Vorzeitige Teilrückzahlung Portugals von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus Antrag auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Text
Vorzeitige Teilrückzahlung Portugals von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus Antrag auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Antrag
des Bundesministeriums der Finanzen
Vorzeitige Teilrückzahlung Portugals von Krediten des Europäischen
Finanzstabilisierungsmechanismus
Antrag auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen
Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen – E B 2 – WK 3810/00092/002/004 – vom 7. September 2026
Anlagen: 6 (jeweils Original und informelle deutsche Arbeitsübersetzung)
Anlage 1 Antrag Portugals an die EFSF zur vorzeitigen EFSM-Teilrückzahlung
Anlage 1a – informelle deutsche Arbeitsübersetzung –
Anlage 2 Stellungnahme der EFSF zur vorzeitigen EFSM-Teilrückzahlung
(VS-NfD)*
Anlage 2a – informelle deutsche Arbeitsübersetzung – (VS-NfD)*
Anlage 3 Schreiben der EFSF an den Vorsitzenden der Eurogruppen-
Arbeitsgruppe
Anlage 3a – informelle deutsche Arbeitsübersetzung –
Der Bundestag wolle beschließen:
Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen
Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
gebeten. Es geht um die vorzeitige Teilrückzahlung von insgesamt bis zu 5 Mrd. Euro
bis Ende 2027.
Die an den Deutschen Bundestag übermittelten Ursprungsdateien ermöglichten keine Weiterverarbeitung zu
einer barrierefreien Bundestagsdrucksache.
____________________________________
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anlagen 2 und 2a als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Anlagen sind
im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7910
21. Wahlperiode 08.09.2026
Die beigefügten Dokumente übersende ich mit der Bitte um Zustimmung des
Deutschen Bundestages bis spätestens 25. September 2026 gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2
des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) zu einem Verzicht der
Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) im Hinblick auf die in der Vereinbarung
der EFSF über eine Finanzhilfefazilität mit Portugal enthaltene Verpflichtung
Portugals zu einer parallelen proportionalen vorzeitigen Tilgung von EFSF-Krediten.
Nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 StabMechG hat die Zustimmung
durch das Plenum des Deutschen Bundestages zu erfolgen. Damit würde die
Bundesregierung ermächtigt, als EFSF-Garantiegeber einem entsprechenden
Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im
EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen.
Begründung
Portugal hat im Zuge seines Anpassungsprogramms in den Jahren 2011 bis 2014 europäische Hilfskredite sowohl
des EFSM als auch der EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische
Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an
der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent.
Zuletzt entwickelt sich die fiskalische Situation Portugals ausgesprochen positiv. Für 2026 prognostiziert die EU-
Kommission einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt und der Schuldenstand im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten Jahren deutlich rückläufig: von 134 Prozent des BIP im Jahr 2020 auf aktuell
knapp unter 90 Prozent des BIP.
Portugal hat in einem Schreiben an die EFSF (Anlage 1) um Zustimmung zu einer vorzeitigen Teilrückzahlung
der europäischen Kredite des EFSM unter Verzicht auf Anwendung der Parallelitätsklauseln der EFSF gebeten.
Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten Klauseln, die Portugal im Fall einer
vorzeitigen Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler
Höhe verpflichten.
Derzeit stehen noch EFSM-Kredite in Höhe von 19,8 Mrd. Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 23 Mrd. Euro
aus. Portugal beabsichtigt eine vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des EFSM von insgesamt bis zu 5 Mrd.
Euro in den Jahren 2026 und 2027. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründet Portugal mit einem effektiveren
Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen
Schuldendienst.
Nach Einschätzung der EFSF ergäben sich für die langfristige Schuldentragfähigkeit geringe positive
Auswirkungen (Anlage 2 – VS-NfD). Die vorzeitige Teilrückzahlung gefährde nicht die Liquiditätslage Portugals und trage
zur Verbesserung der Schuldenstruktur bei, was ein leicht positives Signal an die Finanzmärkte senden würde.
Die EFSF hat ihre Garantiegeber über den Vorsitzenden der Eurogruppen-Arbeitsgruppe über das portugiesische
Ersuchen informiert (Anlage 3) und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreitet. Sie empfiehlt den
Garantiegebern einen grundsätzlichen Verzicht auf die Anwendung der Parallelitätsklausel, die sich aus der von
Portugal beabsichtigten vorzeitigen Rückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von bis zu 2,4 Mrd. Euro bis Ende
2026 und von weiteren bis zu 2,6 Mrd. Euro bis Ende 2027 ergeben würde, wobei jede konkrete Rückzahlung
davon abhängig bleiben soll, dass festgelegte „safeguards“ (finanzieller Nutzen, Marktzugang zu tragbaren
Konditionen, ausreichende Barreserven, Beibehaltung der Schuldentragfähigkeit) weiterhin erfüllt sind. Deren
Einhaltung wird jeweils unmittelbar vor einer Rückzahlung durch den Geschäftsführenden Direktor der EFSF
überprüft.
Die Eurogruppen-Arbeitsgruppe hat am 2. Juli 2026 die von Portugal beantragte vorzeitige Teilrückzahlung von
Krediten des EFSM beraten. Die vorzeitige Teilrückzahlung wurde durch alle Mitgliedstaaten, wo vorgesehen,
vorbehaltlich der Zustimmung der nationalen Parlamente, grundsätzlich begrüßt.
Das Bundesministerium der Finanzen unterstützt den portugiesischen Antrag auf Basis der Stellungnahme der
EFSF.
Zeitplan
Das Ende der parlamentarischen Verfahren der Mitgliedstaaten wurde von den europäischen Gremien auf den
28. September 2026 terminiert. Ich bitte um eine Befassung des Deutschen Bundestages bis zum 25. September
2026. Der Beschluss des EFSF-Direktoriums erfolgt dann voraussichtlich im Zuge der nächsten regulären Sitzung
am 29./30. Oktober 2026.
Mr. Pierre Gramegna
C.E.O.
European Financial Stability Facility
6a, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxembourg
Lisbon, 18 April 2026,
Dear Mr. Gramegna,
I’m writing to you in your capacity as CEO of the EFSF to formally request your agreement
to additional early reimbursements of part of the European Financial Stability Mechanism
(“EFSM”) loan granted to the Portuguese Republic in the context of the Economic
Adjustment Program (the “Program”).
During the Program, over the period 2011-2014, Portugal received financial assistance
loans from the European Financial Stability Facility (“EFSF”), from the EFSM and from the
International Monetary Fund (“IMF”). The nominal amount of loans from the EFSF equaled
EUR 27.3 billion, while the nominal amount of loans from the EFSM equaled EUR 24.3
billion. The loans disbursed by the IMF, for a nominal amount of about EUR 26.5 billion,
were fully repaid in December 2018, ahead of their scheduled maturity.
At the end of February 2026, the outstanding amount of loans from the EFSF and the EFSM
equaled EUR 23.0 billion and EUR 19.8 billion, respectively. In December 2025, the
Portuguese Republic made an early reimbursement of EUR 2.5 billion to the EFSM following
EFSF’s decision to waive a corresponding mandatory early repayment of Portugal’s EFSF
loans.
Portugal’s economy continues to grow at a solid pace, with real GDP growing by 1.9% in
2025 and projected to outperform Euro Area growth. Domestic demand is set to continue
supporting economic growth, while external demand faces headwinds due to global trade
tensions. The capital and current accounts are expected to remain in surplus, suggesting
that net external debt will continue on a downward trajectory, while banking sector
profitability remains supported by a favorable economic environment.
In turn, public accounts are in surplus (1.1% of GDP in 2023; 0.6% in 2024 and 0.7% in 2025)
and are expected to remain balanced in the coming years, with tax revenues growth
Anlage 1
accommodating the adoption of policy measures aimed at increasing households’
disposable income and to improve the country’s competitiveness. High primary surpluses
combined with economic growth have resulted in a sharp decline of the public debt ratio
(89.7% of GDP in 2025, -44.4 percentage points (pp) vis-à-vis the 2020 peak) and will
continue to bring this ratio down by 2 to 4 pp yearly, as part of a process of deleveraging
of the entire economy.
Despite the turmoil in the financial markets caused by the conflict in the Middle East,
Portugal’s market access remains favorable, with the 10-year yield on Portuguese
government bonds currently below 3.50% (as of 17th of April 2026) representing a spread
inside the 45 basis points mark over the 10-year German bond yield, which is close to
historical minima.
Portugal’s performance has also exceeded that of its peers, with 10-year yields consistently
below those of Belgium, France and Spain in the last couple of years. As a result of its recent
track record of sound economic growth and public finance consolidation, Portugal has
consolidated its position in the “A” rating category, benefiting from a rating of A+ by S&P,
A by Fitch and A3 by Moody’s, with a positive outlook from S&P and Fitch.
Following the signing of the Addendum to the Loan Facility Agreement between the
European Union and the Portuguese Republic in December of 2025, and Portugal’s
subsequent early repayment of two EFSM loans for an aggregate nominal amount of EUR
2.5 billion on the 22nd of December of last year (EUR 1.8 billion of the EFSM loan due 5
December 2028 and EUR 700 million of the EFSM loan due 22 April 2031), Portugal is
considering making additional partial early repayments of EFSM loans, as a result of
discussions with the European Commission, with an aggregate nominal amount of up to
EUR 5.0 billion in the years of 2026 and 2027 (for the avoidance of doubt, this amount
refers to the maximum cumulative total of early repayments through the end of 2027).
These early repayments, in accordance with the mentioned Addendum, will be executed
on net present value terms at the prevailing EFSM market funding rates. Through the partial
early repayment of the EFSM loans, Portugal will primarily seek to smoothen its debt
repayment profile and generate interest savings, while, by leveraging robust investor
demand for Portuguese government bonds, to also complete Portugal’s transition from
official to full market funding.
The EFSF loan agreements signed with Portugal foresees that, upon an early repayment to
the EFSM loan by Portugal, a proportional amount of the financial assistance provided
under the EFSF facilities shall become immediately due and repayable1.
In this context, I am formally requesting the EFSF to waive these provisions of proportional
repayment of EFSF loans in relation to our intended additional early repayments of EFSM
loans, in 2026 and 2027, with an aggregate nominal amount of up to EUR 5.0 billion.
Yours sincerely,
1 According to clause 6(2) of the loan facility agreement dated 27 May 2011, as further amended on 25 June
2013; to clause 6(2) of the financial assistance facility agreement dated 9 December 2011, as further amended
on 25 June 2013; and to clause 7(2) of the master financial assistance facility agreement dated 25 May 2012,
as further amended on 25 June 2013.
José Maria Brandão de Brito
Deputy Minister and Secretary of State for the
Budget
José Brandão
de Brito
Assinado de forma digital
por José Brandão de Brito
Dados: 2026.04.19
02:20:21 +01'00'
Arbeitsübersetzung (Spr.-D. BMF) Übers.-Nr. 0293-2026-1
Herrn Pierre Gramegna
C.E.O.
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
6a, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg
Lissabon, den 18. April 2026
Anrede
Ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführender Direktor der EFSF, um
offiziell um Ihre Zustimmung zu zusätzlichen vorzeitigen Rückzahlungen eines Teils des
Darlehens des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) zu ersuchen, das der
Portugiesischen Republik im Rahmen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms (das
„Programm“) gewährt wurde.
Im Programmzeitraum 2011 bis 2014 erhielt Portugal Finanzhilfedarlehen der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), des EFSM und des Internationalen Währungsfonds
(IWF). Der Nominalbetrag der Darlehen der EFSF entsprach 27,3 Mrd. EUR, während sich der
Nominalbetrag der Darlehen des EFSM auf 24,3 Mrd. EUR belief. Die vom IWF ausgereichten
Darlehen in Höhe eines Nominalbetrags von rund 26,5 Mrd. EUR wurden im Dezember 2018
vor ihrem vorgesehenen Laufzeitende vollständig zurückgezahlt.
Ende Februar 2026 beliefen sich die ausstehenden Beträge der Darlehen der EFSF und des
EFSM auf 23,0 Mrd. EUR bzw. 19,8 Mrd. EUR. Nach dem Beschluss der EFSF, auf eine
parallele obligatorische vorzeitige Rückzahlung der an Portugal ausgereichten EFSF-Darlehen
zu verzichten, hat die Portugiesische Republik im Dezember 2025 eine vorzeitige
Rückzahlung in Höhe von 2,5 Mrd. EUR an den EFSM geleistet.
Die portugiesische Wirtschaft wächst weiter in solidem Tempo, wobei das reale BIP im Jahr
2025 um 1,9 % stieg und perspektivisch davon ausgegangen wird, dass es das Wachstum im
Euroraum übertreffen wird. Die Inlandsnachfrage dürfte sich weiterhin positiv auf das
Wirtschaftswachstum auswirken, während die Auslandsnachfrage infolge der globalen
Handelsspannungen unter Druck steht. Die Kapitalverkehrs- und Leistungsbilanzen dürften
weiterhin einen Überschuss aufweisen, weswegen von einer weiteren Abnahme der
Netto-Auslandsverschuldung ausgegangen werden kann, während das günstige
Anlage 1a
wirtschaftliche Umfeld weiterhin die Rentabilität des Bankensektors stützt.
Der Staatshaushalt wiederum weist einen Überschuss auf (1,1 % des BIP im Jahr 2023, 0,6 %
im Jahr 2024 und 0,7 % im Jahr 2025) und dürfte in den kommenden Jahren ausgeglichen
bleiben, wobei steigende Steuereinnahmen die Umsetzung politischer Maßnahmen
ermöglichen, mit denen das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte erhöht und die
Wettbewerbsfähigkeit des Landes verbessert werden soll. Hohe Primärüberschüsse bei
gleichzeitigem Wirtschaftswachstum haben zu einem deutlichen Rückgang der öffentlichen
Schuldenquote geführt (89,7 % des BIP im Jahr 2025, -44,4 Prozentpunkte gegenüber dem
Höchststand im Jahr 2020) und werden diese Quote im Rahmen der Bemühungen um einen
Abbau der Verschuldung in der gesamten Wirtschaft weiterhin um 2 bis 4 Prozentpunkte pro
Jahr senken.
Trotz der Turbulenzen an den Finanzmärkten infolge des Konflikts im Nahen Osten bleibt
Portugals Marktzugang günstig, wobei die Rendite portugiesischer Staatsanleihen mit
zehnjähriger Laufzeit derzeit unter 3,50 % liegt (am 17. April 2026), was einem Spread
innerhalb der Schwelle von 45 Basispunkten über der Rendite zehnjähriger deutscher
Anleihen und damit annähernd einem historischen Tiefstand entspricht.
Mit Renditen zehnjähriger Anleihen, die in den letzten Jahren durchweg unter denen
Belgiens, Frankreichs und Spaniens lagen, übertrifft Portugal zudem vergleichbare Staaten
an Leistung. Aufgrund seiner jüngsten Erfolge in Form eines soliden Wirtschaftswachstums
und der Konsolidierung der Staatsfinanzen hat Portugal seine Position in der Ratingkategorie
„A“ gefestigt und profitiert von den Vorteilen eines A+ von S&P, eines A von Fitch und eines
A3-Ratings von Moody‘s mit positivem Ausblick bei S&P und Fitch.
Nach der Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zu der Vereinbarung über eine
Darlehensfazilität zwischen der Europäischen Union und der Portugiesischen Republik im
Dezember 2025 und der anschließenden vorzeitigen Rückzahlung zweier EFSM-Darlehen in
Höhe eines aggregierten Nominalbetrags von 2,5 Mrd. EUR durch Portugal am 22. Dezember
des vergangenen Jahres (1,8 Mrd. EUR des EFSM-Darlehens mit Fälligkeit am 5. Dezember
2028 und 700 Mio. EUR des EFSM-Darlehens mit Fälligkeit am 22. April 2031) erwägt
Portugal als Ergebnis von Erörterungen mit der Europäischen Kommission, zusätzliche
vorzeitige Teilrückzahlungen von EFSM-Darlehen in Höhe eines aggregierten Nominalbetrags
von bis zu 5,0 Mrd. EUR in den Jahren 2026 und 2027 zu leisten (zur Klarstellung sei darauf
hingewiesen, dass dieser Betrag sich auf den maximalen kumulierten Gesamtbetrag der
vorzeitigen Rückzahlungen bis Ende 2027 bezieht).
Entsprechend der genannten Zusatzvereinbarung erfolgen die vorzeitigen Rückzahlungen
auf Basis des Gegenwartswerts (net present value) zu den aktuellen
Marktrefinanzierungssätzen des EFSM. Mit der vorzeitigen Teilrückzahlung seiner EFSM-Darlehen will Portugal vor
allem ein ausgewogeneres Tilgungsprofil und Zinsersparnisse erreichen, strebt aber
gleichzeitig – durch eine gezielte Nutzung der starken Anlegernachfrage nach
portugiesischen Staatsanleihen – auch die Vollendung des Übergangs des Landes von einer
Finanzierung aus öffentlichen Mitteln zur Marktfinanzierung an.
Die mit Portugal unterzeichneten EFSF-Darlehensvereinbarungen sehen vor, dass bei einer
vorzeitigen Rückzahlung Portugals an den EFSM ein proportionaler Betrag der im Rahmen
der EFSF-Fazilitäten gewährten Finanzhilfe unverzüglich fällig und rückzahlbar wird1.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich die EFSF förmlich, in Bezug auf die von Portugal
vorgeschlagene zusätzliche vorzeitige Rückzahlung von EFSM-Darlehen in den Jahren 2026
und 2027 in Höhe eines aggregierten Nominalbetrags von bis zu 5,0 Mrd. EUR auf die
Anwendung dieser Bestimmungen über die proportionale Rückzahlung von EFSF-Darlehen
zu verzichten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
José Brandão de Brito
Assinado de forma digital por José Brandão de Brito
Dados: 2026.04.19
02:20:21 +01’00’
José Maria Brandão de Brito
Deputy Minister and Secretary of State for the Budget
1 Gemäß Abschnitt 6 Absatz 2 der Vereinbarung über eine Darlehensfazilität vom 27. Mai 2011 in
ihrer geänderten Fassung vom 25. Juni 2013, Abschnitt 6 Absatz 2 der Vereinbarung über eine
Finanzhilfefazilität vom 9. Dezember 2011 in ihrer geänderten Fassung vom 25. Juni 2013 sowie
Abschnitt 7 Absatz 2 der Vereinbarung über eine Hauptfinanzhilfefazilität vom 25. Mai 2012 in ihrer
geänderten Fassung vom 25. Juni 2013.
Anlage 3
Arbeitsübersetzung (Spr.-D. BMF) Übers.-Nr. 0293-2026-2
Per E-Mail
An: Tuomas Saarenheimo
Vorsitzender der Eurogruppen-Arbeitsgruppe
Sekretariat der Eurogruppe und der Eurogruppen-Arbeitsgruppe (EAG)
CHAR 14/055 (Rue de la Loi/Wetstraat 170)
1049 Brüssel, Belgien
Kopien an:
Europäische Kommission
Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen
z. Hd.: Referatsleitung
Referat L-4 „Anleihen, Kreditgewährung, Rechnungswesen und Back Office“
L-2920 Luxemburg
Europäische Zentralbank
z. Hd.: Leiter Financial Operations Services Division
Sonnemannstraße 20
60314 Frankfurt am Main
Germany
22. Mai 2026
Betreff: Ersuchen der Portugiesischen Republik um Nichtanwendung der Parallelitätsklausel durch die
EFSF – Unterrichtung und weiteres Vorgehen
Anrede
Am 20. April 2026 erhielt die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ein Ersuchen der Portugiesischen
Republik – diesem Schreiben beigefügt als Anhang I – um den Verzicht auf die Verpflichtungen zur
obligatorischen vorzeitigen Rückzahlung, die gemäß den Vereinbarungen zwischen der EFSF und der
Portugiesischen Republik1 (die EFSF-Darlehen) aufgrund einer angestrebten freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung
der Portugiesischen Republik eines Teils ihres Darlehens beim Europäischen Finanzstabilitätsmechanismus (das
EFSM-Darlehen) in den Jahren 2026 und 2027 in Höhe von bis zu 5,0 Mrd. EUR entstehen.
_________________
1 Abschnitt 6 Absatz 2 der Vereinbarung über eine Darlehensfazilität vom 27. Mai 2011 in ihrer geänderten Fassung vom 25. Juni 2013,
Abschnitt 6 Absatz 2 der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität vom 9. Dezember 2011 in ihrer geänderten Fassung vom
25. Juni 2013 und Abschnitt 7 Absatz 2 der Vereinbarung über eine Hauptfinanzhilfefazilität vom 25. Mai 2012 in ihrer geänderten
Fassung vom 25. Juni 2013 sehen vor, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung des EFSM-Darlehens ein proportionaler Satz der von der
EFSF gewährten Finanzhilfe unverzüglich fällig und rückzahlbar wird, der festgesetzt wird bezogen auf den Anteil, den der bezüglich des
EFSM-Darlehens vorzeitig zurückgezahlte Kapitalbetrag am bezüglich des EFSM-Darlehens offenen Gesamtkapitalbetrag ausmacht.
Anlage 3a
2
Nach Artikel 9 Absatz 2 des EFSF-Rahmenvertrags ist die EFSF verpflichtet, ihre Sicherungsgeber über den
Vorsitzenden der Eurogruppen-Arbeitsgruppe (EAG) über dieses Ersuchen zu unterrichten und einen Vorschlag für
das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Angesichts laufender Bemühungen um eine Vereinfachung des Verfahrens für Verzichterklärungen im
Zusammenhang mit vorzeitigen Rückzahlungen an nur eine der Institutionen (EFSF/ESM/EFSM), die im Rahmen
eines Programms Finanzhilfe ausgereicht haben, beabsichtigt die EFSF, ihre Empfehlung bezüglich des Ersuchens
der Portugiesischen Republik in Einklang mit diesen Beratungen abzugeben, was derzeit für die am 2.-3. Juli geplante
Sitzung der EAG vorgesehen ist. Zu diesem Zweck wird die EFSF ihre Empfehlung zu gegebener Zeit und im Vorfeld
dieser EAG-Sitzung verteilen.
Für Fragen oder Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schlussformel
João Gião Efstathios Sofos
Mitglied des Verwaltungsrats, Leiter Kreditvergabe
Justiziar
ANHANG I – ERSUCHEN UM NICHTANWENDUNG DER PARALLELITÄTSKLAUSEL
Herrn Pierre Gramegna
C.E.O.
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
6a, Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxemburg
Lissabon, den 18. April 2026
Anrede
Ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführender Direktor der EFSF, um offiziell
um Ihre Zustimmung zu zusätzlichen vorzeitigen Rückzahlungen eines Teils des Darlehens des
Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) zu ersuchen, das der Portugiesischen
Republik im Rahmen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms (das „Programm“) gewährt
wurde.
Im Programmzeitraum 2011 bis 2014 erhielt Portugal Finanzhilfedarlehen der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), des EFSM und des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Der Nominalbetrag der Darlehen der EFSF entsprach 27,3 Mrd. EUR, während sich der
Nominalbetrag der Darlehen des EFSM auf 24,3 Mrd. EUR belief. Die vom IWF ausgereichten
Darlehen in Höhe eines Nominalbetrags von rund 26,5 Mrd. EUR wurden im Dezember 2018 vor
ihrem vorgesehenen Laufzeitende vollständig zurückgezahlt.
Ende Februar 2026 beliefen sich die ausstehenden Beträge der Darlehen der EFSF und des EFSM
auf 23,0 Mrd. EUR bzw. 19,8 Mrd. EUR. Nach dem Beschluss der EFSF, auf eine parallele
obligatorische vorzeitige Rückzahlung der an Portugal ausgereichten EFSF-Darlehen zu
verzichten, hat die Portugiesische Republik im Dezember 2025 eine vorzeitige Rückzahlung in
Höhe von 2,5 Mrd. EUR an den EFSM geleistet.
Die portugiesische Wirtschaft wächst weiter in solidem Tempo, wobei das reale BIP im Jahr 2025
um 1,9 % stieg und perspektivisch davon ausgegangen wird, dass es das Wachstum im Euroraum
übertreffen wird. Die Inlandsnachfrage dürfte sich weiterhin positiv auf das
Wirtschaftswachstum auswirken, während die Auslandsnachfrage infolge der globalen
4
Handelsspannungen unter Druck steht. Die Kapitalverkehrs- und Leistungsbilanzen dürften
weiterhin einen Überschuss aufweisen, weswegen von einer weiteren Abnahme der
Netto-Auslandsverschuldung ausgegangen werden kann, während das günstige wirtschaftliche
Umfeld weiterhin die Rentabilität des Bankensektors stützt.
Der Staatshaushalt wiederum weist einen Überschuss auf (1,1 % des BIP im Jahr 2023, 0,6 % im
Jahr 2024 und 0,7 % im Jahr 2025) und dürfte in den kommenden Jahren ausgeglichen bleiben,
wobei steigende Steuereinnahmen die Umsetzung politischer Maßnahmen ermöglichen, mit
denen das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit
des Landes verbessert werden soll. Hohe Primärüberschüsse bei gleichzeitigem
Wirtschaftswachstum haben zu einem deutlichen Rückgang der öffentlichen Schuldenquote
geführt (89,7 % des BIP im Jahr 2025, -44,4 Prozentpunkte gegenüber dem Höchststand im Jahr
2020) und werden diese Quote im Rahmen der Bemühungen um einen Abbau der Verschuldung
in der gesamten Wirtschaft weiterhin um 2 bis 4 Prozentpunkte pro Jahr senken.
Trotz der Turbulenzen an den Finanzmärkten infolge des Konflikts im Nahen Osten bleibt
Portugals Marktzugang günstig, wobei die Rendite portugiesischer Staatsanleihen mit
zehnjähriger Laufzeit derzeit unter 3,50 % liegt (am 17. April 2026), was einem Spread innerhalb
der Schwelle von 45 Basispunkten über der Rendite zehnjähriger deutscher Anleihen und damit
annähernd einem historischen Tiefstand entspricht.
Mit Renditen zehnjähriger Anleihen, die in den letzten Jahren durchweg unter denen Belgiens,
Frankreichs und Spaniens lagen, übertrifft Portugal zudem vergleichbare Staaten an Leistung.
Aufgrund seiner jüngsten Erfolge in Form eines soliden Wirtschaftswachstums und der
Konsolidierung der Staatsfinanzen hat Portugal seine Position in der Ratingkategorie „A“
gefestigt und profitiert von den Vorteilen eines A+ von S&P, eines A von Fitch und eines
A3-Ratings von Moody‘s mit positivem Ausblick bei S&P und Fitch.
Nach der Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zu der Vereinbarung über eine
Darlehensfazilität zwischen der Europäischen Union und der Portugiesischen Republik im
Dezember 2025 und der anschließenden vorzeitigen Rückzahlung zweier EFSM-Darlehen in Höhe
eines aggregierten Nominalbetrags von 2,5 Mrd. EUR durch Portugal am 22. Dezember des
vergangenen Jahres (1,8 Mrd. EUR des EFSM-Darlehens mit Fälligkeit am 5. Dezember 2028 und
700 Mio. EUR des EFSM-Darlehens mit Fälligkeit am 22. April 2031) erwägt Portugal als Ergebnis
von Erörterungen mit der Europäischen Kommission, zusätzliche vorzeitige Teilrückzahlungen
von EFSM-Darlehen in Höhe eines aggregierten Nominalbetrags von bis zu 5,0 Mrd. EUR in den
Jahren 2026 und 2027 zu leisten (zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass dieser Betrag sich
auf den maximalen kumulierten Gesamtbetrag der vorzeitigen Rückzahlungen bis Ende 2027
bezieht).
Entsprechend der genannten Zusatzvereinbarung erfolgen die vorzeitigen Rückzahlungen auf
Basis des Gegenwartswerts (net present value) zu den aktuellen Marktrefinanzierungssätzen des
5
EFSM. Mit der vorzeitigen Teilrückzahlung seiner EFSM-Darlehen will Portugal vor allem ein
ausgewogeneres Tilgungsprofil und Zinsersparnisse erreichen, strebt aber gleichzeitig – durch
eine gezielte Nutzung der starken Anlegernachfrage nach portugiesischen Staatsanleihen – auch
die Vollendung des Übergangs des Landes von einer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln zur
Marktfinanzierung an.
Die mit Portugal unterzeichneten EFSF-Darlehensvereinbarungen sehen vor, dass bei einer
vorzeitigen Rückzahlung Portugals an den EFSM ein proportionaler Betrag der im Rahmen der
EFSF-Fazilitäten gewährten Finanzhilfe unverzüglich fällig und rückzahlbar wird1.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich die EFSF förmlich, in Bezug auf die von Portugal
vorgeschlagene zusätzliche vorzeitige Rückzahlung von EFSM-Darlehen in den Jahren 2026 und
2027 in Höhe eines aggregierten Nominalbetrags von bis zu 5,0 Mrd. EUR auf die Anwendung
dieser Bestimmungen über die proportionale Rückzahlung von EFSF-Darlehen zu verzichten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
José Brandão de Brito
Assinado de forma digital por José Brandão de Brito
Dados: 2026.04.19
02:20:21 +01’00’
José Maria Brandão de Brito
Deputy Minister and Secretary of State for the Budget
_________________
1 Gemäß Abschnitt 6 Absatz 2 der Vereinbarung über eine Darlehensfazilität vom 27. Mai 2011 in ihrer
geänderten Fassung vom 25. Juni 2013, Abschnitt 6 Absatz 2 der Vereinbarung über eine
Finanzhilfefazilität vom 9. Dezember 2011 in ihrer geänderten Fassung vom 25. Juni 2013 sowie Abschnitt 7 Absatz 2
der Vereinbarung über eine Hauptfinanzhilfefazilität vom 25. Mai 2012 in ihrer geänderten Fassung vom
25. Juni 2013.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333