Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/575)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/575)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1725
21. Wahlperiode 19.09.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré,
Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/575 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)
b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré,
Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/576 –
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und
Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland
(Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)
A. Problem
Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe sind der Auffassung, dass
die Energiewende Probleme verursache und zu steigenden Energiekosten, einem
höheren Risiko für Netzstörungen, wachsender Abhängigkeit von Strom- und
Rohstoffimporten sowie zu einer schleichenden Deindustrialisierung führe. Die
aktuelle Gesetzeslage rechtfertige dennoch Eingriffe und Privilegien für
erneuerbare Energien.
Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe fordern einen Kurswechsel
und wollen bestehende Gesetze und die Grundlagen der CO2-Reduktionspolitik
aufheben oder ersetzen, insbesondere solle der Begriff des „überragenden
öffentlichen Interesses“ neu bestimmt werden.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/575 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/576 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Annahme der Gesetzentwürfe.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 abzulehnen;
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 abzulehnen.
Berlin, den 10. September 2025
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Hans Koller
Berichterstatter
Mirze Edis
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Hans Koller und Mirze Edis
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni
2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen
Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung
überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni
2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen
Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den
Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe sind der Auffassung, dass die Energiewende Probleme
verursache und zu steigenden Energiekosten, einem höheren Risiko für Netzstörungen, wachsender Abhängigkeit
von Strom- und Rohstoffimporten sowie zu einer schleichenden Deindustrialisierung führe. Die aktuelle
Gesetzeslage rechtfertige dennoch Eingriffe und Privilegien für erneuerbare Energien.
Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe fordern einen Kurswechsel und wollen bestehende Gesetze
und die Grundlagen der CO₂-Reduktionspolitik aufheben oder ersetzen, insbesondere solle der Begriff des
„überragenden öffentlichen Interesses“ neu bestimmt werden.
Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 streben die Verfasserinnen und Verfasser eine Änderung des
Artikels 143h des Grundgesetzes an. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 fordern die Verfasserinnen und
Verfasser die Kündigung des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens von Paris sowie die Aufhebung
zahlreicher Gesetze, insbesondere des Bundes-Klimaschutzgesetzes, des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 6. Sitzung am 10. September
2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 7. Sitzung am 10. September 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner
6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 5. Sitzung am 10. September 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 15. Sitzung am 10. September
2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 6. Sitzung am 10. September
2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/575 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/575 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen
Ablehnung.
Zu Buchstabe b
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September
2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner
6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 5. Sitzung am 10. September 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 15. Sitzung am 10. September
2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September
2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/576 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen
Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/575 und 21/576 in
seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD bezeichnete die Energiewende als gescheitert. Zum einen habe die letzte Regierung die
Klimamaßnahmen juristisch überhöht, zum anderen seien die Klimamaßnahmen schädlich. Sie kritisierte, dass
die Überhöhung der Klimamaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse oder zum Schutz der nationalen
Sicherheit im Kontext des Grundgesetzes (GG) systemwidrig sei. Stattdessen bestehe die Notwendigkeit,
Grundrechte immer wieder miteinander abzuwägen. Zudem müssten die Klimamaßnahmen aufgrund ihrer schädlichen
Wirkung beendet werden. Die einseitige technologische Ausrichtung auf Wind, Sonne und CO2-Vermeidung sei
falsch. Die Gesellschaft müsste stattdessen an den Wandel angepasst werden. Auch kritisierte sie die Kosten der
Klimamaßnahmen in Höhe von 5 Billionen Euro.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte die Gesetzentwürfe, weil die AfD versuche, durch diese die
klimapolitische Ausrichtung Deutschlands zu revidieren. Deren Ziel sei, den Klimaschutz aus dem Grundgesetz zu
verdrängen, zentrale Umweltgesetze zu entwerten und Investitionen in moderne Infrastrukturen zu blockieren. Sie warf
der AfD vor, den Eindruck zu erwecken, das Grundgesetz würde Klimaneutralität verordnen. Dies sei nicht der
Fall. Der Artikel 143h GG sei lediglich eine eng umrissene Möglichkeit, Investitionen für Infrastruktur und
Zukunftstechnologien zu ermöglichen, eine haushaltsrechtliche Zweckbindung, nicht hingegen ein neues Staatsziel.
Artikel 143h GG sei aber Teil einer generationsgerechten Politik und ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN pflichtete den Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU bei. Sie
merkte weiter an, die AfD tue so, als würde die Klimakrise verschwinden, wenn man die Klimamaßnahmen
streiche. Dies lehne sie ab. Klimaschutz sei auch Menschheitsschutz. Da die Gesetzentwürfe der Fraktion der AfD
dies ablehnten, lehne sie die Gesetzentwürfe ab.
Die Fraktion der SPD kritisierte, die Gesetzentwürfe würden Deutschlands Klimaziele zurückdrehen und die
zentralen Klimagesetze abschaffen. Davon seien sowohl das Klimaneutralitätsziel 2045 im Grundgesetz als auch
der Klima- und Transformationsfond betroffen, der wichtig sei, um die Strukturförderung in Ostdeutschland sowie
z. B. in Nordrhein-Westfalen nach vorne zu bringen. Durch die Gesetzentwürfe würde die Investitionssicherheit,
die Versorgungssicherheit und die internationale Glaubwürdigkeit beeinträchtigt werden. Klimaschutz sei nicht
ideologisch, sondern wissenschaftlich notwendig. Das Klimaziel für 2040 der EU-Kommission – 90 Prozent
weniger Emissionen im Vergleich zu 1990 – sei im Einklang mit den bestehenden deutschen Zielen und ermögliche
einen gemeinsamen europäischen Weg. Dies sei im Interesse der deutschen Wirtschaft, welche Planungssicherheit
brauche und nur im europäischen Verbund wettbewerbsfähig sei.
Die Fraktion Die Linke betonte, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel von der AfD
ignoriert würden. Die AfD fordere Maßnahmen, die den Strompreis erhöhten, und sie wolle die Förderung von
Kohleregionen einstellen. Sie verfolge eine absichtliche Deindustrialisierungsstrategie und gefährde damit die
deutsche Industrie. Dies sei weder im Interesse der Betriebsräte und Gewerkschaften noch im Interesse der
Umweltverbände.
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/575 zu empfehlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/576 zu empfehlen.
Berlin, den 10. September 2025
Hans Koller
Berichterstatter
Mirze Edis
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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