Effiziente Strafverfolgung im digitalen Raum - Technische Methoden und digitale Analyseverfahren des Bundeskriminalamts gegen Kinderpornografie
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Effiziente Strafverfolgung im digitalen Raum - Technische Methoden und digitale Analyseverfahren des Bundeskriminalamts gegen Kinderpornografie
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7893
21. Wahlperiode 08.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Effiziente Strafverfolgung im digitalen Raum – Technische Methoden und digitale
Analyseverfahren des Bundeskriminalamts gegen Kinderpornografie
Die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt
gegen Kinder (oftmals als Child Sexual Abuse Material (CSAM) bezeichnet)
und des sexuellen Missbrauchs von Kindern zählt zu den dringlichsten
Aufgaben der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Die fortschreitende
Digitalisierung und die zunehmende Nutzung verschlüsselter Messengerdienste, globaler
Cloudspeicher sowie international agierender Plattformen führen dazu, dass
Komplexität und Umfang entsprechender Ermittlungsverfahren in den
vergangenen Jahren massiv zugenommen haben. Gleichzeitig stehen Ermittler vor der
Herausforderung, stetig anwachsende und hochgradig datenintensive
Beweismengen forensisch auszuwerten.
Die Dimension des Problems wird durch die offiziellen Zahlen des
Bundeskriminalamts (BKA) verdeutlicht. Laut dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum
Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ verbleiben die registrierten
Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs mit 16 354 Fällen auf einem hohen
Niveau über dem Fünfjahresdurchschnitt, dabei wurden 18 085 Opfer unter
14 Jahren erfasst (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilde
r/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKinder
nuJugendlichen_node.html). Einen historischen Höchstwert erreichte das
Lagebild bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und Besitz
jugendpornografischer Inhalte mit 9 601 Fällen, was einem Anstieg von 8,5 Prozent gegenüber
dem Vorjahr entspricht (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLag
ebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvK
indernuJugendlichen_node.html). Die Delikte rund um kinderpornografische
Inhalte verharren trotz eines leichten statistischen Rückgangs bei 42 854
erfassten Fällen weiterhin auf einem hohen Niveau (www.bka.de/DE/AktuelleInform
ationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlich
en/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Sowohl das BKA als
auch kriminologische Experten betonen jedoch, dass diese Zahlen lediglich das
Hellfeld der polizeilichen Registrierung abbilden. Die tatsächliche Dunkelziffer
an Opfern sexualisierter Gewalt sowie an unentdecktem Bild- und
Videomaterial im Netz wird auf ein Vielfaches geschätzt (www.swr.de/swraktuell-radio/da
s-problem-bei-der-bekaempfung-von-kindesmissbrauch-ist-die-dunkelziffer-10
0.html).
Eine zentrale Rolle bei der Erkennung dieser Delikte nimmt das BKA als
nationale Zentralstelle ein. Dies zeigt sich insbesondere an der Flut digitaler
Hinweise aus dem Ausland. Im Jahr 2024 leitete das US-amerikanische National
Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) insgesamt 205 728
Verdachtsmeldungen an das BKA weiter (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/
StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/Sexu
aldeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html). Davon stufte das BKA mit
106 353 Hinweisen mehr als die Hälfte nach deutschem Recht als strafrechtlich
relevant ein (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/La
gebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJu
gendlichen_node.html).
Vor diesem Hintergrund wurden beim Bundeskriminalamt spezialisierte
Organisationseinheiten ausgebaut, um im Rahmen der gesetzlichen
Zentralstellenfunktion die steigende Zahl an Verfahren und die immensen Datenmengen
bewältigen zu können. Zu den Kernaufgaben dieser Einheiten gehört es, die
Bundesländer bei der Identifizierung unbekannter Opfer und Täter zu unterstützen
sowie nationale und internationale Ermittlungs- und Auswertungsmaßnahmen
zu koordinieren. Die Bewältigung dieser stetig anwachsenden Beweismengen
im digitalen Raum erfordert von den zuständigen Strukturen den Einsatz
moderner technischer, operativer und kriminalistischer Werkzeuge. Die
polizeiliche Praxis steht dabei vor der Herausforderung, neben herkömmlichen
Ermittlungsmethoden auch auf softwaregestützte Verfahren zur Bild- und
Videoanalyse sowie auf moderne Methoden zur Strukturierung forensischer Massendaten
zurückzugreifen, um eine zeitnahe Auswertung überhaupt zu ermöglichen.
Während die öffentliche Berichterstattung meist auf aggregierte Fallzahlen oder
einzelne Ermittlungserfolge blickt, bleibt für die parlamentarische Kontrolle
weitgehend unklar, wie die im BKA installierten Spezialstrukturen im Detail
arbeiten und wie deren Effektivität bemessen wird. Es besteht daher ein
erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, welche konkreten
digitalen Ermittlungsmethoden und technischen Hilfsmittel angewandt werden, in
welchem Maße automatisierte Verfahren die Sichtung des Materials
unterstützen und anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Erfolgsquote, den
Ressourceneinsatz und die Effizienz dieser spezialisierten Strukturen bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt sich die personelle und materielle Ausstattung der
spezialisierten Gruppe SO 4 (Gewalt- und Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern
und Jugendlichen) im BKA im laufenden Haushaltsjahr 2026 dar (bitte
nach Referaten, Planstellen, tatsächlich besetzten Stellen sowie Sach- und
IT-Mitteln aufschlüsseln)?
2. Wie viele der in der Gruppe SO 4 beschäftigten Mitarbeiter sind speziell
im Bereich der IT-Forensik, Datenanalyse und Softwareentwicklung tätig?
3. In welchem Umfang und mit welchen spezifischen Softwarelösungen
nutzt das BKA das sogenannte Hashing-Verfahren, um bekanntes Bild-
und Videomaterial in sichergestellten Datenträgern oder Datenströmen
automatisiert zu identifizieren?
4. Wie wird sichergestellt, dass bei der Nutzung von Hashing-Verfahren die
Fehlerquote minimiert wird, und findet vor einer strafrechtlichen
Verfolgung in jedem Fall eine manuelle Verifizierung durch menschliche
Ermittler statt?
5. Inwieweit nutzt das BKA Hashing-Datenbanken im internationalen
Verbund (z. B. über Europol, Interpol oder das NCMEC), und wie ist der
datenschutzkonforme Austausch dieser Hashwerte rechtlich und technisch
geregelt?
6. Welche konkreten KI-gestützten oder automatisierten Bild- und
Videoanalyseverfahren (z. B. zur Erkennung von Mustern, Objekten oder zur
Altersbestimmung auf Bilddateien) werden im BKA derzeit erprobt oder
bereits im Wirkbetrieb eingesetzt, um bisher unbekanntes Material
vorzusortieren?
7. Setzt das BKA im Rahmen der Bekämpfung von CSAM im In- oder
Ausland verdeckte Ermittlungsmethoden ein, bei denen eigene Plattformen,
Foren oder Server als sogenannte Honeypots betrieben oder übernommen
werden, um die Identität von Nutzern aufzudecken?
a) Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen (z. B. im
Bundeskriminalamtgesetz oder der Strafprozessordnung) basiert das Betreiben oder
die Infiltration solcher Honeypots?
b) Wenn ja, wie wird dabei das Spannungsfeld gelöst, dass staatliche
Stellen zur Aufrechterhaltung der Plattform unter Umständen illegales
Material hosten, übertragen oder zugänglich machen müssen
(Problematik der staatlichen Tatprovokation bzw. Strafbarkeit der Ermittler)?
8. In wie vielen Fällen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 haben Ermittler
des BKA verdeckt auf ausländischen Foren, Darknet-Marktplätzen oder
Chatplattformen agiert, und wie viele Täteridentifizierungen konnten
hieraus direkt abgeleitet werden?
9. Wie stellt sich der genaue technische und administrative Ablauf dar,
sobald eine Verdachtsmeldung des US-amerikanischen National Center for
Missing and Exploited Children (NCMEC) beim BKA eingeht (bitte den
Weg von der automatisierten Filterung bis zur Weiterleitung an die
Bundesländer skizzieren)?
10. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer NCMEC-
Meldung im BKA im Jahr 2024 und 2025 von der Übermittlung bis zur
Abgabe an das zuständige Bundesland?
11. Wie viele der im Jahr 2024 vom BKA als strafrechtlich relevant
eingestuften 106 353 NCMEC-Hinweise führten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Bundesländern zu
a) der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens,
b) der Durchführung von Durchsuchungsmaßnahmen,
c) einer Anklageerhebung oder Verurteilung?
12. Welche technischen oder rechtlichen Hürden bestehen beim direkten
Datenaustausch und der IT-Interoperabilität zwischen der Spezialgruppe
SO 4 des BKA und den entsprechenden Dienststellen der 16
Bundesländer?
13. Inwieweit sind die im BKA genutzten Analysewerkzeuge vollumfänglich
mit den Systemen der Bundesländer kompatibel, und welche
Verzögerungen ergeben sich durch Medienbrüche bei der Übermittlung digitaler
Beweismittel?
14. Anhand welcher konkreten, messbaren Indikatoren bewertet das BKA die
Effektivität und den Erfolg seiner spezialisierten Einheiten im Bereich der
CSAM-Bekämpfung?
15. Welche der eingesetzten Methoden haben nach Einschätzung der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren den größten Beitrag zur
Identifizierung von Opfern und Tatverdächtigen geleistet?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirksamkeit der
eingesetzten Methoden zur Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter
Gewalt gegen Kinder weiter zu erhöhen?
Berlin, den 3. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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