Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 30. April 2025 (Antwort zu Drs. 21/190)
Text
Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 30. April 2025 (Antwort zu Drs. 21/190)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/408
21. Wahlperiode 04.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/190 –
Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die
Republik Moldau – Stand: 30. April 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für
die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30 Juni 2024“ auf
Bundestagsdrucksache 20/12568 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe die
Bundesregierung der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum
30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von
Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und
darüber hinaus zugesagt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die bereits
vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Finanzmittel werden im Sinne der Frage als Budgethilfe verstanden. Die
bilateralen Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und
Menschen aus der Ukraine umfassen seit Beginn des russischen Angriffskriegs am
24. Februar 2022 knapp 48 Mrd. Euro (Stand: 31. März 2025), vgl. www.bunde
sregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274). Darin
sind auch kriegsbedingte Unterstützungsleistungen für die vom Krieg stark
betroffene Republik Moldau enthalten, die ukrainischen Geflüchteten zugunsten
gekommen sind. Im Folgenden werden die Fragen zu militärischen und
finanziellen Hilfen beantwortet.
1. Welchen Gesamtwert haben die militärischen Güter, die von der
Bundesregierung an die Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum
30. April 2025 erbracht wurden?
Der Wert der militärischen Unterstützung in dem in Rede stehenden Zeitraum
beträgt 15,6 Mrd. Euro.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine in
dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über
Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher
jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus
zugesagt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12568 verwiesen.
3. Hat die Bundesregierung der Republik Moldau in dem Zeitraum vom
1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 militärische Güter überlassen, und
wenn ja, welchen Gesamtwert haben diese?
Die Bundesregierung hat der Regierung der Republik Moldau im in Rede
stehenden Zeitraum keine militärischen Güter direkt überlassen. Es wurden
militärische Güter in einem Gesamtwert von 55,8 Mio. Euro finanziert.
4. Hat die Bundesregierung darüber hinaus der Republik Moldau in dem
Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über
Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zur Verfügung
gestellt und darüber hinaus zugesagt, wenn ja, auf welche Höhe belaufen
sich diese, und zu welcher jeweiligen Verwendung wurden diese zur
Verfügung gestellt bzw. zugesagt?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 belief sich die direkte
bilaterale finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für die Regierung der
Republik Moldau auf Zusagen in Höhe von 40 Mio. Euro als Sektorbudgethilfe
zur Förderung der Energiesicherheit vulnerabler Gruppen.
5. Wurden die in den Fragen 2 und 4 erfragten Finanzmittel von der Ukraine
oder von der Republik Moldau wieder zurückgezahlt oder sollen diese
noch zukünftig zurückgezahlt werden, wenn ja, in welcher Höhe wurden
die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bislang zurückgezahlt bzw. bis
wann sollen diese wieder zurückgezahlt werden, welche konkreten
Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart, und wenn nein, aus
welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine oder
der Republik Moldau auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten
Finanzmittel (bitte jeweils getrennt für die Ukraine und die Republik
Moldau antworten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12568 verwiesen.
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