polradar

Organisationsstruktur, Haushaltskapitel, Personalbedarfe, ressortübergreifende Finanzierungen sowie Sach- und Repräsentationsausgaben im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

dip / drucksache 16.09.2026 · WP 21 · 21/8035 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Organisationsstruktur, Haushaltskapitel, Personalbedarfe, ressortübergreifende Finanzierungen sowie Sach- und Repräsentationsausgaben im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Deutscher Bundestag Drucksache 21/8035 21. Wahlperiode 16.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD Organisationsstruktur, Haushaltskapitel, Personalbedarfe, ressortübergreifende Finanzierungen sowie Sach- und Repräsentationsausgaben im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Die Fragesteller halten eine umfassende Offenlegung der Organisations- und Finanzstruktur des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) für dringend erforderlich. Der Einzelplan 30 umfasst im Haushalt 2026 Ausgaben in Höhe von ca. 21,8 Mrd. Euro (Rückgang gegenüber 2025) bei stabiler Stellenzahl von rund 1 398 Planstellen bzw. Stellen und sächlichen Verwaltungsausgaben von ca. 162 Mio. Euro (www.bundeshaushalt.de/st atic/daten/2026/soll/draft/epl30.pdf). Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht zum Einzelplan 30 begrenzte Flexibilität durch Bund-Länder-Vereinbarungen, Herausforderungen bei der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe sowie Prüfungsbedarf bei Kompetenzzentren und verstetigten Programmen (www.bundesrechnungsho f.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2026/30-volltex t.pdf). Insbesondere vor dem Hintergrund des Ressortzuschnitts 2025 (Integration der Raumfahrt), der Nutzung von Sondervermögen (Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität [SVIK] und Klima- und Transformationsfonds [KTF]) für forschungsnahe Projekte sowie des unklaren Verhältnisses von Kosten und Nutzen bei Maßnahmen zum Bürokratieabbau ist nach Auffassung der Fragesteller Transparenz zu Personal (einschließlich Freistellungen und struktureller Finanzierung), Liegenschaften, Ausstattung, Koordinierungsstellen, externen Beratungskosten, Veranstaltungen, Erfolgskontrolle und Querfinanzierungen notwendig. Nur so lassen sich in ihren Augen Doppelstrukturen, ineffiziente Ausgaben für externe Beratung, Repräsentation oder ideologisch geprägte Forschung sowie Abgrenzungsprobleme zwischen regulärem Haushalt und Sondervermögen identifizieren. Dies dient in den Augen der Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]) und der Vermeidung unnötiger Belastungen der Steuerzahler. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie gliedert sich der Einzelplan 30 für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 nach Kapiteln auf (bitte alle Kapitel unter Angabe ihrer vollständigen Bezeichnung und ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeit auflisten)?  2. Welche wesentlichen Änderungen an der Kapitelstruktur (Neuordnung, Zusammenlegung oder Streichung von Kapiteln) wurden im Zuge des Ressortzuschnitts 2025 vorgenommen?  3. Wie hoch sind die Gesamtausgaben pro Kapitel (Soll-Werte 2024, 2025 und 2026), und wie verteilen sich diese innerhalb der Kapitel auf die Hauptgruppen (insbesondere Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Zuweisungen und Investitionen)?  4. Wie viele Planstellen (Beamte) und Stellen (Tarifbeschäftigte) sind aktuell in den jeweiligen Kapiteln des Einzelplans 30 ausgebracht (bitte nach Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie nach dem Status besetzt, unbesetzt, Leerstellen, kw (künftig wegfallend)- und ku (künftig umzuwandeln)-Vermerke aufschlüsseln)?  5. Wie viele Beamte befinden sich derzeit in einer Freistellung, aus welchem Grund und für welche Dauer sind sie jeweils freigestellt?  6. Ist im BMFTR Personal etatisiert, das Aufgaben in anderen Ressorts oder in ressortübergreifenden Projektgruppen wahrnimmt, und wenn ja, in welchen Kapiteln und Titeln?  7. Wie lässt sich die stabile Zahl von 1 398 Planstellen bzw. Stellen mit der rückläufigen Entwicklung des Gesamthaushalts (Einzelplan 30) vereinbaren, ohne dass hierdurch ein strukturelles Defizit in der Finanzierung der Personalausgaben entsteht, und inwieweit sind für die Besetzung dieser Stellen dauerhaft im Kernhaushalt abgesicherte Mittel vorhanden oder werden hier (auch anteilig) Instrumente wie globale Minderausgaben oder Sondervermögen zur Deckung struktureller Personalkosten herangezogen?  8. Nach welchen Kriterien erfolgt die systematische Personalbedarfsermittlung in den neuen Fachabteilungen (z. B. Raumfahrt, Technologische Souveränität), und inwiefern wurden hierbei gegebenenfalls Synergieeffekte durch die Zusammenlegung von Aufgabenbereichen berücksichtigt?  9. In welchen spezifischen Titeln und Kapiteln des Einzelplans 30 sind Mittel für gemeinsame Projekte mit anderen Bundesministerien (z. B. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE], Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung [BMDS], Bundesministerium für Verkehr [BMV]) hinterlegt (bitte nach Projektname, Partnerressort und Kapitelnummer aufschlüsseln)? 10. Fließen Mittel aus dem Einzelplan 30 als Zuweisungen oder Erstattungen an andere Einzelpläne der Bundesverwaltung, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Zwecke werden sie jeweils verwendet? 11. Welche Spiegelreferate oder Koordinierungsstellen existieren im BMFTR speziell für die Abstimmung mit der Europäischen Union sowie für die Betreuung internationaler Organisationen (z. B. Europäische Weltraumorganisation [ESA], EU-Agentur für das Weltraumprogramm [EUSPA], Europäische Organisation für Kernforschung [CERN]), wie ist deren personelle Ausstattung (Stellen, Besoldungsgruppen), und wie wird sichergestellt, dass diese Stellen nicht lediglich administrative Doppelstrukturen zu den operativen Stellen in den Fachreferaten oder bei den Projektträgern bilden? 12. Welche Liegenschaften und Standorte einschließlich Nebenstellen und angemietete Objekte sind dem BMFTR haushalterisch zugeordnet (bitte für jedes Objekt die Adresse, die Nutzfläche und die jährlichen Kosten, aufgeschlüsselt nach Miete, Energie und Unterhalt, sowie die jeweiligen Kapitel- und Titelnummern angeben, unter denen diese Kosten veranschlagt werden)? 13. Wie hoch waren die Ausgaben für IT-Hardware, Software und die Digitalisierung der Verwaltung einschließlich der zentralen IT-Steuerung und IT- Wartung in den Jahren 2024 und 2025 sowie im Jahr 2026 bis zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage (bitte nach den jeweiligen Kapiteln und Titeln aufschlüsseln)? 14. Werden in Kapiteln des Einzelplans 30 Mittel aus Sondervermögen, insbesondere aus dem KTF und dem SVIK, bewirtschaftet, und wenn ja, in welchen Kapiteln und Titeln (bitte Höhe und Verwendung der jeweiligen Mittel angeben und insbesondere nach Personal-, Sach- und Förderausgaben aufschlüsseln)? 15. Werden aus diesen Sondervermögen gegebenenfalls auch Verwaltungsaufwendungen für reguläre bundesministerielle Aufgaben, etwa für Personal oder IT-Infrastruktur, unmittelbar finanziert, wenn ja, welche Verwaltungsaufwendungen betrifft dies, und welchen Titeln sind diese jeweils zugeordnet? 16. Wurden seit der Neuorganisation des BMFTR Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelstrukturen ergriffen, insbesondere in der Forschungsförderung und der Projektträgerverwaltung, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und welche finanziellen Auswirkungen sind damit in den jeweiligen Kapiteln verbunden bzw. geplant? 17. Welche Schlussfolgerungen zieht das BMFTR aus den Ausführungen des Bundesrechnungshofes zur globalen Minderausgabe im Haushalt 2026, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls vorgesehen, um die globale Minderausgabe zu erwirtschaften? 18. Welche Zahlungen, Pflichtbeiträge oder freiwilligen Zuweisungen fließen aus dem Einzelplan 30 direkt oder indirekt an die Europäische Union bzw. an durch die EU betriebene Organisationen (z. B. ESA, EUSPA, fusionierte Forschungseinrichtungen; bitte für die Haushaltsjahre von 2024 bis 2026 nach den jeweiligen Kapiteln und Titeln aufschlüsseln und den Zweck dieser Zahlungen erläutern)? 19. Gibt es innerhalb des Einzelplans 30 Titel, die ausdrücklich für die Kofinanzierung EU-geförderter Projekte vorgesehen sind, wenn ja, welche Titel sind dies, und wie hoch sind die jeweiligen Mittelansätze sowie die Anteile der EU- und der nationalen Finanzierung? 20. Wie hoch waren bzw. sind die jährlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und externe Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren von 2024 bis 2026 (bitte nach Haushaltsjahr, Verwendungszweck und Medienart aufschlüsseln)? 21. Welche Ausgaben sind in den Haushaltsjahren von 2024 bis 2026 für Repräsentation, visuelle Kommunikation, insbesondere Foto- und Videoproduktionen sowie Imagekampagnen, und für Styling-, Visagistik- oder sonstige persönliche Dienstleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Leitungsebene angefallen bzw. veranschlagt (bitte nach Haushaltsjahren, Verwendungszwecken sowie den jeweiligen Kapiteln und Titeln aufschlüsseln; sofern entsprechende Ausgaben nicht oder nicht gesondert erfasst werden, bitte die Gründe hierfür erläutern)? 22. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den bundesministeriellen Fuhrpark (Anschaffung bzw. Leasing, Unterhalt, Treibstoffe, Fahrerdienst) sowie für Dienstreisen (Reisekosten, Flüge, Übernachtungen, Tagegelder) des Bundesforschungsministeriums, aufgeschlüsselt nach Leitungsebene und Fachpersonal? 23. Wie viele Veranstaltungen (z. B. Fachkonferenzen, Parlamentarische Abende, Tage der offenen Tür, Bürgerdialoge, Roadshows) hat das BMFTR in den Jahren von 2024 und 2025 durchgeführt, und wie viele sind für 2026 geplant (bitte tabellarisch nach Titel bzw. Name der Veranstaltung, Datum, Ort und Zweck auflisten)? 24. Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten pro Veranstaltung (vgl. Frage 23), und wie schlüsseln sich diese Kosten innerhalb der Veranstaltung auf (bitte nach Catering, Raummiete, Location, Veranstaltungstechnik, externem Event-Management sowie spezifischen Werbemaßnahmen und Broschüren für das jeweilige Event aufschlüsseln)? 25. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der eventbezogenen Kosten an den Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Einzelplan 30 in den jeweiligen Haushaltsjahren? 26. Wie hoch waren die Ausgaben des BMFTR für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Jahren von 2024 und 2025, und welche Mittel sind dafür im Jahr 2026 (aufgeschlüsselt nach Titeln) veranschlagt (bitte für die fünf größten Auftragnehmer sowie die jeweiligen Zwecke der Beauftragung auflisten)? 27. Wie hoch war bzw. ist in den Jahren von 2024 bis 2026 jeweils die Gesamtsumme der Fördermittel, die durch externe Projektträger bewirtschaftet wurden bzw. werden, in absoluten Zahlen und als Anteil am Gesamtetat des BMFTR, und wie hoch waren bzw. sind in diesen Jahren jeweils die administrativen Kosten für die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben? 28. Werden aus dem Einzelplan 30 im Haushaltsjahr 2026 Nichtregierungsorganisationen (Organisationen, die nicht anerkannte Forschungseinrichtungen sind, sondern primär anderen Zwecken als der Forschung dienen) oder zivilgesellschaftliche Vereine gefördert, wenn ja, welche, aus welchen Titeln, und in welcher Höhe? 29. An welchen privatrechtlichen Unternehmen oder Gesellschaften, beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), ist die Bundesrepublik Deutschland über das BMFTR derzeit gegebenenfalls unmittelbar oder mittelbar beteiligt, erhalten diese Gesellschaften gegebenenfalls Zuschüsse aus dem Einzelplan 30 für ihren laufenden Betrieb, wenn ja, welche Gesellschaften erhalten Zuschüsse, in welcher Höhe, und aus welchen Kapiteln und Titeln? 30. Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) und welche finanziellen Mittel sind im Einzelplan 30 für Gleichstellungs-, Diversitäts- oder Inklusionsbeauftragte sowie für entsprechende Förderprogramme oder Schulungen veranschlagt? 31. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Gesamtkosten (inklusive Personalaufwand für Projektgruppen, externe Beratungskosten und IT- Investitionen), die seit dem Jahr 2024 spezifisch für Maßnahmen zum „Bürokratieabbau“ oder zur „Verwaltungsmodernisierung“ im Einzelplan 30 aufgewendet wurden? 32. Wie hoch ist der tatsächlich nachgewiesene Entlastungseffekt für die Wirtschaft im Bereich des Einzelplans 30 bisher realisiert worden, und mit welcher Methodik wird dieser „Abbau“ validiert, um sicherzustellen, dass es sich nicht um eine bloße Verlagerung von Aufwand (z. B. von Behörden auf Forschungseinrichtungen) handelt? 33. Inwieweit stehen die Kosten für externe Beratungsleistungen zur Prozessoptimierung im Verhältnis zu den tatsächlich erreichten Einsparungen bei den Sach- und Verwaltungsausgaben? 34. Nach welchen fachlichen, wissenschaftlichen und haushalterischen Kriterien wählt das BMFTR die zu fördernden Forschungsprojekte aus, wie wird dabei die wissenschaftliche und politische Unabhängigkeit des Auswahlverfahrens berücksichtigt, und wie verteilen sich die Fördermittel auf technische Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung sowie gesellschafts- und transformationsbezogene Forschung? 35. Welche quantitativen und qualitativen Verfahren der Erfolgskontrolle wendet das BMFTR bei geförderten Projekten an, anhand welcher Kriterien wird die Zielerreichung bewertet, wie viele Projekte wurden in den Jahren 2024 und 2025 vorzeitig beendet, und aus welchen Gründen erfolgte die jeweilige Beendigung? 36. Welche organisatorischen und verfahrensbezogenen Vorkehrungen bestehen im BMFTR zur internen Revision sowie zur Vermeidung einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Verwendung von Mitteln bei der Vergabe von Forschungsförderungen und externen Beratungsaufträgen, und welche Änderungen wurden im Zuge der Neuorganisation 2025 gegebenenfalls vorgenommen? Berlin, den 2. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen