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Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel

dip / drucksache 05.06.2025 · WP 21 · 21/400 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel [Deutscher Bundestag Drucksache 21/400 21. Wahlperiode 05.06.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Verwendung der 2024 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 4. Juni 2025 gemäß Beschluss vom 5. November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6588. Vorbemerkung Mit Beschluss vom 5. November 2015 über den Entschließungsantrag vom 4. November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai darüber zu unterrichten, wie die Länder die Mittel eingesetzt haben, die darauf zurückzuführen sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat (Bundestagsdrucksache 18/6588). Um der Berichtsanforderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, wurden die Länder gebeten, die vom Deutschen Bundestag gewünschten Informationen für das Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen. Da hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht, sind die Rückmeldungen auf freiwilliger Basis und in unterschiedlichem Detailgrad erfolgt. Datenlage Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Auskunft darüber gegeben, in welcher Höhe und wie die freigewordenen Mittel nach BAföG im Jahr 2024 eingesetzt wurden. Für Niedersachsen ergibt sich, wie in den Vorjahren, dass eine detaillierte Zuordnung der freigewordenen Mittel zu einzelnen Ausgaben bzw. Maßnahmen  aufgrund haushalterischer Spezifika nicht durch zuführen sei. Es wurde die Gesamtsumme der Ent lastung angegeben sowie Schwerpunktbereiche aus Bildung und Wissenschaft, die u. a. mit freigewordenen BAföG- Mitteln verstärkt wurden. Hamburg unterteilte seinen Gesamtbetrag in Schul- und Hochschulbereich, einzelne Maßnahmen wurden nicht benannt. Nach den in Hamburg geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen ist eine unmittelbare Verknüpfung zwischen einzelnen Erlös- und Kostenpositionen nicht möglich. In der Gesamtschau trägt die Entlastung durch den Bund dazu bei, die erheblichen Verbesserungen im Bildungsbereich zu unterstützen. Eine detaillierte Übersicht der Rückmeldungen, in der auch weitere Spezifika erläutert werden, findet sich in tabellarischer Form in der Anlage (siehe Anlage). Auswertung Im Vergleich zum Vorjahresbericht ist ein leichter Rückgang bei der Entlastungssumme zu verzeichnen. Die Gesamtsumme der von den Ländern rückgemeldeten Entlastungssumme durch freigewordene BAföG-Mittel belief sich auf rund 1,073 Mrd. Euro (siehe Anlage in Spalte 4), das sind rund 17 Mio. Euro weniger als für das Jahr 2023 angegeben wurden. Die Summe ist damit wieder auf dem Niveau der Meldungen des Jahres 2022. ∙ 11 Länder meldeten dieselbe bzw. nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2024 wie für das Jahr 2023 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt). ∙ Hamburg (–2,9 Mio. Euro), Mecklenburg-Vorpommern (–2,4 Mio. €), Niedersachsen (–5,9 Mio. €), Schleswig- Holstein (–2,9 Mio. €) und Thüringen (–2,8 Mio. Euro) verzeichneten einen leichten Rückgang der tatsächlichen BAföG-Entlastungmittel in 2024 (s. Spalte 4). Die jeweiligen besonderen Hinweise der Länder sind bei dieser summarischen Zusammenstellung jedoch zu beachten. Zudem sind die zum Teil vom realen Bedarf des Jahres abgeleiteten oder durchgeschriebenen Summen an BAföG-Entlastungsmitteln nicht immer maßgebend für die Ausgabenhöhe der angegebenen Verwendungszwecke. So erhöhen sich die von Niedersachsen angegebenen Ausgaben nach Verwendungsbereichen, die angegebene Höhe an BAföG- Entlastungsmitteln sinkt jedoch. Dies liegt an der nicht möglichen, genauen Zuordnung der Entlastungssumme. Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 2 Zudem übersteigt der für 2024 gerechnete, freigewordene BAföG-Anteil von Schleswig-Holstein erneut die Verwendungsausgaben. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass die Entlastung im Haushalt aufgrund des in 2015 angenommenen Beitrags erfolgt und durchgehend zur Deckung der dargestellten Lehrkräftestellen dient. Somit ist zu berücksichtigen, dass die Lehrkräftestellen mit Durchschnittssätzen berechnet werden, welche die realen Kostensätze nicht abschließend abdecken können. Schleswig- Holstein nutzt die Mittel somit weiterhin umfassend für die angegebenen Lehrkräftestellen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden beim Schulbereich mit 510,6 Mio. € rund 9,6 Mio. Euro mehr (2023 insgesamt rd. 501 Mio. Euro) angegeben. Mit 801,6 Mio. € im Bereich der Hochschule ist dieser Wert nahezu konstant geblieben (2023 insgesamt rd. 800,7 Mio. Euro) (siehe Spalten 2 und 31). Weitere Spezifika: ∙ Trotz der konstanten Werte gibt es Veränderungen im Hochschulbereich, die auf Hamburg (–2,8 Mio. €), Thüringen (–2 Mio. €) und Mecklenburg-Vorpommern (–2,4 Mio. €) zurückzuführen sind. Dagegen erhöht Niedersachsen den Bereich der Hochschulförderung und gleicht die entsprechenden Senkungen aus (+ 8 Mio. €). Auch das Saarland hat einen minimalen Anstieg zu verzeichnen (+ 0,15 Mio. €). ∙ Die Veränderung im Bildungsbereich geht fast ausschließlich auf Niedersachsen (rd. +10,5 Mio. €) zurück. Die dort angegebene Summe für die Personalverstärkungen in Krippen spiegelt jedoch nicht nur freigewordene BAföG Mittel wider, da eine direkte Zuordnung nicht möglich ist. Gleichzeitige sinkt die Ausgabe im Bildungsbereich leicht, da in Thüringen (rd. –0,9 Mio. €) keine freigewordenen BAföG-Mittel mehr für die Finanzzuweisungen an Schulen in freien Trägerschaften gegenüber 2014 berücksichtigt wurden sowie in Hamburg ein leichter Rückgang im Bereich der Schulbildung aufgezeigt wird (rd. –0,02 Mio. €). 1 Die Summe der „Verwendungszwecke freigewordener Mittel“ (Spalte 2 und 3) ist höher als die Summe der Entlastung durch freigewordene BAföG-Mittel (Spalte 4), da einige Länder aufgrund haushalterischer Spezifika die tatsächliche Entlastungssumme nicht den Verwendungszwecken zuordnen können. ∙ Bei Sachsen gab es eine Anpassung der jeweiligen Schwerpunkte im Bereich der Hochschulbildung, so dass ein erhöhter Beitrag in die Verbesserung der Lehrqualität sowie in die Neuunterbringung der Universitätsbibliothek floss und dafür der genutzte Anteil an freigewordenen BAföG Mitteln im Bereich der Infrastrukturausstattung etwas zurückging. ∙ Sachsen-Anhalt gab wie im Vorjahr an, Mittel im Hochschulbereich auch für die Ko-Finanzierung nationaler und internationaler Forschungs- und Fördermittel verwendet zu haben. ∙ Für den Hochschulbereich führt Nordrhein-Westfalen die Kofinanzierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken auf. ∙ Schleswig-Holstein gab erneut an, die Mittel im Jahr 2024 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Mittel dagegen erneut ausschließlich im Hochschulbereich. ∙ In Thüringen gab es geringfügige Änderung im Schulbereich, wobei die Erhöhung der Finanzierungszuweisung an Schulen durch freigewordene BAföG Mittel entfällt. Die Länder meldeten im Schulbereich gegenüber dem Vorjahr überwiegend eine unveränderte Verwendung der BAföG-Mittel: u. a. für mehr Personal (zusätzliche Lehrkräfte, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsvertretungen, Weiterbildungsmaßnahmen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Einige Länder investierten Teile der Mittel in die Ausstattung der Berufsschulwerkstätten (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals ( Mecklenburg-Vorpommern). Auch im Hochschulbereich gaben die Länder im Wesentlichen an, mit den freigewordenen BAföG- Mitteln dieselben Zwecke wie im Vorjahr erfüllt zu haben: um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur und Ausstattung mit zu finanzieren. Mittel wurden auch zur Verbesserung der Qualität in der Lehre eingesetzt. Drucksache 21/400Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 3 Bundesland Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Schulbereich in 2024 Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Hochschulbereich in 2024 Summe Mittel verwendung Anmerkung BMFTR Baden- Württemberg 60.000 60.000 114.700 60.000 Bildungsaufbruch, u. a.: 60.000 Grundfinanzierung Hochschulen, Universitätsmedizin, Hochschulbau „Bezüglich der Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2024 verweist Baden- Württemberg auf die Verwendung der freigewordenen Landesmittel für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2015/2016. Baden- Württemberg rundet die freigewordenen Mittel auf 120 Mio. € auf. Dargestellt werden die tatsächlich freigewordenen Mittel in Höhe von 114,7 Mio. €“ Konzepte zur Weiterentwicklung der Realschulen Konzepte zur Weiterentwicklung der Ganztagsschulen Förderung von Grundschulen Inklusion Medienbildung an Grundschulen Schaffung von zweiten Konrektorenstellen an Real-, Sonder- und Gemeinschaftsschulen Bayern 14.000 141.000 155.050 14.000 Verstärkung des Ausbaus der ganztägigen Betreuung 106.000 Verbesserung der Grundausstattung der Hochschulen und Hochschulkliniken Bayern gibt eine Entlastungssumme in Höhe von 155,05 Mio. € an, die Differenz zur Summe in Höhe von 50 T € der Verwendung freigewordener BAföG-Mittel ist auf Rundungen zurückzuführen. 27.000 „Stärkung der wissenschaftsgeleiteten Regionalisierung der Hochschullandschaft“ 8.000 „Sonstige Zwecke zur Verbesserung der Aufgabenerfüllung der Hochschulen“ Berlin 34.000 32.000 66.000 12.000 Neue Schulen-Programm – weiterer Ausbau von Schulkapazitäten aufgrund eines weiterhin hohen Bedarfs (Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler) 3.146 Investitionspakt Hochschulbau; anteilig für v. a. Sanierungsmaßnahmen bis 5 Mio. € bei Gebäuden der Hochschulen und der Charité-Universitätsmedizin 1.800 Schulhelfer -Leistungen für die Pflege und Hilfe für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch Schulhelfer/ innen 28.854 Investitionspakt Wissenschaftsbauten 2017–2036; Mitfinanzierung mittlerer und größerer Baumaßnahmen für die Hochschulen und die Charité- Universitätsmedizin 12.082 Mittel für zusätzliche Personalressorcen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung (Integration) 6.618 Mittel für den Mehrbedarf für die Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe im Rahmen von Ganztagsangeboten 1.500 Ausgaben im Bereich des Dualen Lernens Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 4 Bundesland Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Schulbereich in 2024 Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Hochschulbereich in 2024 Summe Mittel verwendung Anmerkung BMFTR Brandenburg 22.000 15.000 37.000 22.000 Umsetzung des Landeskonzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“ und Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung und -qualifizierung (Gewährung von Anrechnungsstunden, Seiteneinsteigerqualifizierung) 11.500 Globalbudget der Hochschulen 3.500 Projektfinanzierungen für Hochschulen (u.a. Förderung dualer Studienangebote, Förderung des Wissens- und Technologietranfers, EU- Forschungskompetenz) Bremen 7.591 6.900 14.491 2.328 Schulsozialarbeit 6.900 Erhöhung Grundhaushalt an die Hochschulen 160 Ausbau Ganztagsschulen 500 Sprachförderung 1.668 Unterrichtsvertretung 1.935 Verbesserung Lehrkräfteversorgung Inklusion 200 Stärkung Weiterbildung 600 Ausstattung Berufsschulwerkstätten 200 Ausstattung Ganztagsschulen Hamburg 4.726 32.702 37.428 4.726 32.702 Nach den in Hamburg geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen ist eine unmittelbare Verknüpfung zwischen einzelnen Erlös- und Kostenpositionen nicht möglich. In der Gesamtschau trägt die Entlastung durch den Bund dazu bei, die erheblichen Verbesserungen im Bildungsbereich zu unterstützen. Hessen 0 81.000 81.000 81.000 „Erhöhung der Grundfinanzierung (Hochschulen)“ Drucksache 21/400Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 – BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 5 Bundesland Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Schulbereich in 2024 Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Hochschulbereich in 2024 Summe Mittel verwendung Anmerkung BMFTR Mecklenburg- Vorpommern 8.990 20.187 20.187 8.990 Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Bildung, darunter u.a. Ausbau Ganztagsschule, kostenloses Nachholen von Schulabschlüssen, außerschulische Ganztagsbetreuung, Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals etc. 6.435 Erhöhung der laufenden Zuschüsse an die Hochschulen einschließlich Universitätsmedizinen und außeruniversitäre Institute „Das Land Mecklenburg- Vorpommern stellt neben der BAföG- Ent lastung  zusätzliche Landes mittel sowie sonstige zusätzliche Mittel bereit, um den Bereich Bildung finanziell besser auszustatten.“ 2.903 Erhöhung der Investitionszuschüsse für die Hochschulen 3.334 Zuweisungen an die Hochschulen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Forschung und Lehre 2.516 Verstärkung des Bauunterhaltes an den Hochschulen 5.000 Verstärkung des Hochschulbaus Niedersachsen 207.015 82.061 62.594 207.015 Stufenkonzept zur Einführung der dritten Kraft in nds. Krippengruppen 18.061 Qualitätssicherung der Lehrer ausbildung „Da die Übernahme des BAföG durch den Bund zu einer Ausgabenminderung beim Land führt und es sich dabei nicht um Zuweisungen handelt, ist eine Zuordnung nicht möglich. Die für den Bildungsbereich 2024 veranschlagten Mittel übersteigen das Volumen der durch die Übernahme der BAföG- Finanzierung frei werdenden Gelder jedoch deutlich. Für die Summe der verwendeten Mittel wurde nur die angegebene Entlastung in Höhe von 62,6 Mio. € berücksichtigt.“ 64.000 Verstetigung von Studienanfänger plätzen im Rahmen des Fachhochschulentwicklungsprogramms Nordrhein- Westfalen 72.100 201.250 273.350 48.891 Ausbau des Offenen Ganztags 201.250 Kofinanzierung des ZSL (Zukunfts vertrag Studium und Lehre stärken) 23.209 Inklusion Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 6 Bundesland Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Schulbereich in 2024 Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Hochschulbereich in 2024 Summe Mittel verwendung Anmerkung BMFTR Rheinland- Pfalz 10.000 25.000 35.000 10.000 Unterstützungsfonds für inklusivsozialintegrative Aufgaben der Schulträger 16.056 207,25 ausfinanzierte Dauerstellen im Hochschulbereich Rheinland-Pfalz gibt an, dass sich gegenüber den Vorjahren keine Änderung ergeben hat und die Mittel weiterhin wie in der letztjährigen Antwort im Landeshaushalt veranschlagt und für die dort angegebenen Zwecke gebunden sind. 8.944 Ausstattung und sonstige Sachkosten im Hochschulbereich Saarland 850 5.150 6.000 850 Investitionsprogramm Ganztagsschulen 4.000 Universität des Saarlandes: Unterstützung der Aktivitäten der Universität in Forschung und Lehre 1.000 Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes: Absicherung des bestehenden, am Fachkräftebedarf der Region orientierten breiten Lehrangebots und Unterstützung der Aktivitäten der htw saar bezüglich Internationalisierung. 86 Hochschule für Musik Saar 65 Hochschule der Bildenden Künste Saar Sachsen 27.000 55.074 82.074 23.598 270 zusätzliche Lehrerstellen 25.707 Verbesserung der Qualität der Lehre und der Teilhabe von Studierenden sowie Mitarbeiterin mit Behinderungen an Lehre und Forschung 3.402 weiteres zusätzliches Lehrerarbeits vermögen außerhalb des Stellenplanes 10.984 Verbesserung der Infrastruktur an Hochschulen (Geräte/Ausstattungen) 17.250 Ergänzungsausstattung (laufender Betrieb) von Lehre und Forschung an den Medizinischen Fakultäten 1.133 Neuunterbringung der Universitäts bibliothek und des Hörsaalzentrums an der TU Bergakademie Freiberg Drucksache 21/400Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 – BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER 2024 IN DEN LANDESHAUSHALTEN FREIGEWORDENEN BAFÖG MITTEL 7 Bundesland Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Schulbereich in 2024 Verwendung freigewordener BAföG-Mittel im Hochschulbereich in 2024 Summe Mittel verwendung Anmerkung BMFTR Sachsen- Anhalt 0 26.000 26.000 15.000 Grundfinanzierung der Hochschulen 1.108 Kofinanzierung nationaler und inter nationaler Forschungs- und Fördermittel 500 Landesforschungsförderung 1.700 Landesgraduiertenförderung 7.692 „Investitionen in die Hochschulmedizin (Standorte Halle und Magdeburg)“ Schleswig- Holstein 36.400 37.800 36.400 Finanzierung von 728 neuen Lehrkräften „Schleswig-Holstein gibt an, dass die reale Entlastung bezogen auf die Ist-Ausgaben rund 37,8 Mio. € betrug. Haushälterisch festgehalten ist allerdings die seinerzeitige Entlastungswirkung von 36,4 Mio. €, die in die 728 Stellen für Lehrkräfte mündete. Für die Summe der verwendeten Mittel wurde daher die angegebene reale Entlastung in Höhe von 37,8 Mio. € verwendet.“ Thüringen 5.969 18.318 24.287 5.969 Förderung von Maßnahmen zur Bildungsgerechtigkeit und Berufs orientierung 18.318 Da die Übernahme des BAföG durch den Bund zu einer Ausgabenminderung beim Land hinsichtlich der Förderung von Studierenden führte, ermöglicht die Entlastung durch den Bund in 2024 erhebliche Verbesserungen im Hochschulbereich i. H. v. 18 Mio. Euro. Drucksache 21/400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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