Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/183)
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Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/183)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/393
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Matthias Moosdorf
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/183 –
Neuausrichtung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Wahlkampf die Außenpolitik der
alten Bundesregierung scharf kritisiert und einen „Politikwechsel“ in der
Außenpolitik versprochen, um die Handlungsfähigkeit Deutschlands und das
Vertrauen der Partner und Verbündeten wieder zu stärken (www.rnd.de/politik/fri
edrich-merz-plant-politikwechsel-neue-impulse-in-der-aussenpolitik-JEQYG7
2QLVBSRMSZWLIAV2IIZ4.html). Drei Kernpunkte stellte er in den
Mittelpunkt seiner künftigen Arbeit: die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
Deutschlands, die Rückgewinnung von Vertrauen sowie klare strategische
Prioritäten und deren konsequente Umsetzung.
Allerdings lassen sich dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
bislang keine konkreten Aussagen oder Strategien zur Umsetzung der
genannten außenpolitischen Schwerpunkte und der angestrebten „Neuausrichtung“
entnehmen. Abgesehen von der bereits in der 19. Legislaturperiode von der
Fraktion der AfD geforderten Strukturveränderung zur Einrichtung eines
Nationalen Sicherheitsrates orientiert sich die Außenpolitik der neuen
Bundesregierung in weiten Teilen an der Linie der Vorgängerregierung. Besonders
hervorzuheben ist, dass das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen mit Blick
auf die Klimaneutralität als „zentrale Weichenstellung“ für die zukünftige
Entwicklung Deutschlands bezeichnet wird. (Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 52, www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Vor dem Hintergrund der teilweise volatilen und schwer kalkulierbaren
Handels- und Sicherheitspolitik der USA wäre nach Auffassung der Fragesteller
die Ausarbeitung kohärenter Strategien für die bilateralen Beziehungen zu den
USA von besonderer Bedeutung. Konkrete Initiativen der neuen
Bundesregierung sind in dieser Hinsicht allerdings noch nicht erkennbar. Friedrich Merz
räumt als Bundeskanzler den Interessen der EU-Länder Priorität ein und will
sich vor dem Treffen mit Donald Trump mit EU-Partnern abstimmen (www.bi
ld.de/politik/bald-kanzler-im-bild-interview-so-will-merz-mit-trump-umgehe
n-67fa933cff433e4b9cd6e82c). Statt sich außenpolitisch eigenständig zu
positionieren, orientiert sich die Bundesregierung zunehmend am europäischen
Konsens (ebd.), wodurch die strategische Eigenständigkeit Deutschlands in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
2. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
außenpolitischen Fragen nach Auffassung der Fragesteller in den Hintergrund
zu geraten droht.
Deutschland soll nach Ansicht der Fragesteller seine Rolle als konstruktiver
Friedensakteur weiter ausbauen und sich verstärkt mit diplomatischen
Initiativen in die Lösung internationaler Konflikte – insbesondere in der Ukraine –
einbringen. Demgegenüber hält die Bundesregierung an ihrer Unterstützung
einer NATO-Beitrittsperspektive für die Ukraine fest, auch wenn es im
Bündnis vereinzelt Befürchtungen gibt, dass ein solcher Schritt die Gefahr weiterer
Eskalationen in sich bergen könnte (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/n
ato-ukraine-bruessel-treffen-100.html). Auch der Bundesminister der
Vereidigung, Boris Pistorius, betonte im Jahr 2023 die Notwendigkeit politischer
Besonnenheit und unterstrich, dass der Zeitpunkt für eine Entscheidung über
einen NATO-Beitritt der Ukraine noch nicht gekommen sei (www.upday.com/
de/pistorius-jetzt-nicht-zeit-fuer-kiews-nato-beitritt?utm_source=chatgp
t.com). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage,
inwieweit die Grundprinzipien einer verantwortungsvollen und friedensorientierten
Diplomatie in die Entscheidungsfindung der Bundesregierung einfließen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bewahrung des Friedens in Freiheit und Sicherheit für Deutschland und
Europa ist das oberste Ziel der Außen- und Sicherheitspolitik der
Bundesregierung. In Anbetracht geopolitischer Umwälzungen sehen sich Deutschland und
Europa der größten Bedrohungslage seit dem Ende des Kalten Kriegs
gegenüber. Die akuteste Bedrohung für die euroatlantische Sicherheit geht dabei von
Russland aus, dessen völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine
andauert. Mit den erfolgten Finanzierungsentscheidungen für unsere Sicherheit
wurden bereits richtungsweisende Weichen gestellt. Dabei gilt weiterhin, dass
die NATO der zentrale Pfeiler der deutschen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik ist. Perspektivisch müssen wir als Europäer mehr Verantwortung für
unsere Sicherheit in Europa leisten. Auch im Rahmen der EU setzt sich Deutschland
für entsprechende Initiativen zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft und
Rüstungsindustrie in Europa ein. Die weitere operative Umsetzung entlang des
Koalitionsvertrags hat begonnen. Die Bundesregierung lässt sich dabei in ihrem
Handeln von Kohärenz, Koordination und Kontinuität leiten. Außen- und
Sicherheitspolitik sollen integrierter als bisher zusammenwirken, um eine
starke deutsche Politik zu garantieren, die sich für Sicherheit, Freiheit und
Wohlstand einsetzt. Um unsere deutschen Interessen zu wahren und Angriffe von
außen abwehren zu können, soll eine vertiefte koordinierende Zusammenarbeit
zwischen den Ressorts gewährleistet werden. Gleichzeitig bedingen die
aktuellen Angriffe auf die regelbasierte internationale Ordnung auch ein Maß an
Kontinuität, um Partnerschaften auszubauen, um in Bündnisse zu investieren
und um unsere Mitgliedschaften in internationalen Organisationen möglichst
effektiv zu nutzen.
1. Welche konkreten strukturellen und personellen Planungen verfolgt die
Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Weiterentwicklung des
Bundessicherheitsrates zu einem Nationalen Sicherheitsrat im
Bundeskanzleramt, und sind in diesem Zusammenhang etwa die Einrichtung
neuer Gremien oder organisatorischer Einheiten vorgesehen
(Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode,
S. 126)?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine klare
Abgrenzung der Zuständigkeiten sicherzustellen und mögliche
Überschneidungen zwischen der Leitung des Sicherheitsrates durch das
Bundeskanzleramt und den Aufgabenbereichen anderer Ressorts, wie z. B. der
Abteilung S05 im Auswärtigen Amt, zu vermeiden (vgl. Frage 1)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Ausgestaltung von Struktur und Funktionsweise des Nationalen
Sicherheitsrates wird im Sinne einer integrierten Sicherheitspolitik sicherstellen, dass
es zu keinen konkurrierenden Überschneidungen mit den Aufgabenbereichen
anderer Ressorts kommt.
3. Wird die Inbetriebnahme der Nord-Stream-I- und Nord-Stream-II-
Pipelines im Rahmen der Gespräche mit der US-Regierung thematisiert?
5. Welche konkreten Themen wurden seit Beginn der Legislaturperiode im
bilateralen Dialog mit den USA behandelt?
6. Welche außen- und sicherheitspolitischen Themen wird Bundeskanzler
Friedrich Merz bei seinem Treffen mit US-Präsident Donald Trump
ansprechen, und welche inhaltlichen Abstimmungen mit EU-Partnern sind
im Vorfeld des Treffens geplant (www.bild.de/politik/bald-kanzler-im-bil
d-interview-so-will-merz-mit-trump-umgehen-67fa933cff433e4b9cd6
e82c)?
Die Fragen 3, 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher
Gespräche.
4. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sich auf mögliche
Forderungen der US-Regierung nach einer Inbetriebnahme der Nord-Stream-I-
und Nord-Stream-II-Pipelines vorzubereiten (vgl. Vorfrage, www.handel
sblatt.com/politik/deutschland/ostsee-pipeline-bundesregierung-prueft-sz
enarien-fuer-nord-stream-pipelines/100120323.html)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
7. Welche regelmäßigen Austauschformate gibt es zwischen der
Bundesregierung und der US-Regierung (z. B. strategische Dialoge,
Arbeitsgruppen, bilaterale Treffen auf Minister- oder Beamtenebene)?
Die Bundesregierung steht mit der US-Administration auf sämtlichen
Hierarchieebenen in einem kontinuierlichen engen und vertrauensvollen Austausch.
Regelmäßige bilaterale Gesprächsformate ab Abteilungsleiter-Ebene im Sinne
der Fragestellung umfassen:
– Bundeskanzleramt (Teilnahme AA, BMF, BMWE): Structured Economic
Dialogue mit USA.
– Bundesministerium des Innern: Security Cooperation Group mit dem US
Department of Homeland Security.
– Auswärtiges Amt: Strategischer Dialog zu Stabilisierung mit dem US
Department of State.
– Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Steuerungsgruppentreffen
der deutsch-amerikanischen Klima- und Energiepartnerschaft mit dem US
Department of Energy.
– Bundesministerium der Verteidigung: Strategic Defense Dialogue mit dem
US Department of Defense.
– Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt:
Regelmäßige Konsultationen zu wissenschaftlich-technologischer
Zusammenarbeit mit dem US Department of State.
8. Plant die Bundesregierung die Einrichtung spezifischer Arbeitsgruppen
oder bilateraler Foren zur Förderung des regelmäßigen Austauschs und
zur Vertiefung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit?
Eine Einrichtung von Gesprächsformaten im Sinne der Fragestellung ist derzeit
nicht beabsichtigt.
9. Hat sich die Bundesregierung zu den Plänen des französischen
Präsidenten Emmanuel Macron eine eigene Auffassung gebildet, die französische
Rüstungsindustrie zur tragenden Säule einer europäischen Aufrüstung zu
machen und für eine verstärkte Beschaffung von Rüstungsgütern durch
europäische Partner zu werben (www.nzz.ch/pro/buy-european-buy-fren
ch-emmanuel-macron-will-bei-der-europaeischen-aufruestung-doppelt-pr
ofitieren-ld.1879708), und wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, europäische Sicherheit und
Verteidigungsbereitschaft zu stärker. Hierzu ist unter anderem die Stärkung der
europäischen Rüstungsindustrie und -kooperation erforderlich. Gemeinsam mit
europäischen Partnern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen
Union und der NATO für dieses Ziel ein.
10. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung ein Gleichgewicht in der
Partnerschaft mit Frankreich, oder droht eine Asymmetrie zulasten deutscher
Interessen?
Die Bundesregierung arbeitet in beiderseitigem und im Interesse der
Europäischen Union auf allen Ebenen eng und freundschaftlich mit der französischen
Regierung zusammen.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für den Aufbau einer dauerhaften
europäischen Marinepräsenz bzw. eines Marinestützpunktes im
Indopazifik einzusetzen, wie dies u. a. von Friedrich Merz auf dem Körber Global
Leaders Dialogue im Januar 2025 angeregt wurde, und wenn ja, wie
stellt sich die Bundesregierung die Einrichtung einer europäischen
Marinebasis konkret vor (Friedrich Merz, 2025, min. 20:40 bis 21:00, www.y
outube.com/watch?v=0L-QPp48z34)?
Konkrete Pläne im Sinne der Fragestellung werden gegenwärtig nicht
diskutiert.
12. An welchen deutschen Auslandsvertretungen weltweit sind derzeit
Militärattachés akkreditiert, und beabsichtigt die Bundesregierung, die
militärdiplomatische Präsenz durch die Entsendung weiterer Attachés in
welcher Region auszubauen?
An den nachfolgend aufgeführten deutschen Auslandsvertretungen sind derzeit
Militärattaché/es akkreditiert:
Botschaften Abu Dhabi, Abuja, Addis Abeba, Algier, Amman, Ankara, Astana,
Athen, Bagdad, Bamako, Bangkok, Beirut, Belgrad, Bern, Bogotá, Brasilia,
Brüssel, Budapest, Buenos Aires, Bukarest, Canberra, Dakar, Den Haag, Doha,
Hanoi, Helsinki, Islamabad, Jakarta, Kairo, Kinshasa, Kopenhagen, Kuala
Lumpur, Kyjiw, Lima, Lissabon, London, Luanda, Madrid, Mexiko-Stadt,
Minsk, Moskau, Nairobi, New Delhi, Niamey, Oslo, Ottawa, Paris, Peking,
Prag, Pressburg, Pretoria, Rabat, Riad, Riga, Rom, Santiago de Chile,
Sarajewo, Seoul, Singapur, Stockholm, Tallinn, Taschkent, Teheran, Tel Aviv, Tiflis,
Tirana, Tokyo, Tripolis, Tunis, Vilnius, Warschau, Washington, Wien, Zagreb.
Es ist geplant, die Präsenz durch die Entsendung weiterer Militärattaché/es an
folgende Auslandsvertretungen weiter auszubauen: Botschaft Accra.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Beitrag der deutschen
Militärpräsenz im Indopazifik im Hinblick auf die Förderung von
Stabilität und mögliche deeskalierende Wirkungen in bestehenden regionalen
Konfliktlagen?
Es wird auf die Fortschrittsberichte zur Umsetzung der Leitlinien der
Bundesregierung zum Indo-Pazifik für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024
verwiesen.
14. In welcher Form beteiligt sich Deutschland als Mitglied des United
Nations Command (UNC) an den Aktivitäten zur Überwachung des
Waffenstillstands zwischen der Republik Korea und der Demokratischen
Volksrepublik Korea, und schließt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Entsendung deutscher Soldaten auf das Territorium Südkoreas
aus?
Deutschland wird beim United Nations Command derzeit durch den
Verteidigungsattaché der Deutschen Botschaft Seoul vertreten.
15. Welche diplomatischen Initiativen verfolgt die Bundesregierung, um die
Deeskalation auf der koreanischen Halbinsel zu unterstützen und eine
langfristige friedliche Lösung des Konflikts zwischen Nord- und
Südkorea zu fördern, und inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. eine
Wechselwirkung zwischen diesen Bemühungen und den deutschen
Rüstungsexporten in die Republik Korea vor dem Hintergrund der Rolle
Deutschlands als einer der größten Waffenlieferanten des Landes?
Im Rahmen bestehender Gesprächskanäle und in öffentlichen Erklärungen
versucht die Bundesregierung die Demokratische Volksrepublik Korea zu einer
Rückkehr zu Gesprächen mit der Republik Korea und den Vereinigten Staaten
zu bewegen und fordert sie zur Einhaltung seiner internationalen
Verpflichtungen auf. Die Bundesregierung setzt sich für die vollumfängliche Umsetzung
aller gegen die Demokratische Volksrepublik Korea bestehenden Resolutionen
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen inklusive aller gegen sie verhängten
Sanktionen ein.
16. Welche finanziellen Mittel stehen für die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD angekündigte Nord-Süd-Kommission zur Stärkung
der bilateralen Beziehungen zu Schwellen- und Entwicklungsländern zur
Verfügung, und welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit
der Einrichtung dieser Kommission, wer soll dieser Kommission
angehören, und welche Maßnahmen sind zur Umsetzung dieser Ziele geplant
(Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode,
S. 52)?
Die finanziellen Mittel für die Nord-Süd-Kommission ab dem Haushalt 2025
wurden noch nicht vom Bundestag beschlossen. Die konkreten Ziele wurden
im Koalitionsvertrag benannt, Besetzung und Umsetzungsmaßnahmen werden
derzeit erarbeitet.
17. Auf welche völkerrechtliche Grundlage bzw. welche internationale
Zustimmung stützt die Bundesregierung die mögliche Verwendung
eingefrorener russischer Staatsvermögen zur finanziellen und militärischen
Unterstützung der Ukraine, und schließt die Bundesregierung aus, bei
Bedarf und in enger Abstimmung mit internationalen Partnern eine
rechtliche Anpassung im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU
und SPD vorzunehmen (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD, 21. Legislaturperiode, S. 127)?
Die Bundesregierung steht in diesem Zusammenhang im engen Austausch mit
ihren europäischen und internationalen Partnern. Sie prüft auf Grundlage des
geltenden Völkerrechts und unter Berücksichtigung potenzieller Risiken für
den Finanzmarkt mögliche Handlungsoptionen.
18. In welchem finanziellen Umfang, mit welchen Instrumenten und in
welchem zeitlichen Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Ukraine
beim Wiederaufbau zu unterstützen, und wie sollen deutsche
Unternehmen von den Wiederaufbaumaßnahmen profitieren?
Der Wiederaufbau der Ukraine erfolgt in enger Abstimmung mit der Ukraine
und im Geberkreis. Eine aktuelle Darstellung der Unterstützung der Ukraine
durch die Bundesregierung findet sich unter www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274. Durch verschiedene
Außenwirtschaftsförderinstrumente wie Investitions- und Exportkreditgarantien
unterstützt die Bundesregierung Unternehmen bei Geschäften und Investitionen in
der Ukraine und den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes. Deutsche
Unternehmen können sich auf ausgeschriebene Leistungen bewerben und werden
zudem durch Angebote der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.
19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
„NATO-Perspektive für die Ukraine“ weiter zu unterstützen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Welche Staaten unterstützen in der NATO nach Kenntnis der
Bundesregierung die Aufnahme der Ukraine in die NATO?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die beim NATO-Gipfel in Washington 2024 vereinbarten
Maßnahmen verwiesen (www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_227678.htm).
21. Welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung bisher im
Rahmen ihrer Beteiligung an der Kerngruppe zur Einrichtung eines
Sondertribunals zur Ahndung des Verbrechens der Aggression gegen die
Ukraine erzielt, und welche Staaten haben diese Initiative bisher ebenfalls
unterstützt?
Eine von der Ukraine initiierte Gruppe von rund 40 Staaten sowie
internationalen Organisationen (Europäische Union und Europarat), die sogenannte
Kerngruppe für die Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der
Aggression gegen die Ukraine, an der auch Deutschland beteiligt ist, hat ihre
Vorbereitungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen. Die Außenminister und
Außenministerinnen und andere Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten
Staaten haben am 9. Mai 2025 die Vorarbeiten durch das sogenannte Lviv
Statement förmlich gebilligt (www.president.gov.ua/storage/j-files-storage/01/37/8
5/112a7a9755c5596377505485ef34bd4a_1746789976.pdf), welches die
konkreten Ergebnisse festhält. Am 14. Mai 2025 beauftragte das Ministerkomitee
des Europarats den Generalsekretär Berset, den Prozess zur Einrichtung des
Sondertribunals beim Europarat einzuleiten.
22. Wie viele Angriffe auf das digitale Visumantragsportal „Auslandsportal“
gab es in der Vergangenheit, und welche Maßnahmen wurden ergriffen,
um die Sicherheit dieses Systems zu gewährleisten (www.tagesschau.de/i
nland/innenpolitik/visa-fachkraefte-100.html)?
Die Sicherheit des Auslandsportals wird durch eine Reihe von Maßnahmen
gewährleistet, die aus den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik abgeleitet wurden und auf verschiedene Weise
zusammenwirken. Die technischen Maßnahmen entsprechen den üblichen professionellen
IT-Sicherheitsstandards. Sie werden durch organisatorische Maßnahmen in
Bezug auf den Ablauf des Visumverfahrens ergänzt. Sämtliche Maßnahmen
werden stetig weiterentwickelt. Einzelheiten öffentlich zu erläutern würde
Akteuren mit etwaigen Angriffsabsichten relevante Hinweise geben und insofern dem
Zweck der Maßnahmen zuwiderlaufen. Der Betrieb des Auslandsportals wird
ständig beobachtet. Zu einem Zeitpunkt deuteten Verhaltensweisen einiger
Nutzerinnen und Nutzer darauf hin, dass diese möglicherweise nicht in der Absicht
handelten, Visumanträge zu stellen. Es wurden wirksame Maßnahmen
ergriffen, um das beobachtete Verhalten zu beenden und in Zukunft unmöglich zu
machen.
23. An welche „klaren Bedingungen“ knüpft die Bundesregierung ihre
Unterstützung für Syrien im Hinblick auf die „Stabilisierung und
wirtschaftlichen Wiederaufbau“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD, 21. Legislaturperiode, S. 128)?
Das Engagement der Bundesregierung für die Stabilisierung und den
Wiederaufbau Syriens ist an Erwartungen an einen inklusiven politischen Prozess
geknüpft. Dazu gehört die Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen und die
Achtung der Menschenrechte. Diese Erwartungen macht die Bundesregierung der
syrischen Regierung gegenüber in Gesprächen regelmäßig deutlich.
24. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Auswärtige
Kultur- und Bildungspolitik und die strategische
Auslandskommunikation als „geopolitisches Instrument“ „an unseren Werten und Interessen“
auszurichten (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD,
21. Legislaturperiode, S. 129)?
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sowie die strategische
Auslandskommunikation sind an den Interessen und Werten der deutschen Außenpolitik
ausgerichtet. Mit Blick auf die Förderung der deutschen Sprache und des
Kulturaustauschs im Ausland sowie des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts
Deutschland steht die Stärkung der Auslands- und Partnerschulen sowie der
Mittlerorganisationen im Vordergrund, darunter das Goethe-Institut, der
Deutsche Akademische Auslandsdienst und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung.
Hinzukommen die Verbreitung eines zeitgemäßen Deutschlandbilds, die
Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und unabhängiger und freier
Berichterstattung, insbesondere auch in den Staaten Ost- und Südosteuropas, sowie die
Bekämpfung ausländischer Desinformation und Informationsmanipulation
durch strategische Kommunikation.
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der
„Weiterentwicklung der administrativen und finanziellen
Rahmenbedingungen für die internationale Arbeit der politischen Stiftungen“, um die
Unabhängigkeit der Arbeit der politischen Stiftungen von staatlicher
Einflussnahme zu gewährleisten (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 129)?
26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass der Schutz der Stellung politischer Stiftungen im Ausland nicht als
unzulässige Einflussnahme auf politische Prozesse in den jeweiligen
Gaststaaten wahrgenommen wird (Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 129)?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.
Die politischen Stiftungen sind rechtlich unabhängig und handeln nicht im
Auftrag der Bundesregierung. Sie wählen daher ihre Projekte eigenverantwortlich
aus und führen diese in eigener Zuständigkeit durch. Die politischen Stiftungen
sind auch keine Mittler- oder Durchführungsorganisationen deutscher Außen-
und Entwicklungspolitik. Sie handeln lediglich mit finanzieller Unterstützung
der Bundesregierung.
Die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Stiftungsprojekten im
jeweiligen Gastland obliegt den politischen Stiftungen in eigener Verantwortung
und dokumentiert den unabhängigen Charakter der Stiftungsarbeit im Gastland.
27. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Erhöhung
des Anteils von „Menschen mit Migrationsgeschichte in der
Bundeswehr“ sicher, dass bei Soldaten mit doppelter Staatsangehörigkeit
potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden, insbesondere in
sicherheitsrelevanten Situationen, in denen die uneingeschränkte Loyalität zur
Bundesrepublik Deutschland im Vordergrund stehen muss (Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, S. 131)?
Soldatinnen oder Soldaten durchlaufen eine Sicherheitsüberprüfung nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz bevor sie zu einer sicherheitsempfindlichen
Tätigkeit zugelassen werden.
28. Mit welchen Ländern wird die Bundesregierung im Rahmen von
Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit über die
Kooperationsbereitschaft bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger verhandeln, und
welche Länder haben Kooperationsbereitschaft signalisiert?
Die Bundesregierung spricht fortlaufend intensiv mit sämtlichen relevanten
Herkunftsstaaten über Fragen der Rückkehrkooperation. Sie verfolgt dabei
einen kohärenten Ansatz, um über Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern,
einschließlich der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit und
Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, eine Verbesserung der Rückkehrkooperation
zu bewirken.
29. Aus welchen Gründen unterstützt die Bundesregierung welche Länder
des Globalen Südens beim Aufbau bzw. der Reform ihrer Steuersysteme,
und welche strategischen bzw. entwicklungspolitischen Ziele werden
damit verfolgt (Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, 21.
Legislaturperiode, S. 134)?
Ausreichende Eigeneinnahmen sind die Grundvoraussetzung für nachhaltige
Entwicklung und Armutsreduzierung aus eigener Kraft. Höhere
Steuereinnahmen erweitern den fiskalischen Spielraum für dringend notwendige
Investitionen in öffentliche Dienstleistungen, z. B. im Bereich Bildung und
Gesundheit. Zusätzlich tragen sie zur Resilienz von Partnerländern in Anbetracht von
Krisen wie Pandemien und Klimawandel bei.
30. Welche prioritären Handlungsfelder sieht die Bundesregierung im
Rahmen einer Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit afrikanischen
Partnerstaaten?
Der Koalitionsvertrag hebt den strategischen Stellenwert Afrikas hervor. Neben
der Unterstützung der auch für Deutschland wichtigen Afrikanischen
Freihandelszone wird die Bundesregierung einen besonderen Fokus auf die
Stabilisierung des Sahels und des Horns von Afrika legen, insbesondere um Terrorismus
und Fluchtursachen zu bekämpfen. Zentrale Partnerin für die Umsetzung des
deutschen Engagements ist die Afrikanische Union. Darüber hinaus bleiben die
im Januar 2025 verabschiedeten Afrikapolitischen Leitlinien der
Bundesregierung handlungsleitend.
31. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihr außen-
und sicherheitspolitisches Engagement auf dem afrikanischen Kontinent,
und welche Rolle beabsichtigt die Bundesregierung perspektivisch
einzunehmen?
Das außen- und sicherheitspolitische Engagement der Bundesregierung, zu dem
zentral auch die deutsche humanitäre Hilfe zählt, stellt einen wichtigen Pfeiler
der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten dar. Die Bundesregierung
wird dieses zukünftig noch weiter vertiefen. Im Bereich des kontinentalen
Konfliktmanagements setzt die Bundesregierung ihre Unterstützung lokaler,
nationaler und regionaler Ansätze zur Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung fort.
32. Welche gemeinsamen Interessen sind aus Sicht der Bundesregierung eine
tragfähige Grundlage für eine vertiefte und partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten (www.cducsu.de/sites/default/files/2
023-12/PP%20Afrika%20neu.pdf, S. 7)?
Globale Herausforderungen wie die Klimakrise, Terrorismus, die Reform der
global governance Strukturen aber auch die Infragestellung demokratischer
Werte und Prinzipien, wie etwa die territoriale Integrität, betreffen Afrika und
Europa gleichermaßen und erfordern eine enge Zusammenarbeit.
Afrikanische Staaten und Deutschland eint daneben das Interesse an einer
gegenseitigen Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen. Die Bundesregierung
wird sich daher für die Stärkung der Handels- und Investitionsbeziehungen
einsetzen, etwa durch die fortgesetzte Unterstützung einer Afrikanischen
Freihandelszone und des privatwirtschaftlichen Engagements.
33. Plant die Bundesregierung das Verbot der Ausstrahlung bzw. Tätigkeit
von ausländischen Staaten finanzierten Medien in Deutschland, und
wenn ja, von welchen, und warum?
Online-Angebote von Text- und Video-Inhalten (Telemedien) sind in
Deutschland zulassungsfrei und unterliegen der Aufsicht der zuständigen unabhängigen
Landesmedienanstalten. Für die Ausstrahlung linearer Programme (via TV oder
online) ist grundsätzlich eine deutsche Rundfunklizenz erforderlich; auch hier
sind die Landesmedienanstalten für die Zulassung und gegebenenfalls für
Untersagungen zuständig. Diese Aufgaben fallen nicht in den
Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über
bevorstehende Untersagungen oder Verbote ausländischer, staatlich finanzierter
Medienangebote vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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