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25 Jahre UN-Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" - Feministische Außenpolitik verteidigen und Frieden geschlechtergerecht gestalten

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2555 · Antrag · Original ↗

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25 Jahre UN-Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" - Feministische Außenpolitik verteidigen und Frieden geschlechtergerecht gestalten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2555 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Claudia Roth, Sara Nanni, Schahina Gambir, Ulle Schauws, Marcel Emmerich, Boris Mijatović, Luise Amtsberg, Marlene Schönberger, Filiz Polat, Jeanne Dillschneider, Lamya Kaddor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 25 Jahre UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ – Feministische Außenpolitik verteidigen und Frieden geschlechtergerecht gestalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Vor 25 Jahren, am 31. Oktober 2000, verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden, Sicherheit“ („Women, Peace, Security“, WPS). Diese bekannte und wegweisende Resolution erkennt an, dass gerade Frauen und Mädchen besonders von Krieg und Gewalt betroffen sind. Sie würdigt sie gleichzeitig als aktive Gestalterinnen von Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit. Mit der Resolution setzte sich die Weltgemeinschaft zum Ziel, die Sicherheit von Frauen und Mädchen zu schützen und ihre Perspektiven und Stimmen in alle Bereiche der Sicherheitspolitik einzubeziehen. Im Verlauf der Jahre wurde die Agenda durch Folgeresolutionen weiter konkretisiert und vorangetrieben. 25 Jahre später ist die Vision dieser Resolution noch immer nicht Realität. In vielen Kriegsgebieten dieser Welt, wie in der Demokratischen Republik Kongo, in Myanmar, während der Massaker der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 oder in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine wird Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt als brutale Kriegswaffe eingesetzt (Quelle: 2024-SG-annual-report-on-CRSV- ENGLISH.pdf). Das Terror-Regime der Taliban in Afghanistan schließt Frauen und Mädchen von gesellschaftlicher und politischer Teilhabe aus und verwehrt ihnen Selbstbestimmung und den Zugang zu weiterführender Bildung. Im Iran führen Frauen und Mädchen die landesweiten Proteste „Frau. Leben. Freiheit“ an und werden mit besonderer Brutalität vom Mullah-Regime ins Visier genommen. Über 60 Millionen Frauen und Mädchen sind weltweit auf der Flucht und dabei besonderen und härteren Risiken wie Menschenhandel und sexueller Versklavung ausgesetzt (Quelle: https://news.un.org/en/story/2024/11/1157596). Weltweit werden Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung, in von Krisen und Armut geprägten Staaten wie im Südsudan ist das Risiko besonders hoch (https://docs.un.org/en/A/HRC/58/27). Zahlreiche Studien zeigen, dass Friedensprozesse größere Erfolgschancen haben, wenn Frauen mit am Verhandlungstisch sitzen. Bei den Protesten im Sudan, die 2019 zum Sturz des damaligen Machthabers und Kriegsverbrechers Omar al-Bashir beitrugen, waren zwei Drittel der Demonstrierenden Frauen. Doch in den darauffolgenden international geführten Friedensverhandlungen, die 2023 scheiterten, waren keine Frauen beteiligt (Quelle: www.rand.org/pubs/commentary/2024/05/sudanese-women- as-agents-of-change-in-the-wake-of-conflict.html). Mit geschlechtsspezifischer Desinformation und gezielten Online-Attacken werden insbesondere in der Öffentlichkeit stehende Frauen angegriffen, mit dem Ziel, ihre Glaubwürdigkeit zu beschädigen und sie aus dem öffentlichen und politischen Raum zu verdrängen. Diese verschiedenen und sehr unterschiedlichen Beispiele zeigen, dass die Ziele der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ für viele Frauen noch lange nicht Realität sind. Im Gegenteil werden feministische Erfolge sogar zunehmend angegriffen und die Rechte von immer mehr Menschen in allen Teilen der Welt verletzt und eingeschränkt. In zahlreichen Staaten erleben wir einen politischen und patriarchalen „Rollback“: Autoritäre, chauvinistische, fundamentalistisch-religiöse und rechtsextreme Kräfte versuchen gezielt, die Rechte von Frauen, LSBTIQ+-Personen und anderen marginalisierten Gruppen systematisch zurückzudrängen und greifen damit auch die Prinzipien einer offenen Gesellschaft an. Das betrifft grundlegende Selbstverständlichkeiten wie zum Beispiel das Recht auf politische Mitbestimmung oder auf Bildung bis hin zur Freiheit, über den eigenen Körper bestimmen zu können. Diese Entwicklung ist nicht nur rückwärtsgewandt und ungerecht, sie gefährdet auch in nicht geringem Maße Stabilität und Frieden. Sie schadet am Ende nicht nur Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen, sie hat auch negative Folgen für Männer und Jungen und die gesamte Gesellschaft. Gerade deshalb braucht es besonders in unfriedlichen und geopolitisch rauen Zeiten entschlossenen Einsatz dafür, dass Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft gleichberechtigt und friedlich leben können. Nachhaltigen Frieden und Stabilität gibt es nur, wenn alle Menschen ein Leben in Sicherheit und Würde führen können. Auch hier zeigen Studien, dass eine geschlechtergerechtere Gesellschaft, auch nach außen hin friedensorientierter auftritt (Quellen: u. a. Hudson, V. et al. (2014) Sex & World Peace; www.jstor.org/stable/425725; GS-toolkit-Policy- brief-03-en.pdf). Bei der feministischen Außenpolitik geht es aber auch um menschliche Sicherheit und damit um klare Verbesserungen im konkreten Alltag von Menschen. Gleichzeitig ist es mit der Idee einer feministischen Außenpolitik gelungen, neue Foren und moderne, zukunftsgerichtete Allianzen über die Grenzen von Kontinenten hinweg zu schmieden und zusammen für Interessen und Werte einzutreten. Feministische Außenpolitik erweitert die Möglichkeiten, in dieser unsicheren Weltlage belastbare Partnerschaften zu stärken. Feministische Außenpolitik ist die konsequente Umsetzung der einstimmig verabschiedeten Resolution „Frauen, Frieden und Sicherheit“ – vor 25 Jahren und heute. Zugleich werden in der feministischen Außenpolitik Stimmen, die in der traditionellen internationalen Politik viel zu wenig gehört werden, besser einbezogen. So hilft beispielsweise indigenes Wissen bei der Bekämpfung der Folgen der Klimakrise oder regionale Expertise bei der Reaktion auf Pandemien. Polizistinnen können bei internationalen Missionen aufgrund ihres Geschlechts die besonderen Sicherheitsbedürfnisse von Frauen vor Ort am besten berücksichtigen und sind als erste Ansprechpartnerinnen für Frauen deutlich häufiger akzeptiert als ihre männlichen Kollegen. Nicht nur anderswo, sondern auch in der Europäischen Union und in Deutschland werden Stimmen, die sich für feministische Ansätze in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einsetzen, attackiert und immer schriller angegriffen. Unter Bundeskanzler Merz und Bundesaußenminister Wadephul ist das Auswärtige Amt mutlos eingeknickt und hat sich klammheimlich von den Fortschritten der letzten Jahre verabschiedet: Die Leitlinien sind von der Homepage verschwunden, die führenden Posten im Bundeskanzleramt, Auswärtigen Amt und im Bundesverteidigungsministerium sind vor allem mit Männern besetzt. Statt offensiv für die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen einzutreten, duckt sich diese Bundesregierung weg. Das sieht man zum Beispiel am zynischen Kurswechsel dem Taliban-Regime gegenüber, wenn die grausamen Verletzungen von Menschenrechten und die systematische brutale Diskriminierung von Frauen sowie das Ansehen deutscher Außenpolitik in schmutzigen Deals des Bundesinnenministers für Abschiebeflüge untergeordnet werden. Die letzte Bundesregierung hatte eine feministische Außen- und Entwicklungspolitik eingeführt und in den Leitlinien für feministische Außenpolitik, der Strategie für feministische Entwicklungspolitik und dem dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter erklärt, heruntergebrochen und verabschiedet. Mit einer feministischen Außenpolitik wurden Rechte, Ressourcen und Repräsentation von Frauen und marginalisierten Gruppen in den Bereichen Frieden und Sicherheitspolitik, Humanitäre Hilfe und Krisenengagement, Menschenrechtspolitik, Verteidigungspolitik, Klima- und Energieaußenpolitik, Außenwirtschaftspolitik und Auswärtige Kultur- und Gesellschaftspolitik gestärkt. Zugleich wurde der Erstellungsprozess der Leitlinien für eine innovative und breite Einbindung genutzt. In den Bundesministerien, den Botschaften und den Organisationen, die Projekte im Ausland durchführen, wurden interne Prozesse und Strukturen angepasst und Verkrustungen aufgebrochen. Daraus sind neue und spannende Impulse und Motivationen entstanden. Diese Fortschritte und Erfolge drohen durch eine Bundesregierung, die feministische Ansätze in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik in Frage stellt oder offen ablehnt, zunichte gemacht zu werden. Wer in einer Zeit multipler Krisen und zunehmender geopolitischer Spannungen Geschlechtergerechtigkeit und den Schutz marginalisierter Gruppen aus der Außenpolitik verbannt, handelt nicht nur ungerecht, sondern auch unklug. Ein solches Vorgehen ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse, internationale Verpflichtungen und praktische Erfahrungen aus 25 Jahren Umsetzung der „Frauen, Frieden und Sicherheit“-Agenda. Die Abschaffung feministischer Außen- und Entwicklungspolitik wäre deshalb nicht nur ein politischer Rückschritt, sondern ein sicherheitspolitischer Fehler. Eine feministische Außenpolitik ist ein Versprechen für den gemeinsamen Einsatz für mehr Gerechtigkeit, eine Einladung und eine Chance für alle in der Gesellschaft. Sie ist aber auch eine Kampfangsage an jene, die die selbstverständlichen und universellen Rechte von Frauen, Mädchen und Angehörigen von marginalisierten Gruppen verletzen und abschaffen möchten. Wichtiger Bestandteil feministischer Außenpolitik ist auch das Sichtbarmachen und Gehört werden von Stimmen und Perspektiven, die sonst in traditioneller Außenpolitik ignoriert werden. Damit wird Außenpolitik nicht nur gerechter, sondern zeigt auch neue Lösungswege auf. Am Ende gewinnen so alle. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. feministische Außen- und Entwicklungspolitik als wichtiges Prinzip deutschen Handelns in der Welt zu stärken und dadurch sicherzustellen, dass die Rechte, Repräsentation und Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen in allen außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden; 2. das 25. Jubiläum der VN-Resolution 1325 zum Anlass zu nehmen, ein sichtbares Zeichen gegen den Abbau von Frauen- und Minderheitenrechten zu setzen, etwa durch die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit und einem klaren Bekenntnis zu einer feministischen Außenpolitik; 3. zügig einen aktualisierten Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der Resolution 1325 unter Einbezug zivilgesellschaftlicher Expertise – auch aus dem Globalen Süden – vorzulegen, ihn mit entsprechenden Finanzmitteln zu hinterlegen und dem Bundestag jährlich über seine Umsetzung Bericht zu erstatten; 4. national und international die Foren, Institutionen und Netzwerke politisch und finanziell zu stärken, die sich gegen sexualisierte Gewalt einsetzen, sei es in der psychosozialen Betreuung der Opfer und der Prävention, der Dokumentation oder strafrechtlichen Verfolgung der Täter; 5. die finanzielle und politische Unterstützung für Frauenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen weltweit weiter auszubauen und mit EU- Menschenrechtsinstrumenten (NDICI, GHRSR) zu verzahnen, insbesondere in Regionen, die aktuell oder in letzter Zeit von Konflikten erschüttert wurden. Dabei sollen die Kompetenzen und Kapazitäten von Frauenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Friedensprozessen sowie bei Aussöhnung und Wiederaufbaumaßnahmen aktiv einbezogen und unbürokratisch und praxisnah unterstützt werden; 6. zivilgesellschaftliche Akteur*innen im In- und Ausland, die sich für Gleichberechtigung und gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt engagieren, zu schützen und verstärkt zu unterstützen, ihre Zusammenarbeit über staatliche Grenzen hinweg zu fördern und im Falle von Verfolgung Unterstützung zu gewährleisten sowie spezifische Gegenmaßnahmen gegen Repression in digitaler Form (z. B. Spionagesoftware, Online-Überwachung, grenzüberschreitende Einschüchterung) zu entwickeln; 7. das bereits etablierte Gender-Budgeting im Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung langfristig zu verankern und das in den Leitlinien für feministische Außen- und Entwicklungspolitik festgelegte Ziel, mindestens 85 % der neuzugesagten Projektmittel im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geschlechtersensibel (GG1-angelehnt nach den DAC- Kategorien der OECD) und mindestens 8 % gendertransformativ (GG2-angelehnt) zu erreichen, zu verstetigen und sukzessive weiter zu erhöhen;* 8. über die Vergabekriterien und in der Vergabepraxis sicherzustellen, dass keine Projekte gefördert werden, in deren Rahmen die Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen eingeschränkt oder gar gefährdet werden; 9. auf internationaler und nationaler Ebene für die Stärkung von sexuellen und reproduktiven Rechten von Frauen und marginalisierte Gruppen einzutreten und all jene Akteuren und Regierungen deutlich anzusprechen, die diese Rechte beschneiden und sich auch mit eigenen finanzielle Zusagen dafür einzusetzen, dass bestehende internationale Programme und Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit, wie die International Planned Parenthood Federation (IPPF), den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und die Global Financing Facility (GFF) auskömmlich finanziert werden; 10. die überproportionalen Auswirkungen von digitaler Gewalt auf Frauen und LSB- TIQ+-Personen zu berücksichtigen und Gegenmaßnahmen wie die Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes zu ergreifen; 11. Wissenschaft und Forschung zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ und zu feministischen Ansätzen zu fördern und dieses Wissen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen; 12. Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil von Frauen und Menschen aus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen in allen Bundesbehörden, insbesondere in allen Bereichen des Auswärtigen Dienstes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums der Ver- * Im Jahr 2024 wurden 83,79 % der Projektmittel des Auswärtigen Amts gendersensibel und 4,35 % der Mittel gendertransformativ ausgegeben, hier geht es darum, die Ziele vollständig zu erreichen. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden im Jahr 2024 92,2 % der Projektmittel gendersensibel und 13,9 % der Projektmittel gendertransformativ ausgegeben und somit die gesetzten Ziele übertroffen. Daher gilt es nun, dies zu verstetigen und sukzessive weiter zu erhöhen. teidigung und bei Entsendungen an EU, NATO, VN, internationalen Polizeimissionen und andere internationale Organisationen weiter zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass strukturelle Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe abgebaut werden, damit die jeweils diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene repräsentiert sind; 13. die Aus- und Weiterbildung von Personal in Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheitspolitik zu geschlechterspezifischen Aspekten von Konflikten ebenso wie zu dekolonialen Perspektiven zu intensivieren und hier auf den Initiativen der vergangenen Legislaturperiode aufzubauen; 14. sich dafür einzusetzen und die notwendigen Schritte einzuleiten, dass mehr weibliche Polizeikräfte, Fachkräfte und Soldatinnen in internationale Friedensmissionen entsendet und Geschlechtersperspektiven in Einsätzen und Führungsstäben gestärkt werden, beispielsweise durch die Unterstützung von „women-only- bataillions“, die in der bisherigen Erfahrung von Peacekeeping-Missionen unter anderem besser Kontakt und Vertrauen mit der weiblichen Bevölkerung vor Ort aufbauen konnten, besonders wenn es um erlebte sexualisierte Gewalt geht; 15. bei internationalen Delegationen Deutschlands auf eine ausgewogene und geschlechtergerechte Zusammensetzung zu achten, darüber auch mit Partnerstaaten in den Austausch zu kommen und weiter die Möglichkeit zu nutzen, mit feministischer Außenpolitik Partnerschaften zu vertiefen und neue Allianzen zu schließen; 16. innerhalb der Europäischen Union eine feministische Ausrichtung der internationalen Politik zu befürworten und a) sich konstruktiv für eine Verankerung und Anwendung einer feministischen Außenpolitik in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und insbesondere bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des strategischen Kompasses einzubringen; b) sicherzustellen, dass der dritte Aktionsplan für die Gleichstellung in EU- Delegationen, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie den Mitgliedstaaten implementiert, ambitioniert weiterentwickelt, über das Jahr 2025 hinaus fortgeführt wird. Dabei soll der dritte Gender Action Plan auf allen Ebenen der EU-Politik verbindlich umgesetzt werden, insbesondere in den Bereichen Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheit; c) die Aufnahme einer Gender-Perspektive in alle EU-Außenpolitik-Strategien zu fordern und Partnerschaften mit internationalen Organisation und regionalen Akteuren zu fördern, insbesondere den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union; 17. sich auf EU-, VN- und NATO-Ebene aktiv für die Stärkung der „Frauen, Frieden und Sicherheit“-Agenda einzusetzen, um internationale Standards für die Gleichstellung der Geschlechter in Friedens- und Sicherheitspolitik zu fördern und Rückschritten in diesem Bereich entgegenzuwirken; 18. systematische Verletzungen der Rechte von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in bi- und multilateralen Dialogformaten deutlich anzusprechen, die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge und internationaler Menschenrechtsstandards einzufordern und sich für die Ahndung von Völkerrechtsbrüchen einzusetzen; 19. sich für die Stärkung internationaler Strafgerichte einzusetzen, die Gewalt gegen Frauen ahnden und das Ende von Straflosigkeit insbesondere bei der Gewalt gegen Frauen zu erreichen; 20. entschiedene Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise und ihre Eindämmung voranzutreiben und dabei besonders die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen im Globalen Süden zu berücksichtigen, die unter den Folgen der Klimakrise auf besondere Weise leiden. Denn die Klimakrise verschärft bestehende soziale Ungleichheiten und wirkt sich somit besonders auf Frauen und Mädchen im Globalen Süden aus, da sie durchschnittlich über weniger finanzielle Mittel verfügen, oft von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind und seltener relevante Informationen, beispielsweise über Extremwetterereignisse, erhalten; 21. geschlechtsspezifische und intersektionale Aspekte bei Flucht, Migration und in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland stärker zu berücksichtigen und besonders für den Schutz von Frauen, Kindern und marginalisierten Gruppen einzutreten. Berlin, den 4. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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