Aufgaben, institutionelle Einbindung und strategische Rolle des Koordinators für die transatlantische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5264)
Text
Aufgaben, institutionelle Einbindung und strategische Rolle des Koordinators für die transatlantische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5264)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5658
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dr. Alexander
Gauland, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
AfD
– Drucksache 21/5264 –
Aufgaben, institutionelle Einbindung und strategische Rolle des Koordinators für
die transatlantische Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die transatlantische Partnerschaft ist seit Jahrzehnten zentraler Bestandteil
deutscher Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik. Neben
der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, den
Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada kommt insbesondere dem
zwischengesellschaftlichen Austausch eine herausgehobene Bedeutung als Instrument
langfristiger Verständigung und Stabilisierung der Beziehungen zu.
Das Amt des Koordinators für die deutsch-amerikanische
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit wurde im Jahr 1981 eingerichtet. Im Jahr 2011
wurde das Mandat auf Kanada ausgeweitet und trägt seitdem die Bezeichnung
„Koordinator der Bundesregierung für die transatlantische
zwischengesellschaftliche, kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit“. Seit dem
28. Mai 2025 hat der Abgeordnete Metin Hakverdi das Amt inne (www.auswa
ertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/transatlantische-zusammenarbeit/21
6436).
Nach Angaben der Bundesregierung umfasst das Aufgabenspektrum des
Koordinators insbesondere die Förderung gesellschaftlicher Kontakte zwischen
Deutschland und Nordamerika, die Zusammenarbeit in Wissenschaft und
Forschung, die Behandlung gesellschaftspolitischer Fragestellungen sowie die
Unterstützung persönlicher und institutioneller Netzwerke im
transatlantischen Raum (www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/transatlantisch
e-zusammenarbeit/216436).
Nach Auffassung der Fragesteller wirft die institutionelle Ausgestaltung der
Koordinatorenfunktion jedoch grundlegende Fragen hinsichtlich ihrer
konkreten Zuständigkeiten, ihrer praktischen Wirksamkeit sowie ihres Verhältnisses
zu anderen außen-, kultur- und gesellschaftspolitischen Instrumenten der
Bundesregierung auf. Vor dem Hintergrund sich wandelnder geopolitischer,
sicherheits- und wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen stellt sich ihnen
darüber hinaus die Frage, in welchem Umfang die Koordinatorenfunktion zur
strategischen Positionierung Deutschlands innerhalb der transatlantischen
Beziehungen beiträgt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 27. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ferner erscheint aus Sicht der Fragesteller klärungsbedürftig, in welchem
Verhältnis die Tätigkeit des Koordinators zu bestehenden transatlantischen
Netzwerken, Austauschformaten, Think Tanks, politischen Stiftungen und
Förderprogrammen steht sowie welche Rolle diese Strukturen für politische
Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozesse innerhalb Deutschlands spielen.
1. Welche strategischen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit der
Koordinatorenfunktion für die transatlantische Zusammenarbeit, und
anhand welcher Kriterien bewertet sie ihre Wirksamkeit?
Die transatlantische Partnerschaft ist ein zentraler Pfeiler der deutschen
Außenpolitik. Gemeinsame Interessen und fundamentale Werte verbinden die
Demokratien auf beiden Seiten des Atlantiks.
Das enge transatlantische Verhältnis kommt auch in den vielfältigen
gesellschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA
sowie Deutschland und Kanada zum Ausdruck.
Diese nachhaltig zu fördern, ist Aufgabe des Koordinators für die
transatlantische Zusammenarbeit.
2. Wie viele Mitarbeiter (Planstellen und besetzte Stellen) standen dem
Koordinator seit 2020 zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können nachfolgender Tabelle entnommen
werden. Die in der Tabelle genannten Stellen waren regelmäßig auch besetzt und
sind dies gegenwärtig ebenfalls.
Jahr Stellen
2020 2,5
2021 2,5
2022 1,5
2023 3,5
2024 3,5
2025 3,5
2026 1,5
3. Welche Personal- und Sachkosten sind seit 2020 für die Tätigkeit des
Koordinators angefallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Zur Ermittlung der Personal- und Sachkosten wird auf die veröffentlichten
Personal- und Sachkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen.
Diese sind abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Stand
ardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/personalkosten-sach
kosten.html.
5. Inwieweit werden transatlantische Netzwerke, Dialogformate oder
Gespräche unter Beteiligung des Koordinators in politische
Entscheidungsoder Meinungsbildungsprozesse innerhalb der Bundesregierung
einbezogen, und in welchen konkreten Formaten oder Verfahren erfolgt dies?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Transparenz
hinsichtlich der in Frage 5 genannten Einbindung in politische
Entscheidungs- oder Meinungsbildungsprozesse sicherzustellen?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfährt nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
4. An welchen Veranstaltungen oder Dialogplattformen, insbesondere
wiederkehrenden, hat der Koordinator seit 2020 teilgenommen bzw. ist seine
künftige Teilnahme geplant (bitte nach Veranstaltung bzw. Format,
Regelmäßigkeit, Ort sowie Anlass aufschlüsseln)?
7. Mit welchen Think Tanks, politischen Stiftungen, Interessenvertretungen
oder vergleichbaren Organisationen, die sich durch politische
Positionspapiere, Handlungsempfehlungen oder Lobby- bzw. Advocacy-
Tätigkeiten primär für die Vertretung oder Förderung US-amerikanischer außen-,
sicherheits- oder wirtschaftspolitischer Zielsetzungen und Strategien
einsetzen, hat der Koordinator seit 2020 Kontakt gepflegt oder
zusammengearbeitet (bitte nach Organisation, Jahr, Ort sowie Gegenstand des
Austauschs aufschlüsseln)?
8. In welchen Fällen hat der Koordinator im Zusammenhang mit der
Vorbereitung politischer Initiativen, Stellungnahmen oder strategischer
Bewertungen Expertise der in Frage 7 genannten Organisationen eingeholt oder
berücksichtigt (bitte nach Organisation, inhaltlichem Gegenstand sowie
konkreter Form der Einbindung aufschlüsseln)?
Die Fragen 4, 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Beauftragte und
Koordinatoren der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von
inländischen und ausländischen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
Unter diesen ständigen Austausch fallen unter anderem Gespräche im Rahmen
von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen. Der Koordinator nimmt an
zahlreichen Veranstaltungen aller Art teil.
Soweit – wie im Falle aller Transatlantik-Koordinatoren im Sinne der
Fragestellung – diese zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind, müssten
diese Termine von parlamentarischen Terminen im Einzelnen abgegrenzt
werden. Bei den ehemaligen von der Fragestellung umfassten Koordinatoren
kommt hinzu, dass die Beantwortung einen uneingeschränkten Einblick in den
Kalender erfordern würde, der nicht mehr vorliegt.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und
Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die
Arbeitsfähigkeit des Büros des Koordinators über mehrere Tage beanspruchen und ist
somit nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.
9. Welche Initiativen und Programme zur Förderung politischer,
administrativer, wissenschaftlicher oder gesellschaftlicher Nachwuchskräfte in den
Beziehungen Deutschlands zu Nordamerika werden derzeit mit
Bundesmitteln gefördert (bitte nach Initiative bzw. Programm,
Trägerorganisation, Teilnehmerzahl, Fördermitteln sowie Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die engen transatlantischen Beziehungen kommen in vielfältigen
gesellschaftlichen und kulturellen Austauschformaten zum Ausdruck. Beispiele im Sinne der
Fragestellung sind Aufenthalte für Schul- und Studienzwecke, Spracherwerb,
wissenschaftlicher Austausch, sportlicher Austausch und Städtepartnerschaften.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Austausch im Rahmen zahlreicher
Programme, beispielsweise des Goethe-Instituts (GI), der Alexander von
Humboldt Stiftung (AvH) oder des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD), die langjährig in den USA bestehen.
Im Sinne der Fragestellung sind zahlreiche Initiativen und Programme umfasst,
die von verschiedenen Stellen gefördert werden, u. a. auch durch den
Bundestag im Rahmen des Parlamentarischen Patenschaftsprogramms. Eine weitere
Aufschlüsselung ist in der zur Beantwortung der Frage bestehenden Frist nicht
möglich.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Transatlantik-Koordinator
für diese Förderungen nicht zuständig ist.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchem Umfang Teilnehmer der in Frage 9 genannten Initiativen und
Programme später Führungs- oder Entscheidungspositionen in Politik,
öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft oder gesellschaftlichen
Organisationen übernehmen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Hat sich die Bundesregierung zu Auswirkungen jüngster
außenpolitischer Maßnahmen und Äußerungen der US-Administration,
insbesondere im Zusammenhang mit Venezuela, Iran und öffentlichen
Positionierungen zu Grönland, auf die transatlantischen Beziehungen eine eigene
Auffassung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und welche konkreten
Konsequenzen ergeben sich daraus für das Mandat und die
Arbeitsprioritäten des Koordinators für die transatlantische Zusammenarbeit?
Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt, gerade auch in
Krisenzeiten, entscheidender Faktor für die globale Ordnung und Stabilität. Die
Bundesregierung steht mit der US-Regierung zu allen aktuellen außenpolitischen
Entwicklungen im ständigen Austausch.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Ist der Koordinator primär der Vertretung deutscher Interessen
verpflichtet, und wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
öffentliche Forderung des damaligen Koordinators Peter Beyer vom März
2021 nach einem Moratorium für Nord Stream 2 (vgl. www.wiwo.de/pol
itik/deutschland/deutsch-amerikanische-beziehung-transatlantik-koordin
ator-fordert-moratorium-fuer-nord-stream-2/27056154.html), die dem
Kernanliegen der damaligen US-Administration entsprach, jedoch der
offiziellen Position der Bundesregierung widersprach, und welche
konkreten Konsequenzen hat sie aus diesem Vorgang gezogen, um
sicherzustellen, dass dieses Amt künftig im deutschen Interesse agiert?
Die Bestellung von Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung
unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die
Bundesregierung. Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in
ihren Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. Sie sind zentrale
Ansprechpartner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und
Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten.
Das Amt des Koordinators für die transatlantische Zusammenarbeit wird
regelmäßig, wie es auch bei Peter Beyer der Fall war, von Mitgliedern des
Deutschen Bundestages ausgeübt. Die Bundesregierung kommentiert keine
Aussagen, die der ehemalige Koordinator in seiner Funktion als Mitglied des
Deutschen Bundestages tätigte.
13. Hält die Bundesregierung den Koordinator für verpflichtet, sich in seiner
Rolle auf zwischengesellschaftliche und transatlantische Themen zu
beschränken sowie parteipolitische Neutralität zu wahren, wie bewertet sie
vor diesem Hintergrund die wiederholten öffentlichen Äußerungen des
heutigen Koordinators Metin Hakverdi in sozialen Medien (in denen es
im November 2024 unter anderem hieß: „Der Abgeordnete Scholz hat
eben im Bundestag klar gemacht, warum der Abgeordnete Merz niemals
Kanzler werden sollte. Zum Regieren gehört ein Mindestmaß an
Ernsthaftigkeit.“, vgl. https://x.com/MetinHakverdi/status/188465635059397
8706 sowie im Januar 2025: „Da steht Friedrich Merz, während der
Sitzungsunterbrechung. Unsortiert. Den Scherbenhaufen betrachtend.
Dieser Mann wird nicht Kanzler.“, vgl. https://x.com/MetinHakverdi/status/1
844294151019561446)?
Wirft dieses Verhalten aus Sicht der Bundesregierung die Frage auf, ob
Metin Hakverdi für dieses Amt geeignet ist, und welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung ggf., um eine derartige Vermischung
innerdeutscher Parteipolemik mit den Aufgaben des Koordinators künftig
auszuschließen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Aussage des heutigen
Koordinators Metin Hakverdi, die dieser am 3. November 2024 auf der
Plattform X veröffentlichte und in der er erklärte: „Our weekly forecast:
@KamalaHarris gewinnt Präsidentschaftswahlen, Ampel-Koalition
bleibt bestehen. Fertig.“ (https://x.com/MetinHakverdi/status/185312536
0625549324), im Hinblick auf die Anforderungen an die fachliche und
politische Fähigkeit eines Transatlantikkoordinators, politische
Entwicklungen und gesellschaftliche Stimmungen in den Vereinigten Staaten von
Amerika sachgerecht einzuschätzen sowie im Hinblick auf die
Vereinbarkeit einer solchen öffentlichen Positionierung mit der Aufgabe des
Koordinators, als neutraler Ansprechpartner und Brückenbauer gegenüber
allen politischen und gesellschaftlichen Akteuren in den Vereinigten
Staaten von Amerika zu wirken?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausübung des Amtes als Transatlantik-Koordinator neben demjenigen als
Mitglied des Deutschen Bundestages entspricht der gelebten Praxis und hat
sich bewährt.
Die Bundesregierung verweist überdies darauf, dass Metin Hakverdi die
zitierten Äußerungen vor seiner Ernennung zum Transatlantik-Koordinator in seiner
Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages tätigte. Hierzu äußert sich
die Bundesregierung nicht.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Äußerung des
amtierenden Koordinators Metin Hakverdi vom 10. Oktober 2025 auf der
Plattform X (https://x.com/MetinHakverdi/status/197664968453934
7333), wonach er „fine“ damit wäre, wenn Donald Trump im nächsten
Jahr den Friedensnobelpreis erhielte, sofern dieser eine Fortsetzung des
Ukraine-Krieges anstelle diplomatischer Initiativen unterstützte, im
Hinblick auf die Vereinbarkeit einer solchen Aussage mit dem Geist und der
Zielsetzung des Friedensnobelpreises?
Die Bundesregierung macht sich die Wertung der Fragesteller nicht zu eigen.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass Metin Hakverdi die zitierte
Äußerung in seiner Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages tätigte. Hierzu
äußert sich die Bundesregierung nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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