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Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau (Antwort zu Drs. 21/3424)

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3820 · Antwort · Original ↗

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Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau (Antwort zu Drs. 21/3424) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3820 21. Wahlperiode 27.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Clara Bünger, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3424 – Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vermittelt seit 1993 in dem Konflikt zwischen der Republik Moldau und dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien. Im Zuge der Auflösung der Sowjetunion hatte sich die Region nach bewaffneten Auseinandersetzungen unter der Eigenbezeichnung „Pridnestrowische Moldauische Republik“ (PMR) faktisch von Moldau abgespalten. Transnistrien steht unter der Herrschaft eines von Russland protegierten, international nicht anerkannten De-facto-Regimes. In mehreren Sicherheitszonen sind trilaterale Friedenstruppen stationiert, die aus russischen, moldauischen und transnistrischen Soldaten bestehen. Die OSZE leitet das 5+2-Verhandlungsformat, das neben den beiden Konfliktparteien Moldau und Transnistrien die OSZE, die Ukraine und Russland umfasst, während die USA und die EU einen Beobachterstatus haben. Der politische Verhandlungsrahmen sieht eine dauerhafte Lösung des Transnistrien-Konflikts auf Basis der territorialen Integrität Moldaus und eines Sonderstatus für Transnistrien vor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2079). Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine ist der 5+2-Prozess praktisch zum Erliegen gekommen. Die OSZE-Mission ermöglicht trotz der widrigen Umstände weiterhin direkte Gespräche im 1+1-Format zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus der Republik Moldau und dem abtrünnigen Landesteil, die der Vertrauensbildung dienen. Der derzeitige Sonderbeauftragte des amtierenden OSZE-Vorsitzenden für die Beilegung des Transnistrien-Konflikts im Rang eines Botschafters ist der aus Deutschland stammende Diplomat Thomas Lenk (vgl. www.osce.org/ node/585109, abgerufen am 8. Dezember 2025). Die Republik Moldau ist von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in besonderer Weise betroffen. Die Fragestellenden betonen ihre Wertschätzung dafür, dass die Republik Moldau von allen europäischen Staaten pro Kopf die meisten Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen hat, obgleich der Lebensstandard der moldauischen Bevölkerung niedrig ist und sich das Land in einer sicherheitspolitisch ver- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wundbaren Position befindet, die es zur Zielscheibe von fortgesetzter russischer Einflussnahme und Destabilisierung macht. Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daraus Fragen, welche aktuellen Beiträge die Bundesregierung zur Konfliktvermittlung der OSZE im Transnistrien-Konflikt sowie zur konkreten Unterstützung der Republik Moldau leistet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf die Vertraulichkeit bilateraler Kooperation eine Antwort zu den Fragen 12 bis 12d, 13 und 19 bis 19l nicht offen erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und die Sicherheit moldauischer Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger zu gefährden und berühren damit das Sicherheitssinteresse der Republik Moldau. Eine Offenlegung der angefragten Informationen zur bilateralen Kooperation birgt darüber hinaus die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die angesichts der von Russland ausgehenden hybriden Bedrohungslage unter dem Aspekt des Schutzes der Kooperation mit der Republik Moldau besonders schutzbedürftig sind. Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Republik Moldau basiert auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen würde somit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zur Republik Moldau haben. Die entsprechenden Informationen sind daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag als Anlage 1* gesondert übermittelt.  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Ausgaben für die OSZE-Mission in der Republik Moldau seit 2014 entwickelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte pro Jahr angeben)? Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Jahr Budget in Euro 2014 2.128.000 2015 2.089.800 2016 2.174.100 2017 2.264.000 2018 2.263.900 2019 2.302.700 2020 2.302.700 2021 2.302.700 2022 2.302.700 2023 2.302.700 2024 2.302.700 2025 2.302.700 * Das Auswärtige Amt hat die Antworten als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antworten sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen werden.  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalentwicklung für die OSZE-Mission in der Republik Moldau seit 2015 vollzogen, und wie viele Mitarbeitende aus Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Missionsbeginn in die Republik Moldau insgesamt entsandt (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte pro Jahr angeben)? Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Jahr Lokale Missionsmitarbeiter Internationale Missionsmitarbeiter Gesamt 2015 39 13 52 2016 39 13 52 2017 39 13 52 2018 39 13 52 2019 39 13 52 2020 40 13 53 2021 39 13 52 2022 39 13 52 2023 39 13 52 2024 39 13 52 2025 39 13 52 Seit Beginn der Mission im Jahr 1993 hat nahezu durchgehend bis heute mindestens eine Deutsche oder ein Deutscher für sie gearbeitet. Insgesamt waren seit dem Jahr 2015 sechs Deutsche für die OSZE-Mission in der Republik Moldau beschäftigt; seit dem Jahr 2024 ist eine Deutsche stellvertretende (und seit Sommer 2025 amtierende) Missionsleiterin.  3. In welchen Abständen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 (Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine) wie viele von der OSZE-Mission vermittelte Treffen im 1+1- Format der Konfliktparteien stattgefunden, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte erläutern)? Seit dem 24. Februar 2022 haben nach Kenntnis der Bundesregierung 12 förmliche Treffen der Chefunterhändler im Format 1+1 stattgefunden: am 28. Februar 2022, 24. März 2022, 6. April 2022, 16. August 2022, 5. September 2022, 28. Oktober 2022, 2. Dezember 2022, 17. Februar 2023, 20. Juni 2023, 16. Januar 2024, 17. Mai 2024 und am 19. November 2024. Zu den behandelten Themen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung unter anderem Fragen der Energieversorgung, des Gesundheitssektors und Aspekte der Bewegungsfreiheit. Zudem kamen regelmäßig Fragen der Menschenrechte in der Region Transnistrien zur Sprache.  4. In welchen Abständen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wie viele Treffen der Gemeinsamen Kontrollkommission (Joint Control Commission – JCC) stattgefunden, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte erläutern)? Zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2025 haben 146 Treffen der Gemeinsamen Kontrollkommission (JCC) stattgefunden. In der Regel trat die JCC wöchentlich zusammen. Die wichtigste Entwicklung seitdem war die Wiederaufnahme der Arbeit der beiden Arbeitsgruppen unter der JCC. Bei den Treffen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Aspekte der Lage in der Sicherheitszone zur Sprache.  5. Welche eigenen Initiativen und Aktivitäten hat die Bundesregierung seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine durchgeführt, um den Konfliktlösungsprozess in der Republik Moldau und vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien zu fördern (bitte erläutern)? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der moldauischen Regierung zur Reintegration des abtrünnigen Teils des Staatsgebietes der Republik Moldau, hier als Region Transnistrien bezeichnet, und ist hierzu in engem Kontakt mit den moldauischen Partnern. Für die Bundesregierung gilt der Grundsatz, dass alle Aktivitäten und Initiativen zuallererst mit der Regierung in Moldau koordiniert werden müssen. Hierzu ist Deutschland gemeinsam mit anderen Partnern in verschiedenen Dialogforen aktiv, so u. a. in der sog. Moldova Core Group und in der Moldova Partnership Platform, die durch die Bundesregierung initiiert wurde. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft durch die Entsendung mehrerer deutscher Staatsangehöriger in verschiedene internationale Missionen in Moldau. Der AA-Angehörige Thomas Lenk ist als Sonderbeauftragter des Amtierenden OSZE-Vorsitzes für die Beilegung der Transnistrien-Frage tätig.  6. Wie viele Gebietsinspektionen nach dem Wiener Dokument haben nach Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Teilnehmerstaaten seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung dabei auch die Lage in den Sicherheitszonen untersucht (bitte pro Jahr angeben)? Gemäß den Quotenregelungen in Kapitel IX des Wiener Dokumentes fanden seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine jährlich drei Inspektionen auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau statt. Die Durchführung von Inspektionen in der Region Transnistrien einschließlich der Sicherheitszone ist aufgrund der mangelnden Kooperation der dortigen de facto- Machthaber in der Praxis nicht realisierbar.  7. Über welche Möglichkeiten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die OSZE-Missionsleitung bzw. die stellvertretende Missionsleitung sowie Missionsangehörige der JCC, um sich ungehindert in der Sicherheitszone zu bewegen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte erläutern)? Die OSZE-Mission in Moldau ist mandatiert, auf dem gesamten Gebiet der Republik Moldau tätig zu sein. Unabhängig davon versucht die transnistrische Seite den Zugang teilweise zu kontrollieren bzw. einzuschränken. Diejenigen Angehörigen der OSZE-Mission, die als Mitglieder der Gemeinsamen Kontrollkommission registriert sind, können ohne vorherige Anmeldung einreisen, wenn sie zu Treffen der JCC oder für weitere Aktivitäten im Rahmen der JCC in die Sicherheitszone fahren. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für die uneingeschränkte Ausübung des Mandats der OSZE-Mission in der Republik Moldau ein.  8. Wie viele Angehörige der russischen Streitkräfte halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im transnistrischen Landesteil der Republik Moldau auf, und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Munitionsdepot Kolbasna derzeit immer noch Munitionsbestände gelagert (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)? Russland implementiert seit dem Beginn seines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine das unter den OSZE-Teilnehmerstaaten politisch verbindliche Wiener Dokument zu Maßnahmen der militärischen Transparenz nicht mehr. Somit nimmt Russland auch nicht mehr am jährlichen Austausch militärischer Informationen teil. Die letzten der Bundesregierung vorliegenden von Russland gemeldeten Informationen sprechen mit Stand vom 1. Januar 2022 von 1 163 Angehörigen der sogenannten „Operativen Gruppe der russischen Truppen im Gebiet Transnistrien“. Der Bundesregierung liegen zum Munitionsdepot Kolbasna keine eigenen Erkenntnisse vor. Eine unabhängige Inspektion der Einrichtung hat trotz Forderungen der internationalen Gemeinschaft weiterhin nicht stattgefunden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2079 wird verwiesen.  9. Mit wie vielen Militärbeobachtern ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Ukraine an der JCC beteiligt, und inwieweit konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Militärbeobachter seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ihren Auftrag in den Sicherheitszonen noch ausüben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte erläutern)? Die Ukraine hat im Jahr 2022 alle ukrainischen Militärbeobachter aus der gemeinsamen Friedenstruppe zurückgerufen. 10. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die moldauischen Streitkräfte, und wie sieht deren aktuelle Personalstärke aus (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)? Gemäß dem unter den OSZE-Teilnehmerstaaten politisch verbindlichen „Weltweiten Austausch militärischer Informationen“ (WAMI) verfügten die moldauischen Streitkräfte zum Stichtag 1. Januar 2026 über insgesamt 189 gepanzerte Kampffahrzeuge, 48 Panzerabwehrlenkraketensysteme und 183 Artilleriewaffen. Ihre Personalstärke betrug rund 6 500 Soldatinnen und Soldaten. 11. Wie hat sich Kenntnis der Bundesregierung der Verteidigungshaushalt der Republik Moldau seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3361 entwickelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte pro Jahr angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich der Verteidigungshaushalt der Republik Moldau seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erhöht. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung darauf, dass es nicht ihre Aufgabe ist, frei verfügbare Informationen zusammenzutragen und aufzubereiten. 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit der Republik Moldau mit der NATO seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3361 entwickelt? a) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seither im Rahmen der Partnership for Peace durchgeführt (bitte mit Zeitraum, Maßnahmen und Ziel angeben)? b) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seither im Rahmen des Individual Partnership Action Plan durchgeführt (bitte mit Zeitraum, Maßnahmen und Ziel angeben)? c) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung der Interoperabilität der moldauischen Streitkräfte mit den NATO-Streitkräften im Rahmen des „Operational Capabilities Concepts“ durchgeführt, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit in Bezug auf das Erreichen von NATO-Standards bislang erzielt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte erläutern)? d) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem maßgeschneiderten Unterstützungspaket durchgeführt, das auf dem NATO-Gipfel 2022 in Madrid beschlossen wurde, welches die nationale Widerstandsfähigkeit und zivile Bereitschaft der Republik Moldau stärken soll (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte mit Zeitraum, Maßnahmen und Ziel angeben)? Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. In welchem finanziellen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Republik Moldau Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität für den Ausbau ihrer militärischen Fähigkeiten erhalten, und wofür wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel verausgabt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte erläutern)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die De-facto-Streitkräfte in der Region Transnistrien, und wie sieht deren aktuelle Personalstärke aus (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)? Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung. 15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und dem transnistrischen De-facto-Regime entwickelt, und inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Ukrainekrieg das Interesse und die Dialogbereitschaft der transnistrischen Seite im Rahmen der von der OSZE-Mission vermittelten Direktgespräche im 1+1-Format beeinflusst (bitte erläutern)? 16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließung der Grenze zum transnistrischen Landesteil der Republik Moldau durch die Ukraine im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Wirtschaftsentwicklung und den Lebensstandard der Bevölkerung in Transnistrien sowie auf die zivilgesellschaftlichen Beziehungen zwischen dem abtrünnigen Landesteil und dem von der Zentralregierung kontrollierten Teil der Republik Moldau ausgewirkt (bitte erläutern)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und der transnistrischen Region und mögliche Auswirkungen der Grenzschließung auf die Zivilbevölkerung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der gagausischen Autonomieregierung und der Zentralregierung entwickelt, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die pro-europäische moldauische Regierung bei der Abwehr von russischen Einflussnahme- und Destabilisierungsversuchen gegenüber der turksprachigen, gagausischen Minderheit zu unterstützen (vgl. https://web.de/magazine/politik/russland-eu-putin-ta uziehen-gagausien-gewinnt-41371826, abgerufen am 10. Dezember 2025; bitte erläutern)? Die Autonomieregion Gagausien ist Teil der Republik Moldau. Nach einzelnen Regionen aufgeschlüsselte Kennzahlen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erhoben. Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Projektarbeit zu Desinformation insbesondere ländliche, wirtschaftlich schwächere und solche Landesteile mit ethnischen und oder sprachlichen Minderheiten. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl und die humanitäre Situation von Geflüchteten aus der Ukraine, die in der Republik Moldau (sowie ggf. im transnistrischen Landesteil) Zuflucht gefunden haben, und in welchem finanziellen Gesamtumfang hat die Bundesregierung die Republik Moldau seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bei der humanitären Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine unterstützt (bitte erläutern)? Laut den letzten veröffentlichten Zahlen des VN-Flüchtlingshilfswerkes in Moldau befanden sich Ende 2024 ca. 136 000 ukrainische Geflüchtete in Moldau. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat Deutschland die Republik Moldau mit mehr als 57 Mio. Euro durch Zahlungen an internationale Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen für humanitäre Hilfe unterstützt. 19. Welche praktischen Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um zentrale Forderungen des Antrags „Den EU-Beitrittskandidaten Moldau weiter unterstützen“ auf Bundestagsdrucksache 20/4332 aus der 20. Wahlperiode umzusetzen (bitte jeweils detailliert erläutern)? a) In welchem finanziellen Umfang und ggf. wofür hat die Bundesregierung der Republik Moldau bereits direkte, zweckgebundene Budgethilfen für die Überwindung kurzfristiger Herausforderungen gewährt? b) In welcher Weise hat die Bundesregierung auf bilateraler Ebene die Republik Moldau bei Justizsektor- und Verwaltungsreformen unterstützt, und wie viel Personal aus dem öffentlichen Dienst hat sie bislang zu diesem Zweck in die Republik Moldau entsandt? c) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu beigetragen, die Energieversorgung in der Republik Moldau zu diversifizieren sowie Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu fördern? d) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu beigetragen, die Republik Moldau bei der Umsetzung der Klimaschutzziele und bei der Klimafolgenanpassung zu unterstützen sowie die Entwicklung der nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft zu fördern und die bilaterale Zusammenarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz, etwa bei der Bekämpfung von Hochwasser und Waldbränden, auszubauen? e) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um die Geflüchtetenhilfe für die Republik Moldau insbesondere in den Bereichen Bildungswesen, medizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung auszubauen? f) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Reform der moldauischen Streitkräfte unterstützt, insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Logistik, Lieferung von nichtletaler Ausrüstung und Kapazitätsaufbau zur Cyberabwehr? g) Inwieweit und womit hat die Bundesregierung unter Wahrung rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Standards die bilaterale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit intensiviert sowie zum Ausbau der nachrichtendienstlichen Fähigkeiten der Republik Moldau beigetragen, und wie bilanziert sie die bisherigen Ergebnisse? h) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Arbeitsmarktreformen in der Republik Moldau unterstützt, damit diese im Einklang mit den ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) und europäischen Sozialstandards stehen, und wie viele Sozialreferentinnen und Sozialreferenten hat die Bundesregierung bislang in die Republik Moldau als Teilnehmerland der Östlichen Partnerschaft entsandt? i) Mit welchen Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung die Republik Moldau bei der Integration und Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in zivilen und öffentlichen Strukturen unterstützt? j) Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung durchgeführt, um den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt und den effektiven Zugang von Opfern sexualisierter Gewalt zu Rechtsschutz und zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten in der Republik Moldau zu verbessern sowie die Umsetzung der Europarats-Roadmap „Supporting the implementation of the Istanbul Convention in the Republic of Moldova“ zu unterstützen? k) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation von LGBTQIA+ in der Republik Moldau, und welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung durchgeführt, um effektive Schutzmechanismen für die LGBTQIA+-Community zu unterstützen? l) Was hat die Bundesregierung unternommen, um den zivilgesellschaftlichen Jugendaustausch sowie den Schülerinnen- und Schüleraustausch zwischen der Republik Moldau und der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und Forschungskooperationen mit moldauischen Hochschulen und Unternehmen zu intensivieren? Die Fragen 19 bis 19l werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Pro-EU- Kurs der bei den jüngsten Parlamentswahlen vom 28. September 2025 im Amt bestätigten moldauischen Regierung zunehmend von geopolitischen Sicherheitsfragen überschattet wird, und was unternimmt die Bundesregierung, um die moldauische Regierung unter Führung der Präsidentin Maia Sandu zur Fortsetzung der Reformbemühungen in den EU- Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau gemäß den Kopenhagener Kriterien zu ermutigen und dem Auftrieb EU-kritischer und antieuropäischer Kräfte im Land entgegenzuwirken (vgl. https:\\rosalux.de/news/ id/53904/moldau-der-wahre-wahlgewinner-war-die-angst, abgerufen am 10. Dezember 2025; bitte erläutern)? Die Mitglieder der moldauischen Regierung unter Leitung von Premierminister Munteanu wie auch Staatspräsidentin Sandu sind aus Sicht der Bundesregierung intensiv bemüht, Reformen auf dem Weg zum EU-Beitritt fortzusetzen. Die Regierung hat es zur politischen Priorität erklärt, das Land möglichst rasch in die EU zu führen, was Deutschland u. a. in den Gremien der EU politisch aktiv unterstützt. Darüber hinaus wird auch auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 19l verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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