Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 30. April 2025
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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 30. April 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/190
21. Wahlperiode 20.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die
Republik Moldau – Stand: 30. April 2025
Mit der Kleinen Anfrage „Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für
die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30 Juni 2024“ auf
Bundestagsdrucksache 20/12568 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe die
Bundesregierung der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum
30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von
Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und
darüber hinaus zugesagt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die bereits
vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Gesamtwert haben die militärischen Güter, die von der
Bundesregierung an die Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum
30. April 2025 erbracht wurden?
2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine in
dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über
Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher
jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt?
3. Hat die Bundesregierung der Republik Moldau in dem Zeitraum vom 1.
Januar 2022 bis zum 30. April 2025 militärische Güter überlassen, und wenn
ja, welchen Gesamtwert haben diese?
4. Hat die Bundesregierung darüber hinaus der Republik Moldau in dem
Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über Dritte
Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zur Verfügung gestellt
und darüber hinaus zugesagt, wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese,
und zu welcher jeweiligen Verwendung wurden diese zur Verfügung
gestellt bzw. zugesagt?
5. Wurden die in den Fragen 2 und 4 erfragten Finanzmittel von der Ukraine
oder von der Republik Moldau wieder zurückgezahlt oder sollen diese noch
zukünftig zurückgezahlt werden, wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur
Verfügung gestellten Finanzmittel bislang zurückgezahlt bzw. bis wann
sollen diese wieder zurückgezahlt werden, welche konkreten
Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart, und wenn nein, aus welchem Grund
verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine oder der Republik
Moldau auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel (bitte
jeweils getrennt für die Ukraine und die Republik Moldau antworten)?
Berlin, den 12. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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