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Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/183)

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 21/393 · Antwort · Original ↗

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Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/183) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/393 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/183 – Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Wahlkampf die Außenpolitik der alten Bundesregierung scharf kritisiert und einen „Politikwechsel“ in der Außenpolitik versprochen, um die Handlungsfähigkeit Deutschlands und das Vertrauen der Partner und Verbündeten wieder zu stärken (www.rnd.de/politik/fri edrich-merz-plant-politikwechsel-neue-impulse-in-der-aussenpolitik-JEQYG7 2QLVBSRMSZWLIAV2IIZ4.html). Drei Kernpunkte stellte er in den Mittelpunkt seiner künftigen Arbeit: die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands, die Rückgewinnung von Vertrauen sowie klare strategische Prioritäten und deren konsequente Umsetzung. Allerdings lassen sich dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD bislang keine konkreten Aussagen oder Strategien zur Umsetzung der genannten außenpolitischen Schwerpunkte und der angestrebten „Neuausrichtung“ entnehmen. Abgesehen von der bereits in der 19. Legislaturperiode von der Fraktion der AfD geforderten Strukturveränderung zur Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates orientiert sich die Außenpolitik der neuen Bundesregierung in weiten Teilen an der Linie der Vorgängerregierung. Besonders hervorzuheben ist, dass das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen mit Blick auf die Klimaneutralität als „zentrale Weichenstellung“ für die zukünftige Entwicklung Deutschlands bezeichnet wird. (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 52, www.koalitionsvertrag202 5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Vor dem Hintergrund der teilweise volatilen und schwer kalkulierbaren Handels- und Sicherheitspolitik der USA wäre nach Auffassung der Fragesteller die Ausarbeitung kohärenter Strategien für die bilateralen Beziehungen zu den USA von besonderer Bedeutung. Konkrete Initiativen der neuen Bundesregierung sind in dieser Hinsicht allerdings noch nicht erkennbar. Friedrich Merz räumt als Bundeskanzler den Interessen der EU-Länder Priorität ein und will sich vor dem Treffen mit Donald Trump mit EU-Partnern abstimmen (www.bi ld.de/politik/bald-kanzler-im-bild-interview-so-will-merz-mit-trump-umgehe n-67fa933cff433e4b9cd6e82c). Statt sich außenpolitisch eigenständig zu positionieren, orientiert sich die Bundesregierung zunehmend am europäischen Konsens (ebd.), wodurch die strategische Eigenständigkeit Deutschlands in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. außenpolitischen Fragen nach Auffassung der Fragesteller in den Hintergrund zu geraten droht. Deutschland soll nach Ansicht der Fragesteller seine Rolle als konstruktiver Friedensakteur weiter ausbauen und sich verstärkt mit diplomatischen Initiativen in die Lösung internationaler Konflikte – insbesondere in der Ukraine – einbringen. Demgegenüber hält die Bundesregierung an ihrer Unterstützung einer NATO-Beitrittsperspektive für die Ukraine fest, auch wenn es im Bündnis vereinzelt Befürchtungen gibt, dass ein solcher Schritt die Gefahr weiterer Eskalationen in sich bergen könnte (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/n ato-ukraine-bruessel-treffen-100.html). Auch der Bundesminister der Vereidigung, Boris Pistorius, betonte im Jahr 2023 die Notwendigkeit politischer Besonnenheit und unterstrich, dass der Zeitpunkt für eine Entscheidung über einen NATO-Beitritt der Ukraine noch nicht gekommen sei (www.upday.com/ de/pistorius-jetzt-nicht-zeit-fuer-kiews-nato-beitritt?utm_source=chatgp t.com). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Grundprinzipien einer verantwortungsvollen und friedensorientierten Diplomatie in die Entscheidungsfindung der Bundesregierung einfließen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bewahrung des Friedens in Freiheit und Sicherheit für Deutschland und Europa ist das oberste Ziel der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung. In Anbetracht geopolitischer Umwälzungen sehen sich Deutschland und Europa der größten Bedrohungslage seit dem Ende des Kalten Kriegs gegenüber. Die akuteste Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit geht dabei von Russland aus, dessen völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine andauert. Mit den erfolgten Finanzierungsentscheidungen für unsere Sicherheit wurden bereits richtungsweisende Weichen gestellt. Dabei gilt weiterhin, dass die NATO der zentrale Pfeiler der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist. Perspektivisch müssen wir als Europäer mehr Verantwortung für unsere Sicherheit in Europa leisten. Auch im Rahmen der EU setzt sich Deutschland für entsprechende Initiativen zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft und Rüstungsindustrie in Europa ein. Die weitere operative Umsetzung entlang des Koalitionsvertrags hat begonnen. Die Bundesregierung lässt sich dabei in ihrem Handeln von Kohärenz, Koordination und Kontinuität leiten. Außen- und Sicherheitspolitik sollen integrierter als bisher zusammenwirken, um eine starke deutsche Politik zu garantieren, die sich für Sicherheit, Freiheit und Wohlstand einsetzt. Um unsere deutschen Interessen zu wahren und Angriffe von außen abwehren zu können, soll eine vertiefte koordinierende Zusammenarbeit zwischen den Ressorts gewährleistet werden. Gleichzeitig bedingen die aktuellen Angriffe auf die regelbasierte internationale Ordnung auch ein Maß an Kontinuität, um Partnerschaften auszubauen, um in Bündnisse zu investieren und um unsere Mitgliedschaften in internationalen Organisationen möglichst effektiv zu nutzen.  1. Welche konkreten strukturellen und personellen Planungen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Weiterentwicklung des Bundessicherheitsrates zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt, und sind in diesem Zusammenhang etwa die Einrichtung neuer Gremien oder organisatorischer Einheiten vorgesehen (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 126)?  2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten sicherzustellen und mögliche Überschneidungen zwischen der Leitung des Sicherheitsrates durch das Bundeskanzleramt und den Aufgabenbereichen anderer Ressorts, wie z. B. der Abteilung S05 im Auswärtigen Amt, zu vermeiden (vgl. Frage 1)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Ausgestaltung von Struktur und Funktionsweise des Nationalen Sicherheitsrates wird im Sinne einer integrierten Sicherheitspolitik sicherstellen, dass es zu keinen konkurrierenden Überschneidungen mit den Aufgabenbereichen anderer Ressorts kommt.  3. Wird die Inbetriebnahme der Nord-Stream-I- und Nord-Stream-II- Pipelines im Rahmen der Gespräche mit der US-Regierung thematisiert?  5. Welche konkreten Themen wurden seit Beginn der Legislaturperiode im bilateralen Dialog mit den USA behandelt?  6. Welche außen- und sicherheitspolitischen Themen wird Bundeskanzler Friedrich Merz bei seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump ansprechen, und welche inhaltlichen Abstimmungen mit EU-Partnern sind im Vorfeld des Treffens geplant (www.bild.de/politik/bald-kanzler-im-bil d-interview-so-will-merz-mit-trump-umgehen-67fa933cff433e4b9cd6 e82c)? Die Fragen 3, 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher Gespräche.  4. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sich auf mögliche Forderungen der US-Regierung nach einer Inbetriebnahme der Nord-Stream-I- und Nord-Stream-II-Pipelines vorzubereiten (vgl. Vorfrage, www.handel sblatt.com/politik/deutschland/ostsee-pipeline-bundesregierung-prueft-sz enarien-fuer-nord-stream-pipelines/100120323.html)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.  7. Welche regelmäßigen Austauschformate gibt es zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung (z. B. strategische Dialoge, Arbeitsgruppen, bilaterale Treffen auf Minister- oder Beamtenebene)? Die Bundesregierung steht mit der US-Administration auf sämtlichen Hierarchieebenen in einem kontinuierlichen engen und vertrauensvollen Austausch. Regelmäßige bilaterale Gesprächsformate ab Abteilungsleiter-Ebene im Sinne der Fragestellung umfassen: – Bundeskanzleramt (Teilnahme AA, BMF, BMWE): Structured Economic Dialogue mit USA. – Bundesministerium des Innern: Security Cooperation Group mit dem US Department of Homeland Security. – Auswärtiges Amt: Strategischer Dialog zu Stabilisierung mit dem US Department of State. – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Steuerungsgruppentreffen der deutsch-amerikanischen Klima- und Energiepartnerschaft mit dem US Department of Energy. – Bundesministerium der Verteidigung: Strategic Defense Dialogue mit dem US Department of Defense. – Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Regelmäßige Konsultationen zu wissenschaftlich-technologischer Zusammenarbeit mit dem US Department of State.  8. Plant die Bundesregierung die Einrichtung spezifischer Arbeitsgruppen oder bilateraler Foren zur Förderung des regelmäßigen Austauschs und zur Vertiefung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit? Eine Einrichtung von Gesprächsformaten im Sinne der Fragestellung ist derzeit nicht beabsichtigt.  9. Hat sich die Bundesregierung zu den Plänen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron eine eigene Auffassung gebildet, die französische Rüstungsindustrie zur tragenden Säule einer europäischen Aufrüstung zu machen und für eine verstärkte Beschaffung von Rüstungsgütern durch europäische Partner zu werben (www.nzz.ch/pro/buy-european-buy-fren ch-emmanuel-macron-will-bei-der-europaeischen-aufruestung-doppelt-pr ofitieren-ld.1879708), und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, europäische Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft zu stärker. Hierzu ist unter anderem die Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie und -kooperation erforderlich. Gemeinsam mit europäischen Partnern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union und der NATO für dieses Ziel ein. 10. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung ein Gleichgewicht in der Partnerschaft mit Frankreich, oder droht eine Asymmetrie zulasten deutscher Interessen? Die Bundesregierung arbeitet in beiderseitigem und im Interesse der Europäischen Union auf allen Ebenen eng und freundschaftlich mit der französischen Regierung zusammen. 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für den Aufbau einer dauerhaften europäischen Marinepräsenz bzw. eines Marinestützpunktes im Indopazifik einzusetzen, wie dies u. a. von Friedrich Merz auf dem Körber Global Leaders Dialogue im Januar 2025 angeregt wurde, und wenn ja, wie stellt sich die Bundesregierung die Einrichtung einer europäischen Marinebasis konkret vor (Friedrich Merz, 2025, min. 20:40 bis 21:00, www.y outube.com/watch?v=0L-QPp48z34)? Konkrete Pläne im Sinne der Fragestellung werden gegenwärtig nicht diskutiert. 12. An welchen deutschen Auslandsvertretungen weltweit sind derzeit Militärattachés akkreditiert, und beabsichtigt die Bundesregierung, die militärdiplomatische Präsenz durch die Entsendung weiterer Attachés in welcher Region auszubauen? An den nachfolgend aufgeführten deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit Militärattaché/es akkreditiert: Botschaften Abu Dhabi, Abuja, Addis Abeba, Algier, Amman, Ankara, Astana, Athen, Bagdad, Bamako, Bangkok, Beirut, Belgrad, Bern, Bogotá, Brasilia, Brüssel, Budapest, Buenos Aires, Bukarest, Canberra, Dakar, Den Haag, Doha, Hanoi, Helsinki, Islamabad, Jakarta, Kairo, Kinshasa, Kopenhagen, Kuala Lumpur, Kyjiw, Lima, Lissabon, London, Luanda, Madrid, Mexiko-Stadt, Minsk, Moskau, Nairobi, New Delhi, Niamey, Oslo, Ottawa, Paris, Peking, Prag, Pressburg, Pretoria, Rabat, Riad, Riga, Rom, Santiago de Chile, Sarajewo, Seoul, Singapur, Stockholm, Tallinn, Taschkent, Teheran, Tel Aviv, Tiflis, Tirana, Tokyo, Tripolis, Tunis, Vilnius, Warschau, Washington, Wien, Zagreb. Es ist geplant, die Präsenz durch die Entsendung weiterer Militärattaché/es an folgende Auslandsvertretungen weiter auszubauen: Botschaft Accra. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Beitrag der deutschen Militärpräsenz im Indopazifik im Hinblick auf die Förderung von Stabilität und mögliche deeskalierende Wirkungen in bestehenden regionalen Konfliktlagen? Es wird auf die Fortschrittsberichte zur Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung zum Indo-Pazifik für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 verwiesen. 14. In welcher Form beteiligt sich Deutschland als Mitglied des United Nations Command (UNC) an den Aktivitäten zur Überwachung des Waffenstillstands zwischen der Republik Korea und der Demokratischen Volksrepublik Korea, und schließt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entsendung deutscher Soldaten auf das Territorium Südkoreas aus? Deutschland wird beim United Nations Command derzeit durch den Verteidigungsattaché der Deutschen Botschaft Seoul vertreten. 15. Welche diplomatischen Initiativen verfolgt die Bundesregierung, um die Deeskalation auf der koreanischen Halbinsel zu unterstützen und eine langfristige friedliche Lösung des Konflikts zwischen Nord- und Südkorea zu fördern, und inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. eine Wechselwirkung zwischen diesen Bemühungen und den deutschen Rüstungsexporten in die Republik Korea vor dem Hintergrund der Rolle Deutschlands als einer der größten Waffenlieferanten des Landes? Im Rahmen bestehender Gesprächskanäle und in öffentlichen Erklärungen versucht die Bundesregierung die Demokratische Volksrepublik Korea zu einer Rückkehr zu Gesprächen mit der Republik Korea und den Vereinigten Staaten zu bewegen und fordert sie zur Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen auf. Die Bundesregierung setzt sich für die vollumfängliche Umsetzung aller gegen die Demokratische Volksrepublik Korea bestehenden Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen inklusive aller gegen sie verhängten Sanktionen ein. 16. Welche finanziellen Mittel stehen für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD angekündigte Nord-Süd-Kommission zur Stärkung der bilateralen Beziehungen zu Schwellen- und Entwicklungsländern zur Verfügung, und welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung dieser Kommission, wer soll dieser Kommission angehören, und welche Maßnahmen sind zur Umsetzung dieser Ziele geplant (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 52)? Die finanziellen Mittel für die Nord-Süd-Kommission ab dem Haushalt 2025 wurden noch nicht vom Bundestag beschlossen. Die konkreten Ziele wurden im Koalitionsvertrag benannt, Besetzung und Umsetzungsmaßnahmen werden derzeit erarbeitet. 17. Auf welche völkerrechtliche Grundlage bzw. welche internationale Zustimmung stützt die Bundesregierung die mögliche Verwendung eingefrorener russischer Staatsvermögen zur finanziellen und militärischen Unterstützung der Ukraine, und schließt die Bundesregierung aus, bei Bedarf und in enger Abstimmung mit internationalen Partnern eine rechtliche Anpassung im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD vorzunehmen (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 127)? Die Bundesregierung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit ihren europäischen und internationalen Partnern. Sie prüft auf Grundlage des geltenden Völkerrechts und unter Berücksichtigung potenzieller Risiken für den Finanzmarkt mögliche Handlungsoptionen. 18. In welchem finanziellen Umfang, mit welchen Instrumenten und in welchem zeitlichen Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Ukraine beim Wiederaufbau zu unterstützen, und wie sollen deutsche Unternehmen von den Wiederaufbaumaßnahmen profitieren? Der Wiederaufbau der Ukraine erfolgt in enger Abstimmung mit der Ukraine und im Geberkreis. Eine aktuelle Darstellung der Unterstützung der Ukraine durch die Bundesregierung findet sich unter www.bundesregierung.de/breg-de/ aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274. Durch verschiedene Außenwirtschaftsförderinstrumente wie Investitions- und Exportkreditgarantien unterstützt die Bundesregierung Unternehmen bei Geschäften und Investitionen in der Ukraine und den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes. Deutsche Unternehmen können sich auf ausgeschriebene Leistungen bewerben und werden zudem durch Angebote der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. 19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die „NATO-Perspektive für die Ukraine“ weiter zu unterstützen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 20. Welche Staaten unterstützen in der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahme der Ukraine in die NATO? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die beim NATO-Gipfel in Washington 2024 vereinbarten Maßnahmen verwiesen (www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_227678.htm). 21. Welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung bisher im Rahmen ihrer Beteiligung an der Kerngruppe zur Einrichtung eines Sondertribunals zur Ahndung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine erzielt, und welche Staaten haben diese Initiative bisher ebenfalls unterstützt? Eine von der Ukraine initiierte Gruppe von rund 40 Staaten sowie internationalen Organisationen (Europäische Union und Europarat), die sogenannte Kerngruppe für die Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, an der auch Deutschland beteiligt ist, hat ihre Vorbereitungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen. Die Außenminister und Außenministerinnen und andere Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Staaten haben am 9. Mai 2025 die Vorarbeiten durch das sogenannte Lviv Statement förmlich gebilligt (www.president.gov.ua/storage/j-files-storage/01/37/8 5/112a7a9755c5596377505485ef34bd4a_1746789976.pdf), welches die konkreten Ergebnisse festhält. Am 14. Mai 2025 beauftragte das Ministerkomitee des Europarats den Generalsekretär Berset, den Prozess zur Einrichtung des Sondertribunals beim Europarat einzuleiten. 22. Wie viele Angriffe auf das digitale Visumantragsportal „Auslandsportal“ gab es in der Vergangenheit, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Sicherheit dieses Systems zu gewährleisten (www.tagesschau.de/i nland/innenpolitik/visa-fachkraefte-100.html)? Die Sicherheit des Auslandsportals wird durch eine Reihe von Maßnahmen gewährleistet, die aus den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik abgeleitet wurden und auf verschiedene Weise zusammenwirken. Die technischen Maßnahmen entsprechen den üblichen professionellen IT-Sicherheitsstandards. Sie werden durch organisatorische Maßnahmen in Bezug auf den Ablauf des Visumverfahrens ergänzt. Sämtliche Maßnahmen werden stetig weiterentwickelt. Einzelheiten öffentlich zu erläutern würde Akteuren mit etwaigen Angriffsabsichten relevante Hinweise geben und insofern dem Zweck der Maßnahmen zuwiderlaufen. Der Betrieb des Auslandsportals wird ständig beobachtet. Zu einem Zeitpunkt deuteten Verhaltensweisen einiger Nutzerinnen und Nutzer darauf hin, dass diese möglicherweise nicht in der Absicht handelten, Visumanträge zu stellen. Es wurden wirksame Maßnahmen ergriffen, um das beobachtete Verhalten zu beenden und in Zukunft unmöglich zu machen. 23. An welche „klaren Bedingungen“ knüpft die Bundesregierung ihre Unterstützung für Syrien im Hinblick auf die „Stabilisierung und wirtschaftlichen Wiederaufbau“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 128)? Das Engagement der Bundesregierung für die Stabilisierung und den Wiederaufbau Syriens ist an Erwartungen an einen inklusiven politischen Prozess geknüpft. Dazu gehört die Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen und die Achtung der Menschenrechte. Diese Erwartungen macht die Bundesregierung der syrischen Regierung gegenüber in Gesprächen regelmäßig deutlich. 24. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und die strategische Auslandskommunikation als „geopolitisches Instrument“ „an unseren Werten und Interessen“ auszurichten (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 129)? Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sowie die strategische Auslandskommunikation sind an den Interessen und Werten der deutschen Außenpolitik ausgerichtet. Mit Blick auf die Förderung der deutschen Sprache und des Kulturaustauschs im Ausland sowie des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland steht die Stärkung der Auslands- und Partnerschulen sowie der Mittlerorganisationen im Vordergrund, darunter das Goethe-Institut, der Deutsche Akademische Auslandsdienst und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung. Hinzukommen die Verbreitung eines zeitgemäßen Deutschlandbilds, die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und unabhängiger und freier Berichterstattung, insbesondere auch in den Staaten Ost- und Südosteuropas, sowie die Bekämpfung ausländischer Desinformation und Informationsmanipulation durch strategische Kommunikation. 25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der „Weiterentwicklung der administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen für die internationale Arbeit der politischen Stiftungen“, um die Unabhängigkeit der Arbeit der politischen Stiftungen von staatlicher Einflussnahme zu gewährleisten (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 129)? 26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass der Schutz der Stellung politischer Stiftungen im Ausland nicht als unzulässige Einflussnahme auf politische Prozesse in den jeweiligen Gaststaaten wahrgenommen wird (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 129)? Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet. Die politischen Stiftungen sind rechtlich unabhängig und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung. Sie wählen daher ihre Projekte eigenverantwortlich aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch. Die politischen Stiftungen sind auch keine Mittler- oder Durchführungsorganisationen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. Sie handeln lediglich mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung. Die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Stiftungsprojekten im jeweiligen Gastland obliegt den politischen Stiftungen in eigener Verantwortung und dokumentiert den unabhängigen Charakter der Stiftungsarbeit im Gastland. 27. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Erhöhung des Anteils von „Menschen mit Migrationsgeschichte in der Bundeswehr“ sicher, dass bei Soldaten mit doppelter Staatsangehörigkeit potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden, insbesondere in sicherheitsrelevanten Situationen, in denen die uneingeschränkte Loyalität zur Bundesrepublik Deutschland im Vordergrund stehen muss (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 131)? Soldatinnen oder Soldaten durchlaufen eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bevor sie zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zugelassen werden. 28. Mit welchen Ländern wird die Bundesregierung im Rahmen von Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit über die Kooperationsbereitschaft bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger verhandeln, und welche Länder haben Kooperationsbereitschaft signalisiert? Die Bundesregierung spricht fortlaufend intensiv mit sämtlichen relevanten Herkunftsstaaten über Fragen der Rückkehrkooperation. Sie verfolgt dabei einen kohärenten Ansatz, um über Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern, einschließlich der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, eine Verbesserung der Rückkehrkooperation zu bewirken. 29. Aus welchen Gründen unterstützt die Bundesregierung welche Länder des Globalen Südens beim Aufbau bzw. der Reform ihrer Steuersysteme, und welche strategischen bzw. entwicklungspolitischen Ziele werden damit verfolgt (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 134)? Ausreichende Eigeneinnahmen sind die Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung und Armutsreduzierung aus eigener Kraft. Höhere Steuereinnahmen erweitern den fiskalischen Spielraum für dringend notwendige Investitionen in öffentliche Dienstleistungen, z. B. im Bereich Bildung und Gesundheit. Zusätzlich tragen sie zur Resilienz von Partnerländern in Anbetracht von Krisen wie Pandemien und Klimawandel bei. 30. Welche prioritären Handlungsfelder sieht die Bundesregierung im Rahmen einer Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnerstaaten? Der Koalitionsvertrag hebt den strategischen Stellenwert Afrikas hervor. Neben der Unterstützung der auch für Deutschland wichtigen Afrikanischen Freihandelszone wird die Bundesregierung einen besonderen Fokus auf die Stabilisierung des Sahels und des Horns von Afrika legen, insbesondere um Terrorismus und Fluchtursachen zu bekämpfen. Zentrale Partnerin für die Umsetzung des deutschen Engagements ist die Afrikanische Union. Darüber hinaus bleiben die im Januar 2025 verabschiedeten Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung handlungsleitend. 31. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihr außen- und sicherheitspolitisches Engagement auf dem afrikanischen Kontinent, und welche Rolle beabsichtigt die Bundesregierung perspektivisch einzunehmen? Das außen- und sicherheitspolitische Engagement der Bundesregierung, zu dem zentral auch die deutsche humanitäre Hilfe zählt, stellt einen wichtigen Pfeiler der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten dar. Die Bundesregierung wird dieses zukünftig noch weiter vertiefen. Im Bereich des kontinentalen Konfliktmanagements setzt die Bundesregierung ihre Unterstützung lokaler, nationaler und regionaler Ansätze zur Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung fort. 32. Welche gemeinsamen Interessen sind aus Sicht der Bundesregierung eine tragfähige Grundlage für eine vertiefte und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten (www.cducsu.de/sites/default/files/2 023-12/PP%20Afrika%20neu.pdf, S. 7)? Globale Herausforderungen wie die Klimakrise, Terrorismus, die Reform der global governance Strukturen aber auch die Infragestellung demokratischer Werte und Prinzipien, wie etwa die territoriale Integrität, betreffen Afrika und Europa gleichermaßen und erfordern eine enge Zusammenarbeit. Afrikanische Staaten und Deutschland eint daneben das Interesse an einer gegenseitigen Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen. Die Bundesregierung wird sich daher für die Stärkung der Handels- und Investitionsbeziehungen einsetzen, etwa durch die fortgesetzte Unterstützung einer Afrikanischen Freihandelszone und des privatwirtschaftlichen Engagements. 33. Plant die Bundesregierung das Verbot der Ausstrahlung bzw. Tätigkeit von ausländischen Staaten finanzierten Medien in Deutschland, und wenn ja, von welchen, und warum? Online-Angebote von Text- und Video-Inhalten (Telemedien) sind in Deutschland zulassungsfrei und unterliegen der Aufsicht der zuständigen unabhängigen Landesmedienanstalten. Für die Ausstrahlung linearer Programme (via TV oder online) ist grundsätzlich eine deutsche Rundfunklizenz erforderlich; auch hier sind die Landesmedienanstalten für die Zulassung und gegebenenfalls für Untersagungen zuständig. Diese Aufgaben fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über bevorstehende Untersagungen oder Verbote ausländischer, staatlich finanzierter Medienangebote vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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