Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung
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Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/183
21. Wahlperiode 19.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Matthias Moosdorf und der Fraktion
der AfD
Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Wahlkampf die Außenpolitik der
alten Bundesregierung scharf kritisiert und einen „Politikwechsel“ in der
Außenpolitik versprochen, um die Handlungsfähigkeit Deutschlands und das
Vertrauen der Partner und Verbündeten wieder zu stärken (www.rnd.de/politik/frie
drich-merz-plant-politikwechsel-neue-impulse-in-der-aussenpolitik-JEQYG72
QLVBSRMSZWLIAV2IIZ4.html). Drei Kernpunkte stellte er in den
Mittelpunkt seiner künftigen Arbeit: die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
Deutschlands, die Rückgewinnung von Vertrauen sowie klare strategische
Prioritäten und deren konsequente Umsetzung.
Allerdings lassen sich dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
bislang keine konkreten Aussagen oder Strategien zur Umsetzung der
genannten außenpolitischen Schwerpunkte und der angestrebten „Neuausrichtung“
entnehmen. Abgesehen von der bereits in der 19. Legislaturperiode von der
Fraktion der AfD geforderten Strukturveränderung zur Einrichtung eines
Nationalen Sicherheitsrates orientiert sich die Außenpolitik der neuen
Bundesregierung in weiten Teilen an der Linie der Vorgängerregierung. Besonders
hervorzuheben ist, dass das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen mit Blick auf die
Klimaneutralität als „zentrale Weichenstellung“ für die zukünftige Entwicklung
Deutschlands bezeichnet wird. (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD, 21. Legislaturperiode, S. 52, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.k
oalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Vor dem Hintergrund der teilweise volatilen und schwer kalkulierbaren
Handels- und Sicherheitspolitik der USA wäre nach Auffassung der Fragesteller die
Ausarbeitung kohärenter Strategien für die bilateralen Beziehungen zu den
USA von besonderer Bedeutung. Konkrete Initiativen der neuen
Bundesregierung sind in dieser Hinsicht allerdings noch nicht erkennbar. Friedrich Merz
räumt als Bundeskanzler den Interessen der EU-Länder Priorität ein und will
sich vor dem Treffen mit Donald Trump mit EU-Partnern abstimmen (www.bil
d.de/politik/bald-kanzler-im-bild-interview-so-will-merz-mit-trump-umgehen-6
7fa933cff433e4b9cd6e82c). Statt sich außenpolitisch eigenständig zu
positionieren, orientiert sich die Bundesregierung zunehmend am europäischen
Konsens (ebd.), wodurch die strategische Eigenständigkeit Deutschlands in
außenpolitischen Fragen nach Auffassung der Fragesteller in den Hintergrund zu
geraten droht.
Deutschland soll nach Ansicht der Fragesteller seine Rolle als konstruktiver
Friedensakteur weiter ausbauen und sich verstärkt mit diplomatischen
Initiativen in die Lösung internationaler Konflikte – insbesondere in der Ukraine –
einbringen. Demgegenüber hält die Bundesregierung an ihrer Unterstützung
einer NATO-Beitrittsperspektive für die Ukraine fest, auch wenn es im Bündnis
vereinzelt Befürchtungen gibt, dass ein solcher Schritt die Gefahr weiterer
Eskalationen in sich bergen könnte (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/nato-
ukraine-bruessel-treffen-100.html). Auch der Bundesminister der Vereidigung,
Boris Pistorius, betonte im Jahr 2023 die Notwendigkeit politischer
Besonnenheit und unterstrich, dass der Zeitpunkt für eine Entscheidung über einen
NATO-Beitritt der Ukraine noch nicht gekommen sei (www.upday.com/de/pist
orius-jetzt-nicht-zeit-fuer-kiews-nato-beitritt?utm_source=chatgpt.com). Vor
diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die
Grundprinzipien einer verantwortungsvollen und friedensorientierten
Diplomatie in die Entscheidungsfindung der Bundesregierung einfließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten strukturellen und personellen Planungen verfolgt die
Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Weiterentwicklung des
Bundessicherheitsrates zu einem Nationalen Sicherheitsrat im
Bundeskanzleramt, und sind in diesem Zusammenhang etwa die Einrichtung
neuer Gremien oder organisatorischer Einheiten vorgesehen
(Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 126)?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine klare
Abgrenzung der Zuständigkeiten sicherzustellen und mögliche Überschneidungen
zwischen der Leitung des Sicherheitsrates durch das Bundeskanzleramt
und den Aufgabenbereichen anderer Ressorts, wie z. B. der Abteilung S05
im Auswärtigen Amt, zu vermeiden (vgl. Frage 1)?
3. Wird die Inbetriebnahme der Nord-Stream-I- und Nord-Stream-II-
Pipelines im Rahmen der Gespräche mit der US-Regierung thematisiert?
4. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sich auf mögliche
Forderungen der US-Regierung nach einer Inbetriebnahme der Nord-Stream-I-
und Nord-Stream-II-Pipelines vorzubereiten (vgl. Vorfrage, www.handels
blatt.com/politik/deutschland/ostsee-pipeline-bundesregierung-prueft-szen
arien-fuer-nord-stream-pipelines/100120323.html)?
5. Welche konkreten Themen wurden seit Beginn der Legislaturperiode im
bilateralen Dialog mit den USA behandelt?
6. Welche außen- und sicherheitspolitischen Themen wird Bundeskanzler
Friedrich Merz bei seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump
ansprechen, und welche inhaltlichen Abstimmungen mit EU-Partnern sind
im Vorfeld des Treffens geplant (www.bild.de/politik/bald-kanzler-im-bil
d-interview-so-will-merz-mit-trump-umgehen-67fa933cff433e4b9cd6
e82c)?
7. Welche regelmäßigen Austauschformate gibt es zwischen der
Bundesregierung und der US-Regierung (z. B. strategische Dialoge,
Arbeitsgruppen, bilaterale Treffen auf Minister- oder Beamtenebene)?
8. Plant die Bundesregierung die Einrichtung spezifischer Arbeitsgruppen
oder bilateraler Foren zur Förderung des regelmäßigen Austauschs und
zur Vertiefung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit?
9. Hat sich die Bundesregierung zu den Plänen des französischen
Präsidenten Emmanuel Macron eine eigene Auffassung gebildet, die französische
Rüstungsindustrie zur tragenden Säule einer europäischen Aufrüstung zu
machen und für eine verstärkte Beschaffung von Rüstungsgütern durch
europäische Partner zu werben (www.nzz.ch/pro/buy-european-buy-frenc
h-emmanuel-macron-will-bei-der-europaeischen-aufruestung-doppelt-prof
itieren-ld.1879708), und wenn ja, wie lautet diese?
10. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung ein Gleichgewicht in der
Partnerschaft mit Frankreich, oder droht eine Asymmetrie zulasten deutscher
Interessen?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für den Aufbau einer dauerhaften
europäischen Marinepräsenz bzw. eines Marinestützpunktes im
Indopazifik einzusetzen, wie dies u. a. von Friedrich Merz auf dem Körber Global
Leaders Dialogue im Januar 2025 angeregt wurde, und wenn ja, wie stellt
sich die Bundesregierung die Einrichtung einer europäischen Marinebasis
konkret vor (Friedrich Merz, 2025, min. 20:40 bis 21:00, www.youtub
e.com/watch?v=0L-QPp48z34)?
12. An welchen deutschen Auslandsvertretungen weltweit sind derzeit
Militärattachés akkreditiert, und beabsichtigt die Bundesregierung, die
militärdiplomatische Präsenz durch die Entsendung weiterer Attachés in welcher
Region auszubauen?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Beitrag der deutschen
Militärpräsenz im Indopazifik im Hinblick auf die Förderung von
Stabilität und mögliche deeskalierende Wirkungen in bestehenden regionalen
Konfliktlagen?
14. In welcher Form beteiligt sich Deutschland als Mitglied des United
Nations Command (UNC) an den Aktivitäten zur Überwachung des
Waffenstillstands zwischen der Republik Korea und der Demokratischen
Volksrepublik Korea, und schließt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Entsendung deutscher Soldaten auf das Territorium Südkoreas
aus?
15. Welche diplomatischen Initiativen verfolgt die Bundesregierung, um die
Deeskalation auf der koreanischen Halbinsel zu unterstützen und eine
langfristige friedliche Lösung des Konflikts zwischen Nord- und Südkorea
zu fördern, und inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. eine
Wechselwirkung zwischen diesen Bemühungen und den deutschen
Rüstungsexporten in die Republik Korea vor dem Hintergrund der Rolle
Deutschlands als einer der größten Waffenlieferanten des Landes?
16. Welche finanziellen Mittel stehen für die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD angekündigte Nord-Süd-Kommission zur Stärkung
der bilateralen Beziehungen zu Schwellen- und Entwicklungsländern zur
Verfügung, und welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit
der Einrichtung dieser Kommission, wer soll dieser Kommission
angehören, und welche Maßnahmen sind zur Umsetzung dieser Ziele geplant
(Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode,
S. 52)?
17. Auf welche völkerrechtliche Grundlage bzw. welche internationale
Zustimmung stützt die Bundesregierung die mögliche Verwendung
eingefrorener russischer Staatsvermögen zur finanziellen und militärischen
Unterstützung der Ukraine, und schließt die Bundesregierung aus, bei Bedarf
und in enger Abstimmung mit internationalen Partnern eine rechtliche
Anpassung im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD
vorzunehmen (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21.
Legislaturperiode, S. 127)?
18. In welchem finanziellen Umfang, mit welchen Instrumenten und in
welchem zeitlichen Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Ukraine
beim Wiederaufbau zu unterstützen, und wie sollen deutsche
Unternehmen von den Wiederaufbaumaßnahmen profitieren?
19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die „NATO-
Perspektive für die Ukraine“ weiter zu unterstützen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
20. Welche Staaten unterstützen in der NATO nach Kenntnis der
Bundesregierung die Aufnahme der Ukraine in die NATO?
21. Welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung bisher im Rahmen
ihrer Beteiligung an der Kerngruppe zur Einrichtung eines
Sondertribunals zur Ahndung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine
erzielt, und welche Staaten haben diese Initiative bisher ebenfalls
unterstützt?
22. Wie viele Angriffe auf das digitale Visumantragsportal „Auslandsportal“
gab es in der Vergangenheit, und welche Maßnahmen wurden ergriffen,
um die Sicherheit dieses Systems zu gewährleisten (www.tagesschau.de/i
nland/innenpolitik/visa-fachkraefte-100.html)?
23. An welche „klaren Bedingungen“ knüpft die Bundesregierung ihre
Unterstützung für Syrien im Hinblick auf die „Stabilisierung und
wirtschaftlichen Wiederaufbau“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD,
21. Legislaturperiode, S. 128)?
24. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Auswärtige
Kultur- und Bildungspolitik und die strategische Auslandskommunikation
als „geopolitisches Instrument“ „an unseren Werten und Interessen“
auszurichten (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21.
Legislaturperiode, S. 129)?
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der
„Weiterentwicklung der administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen
für die internationale Arbeit der politischen Stiftungen“, um die
Unabhängigkeit der Arbeit der politischen Stiftungen von staatlicher
Einflussnahme zu gewährleisten (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD,
21. Legislaturperiode, S. 129)?
26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass der Schutz der Stellung politischer Stiftungen im Ausland nicht als
unzulässige Einflussnahme auf politische Prozesse in den jeweiligen
Gaststaaten wahrgenommen wird (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD, 21. Legislaturperiode, S. 129)?
27. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Erhöhung des
Anteils von „Menschen mit Migrationsgeschichte in der Bundeswehr“
sicher, dass bei Soldaten mit doppelter Staatsangehörigkeit potenzielle
Interessenkonflikte vermieden werden, insbesondere in
sicherheitsrelevanten Situationen, in denen die uneingeschränkte Loyalität zur
Bundesrepublik Deutschland im Vordergrund stehen muss (Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 131)?
28. Mit welchen Ländern wird die Bundesregierung im Rahmen von
Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit über die Kooperationsbereitschaft
bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger verhandeln, und welche
Länder haben Kooperationsbereitschaft signalisiert?
29. Aus welchen Gründen unterstützt die Bundesregierung welche Länder des
Globalen Südens beim Aufbau bzw. der Reform ihrer Steuersysteme, und
welche strategischen bzw. entwicklungspolitischen Ziele werden damit
verfolgt (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21.
Legislaturperiode, S. 134)?
30. Welche prioritären Handlungsfelder sieht die Bundesregierung im
Rahmen einer Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit afrikanischen
Partnerstaaten?
31. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihr außen-
und sicherheitspolitisches Engagement auf dem afrikanischen Kontinent,
und welche Rolle beabsichtigt die Bundesregierung perspektivisch
einzunehmen?
32. Welche gemeinsamen Interessen sind aus Sicht der Bundesregierung eine
tragfähige Grundlage für eine vertiefte und partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten (www.cducsu.de/sites/default/files/2023-1
2/PP%20Afrika%20neu.pdf, S. 7)?
33. Plant die Bundesregierung das Verbot der Ausstrahlung bzw. Tätigkeit
von ausländischen Staaten finanzierten Medien in Deutschland, und wenn
ja, von welchen, und warum?
Berlin, den 12. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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