen ungleich betreffen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass trotz der im Klimaschutzbericht 2025 dargestellten Wirksamkeit eines Mobilitätsbudgets derzeit weder eine steuerliche Grundlage noch eine förderpolitische Ausgestaltung bekannt ist, obwohl ein solches Instrument geeignet wäre, sowohl die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten sozialpolitischen Zielsetzungen als auch die klimapolitischen Vorgaben des Bundes- Klimaschutzgesetzes zu unterstützen. Auch mit Blick auf den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025, der unter der Überschrift „Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität“ ein milliardenschweres Programm zur Förderung privater Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge vorsieht, zeigt sich eine Diskrepanz in der Ausrichtung der Mobilitätsförderpolitik (vgl. https://table.media/assets/berlin/koalitio nsausschuss_beschlusse.pdf). Während dort ausschließlich der Erwerb individueller Fahrzeuge adressiert wird, ist für ein Mobilitätsbudget bislang weder ein steuerlicher Rahmen noch eine förderpolitische Ausgestaltung bekannt. Auch dieser Gegensatz zwischen der klimapolitischen Bedeutung eines Mobilitätsbudgets und seiner steuerrechtlich als sinnvoll eingestuften Ausgestaltung wirft grundsätzliche Fragen nach Bewertungsmaßstäben, Abwägungen und Entscheidungsgrundlagen auf.  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Klimaschutzbericht 2025 dargestellten Emissionslücken im Verkehrssektor für die Weiterentwicklung steuerlicher oder förderpolitischer Mobilitätsinstrumente?  3. Welche Gründe führen aus Sicht der Bundesregierung dazu, dass trotz der im Klimaschutzbericht 2025 hervorgehobenen Wirksamkeit bislang weder ein steuerlicher Rahmen noch ein förderpolitisches Konzept für ein Mobilitätsbudget erarbeitet wurde?  6. Welche spezifischen sozial-, steuer- und klimapolitischen Anforderungen müssten aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein Mobilitätsbudget – etwa in der im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 skizzierten Ausgestaltung – wirksam zu den im Klimaschutzbericht 2025 beschriebenen Lenkungswirkungen beiträgt und zugleich Beschäftigten mit niedrigen Einkommen einen tatsächlich nutzbaren Zugang zu entsprechenden Mobilitätsoptionen eröffnet?  7. Welche Kriterien hält die Bundesregierung grundsätzlich für notwendig, um sicherzustellen, dass ein potenzielles Mobilitätsbudget nicht zu parallelen steuerlichen Bevorteilungen neben bestehenden steuerlichen Regelungen für Dienstwagen führt und im Vergleich dazu soziale und klimapolitische Ausgleichseffekte ermöglicht? 11. Welche internationalen Beispiele für gesetzlich oder steuerlich geregelte Mobilitätsbudgets sind der Bundesregierung bekannt, und nach welchen Kriterien beurteilt sie die grundsätzliche Relevanz oder Übertragbarkeit solcher Modelle – wie des seit 2019 bestehenden belgischen Mobilitätsbudgets – auf die deutsche Mobilitäts- und Steuerpolitik? Die Fragen 1, 3, 6, 7 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bewertet die im Klimaschutzbericht 2025 ausgewiesenen Emissionslücken im Verkehrssektor fortlaufend und leitet daraus Maßnahmen für die Weiterentwicklung bestehender Mobilitätsinstrumente ab. Die ressortübergreifenden Abstimmungen zum Klimaschutzprogramm 2026 werden aktuell vorangetrieben. Etwaige Anpassungen steuerlicher oder förderpolitischer Instrumente werden geprüft und in den Gesamtprozess eingeordnet. Eine abschließende Bewertung oder Festlegung erfolgt im Rahmen der Ressortabstimmungen in Vorbereitung auf die Kabinettsbefassung mit dem Klimaschutzprogramm.  2. In welchem Umfang bezieht die Bundesregierung fachliche Expertise – etwa durch Gespräche mit wissenschaftlichen Institutionen, Fachverbänden oder Expertinnen und Experten – in ihre Überlegungen zu den aus dem Klimaschutzbericht 2025 zu ziehenden Schlussfolgerungen sowie zur möglichen Ausgestaltung und Finanzierung moderner klimafreundlicher Mobilitätsinstrumente ein?  4. Nach welchen sozialen, einkommensbezogenen und verteilungspolitischen Maßstäben bewertet die Bundesregierung Mobilitätsinstrumente im Rahmen ihrer Mobilitäts- und Klimapolitik, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, und welche entsprechenden Kriterien werden bei der Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen im Verkehrssektor für das derzeit in Erstellung befindliche Klimaschutzprogramm zugrunde gelegt? Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Bundesministerium für Verkehr (BMV) wurde das Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) eingesetzt, um wissenschaftliche Expertise, Verbandswissen sowie fachliche Einschätzungen externer Expertinnen und Experten systematisch in den politischen Entscheidungsprozess einzubinden. Das EKMI hat Vorschläge für Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen diskutiert und bewertet. Die vom EKMI erarbeiteten Empfehlungen wurden durch das BMV ausgewertet und in das Maßnahmenportfolio integriert. Die Ergebnisse des EKMI fließen in die Ausgestaltung moderner klimafreundlicher Mobilitätsinstrumente ein.  5. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass Pkw-basierte berufliche Mobilität – insbesondere durch die steuerliche Behandlung von Dienstwagen – umfassend begünstigt wird, während klimafreundliche Mobilitätsformen wie Fernverkehrstickets oder Sharingangebote bislang nicht vergleichbar steuerlich berücksichtigt werden, obwohl Studien, etwa des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (https://foes.de/pu blikationen/2023/2023-06_FOES_Subventionssteckbrief-Dienstwagenpri vileg.pdf), darauf hinweisen, dass steuerliche Mobilitätsanreize wie das Dienstwagenprivileg überwiegend einkommensstärkeren Bevölkerungsgruppen zugutekommen? Die Entfernungspauschale wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gewährt. Somit werden klimafreundliche Mobilitätsformen vergleichbar steuerlich berücksichtigt. Bei der angesprochenen Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen handelt es sich um eine sachgerechte Besteuerung. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 14 der Kleinen Anfrage „Ungleiche Behandlung verschiedener Verkehrsmittel im Einkommensteuerecht und fehlende ökologische Lenkungswirkung“ auf Bundestagsdrucksache 19/4798 sowie zu Frage 10 der Kleinen Anfrage „Prüfung umweltschädlicher Subventionen durch die Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/31910 verwiesen.  8. Welche Planungen bestehen für eine Bundesförderung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie von Strategien und weiteren Instrumenten des betrieblichen oder kommunalen Mobilitätsmanagements, und sofern keine entsprechenden Planungen bestehen, aus welchen Gründen?  9. Welche strategischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um das Mobilitätsmanagement bundesweit strukturell zu stärken? 10. Welche Informationen oder Daten liegen der Bundesregierung zur tatsächlichen Inanspruchnahme bestehender betrieblicher Mobilitätsangebote wie Dienstrad, Jobticket oder Mobilitätszuschüsse vor? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 10 gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt seit 2018 das Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ um. Ziel dieses Programms ist es, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Institutionen dabei zu unterstützen, nachhaltige und effiziente Mobilitätslösungen für ihre Beschäftigten zu entwickeln und dauerhaft zu verankern. Im Rahmen dieses Programms können Qualifizierungsmaßnahmen für Mobilitätsmanager in den geförderten Institutionen sowie Strategien und weitere Maßnahmen für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber gefördert werden. Der Bundesregierung liegen keine eigenständigen Daten zur Nutzung betrieblicher Mobilitätsangebote vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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