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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/575)

dip / drucksache 19.09.2025 · WP 21 · 21/1725 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/575) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1725 21. Wahlperiode 19.09.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/575 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/576 – Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz) A. Problem Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe sind der Auffassung, dass die Energiewende Probleme verursache und zu steigenden Energiekosten, einem höheren Risiko für Netzstörungen, wachsender Abhängigkeit von Strom- und Rohstoffimporten sowie zu einer schleichenden Deindustrialisierung führe. Die aktuelle Gesetzeslage rechtfertige dennoch Eingriffe und Privilegien für erneuerbare Energien. Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe fordern einen Kurswechsel und wollen bestehende Gesetze und die Grundlagen der CO2-Reduktionspolitik aufheben oder ersetzen, insbesondere solle der Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ neu bestimmt werden. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/575 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/576 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme der Gesetzentwürfe. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 abzulehnen; b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 abzulehnen. Berlin, den 10. September 2025 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Hans Koller Berichterstatter Mirze Edis Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Hans Koller und Mirze Edis I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 wurde in der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe sind der Auffassung, dass die Energiewende Probleme verursache und zu steigenden Energiekosten, einem höheren Risiko für Netzstörungen, wachsender Abhängigkeit von Strom- und Rohstoffimporten sowie zu einer schleichenden Deindustrialisierung führe. Die aktuelle Gesetzeslage rechtfertige dennoch Eingriffe und Privilegien für erneuerbare Energien. Die Verfasserinnen und Verfasser der Gesetzentwürfe fordern einen Kurswechsel und wollen bestehende Gesetze und die Grundlagen der CO₂-Reduktionspolitik aufheben oder ersetzen, insbesondere solle der Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ neu bestimmt werden. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 streben die Verfasserinnen und Verfasser eine Änderung des Artikels 143h des Grundgesetzes an. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 fordern die Verfasserinnen und Verfasser die Kündigung des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens von Paris sowie die Aufhebung zahlreicher Gesetze, insbesondere des Bundes-Klimaschutzgesetzes, des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 7. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 5. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 15. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/575 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Zu Buchstabe b Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 5. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 15. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 10. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/575 und 21/576 in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD bezeichnete die Energiewende als gescheitert. Zum einen habe die letzte Regierung die Klimamaßnahmen juristisch überhöht, zum anderen seien die Klimamaßnahmen schädlich. Sie kritisierte, dass die Überhöhung der Klimamaßnahmen als überragendes öffentliches Interesse oder zum Schutz der nationalen Sicherheit im Kontext des Grundgesetzes (GG) systemwidrig sei. Stattdessen bestehe die Notwendigkeit, Grundrechte immer wieder miteinander abzuwägen. Zudem müssten die Klimamaßnahmen aufgrund ihrer schädlichen Wirkung beendet werden. Die einseitige technologische Ausrichtung auf Wind, Sonne und CO2-Vermeidung sei falsch. Die Gesellschaft müsste stattdessen an den Wandel angepasst werden. Auch kritisierte sie die Kosten der Klimamaßnahmen in Höhe von 5 Billionen Euro. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte die Gesetzentwürfe, weil die AfD versuche, durch diese die klimapolitische Ausrichtung Deutschlands zu revidieren. Deren Ziel sei, den Klimaschutz aus dem Grundgesetz zu verdrängen, zentrale Umweltgesetze zu entwerten und Investitionen in moderne Infrastrukturen zu blockieren. Sie warf der AfD vor, den Eindruck zu erwecken, das Grundgesetz würde Klimaneutralität verordnen. Dies sei nicht der Fall. Der Artikel 143h GG sei lediglich eine eng umrissene Möglichkeit, Investitionen für Infrastruktur und Zukunftstechnologien zu ermöglichen, eine haushaltsrechtliche Zweckbindung, nicht hingegen ein neues Staatsziel. Artikel 143h GG sei aber Teil einer generationsgerechten Politik und ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN pflichtete den Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU bei. Sie merkte weiter an, die AfD tue so, als würde die Klimakrise verschwinden, wenn man die Klimamaßnahmen streiche. Dies lehne sie ab. Klimaschutz sei auch Menschheitsschutz. Da die Gesetzentwürfe der Fraktion der AfD dies ablehnten, lehne sie die Gesetzentwürfe ab. Die Fraktion der SPD kritisierte, die Gesetzentwürfe würden Deutschlands Klimaziele zurückdrehen und die zentralen Klimagesetze abschaffen. Davon seien sowohl das Klimaneutralitätsziel 2045 im Grundgesetz als auch der Klima- und Transformationsfond betroffen, der wichtig sei, um die Strukturförderung in Ostdeutschland sowie z. B. in Nordrhein-Westfalen nach vorne zu bringen. Durch die Gesetzentwürfe würde die Investitionssicherheit, die Versorgungssicherheit und die internationale Glaubwürdigkeit beeinträchtigt werden. Klimaschutz sei nicht ideologisch, sondern wissenschaftlich notwendig. Das Klimaziel für 2040 der EU-Kommission – 90 Prozent weniger Emissionen im Vergleich zu 1990 – sei im Einklang mit den bestehenden deutschen Zielen und ermögliche einen gemeinsamen europäischen Weg. Dies sei im Interesse der deutschen Wirtschaft, welche Planungssicherheit brauche und nur im europäischen Verbund wettbewerbsfähig sei. Die Fraktion Die Linke betonte, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel von der AfD ignoriert würden. Die AfD fordere Maßnahmen, die den Strompreis erhöhten, und sie wolle die Förderung von Kohleregionen einstellen. Sie verfolge eine absichtliche Deindustrialisierungsstrategie und gefährde damit die deutsche Industrie. Dies sei weder im Interesse der Betriebsräte und Gewerkschaften noch im Interesse der Umweltverbände. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/575 zu empfehlen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/576 zu empfehlen. Berlin, den 10. September 2025 Hans Koller Berichterstatter Mirze Edis Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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