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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 30. April 2025 (Antwort zu Drs. 21/190)

dip / drucksache 04.06.2025 · WP 21 · 21/408 · Antwort · Original ↗

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 30. April 2025 (Antwort zu Drs. 21/190) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/408 21. Wahlperiode 04.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/190 – Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. April 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30 Juni 2024“ auf Bundestagsdrucksache 20/12568 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe die Bundesregierung der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Finanzmittel werden im Sinne der Frage als Budgethilfe verstanden. Die bilateralen Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine umfassen seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 knapp 48 Mrd. Euro (Stand: 31. März 2025), vgl. www.bunde sregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274). Darin sind auch kriegsbedingte Unterstützungsleistungen für die vom Krieg stark betroffene Republik Moldau enthalten, die ukrainischen Geflüchteten zugunsten gekommen sind. Im Folgenden werden die Fragen zu militärischen und finanziellen Hilfen beantwortet. 1. Welchen Gesamtwert haben die militärischen Güter, die von der Bundesregierung an die Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 erbracht wurden? Der Wert der militärischen Unterstützung in dem in Rede stehenden Zeitraum beträgt 15,6 Mrd. Euro. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12568 verwiesen. 3. Hat die Bundesregierung der Republik Moldau in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 militärische Güter überlassen, und wenn ja, welchen Gesamtwert haben diese? Die Bundesregierung hat der Regierung der Republik Moldau im in Rede stehenden Zeitraum keine militärischen Güter direkt überlassen. Es wurden militärische Güter in einem Gesamtwert von 55,8 Mio. Euro finanziert. 4. Hat die Bundesregierung darüber hinaus der Republik Moldau in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt, wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese, und zu welcher jeweiligen Verwendung wurden diese zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt? Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 belief sich die direkte bilaterale finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für die Regierung der Republik Moldau auf Zusagen in Höhe von 40 Mio. Euro als Sektorbudgethilfe zur Förderung der Energiesicherheit vulnerabler Gruppen. 5. Wurden die in den Fragen 2 und 4 erfragten Finanzmittel von der Ukraine oder von der Republik Moldau wieder zurückgezahlt oder sollen diese noch zukünftig zurückgezahlt werden, wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bislang zurückgezahlt bzw. bis wann sollen diese wieder zurückgezahlt werden, welche konkreten Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart, und wenn nein, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine oder der Republik Moldau auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel (bitte jeweils getrennt für die Ukraine und die Republik Moldau antworten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12568 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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