25 Jahre UN-Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" - Feministische Außenpolitik verteidigen und Frieden geschlechtergerecht gestalten
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25 Jahre UN-Resolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" - Feministische Außenpolitik verteidigen und Frieden geschlechtergerecht gestalten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2555
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Claudia Roth, Sara
Nanni, Schahina Gambir, Ulle Schauws, Marcel Emmerich, Boris Mijatović,
Luise Amtsberg, Marlene Schönberger, Filiz Polat, Jeanne Dillschneider,
Lamya Kaddor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
25 Jahre UN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ – Feministische
Außenpolitik verteidigen und Frieden geschlechtergerecht gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Vor 25 Jahren, am 31. Oktober 2000, verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen die Resolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden, Sicherheit“ („Women,
Peace, Security“, WPS). Diese bekannte und wegweisende Resolution erkennt an, dass
gerade Frauen und Mädchen besonders von Krieg und Gewalt betroffen sind. Sie
würdigt sie gleichzeitig als aktive Gestalterinnen von Frieden, Sicherheit und
Gerechtigkeit. Mit der Resolution setzte sich die Weltgemeinschaft zum Ziel, die Sicherheit von
Frauen und Mädchen zu schützen und ihre Perspektiven und Stimmen in alle Bereiche
der Sicherheitspolitik einzubeziehen. Im Verlauf der Jahre wurde die Agenda durch
Folgeresolutionen weiter konkretisiert und vorangetrieben.
25 Jahre später ist die Vision dieser Resolution noch immer nicht Realität. In vielen
Kriegsgebieten dieser Welt, wie in der Demokratischen Republik Kongo, in Myanmar,
während der Massaker der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 oder in den
von Russland besetzten Gebieten der Ukraine wird Vergewaltigung und sexualisierte
Gewalt als brutale Kriegswaffe eingesetzt (Quelle: 2024-SG-annual-report-on-CRSV-
ENGLISH.pdf). Das Terror-Regime der Taliban in Afghanistan schließt Frauen und
Mädchen von gesellschaftlicher und politischer Teilhabe aus und verwehrt ihnen
Selbstbestimmung und den Zugang zu weiterführender Bildung. Im Iran führen Frauen
und Mädchen die landesweiten Proteste „Frau. Leben. Freiheit“ an und werden mit
besonderer Brutalität vom Mullah-Regime ins Visier genommen. Über 60 Millionen
Frauen und Mädchen sind weltweit auf der Flucht und dabei besonderen und härteren
Risiken wie Menschenhandel und sexueller Versklavung ausgesetzt (Quelle:
https://news.un.org/en/story/2024/11/1157596). Weltweit werden Frauen und
Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung, in von Krisen und Armut geprägten Staaten wie
im Südsudan ist das Risiko besonders hoch (https://docs.un.org/en/A/HRC/58/27).
Zahlreiche Studien zeigen, dass Friedensprozesse größere Erfolgschancen haben,
wenn Frauen mit am Verhandlungstisch sitzen. Bei den Protesten im Sudan, die 2019
zum Sturz des damaligen Machthabers und Kriegsverbrechers Omar al-Bashir
beitrugen, waren zwei Drittel der Demonstrierenden Frauen. Doch in den darauffolgenden
international geführten Friedensverhandlungen, die 2023 scheiterten, waren keine
Frauen beteiligt (Quelle: www.rand.org/pubs/commentary/2024/05/sudanese-women-
as-agents-of-change-in-the-wake-of-conflict.html). Mit geschlechtsspezifischer
Desinformation und gezielten Online-Attacken werden insbesondere in der Öffentlichkeit
stehende Frauen angegriffen, mit dem Ziel, ihre Glaubwürdigkeit zu beschädigen und
sie aus dem öffentlichen und politischen Raum zu verdrängen.
Diese verschiedenen und sehr unterschiedlichen Beispiele zeigen, dass die Ziele der
Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ für viele Frauen noch lange nicht Realität
sind. Im Gegenteil werden feministische Erfolge sogar zunehmend angegriffen und die
Rechte von immer mehr Menschen in allen Teilen der Welt verletzt und eingeschränkt.
In zahlreichen Staaten erleben wir einen politischen und patriarchalen „Rollback“:
Autoritäre, chauvinistische, fundamentalistisch-religiöse und rechtsextreme Kräfte
versuchen gezielt, die Rechte von Frauen, LSBTIQ+-Personen und anderen marginalisierten
Gruppen systematisch zurückzudrängen und greifen damit auch die Prinzipien einer
offenen Gesellschaft an. Das betrifft grundlegende Selbstverständlichkeiten wie zum
Beispiel das Recht auf politische Mitbestimmung oder auf Bildung bis hin zur Freiheit,
über den eigenen Körper bestimmen zu können. Diese Entwicklung ist nicht nur
rückwärtsgewandt und ungerecht, sie gefährdet auch in nicht geringem Maße Stabilität und
Frieden. Sie schadet am Ende nicht nur Frauen, Mädchen und marginalisierten
Gruppen, sie hat auch negative Folgen für Männer und Jungen und die gesamte
Gesellschaft.
Gerade deshalb braucht es besonders in unfriedlichen und geopolitisch rauen Zeiten
entschlossenen Einsatz dafür, dass Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller
Orientierung und Herkunft gleichberechtigt und friedlich leben können. Nachhaltigen
Frieden und Stabilität gibt es nur, wenn alle Menschen ein Leben in Sicherheit und
Würde führen können. Auch hier zeigen Studien, dass eine geschlechtergerechtere
Gesellschaft, auch nach außen hin friedensorientierter auftritt (Quellen: u. a. Hudson, V.
et al. (2014) Sex & World Peace; www.jstor.org/stable/425725; GS-toolkit-Policy-
brief-03-en.pdf). Bei der feministischen Außenpolitik geht es aber auch um
menschliche Sicherheit und damit um klare Verbesserungen im konkreten Alltag von
Menschen. Gleichzeitig ist es mit der Idee einer feministischen Außenpolitik gelungen,
neue Foren und moderne, zukunftsgerichtete Allianzen über die Grenzen von
Kontinenten hinweg zu schmieden und zusammen für Interessen und Werte einzutreten.
Feministische Außenpolitik erweitert die Möglichkeiten, in dieser unsicheren Weltlage
belastbare Partnerschaften zu stärken. Feministische Außenpolitik ist die konsequente
Umsetzung der einstimmig verabschiedeten Resolution „Frauen, Frieden und
Sicherheit“ – vor 25 Jahren und heute.
Zugleich werden in der feministischen Außenpolitik Stimmen, die in der traditionellen
internationalen Politik viel zu wenig gehört werden, besser einbezogen. So hilft
beispielsweise indigenes Wissen bei der Bekämpfung der Folgen der Klimakrise oder
regionale Expertise bei der Reaktion auf Pandemien. Polizistinnen können bei
internationalen Missionen aufgrund ihres Geschlechts die besonderen Sicherheitsbedürfnisse
von Frauen vor Ort am besten berücksichtigen und sind als erste Ansprechpartnerinnen
für Frauen deutlich häufiger akzeptiert als ihre männlichen Kollegen.
Nicht nur anderswo, sondern auch in der Europäischen Union und in Deutschland
werden Stimmen, die sich für feministische Ansätze in der Außen-, Sicherheits- und
Entwicklungspolitik einsetzen, attackiert und immer schriller angegriffen. Unter
Bundeskanzler Merz und Bundesaußenminister Wadephul ist das Auswärtige Amt mutlos
eingeknickt und hat sich klammheimlich von den Fortschritten der letzten Jahre
verabschiedet: Die Leitlinien sind von der Homepage verschwunden, die führenden Posten
im Bundeskanzleramt, Auswärtigen Amt und im Bundesverteidigungsministerium
sind vor allem mit Männern besetzt. Statt offensiv für die Rechte von Frauen und
marginalisierten Gruppen einzutreten, duckt sich diese Bundesregierung weg. Das sieht
man zum Beispiel am zynischen Kurswechsel dem Taliban-Regime gegenüber, wenn
die grausamen Verletzungen von Menschenrechten und die systematische brutale
Diskriminierung von Frauen sowie das Ansehen deutscher Außenpolitik in schmutzigen
Deals des Bundesinnenministers für Abschiebeflüge untergeordnet werden.
Die letzte Bundesregierung hatte eine feministische Außen- und Entwicklungspolitik
eingeführt und in den Leitlinien für feministische Außenpolitik, der Strategie für
feministische Entwicklungspolitik und dem dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan
zur Gleichstellung der Geschlechter erklärt, heruntergebrochen und verabschiedet. Mit
einer feministischen Außenpolitik wurden Rechte, Ressourcen und Repräsentation von
Frauen und marginalisierten Gruppen in den Bereichen Frieden und Sicherheitspolitik,
Humanitäre Hilfe und Krisenengagement, Menschenrechtspolitik,
Verteidigungspolitik, Klima- und Energieaußenpolitik, Außenwirtschaftspolitik und Auswärtige Kultur-
und Gesellschaftspolitik gestärkt.
Zugleich wurde der Erstellungsprozess der Leitlinien für eine innovative und breite
Einbindung genutzt. In den Bundesministerien, den Botschaften und den
Organisationen, die Projekte im Ausland durchführen, wurden interne Prozesse und Strukturen
angepasst und Verkrustungen aufgebrochen. Daraus sind neue und spannende Impulse
und Motivationen entstanden.
Diese Fortschritte und Erfolge drohen durch eine Bundesregierung, die feministische
Ansätze in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik in Frage stellt oder offen
ablehnt, zunichte gemacht zu werden. Wer in einer Zeit multipler Krisen und
zunehmender geopolitischer Spannungen Geschlechtergerechtigkeit und den Schutz
marginalisierter Gruppen aus der Außenpolitik verbannt, handelt nicht nur ungerecht, sondern
auch unklug. Ein solches Vorgehen ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse,
internationale Verpflichtungen und praktische Erfahrungen aus 25 Jahren Umsetzung der
„Frauen, Frieden und Sicherheit“-Agenda. Die Abschaffung feministischer Außen-
und Entwicklungspolitik wäre deshalb nicht nur ein politischer Rückschritt, sondern
ein sicherheitspolitischer Fehler.
Eine feministische Außenpolitik ist ein Versprechen für den gemeinsamen Einsatz für
mehr Gerechtigkeit, eine Einladung und eine Chance für alle in der Gesellschaft. Sie
ist aber auch eine Kampfangsage an jene, die die selbstverständlichen und universellen
Rechte von Frauen, Mädchen und Angehörigen von marginalisierten Gruppen
verletzen und abschaffen möchten. Wichtiger Bestandteil feministischer Außenpolitik ist
auch das Sichtbarmachen und Gehört werden von Stimmen und Perspektiven, die sonst
in traditioneller Außenpolitik ignoriert werden. Damit wird Außenpolitik nicht nur
gerechter, sondern zeigt auch neue Lösungswege auf. Am Ende gewinnen so alle.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. feministische Außen- und Entwicklungspolitik als wichtiges Prinzip deutschen
Handelns in der Welt zu stärken und dadurch sicherzustellen, dass die Rechte,
Repräsentation und Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen in
allen außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Entscheidungen
berücksichtigt werden;
2. das 25. Jubiläum der VN-Resolution 1325 zum Anlass zu nehmen, ein sichtbares
Zeichen gegen den Abbau von Frauen- und Minderheitenrechten zu setzen, etwa
durch die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Frauen, Frieden und
Sicherheit und einem klaren Bekenntnis zu einer feministischen Außenpolitik;
3. zügig einen aktualisierten Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der
Resolution 1325 unter Einbezug zivilgesellschaftlicher Expertise – auch aus dem
Globalen Süden – vorzulegen, ihn mit entsprechenden Finanzmitteln zu hinterlegen
und dem Bundestag jährlich über seine Umsetzung Bericht zu erstatten;
4. national und international die Foren, Institutionen und Netzwerke politisch und
finanziell zu stärken, die sich gegen sexualisierte Gewalt einsetzen, sei es in der
psychosozialen Betreuung der Opfer und der Prävention, der Dokumentation oder
strafrechtlichen Verfolgung der Täter;
5. die finanzielle und politische Unterstützung für Frauenrechtsorganisationen und
zivilgesellschaftliche Akteur*innen weltweit weiter auszubauen und mit EU-
Menschenrechtsinstrumenten (NDICI, GHRSR) zu verzahnen, insbesondere in
Regionen, die aktuell oder in letzter Zeit von Konflikten erschüttert wurden.
Dabei sollen die Kompetenzen und Kapazitäten von Frauenrechtsorganisationen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Friedensprozessen sowie bei
Aussöhnung und Wiederaufbaumaßnahmen aktiv einbezogen und unbürokratisch und
praxisnah unterstützt werden;
6. zivilgesellschaftliche Akteur*innen im In- und Ausland, die sich für
Gleichberechtigung und gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt
engagieren, zu schützen und verstärkt zu unterstützen, ihre Zusammenarbeit über
staatliche Grenzen hinweg zu fördern und im Falle von Verfolgung Unterstützung zu
gewährleisten sowie spezifische Gegenmaßnahmen gegen Repression in digitaler
Form (z. B. Spionagesoftware, Online-Überwachung, grenzüberschreitende
Einschüchterung) zu entwickeln;
7. das bereits etablierte Gender-Budgeting im Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung langfristig zu
verankern und das in den Leitlinien für feministische Außen- und
Entwicklungspolitik festgelegte Ziel, mindestens 85 % der neuzugesagten Projektmittel im
Auswärtigen Amt und im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung geschlechtersensibel (GG1-angelehnt nach den DAC-
Kategorien der OECD) und mindestens 8 % gendertransformativ (GG2-angelehnt)
zu erreichen, zu verstetigen und sukzessive weiter zu erhöhen;*
8. über die Vergabekriterien und in der Vergabepraxis sicherzustellen, dass keine
Projekte gefördert werden, in deren Rahmen die Rechte, Ressourcen und
Repräsentanz von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen eingeschränkt oder
gar gefährdet werden;
9. auf internationaler und nationaler Ebene für die Stärkung von sexuellen und
reproduktiven Rechten von Frauen und marginalisierte Gruppen einzutreten und all
jene Akteuren und Regierungen deutlich anzusprechen, die diese Rechte
beschneiden und sich auch mit eigenen finanzielle Zusagen dafür einzusetzen, dass
bestehende internationale Programme und Organisationen für sexuelle und
reproduktive Gesundheit, wie die International Planned Parenthood Federation (IPPF),
den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und die Global
Financing Facility (GFF) auskömmlich finanziert werden;
10. die überproportionalen Auswirkungen von digitaler Gewalt auf Frauen und LSB-
TIQ+-Personen zu berücksichtigen und Gegenmaßnahmen wie die Einführung
eines digitalen Gewaltschutzgesetzes zu ergreifen;
11. Wissenschaft und Forschung zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ und
zu feministischen Ansätzen zu fördern und dieses Wissen in politische
Entscheidungsprozesse einzubeziehen;
12. Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil von Frauen und Menschen aus
unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen in allen Bundesbehörden, insbesondere in
allen Bereichen des Auswärtigen Dienstes, des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums der Ver-
* Im Jahr 2024 wurden 83,79 % der Projektmittel des Auswärtigen Amts gendersensibel und 4,35 % der Mittel
gendertransformativ ausgegeben, hier geht es darum, die Ziele vollständig zu erreichen. Im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden im Jahr 2024 92,2 % der Projektmittel
gendersensibel und 13,9 % der Projektmittel gendertransformativ ausgegeben und somit die gesetzten Ziele
übertroffen. Daher gilt es nun, dies zu verstetigen und sukzessive weiter zu erhöhen.
teidigung und bei Entsendungen an EU, NATO, VN, internationalen
Polizeimissionen und andere internationale Organisationen weiter zu erhöhen und dafür zu
sorgen, dass strukturelle Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe
abgebaut werden, damit die jeweils diskriminierten oder benachteiligten Gruppen
mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene
repräsentiert sind;
13. die Aus- und Weiterbildung von Personal in Diplomatie,
Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheitspolitik zu geschlechterspezifischen Aspekten von
Konflikten ebenso wie zu dekolonialen Perspektiven zu intensivieren und hier auf den
Initiativen der vergangenen Legislaturperiode aufzubauen;
14. sich dafür einzusetzen und die notwendigen Schritte einzuleiten, dass mehr
weibliche Polizeikräfte, Fachkräfte und Soldatinnen in internationale
Friedensmissionen entsendet und Geschlechtersperspektiven in Einsätzen und Führungsstäben
gestärkt werden, beispielsweise durch die Unterstützung von „women-only-
bataillions“, die in der bisherigen Erfahrung von Peacekeeping-Missionen unter
anderem besser Kontakt und Vertrauen mit der weiblichen Bevölkerung vor Ort
aufbauen konnten, besonders wenn es um erlebte sexualisierte Gewalt geht;
15. bei internationalen Delegationen Deutschlands auf eine ausgewogene und
geschlechtergerechte Zusammensetzung zu achten, darüber auch mit Partnerstaaten
in den Austausch zu kommen und weiter die Möglichkeit zu nutzen, mit
feministischer Außenpolitik Partnerschaften zu vertiefen und neue Allianzen zu
schließen;
16. innerhalb der Europäischen Union eine feministische Ausrichtung der
internationalen Politik zu befürworten und
a) sich konstruktiv für eine Verankerung und Anwendung einer feministischen
Außenpolitik in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und
insbesondere bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des strategischen
Kompasses einzubringen;
b) sicherzustellen, dass der dritte Aktionsplan für die Gleichstellung in EU-
Delegationen, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen
Dienst sowie den Mitgliedstaaten implementiert, ambitioniert
weiterentwickelt, über das Jahr 2025 hinaus fortgeführt wird. Dabei soll der dritte
Gender Action Plan auf allen Ebenen der EU-Politik verbindlich umgesetzt
werden, insbesondere in den Bereichen Außenpolitik,
Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheit;
c) die Aufnahme einer Gender-Perspektive in alle EU-Außenpolitik-Strategien
zu fordern und Partnerschaften mit internationalen Organisation und
regionalen Akteuren zu fördern, insbesondere den Vereinten Nationen und der
Afrikanischen Union;
17. sich auf EU-, VN- und NATO-Ebene aktiv für die Stärkung der „Frauen, Frieden
und Sicherheit“-Agenda einzusetzen, um internationale Standards für die
Gleichstellung der Geschlechter in Friedens- und Sicherheitspolitik zu fördern und
Rückschritten in diesem Bereich entgegenzuwirken;
18. systematische Verletzungen der Rechte von Frauen, Mädchen und
marginalisierten Gruppen in bi- und multilateralen Dialogformaten deutlich anzusprechen, die
Einhaltung völkerrechtlicher Verträge und internationaler
Menschenrechtsstandards einzufordern und sich für die Ahndung von Völkerrechtsbrüchen
einzusetzen;
19. sich für die Stärkung internationaler Strafgerichte einzusetzen, die Gewalt gegen
Frauen ahnden und das Ende von Straflosigkeit insbesondere bei der Gewalt
gegen Frauen zu erreichen;
20. entschiedene Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise und ihre
Eindämmung voranzutreiben und dabei besonders die Bedürfnisse von Frauen und
Mädchen im Globalen Süden zu berücksichtigen, die unter den Folgen der Klimakrise
auf besondere Weise leiden. Denn die Klimakrise verschärft bestehende soziale
Ungleichheiten und wirkt sich somit besonders auf Frauen und Mädchen im
Globalen Süden aus, da sie durchschnittlich über weniger finanzielle Mittel verfügen,
oft von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind und seltener relevante
Informationen, beispielsweise über Extremwetterereignisse, erhalten;
21. geschlechtsspezifische und intersektionale Aspekte bei Flucht, Migration und in
der Einwanderungsgesellschaft Deutschland stärker zu berücksichtigen und
besonders für den Schutz von Frauen, Kindern und marginalisierten Gruppen
einzutreten.
Berlin, den 4. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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