Einsetzung von Ausschüssen (Änderungsantrag zu Drs. 21/150)
Text
Einsetzung von Ausschüssen (Änderungsantrag zu Drs. 21/150)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/151
21. Wahlperiode 14.05.2025
Änderungsantrag
der Fraktion Die Linke
zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/150 –
Einsetzung von Ausschüssen
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
„1. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung 17 Mitglieder“.
2. Nummer 5 wird durch die folgende Nummer 5 ersetzt:
„5. Ausschuss für Sport und Ehrenamt 17 Mitglieder“.
3. Nummer 9 wird durch die folgende Nummer 9 ersetzt:
„9. Wirtschaftsausschuss 38 Mitglieder“.
4. Nummer 17 wird durch die folgende Nummer 17 ersetzt:
„17. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 17 Mitglieder“.
5. Nummer 20 wird durch die folgende Nummer 20 ersetzt:
„20. Ausschuss für Tourismus 17 Mitglieder“.
6. Nach Nummer 24 wird die folgende Nummer 25 eingefügt:
„25. Ausschuss für Energie 38 Mitglieder“.
Berlin, den 13. Mai 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zu Nummer 1, 2, 4 und 5:
Die Fraktion Die Linke teilt die Absicht zur Verkleinerung der Ausschüsse entsprechend der Verkleinerung des
Deutschen Bundestages. Dies darf aber nicht zur Einschränkung der effektiven Mitwirkung kleinerer Fraktionen
führen, was bei einer Mitgliederzahl von 14 bei den kleineren Ausschüssen der Fall wäre. Daher schlägt die
Fraktion eine Verringerung der Mitgliederzahl bei den kleineren Ausschüssen im Gegensatz zur letzten
Wahlperiode von 19 auf 17 Mitglieder vor.
Zu Nummer 3 und 6:
Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, einen Ausschuss für Wirtschaft und Energie einzurichten. Die Erfahrung
aus der Arbeit des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der 20. Wahlperiode zeigt, dass das Thema
Energie einen enormen Arbeitsaufwand mit sich bringt. Mit 48 öffentlichen Anhörungen – überwiegend zu
energiepolitischen Themen – und 135 ordentlichen Sitzungen und Sondersitzungen gehörte der Ausschuss zu den
arbeitsreichsten Ausschüssen der 20. Wahlperiode. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wird
vorgeschlagen, einen eigenständigen Energieausschuss einzurichten, anstatt das Thema Energie beim Ausschuss für
Wirtschaft anzusiedeln. Das fördert die fachliche Vertiefung in den häufig technisch anspruchsvollen Energiethemen
und die Spezialisierung seiner Mitglieder, um eine hinreichend fundierte Mitwirkung an
Gesetzgebungsprozessen zu gewährleisten, und sichert die Qualität politischer Entscheidungen auf einem hohen Niveau.
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ISSN 0722-8333]
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