Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel
Text
Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/400
21. Wahlperiode 05.06.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten
freigewordenen BAföG-Mittel
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 4. Juni 2025
gemäß Beschluss vom 5. November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6588.
Vorbemerkung
Mit Beschluss vom 5. November 2015 über den
Entschließungsantrag vom 4. November 2015 hat der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert,
ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum
31. Mai darüber zu unterrichten, wie die Länder die
Mittel eingesetzt haben, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den
Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) entlastet hat (Bundestagsdrucksache 18/6588).
Um der Berichtsanforderung des Deutschen
Bundestages nachzukommen, wurden die Länder gebeten,
die vom Deutschen Bundestag gewünschten
Informationen für das Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen. Da
hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht, sind die
Rückmeldungen auf freiwilliger Basis und in
unterschiedlichem Detailgrad erfolgt.
Datenlage
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
haben Auskunft darüber gegeben, in welcher Höhe
und wie die freigewordenen Mittel nach BAföG im
Jahr 2024 eingesetzt wurden.
Für Niedersachsen ergibt sich, wie in den Vorjahren,
dass eine detaillierte Zuordnung der freigewordenen
Mittel zu einzelnen Ausgaben bzw. Maßnahmen
aufgrund haushalterischer Spezifika nicht durch zuführen
sei. Es wurde die Gesamtsumme der Ent lastung
angegeben sowie Schwerpunktbereiche aus Bildung
und Wissenschaft, die u. a. mit freigewordenen BAföG-
Mitteln verstärkt wurden. Hamburg unterteilte seinen
Gesamtbetrag in Schul- und Hochschulbereich,
einzelne Maßnahmen wurden nicht benannt. Nach
den in Hamburg geltenden haushaltsrechtlichen
Grundsätzen ist eine unmittelbare Verknüpfung
zwischen einzelnen Erlös- und Kostenpositionen nicht
möglich. In der Gesamtschau trägt die Entlastung
durch den Bund dazu bei, die erheblichen
Verbesserungen im Bildungsbereich zu unterstützen.
Eine detaillierte Übersicht der Rückmeldungen, in der
auch weitere Spezifika erläutert werden, findet sich in
tabellarischer Form in der Anlage (siehe Anlage).
Auswertung
Im Vergleich zum Vorjahresbericht ist ein leichter
Rückgang bei der Entlastungssumme zu verzeichnen.
Die Gesamtsumme der von den Ländern
rückgemeldeten Entlastungssumme durch freigewordene
BAföG-Mittel belief sich auf rund 1,073 Mrd. Euro
(siehe Anlage in Spalte 4), das sind rund 17 Mio. Euro
weniger als für das Jahr 2023 angegeben wurden. Die
Summe ist damit wieder auf dem Niveau der
Meldungen des Jahres 2022.
∙ 11 Länder meldeten dieselbe bzw. nahezu dieselbe
Entlastungssumme für 2024 wie für das Jahr 2023
(Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt).
∙ Hamburg (–2,9 Mio. Euro), Mecklenburg-Vorpommern
(–2,4 Mio. €), Niedersachsen (–5,9 Mio. €), Schleswig-
Holstein (–2,9 Mio. €) und Thüringen (–2,8 Mio. Euro)
verzeichneten einen leichten Rückgang der
tatsächlichen BAföG-Entlastungmittel in 2024 (s. Spalte 4).
Die jeweiligen besonderen Hinweise der Länder sind
bei dieser summarischen Zusammenstellung jedoch
zu beachten. Zudem sind die zum Teil vom realen
Bedarf des Jahres abgeleiteten oder durchgeschriebenen
Summen an BAföG-Entlastungsmitteln nicht immer
maßgebend für die Ausgabenhöhe der angegebenen
Verwendungszwecke. So erhöhen sich die von
Niedersachsen angegebenen Ausgaben nach
Verwendungsbereichen, die angegebene Höhe an BAföG-
Entlastungsmitteln sinkt jedoch. Dies liegt an der nicht
möglichen, genauen Zuordnung der
Entlastungssumme.
Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 2
Zudem übersteigt der für 2024 gerechnete,
freigewordene BAföG-Anteil von Schleswig-Holstein
erneut die Verwendungsausgaben. Es wird jedoch
darauf verwiesen, dass die Entlastung im Haushalt
aufgrund des in 2015 angenommenen Beitrags erfolgt
und durchgehend zur Deckung der dargestellten
Lehrkräftestellen dient. Somit ist zu berücksichtigen,
dass die Lehrkräftestellen mit Durchschnittssätzen
berechnet werden, welche die realen Kostensätze
nicht abschließend abdecken können. Schleswig-
Holstein nutzt die Mittel somit weiterhin umfassend
für die angegebenen Lehrkräftestellen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden beim
Schulbereich mit 510,6 Mio. € rund 9,6 Mio. Euro mehr
(2023 insgesamt rd. 501 Mio. Euro) angegeben. Mit
801,6 Mio. € im Bereich der Hochschule ist dieser
Wert nahezu konstant geblieben (2023 insgesamt
rd. 800,7 Mio. Euro) (siehe Spalten 2 und 31).
Weitere Spezifika:
∙ Trotz der konstanten Werte gibt es Veränderungen
im Hochschulbereich, die auf Hamburg (–2,8 Mio. €),
Thüringen (–2 Mio. €) und Mecklenburg-Vorpommern
(–2,4 Mio. €) zurückzuführen sind. Dagegen erhöht
Niedersachsen den Bereich der Hochschulförderung
und gleicht die entsprechenden Senkungen aus
(+ 8 Mio. €). Auch das Saarland hat einen minimalen
Anstieg zu verzeichnen (+ 0,15 Mio. €).
∙ Die Veränderung im Bildungsbereich geht fast
ausschließlich auf Niedersachsen (rd. +10,5 Mio. €)
zurück. Die dort angegebene Summe für die
Personalverstärkungen in Krippen spiegelt jedoch nicht nur
freigewordene BAföG Mittel wider, da eine direkte
Zuordnung nicht möglich ist. Gleichzeitige sinkt die
Ausgabe im Bildungsbereich leicht, da in Thüringen
(rd. –0,9 Mio. €) keine freigewordenen BAföG-Mittel
mehr für die Finanzzuweisungen an Schulen in freien
Trägerschaften gegenüber 2014 berücksichtigt wurden
sowie in Hamburg ein leichter Rückgang im Bereich
der Schulbildung aufgezeigt wird (rd. –0,02 Mio. €).
1 Die Summe der „Verwendungszwecke freigewordener Mittel“
(Spalte 2 und 3) ist höher als die Summe der Entlastung durch
freigewordene BAföG-Mittel (Spalte 4), da einige Länder
aufgrund haushalterischer Spezifika die tatsächliche
Entlastungssumme nicht den Verwendungszwecken zuordnen können.
∙ Bei Sachsen gab es eine Anpassung der jeweiligen
Schwerpunkte im Bereich der Hochschulbildung,
so dass ein erhöhter Beitrag in die Verbesserung
der Lehrqualität sowie in die Neuunterbringung der
Universitätsbibliothek floss und dafür der genutzte
Anteil an freigewordenen BAföG Mitteln im Bereich
der Infrastrukturausstattung etwas zurückging.
∙ Sachsen-Anhalt gab wie im Vorjahr an, Mittel im
Hochschulbereich auch für die Ko-Finanzierung
nationaler und internationaler Forschungs- und
Fördermittel verwendet zu haben.
∙ Für den Hochschulbereich führt Nordrhein-Westfalen
die Kofinanzierung des Zukunftsvertrags Studium und
Lehre stärken auf.
∙ Schleswig-Holstein gab erneut an, die Mittel im
Jahr 2024 ausschließlich im schulischen Bereich
eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt
verwendeten die Mittel dagegen erneut ausschließlich
im Hochschulbereich.
∙ In Thüringen gab es geringfügige Änderung im
Schulbereich, wobei die Erhöhung der
Finanzierungszuweisung an Schulen durch freigewordene BAföG
Mittel entfällt.
Die Länder meldeten im Schulbereich gegenüber dem
Vorjahr überwiegend eine unveränderte Verwendung
der BAföG-Mittel: u. a. für mehr Personal (zusätzliche
Lehrkräfte, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung,
Unterrichtsvertretungen,
Weiterbildungsmaßnahmen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und
Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen
und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Einige
Länder investierten Teile der Mittel in die Ausstattung
der Berufsschulwerkstätten (Bremen) oder den
Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals
(
Mecklenburg-Vorpommern).
Auch im Hochschulbereich gaben die Länder im
Wesentlichen an, mit den freigewordenen BAföG-
Mitteln dieselben Zwecke wie im Vorjahr erfüllt zu
haben: um die Grundfinanzierung der Hochschulen
zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen
sowie die Infrastruktur und Ausstattung mit zu
finanzieren. Mittel wurden auch zur Verbesserung
der Qualität in der Lehre eingesetzt.
Drucksache 21/400Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 –
BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 3
Bundesland
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Schulbereich in 2024
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Hochschulbereich in 2024
Summe
Mittel
verwendung
Anmerkung
BMFTR
Baden-
Württemberg 60.000 60.000 114.700
60.000 Bildungsaufbruch, u. a.: 60.000
Grundfinanzierung
Hochschulen,
Universitätsmedizin,
Hochschulbau
„Bezüglich der
Verwendung der
Mittel im
Haushaltsjahr 2024
verweist Baden-
Württemberg auf
die Verwendung
der freigewordenen
Landesmittel für
den Zeitraum des
Doppelhaushalts
2015/2016. Baden-
Württemberg
rundet die
freigewordenen Mittel
auf 120 Mio. € auf.
Dargestellt werden
die tatsächlich
freigewordenen
Mittel in Höhe von
114,7 Mio. €“
Konzepte zur
Weiterentwicklung der Realschulen
Konzepte zur
Weiterentwicklung der
Ganztagsschulen
Förderung von Grundschulen
Inklusion
Medienbildung an
Grundschulen
Schaffung von zweiten
Konrektorenstellen an Real-,
Sonder- und
Gemeinschaftsschulen
Bayern 14.000 141.000 155.050
14.000 Verstärkung des Ausbaus der
ganztägigen Betreuung 106.000
Verbesserung der
Grundausstattung der Hochschulen
und Hochschulkliniken
Bayern gibt eine
Entlastungssumme
in Höhe von
155,05 Mio. € an,
die Differenz zur
Summe in Höhe
von 50 T € der
Verwendung
freigewordener
BAföG-Mittel ist
auf Rundungen
zurückzuführen.
27.000
„Stärkung der
wissenschaftsgeleiteten
Regionalisierung der
Hochschullandschaft“
8.000
„Sonstige Zwecke zur
Verbesserung der
Aufgabenerfüllung der
Hochschulen“
Berlin 34.000 32.000 66.000
12.000
Neue Schulen-Programm
– weiterer Ausbau von
Schulkapazitäten aufgrund eines
weiterhin hohen Bedarfs
(Entwicklung der Zahl der
Schülerinnen und Schüler)
3.146
Investitionspakt
Hochschulbau; anteilig für v. a.
Sanierungsmaßnahmen
bis 5 Mio. € bei Gebäuden
der Hochschulen und der
Charité-Universitätsmedizin
1.800
Schulhelfer -Leistungen
für die Pflege und Hilfe für
Schüler/innen mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf durch Schulhelfer/
innen
28.854
Investitionspakt
Wissenschaftsbauten 2017–2036;
Mitfinanzierung mittlerer
und größerer
Baumaßnahmen für die
Hochschulen und die Charité-
Universitätsmedizin
12.082
Mittel für zusätzliche
Personalressorcen im Bereich
der sonderpädagogischen
Förderung (Integration)
6.618
Mittel für den Mehrbedarf
für die Kooperation mit
Trägern der freien
Jugendhilfe im Rahmen von
Ganztagsangeboten
1.500 Ausgaben im Bereich des
Dualen Lernens
Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 4
Bundesland
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Schulbereich in 2024
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Hochschulbereich in 2024
Summe
Mittel
verwendung
Anmerkung
BMFTR
Brandenburg 22.000 15.000 37.000
22.000
Umsetzung des
Landeskonzeptes „Gemeinsames
Lernen in der Schule“ und
Maßnahmen zur
Lehrkräftegewinnung und
-qualifizierung (Gewährung
von Anrechnungsstunden,
Seiteneinsteigerqualifizierung)
11.500 Globalbudget der
Hochschulen
3.500
Projektfinanzierungen für
Hochschulen (u.a. Förderung
dualer Studienangebote,
Förderung des Wissens- und
Technologietranfers, EU-
Forschungskompetenz)
Bremen 7.591 6.900 14.491
2.328 Schulsozialarbeit 6.900 Erhöhung Grundhaushalt an
die Hochschulen
160 Ausbau Ganztagsschulen
500 Sprachförderung
1.668 Unterrichtsvertretung
1.935 Verbesserung
Lehrkräfteversorgung Inklusion
200 Stärkung Weiterbildung
600 Ausstattung
Berufsschulwerkstätten
200 Ausstattung
Ganztagsschulen
Hamburg 4.726 32.702 37.428
4.726 32.702
Nach den in
Hamburg geltenden
haushaltsrechtlichen Grundsätzen
ist eine
unmittelbare Verknüpfung
zwischen einzelnen
Erlös- und
Kostenpositionen nicht
möglich. In der
Gesamtschau trägt
die Entlastung durch
den Bund dazu bei,
die erheblichen
Verbesserungen im
Bildungsbereich zu
unterstützen.
Hessen 0 81.000 81.000
81.000 „Erhöhung der
Grundfinanzierung (Hochschulen)“
Drucksache 21/400Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 –
BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 5
Bundesland
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Schulbereich in 2024
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Hochschulbereich in 2024
Summe
Mittel
verwendung
Anmerkung
BMFTR
Mecklenburg-
Vorpommern 8.990 20.187 20.187
8.990
Maßnahmen zur
Verbesserung der schulischen
Bildung, darunter u.a. Ausbau
Ganztagsschule, kostenloses
Nachholen von
Schulabschlüssen, außerschulische
Ganztagsbetreuung, Aufbau
eines digitalen
Unterrichtshilfeportals etc.
6.435
Erhöhung der laufenden
Zuschüsse an die Hochschulen
einschließlich
Universitätsmedizinen und
außeruniversitäre Institute
„Das Land
Mecklenburg-
Vorpommern stellt
neben der BAföG-
Ent
lastung
zusätzliche Landes
mittel
sowie sonstige
zusätzliche Mittel
bereit, um den
Bereich Bildung
finanziell besser
auszustatten.“
2.903
Erhöhung der
Investitionszuschüsse für die
Hochschulen
3.334
Zuweisungen an die
Hochschulen zur Verbesserung
der Leistungsfähigkeit von
Forschung und Lehre
2.516 Verstärkung des
Bauunterhaltes an den Hochschulen
5.000 Verstärkung des
Hochschulbaus
Niedersachsen 207.015 82.061 62.594
207.015
Stufenkonzept zur
Einführung der dritten Kraft in nds.
Krippengruppen
18.061 Qualitätssicherung der
Lehrer
ausbildung
„Da die Übernahme
des BAföG durch
den Bund zu einer
Ausgabenminderung
beim Land führt und
es sich dabei nicht
um Zuweisungen
handelt, ist eine
Zuordnung nicht
möglich. Die für den
Bildungsbereich
2024 veranschlagten
Mittel übersteigen
das Volumen der
durch die
Übernahme der BAföG-
Finanzierung frei
werdenden Gelder
jedoch deutlich.
Für die Summe
der verwendeten
Mittel wurde nur
die angegebene
Entlastung in Höhe
von 62,6 Mio. €
berücksichtigt.“
64.000
Verstetigung von
Studienanfänger
plätzen im
Rahmen des
Fachhochschulentwicklungsprogramms
Nordrhein-
Westfalen 72.100 201.250 273.350
48.891 Ausbau des Offenen
Ganztags 201.250
Kofinanzierung des ZSL
(Zukunfts
vertrag Studium
und Lehre stärken)
23.209 Inklusion
Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 6
Bundesland
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Schulbereich in 2024
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Hochschulbereich in 2024
Summe
Mittel
verwendung
Anmerkung
BMFTR
Rheinland-
Pfalz 10.000 25.000 35.000
10.000
Unterstützungsfonds für
inklusivsozialintegrative
Aufgaben der Schulträger
16.056 207,25 ausfinanzierte
Dauerstellen im Hochschulbereich
Rheinland-Pfalz gibt
an, dass sich
gegenüber den Vorjahren
keine Änderung
ergeben hat und die
Mittel weiterhin wie
in der letztjährigen
Antwort im
Landeshaushalt
veranschlagt und für die
dort angegebenen
Zwecke gebunden
sind.
8.944
Ausstattung und sonstige
Sachkosten im
Hochschulbereich
Saarland 850 5.150 6.000
850 Investitionsprogramm
Ganztagsschulen 4.000
Universität des Saarlandes:
Unterstützung der
Aktivitäten der Universität in
Forschung und Lehre
1.000
Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes:
Absicherung des
bestehenden, am Fachkräftebedarf
der Region orientierten
breiten Lehrangebots und
Unterstützung der
Aktivitäten der htw saar bezüglich
Internationalisierung.
86 Hochschule für Musik Saar
65 Hochschule der Bildenden
Künste Saar
Sachsen 27.000 55.074 82.074
23.598 270 zusätzliche
Lehrerstellen 25.707
Verbesserung der Qualität
der Lehre und der Teilhabe
von Studierenden sowie
Mitarbeiterin mit
Behinderungen an Lehre und
Forschung
3.402
weiteres zusätzliches
Lehrerarbeits
vermögen
außerhalb des Stellenplanes
10.984
Verbesserung der
Infrastruktur an Hochschulen
(Geräte/Ausstattungen)
17.250
Ergänzungsausstattung
(laufender Betrieb) von
Lehre und Forschung an den
Medizinischen Fakultäten
1.133
Neuunterbringung der
Universitäts
bibliothek und
des Hörsaalzentrums an der
TU Bergakademie Freiberg
Drucksache 21/400Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 –
BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 7
Bundesland
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Schulbereich in 2024
Verwendung freigewordener
BAföG-Mittel
im Hochschulbereich in 2024
Summe
Mittel
verwendung
Anmerkung
BMFTR
Sachsen-
Anhalt 0 26.000 26.000
15.000 Grundfinanzierung der
Hochschulen
1.108
Kofinanzierung nationaler
und inter nationaler
Forschungs- und Fördermittel
500 Landesforschungsförderung
1.700 Landesgraduiertenförderung
7.692
„Investitionen in die
Hochschulmedizin
(Standorte Halle und
Magdeburg)“
Schleswig-
Holstein 36.400 37.800
36.400 Finanzierung von 728 neuen
Lehrkräften
„Schleswig-Holstein
gibt an, dass die
reale Entlastung
bezogen auf die
Ist-Ausgaben rund
37,8 Mio. € betrug.
Haushälterisch
festgehalten ist
allerdings die
seinerzeitige
Entlastungswirkung
von 36,4 Mio. €, die
in die 728 Stellen für
Lehrkräfte mündete.
Für die Summe der
verwendeten Mittel
wurde daher die
angegebene reale
Entlastung in Höhe
von 37,8 Mio. €
verwendet.“
Thüringen 5.969 18.318 24.287
5.969
Förderung von Maßnahmen
zur Bildungsgerechtigkeit
und Berufs
orientierung
18.318
Da die Übernahme des
BAföG durch den Bund zu
einer Ausgabenminderung
beim Land hinsichtlich der
Förderung von
Studierenden führte, ermöglicht die
Entlastung durch den Bund
in 2024 erhebliche
Verbesserungen im Hochschulbereich
i. H. v. 18 Mio. Euro.
Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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