Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau (Antwort zu Drs. 21/3424)
Text
Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau (Antwort zu Drs. 21/3424)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3820
21. Wahlperiode 27.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Clara Bünger,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3424 –
Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
vermittelt seit 1993 in dem Konflikt zwischen der Republik Moldau und dem
abtrünnigen Landesteil Transnistrien. Im Zuge der Auflösung der Sowjetunion
hatte sich die Region nach bewaffneten Auseinandersetzungen unter der
Eigenbezeichnung „Pridnestrowische Moldauische Republik“ (PMR) faktisch
von Moldau abgespalten. Transnistrien steht unter der Herrschaft eines von
Russland protegierten, international nicht anerkannten De-facto-Regimes. In
mehreren Sicherheitszonen sind trilaterale Friedenstruppen stationiert, die aus
russischen, moldauischen und transnistrischen Soldaten bestehen. Die OSZE
leitet das 5+2-Verhandlungsformat, das neben den beiden Konfliktparteien
Moldau und Transnistrien die OSZE, die Ukraine und Russland umfasst,
während die USA und die EU einen Beobachterstatus haben. Der politische
Verhandlungsrahmen sieht eine dauerhafte Lösung des Transnistrien-Konflikts
auf Basis der territorialen Integrität Moldaus und eines Sonderstatus für
Transnistrien vor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 18/2079).
Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der Russischen Föderation
gegen die Ukraine ist der 5+2-Prozess praktisch zum Erliegen gekommen. Die
OSZE-Mission ermöglicht trotz der widrigen Umstände weiterhin direkte
Gespräche im 1+1-Format zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus der
Republik Moldau und dem abtrünnigen Landesteil, die der Vertrauensbildung
dienen. Der derzeitige Sonderbeauftragte des amtierenden OSZE-Vorsitzenden
für die Beilegung des Transnistrien-Konflikts im Rang eines Botschafters ist
der aus Deutschland stammende Diplomat Thomas Lenk (vgl. www.osce.org/
node/585109, abgerufen am 8. Dezember 2025).
Die Republik Moldau ist von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in besonderer Weise
betroffen. Die Fragestellenden betonen ihre Wertschätzung dafür, dass die Republik
Moldau von allen europäischen Staaten pro Kopf die meisten Geflüchteten aus
der Ukraine aufgenommen hat, obgleich der Lebensstandard der moldauischen
Bevölkerung niedrig ist und sich das Land in einer sicherheitspolitisch ver-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wundbaren Position befindet, die es zur Zielscheibe von fortgesetzter
russischer Einflussnahme und Destabilisierung macht.
Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daraus Fragen, welche aktuellen
Beiträge die Bundesregierung zur Konfliktvermittlung der OSZE im
Transnistrien-Konflikt sowie zur konkreten Unterstützung der Republik Moldau
leistet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass im Hinblick auf die Vertraulichkeit bilateraler Kooperation eine
Antwort zu den Fragen 12 bis 12d, 13 und 19 bis 19l nicht offen erfolgen kann.
Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und
die Sicherheit moldauischer Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger zu
gefährden und berühren damit das Sicherheitssinteresse der Republik Moldau.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen zur bilateralen Kooperation
birgt darüber hinaus die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die
angesichts der von Russland ausgehenden hybriden Bedrohungslage unter dem
Aspekt des Schutzes der Kooperation mit der Republik Moldau besonders
schutzbedürftig sind. Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der
Republik Moldau basiert auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine
vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen würde somit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die
bilateralen Beziehungen zur Republik Moldau haben. Die entsprechenden
Informationen sind daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden
dem Deutschen Bundestag als Anlage 1* gesondert übermittelt.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Ausgaben für die OSZE-Mission in der Republik Moldau seit 2014
entwickelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte pro Jahr angeben)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen
werden.
Jahr Budget in Euro
2014 2.128.000
2015 2.089.800
2016 2.174.100
2017 2.264.000
2018 2.263.900
2019 2.302.700
2020 2.302.700
2021 2.302.700
2022 2.302.700
2023 2.302.700
2024 2.302.700
2025 2.302.700
* Das Auswärtige Amt hat die Antworten als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antworten sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen werden.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Personalentwicklung für die OSZE-Mission in der Republik Moldau seit 2015 vollzogen,
und wie viele Mitarbeitende aus Deutschland wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Missionsbeginn in die Republik Moldau insgesamt
entsandt (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf
Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte pro Jahr angeben)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen
werden.
Jahr Lokale Missionsmitarbeiter Internationale Missionsmitarbeiter Gesamt
2015 39 13 52
2016 39 13 52
2017 39 13 52
2018 39 13 52
2019 39 13 52
2020 40 13 53
2021 39 13 52
2022 39 13 52
2023 39 13 52
2024 39 13 52
2025 39 13 52
Seit Beginn der Mission im Jahr 1993 hat nahezu durchgehend bis heute
mindestens eine Deutsche oder ein Deutscher für sie gearbeitet. Insgesamt waren
seit dem Jahr 2015 sechs Deutsche für die OSZE-Mission in der Republik
Moldau beschäftigt; seit dem Jahr 2024 ist eine Deutsche stellvertretende (und seit
Sommer 2025 amtierende) Missionsleiterin.
3. In welchen Abständen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem 24. Februar 2022 (Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine) wie viele von der OSZE-Mission vermittelte Treffen im 1+1-
Format der Konfliktparteien stattgefunden, und welche Ergebnisse
konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden
(bitte erläutern)?
Seit dem 24. Februar 2022 haben nach Kenntnis der Bundesregierung 12
förmliche Treffen der Chefunterhändler im Format 1+1 stattgefunden: am 28.
Februar 2022, 24. März 2022, 6. April 2022, 16. August 2022, 5. September 2022,
28. Oktober 2022, 2. Dezember 2022, 17. Februar 2023, 20. Juni 2023, 16.
Januar 2024, 17. Mai 2024 und am 19. November 2024. Zu den behandelten
Themen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung unter anderem Fragen der
Energieversorgung, des Gesundheitssektors und Aspekte der
Bewegungsfreiheit. Zudem kamen regelmäßig Fragen der Menschenrechte in der Region
Transnistrien zur Sprache.
4. In welchen Abständen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wie viele
Treffen der Gemeinsamen Kontrollkommission (Joint Control
Commission – JCC) stattgefunden, und welche Ergebnisse konnten nach
Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte erläutern)?
Zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2025 haben 146
Treffen der Gemeinsamen Kontrollkommission (JCC) stattgefunden. In der Regel
trat die JCC wöchentlich zusammen. Die wichtigste Entwicklung seitdem war
die Wiederaufnahme der Arbeit der beiden Arbeitsgruppen unter der JCC. Bei
den Treffen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Aspekte der Lage
in der Sicherheitszone zur Sprache.
5. Welche eigenen Initiativen und Aktivitäten hat die Bundesregierung seit
dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
durchgeführt, um den Konfliktlösungsprozess in der Republik Moldau und
vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien zu fördern
(bitte erläutern)?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der moldauischen Regierung
zur Reintegration des abtrünnigen Teils des Staatsgebietes der Republik
Moldau, hier als Region Transnistrien bezeichnet, und ist hierzu in engem Kontakt
mit den moldauischen Partnern. Für die Bundesregierung gilt der Grundsatz,
dass alle Aktivitäten und Initiativen zuallererst mit der Regierung in Moldau
koordiniert werden müssen. Hierzu ist Deutschland gemeinsam mit anderen
Partnern in verschiedenen Dialogforen aktiv, so u. a. in der sog. Moldova Core
Group und in der Moldova Partnership Platform, die durch die
Bundesregierung initiiert wurde. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen
der internationalen Gemeinschaft durch die Entsendung mehrerer deutscher
Staatsangehöriger in verschiedene internationale Missionen in Moldau. Der
AA-Angehörige Thomas Lenk ist als Sonderbeauftragter des Amtierenden
OSZE-Vorsitzes für die Beilegung der Transnistrien-Frage tätig.
6. Wie viele Gebietsinspektionen nach dem Wiener Dokument haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Teilnehmerstaaten seit dem
Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf dem
Hoheitsgebiet der Republik Moldau durchgeführt, und in wie vielen Fällen
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung dabei auch die Lage in den
Sicherheitszonen untersucht (bitte pro Jahr angeben)?
Gemäß den Quotenregelungen in Kapitel IX des Wiener Dokumentes fanden
seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine jährlich drei
Inspektionen auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau statt. Die
Durchführung von Inspektionen in der Region Transnistrien einschließlich der
Sicherheitszone ist aufgrund der mangelnden Kooperation der dortigen de facto-
Machthaber in der Praxis nicht realisierbar.
7. Über welche Möglichkeiten verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit die OSZE-Missionsleitung bzw. die stellvertretende
Missionsleitung sowie Missionsangehörige der JCC, um sich ungehindert in
der Sicherheitszone zu bewegen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte erläutern)?
Die OSZE-Mission in Moldau ist mandatiert, auf dem gesamten Gebiet der
Republik Moldau tätig zu sein. Unabhängig davon versucht die transnistrische
Seite den Zugang teilweise zu kontrollieren bzw. einzuschränken. Diejenigen
Angehörigen der OSZE-Mission, die als Mitglieder der Gemeinsamen
Kontrollkommission registriert sind, können ohne vorherige Anmeldung einreisen,
wenn sie zu Treffen der JCC oder für weitere Aktivitäten im Rahmen der JCC
in die Sicherheitszone fahren. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für
die uneingeschränkte Ausübung des Mandats der OSZE-Mission in der
Republik Moldau ein.
8. Wie viele Angehörige der russischen Streitkräfte halten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im transnistrischen Landesteil der
Republik Moldau auf, und in welchem Umfang werden nach Kenntnis
der Bundesregierung in dem Munitionsdepot Kolbasna derzeit immer
noch Munitionsbestände gelagert (vgl. Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)?
Russland implementiert seit dem Beginn seines völkerrechtswidrigen
Angriffskrieges gegen die Ukraine das unter den OSZE-Teilnehmerstaaten politisch
verbindliche Wiener Dokument zu Maßnahmen der militärischen Transparenz
nicht mehr. Somit nimmt Russland auch nicht mehr am jährlichen Austausch
militärischer Informationen teil. Die letzten der Bundesregierung vorliegenden
von Russland gemeldeten Informationen sprechen mit Stand vom 1. Januar
2022 von 1 163 Angehörigen der sogenannten „Operativen Gruppe der
russischen Truppen im Gebiet Transnistrien“. Der Bundesregierung liegen zum
Munitionsdepot Kolbasna keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine unabhängige
Inspektion der Einrichtung hat trotz Forderungen der internationalen
Gemeinschaft weiterhin nicht stattgefunden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/2079 wird verwiesen.
9. Mit wie vielen Militärbeobachtern ist nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell die Ukraine an der JCC beteiligt, und inwieweit konnten
nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Militärbeobachter
seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ihren
Auftrag in den Sicherheitszonen noch ausüben (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte
erläutern)?
Die Ukraine hat im Jahr 2022 alle ukrainischen Militärbeobachter aus der
gemeinsamen Friedenstruppe zurückgerufen.
10. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die moldauischen Streitkräfte, und wie sieht deren
aktuelle Personalstärke aus (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)?
Gemäß dem unter den OSZE-Teilnehmerstaaten politisch verbindlichen
„Weltweiten Austausch militärischer Informationen“ (WAMI) verfügten die
moldauischen Streitkräfte zum Stichtag 1. Januar 2026 über insgesamt 189 gepanzerte
Kampffahrzeuge, 48 Panzerabwehrlenkraketensysteme und 183
Artilleriewaffen. Ihre Personalstärke betrug rund 6 500 Soldatinnen und Soldaten.
11. Wie hat sich Kenntnis der Bundesregierung der Verteidigungshaushalt
der Republik Moldau seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/3361 entwickelt (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte pro Jahr
angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich der Verteidigungshaushalt der
Republik Moldau seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erhöht.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung darauf, dass es nicht ihre
Aufgabe ist, frei verfügbare Informationen zusammenzutragen und aufzubereiten.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit
der Republik Moldau mit der NATO seit Beantwortung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3361 entwickelt?
a) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seither
im Rahmen der Partnership for Peace durchgeführt (bitte mit
Zeitraum, Maßnahmen und Ziel angeben)?
b) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seither
im Rahmen des Individual Partnership Action Plan durchgeführt
(bitte mit Zeitraum, Maßnahmen und Ziel angeben)?
c) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Verbesserung der Interoperabilität der moldauischen Streitkräfte mit
den NATO-Streitkräften im Rahmen des „Operational Capabilities
Concepts“ durchgeführt, und welche Ergebnisse konnten nach
Kenntnis der Bundesregierung damit in Bezug auf das Erreichen von
NATO-Standards bislang erzielt werden (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte
erläutern)?
d) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus
dem maßgeschneiderten Unterstützungspaket durchgeführt, das auf
dem NATO-Gipfel 2022 in Madrid beschlossen wurde, welches die
nationale Widerstandsfähigkeit und zivile Bereitschaft der Republik
Moldau stärken soll (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11
auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte mit Zeitraum, Maßnahmen
und Ziel angeben)?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. In welchem finanziellen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die Republik Moldau Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität für
den Ausbau ihrer militärischen Fähigkeiten erhalten, und wofür wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel verausgabt (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/3361;
bitte erläutern)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung die De-facto-Streitkräfte in der Region
Transnistrien, und wie sieht deren aktuelle Personalstärke aus (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und dem
transnistrischen De-facto-Regime entwickelt, und inwieweit hat nach
Kenntnis der Bundesregierung der Ukrainekrieg das Interesse und die
Dialogbereitschaft der transnistrischen Seite im Rahmen der von der
OSZE-Mission vermittelten Direktgespräche im 1+1-Format beeinflusst
(bitte erläutern)?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließung der
Grenze zum transnistrischen Landesteil der Republik Moldau durch die
Ukraine im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf
die Wirtschaftsentwicklung und den Lebensstandard der Bevölkerung in
Transnistrien sowie auf die zivilgesellschaftlichen Beziehungen
zwischen dem abtrünnigen Landesteil und dem von der Zentralregierung
kontrollierten Teil der Republik Moldau ausgewirkt (bitte erläutern)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu den
politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und der
transnistrischen Region und mögliche Auswirkungen der Grenzschließung auf die
Zivilbevölkerung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der gagausischen
Autonomieregierung und der Zentralregierung entwickelt, und was hat die
Bundesregierung bislang unternommen, um die pro-europäische moldauische
Regierung bei der Abwehr von russischen Einflussnahme- und
Destabilisierungsversuchen gegenüber der turksprachigen, gagausischen Minderheit
zu unterstützen (vgl. https://web.de/magazine/politik/russland-eu-putin-ta
uziehen-gagausien-gewinnt-41371826, abgerufen am 10. Dezember
2025; bitte erläutern)?
Die Autonomieregion Gagausien ist Teil der Republik Moldau. Nach einzelnen
Regionen aufgeschlüsselte Kennzahlen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht erhoben. Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Projektarbeit
zu Desinformation insbesondere ländliche, wirtschaftlich schwächere und
solche Landesteile mit ethnischen und oder sprachlichen Minderheiten.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl
und die humanitäre Situation von Geflüchteten aus der Ukraine, die in
der Republik Moldau (sowie ggf. im transnistrischen Landesteil)
Zuflucht gefunden haben, und in welchem finanziellen Gesamtumfang hat
die Bundesregierung die Republik Moldau seit Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine bei der humanitären Versorgung von
Geflüchteten aus der Ukraine unterstützt (bitte erläutern)?
Laut den letzten veröffentlichten Zahlen des VN-Flüchtlingshilfswerkes in
Moldau befanden sich Ende 2024 ca. 136 000 ukrainische Geflüchtete in
Moldau. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die
Ukraine hat Deutschland die Republik Moldau mit mehr als 57 Mio. Euro
durch Zahlungen an internationale Organisationen sowie
Nichtregierungsorganisationen für humanitäre Hilfe unterstützt.
19. Welche praktischen Schritte hat die Bundesregierung bislang
unternommen, um zentrale Forderungen des Antrags „Den EU-Beitrittskandidaten
Moldau weiter unterstützen“ auf Bundestagsdrucksache 20/4332 aus der
20. Wahlperiode umzusetzen (bitte jeweils detailliert erläutern)?
a) In welchem finanziellen Umfang und ggf. wofür hat die
Bundesregierung der Republik Moldau bereits direkte, zweckgebundene
Budgethilfen für die Überwindung kurzfristiger Herausforderungen
gewährt?
b) In welcher Weise hat die Bundesregierung auf bilateraler Ebene die
Republik Moldau bei Justizsektor- und Verwaltungsreformen
unterstützt, und wie viel Personal aus dem öffentlichen Dienst hat sie
bislang zu diesem Zweck in die Republik Moldau entsandt?
c) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu beigetragen,
die Energieversorgung in der Republik Moldau zu diversifizieren
sowie Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu fördern?
d) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu beigetragen,
die Republik Moldau bei der Umsetzung der Klimaschutzziele und
bei der Klimafolgenanpassung zu unterstützen sowie die
Entwicklung der nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft zu fördern
und die bilaterale Zusammenarbeit im Zivil- und
Katastrophenschutz, etwa bei der Bekämpfung von Hochwasser und Waldbränden,
auszubauen?
e) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um die
Geflüchtetenhilfe für die Republik Moldau insbesondere in den
Bereichen Bildungswesen, medizinische Versorgung und psychosoziale
Betreuung auszubauen?
f) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Reform der
moldauischen Streitkräfte unterstützt, insbesondere in den Bereichen
Ausbildung und Logistik, Lieferung von nichtletaler Ausrüstung und
Kapazitätsaufbau zur Cyberabwehr?
g) Inwieweit und womit hat die Bundesregierung unter Wahrung
rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Standards die bilaterale
nachrichtendienstliche Zusammenarbeit intensiviert sowie zum Ausbau der
nachrichtendienstlichen Fähigkeiten der Republik Moldau
beigetragen, und wie bilanziert sie die bisherigen Ergebnisse?
h) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die
Arbeitsmarktreformen in der Republik Moldau unterstützt, damit diese im
Einklang mit den ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = Internationale
Arbeitsorganisation) und europäischen Sozialstandards stehen, und wie viele
Sozialreferentinnen und Sozialreferenten hat die Bundesregierung
bislang in die Republik Moldau als Teilnehmerland der Östlichen
Partnerschaft entsandt?
i) Mit welchen Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung
die Republik Moldau bei der Integration und Gleichstellung von
Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in zivilen und öffentlichen
Strukturen unterstützt?
j) Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung
durchgeführt, um den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt und den
effektiven Zugang von Opfern sexualisierter Gewalt zu Rechtsschutz
und zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten in der Republik Moldau zu
verbessern sowie die Umsetzung der Europarats-Roadmap
„Supporting the implementation of the Istanbul Convention in the Republic
of Moldova“ zu unterstützen?
k) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Menschenrechtssituation von LGBTQIA+ in der Republik Moldau, und welche
Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung durchgeführt,
um effektive Schutzmechanismen für die LGBTQIA+-Community
zu unterstützen?
l) Was hat die Bundesregierung unternommen, um den
zivilgesellschaftlichen Jugendaustausch sowie den Schülerinnen- und
Schüleraustausch zwischen der Republik Moldau und der Bundesrepublik
Deutschland zu fördern und Forschungskooperationen mit
moldauischen Hochschulen und Unternehmen zu intensivieren?
Die Fragen 19 bis 19l werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Pro-EU-
Kurs der bei den jüngsten Parlamentswahlen vom 28. September 2025
im Amt bestätigten moldauischen Regierung zunehmend von
geopolitischen Sicherheitsfragen überschattet wird, und was unternimmt die
Bundesregierung, um die moldauische Regierung unter Führung der
Präsidentin Maia Sandu zur Fortsetzung der Reformbemühungen in den EU-
Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau gemäß den
Kopenhagener Kriterien zu ermutigen und dem Auftrieb EU-kritischer und
antieuropäischer Kräfte im Land entgegenzuwirken (vgl. https:\\rosalux.de/news/
id/53904/moldau-der-wahre-wahlgewinner-war-die-angst, abgerufen am
10. Dezember 2025; bitte erläutern)?
Die Mitglieder der moldauischen Regierung unter Leitung von Premierminister
Munteanu wie auch Staatspräsidentin Sandu sind aus Sicht der
Bundesregierung intensiv bemüht, Reformen auf dem Weg zum EU-Beitritt fortzusetzen.
Die Regierung hat es zur politischen Priorität erklärt, das Land möglichst rasch
in die EU zu führen, was Deutschland u. a. in den Gremien der EU politisch
aktiv unterstützt. Darüber hinaus wird auch auf die Antwort zu den Fragen 19
bis 19l verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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