Mandat, Finanzierung und Erfolgskontrolle des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland
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Mandat, Finanzierung und Erfolgskontrolle des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7922
21. Wahlperiode 08.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Christian
Reck und der Fraktion der AfD
Mandat, Finanzierung und Erfolgskontrolle des Persönlichen Beauftragten des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland
Die Bundesregierung hat Martin Blessing im Jahr 2025 als Persönlichen
Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland vorgestellt. Nach
Darstellung der Bundesregierung soll der Beauftragte ausländische
Investitionen mobilisieren, Ansprechpartner für Investoren sein und den
Investitionsstandort Deutschland international vertreten. Der Bundeskanzler erklärte dazu,
der Beauftragte solle „Türen öffnen, Vertrauen in unseren Standort schaffen
und Investitionen nach Deutschland holen“ (www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/pk-kanzler-beauftragter-investitionen-2385370). Die Bundesregierung
hat damit eine Funktion geschaffen, die unmittelbar an der Schnittstelle von
Standortpolitik, Außenwirtschaftsförderung, Investorenansprache und
politischer Kommunikation angesiedelt ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die neue
Funktion des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers organisatorisch
und administrativ in bestehende Strukturen eingebunden wurde. Es ist in ihren
Augen insbesondere zu hinterfragen, ob für die Tätigkeit des Beauftragten
zusätzliche Haushaltsmittel, Stellen, Projektgruppen, Reisemittel, externe
Beratungsleistungen oder Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt werden.
Ebenso ist für sie von Interesse, ob die Bundesregierung messbare Ziele für
dessen Tätigkeit definiert hat, etwa hinsichtlich der Zahl angesprochener
Investoren, konkreter Ansiedlungsprojekte, erwarteter Investitionsvolumina,
regionaler Schwerpunkte oder branchenspezifischer Prioritäten.
Eine belastbare Investorenansprache setzt klare Zuständigkeiten voraus. Wenn
Aufgaben des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie, des Auswärtigen Amts, von Germany Trade and Invest, der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder weiterer Bundesgesellschaften berührt
werden, muss nach Auffassung der Fragesteller für den Deutschen Bundestag
nachvollziehbar sein, welche Stelle fachlich führt, welche Stelle Ressourcen
bereitstellt und welche Ergebnisse der Bundesregierung zugerechnet werden.
Dies gilt nach Lesart der Fragesteller in besonderem Maße, weil die
regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigt haben, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken, eine
Investorenkonferenz durchzuführen, einen Deutschlandfonds aufzulegen und die
Außenwirtschaftsförderung strategisch auszurichten (www.koalitionsvertrag20
25.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag_2025.pdf).
Die Fragesteller halten es deshalb für erforderlich, die rechtliche Grundlage,
das Mandat, die tatsächlichen Kosten, die organisatorische Unterstützung und
die Erfolgskontrolle der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland transparent zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen, organisatorischen oder kabinettsinternen
Grundlage wurde der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für
Investitionen in Deutschland berufen?
2. Wurde für den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für
Investitionen in Deutschland ein schriftliches Mandat, eine Zielvereinbarung,
eine Geschäftsordnung, ein Aufgabenprofil oder eine Berichtspflicht
gegenüber dem Bundeskanzleramt festgelegt?
3. Welches genaue Mandat, welche Aufgabenbeschreibung und welche
Befugnisse hat der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für
Investitionen in Deutschland?
4. Ist der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in
Deutschland organisatorisch dem Bundeskanzleramt, einem Ressort, einer
Projektgruppe oder einer sonstigen Arbeitseinheit der Bundesregierung
zugeordnet?
5. Aus welchem Einzelplan, Kapitel, Titel und gegebenenfalls welcher
Kostenstelle des Bundeshaushalts werden die Tätigkeit, Reisekosten,
Sachkosten, Unterstützungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen und
etwaige Aufwandsentschädigungen des Persönlichen Beauftragten des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland finanziert?
6. Welche Mittel waren im Bundeshaushalt 2025 und sind im
Bundeshaushalt 2026 für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland veranschlagt?
7. Wurden für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland zusätzliche Haushaltsmittel,
Planstellen, Stellen, Projektgruppen, Kostenstellen oder Titelgruppen
eingerichtet?
8. Welche Ausgaben sind dem Bund seit Berufung des Persönlichen
Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland für Reisen,
Veranstaltungen, Delegationsbegleitungen, Öffentlichkeitsarbeit,
Übersetzungen, Protokoll, Sicherheit und sonstige Sachkosten entstanden?
9. Erhält der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in
Deutschland eine Vergütung, Aufwandsentschädigung,
Reisekostenerstattung, Sachmittelausstattung oder sonstige geldwerte Leistung des Bundes?
10. Werden Leistungen der Germany Trade and Invest GmbH für die
Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen
in Deutschland eingesetzt?
11. In welchem finanziellen, personellen und organisatorischen Umfang
unterstützt die Germany Trade and Invest GmbH gegebenenfalls die
Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen
in Deutschland?
12. Welche Verpflichtungsermächtigungen und Projektmittel wurden im
Zusammenhang mit der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eingegangen?
13. Welche messbaren Ziele wurden für die Tätigkeit des Persönlichen
Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland definiert?
14. Welche Zielgrößen bestehen gegebenenfalls hinsichtlich
Investitionsvolumen, Zahl angesprochener Investoren, Zahl konkreter
Ansiedlungsprojekte, regionaler Schwerpunkte, branchenspezifischer Schwerpunkte und
zeitlicher Umsetzung?
15. Welche Berichts-, Controlling- und Erfolgskriterien gelten gegebenenfalls
für Ausgaben, Maßnahmen und Ergebnisse, die im Zusammenhang mit
der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für
Investitionen in Deutschland stehen?
16. Welche regelmäßigen Berichte erhält das Bundeskabinett gegebenenfalls
über Fortschritte, Hemmnisse und Ergebnisse der Investorenansprache
durch den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen
in Deutschland?
17. Ist für den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für
Investitionen in Deutschland eine parlamentarische Unterrichtung an den
Deutschen Bundestag über Tätigkeit, Kosten, Ergebnisse und Zielerreichung
des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in
Deutschland vorgesehen, und wenn ja, wann ist mit einer diesbezüglichen
Unterrichtung zu rechnen?
18. Welche Auslandsreisen hat der Persönliche Beauftragte des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland seit seiner Berufung gegebenenfalls
begleitet oder selbst durchgeführt?
19. Welche Kosten sind dem Bund durch die Teilnahme des Persönlichen
Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland an Reisen
von Mitgliedern der Bundesregierung gegebenenfalls entstanden?
20. Welche Investitionszusagen, Absichtserklärungen, Folgegespräche,
Projektprüfungen oder sonstigen konkreten Ergebnisse ergaben
gegebenenfalls aus den bisherigen Reisen und Gesprächen des Persönlichen
Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
21. Welche Briefings, Standortunterlagen, Kommunikationslinien oder
Investorenpräsentationen wurden dem Persönlichen Beauftragten des
Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland durch das Bundeskanzleramt,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Auswärtige Amt,
Germany Trade and Invest oder externe Dienstleister gegebenenfalls zur
Verfügung gestellt?
22. Welche externen Beratungs-, Kommunikations-, Strategie-, Rechts- oder
Marktforschungsleistungen wurden im Zusammenhang mit der Tätigkeit
des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in
Deutschland gegebenenfalls beauftragt?
23. Aus welchen Haushaltstiteln wurden die in Frage 22 erfragten Leistungen
finanziert?
24. Welche Abgrenzung nimmt die Bundesregierung zwischen den Aufgaben
des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in
Deutschland und den Aufgaben von Germany Trade and Invest, der
Außenwirtschaftsförderung des Bundes, der deutschen
Auslandsvertretungen und der KfW vor?
25. Sieht die Bundesregierung interne Zielkonflikte zwischen
Investitionswerbung, Investitionsprüfung, Wirtschaftssicherheit, Sanktionsdurchsetzung
und nationalen Sicherheitsinteressen, und wenn ja, welche?
Berlin, den 7. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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