Nationalen Sicherheitsrat einrichten - Nationale Sicherheitsstrategie entwerfen und konsequent umsetzen - Für eine Realpolitik im deutschen Interesse
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Nationalen Sicherheitsrat einrichten - Nationale Sicherheitsstrategie entwerfen und konsequent umsetzen - Für eine Realpolitik im deutschen Interesse
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/345
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Gerold Otten, Uwe Schulz, Marc Bernhard, Dr. Christoph
Birghan, Thomas Dietz, Hauke Finger, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß,
Mirco Hanker, Nicole Hess, Nicole Höchst, Robin Jünger, Dr. Malte Kaufmann,
Heinrich Koch, Achim Köhler, Jörn König, Iris Nieland, Lukas Rehm, Carina
Schießl, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Julian Schmidt, Dr. Paul
Schmidt, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Jörg Zirwes und der Fraktion
der AfD
Nationalen Sicherheitsrat einrichten – Nationale Sicherheitsstrategie
entwerfen und konsequent umsetzen – Für eine Realpolitik im deutschen
Interesse
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik mangelt es seit Jahren an realpolitischem
Gestaltungswillen und belastbarer Glaubwürdigkeit. Den aktuellen
Herausforderungen einer veränderten Weltordnung und einem immer weiter reichenden
internationalen Systemwettbewerb ist Deutschland daher nicht gewachsen. Eine maßgebliche
Ursache hierfür ist der Mangel an einer langfristigen, realistischen, stringenten und
ideologiefreien Strategie, welche die deutschen Interessen formuliert und deren
Umsetzung operationalisiert – jenseits von Tagespolitik und kurzfristiger parteipolitischer
Einflussnahme. Hierauf haben die Antragssteller bereits in der letzten und vorletzten
Legislaturperiode durch mehrere Anträge aufmerksam gemacht.1 Laut dem
Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll der Bundessicherheitsrat zu einem Nationalen
Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiterentwickelt werden, der eine koordinierende
Rolle ausüben soll.
Die Nationale Sicherheitsstrategie der vorherigen rot-grün-gelben Bundesregierung
formulierte streng genommen keine Strategie (systematische Zweckbestimmung,
Operationalisierung des Zwecks durch (Teil)Ziele und logische Verknüpfung der Zwecke,
Ziele und Mittel), sondern eine deskriptive Zustandsbeschreibung.2
1 Vgl. Antrag der AfD-Fraktion: Eine nationale sicherheitspolitische Gesamtstrategie für realpolitisches
Handeln im deutschen Interesse insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine. Drs. 20/1746,
https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001746.pdf.; vgl. Antrag der AfD-Fraktion: Eine
ressortübergreifende, nationale Sicherheitsstrategie erarbeiten – Den Bundessicherheitsrat zum Nationalen Sicherheitsrat
ausbauen. Drs. 19/ 24393, https://dserver.bundestag.de/btd/19/243/1924393.pdf.
2 Vgl. Dr. J. Wieck: Die Strategische Lage zum Jahresbeginn 2025. Deutsche Atlantische Gesellschaft, Berlin,
28.01.2025, www.youtube.com/watch?v=L6fv23z-DHQ.
Das maßgebliche Problem deutscher Sicherheitspolitik ist der Mangel an einer
systematischen Ziel-Mittel-Koordination: 20 Jahre Afghanistankrieg, eine Flutkatastrophe
im Inland, eine unkoordinierte Coronapolitik, gescheiterte Migrationspolitik,
fortschreitende Geldentwertung, Preisexplosionen auf dem Energie- und Rohstoffmarkt,
Lieferketten-Unsicherheiten, hybride Bedrohungen kritischer Infrastruktur und nicht
zuletzt der Krieg in der Ukraine belegen, dass aktuelle Sicherheitsinteressen national
definiert werden müssen. Erst im Anschluss an eine klare Zielsetzung kann deren
Umsetzung gegebenenfalls in Abstimmung mit internationalen Partnern gestaltet werden.
Innen- und außenpolitische Sicherheitsentwicklungen lassen sich nicht mehr getrennt
betrachten. Komplexe Herausforderungen können nur bewältigt werden, wenn außen-,
verteidigungs-, innen-, wirtschafts-, und entwicklungspolitische Dimensionen mit
einbezogen und in deutschem Interesse angegangen werden. Viel zu oft scheitern auch
sinnvolle Ideen an einer mangelhaften Zuständigkeitsabgrenzung und Abstimmung,
an langatmigen Prozessen sowie an Entscheidungsschwäche der
Verantwortungsträger. Die Bundesregierung hält viel zu oft an dem sicherheitspolitisch komplizierten
und nicht flexiblen Multilateralismus fest, wobei sie zugleich die Veränderungen in
der Welt und daraus resultierende Konsequenzen für die deutschen Bürger übergeht.
Die Formulierung einer außen- und sicherheitspolitischen Strategie kann nur frei von
der Einflussnahme anderer Staaten, parteipolitischen Interessen und Ressortegoismen
durch geeignete Analyse-, Bewertungs- und Entscheidungsmechanismen erfolgen.
Realpolitische Lösungen und sicherheitspolitische Weiterentwicklungen bedürfen eines
weiten Blicks nach vorn sowie klar definierter, messbarer sicherheitspolitischer
deutscher Ziele. Liegt eine solche konzeptionelle Durchdringung der aktuellen
Weltsicherheitslage nicht vor, kann die Bundesregierung bestenfalls kurzfristig auf bestimmte
Ereignisse reagieren, um Schaden zu begrenzen. Mittel bis langfristig führt diese
Politik jedoch zu einem weiteren Verlust des Handlungsspielraums in der Außen- und
Sicherheitspolitik und zu einer steigenden Abhängigkeit von anderen Mächten.
Deutschland muss in der Lage sein, seinen weiteren Abstieg in der internationalen
Gemeinschaft zu verhindern und sollte in zentralen Bereichen nicht die Ziele anderer
übernehmen müssen, sondern proaktiv und systematisch begründete eigene Ziele in
deutschem Interesse festlegen, verfolgen und durchsetzen.
Vor diesem Hintergrund ist es die dringende Aufgabe der Bundesregierung, umgehend
den Bundessicherheitsrat zu einem ständigen, ressortübergreifenden Nationalen
Sicherheitsrat nach österreichischem (Nationaler Sicherheitsrat – Bundeskanzleramt
Österreich), französischem oder japanischem Vorbild mit effizienten und schlanken
Strukturen umzubauen. Dieser Nationale Sicherheitsrat wird vom Bundeskanzler
geführt und umfasst die für die Sicherheit relevanten Kabinettsmitglieder. Dem
Nationalen Sicherheitsrat steht ein ständiger Nationaler Sicherheitsberater mit einem Stab im
Bundeskanzleramt zur Verfügung. Um die Handlungsfähigkeit der Exekutive
demokratisch zu legitimieren, ist ein Parlamentarisches Kontrollgremium einzusetzen.
Zudem ist zur engeren Verzahnung zwischen der deutschen Wirtschaft und der Außen-
und Sicherheitspolitik der Nationale Sicherheitsrat durch ein Gremium der deutschen
Wirtschaft für geo-ökonomische Fragestellungen (Rohstoffe, Energie,
Lieferkettenabhängigkeiten u. a.) zu unterstützen. Es ist die dringende Aufgabe der Bundesregierung,
präventive, langfristige Strategien und Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung
in einer deutschen nationalen Gesamtstrategie zu institutionalisieren. Der Deutsche
Bundestag sollte dabei vollumfänglich im Sinne der Legitimation durch die
demokratische Öffentlichkeit einbezogen werden. Hierfür ist eine jährliche Erklärung des
Bundeskanzlers zur außen- und sicherheitspolitischen Lage der Nation vor dem Bundestag
vorzusehen. Der Deutsche Bundestag sollte darüber hinaus beschließen, eine
Sitzungswoche pro Kalenderjahr ausschließlich für Außen- und Sicherheitspolitik (außen- und
sicherheitspolitische Woche) zu reservieren.3
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. zur Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung einer nationalen
Sicherheitsstrategie den Bundessicherheitsrat schnellstmöglich zum Nationalen Sicherheitsrat
im Bundeskanzleramt unter Leitung des Bundeskanzlers umzubauen, ihn mit den
hierfür notwendigen Kompetenzen auszustatten und strukturell den neuen
Aufgaben anzupassen;
2. unter Einbeziehung ziviler und militärischer Experten eine deutsche nationale
Sicherheitsstrategie zu erarbeiten, ständig zu überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen, welche die Problemerkennung, Zieldefinition sowie deren genaue
Priorisierung vorgibt und sie dem Deutschen Bundestag zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen;
3. einen der Regierung unterstellten Nationalen Sicherheitsberater mit einem
Experten-Stab im Bundeskanzleramt einzusetzen;
4. den Nationalen Sicherheitsrat durch ein Parlamentarisches Kontrollgremium zu
begleiten;
5. den Nationalen Sicherheitsrat durch ein Gremium der deutschen Wirtschaft für
geo-ökonomische Fragestellungen zu unterstützen;
6. den Deutschen Bundestag über den Stand der Ausarbeitung, Umsetzung und
Überwachung der nationalen Gesamtstrategie regelmäßig zu unterrichten;
7. eine jährliche Erklärung des Bundeskanzlers zur außen- und
sicherheitspolitischen Lage der Nation vor dem Bundestag vorzusehen.
III. Der Deutsche Bundestag beschließt, eine Sitzungswoche pro Kalenderjahr
ausschließlich zur parlamentarischen Diskussion deutscher Außen- und
Sicherheitspolitik (außen- und sicherheitspolitische Woche) zu reservieren.
Berlin, den 16. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
3 Vgl. C. Masala, Bedingt abwehrbereit. Deutschlands Schwäche in der Zeitenwende. München 2023, S. 162-
163; S. 202-203.
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ISSN 0722-8333]
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