Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die Ukraine
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Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die Ukraine
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3430
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heinrich Koch, Adam Balten, Hannes Gnauck, Kurt
Kleinschmidt, Andreas Paul, Sven Wendorf, Christian Zaum, Dr. Daniel
Zerbin, Rüdiger Lucassen, Mirco Hanker, Jörg Zirwes, Thomas Ladzinski und
der Fraktion der AfD
Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die
Ukraine
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 hat die
Bundesrepublik Deutschland die Ukraine in erheblichem Umfang militärisch unterstützt.
Nach aktuellen Angaben beläuft sich der Wert dieser Militärhilfe inzwischen
auf mindestens 28 Mrd. Euro (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/ar
chiv-bundesregierung/waffenlieferungen-ukraine-2054514). Zahlreiche weitere
Unterstützungsleistungen zugunsten der Ukraine werden nicht unmittelbar im
Verteidigungshaushalt veranschlagt, sondern über andere Titel des
Bundeshaushalts (etwa im Einzelplan 60) finanziert. So fließen im Jahr 2025 zusätzlich fast
9 Mrd. Euro für militärische und sicherheitspolitische Hilfen an die Ukraine,
die nicht im Einzelplan 14 ausgewiesen sind. Angesichts dieses erheblichen
Gesamtumfangs stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie die
Bundesregierung die Kontrolle, Prüfung und den Endverbleib der gelieferten Waffen und
Mittel sicherstellt. Dabei ist von Interesse, welche Verfahren zur
Nachverfolgung und Überwachung der Rüstungsgüter existieren – zumal Deutschland bei
Rüstungsexporten grundsätzlich über Genehmigungsverfahren und
Endverbleibsklauseln verfügt – und inwiefern diese bei den Lieferungen an die Ukraine
angewendet werden.
Die Ukraine weist seit Jahren erhebliche Korruptionsprobleme auf und rangiert
im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International traditionell
auf hinteren Plätzen (vgl.: https://afdbundestag.de/eugen-schmidt-ueberpruefun
g-des-verbleibs-der-waffenlieferungen-an-die-ukraine-erforderlich/). Darüber
hinaus rückt bei den Fragestellern im Lichte bekannter Korruptionsprobleme in
der Ukraine die Frage nach Transparenz und Korruptionsbekämpfung bei den
Hilfsleistungen in den Fokus. Relevant sind nach ihrer Auffassung hierbei zum
einen die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit ukrainischen
Antikorruptionsbehörden und zum anderen bestehende Kontrollmechanismen auf EU-
Ebene – etwa im Rahmen der European Peace Facility (EPF) oder der
geplanten Ukraine Facility der EU. Internationale Beispiele verdeutlichen den
Handlungsbedarf: So berichtete der damalige US-Verteidigungsinspekteur in einem
Zwischenbericht, dass bis zum 30. Juni 2024 bereits 57 Untersuchungen wegen
Betrugs, Diebstahls, Korruption oder anderer Unregelmäßigkeiten im
Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe eingeleitet wurden (vgl. www.voanews.com/a/
pentagon-inspector-general-ukraine-is-job-one-for-defense-oversight/778799
5.html). In der Ukraine selbst wurden ebenfalls Fälle von Veruntreuung
aufgedeckt – beispielsweise enthüllte der ukrainische Sicherheitsdienst SBU einen
Korruptionsfall über 40 Mio. US-Dollar im Verteidigungsministerium im
Zusammenhang mit Munitionsbeschaffung (ebd.). Vor diesem Hintergrund besteht
seitens der Fragesteller ein dringendes Informationsinteresse hinsichtlich der
bestehenden (oder fehlenden) Kontrollen, der Zusammenarbeit im Bereich
Korruptionsprävention sowie der Einbindung nationaler und internationaler
Prüfungsgremien (etwa des Bundesrechnungshofs oder EU-Auditstrukturen) bei
der Ukraine-Hilfe. Insbesondere soll auch sichtbar gemacht werden, welche
Hilfsleistungen außerhalb des regulären parlamentarischen Haushaltsverfahrens
erfolgen und wie die Bundesregierung diesbezüglich Bericht erstattet.
Internationale Partner haben auf diese Risiken mit verstärkter Überwachung
reagiert. Die USA beispielsweise haben ihr End-Use-Monitoring für an die
Ukraine gelieferte Waffen ausgeweitet. Sensitives Militärgerät wird individuell
gekennzeichnet (u. a. mit Barcodes und Seriennummern), und die ukrainischen
Empfänger erhielten Scanner und Software zur lückenlosen Registrierung (vgl.
www.war.gov/News/News-Stories/Article/Article/3313904/defense-officials-u
s-ensures-accountability-of-systems-supplied-to-ukraine/). Zur Transparenz
trägt auch bei, dass die US-Oberbehörden ihre Prüfberichte öffentlich
zugänglich machen (z. B. gebündelt über das Portal UkraineOversight.gov). Auch auf
EU-Ebene wird die Kontrolle der Ukraine-Hilfen forciert: Die EU-Kommission
und die Anti-Betrugsbehörde OLAF überwachen die Mittelverwendung. So
empfahl OLAF kürzlich die Rückforderung von über 91 Mio. Euro aus einem
EU-Projekt zur Beschaffung von Notstromgeneratoren für die Ukraine,
nachdem schwere Vergaberechtsverstöße und Preisüberhöhungen aufgedeckt
wurden (vgl. https://anti-fraud.ec.europa.eu/media-corner/news/olaf-completes-inv
estigation-suspected-serious-irregularities-eu-funded-procurement-power-gener
ators-2025-02-18_en). Mit der neuen EU-Ukraine Facility (2024–2027,
Volumen 50 Mrd. Euro) werden noch umfassendere Hilfen bereitgestellt – begleitet
von einem unabhängigen Audit-Board und weiteren Kontrollmechanismen, um
Transparenz und Rechenschaftspflichten sicherzustellen (siehe www.consiliu
m.europa.eu/en/policies/ukraine-facility/).
Vor dem Hintergrund der erheblichen deutschen Beiträge und der genannten
Risiken erscheint es den Fragestellern geboten, moderne digitale
Kontrollinstrumente zu prüfen, um Militärhilfen transparenter und manipulationssicher
nachverfolgen zu können. Technologien wie etwa blockchainbasierte
Trackingsysteme werden von Experten als Chance gesehen, Waffenlieferungen über
ihren gesamten Lebenszyklus fälschungssicher zu dokumentieren (https://dam.
gcsp.ch/files/doc/ssa-2022-issue21). Die nachfolgenden Fragen zielen darauf
ab, den Status quo der Endverbleibskontrollen und finanziellen
Aufsichtsmaßnahmen zu beleuchten und möglichen Handlungsbedarf – etwa in Form
digitalisierter Nachverfolgungssysteme – faktenbasiert abzuleiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Stellen der Bundesregierung (Bundesministerien, nachgeordnete
Behörden oder Bundeswehrdienststellen) sind für die
Endverbleibskontrollen deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine zuständig, und wie ist
der grundsätzliche Ablauf solcher Endverbleibsnachweise organisiert?
2. In welchem Umfang haben seit Beginn des russischen Angriffs auf die
Ukraine tatsächlich physische Endverbleibskontrollen oder Vor-Ort-
Überprüfungen deutscher Rüstungsgüter in der Ukraine stattgefunden, und
wenn keine derartigen Kontrollen erfolgten, warum nicht?
3. Werden sämtliche von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffen und
Rüstungsgüter mit ihren Seriennummern oder vergleichbaren eindeutigen
Kennungen erfasst und zentral dokumentiert, wenn ja, welche technische
Infrastruktur (z. B. elektronische Datenbanken oder IT-Systeme) wird
hierfür genutzt, und welche Stellen haben Zugriff darauf, und wenn nein,
aus welchen Gründen unterbleibt eine solche vollständige Erfassung?
4. Inwieweit werden die gelieferten Waffen, Munition oder sonstigen
Militärgüter ggf. vor oder bei der Übergabe an die Ukraine physisch markiert
oder gekennzeichnet, um eine spätere Identifizierung zu erleichtern
(beispielsweise durch Barcode-Aufkleber, RFID (Radio Frequency
Identification)-Transponder oder andere elektronische Markierungen), und
wenn solche Kennzeichnungen erfolgen, welche Standards und Verfahren
kommen dabei zum Einsatz, und wer nimmt die Markierungen vor?
5. Plant die Bundesregierung die Einführung zusätzlicher digitaler
Kontrollmechanismen – etwa den Einsatz blockchainbasierter Systeme oder
anderer fälschungssicherer digitaler Track-and-Trace-Lösungen – zur
verbesserten Nachverfolgung deutscher Waffenlieferungen, wenn ja, welche
konkreten Schritte (Pilotprojekte, Studien o. Ä.) sind hierzu in
Vorbereitung, und wenn nein, aus welchen Gründen wird von derartigen digitalen
Kontrollinstrumenten abgesehen?
6. In welcher Form lässt sich die Bundesregierung von der ukrainischen
Seite über den Verbleib und die Verwendung der gelieferten Waffen und
Militärgüter unterrichten, und gibt es von ukrainischer Regierungs- oder
Militärseite regelmäßige Berichte, Bestätigungen oder Rückmeldungen
zum Einsatz der deutschen Militärhilfen (bitte Umfang und Turnus
etwaiger Berichtserstattungen erläutern)?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über internationale Best-
Practice-Ansätze zur Endverbleibskontrolle von Militärhilfen in der
Ukraine, insbesondere welche Maßnahmen der Vereinigten Staaten zur
lückenlosen Nachverfolgung der gelieferten Systeme sind der Bundesregierung
ggf. bekannt (z. B. barcodegestützte Inventarisierung, scannergestützte
Erfassung, Remote-Inspektionen), und findet ein Austausch mit den USA
oder anderen Alliierten über solche Kontrollmechanismen statt?
8. Über welche nationalen Kontrollmechanismen verfügt die
Bundesregierung ggf., um die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung
der von Deutschland an die Ukraine gewährten Finanzhilfen (z. B.
Haushaltsmittel zur humanitären oder wirtschaftlichen Unterstützung)
sicherzustellen, und erfolgen von deutscher Seite aus Nachprüfungen,
Evaluierungen oder Berichtsanforderungen hinsichtlich der Mittelverwendung in der
Ukraine?
9. Welche Kontroll- und Prüfmechanismen auf EU-Ebene existieren nach
Kenntnis der Bundesregierung, um die Verwendung der EU-Finanzhilfen
und EU-Finanzfonds für die Ukraine zu überwachen (z. B. Prüfungen
durch die EU-Kommission, den Europäischen Rechnungshof oder
OLAF), und in welcher Weise ist die Bundesregierung bzw. sind deutsche
Vertreter ggf. in diese europäischen Kontrollprozesse eingebunden?
10. In welcher Form kooperiert die Bundesregierung ggf. mit den
ukrainischen Antikorruptionsbehörden – insbesondere dem Nationalen
Antikorruptionsbüro NABU und der Sonderstaatsanwaltschaft SAPO – bei der
Überwachung der Verwendung internationaler Hilfsgelder und der
Verfolgung von Korruptionsverdachtsfällen im Zusammenhang mit deutscher
oder EU-Unterstützung (bitte darstellen, ob und welche
Informationskanäle, gemeinsame Arbeitsgruppen, Ausbildungen oder
Unterstützungsleistungen es in diesem Bereich gibt)?
11. Welche Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsfälle einer zweckwidrigen
Verwendung in Bezug auf deutsche Hilfsleistungen (sei es finanzieller Art
oder gelieferte Sachgüter) in der Ukraine sind der Bundesregierung ggf.
bislang bekannt geworden (bitte gegebenenfalls konkrete Fälle, erkannte
Schadenshöhen und ergriffene Gegenmaßnahmen aufzählen)?
12. Welche Unregelmäßigkeiten oder Missbrauchsfälle im Umgang mit EU-
Hilfsleistungen für die Ukraine sind der Bundesregierung ggf. bekannt
(beispielsweise Erkenntnisse der EU-Organe, des Europäischen
Rechnungshofs oder von OLAF über Betrugsfälle, Veruntreuung oder
ineffiziente Mittelverwendung)?
Sind der Bundesregierung konkrete Prüffeststellungen – wie etwa der
oben erwähnte OLAF-Fall zu Generatoren – bekannt, und welche
Konsequenzen werden daraus gezogen?
13. Welche Vorkehrungen zur Kontrolle und Auditierung der Mittel aus der
Europäischen Friedensfazilität (EPF) bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf., soweit diese für die militärische Unterstützung der Ukraine
eingesetzt werden, erfolgt eine Prüfung der Verwendung der EPF-Gelder
durch deutsche Stellen oder im Rahmen der EU-Gremien, und liegen der
Bundesregierung Berichte oder Ergebnisse dieser Prüfungen vor?
14. Über welche spezifischen Mechanismen der Überwachung und
Rechenschaftslegung soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen der neuen
EU-Ukraine Facility bereitgestellten Milliardenhilfen (2024 bis 2027)
sachgerecht verwendet werden, und inwiefern setzt sich die
Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Ukraine Facility ggf. dafür ein, dass
besonders strenge Transparenz-, Auditierungs- und Antikorruptionsauflagen
implementiert werden (z. B. unabhängiges Audit-Gremium, regelmäßige
Berichterstattung, Sanktionsmechanismen bei Fehlgebrauch)?
15. Welche Prüfrechte hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bundesrechnungshof hinsichtlich der deutschen Unterstützungsleistungen
(finanziell und materiell) an die Ukraine (bitte ausführen, in welchem Umfang
der Bundesrechnungshof die Verwendung von Bundesmitteln für die
Ukraine überprüfen darf – beispielsweise Mittel aus
Bundeshaushaltsausgaben für Waffenlieferungen, Ausbildungsprogramme, finanzielle Hilfen
oder Beiträge zu EU-Fonds – und ob hierfür besondere Regelungen
gelten)?
16. Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
Prüfungen in Bezug auf die Ukraine-Hilfen durchgeführt oder eingeleitet
(wenn ja, bitte die bisherigen Prüftätigkeiten, Themen und Zeitraum,
sowie etwaige vorliegende Prüfberichte zu Waffenlieferungen oder
Finanzhilfen an die Ukraine angeben), und wenn nein, aus welchen Gründen hat
der Bundesrechnungshof bislang von Prüfungen in diesem Bereich
abgesehen, und sind solche Prüfungen für die nahe Zukunft geplant?
17. In welchem Umfang erfolgen ggf. deutsche Leistungen an die Ukraine
außerhalb des regulären parlamentarischen Haushaltsverfahrens (bitte ggf.
quantifizieren und nach Kategorien aufschlüsseln, welche
Unterstützungsleistungen seit 2022 nicht im Bundeshaushalt als eigene Ausgabetitel
veranschlagt, sondern auf anderem Wege realisiert wurden – zum Beispiel
Ringtauschgeschäfte, also Überlassung von Material an Drittstaaten gegen
Weitergabe an die Ukraine, Beiträge über europäische Fonds wie die EPF
oder geplante Ukraine Facility oder außerplanmäßige Ausgaben aufgrund
von Regierungsentscheidungen; sofern der Bundesregierung derartige
Fälle nicht als „außerhalb des Haushalts“ bekannt sind, bitte klarstellen, wie
solche Maßnahmen haushalterisch erfasst werden)?
18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch außerhalb des
Bundeshaushaltsplans erfolgende Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine
parlamentarisch transparent gemacht werden (bitte erläutern, in welcher
Form ggf. der Deutsche Bundestag über Hilfsleistungen informiert oder
beteiligt wird, die nicht durch einen ausdrücklichen Bundestagsbeschluss
im Vorfeld autorisiert wurden – etwa durch Berichte an das
Haushaltsoder Verteidigungsgremium, nachträgliche Einbindung in
Nachtragshaushalte oder andere Unterrichtungen – und ob gegebenenfalls
Nachbewilligungen oder Genehmigungen im Parlament erfolgen), sollten keine
speziellen Unterrichtungen stattfinden, warum erachtet die Bundesregierung
das vorhandene Verfahren dennoch als ausreichend?
Berlin, den 18. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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