Zusammensetzung und Auftrag des Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (Antwort zu Drs. 21/1292)
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Zusammensetzung und Auftrag des Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (Antwort zu Drs. 21/1292)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1461
21. Wahlperiode 03.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen,
Lisa Badum, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1292 –
Zusammensetzung und Auftrag des Expertenforums klimafreundliche Mobilität
und Infrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Senkung der Emissionen im Verkehrssektor ist eine der größten
Herausforderungen zur Erreichung der Klimaziele und der Klimaneutralität 2045 in
Deutschland. Laut Klimaschutzbericht 2025 sinken die Emissionen im
Verkehrsbereich zu langsam und von einem zu hohen Ausgangsniveau aus
(S. 49 f.).
In den vergangenen Wahlperioden hat das Bundesministerium für Verkehr
(BMV) bereits Expertengremien einberufen, um Maßnahmen für den
Klimaschutz im Verkehr zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe „Klimaschutz im
Verkehr“ der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) arbeitete von
2018 bis 2021 an Vorschlägen zur Reduzierung der Verkehrsemissionen. 2022
wurde der Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität mit der Erstellung von
Handlungsempfehlungen beauftragt. Im Juni 2025 gründete das BMV erneut
ein Expertengremium. Vom Expertenforum klimafreundliche Mobilität und
Infrastruktur (EKMI) erhofft das BMV sich Unterstützung bei der
Entwicklung von Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
(Pressemitteilung [PM] vom 12. Juni 2025).
Nach dem Klimaschutzgesetz (KSG) muss die Bundesregierung ein Jahr nach
Regierungsantritt ein Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Erreichung
der Klimaziele 2030 und 2040 vorlegen. Die Bundesministerien müssen dafür
bis Mitte September 2025 geeignete Vorschläge zur Einhaltung der
Jahresemissionsgesamtmengen beim federführenden Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
einreichen. Laut § 9 KSG müssen diese Maßnahmen eine wissenschaftliche
Abschätzung zu den voraussichtlichen Treibhausgasminderungswirkungen sowie
wissenschaftliche Abschätzungen zu möglichen ökonomischen, sozialen und
weiteren ökologischen Folgen enthalten.
Im neu gegründeten Gremium EKMI sind insgesamt 27 Organisationen
vertreten, sie wurden fünf thematischen Arbeitsgruppen zugeordnet. Das EKMI
vereint laut Bundesverkehrsministerium Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft und Wirtschaft (Pressemitteilung des BMV vom 12. Juni 2025). Das
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 2. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesverkehrsministerium legte dem Gremium 33 Maßnahmen vor, die sich
im Wesentlichen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ableiten
(Arbeitsbericht, S. 2, vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/ekmi.p
df?__blob=publicationFile). Diese Maßnahmen sollten vom EKMI mit Blick
auf ihre ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen diskutiert
werden (Arbeitsbericht, S. 5). Im Juli schloss das Expertenforum seine Arbeit
vorerst ab und legte einen Bericht vor, in dem sowohl das
Maßnahmenportfolio der Bundesregierung bewertet als auch zusätzliche Maßnahmen
vorgeschlagen werden.
Insgesamt stellt das Gremium in seinem Arbeitsbericht fest, dass die 33
Maßnahmen des BMV einen positiven Beitrag zur Treibhausgasminderung im
Verkehrssektor leisten können. Dennoch seien zusätzliche Maßnahmen für einen
hinreichenden Beitrag zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele
notwendig (Arbeitsbericht, S. 2). Das Expertenforum betont, dass es nur punktuell,
aber nicht vollumfänglich zusätzliche Maßnahmen betrachtet habe
(Arbeitsbericht, S. 5). Eine wissenschaftliche Quantifizierung der Effekte sei in der
Kürze der Zeit nicht zu realisieren gewesen (ebd.). Der Bericht stellt außerdem
fest, dass die Maßnahmen im Pkw- und Lkw-Bereich nicht ausreichend seien
(S. 8, 14 und 17). Auf den Pkw- und Lkw-Verkehr entfällt der Großteil der
Emissionen im Verkehrsbereich (Klimaschutzbericht 2025, vgl. auch
Arbeitsbericht, S. 8 und 12).
1. Welche Expertinnen und Experten haben am Expertenforum
klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur inklusive Arbeitsgruppen
teilgenommen (bitte alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die jeweilige
Organisation, die sie vertreten, auflisten)?
2. Welche Organisationen haben an welchen Arbeitsgruppen teilgenommen
(bitte alle Arbeitsgruppen mit allen mitwirkenden Organisationen
auflisten)?
3. Welche der am EKMI beteiligten Expertinnen und Experten bzw.
Organisationen sind der Bundesregierung zufolge der Wissenschaft, welche
sind der Wirtschaft zuzuordnen (vgl. PM des
Bundesverkehrsministeriums vom 12. Juni 2025)?
4. Welche der Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft bzw. welche
der der Wissenschaft zuzuordnenden Organisationen verfügen nach
Ansicht der Bundesregierung über eine spezifische wissenschaftliche
Expertise,
a) die Treibhausgasminderungswirkung von verkehrspolitischen
Maßnahmen einzuschätzen,
b) die weiteren ökologischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen,
c) die sozialen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen,
d) die ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen (bitte für Buchstaben a bis Buchstabe d jeweils Personen
bzw. Organisationen auflisten)?
5. Welche Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Organisationen bzw.
welche der übrigen Organisationen verfügen nach Ansicht der
Bundesregierung über eine spezifische Expertise,
a) die Treibhausgasminderungswirkung von verkehrspolitischen
Maßnahmen einzuschätzen,
b) die weiteren ökologischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen,
c) die sozialen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen,
d) die ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmenvorschläge
einzuschätzen (bitte für Buchstabe a bis Buchstabe d jeweils Personen
bzw. Organisationen auflisten)?
6. Wenn Expertinnen und Experten bzw. Organisationen noch nicht in den
Antworten zu den Fragen 4 und 5 aufgeführt wurden, aufgrund welcher
Expertise wurden diese Expertinnen und Experten bzw. Organisationen
eingebunden (bitte Personen mit Organisationen, die sie vertreten,
auflisten und begründen)?
7. Wie begründet die Bundesregierung, dass neben Verkehrsorganisationen
und Think Tanks wie Agora Verkehrswende und T&E (Transport and
Environment) keine Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden
für eine Einschätzung zu den Treibhausgasminderungswirkungen und
den weiteren ökologischen Folgen in das Expertenforum eingebunden
wurden, obwohl § 9 Absatz 2 Satz 2 KSG eine Abschätzung der weiteren
ökologischen Folgen explizit vorsieht?
8. Wie begründet die Bundesregierung, dass keine Vertreterinnen und
Vertreter der Gewerkschaften oder der Sozialverbände im EKMI
eingebunden wurden, obwohl § 9 Absatz 2 Satz 2 KSG eine Abschätzung der
sozialen Auswirkungen explizit vorsieht?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat das Expertenforum
klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) eingerichtet, um kurzfristig die
Arbeiten zur Erstellung des Beitrags des BMV zum Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung im Verkehrssektor zu unterstützen. Die Arbeiten des EKMI
ersetzen nicht die gemäß § 9 Absatz 3 KSG für jedes Klimaschutzprogramm
durch die Bundesregierung vorzunehmende Einbeziehung von Ländern,
Kommunen, Wirtschaftsverbänden und zivilgesellschaftlichen Verbänden sowie
wissenschaftlichen Begleitgremien der Bundesregierung.
Die Übersicht der am EKMI und den Arbeitsgruppen teilnehmenden
Organisation aus Wissenschaft und Wirtschaft kann auf der Internetseite des BMV
eingesehen werden. Die Zuordnung auf wissenschaftliche und wirtschaftliche
Organisationen lässt sich anhand der Beschreibung der Interessen- und
Vorhabenbereiche sowie der Tätigkeitsbeschreibung der Organisationen im
Lobbyregister vornehmen. Aufgrund des zeitlich begrenzten Rahmens des Formats
wurde die Größe des Expertenkreises bewusst überschaubar gehalten, so dass eine
Auswahl bezüglich der zu beteiligenden Organisationen erfolgen musste. Alle
Mitglieder des EKMI verfügen nach Auffassung des BMV über eine breite
Expertise, welche diesen die Diskussion und Einschätzung ökologischer,
ökonomischer und sozialer Folgewirkungen ermöglicht.
9. Wie begründet das Bundesverkehrsministerium, dass es dem
Expertengremium ein festes Maßnahmenportfolio zur Bewertung vorgegeben hat?
10. Reichen aus Sicht der Bundesregierung die 33 dem EKMI vorgelegten
Maßnahmen aus, um die Klimaziele im Verkehrsbereich bis 2030 bzw.
die Klimaziele bis 2040 zu erreichen?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung hier zu
einer anderen Einschätzung als das EKMI?
b) Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen plant die
Bundesregierung, zu ergreifen, um die Klimaziele im Verkehrsbereich bis 2030
bzw. bis 2040 zu erreichen?
11. Wurde das Expertenforum vom Bundesverkehrsministerium explizit
aufgefordert, über das Maßnahmenportfolio hinaus weitere Maßnahmen
vorzulegen oder hat das Expertenforum das aus eigener Initiative getan,
und wenn zutreffend, in welcher Form wurde das Expertenforum dazu
aufgefordert?
12. Wird das Bundesverkehrsministerium dem Bundesumweltministerium
alle oder nur eine Auswahl aus den vom EKMI punktuell ergänzten
Maßnahmen vorlegen?
13. Wird das Bundesverkehrsministerium dem Bundesumweltministerium
zusätzlich auch Maßnahmen vorlegen, die das EKMI nicht
vorgeschlagen hat, und wenn ja, welche?
Die Fragen 9 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMV hat dem EKMI insbesondere aus dem Koalitionsvertrag ableitbare
mögliche Maßnahmen im Verkehrssektor als Ausgangspunkt für die Diskussion
des Forums vorgelegt, die durch das EKMI bewertet um zusätzliche mögliche
Maßnahmen ergänzt wurden. Es handelt sich nicht um den Endstand des
Beitrags des BMV zum Klimaschutzprogramm, der erst mit Abschluss des
Gesamtprozesses zur Erstellung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung
feststeht. Ebenso ist die konkrete Maßnahmenausgestaltung Teil des laufenden
Prozesses. Eine Aussage hinsichtlich der Erreichung der Ziele des Bundes-
Klimaschutzgesetzes ist daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
14. Werden die in § 9 Absatz 2 Satz 2 KSG für die Maßnahmenvorschläge
vorgesehenen wissenschaftlichen Abschätzungen der
Treibhausgasminderungswirkungen sowie die wissenschaftlichen Abschätzungen der
ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgen vor der
Übermittlung an das Bundesumweltministerium noch erstellt?
a) Wenn ja, von wem werden sie erstellt, und wird jeder einzelne
Maßnahmenvorschlag wissenschaftliche Abschätzungen der
Treibhausgasminderungswirkungen, der ökonomischen, sozialen und weiteren
ökologischen Folgen enthalten, und wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die Vorschläge werden durch das BMV mit Unterstützung eines
wissenschaftlichen Konsortiums gemäß den gesetzlichen Anforderungen erstellt.
15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen zu
emissionsmindernden Maßnahmen im Verkehrssektor des vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten
Ariadne-Projekts, fließen Ergebnisse des Ariadne-Projekts zu wirksamen
klimaschützenden Verkehrsmaßnahmen bei der Entwicklung von
Maßnahmenvorschlägen für das Klimaschutzprogramm durch das BMV ein,
und wenn ja, welche?
16. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Studien des
Umweltbundesamtes der letzten fünf Jahre zu emissionsmindernden
Maßnahmen im Verkehrssektor, fließen die Ergebnisse zu wirksamen
klimaschützenden Verkehrsmaßnahmen bei der Entwicklung von
Maßnahmenvorschlägen für das Klimaschutzprogramm durch das BMV ein, und
wenn ja, welche?
17. Welche weiteren Vorarbeiten oder wissenschaftlichen Erkenntnisse wird
das BMV vor der Übermittlung der Maßnahmenvorschläge zusätzlich zu
den Ergebnissen vom EKMI einbeziehen, und wie werden diese konkret
einbezogen?
Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMV prüft Ergebnisse wissenschaftlicher Studien und Veröffentlichungen
mit Relevanz im Verkehrssektor; hierzu zählen auch die Veröffentlichungen des
Ariadne-Konsortiums sowie des Umweltbundesamtes. Die Erkenntnisse fließen
in die Bewertung und Ausgestaltung etwaiger Maßnahmenvorschläge des
BMV ein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
18. Welche Vorschläge haben die NPM und das EKMI zur Reduzierung von
Treibhausgasen im Verkehr vorgelegt, und inwiefern wurden diese
umgesetzt (bitte alle Vorschläge von NPM und EKMI auflisten und darlegen,
mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang sie umgesetzt
wurden, welcher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sich die
Bundesregierung davon verspricht und – sollten Vorschläge nicht oder nur
teilweise umgesetzt worden sein – wie die Bundesregierung dies
begründet)?
Die Veröffentlichungen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität und des
Expertenbeirats Klimaschutz in der Mobilität (EKM) können auf den
jeweiligen Internetseiten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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