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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) 3002 Betreuung sowie zur Internationalisierung in den Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten beitragen, indem die Entwicklung zukunftsweisender Konzepte für die Bildungsstätten der Zukunft unterstützt wird. Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016–2026 wird eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung fortgesetzt, um Erwachsene auf den unteren Kompetenzstufen zu erreichen, sie zum Weiterlernen zu motivieren und ihnen adäquate Angebote zu machen. Ziel der Studien- und Bildungsfinanzierung der Bundesregierung ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und jungen Menschen Chancen zu eröffnen. Daher muss das BAföG attraktiver, moderner und flexibler werden. Mit dem 27. BAföG- Änderungsgesetz wurde 2022 dazu ein erster wichtiger Schritt gegangen. Zum Schuljahr/Wintersemester 2024/2025 wird mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz eine weitere BAföG-Novelle in Kraft treten. Der berufliche Aufstieg zum Meister, Fachwirt, Erzieher oder zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss wird Schritt für Schritt über alle beruflichen Fortbildungsstufen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert, um Berufskarrieren gezielter zu unterstützen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche Begabtenförderung und das Deutschlandstipendium richten sich an den besonders begabten und leistungsfähigen Nachwuchs. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer gesellschaftlich breit getragenen und facettenreichen Stipendienkultur in Deutschland. Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf SDG 4 ein sowie u. a. auch auf SDG 9 und 10. Überblick zum Kapitel 3002 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 12 476 Gesamteinnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 12 476 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 438 11 838 -400 10 091 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 273 775 4 387 722 -113 947 158 792 5 239 811 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 714 852 1 320 457 +394 395 4 133 79 215 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 6 000 065 5 720 017 +280 048 162 925 5 329 117 davon flexibilisiert.................................................... 63 091 57 956 +5 135 92 60 889 davon nicht flexibilisiert........................................... 5 936 974 5 662 061 +274 913 162 833 5 268 228 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 530 990 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 488 140 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 406 800 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 374 650 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 251 950 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 9 450 - 8 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 162 01 -142 Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 11 000 11 000 12 471 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (197) Titelgruppe 02 Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (6) (6) Erläuterungen: Zinsen und Tilgung werden vom Bundesverwaltungsamt eingezogen. 162 21 -142 Zinsen 1 1 - 182 21 -142 Tilgung 5 5 5 Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tgr. 30. Ausgenommen sind Tit. 882 01, Tgr. 20 und Tgr. 70. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 681 01 -142 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation 262 910 268 000 12 692 263 454 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 202 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 47 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 49 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 52 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 52 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3003 Tit. 685 08. - 9 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 681 01 4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3004 Tit. 272 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuwendungen an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zur Förderung der Internationalität deutscher Hochschulen, der internationalen Mobilität für Studien- und Forschungsaufenthalte und zur Stärkung des Europäischen Hochschulraums (Bologna)..................................................................... 139 820 2. Transnationale Bildungsprojekte, u. a. mit der Türkisch- Deutschen Universität (TDU) in der Türkei, der German-Jordanian University (GJU) in Jordanien, der German University in Cairo (GCU), der German University of Technology in Maskat/Oman (GUtech).......................................................................................... 10 600 3. Zuwendungen an die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung von internationalen Spitzenforschenden durch Forschungsstipendien und Forschungspreise (insbesondere Alexander von Humboldt-Professur, Alexander von Humboldt-Professur für künstliche Intelligenz sowie Sofja-Kovalevskaja-Preis).................................... 88 400 4. MPG-Graduate-Schools.................................................................. 6 700 5. Schaffung von Europäischen Hochschulnetzwerken...................... 11 000 6. Weitere profilbildende Maßnahmen im Bereich des Studenten- und Wissenschaftleraustauschs sowie der Internationalisierung von Hochschulen und des Bologna-Prozesses, auch in der Digitalisierung........................................................................................... 6 390 7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Wettbewerb “Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“/Akademikerprogramm (2008 beendet) und sonstige Zuschüsse der EU............................................................................... - Zusammen............................................................................................ 262 910 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 1 629 Programmmanagement........................................................................ 58 davon Fachinformationen................................................................................ 58 Ausgaben für Investitionen 882 01 -129 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen 1 616 878 1 250 000 - Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. - 10 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 882 01 Erläuterungen: Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen digitalen Bildungsinfrastruktur in Schulen. Rechtliche Grundlagen bilden die seit dem 16. Mai 2019 von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zum Digitalpakt Schule. Mehr wegen Anpassung an Bedarf. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 10 Tgr. 10 Begabtenförderung (496 583) (464 723) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 681 10 -142 Zuschüsse an Begabtenförderungswerke 342 877 342 877 293 980 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 292 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 77 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 78 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 68 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 68 500 T€ Haushaltsvermerk: Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc- Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt werden. Die Begabtenförderwerke können im Rahmen der Zuwendung Pauschalen für Verwaltungs- und Auswahlkosten sowie für die Betreuungskosten erhalten und zusätzlich bis zu 6 Prozent der Zuwendungssumme für Betreuungskosten einsetzen. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Studienförderung............................................................................. 267 877 2. Promotionsförderung....................................................................... 73 000 3. Wissenschaftliche Begleitung.......................................................... 2 000 Zusammen............................................................................................ 342 877 - 11 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 681 10 (Titelgruppe 10) Der Bund gewährt an folgende rechtlich selbstständige Begabtenförderungswerke Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendium für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben: 1. Avicenna-Studienwerk 2. Cusanuswerk 3. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk 4. Evangelisches Studienwerk Villigst 5. Friedrich-Ebert-Stiftung 6. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 7. Hanns-Seidel-Stiftung 8. Hans-Böckler-Stiftung 9. Heinrich-Böll-Stiftung 10. Konrad-Adenauer-Stiftung 11. Rosa-Luxemburg-Stiftung 12. Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH 13. Studienstiftung des deutschen Volkes Die Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke der oben genannten politischen Stiftungen (Nrn. 5 - 7 und 9 - 11) können zusammen bis zu 110 000 T€ betragen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 16 davon Fachinformationen................................................................................ - 681 11 -144 Begabtenförderung Berufliche Bildung 99 706 69 706 57 263 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 23 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 900 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung der Weiterbildung begabter junger Berufstätiger unter Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter Personengruppen (Weiterbildungsstipendien)................................................ 39 620 2. Stipendien für Studien von beruflich Begabten mit exzellenten Leistungen nach besonderem Auswahlverfahren (Aufstiegsstipendien).......................................................................................... 54 086 3. Maßnahmen wissenschaftlicher Begleitung des Programms sowie Entwicklung von Angeboten für Begabte der beruflichen Bildung................................................................................................ 6 000 Zusammen............................................................................................ 99 706 Aus dem Ansatz werden auch Verwaltungskosten an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) geleistet. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 507 davon Fachinformationen................................................................................ - - 12 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 681 11 (Titelgruppe 10) Mehr wegen Anpassung an Bedarf. 681 12 -142 Deutschlandstipendium 42 000 40 000 38 289 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................... 39 260 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Stipendienmittel............................................................................... 36 400 2. Akquisekostenpauschale................................................................. 4 700 3. Programmunterstützende Maßnahmen........................................... 900 Zusammen............................................................................................ 42 000 Das Deutschlandstipendium stellt als Finanzierungspartnerschaft zwischen privaten Fördernden und Öffentlicher Hand eine der Säulen der Begabtenförderung für Studierende in Deutschland dar. Die Rechtsgrundlage bildet das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Die Stipendien werden von den Hochschulen selbstständig nach den Kriterien Leistung, Begabung und Engagement einkommensunabhängig vergeben. Darüber hinaus werden programmunterstützende Maßnahmen durchgeführt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 720 davon Fachinformationen................................................................................ 320 685 11 -142 Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs 12 000 12 140 10 800 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 6 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€ Erläuterungen: Um Anreize zu besonders qualifizierten Leistungen im Bildungswesen zu schaffen und die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung im Bildungswesen zu unterstützen, fördert der Bund bundesweit bedeutsame Wettbewerbe sowie wettbewerbsbegleitende und -ergänzende Maßnahmen. Hierzu gehören: 1. Wettbewerbe im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im sprachlich- sozialwissenschaftlichen und im musisch-kulturellen Bereich sowie Schülerolympiaden (z. B. Jugend forscht, Jugend debattiert, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Physikolympiade, Chemieolympiade u. a.), 2. Deutsche Schülerakademien, Zentrum Bildung und Begabung, 3. Preise, Zuschüsse, wettbewerbsbegleitende Maßnahmen, Veranstaltungen in einzelnen Wettbewerben und Olympiaden, Die Förderung umfasst Preisgelder und die mit der Vergabe verbundenen notwendigen Ausgaben sowie Maßnahmen zur Evaluierung und Entwicklung von Förderinstrumenten in der Begabtenförderung und für wissenschaftliche Nachwuchskräfte. Die Kooperation zwischen Schülerforschungszentren soll unterstützt werden. - 13 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 685 11 (Titelgruppe 10) Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... - Programmmanagement........................................................................ 800 davon Fachinformationen................................................................................ 380 Titelgruppe 20 Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (307 818) (264 419) (35 617) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 681 21 -144 Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung 12 648 12 778 11 294 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 400 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 02. 2. Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung............. 5 664 2. Internationale Entsende- und Austauschprogramme in der beruflichen Bildung.................................................................................... 6 984 Zusammen............................................................................................ 12 648 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 1 725 Programmmanagement........................................................................ 3 000 davon Fachinformationen................................................................................ 632 - 14 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 20 685 20 -144 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung 101 170 87 174 35 117 69 604 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 301 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 101 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 80 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 79 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 39 600 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 42. 3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Modernisierung der Aus- und Weiterbildung................................... 29 608 (Insb.: Fachkräftequalifikationen, Aufbau Berufe- und Kompetenzradar beim BIBB (zu Berufsbildung 4.0), Bundeswettbewerb "Zukunft gestalten - Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung (InnoVET)" und "InnoVET Plus", Berufsbildungsbericht, fachpolitische Studien/Projekte i.R. des Berufsbildungsberichts und zum Berufsbildungsrecht, Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS), Internationalisierung Berufsbildung sowie internationale Studien/Berichte, Berufswettbewerbe) 2. Ausschöpfen aller Potenziale.......................................................... 38 479 (u. a. Erweiterung und Maßnahmen zur Gestaltung der Initiative Bildungsketten, zur Stärkung der Berufsbildung, des Programms JOBvision, der "Beruflichen Bildung für nachhaltige Entwicklung"), Nachqualifizierung An- und Ungelernter über 25 Jahren (Teilqualifikation). 3. Erhöhung der Bildungsbeteiligung.................................................. 18 413 (insb.: Förderung des Ausbildungs- und Prüfungspersonals, Qualifizierung von Weiterbildungsmentoren) 4. Anerkennung informeller oder im Ausland erworbener Qualifikationen einschließlich Feststellung beruflicher Kompetenzen (Valikom)................................................................................................ 14 670 5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Nachhaltig im Beruf.................................................... - Zusammen............................................................................................ 101 170 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: - 15 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 685 20 (Titelgruppe 20) Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... - Programmmanagement........................................................................ 16 167 davon Fachinformationen................................................................................ 7 030 Mehr wegen Anpassung an Bedarf. 685 21 -153 Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung 97 000 95 110 69 616 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 114 580 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 66 580 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 36 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 850 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen ab der 7. Klasse in überbetrieblichen oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten einschl. Potenzialanalyse zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in eine duale Berufsausbildung..................................... 81 300 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung junger Flüchtlinge, sofern sie aufgrund ihrer Beschulung nicht an den Maßnahmen zu 1. teilnehmen können............................................ 2 700 3. Maßnahmen zur vertieften fachlichen Berufsorientierung junger Flüchtlinge, die keine Schule mehr besuchen/BOF........................ 8 000 4. Entwicklung und Gestaltung (Ansätze, Konzepte, Instrumente, Projekte) der Berufsorientierung und -vorbereitung einschl. Potenzialanalysen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen......... 5 000 Zusammen............................................................................................ 97 000 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... - Programmmanagement........................................................................ 4 480 davon Fachinformationen................................................................................ 250 893 20 -153 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten 97 000 69 357 77 193 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 97 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 38 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 19 400 T€ Erläuterungen: Zur Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung werden Zuschüsse zu Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) gewährt. Gefördert werden nach den Richtlinien des BMFTR vom 15. Januar 2015 (BAnz. AT 22.01.2015 B3): 1. Modernisierung der Gebäude und Ausstattung von ÜBS 2. Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren Demografische und wirtschaftliche Entwicklungen werden berücksichtigt sowie strategische Neuausrichtungen und Konzentrationen angeregt. - 16 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 893 20 (Titelgruppe 20) Zusätzlich werden durch das Sonderprogramm "Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)" die ÜBS durch die Entwicklung von zukunftsweisenden Konzepten unterstützt. Gefördert werden diese nach der Richtlinie des BMFTR vom 19. Juli 2023 (BAnz AT 27.07.2023 B6). Ergänzend zur Investitionsförderung werden bei der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren, der Entwicklung von Ausbildungskonzepten und in Pilotprojekten Personal- und Sachkosten gefördert. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 2 995 davon Fachinformationen................................................................................ 432 Mehr wegen Anpassung an Bedarf. Titelgruppe 40 Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf (347 932) (393 117) (110 396) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben folgender Titel sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig deckungsfähig: 685 41, 685 42, 685 44 und 685 45. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 685 41, 685 42, 685 44 und 685 45. 661 40 -142 Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen und Durchführungskosten für die Darlehensverwaltung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau) 9 450 6 150 -3 589 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2030 bis zu......................................... 9 450 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens- Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden nach Maßgabe des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten verzinsliche Darlehen gewährt. Die Darlehen dienen bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei geförderten Auszubildenden der Finanzierung von besonderem, nicht durch das BAföG erfasstem Bedarf. Der Bund trägt gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die die Darlehen vergibt, das Ausfallrisiko sowie die auf Vollkostenbasis ermittelten Durchführungskosten des Programms, einschließlich der damit verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung sowie Durchführungskosten der Darlehensverwaltung an das Bundesverwaltungsamt. - 17 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 40 685 41 -144 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 139 067 136 790 22 865 135 105 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 121 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 29 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 30 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 600 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3004 Tit. 272 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Innovationen in der Bildung für Chancengerechtigkeit.................... 19 600 (u.a. die Bund-Länder-Initiativen "Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler" und "Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen" sowie "Frühe Bildung" 2. Bildungsforschung, Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung, Inklusive Bildung................................................................ 32 067 3. Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung, internationale und nationale Vergleichsstudien...................................................... 8 000 4. Stärkung der kulturellen Bildung; Bildung für nachhaltige Entwicklung.................................................................................................. 64 100 (Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung", kulturelle Bundeswettbewerbe, Forschung zur kulturellen Bildung) 5. Sprach- und Leseförderung............................................................. 12 800 6. Flankierende Maßnahmen Bundesschülerkonferenz...................... 500 7. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Innovative Datenpolitik für Deutschland"....................................... 2 000 8. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Professionalisierung des pädagogischen Personals/ Begleitprogramm IZBB und sonstige Zuschüsse der EU................ - Zusammen............................................................................................ 139 067 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 11 538 Programmmanagement........................................................................ 2 133 davon Fachinformationen................................................................................ 1 548 - 18 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 40 685 42 -144 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 38 797 53 717 48 776 43 387 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 70 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 20. 3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Reform- und Umsetzungsstrategien des Lebenslangen Lernens in nationalen und internationalen Bezügen..................................... 13 498 2. Qualitätsentwicklung und Strukturverbesserung der allgemeinen Weiterbildung................................................................................... 2 000 3. Alphabetisierung und Grundbildung................................................ 14 415 4. Finanzielle Bildung.......................................................................... 8 884 5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Bildungskommunen/Bildungsprämie/Integration durch Bildung.................................................................................. - Zusammen............................................................................................ 38 797 Soziale und arbeitsmarktbezogene Veränderungsprozesse erfordern einen konstruktiven Umgang mit sich ändernden Lebensumständen. Die breite Entfaltung des lebensbegleitenden Lernens in Verbindung mit dem Ausbau einer dynamischen und praxisnahen Weiterbildung sind wesentliche Voraussetzungen für die gesamtstaatliche soziale und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 5 533 Programmmanagement........................................................................ 3 158 davon Fachinformationen................................................................................ 2 758 Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 01. Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. - 19 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 40 685 44 -154 Professionalisierung pädagogischer Prozesse 50 500 52 300 55 053 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 52 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ Erläuterungen: Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung der Qualität und der Strukturen im pädagogischen Alltag, einschließlich des Bereichs digitales Lehren und Lernen. Bezeichnung 1 000 € 1. Qualitätsoffensive Lehrerbildung..................................................... 500 2. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Bildungskompetenzzentren".......................................................... 41 000 3. Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen sowie flankierende inhaltliche Projekte........................................... 9 000 Zusammen............................................................................................ 50 500 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 2 775 Programmmanagement........................................................................ 320 davon Fachinformationen................................................................................ 28 685 45 -165 Digitaler Wandel in der Bildung 47 214 35 645 38 755 13 400 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 51 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 18 900 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 20 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 685 45 (Titelgruppe 40) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume; Begleitmaßnahmen zum DigitalPakt Schule........................................................... 45 214 2. Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten................................................................. 2 000 3. E-Sport............................................................................................ - 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Digitale Medien in der beruflichen Bildung................. - Zusammen............................................................................................ 47 214 Zu 1.: Das neue Programm "Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume" umfasst u. a. die Umsetzung der OER-Strategie. Dabei sollen vorrangig Werkzeuge und forschungsbasierte best practices gefördert werden, die die Digitalisierung in der allgemeinen und der beruflichen Bildung strukturbildend unterstützen, insbesondere: OER-Communities, OER-Infrastrukturen, Qualifizierungsstrategien und entsprechende technische Services. Zu 2.: Dazu gehören begleitende Maßnahmen des durch das Ganztagsförderungsgesetz initiierten Investitionsprogramms zum Ganztagsausbau. Insbesondere fallen darunter der mit dem Investitionsprogramm verbundene Kongress zum Ganztag und die Evaluation nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 GaFinHG sowie Ausgaben zur Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes, die durch die Gemeinsame Geschäftsstelle (BMFTR und BMBFSFJ) seitens des BMFTR entstehen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 8 619 Programmmanagement........................................................................ 1 225 davon Fachinformationen................................................................................ 1 225 Mehr wegen Anpassung an Bedarf. 685 46 -153 Digitaler Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE 62 904 108 515 125 083 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 82 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 32 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Bildungsplattform", "Mein Bildungsraum"....................................... 42 088 2. INVITE-Innovationswettbewerb für digitale Angebote in der beruflichen Bildung (Wettbewerbsphase I).............................................. 116 3. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "INVITE (Wettbewerbsphase II)"..................................................... 1 200 4. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Fördermaßnahmen zur begleitenden Vor- und Anpassungsentwicklung" sowie Aufbau von Begleitmaßnahmen............................ 19 500 Zusammen............................................................................................ 62 904 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: - 21 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 685 46 (Titelgruppe 40) Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 4 890 Programmmanagement........................................................................ 949 davon Fachinformationen................................................................................ 240 Weniger wegen Anpassung an Bedarf. Titelgruppe 50 Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (2 002 915) (2 143 284) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Einnahmen aus dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten BAföG-Darlehensanteil fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem BAföG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952 2012 I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl I 2024 Nr. 249) besteht ein Rechtsanspruch. Die Aufwendungen für diese Leistungen werden zu 100 Prozent durch den Bund getragen. Das Gesetz wird im Auftrag des Bundes von den Ländern durchgeführt, die die bei ihnen entstehenden Verwaltungsausgaben tragen. Die Ausgaben dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer und prognostischer Aufgaben sowie für die Weiterentwicklung und die Pflege digitaler Verfahren zur Durchführung des BAföG verwendet werden. Gemäß RPA-Beschluss vom 13. März 2020 erfolgt die Veranschlagung der BAföG-Leistungen in Titeln der Gruppe 681. Bis zu einer entsprechenden Umstellung der Landeshaushalte werden die Titel der Gruppe 632 aus technischen Gründen als Leertitel veranschlagt. Rückzahlung und Zinsen gemäß HV Nr. 2: 750 Mio. €, davon 176,5 Mio. € Länderanteil. Zins- und Tilgungsverpflichtung ggü. KfW: 450,6 Mio. €. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 4 235 davon Fachinformationen................................................................................ 4 020 632 50 -141 BAföG - Schülerinnen und Schüler - - 630 163 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 681 50. - 22 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 50 632 51 -142 BAföG - Studierende - - 1 564 410 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 681 51. 661 50 -142 Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen - Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - und Nothilfemechanismus im BAföG 13 335 15 704 169 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der von der KfW vereinnahmten Risikomarge für Kreditausfallrisiken fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Auftrag des Bundes Studierenden als Maßnahme zur Bildungsförderung den KfW-Studienkredit grundsätzlich als Eigenmittelprogramm. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden KfW- Studienkredite zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. September 2022 aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen KfW und BMFTR zu Lasten des Bundeshaushalts für die Kreditnehmenden zinsfrei gestellt. Zudem wurde der Antragsstellerkreis bis zum 31. März 2021 auf alle ausländischen Studierenden deutscher Hochschulen erweitert, auch soweit sie die bisherigen zusätzlichen Kreditbedingungen der KfW für ausländische Studierende nicht erfüllen. Der Bund erstattet der KfW, die aus den genannten Programmanpassungen resultierenden Kosten und Ausfälle (insbesondere etwaige Ausfallhaftung im Zusammenhang mit KfW- Studienkrediten an ausländische Studierende) und trägt die damit verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung. Im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, ist die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ermächtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist. 671 50 -142 BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau 56 580 56 580 417 506 Erläuterungen: Die Tilgungsleistungen werden zunächst vom Bundesverwaltungsamt zentral eingezogen und auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Länder verteilt. 681 50 -141 BAföG - Schülerinnen und Schüler 548 000 551 000 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 50. 681 51 -142 BAföG - Studierende 1 385 000 1 520 000 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 51. - 23 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 70 Tgr. 70 Europäische Schulen (25 758) (26 338) (4 128) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 518 71, 687 71, 711 71, 812 71 und 812 72. 518 71 -114 Mieten und Pachten 835 835 - 518 72 -114 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 10 603 11 003 10 091 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass die Grundstücke Elise-Aulinger-Straße 21 und Auguste-Kent-Platz 3 in München der Europäischen Schule München für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen werden. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Erläuterungen: Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme zu realisierende Unterbringung (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) genehmigte Gesamtkosten 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff. 1 000 € Jährlicher Mietzins 1 000 € voraussichtliche Übergabe 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Europäische Schule München (ESM), Lila Provisorium.............................................................. 3 014 2 941 73 - - - 2014 2. Europäische Schule München (ESM), Erweiterungsbau, Annex (Grundschule, Kindergarten, Mensa)............................................................... 64 918 61 037 3 881 - - 5 676 2019 3. Mieterinvestition Erstausstattung Annex............ 5 901 5 432 469 - - - 2019 4. Mieterinvestition Rückbau Provisorien............... 2 770 1 515 1 255 - - - 2024 5. Modernisierung der Videoüberwachung Neuperlach............................................................... 800 18 782 - - - 2024 Zusammen.................................................................. 77 403 70 943 6 460 - - 5 676 Teile der Liegenschaft Auguste-Kent-Platz 3 der Europäischen Schule München werden an die Israelitische Kultusgemeinde München untervermietet. Die Mieteinnahmen fließen dem Gesamthaushalt zu. Zu 1.: Die Übergabe ist im Jahr 2014, die Rückgabe zum 30.08.2019 erfolgt. Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus. Zu 2.: Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus. Zu 3.: Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus. - 24 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 70 687 71 -114 Beiträge zu laufenden Kosten Europäischer Schulen 14 320 14 500 11 405 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aufgrund des von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am 21. Juni 1994 in Luxemburg unterzeichneten Vertrags (Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen) hat die Bundesregierung Beiträge zu den laufenden Kosten der Europäischen Schulen in Brüssel, Mol, Frankfurt/Main, Karlsruhe, München, Varese, Luxemburg, Bergen und Alicante zu leisten. Die von Deutschland unmittelbar zu zahlenden Kostenanteile dienen dazu, die Bezüge für Lehrkräfte und Vergütungen für die Erzieherinnen und Erzieher an die entsendenden Bundesländer zu erstatten. Die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer bzw. Erzieherinnen und Erzieher richtet sich nach der Zahl der aus den einzelnen Mitgliedstaaten stammenden Schülerinnen und Schüler. Gegebenenfalls sind von den Mitgliedstaaten zusätzliche finanzielle Beiträge zu leisten, die der Oberste Rat der Europäischen Schulen einstimmig beschließt. 711 71 -114 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - - 4 060 1 054 812 71 -114 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - - - 812 72 -114 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik - - 68 - Titelgruppe 80 Tgr. 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (876 180) (852 180) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 191), unterstützt. Die Aufwendungen für die Leistungen nach dem AFBG werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen. Die Ausgaben dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer Aufgaben sowie für die Pflege DV- gestützter Verfahren zur Durchführung des AFBG verwendet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Fachinformation.................................................................................... 3 100 671 80 -144 AFBG - Zinszuschüsse, Erstattung von Darlehnsausfällen und Erlassen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kosten der Darlehnsverwaltung der KfW 114 300 114 300 70 956 - 25 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 80 681 80 -144 AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen 761 880 737 880 733 591 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 62 117 56 856 59 921 87 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 974 1 100 968 5 Zusammen............................................................................................... 63 091 57 956 60 889 92 Titelgruppe 30 Tgr. 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (63 091) (57 956) (92) Erläuterungen: Nach § 89 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 10a des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 (verkündet am 18.08.2023 BGBl. I S. 23), ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Es führt im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung die in § 90 Abs. 2, 3, 3a und 3b BBiG beschriebenen Aufgaben durch. Die Ausgaben des Instituts werden durch Zuschüsse des Bundes gedeckt (§ 96 BBiG). 685 30 -153 F BIBB - Betrieb 62 117 56 856 59 921 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn........................................... 97,95 100,00 63 091 57 956 60 889 - aus Kap. 3002 Tit. 685 30......................................................................... 62 117 56 856 59 921 - aus Kap. 3002 Tit. 894 30......................................................................... 974 1 100 968 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 3002. 894 30 -153 F BIBB - Investitionen 974 1 100 968 Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 30. - 26 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 683 20 -153 Sicherung von Ausbildungen - 500 148 - 27 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Anlage zu Kapitel 3002 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 30 Tit. 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Wirtschaftsplan Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 70 056 64 701 65 009 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 45 669 41 008 41 186 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 22 518 21 973 21 231 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1 885 1 610 1 624 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 974 1 100 968 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... -990 -990 - 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 70 056 64 701 65 009 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 6 965 6 745 4 120 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 63 091 57 956 60 889 aus Kap. 3002 Tit. 685 30..................................................................................................... 62 117 56 856 59 921 aus Kap. 3002 Tit. 894 30..................................................................................................... 974 1 100 968 - 28 - 3002 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Schwerpunkt dieses Kapitels ist der dynamisierte Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, für den 2025 2,08 Mrd. Euro vorgesehen sind. Zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems stellt der Bund im Haushalt 2025 insgesamt 727 Mio. Euro zur Verfügung. Der größte Anteil daran entfällt auf die Exzellenzstrategie mit rd. 400 Mio. Euro. Zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen stellt der Bund im Haushalt 2025 bis zu 316,75 Mio. Euro bereit. In diesem Kapitel sind auch die institutionellen Zuwendungen an die Wissenschaftseinrichtungen Deutsche Forschungsgemeinschaft (rd. 2,1 Mrd. Euro) und Max-Planck- Gesellschaft (rd. 1,2 Mrd. Euro) sowie die Zuweisungen an die Länder für die Leibniz-Gemeinschaft (rd. 710 Mio. Euro) eingestellt. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend dem Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Für die indirekten Projektausgaben in DFG- Forschungsvorhaben wird eine Programmpauschale bereitgestellt und dadurch die Forschung insbesondere an Hochschulen gestärkt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken entwickeln Bund und Länder die deutsche Hochschullandschaft strategisch weiter. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Mit Blick auf die Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems fördern Bund und Länder zur nachhaltigen Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten dauerhaft im Rahmen der Exzellenzstrategie. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete Begutachtungs- und Auswahlverfahren für die Exzellenzstrategie durch. Mit dem Tenure-Track-Programm zielen Bund und Länder darauf ab, die universitären Karrierewege planbarer und transparenter zu machen. Hierzu fördert der Bund bis zu 1.000 neue Tenure-Track-Professuren als eigenständigen Karriereweg zur Dauerprofessur. Darüber hinaus erhöhen Bund und Länder die Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems, indem sie mit “FH-Personal” Fachhochschulen bei der Gewinnung hochqualifizierten professoralen Personals unterstützen. Mit der Bund-Länder-Förderinitiative "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" wird der Ausbau des akademischen Fachkräfteangebots für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz sowie die Förderung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung angestrebt. Für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovation in Forschung und Gesellschaft ist der nachhaltige Zugang zu digitalisierten Datenbeständen unverzichtbar. Das BMFTR fördert daher den Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), die als vernetzter digitaler Wissensspeicher Forschungsdaten für das deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschließen und nachnutzbar machen soll. Ergänzt wird dies durch Maßnahmen zum Aufbau von Datenkompetenzen in der Wissenschaft. Das BMFTR fördert Soziale Innovationen in zahlreichen Maßnahmen – sowohl in Fachprogrammen als auch mit themenoffenen, spezifisch auf die Entwicklung von Sozialen Innovationen ausgerichteten Fördermaßnahmen oder im Rahmen neuer, geplanter Strukturen. Darüber hinaus wird zur gezielten Stärkung von Sozialen Innovationen unter anderem eine Plattform zur Information, Vernetzung und Befähigung für Soziale Innovateurinnen und Innovateure aufgebaut und der Transfer von sozial-innovativen Ideen verfolgt. Zudem fördert das BMFTR die Weiterentwicklung und den Ausbau der Wissenschaftskommunikation, um den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft entlang der dynamischen Innovations- und Transferprozesse zu stärken. Als institutionelle Zuwendungen an die großen Wissenschaftseinrichtungen stellt das BMFTR Mittel für Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen zur Verfügung, damit diese Grundlagen- und angewandte Forschung auf hohem Niveau durchführen können. Im Rahmen des PFI verpflichteten sich die Einrichtungen auf forschungspolitische Ziele: die dynamische Entwicklung, die Stärkung des Transfers in Wirtschaft und Gesellschaft, die Stärkung der Infrastrukturen für die Forschung, die Gewinnung der besten Köpfe und die Vertiefung der Vernetzung auch mit Hochschulen und Unternehmen. Ziel des Pakts ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt dynamisch und nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf die SDGs 4 und 9 ein sowie u. a. auch auf die SDGs 3, 5 und 13. - 29 - Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems 3002 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Tgr. 30 - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2025 Soll 2024 besetzt am 1. Oktober 2024 1 2 3 4 Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Beamtinnen und Beamte B 7..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 B 4..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 B 3..................................................................................... 5,0 5,0 2,0 A 16................................................................................... 14,0 14,0 13,0 A 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0 A 14................................................................................... 24,0 24,0 4,5 A 13 h................................................................................ 14,5 14,5 22,0 A 13 g................................................................................ 10,0 10,0 9,0 A 12................................................................................... 10,0 10,0 3,0 A 11................................................................................... 17,5 17,5 1,0 A 10................................................................................... 2,5 2,5 1,0 A 9 g.................................................................................. 4,0 4,0 1,0 A 9 m+Z............................................................................. 1,0 1,0 - A 9 m................................................................................. 5,0 5,0 3,0 A 8..................................................................................... 4,0 4,0 2,0 A 7..................................................................................... 2,0 2,0 - A 6 m................................................................................. 1,0 1,0 4,0 A 6 e.................................................................................. 4,0 4,0 1,0 A 5..................................................................................... 5,0 5,0 - A 4..................................................................................... 2,0 2,0 - Zusammen........................................................................ 153,5 153,5 89,5 Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. - - 1,0 AT B................................................................................... 6,0 6,0 10,0 Zusammen........................................................................ 6,0 6,0 11,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0 E 14................................................................................... 26,5 26,5 62,3 E 13................................................................................... 35,0 35,0 62,3 E 12................................................................................... 12,5 12,5 4,0 E 11................................................................................... 26,0 26,0 55,5 E 10................................................................................... 6,5 6,5 14,8 E 9c................................................................................... 7,0 7,0 6,0 E 9b................................................................................... 4,5 4,5 10,0 E 9a................................................................................... 21,0 21,0 21,3 E 8..................................................................................... 4,0 4,0 8,0 E 7..................................................................................... 15,5 15,5 18,0 E 6..................................................................................... 25,0 25,0 25,3 E 5..................................................................................... 14,5 14,5 19,8 E 4..................................................................................... 2,0 2,0 4,0 E 3..................................................................................... 4,0 4,0 5,0 E 2..................................................................................... 2,0 2,0 3,5 Zusammen........................................................................ 232,0 232,0 340,8 Insgesamt.......................................................................... 391,5 391,5 441,3 - 167 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 3002 Erläuterungen: Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Zu Spalte 4: Davon sind Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal: 1,0 AT (B1), 12,0 E 15, 21,0 E 14, 11,8 E 13, 3,0 E 11, 0,5 E 10, 2,0 E 9b, 1,0 E 7, 2,0 E 6, 1,0 E 5. Leerstellenübersicht Bes.-/Verg.- E.-Gr. 2025 2024 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn 3. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 12,0 12,0 3.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD Zusammen......... 1,0 1,0 3.2 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD Insgesamt.......... 13,0 13,0 Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ Verg.-/ E.-Gr. 2025 2024 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn ku 1. ku mit Ausscheiden der Stelleninhaber /innen 1.2 in Bes.-Gr. A 12 A 13 g............... 3,0 - 3,0 1.2.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 - - 168 - 3002 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 3003 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung 685 60 1. Futurium gGmbH 4. Wissenschaftsrat, Köln 6. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), Hannover 7. Stiftung Kinder forschen (StKf) Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH) 685 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH) - 169 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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