Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
3002
Betreuung sowie zur Internationalisierung in den
Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten beitragen, indem die Entwicklung
zukunftsweisender Konzepte für die Bildungsstätten der
Zukunft unterstützt wird.
Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und
Grundbildung 2016–2026 wird eine gesamtgesellschaftliche
Anstrengung fortgesetzt, um Erwachsene auf den unteren
Kompetenzstufen zu erreichen, sie zum Weiterlernen zu
motivieren und ihnen adäquate Angebote zu machen.
Ziel der Studien- und Bildungsfinanzierung der
Bundesregierung ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und jungen
Menschen Chancen zu eröffnen. Daher muss das BAföG
attraktiver, moderner und flexibler werden. Mit dem 27. BAföG-
Änderungsgesetz wurde 2022 dazu ein erster wichtiger Schritt
gegangen. Zum Schuljahr/Wintersemester 2024/2025 wird mit
dem 29. BAföG-Änderungsgesetz eine weitere BAföG-Novelle
in Kraft treten.
Der berufliche Aufstieg zum Meister, Fachwirt, Erzieher oder
zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss wird Schritt
für Schritt über alle beruflichen Fortbildungsstufen mit dem
Aufstiegs-BAföG gefördert, um Berufskarrieren gezielter zu
unterstützen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu
leisten.
Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche
Begabtenförderung und das Deutschlandstipendium richten
sich an den besonders begabten und leistungsfähigen
Nachwuchs. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom
Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen
wichtigen Beitrag zu einer gesellschaftlich breit getragenen
und facettenreichen Stipendienkultur in Deutschland.
Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf SDG 4 ein
sowie u. a. auch auf SDG 9 und 10.
Überblick zum Kapitel 3002
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 12 476
Gesamteinnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 12 476
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 438 11 838 -400 10 091
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 273 775 4 387 722 -113 947 158 792 5 239 811
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 714 852 1 320 457 +394 395 4 133 79 215
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 6 000 065 5 720 017 +280 048 162 925 5 329 117
davon flexibilisiert.................................................... 63 091 57 956 +5 135 92 60 889
davon nicht flexibilisiert........................................... 5 936 974 5 662 061 +274 913 162 833 5 268 228
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 530 990
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 488 140
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 406 800
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 374 650
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 251 950
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 9 450
- 8 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
162 01
-142
Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
11 000
11 000
12 471
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(197)
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (6)
(6)
Erläuterungen:
Zinsen und Tilgung werden vom Bundesverwaltungsamt eingezogen.
162 21
-142
Zinsen 1
1
-
182 21
-142
Tilgung 5
5
5
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tgr. 30.
Ausgenommen sind Tit. 882 01, Tgr. 20 und Tgr. 70.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
681 01
-142
Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale
Hochschul- und Wissenschaftskooperation
262 910
268 000
12 692
263 454
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 202 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 47 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 49 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 52 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 52 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 3003 Tit. 685 08.
- 9 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 681 01
4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 3004 Tit. 272 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuwendungen an den Deutschen Akademischen
Austauschdienst (DAAD) zur Förderung der Internationalität deutscher
Hochschulen, der internationalen Mobilität für Studien- und
Forschungsaufenthalte und zur Stärkung des Europäischen
Hochschulraums (Bologna)..................................................................... 139 820
2. Transnationale Bildungsprojekte, u. a. mit der Türkisch-
Deutschen Universität (TDU) in der Türkei, der German-Jordanian
University (GJU) in Jordanien, der German University in Cairo
(GCU), der German University of Technology in Maskat/Oman
(GUtech).......................................................................................... 10 600
3. Zuwendungen an die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zur
Unterstützung von Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung
von internationalen Spitzenforschenden durch
Forschungsstipendien und Forschungspreise (insbesondere Alexander von
Humboldt-Professur, Alexander von Humboldt-Professur für künstliche
Intelligenz sowie Sofja-Kovalevskaja-Preis).................................... 88 400
4. MPG-Graduate-Schools.................................................................. 6 700
5. Schaffung von Europäischen Hochschulnetzwerken...................... 11 000
6. Weitere profilbildende Maßnahmen im Bereich des Studenten-
und Wissenschaftleraustauschs sowie der Internationalisierung
von Hochschulen und des Bologna-Prozesses, auch in der
Digitalisierung........................................................................................... 6 390
7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Wettbewerb “Aufstieg durch Bildung: offene
Hochschulen“/Akademikerprogramm (2008 beendet) und sonstige
Zuschüsse der EU............................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 262 910
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 1 629
Programmmanagement........................................................................ 58
davon
Fachinformationen................................................................................ 58
Ausgaben für Investitionen
882 01
-129
Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die
digitale Infrastruktur für Schulen
1 616 878
1 250 000
-
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
- 10 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 882 01
Erläuterungen:
Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie
besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder
und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der
kommunalen digitalen Bildungsinfrastruktur in Schulen. Rechtliche Grundlagen
bilden die seit dem 16. Mai 2019 von Bund und Ländern geschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen zum Digitalpakt Schule.
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 10
Tgr. 10 Begabtenförderung (496 583)
(464 723)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
681 10
-142
Zuschüsse an Begabtenförderungswerke 342 877
342 877
293 980
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 292 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 77 100 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 78 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 68 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 68 500 T€
Haushaltsvermerk:
Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc-
Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt
werden.
Die Begabtenförderwerke können im Rahmen der Zuwendung
Pauschalen für Verwaltungs- und Auswahlkosten sowie für die Betreuungskosten
erhalten und zusätzlich bis zu 6 Prozent der Zuwendungssumme für
Betreuungskosten einsetzen.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Studienförderung............................................................................. 267 877
2. Promotionsförderung....................................................................... 73 000
3. Wissenschaftliche Begleitung.......................................................... 2 000
Zusammen............................................................................................ 342 877
- 11 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 681 10 (Titelgruppe 10)
Der Bund gewährt an folgende rechtlich selbstständige Begabtenförderungswerke
Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendium für Studien
(einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben:
1. Avicenna-Studienwerk
2. Cusanuswerk
3. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
4. Evangelisches Studienwerk Villigst
5. Friedrich-Ebert-Stiftung
6. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
7. Hanns-Seidel-Stiftung
8. Hans-Böckler-Stiftung
9. Heinrich-Böll-Stiftung
10. Konrad-Adenauer-Stiftung
11. Rosa-Luxemburg-Stiftung
12. Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH
13. Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke der oben genannten
politischen Stiftungen (Nrn. 5 - 7 und 9 - 11) können zusammen bis zu 110 000 T€
betragen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 16
davon
Fachinformationen................................................................................ -
681 11
-144
Begabtenförderung Berufliche Bildung 99 706
69 706
57 263
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 75 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 23 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 900 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung der Weiterbildung begabter junger Berufstätiger unter
Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter
Personengruppen (Weiterbildungsstipendien)................................................ 39 620
2. Stipendien für Studien von beruflich Begabten mit exzellenten
Leistungen nach besonderem Auswahlverfahren
(Aufstiegsstipendien).......................................................................................... 54 086
3. Maßnahmen wissenschaftlicher Begleitung des Programms
sowie Entwicklung von Angeboten für Begabte der beruflichen
Bildung................................................................................................ 6 000
Zusammen............................................................................................ 99 706
Aus dem Ansatz werden auch Verwaltungskosten an die Stiftung
Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) geleistet.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 507
davon
Fachinformationen................................................................................ -
- 12 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 681 11 (Titelgruppe 10)
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
681 12
-142
Deutschlandstipendium 42 000
40 000
38 289
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................... 39 260 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Stipendienmittel............................................................................... 36 400
2. Akquisekostenpauschale................................................................. 4 700
3. Programmunterstützende Maßnahmen........................................... 900
Zusammen............................................................................................ 42 000
Das Deutschlandstipendium stellt als Finanzierungspartnerschaft zwischen
privaten Fördernden und Öffentlicher Hand eine der Säulen der Begabtenförderung für
Studierende in Deutschland dar. Die Rechtsgrundlage bildet das
Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Die Stipendien werden von den Hochschulen
selbstständig nach den Kriterien Leistung, Begabung und Engagement
einkommensunabhängig vergeben. Darüber hinaus werden programmunterstützende Maßnahmen
durchgeführt.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 720
davon
Fachinformationen................................................................................ 320
685 11
-142
Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen
Nachwuchs
12 000
12 140
10 800
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 6 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€
Erläuterungen:
Um Anreize zu besonders qualifizierten Leistungen im Bildungswesen zu
schaffen und die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung im Bildungswesen zu
unterstützen, fördert der Bund bundesweit bedeutsame Wettbewerbe sowie
wettbewerbsbegleitende und -ergänzende Maßnahmen.
Hierzu gehören:
1. Wettbewerbe im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im sprachlich-
sozialwissenschaftlichen und im musisch-kulturellen Bereich sowie
Schülerolympiaden (z. B. Jugend forscht, Jugend debattiert, Bundeswettbewerb
Fremdsprachen, Physikolympiade, Chemieolympiade u. a.),
2. Deutsche Schülerakademien, Zentrum Bildung und Begabung,
3. Preise, Zuschüsse, wettbewerbsbegleitende Maßnahmen, Veranstaltungen in
einzelnen Wettbewerben und Olympiaden,
Die Förderung umfasst Preisgelder und die mit der Vergabe verbundenen
notwendigen Ausgaben sowie Maßnahmen zur Evaluierung und Entwicklung von
Förderinstrumenten in der Begabtenförderung und für wissenschaftliche
Nachwuchskräfte. Die Kooperation zwischen Schülerforschungszentren soll unterstützt werden.
- 13 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 685 11 (Titelgruppe 10)
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... -
Programmmanagement........................................................................ 800
davon
Fachinformationen................................................................................ 380
Titelgruppe 20
Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (307 818)
(264 419)
(35 617)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
681 21
-144
Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen
Bildung
12 648
12 778
11 294
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 02.
2. Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den
Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung............. 5 664
2. Internationale Entsende- und Austauschprogramme in der
beruflichen Bildung.................................................................................... 6 984
Zusammen............................................................................................ 12 648
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 1 725
Programmmanagement........................................................................ 3 000
davon
Fachinformationen................................................................................ 632
- 14 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 20
685 20
-144
Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung 101 170
87 174
35 117
69 604
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 301 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................. 101 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 80 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 79 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 39 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 685 42.
3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Modernisierung der Aus- und Weiterbildung................................... 29 608
(Insb.: Fachkräftequalifikationen, Aufbau Berufe- und
Kompetenzradar beim BIBB (zu Berufsbildung 4.0), Bundeswettbewerb
"Zukunft gestalten - Innovationen für eine exzellente berufliche
Bildung (InnoVET)" und "InnoVET Plus", Berufsbildungsbericht,
fachpolitische Studien/Projekte i.R. des Berufsbildungsberichts
und zum Berufsbildungsrecht, Nationale Weiterbildungsstrategie
(NWS), Internationalisierung Berufsbildung sowie internationale
Studien/Berichte, Berufswettbewerbe)
2. Ausschöpfen aller Potenziale.......................................................... 38 479
(u. a. Erweiterung und Maßnahmen zur Gestaltung der Initiative
Bildungsketten, zur Stärkung der Berufsbildung, des Programms
JOBvision, der "Beruflichen Bildung für nachhaltige
Entwicklung"), Nachqualifizierung An- und Ungelernter über 25
Jahren (Teilqualifikation).
3. Erhöhung der Bildungsbeteiligung.................................................. 18 413
(insb.: Förderung des Ausbildungs- und Prüfungspersonals,
Qualifizierung von Weiterbildungsmentoren)
4. Anerkennung informeller oder im Ausland erworbener
Qualifikationen einschließlich Feststellung beruflicher Kompetenzen
(Valikom)................................................................................................ 14 670
5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Nachhaltig im Beruf.................................................... -
Zusammen............................................................................................ 101 170
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
- 15 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 685 20 (Titelgruppe 20)
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... -
Programmmanagement........................................................................ 16 167
davon
Fachinformationen................................................................................ 7 030
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
685 21
-153
Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung 97 000
95 110
69 616
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 114 580 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 66 580 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 36 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 750 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 850 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung von
Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen ab der 7.
Klasse in überbetrieblichen oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten
einschl. Potenzialanalyse zur Verbesserung des Übergangs von
der Schule in eine duale Berufsausbildung..................................... 81 300
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung junger
Flüchtlinge, sofern sie aufgrund ihrer Beschulung nicht an den
Maßnahmen zu 1. teilnehmen können............................................ 2 700
3. Maßnahmen zur vertieften fachlichen Berufsorientierung junger
Flüchtlinge, die keine Schule mehr besuchen/BOF........................ 8 000
4. Entwicklung und Gestaltung (Ansätze, Konzepte, Instrumente,
Projekte) der Berufsorientierung und -vorbereitung einschl.
Potenzialanalysen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen......... 5 000
Zusammen............................................................................................ 97 000
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... -
Programmmanagement........................................................................ 4 480
davon
Fachinformationen................................................................................ 250
893 20
-153
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten 97 000
69 357
77 193
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 97 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 19 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 38 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 19 400 T€
Erläuterungen:
Zur Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung werden Zuschüsse zu
Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) gewährt. Gefördert werden
nach den Richtlinien des BMFTR vom 15. Januar 2015 (BAnz. AT 22.01.2015 B3):
1. Modernisierung der Gebäude und Ausstattung von ÜBS
2. Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
Demografische und wirtschaftliche Entwicklungen werden berücksichtigt sowie
strategische Neuausrichtungen und Konzentrationen angeregt.
- 16 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 893 20 (Titelgruppe 20)
Zusätzlich werden durch das Sonderprogramm "Initiative für eine exzellente
überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)" die ÜBS durch die Entwicklung von
zukunftsweisenden Konzepten unterstützt. Gefördert werden diese nach der Richtlinie des
BMFTR vom 19. Juli 2023 (BAnz AT 27.07.2023 B6).
Ergänzend zur Investitionsförderung werden bei der Weiterentwicklung von ÜBS
zu Kompetenzzentren, der Entwicklung von Ausbildungskonzepten und in
Pilotprojekten Personal- und Sachkosten gefördert.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 2 995
davon
Fachinformationen................................................................................ 432
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
Titelgruppe 40
Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf (347 932)
(393 117)
(110 396)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben folgender Titel sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig: 685 41, 685 42, 685 44 und 685 45.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 685 41, 685 42, 685 44 und 685 45.
661 40
-142
Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen und Durchführungskosten
für die Darlehensverwaltung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau)
9 450
6 150
-3 589
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2030 bis zu......................................... 9 450 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens-
Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
werden nach Maßgabe des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten
verzinsliche Darlehen gewährt. Die Darlehen dienen bei nicht nach dem BAföG
geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei
geförderten Auszubildenden der Finanzierung von besonderem, nicht durch das
BAföG erfasstem Bedarf. Der Bund trägt gegenüber der Kreditanstalt für
Wiederaufbau, die die Darlehen vergibt, das Ausfallrisiko sowie die auf Vollkostenbasis
ermittelten Durchführungskosten des Programms, einschließlich der damit
verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung sowie Durchführungskosten
der Darlehensverwaltung an das Bundesverwaltungsamt.
- 17 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 40
685 41
-144
Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 139 067
136 790
22 865
135 105
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 121 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 29 100 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 30 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 700 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 3004 Tit. 272 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Innovationen in der Bildung für Chancengerechtigkeit.................... 19 600
(u.a. die Bund-Länder-Initiativen "Förderung leistungsstarker und
potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler"
und "Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen"
sowie "Frühe Bildung"
2. Bildungsforschung, Rahmenprogramm Empirische
Bildungsforschung, Inklusive Bildung................................................................ 32 067
3. Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung, internationale
und nationale Vergleichsstudien...................................................... 8 000
4. Stärkung der kulturellen Bildung; Bildung für nachhaltige
Entwicklung.................................................................................................. 64 100
(Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung", kulturelle
Bundeswettbewerbe, Forschung zur kulturellen Bildung)
5. Sprach- und Leseförderung............................................................. 12 800
6. Flankierende Maßnahmen Bundesschülerkonferenz...................... 500
7. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Innovative Datenpolitik für Deutschland"....................................... 2 000
8. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Professionalisierung des pädagogischen Personals/
Begleitprogramm IZBB und sonstige Zuschüsse der EU................ -
Zusammen............................................................................................ 139 067
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 11 538
Programmmanagement........................................................................ 2 133
davon
Fachinformationen................................................................................ 1 548
- 18 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 40
685 42
-144
Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 38 797
53 717
48 776
43 387
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 70 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 685 20.
3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Reform- und Umsetzungsstrategien des Lebenslangen Lernens
in nationalen und internationalen Bezügen..................................... 13 498
2. Qualitätsentwicklung und Strukturverbesserung der allgemeinen
Weiterbildung................................................................................... 2 000
3. Alphabetisierung und Grundbildung................................................ 14 415
4. Finanzielle Bildung.......................................................................... 8 884
5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Bildungskommunen/Bildungsprämie/Integration
durch Bildung.................................................................................. -
Zusammen............................................................................................ 38 797
Soziale und arbeitsmarktbezogene Veränderungsprozesse erfordern einen
konstruktiven Umgang mit sich ändernden Lebensumständen. Die breite Entfaltung
des lebensbegleitenden Lernens in Verbindung mit dem Ausbau einer
dynamischen und praxisnahen Weiterbildung sind wesentliche Voraussetzungen für die
gesamtstaatliche soziale und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 5 533
Programmmanagement........................................................................ 3 158
davon
Fachinformationen................................................................................ 2 758
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 01.
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
- 19 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 40
685 44
-154
Professionalisierung pädagogischer Prozesse 50 500
52 300
55 053
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 52 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
Erläuterungen:
Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung der Qualität und der Strukturen
im pädagogischen Alltag, einschließlich des Bereichs digitales Lehren und Lernen.
Bezeichnung 1 000 €
1. Qualitätsoffensive Lehrerbildung..................................................... 500
2. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Bildungskompetenzzentren".......................................................... 41 000
3. Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen
sowie flankierende inhaltliche Projekte........................................... 9 000
Zusammen............................................................................................ 50 500
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 2 775
Programmmanagement........................................................................ 320
davon
Fachinformationen................................................................................ 28
685 45
-165
Digitaler Wandel in der Bildung 47 214
35 645
38 755
13 400
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 51 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 18 900 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 12 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 20 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 685 45 (Titelgruppe 40)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume;
Begleitmaßnahmen zum DigitalPakt Schule........................................................... 45 214
2. Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der Förderung des Ausbaus
von Ganztagsangeboten................................................................. 2 000
3. E-Sport............................................................................................ -
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Digitale Medien in der beruflichen Bildung................. -
Zusammen............................................................................................ 47 214
Zu 1.:
Das neue Programm "Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume" umfasst
u. a. die Umsetzung der OER-Strategie. Dabei sollen vorrangig Werkzeuge und
forschungsbasierte best practices gefördert werden, die die Digitalisierung in der
allgemeinen und der beruflichen Bildung strukturbildend unterstützen,
insbesondere: OER-Communities, OER-Infrastrukturen, Qualifizierungsstrategien und
entsprechende technische Services.
Zu 2.:
Dazu gehören begleitende Maßnahmen des durch das
Ganztagsförderungsgesetz initiierten Investitionsprogramms zum Ganztagsausbau. Insbesondere fallen
darunter der mit dem Investitionsprogramm verbundene Kongress zum Ganztag
und die Evaluation nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 GaFinHG sowie Ausgaben zur
Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes, die durch die Gemeinsame Geschäftsstelle
(BMFTR und BMBFSFJ) seitens des BMFTR entstehen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 8 619
Programmmanagement........................................................................ 1 225
davon
Fachinformationen................................................................................ 1 225
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
685 46
-153
Digitaler Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE 62 904
108 515
125 083
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 82 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 32 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Bildungsplattform", "Mein Bildungsraum"....................................... 42 088
2. INVITE-Innovationswettbewerb für digitale Angebote in der
beruflichen Bildung (Wettbewerbsphase I).............................................. 116
3. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"INVITE (Wettbewerbsphase II)"..................................................... 1 200
4. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Fördermaßnahmen zur begleitenden Vor- und
Anpassungsentwicklung" sowie Aufbau von Begleitmaßnahmen............................ 19 500
Zusammen............................................................................................ 62 904
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
- 21 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 685 46 (Titelgruppe 40)
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 4 890
Programmmanagement........................................................................ 949
davon
Fachinformationen................................................................................ 240
Weniger wegen Anpassung an Bedarf.
Titelgruppe 50
Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (2 002 915)
(2 143 284)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Einnahmen aus dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
bereitgestellten BAföG-Darlehensanteil fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem BAföG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952 2012 I S. 197), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl I 2024 Nr. 249)
besteht ein Rechtsanspruch.
Die Aufwendungen für diese Leistungen werden zu 100 Prozent durch den Bund
getragen. Das Gesetz wird im Auftrag des Bundes von den Ländern
durchgeführt, die die bei ihnen entstehenden Verwaltungsausgaben tragen. Die Ausgaben
dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer und prognostischer
Aufgaben sowie für die Weiterentwicklung und die Pflege digitaler Verfahren zur
Durchführung des BAföG verwendet werden.
Gemäß RPA-Beschluss vom 13. März 2020 erfolgt die Veranschlagung der
BAföG-Leistungen in Titeln der Gruppe 681. Bis zu einer entsprechenden
Umstellung der Landeshaushalte werden die Titel der Gruppe 632 aus technischen
Gründen als Leertitel veranschlagt.
Rückzahlung und Zinsen gemäß HV Nr. 2: 750 Mio. €, davon 176,5 Mio. €
Länderanteil.
Zins- und Tilgungsverpflichtung ggü. KfW: 450,6 Mio. €.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 4 235
davon
Fachinformationen................................................................................ 4 020
632 50
-141
BAföG - Schülerinnen und Schüler -
-
630 163
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 681 50.
- 22 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 50
632 51
-142
BAföG - Studierende -
-
1 564 410
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 681 51.
661 50
-142
Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
- Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) - und Nothilfemechanismus im BAföG
13 335
15 704
169
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus der von der KfW vereinnahmten Risikomarge für
Kreditausfallrisiken fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Auftrag des Bundes
Studierenden als Maßnahme zur Bildungsförderung den KfW-Studienkredit
grundsätzlich als Eigenmittelprogramm. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden KfW-
Studienkredite zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. September 2022 aufgrund
einer Sondervereinbarung zwischen KfW und BMFTR zu Lasten des
Bundeshaushalts für die Kreditnehmenden zinsfrei gestellt. Zudem wurde der
Antragsstellerkreis bis zum 31. März 2021 auf alle ausländischen Studierenden deutscher
Hochschulen erweitert, auch soweit sie die bisherigen zusätzlichen
Kreditbedingungen der KfW für ausländische Studierende nicht erfüllen. Der Bund erstattet
der KfW, die aus den genannten Programmanpassungen resultierenden Kosten
und Ausfälle (insbesondere etwaige Ausfallhaftung im Zusammenhang mit KfW-
Studienkrediten an ausländische Studierende) und trägt die damit verbundenen
Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung.
Im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für
ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, ist die
Bundesregierung durch Rechtsverordnung ermächtigt, das BAföG vorübergehend für einen
Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen
ist.
671 50
-142
BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen
an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
56 580
56 580
417 506
Erläuterungen:
Die Tilgungsleistungen werden zunächst vom Bundesverwaltungsamt zentral
eingezogen und auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Länder verteilt.
681 50
-141
BAföG - Schülerinnen und Schüler 548 000
551 000
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 632 50.
681 51
-142
BAföG - Studierende 1 385 000
1 520 000
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 632 51.
- 23 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 70
Tgr. 70 Europäische Schulen (25 758)
(26 338)
(4 128)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
518 71, 687 71, 711 71, 812 71 und 812 72.
518 71
-114
Mieten und Pachten 835
835
-
518 72
-114
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
10 603
11 003
10 091
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass die Grundstücke
Elise-Aulinger-Straße 21 und Auguste-Kent-Platz 3 in München der
Europäischen Schule München für die Dauer und den Umfang des
Bedarfs unentgeltlich überlassen werden.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in
den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme
zu realisierende Unterbringung
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
genehmigte
Gesamtkosten
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff.
1 000 €
Jährlicher
Mietzins
1 000 €
voraussichtliche
Übergabe
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Europäische Schule München (ESM), Lila
Provisorium.............................................................. 3 014 2 941 73 - - - 2014
2. Europäische Schule München (ESM),
Erweiterungsbau, Annex (Grundschule, Kindergarten,
Mensa)............................................................... 64 918 61 037 3 881 - - 5 676 2019
3. Mieterinvestition Erstausstattung Annex............ 5 901 5 432 469 - - - 2019
4. Mieterinvestition Rückbau Provisorien............... 2 770 1 515 1 255 - - - 2024
5. Modernisierung der Videoüberwachung
Neuperlach............................................................... 800 18 782 - - - 2024
Zusammen.................................................................. 77 403 70 943 6 460 - - 5 676
Teile der Liegenschaft Auguste-Kent-Platz 3 der Europäischen Schule München
werden an die Israelitische Kultusgemeinde München untervermietet. Die
Mieteinnahmen fließen dem Gesamthaushalt zu.
Zu 1.:
Die Übergabe ist im Jahr 2014, die Rückgabe zum 30.08.2019 erfolgt.
Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus.
Zu 2.:
Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht
noch aus.
Zu 3.:
Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht
noch aus.
- 24 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 70
687 71
-114
Beiträge zu laufenden Kosten Europäischer Schulen 14 320
14 500
11 405
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aufgrund des von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am 21.
Juni 1994 in Luxemburg unterzeichneten Vertrags (Vereinbarung über die Satzung
der Europäischen Schulen) hat die Bundesregierung Beiträge zu den
laufenden Kosten der Europäischen Schulen in Brüssel, Mol, Frankfurt/Main,
Karlsruhe, München, Varese, Luxemburg, Bergen und Alicante zu leisten. Die von
Deutschland unmittelbar zu zahlenden Kostenanteile dienen dazu, die Bezüge
für Lehrkräfte und Vergütungen für die Erzieherinnen und Erzieher an die
entsendenden Bundesländer zu erstatten. Die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer bzw.
Erzieherinnen und Erzieher richtet sich nach der Zahl der aus den einzelnen
Mitgliedstaaten stammenden Schülerinnen und Schüler.
Gegebenenfalls sind von den Mitgliedstaaten zusätzliche finanzielle Beiträge zu
leisten, die der Oberste Rat der Europäischen Schulen einstimmig beschließt.
711 71
-114
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -
-
4 060
1 054
812 71
-114
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
-
-
-
812 72
-114
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
-
-
68
-
Titelgruppe 80
Tgr. 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (876 180)
(852 180)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen werden
nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), zuletzt geändert durch
Art. 15 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 191), unterstützt. Die
Aufwendungen für die Leistungen nach dem AFBG werden zu 78 Prozent vom
Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen. Die Ausgaben dürfen auch
für die Kosten zur Durchführung statistischer Aufgaben sowie für die Pflege DV-
gestützter Verfahren zur Durchführung des AFBG verwendet werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Fachinformation.................................................................................... 3 100
671 80
-144
AFBG - Zinszuschüsse, Erstattung von Darlehnsausfällen und Erlassen
an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kosten der
Darlehnsverwaltung der KfW
114 300
114 300
70 956
- 25 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 80
681 80
-144
AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen
Aufstiegsmaßnahmen
761 880
737 880
733 591
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 62 117 56 856 59 921
87
Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 974 1 100 968
5
Zusammen............................................................................................... 63 091 57 956 60 889
92
Titelgruppe 30
Tgr. 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (63 091)
(57 956)
(92)
Erläuterungen:
Nach § 89 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 10a
des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August
2023 (verkündet am 18.08.2023 BGBl. I S. 23), ist das Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
mit Sitz in Bonn. Es führt im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung die
in § 90 Abs. 2, 3, 3a und 3b BBiG beschriebenen Aufgaben durch.
Die Ausgaben des Instituts werden durch Zuschüsse des Bundes gedeckt
(§ 96 BBiG).
685 30
-153
F BIBB - Betrieb 62 117
56 856
59 921
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn........................................... 97,95 100,00 63 091 57 956 60 889
- aus Kap. 3002 Tit. 685 30......................................................................... 62 117 56 856 59 921
- aus Kap. 3002 Tit. 894 30......................................................................... 974 1 100 968
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 3002.
894 30
-153
F BIBB - Investitionen 974
1 100
968
Erläuterungen:
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 30.
- 26 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
683 20
-153
Sicherung von Ausbildungen
-
500
148
- 27 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Anlage zu Kapitel 3002 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 30 Tit. 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Wirtschaftsplan
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 70 056 64 701 65 009
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 45 669 41 008 41 186
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 22 518 21 973 21 231
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1 885 1 610 1 624
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 974 1 100 968
1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... -990 -990 -
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 70 056 64 701 65 009
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 6 965 6 745 4 120
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 63 091 57 956 60 889
aus Kap. 3002 Tit. 685 30..................................................................................................... 62 117 56 856 59 921
aus Kap. 3002 Tit. 894 30..................................................................................................... 974 1 100 968
- 28 -
3002 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Schwerpunkt dieses Kapitels ist der dynamisierte
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, für den 2025 2,08 Mrd.
Euro vorgesehen sind.
Zur Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems stellt der Bund im Haushalt 2025 insgesamt 727 Mio.
Euro zur Verfügung. Der größte Anteil daran entfällt auf die
Exzellenzstrategie mit rd. 400 Mio. Euro.
Zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und
des Nationalen Hochleistungsrechnens an
Hochschulen stellt der Bund im Haushalt 2025 bis zu 316,75 Mio. Euro
bereit.
In diesem Kapitel sind auch die institutionellen
Zuwendungen an die Wissenschaftseinrichtungen Deutsche
Forschungsgemeinschaft (rd. 2,1 Mrd. Euro) und Max-Planck-
Gesellschaft (rd. 1,2 Mrd. Euro) sowie die Zuweisungen an die
Länder für die Leibniz-Gemeinschaft (rd. 710 Mio. Euro)
eingestellt. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend dem
Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte
Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom
schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in
sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils
zurückgeführt. Für die indirekten Projektausgaben in DFG-
Forschungsvorhaben wird eine Programmpauschale
bereitgestellt und dadurch die Forschung insbesondere an
Hochschulen gestärkt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
entwickeln Bund und Länder die deutsche Hochschullandschaft
strategisch weiter. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine
flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute
Studienbedingungen in der Breite der deutschen
Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der
Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte
für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden.
Mit Blick auf die Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems fördern Bund und Länder zur nachhaltigen
Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland
Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten dauerhaft im Rahmen der
Exzellenzstrategie. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und
der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete
Begutachtungs- und Auswahlverfahren für die Exzellenzstrategie
durch. Mit dem Tenure-Track-Programm zielen Bund und
Länder darauf ab, die universitären Karrierewege planbarer und
transparenter zu machen. Hierzu fördert der Bund bis zu
1.000 neue Tenure-Track-Professuren als eigenständigen
Karriereweg zur Dauerprofessur. Darüber hinaus erhöhen Bund
und Länder die Leistungsfähigkeit des deutschen
Hochschulsystems, indem sie mit “FH-Personal” Fachhochschulen bei
der Gewinnung hochqualifizierten professoralen Personals
unterstützen. Mit der Bund-Länder-Förderinitiative "Künstliche
Intelligenz in der Hochschulbildung" wird der Ausbau des
akademischen Fachkräfteangebots für Wirtschaft und Wissenschaft
im Bereich Künstlicher Intelligenz sowie die Förderung der
Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der
Hochschulbildung angestrebt.
Für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovation in
Forschung und Gesellschaft ist der nachhaltige Zugang zu
digitalisierten Datenbeständen unverzichtbar. Das BMFTR
fördert daher den Aufbau der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), die als vernetzter digitaler Wissensspeicher
Forschungsdaten für das deutsche Wissenschaftssystem
systematisch erschließen und nachnutzbar machen soll. Ergänzt
wird dies durch Maßnahmen zum Aufbau von
Datenkompetenzen in der Wissenschaft.
Das BMFTR fördert Soziale Innovationen in zahlreichen
Maßnahmen – sowohl in Fachprogrammen als auch mit
themenoffenen, spezifisch auf die Entwicklung von Sozialen
Innovationen ausgerichteten Fördermaßnahmen oder im Rahmen
neuer, geplanter Strukturen. Darüber hinaus wird zur gezielten
Stärkung von Sozialen Innovationen unter anderem eine
Plattform zur Information, Vernetzung und Befähigung für
Soziale Innovateurinnen und Innovateure aufgebaut und der
Transfer von sozial-innovativen Ideen verfolgt. Zudem fördert das
BMFTR die Weiterentwicklung und den Ausbau der
Wissenschaftskommunikation, um den Austausch zwischen
Wissenschaft und Gesellschaft entlang der dynamischen Innovations-
und Transferprozesse zu stärken.
Als institutionelle Zuwendungen an die großen
Wissenschaftseinrichtungen stellt das BMFTR Mittel für
Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen mit
unterschiedlichen Aufgabenstellungen zur Verfügung, damit diese
Grundlagen- und angewandte Forschung auf hohem Niveau
durchführen können. Im Rahmen des PFI verpflichteten sich
die Einrichtungen auf forschungspolitische Ziele: die
dynamische Entwicklung, die Stärkung des Transfers in Wirtschaft
und Gesellschaft, die Stärkung der Infrastrukturen für die
Forschung, die Gewinnung der besten Köpfe und die Vertiefung
der Vernetzung auch mit Hochschulen und Unternehmen. Ziel
des Pakts ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland
insgesamt dynamisch und nachhaltig zu stärken und seine
internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.
Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf die SDGs
4 und 9 ein sowie u. a. auch auf die SDGs 3, 5 und 13.
- 29 -
Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und
Innovationssystems
3002 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Tgr. 30 - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2025
Soll
2024
besetzt am
1. Oktober
2024
1 2 3 4
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Beamtinnen und Beamte
B 7..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
B 4..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
B 3..................................................................................... 5,0 5,0 2,0
A 16................................................................................... 14,0 14,0 13,0
A 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0
A 14................................................................................... 24,0 24,0 4,5
A 13 h................................................................................ 14,5 14,5 22,0
A 13 g................................................................................ 10,0 10,0 9,0
A 12................................................................................... 10,0 10,0 3,0
A 11................................................................................... 17,5 17,5 1,0
A 10................................................................................... 2,5 2,5 1,0
A 9 g.................................................................................. 4,0 4,0 1,0
A 9 m+Z............................................................................. 1,0 1,0 -
A 9 m................................................................................. 5,0 5,0 3,0
A 8..................................................................................... 4,0 4,0 2,0
A 7..................................................................................... 2,0 2,0 -
A 6 m................................................................................. 1,0 1,0 4,0
A 6 e.................................................................................. 4,0 4,0 1,0
A 5..................................................................................... 5,0 5,0 -
A 4..................................................................................... 2,0 2,0 -
Zusammen........................................................................ 153,5 153,5 89,5
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. - - 1,0
AT B................................................................................... 6,0 6,0 10,0
Zusammen........................................................................ 6,0 6,0 11,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0
E 14................................................................................... 26,5 26,5 62,3
E 13................................................................................... 35,0 35,0 62,3
E 12................................................................................... 12,5 12,5 4,0
E 11................................................................................... 26,0 26,0 55,5
E 10................................................................................... 6,5 6,5 14,8
E 9c................................................................................... 7,0 7,0 6,0
E 9b................................................................................... 4,5 4,5 10,0
E 9a................................................................................... 21,0 21,0 21,3
E 8..................................................................................... 4,0 4,0 8,0
E 7..................................................................................... 15,5 15,5 18,0
E 6..................................................................................... 25,0 25,0 25,3
E 5..................................................................................... 14,5 14,5 19,8
E 4..................................................................................... 2,0 2,0 4,0
E 3..................................................................................... 4,0 4,0 5,0
E 2..................................................................................... 2,0 2,0 3,5
Zusammen........................................................................ 232,0 232,0 340,8
Insgesamt.......................................................................... 391,5 391,5 441,3
- 167 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
3002
Erläuterungen:
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Zu Spalte 4:
Davon sind Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal: 1,0 AT (B1), 12,0 E 15, 21,0 E 14, 11,8 E 13, 3,0 E 11, 0,5 E 10, 2,0 E 9b, 1,0 E 7, 2,0 E 6,
1,0 E 5.
Leerstellenübersicht
Bes.-/Verg.-
E.-Gr. 2025 2024 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
3. Langfristige Beurlaubungen
Zusammen......... 12,0 12,0 3.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD
Zusammen......... 1,0 1,0 3.2 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD
Insgesamt.......... 13,0 13,0
Übersicht der ku- und kw- Vermerke
Bes.-/
Verg.-/
E.-Gr.
2025
2024
Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung
gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-
(plan)st.
1 2 3 4 5 6 7
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
ku
1. ku mit Ausscheiden der
Stelleninhaber /innen
1.2 in Bes.-Gr. A 12
A 13 g............... 3,0 - 3,0 1.2.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -
- 168 -
3002 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 3003
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung
685 60 1. Futurium gGmbH
4. Wissenschaftsrat, Köln
6. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), Hannover
7. Stiftung Kinder forschen (StKf)
Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer
Stiftung gGmbH)
685 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung
gGmbH)
- 169 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger